Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.4 Testamentsvollstreckung

Nach § 5 Abs. 2 Ziffer 1 RDG gelten alle Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mir der Tätigkeit der Testamentsvollstreckung erbracht werden als erlaubt. Der BGH hat bereits 2004 klargestellt, dass die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker als solches keine Rechtsberatung darstellt.[1] Im Urteil wurde aber ausgeführt, dass der Steuerberater als Testamentsvollstrecker bei ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 5 Urteile zum Rechtsberatungsgesetz im Überblick

Folgende Urteile – allgemein ergangen zum Rechtsberatungsgesetz – können in ihren jeweiligen Begründungen gute Anhaltspunkte liefern, welche Rechtsdienstleistungen erlaubt sind bzw. besser vom Steuerberater nicht übernommen werden sollten. OLG Köln, Urteil v. 27.2.2008, 6 U 177/07 : Das Verbot, ohne Zulassung zur Anwaltschaft rechtsbesorgend tätig zu werden, untersagt es, firm...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3.1 Rechtsdienstleistung als Nebenleistung

§ 5 Abs. 1 RDG trägt der Tatsache Rechnung, dass neue Dienstleistungsberufe entstanden sind bzw. entstehen, soll aber den Ratsuchenden auch vor unqualifiziertem Rechtsrat schützen und erlaubt daher im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit Rechtsdienstleistungen, wenn diese als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist dabei ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.6 Beratung Neumandat und sonstige Tätigkeiten

Bei Anfragen eines potenziellen Neumandanten wird der Steuerberater oft mit Fragen zum Kündigungsrecht gegenüber dem bisherigen Berater konfrontiert, mit der Herausgabe von Unterlagen und Prüfung/Feststellung möglicher Fehler des Vorberaters. Hier handelt es sich wohl um erlaubte Nebenleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 RDG. Dies gilt auch für die Beratung und Vertretung des Ma...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2 Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und anderen Freiberuflern

Aber auch für erlaubte Rechtsdienstleistungen ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt immer empfehlenswert nach dem "4-Augen-Prinzip". Es muss in erster Linie, Ziel sein, Haftungsrisiken für den Mandanten und damit auch für den Steuerberater selbst zu vermeiden. Für den Anwalt und dessen mögliche Zusammenarbeit mit Steuerberatern und anderen Beratern gelten § 59a BRAO b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.4 Im Wirtschaftsjahr gezahlte Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1d AO)

Rz. 37 Zudem sind die im betreffenden Wirtschaftsjahr für dieses und für andere Zeiträume gezahlten Ertragsteuern (Englisch "income tax paid")[1] im Länderbericht aufzuführen. Die OECD führt in den Leitlinien aus, dass die im Wirtschaftsjahr gezahlten Ertragsteuern (ohne Periodenabgrenzung) dem Steuerbetrag entspricht, der während des Berichtswirtschaftsjahres tatsächlich en...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.5 Im Wirtschaftsjahr für dieses Jahr gezahlte und zurückgestellte Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1e AO)

Rz. 42 Zudem sind nach dem Gesetzeswortlaut mit einer gesonderten Position die für das betreffende Wirtschaftsjahr gezahlten und zurückgestellten Ertragsteuern ("income tax accrued")[1] aller Konzerneinheiten gesondert für die jeweiligen Steuerhoheitsgebiete aufzuführen.[2] Gemeint sind hier sämtliche für das Wirtschaftsjahr geschuldete Ertragsteuern. Die Angabe soll "auf de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.5 Korrektur bereits übermittelter Daten

Rz. 65 Wenn nachträglich erkannt wurde, dass unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt wurden, ist eine spätere Korrektur möglich. Solche Korrekturmeldungen sollen gemäß den Vorgaben des BZSt jedoch entsprechend als solche ("correction message") gekennzeichnet werden.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.1 Entstehung und rechtliche Grundlage für die Regelung nach § 138a AO

