Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 434 [Autor/Stand] Vergleich des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 zu anderen Entstrickungsvorschriften. Tatbestandlich unterscheidet sich § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 teilweise von anderen Entstrickungsvorschriften. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erfasst sowohl den "Ausschluss" als auch die "Beschränkung" hinsichtlich des Gewinns aus der "Veräußerung" der Anteile. Dies entspricht tatbestandli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Passive Entstrickung

Rz. 476 [Autor/Stand] Begriff der passiven Entstrickung. Eine der intensivsten Debatten wird – wie auch zu den anderen Entstrickungsvorschriften (v.a. zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG [2]) – zu der Frage geführt, ob ein Ausschluss oder eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der Verkürzung

Rz. 391 [Autor/Stand] Durch die Neufassung des § 370 AO sind die bereits im Rahmen der Vorläuferbestimmung des § 392 RAO zum Begriff der "Verkürzung der Steuereinnahmen" bestehenden Schwierigkeiten nicht vollständig beseitigt worden[2]. Die Legaldefinition in § 370 Abs. 4 Satz 1 AO stellt aber jedenfalls klar, dass der Verkürzungserfolg nicht auf die tatsächliche Vereinnahmu...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 11.8.2006 (BR-Drucks. 542/06)

Rz. 26 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, i...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710)

Rz. 29 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) [...] „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hä...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 54 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Sonderfall: Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 183 [Autor/Stand] Bisherige Ausgangslage. Die Schweiz erfreut sich bei deutschen Staatsbürgern als Zuzugsstaat weiterhin großer Beliebtheit. Für Steuerpflichtige, die Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG innehaben, wurde die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 a.F. bei entsprechendem dauerhaftem Wegzugsbegehren mitunter zur "Wegzugssperre", da – anders als bei Wegzügen in eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 370 AO als Gefährdungsdelikt

Rz. 57 [Autor/Stand] Trotz der Notwendigkeit, dass ein Erfolg in Form einer Steuerverkürzung oder der Erlangung eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils eintreten muss, damit vollendetes Unrecht vorliegt, ist § 370 AO nicht (immer) als Verletzungsdelikt zu begreifen[2] (s. dazu näher Rz. 392 ff., 506). Durch § 370 Abs. 4 Satz 1 AO ist zwingend vorgegeben, dass es jedenfal...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 57 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 55 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Steuerverkürzung auf Zeit

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Steuerhinterziehung auf Zeit, in DStJG 6 (1983), S. 155; Dörn, Die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen – ein abstraktes Gefährdungsdelikt, wistra 1992, 129; Dörn, Vollendete Steuerhinterziehung bei Schätzungsmöglichkeit des Finanzamts?, DStZ 1994, 494; Dörn, Steuerhinterziehung durch Unterlassen?, 2001; Grunst, Steuerhinterziehung durch Unte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Schrifttum: Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsgut des § 370 AO

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Bestimmung des durch § 370 AO geschützten Rechtsguts wirkt sich im Wesentlichen für die Auslegung der Tatbestandsmerkmale, die Konkurrenzen und den Beginn der Verfolgungsverjährung aus. Die Frage ist nach wie vor umstritten. Weder die Begr. zum Regierungsentwurf (§ 353 RegE[2]) noch die Stellungnahme des BR[3] und der Bericht des Finanzausschusses[4]...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anwendungsbeispiele

Rz. 448 [Autor/Stand] Abkommensrechtlicher Ansässigkeitswechsel und Ausschluss des Besteuerungsrechts. Der Gesetzgeber[2] ging davon aus, dass der "Wechsel der Ansässigkeit in einen ausländischen Staat [...] immer zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung des Besteuerungsrechts führ[e]." Der Gesetzgeber hatte insoweit offenbar die – wenn auch häufig anzutreffende – Konstel...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Unmittelbares Ansetzen bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 716 [Autor/Stand] Auch beim Unterlassungsdelikt ist ein Versuch möglich. Einigkeit herrscht dabei wohl insoweit, dass der Versuch durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO (s. zum tatbestandsmäßigen Verhalten Rz. 271 ff.) erst dann beginnen kann, wenn der Zeitpunkt verstrichen ist, zu dem die steuerlichen Angaben spätestens hätten abgegeben werden müssen[2] bzw....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unterbliebene und nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Festsetzung der Steuer ganz unterbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt, weil die Steuerbehörde infolge der Nichtabgabe einer Steuererklärung (s. Rz. 316) von der Existenz des Steueranspruchs keine Kenntnis hat. Die h.M. bestimmt den Zeitpunkt des Eintritts der Steuerverkür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Geltung

Schrifttum: Bielefeld/Prinz, Riskante Hilfe zur Hinterziehung deutscher Steuern aus dem Ausland?, DStR 2008, 1122; Keßeböhmer/Schmitz, Hinterziehung ausländischer Steuern und Steuerhinterziehung im Ausland, § 370 Abs. 6 und 7 AO, wistra 1995, 1; Kohlmann, Zur Ahndung grenzüberschreitender Steuerhinterziehungen, in FS H.-J. Hirsch, 1999, S. 577; Schmitz/Wulf, Erneut: Hinterzie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verbrauchsteuerhinterziehung

a) Überblick Rz. 1547 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuerhinterziehung umfasst die Hinterziehung von Verbrauchsteuern mit Ausnahme derjenigen, die als Einfuhrabgaben geschuldet werden (§ 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG). Verbrauchsteuern – soweit sie nicht bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU anfallen (s. Rz. 1530 f.) – werden als Binnenabgaben – auch im Verkehr zwischen den Mitglied...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bemessung der Steuerverkürzung

a) Einseitige Verkürzung durch den Arbeitgeber Rz. 1323 [Autor/Stand] Eher selten kommt es vor, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer zwar einbehält, sie aber ohne Wissen des Arbeitnehmers nicht anmeldet und damit nicht abführt