Rz. 1 § 138a AO schafft die Rechtsgrundlage und definiert die Vorgaben zu den Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten zum automatischen Austausch von länderbezogenen Berichten multinationaler Unternehmen (sog. "Country-by-Country Reporting", abgekürzt "CbCR"). Durch die Regelung werden international tätige Unternehmensgruppen zur Erstellung und Abgabe eines jährlichen länder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.4 Sprachfassung

Rz. 64 Nach den Vorgaben der OECD im Abschlussbericht 2015 zu Aktionspunkt 13 sollen die Staaten im Allgemeinen die Verrechnungspreisunterlagen, wozu auch die länderbezogene Berichterstattung gehört, in weit verbreiteten Sprachen erstellen lassen. Nach dem BMF-Schreiben v. 11.7.2017 zu den Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen kann ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Dreiteilige Gliederung des länderbezogenen Berichts (§ 138a Abs. 2 AO)

Rz. 18 Der länderbezogene Bericht gliedert sich hinsichtlich der geforderten Finanz- und Steuerinformationen gem. § 138a Abs. 2 AO in drei Abschnitte (Nr. 1–3): Die Übersicht 1 [1] umfasst die Darstellung unterteilt nach Hoheitsgebieten über Umsatzerlöse und sonstige Erträge, Jahresergebnis, Steuern, Kapital, Beschäftigtenzahl und materielle Vermögenswerte. Die Übersicht 2 [2] b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.6 Jahresergebnis vor Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1f AO)

Rz. 45 Des Weiteren ist das aggregierte Jahresergebnis vor Ertragsteuern ("profit or loss before income tax")[1] für alle Unternehmen und Betriebsstätten des Konzerns anzugeben, die sich in einem Steuerhoheitsgebiet befinden. Hierbei sind auch alle außerordentlichen Erträge und Ausgaben einzubeziehen.[2] Dividendenerträge müssen entsprechend zu den Ausführungen zur Position ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7 Sanktionsvorschriften

Rz. 71 Verstöße gegen die Berichtspflichten des § 138a AO werden nach den Bußgeldvorschriften der AO sanktioniert. Es liegt gem. § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn ein Unternehmen seiner Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts nach § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO oder der Mitteilungspflicht nach § 138a Abs. 4 Satz 3 AO nicht, nicht vollständig ...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 3 Anhangangaben

Kapitalgesellschaften und diesen nach § 264a HGB gleichgestellte Gesellschaften sind nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB verpflichtet, die auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Angaben zu Bilanzierungsmethoden betreffen in erster Linie die Ausübung von Ansatzwahlrechten. Im Bereich des Vorratsvermögens l...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Erster Teil des Länderberichts – Tabelle 2 (§ 138a Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 55 Der § 138a Abs. 2 Nr. 2 AO sieht eine Aufstellung mit den wichtigsten Wirtschaftstätigkeiten der Geschäftseinheiten des multinationalen Konzerns nach Steuerhoheitsgebieten und den dort ansässigen Unternehmen und Betriebsstätten vor. Die Angaben zur den wirtschaftlichen Tätigkeiten sind in der Tabelle 2 in Bezug auf jede einzelne Konzerneinheit innerhalb eines Hoheitsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Erster Teil des Länderberichts – Tabelle 1 (§ 138a Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 19 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO ist eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Übersicht zu erstellen, wie sich die Geschäftstätigkeit des Konzerns auf die Steuerhoheitsgebiete verteilt, in denen der Konzern durch Unternehmen oder Betriebsstätten tätig ist. Nach OECD/EU ist es dem berichtenden multinationalen Unternehmen in Bezug auf die Quellen f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.3 Übermittlung per Datenübertragung (§ 138a Abs. 6 S. 3 AO)

Rz. 62 Die Übermittlung an das BZSt muss gem. § 138a Abs. 6 S. 3 AO nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz per Datenfernübertragung erfolgen.[1] Für die Übermittlung ist das XML-Format vorgesehen, ein anderes Format ist nicht zulässig. Die OECD hat ein XML-Reporting Schema entwickelt, um den teilnehmenden Ländern die Nutzung eines einheitlichen Formats für den länderbezogen...mehr

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zfs 03/2021, zfs Aktuell / Taschenrechner am Steuer verboten (BGH, Urt. v. 16.12.2020 – 4 StR 526/19)

Der für das Verkehrsstrafrecht zuständige 4. Strafsenat hat in einem am 18.2.2021 veröffentlichten Urt. v. 16.12.2020 (4 StR 526/19) entschieden, dass ein Taschenrechner der Regelung des § 23 Abs. 1a StVO unterfällt, weil es sich um ein elektronisches Gerät im Sinne dieser Vorschrift handelt. Ein Taschenrechner darf daher am Steuer nicht benutzt werden. Hintergrund der Entsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Berichtigung der laufend veranlagten Steuern

Rz. 7 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz lässt für die laufend veranlagten Steuern (Grundsteuer) beim Eintritt der auflösenden Bedingung keine Berichtigung bisheriger Veranlagungen zu; das ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Satz 1 BewG. Andernfalls müssten oft viele Veranlagungen für eine weit zurückliegende Zeit berichtigt werden. Das wäre praktisch kaum durchzuführen und würde auc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Berichtigung laufend veranlagter Steuern

Rz. 17 [Autor/Stand] Für die laufend veranlagten Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer usw.) lässt das Bewertungsgesetz beim Eintritt der aufschiebenden Bedingung keine Berichtigung der bisherigen Veranlagungen zu. Die Vorschrift ist insoweit allerdings seit dem Wegfall der Vermögensteuer bedeutungslos geworden; bei der Grundsteuer spielen Lasten keine Rolle. Rz. 18– 20 [Autor/...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Berichtigung laufend veranlagter Steuern

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Steuerfestsetzungen laufend veranlagter Steuern sind nicht zu berichtigen. Nach dem Wegfall der Vermögensteuer hat diese Einschränkung im Rahmen des § 7 BewG keine Bedeutung mehr, weil auflösend bedingte Lasten bei der Grundsteuer keine Rolle spielen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berichtigung nicht laufend veranlagter Steuern

Rz. 9 [Autor/Stand] Tritt die Bedingung ein, so fällt die auflösend bedingte Last weg. In diesem Fall ist die Festsetzung der nicht laufend veranlagten Steuern (Erbschaftsteuer) entsprechend zu berichtigen (§ 7 Abs. 2 BewG). Für diese Steuern wird auch hier – entsprechend der Regelung in § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 BewG – eine Berichtigung nach dem tatsächlichen Wert des Erwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berichtigung nicht laufend veranlagter Steuern

Rz. 16 [Autor/Stand] Tritt die aufschiebende Bedingung ein, kommt also die aufschiebend bedingte Last voll zur Entstehung, so ist nach § 6 Abs. 2 BewG i.V.m. § 5 Abs. 2 BewG (bei Bestandkraft: i.V.m. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, s. § 5 Rz. 6) die Festsetzung der nicht laufend veranlagten Steuern (Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer) nach dem tatsächlichen Wert der entstanden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berichtigung nicht laufend veranlagter Steuern

Rz. 6 [Autor/Stand] Für nicht laufend veranlagte Steuern – (s. Rz. 5) – lässt § 5 Abs. 2 Satz 1 BewG bei Eintritt der auflösenden Bedingung eine Berichtigung der bisherigen Steuerfestsetzung zu. Die für den bisher Berechtigten festgesetzte Einzelsteuer wird nach dem "tatsächlichen Wert des Erwerbs" berichtigt. Die Auffassungen, was als "tatsächlicher Wert des Erwerbs" zu ver...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausgleich, Eheverträge, Steuern in Paarbeziehungen - Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 26./27.11.2020 Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um sich den Herausforderungen einer Online-Konferenz zu stellen. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte fand am letzten November-Wochenende statt – wie jedes Jahr. Aber in dieser...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 § 14a Abs. 1 UStG

Rz. 15 Die S. 1 und 2 von § 14a Abs. 1 UStG sind erst mWv 30.6.2013[1] in diese Norm eingefügt worden. Der umfassend neu formulierte und zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretene § 14a Abs. 1 S. 1 UStG ist mit 82 Worten ungenießbar lang und schwer verständlich. Er beruht auf Art. 226 MwStSystRL. Dabei geht es nur um die eigentlich einfache Frage, wie die Rechnung auszusehen hat...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Besonderheiten bei Grunderwerb- und Erbschaftsteuer

Rz. 16 [Autor/Stand] Obwohl § 163 BGB auf § 158 BGB verweist und damit die Befristung der Bedingung gleichstellt, folgt dem das grundsätzlich am Zivilrecht orientierte Grunderwerbsteuerrecht bei der Beurteilung der Entstehung der Steuer nicht.[2] Grunderwerbsteuerrechtlich ist damit ein mit einer aufschiebenden Befristung abgeschlossener Grundstückskaufvertrag nicht wie ein ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 § 14a Abs. 6 UStG

Rz. 44 § 14a Abs. 6 UStG bringt[1] zusätzliche Verpflichtungen für die Rechnungserteilung bei der Erbringung von Reiseleistungen gem. § 25 UStG sowie bei der Anwendung der Differenzbesteuerung gem. § 25b UStG – Umsätze mit Gebrauchtgegenständen. S. 1 der Vorschrift ist durch Art. 10 Nr. 8 Buchst. d AmtshilfeRLUmsG mWv. 30.6.2013 neu gefasst worden und verlangt nun die Angabe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 § 14a Abs. 2 UStG

Rz. 26 Wenn ein Unternehmer im Inland eine Lieferung i. S. v. § 3c UStG – früher sog. Versandhandelsregelung, seit 1.7.2021 spricht die Überschrift des § 3c UStG entsprechend der unionsrechtlichen Diktion von Fernverkäufen – ausführt, ist er gem. § 14a Abs. 2 S. 1 UStG i. d. F. ab 1.7.2021 zur Ausstellung einer Rechnung – mit offenem Steuerausweis (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG, Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 5 [Autor/Stand] Ist Vermögen, das jemand unter einer auflösenden Bedingung erworben hat, bei ihm entsprechend der gesetzlichen Regelung der Besteuerung unterworfen worden, so stellt sich die Frage, was geschieht, wenn die Bedingung eingetreten ist, d.h. der Erwerb des Vermögens durch den bisher Berechtigten in Fortfall kommt. In einem solchen Fall ist zu unterscheiden zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / V. Geltung der §§ 4–8 BewG für den Zweiten Teil des BewG und für andere Steuerarten

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 BewG finden die Vorschriften des Ersten Teils des BewG – also auch §§ 4–8 BewG – neben den §§ 19–150 BewG Anwendung, soweit sich aus diesen Vorschriften nichts anderes ergibt. Ohne Änderung des Wortlauts hat sich der unmittelbare bewertungsrechtliche Anwendungsbereich der §§ 4–8 BewG mit dem Wegfall der Vermögensteuer, der Einheit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wirkung des Eintritts der Zeitbestimmung

Rz. 8 [Autor/Stand] Zu untersuchen bleibt, was steuerlich zu geschehen hat, wenn das Ereignis, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiss ist, eintritt. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden: a) Hängt der Erwerb eines Wirtschaftsguts von dem Ereignis ab, so ändert sich mit dem Zeitpunkt des Eintritts die Vermögenslage. Der Vermögenserwerb wird nunmehr berücksichtigt, und es wird da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / II. Regelung im Einzelnen

Rz. 25 [Autor/Stand] Die steuerliche Behandlung der bedingten und befristeten Rechtsgeschäfte war bereits in den §§ 147–151 AO 1919 im Grundsatz in der gleichen Weise wie nach dem zur Zeit bestehenden Recht gem. §§ 4–8 BewG geregelt. Die Vorschriften der §§ 147–151 AO 1919 sind später von der AO in das BewG übernommen worden. Da sie in ihrem sachlichen Inhalt bisher nicht we...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Zusätzliche Angaben

Tz. 165 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Sowohl IAS 1 als auch zahlreiche andere Standards fordern zusätzliche Angaben betreffend die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), die wahlweise im Anhang oder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) zu machen sind. So sind nach IAS 1.97 für wes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Wirkung des Eintritts der Bedingung

Rz. 7 [Autor/Stand] Tritt die Bedingung ein, so ändert sich die Vermögenslage ex nunc. Der von dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung abhängige Vermögenserwerb wird nunmehr beim Erwerber berücksichtigt, und es werden die betreffenden Wirtschaftsgüter dem Erwerber steuerlich zugerechnet. Eine Berichtigung vorausgehender Steuerveranlagungen findet nicht statt. Bei der Erbsc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Anforderungen

Tz. 136 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Im Abschnitt "Gewinn oder Verlust" oder in der gesonderten Gewinn- und Verlust­rechnung sind die folgenden Posten, soweit einschlägig und wesentlich (vgl. Tz. 88), darzustellen (IAS 1.82): (Umsatz-)Erlöse (dabei separater Ausweis von Zinserträgen, die gem. IFRS 9 auf Basis der Effektivzinsmethode ermittelt wurden, sowie bei Anwendung von IFRS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 5 BewG befand sich früher in § 148 RAO. Sie ist durch die VO v. 1.12.1930 in das BewG 1931 (dort § 4) übernommen worden. Bei dieser Gelegenheit sind die Worte "dies gilt nicht für die Veranlagung der laufenden Steuern" (neu) eingefügt worden. Die Begründung hierzu bemerkt nur, dass die Vorschrift, nach der im Fall des Eintritts der Be...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Steueraufwendungen

Tz. 154 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In dem GuV-Posten "(Ertrag-)Steueraufwendungen" sind alle Ertragsteuern auszuweisen, die in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen und zwar sowohl tatsächliche als auch latente Steueraufwendungen sowie solche, die Vorjahre betreffen. Auch wenn IAS 1.82 (d) nur von Steueraufwendungen spricht, ist nach Auffassung des IFRS IC für die Abgrenzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 15 [Autor/Stand] Tritt die Bedingung ein, d.h. entsteht die bisher aufschiebend bedingte Last unbedingt, so stellt sich die Frage nach den steuerlichen Folgen. Die Regelung hierüber (§ 6 Abs. 2 BewG) entspricht aufgrund des Verweises derjenigen, die für den auflösend bedingten Erwerb (§ 5 Abs. 2 BewG) getroffen ist. Auch hier muss zwischen laufend veranlagten Steuern und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 7 BewG befand sich früher in § 150 AO. Sie ist durch die VO v. 1.12.1930 in das BewG 1931 (dort § 6) übernommen worden. Bei dieser Gelegenheit sind die Worte "dies gilt nicht für die Veranlagung der laufenden Steuern" neu eingefügt worden. Die Begründung hierzu bemerkte nur, dass die Vorschrift, nach der im Fall des Eintritts der Bedi...mehr

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FF 03/2021, Schenkungsteuerliche Aspekte im Familienrecht

1. Steuerrechtlich ist jeder Vorgang darauf zu untersuchen ob im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG eine Schenkung, eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Auflage vorliegt. Als Schenkung gilt danach jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist. Unabhängig hiervon sind Vermögensübertragungen unter Ehegatten grun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Künftige Entwicklungen

Tz. 213 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Unter dem Stichwort "bessere Kommunikation von Finanzinformationen" hat der IASB mehrere Projekte identifiziert, die dazu dienen, eine bessere Kommunikation zu erreichen. Diese Projekte umfassen auch die unter dem Titel "Angabeninitiative" (disclosure initiative) initiierten Projekte. Ausgangspunkt für die Projekte ist, dass nach Auffassung ...mehr

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zfs 03/2021, OWi-Verteidigu... / II. Fahrlässigkeit

Fahrlässiges Handeln im Sinne des § 10 OWiG liegt vor, wenn der Täter die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und im Stande ist, außer Acht lässt und deshalb entweder die Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt bzw. nicht voraussieht – unbewusste Fahrlässigkeit – oder die Möglichkeit einer Tatbestandsverwirklichung zwar erk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 § 14a Abs. 7 UStG

Rz. 48 § 14a Abs. 7 UStG geht auf § 14a Abs. 1a UStG 1999 zurück. Nach § 14a Abs. 7 S. 1 UStG muss bei einer Rechnung über eine Lieferung i. S. v. § 25b Abs. 2 UStG – innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft – auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes und die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers in der Reihe hingewiesen werden. Nach den zwinge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 3 Wie schon der zum 1.1.1993 im Zusammenhang mit den Binnenmarkt-Regelungen in das UStG eingefügte § 14a UStG 1993/1999 ergänzt auch der aktuelle § 14a UStG die in § 14 UStG als der Grundnorm enthaltenen Vorschriften zur umsatzsteuerlichen Rechnungserteilung in, wie es in der Überschrift der Vorschrift heißt, besonderen Fällen. Die ab dem 1.1.2004 geltende Überschrift sp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Besonderheiten bei steuerbefreiten Einheiten

Rz. 41 [Autor/Stand] Eine Hauptveranlagung ist nur für solche wirtschaftlichen Einheiten durchzuführen, bei denen sich eine steuerliche Auswirkung ergibt. Ist beispielsweise ein Grundstück vollständig von der Steuer befreit, ist bereits keine Feststellung des Grundsteuerwerts durchzuführen, weil die Feststellung nicht für die Besteuerung von Bedeutung ist (§ 219 Abs. 3 BewG)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Antrag auf Berichtigung, Frist

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Berichtigung der nicht laufend veranlagten Steuern erfolgt nur auf Antrag, der bis zum Ablauf des Jahres zu stellen ist, das auf den Eintritt der Bedingung folgt (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BewG). Unter dem Geltungsbereich der Reichsabgabenordnung war die Antragsfrist eine Ausschlussfrist i.S.d. § 83 Abs. 2 RAO. Das bedeutete, dass die Frist durch das FA nicht...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Darstellung der Rechnungslegungsmethoden

Tz. 187 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Gemäß IAS 1.117 sind die bedeutsamen (significant) Rechnungslegungsmethoden bestehend aus den verwendeten Bewertungsgrundlagen (measurement bases) und den sonstigen angewandten Rechnungslegungsmethoden, die für das Verständnis des Abschlusses relevant sind, anzugeben (zur vorgesehenen Neuregelung, nach der statt auf die Bedeutsamkeit auf die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 8 [Autor/Stand] Ist vom Vermögen eines Steuerpflichtigen eine Last, deren Fortdauer auflösend bedingt ist, bei der Besteuerung – entsprechend der gesetzlichen Regelung – wie eine unbedingte Last abgezogen worden, so fragt es sich, was steuerlich zu geschehen hat, wenn die Bedingung eingetreten ist, d.h. die Last in Fortfall kommt[2]. In einem solchen Fall muss zwischen l...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 114 Einkom... / 2.3 Begrenzung der Einkommensanrechnung

Rz. 10 Die Begrenzung der Einkommensanrechnung gemäß Abs. 4 gilt für den in Abs. 1 und 2 genannten Personenkreis. Dies wird durch die nochmalige Nennung der Berechtigten in Abs. 4 Satz 1 HS 1 und Satz 2 verdeutlicht. Für die abschließend in Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Leistungen (Erwerbsersatzeinkommen) wird jeweils ein von § 18b Abs. 5 abweichender Pauschalabzug bes...mehr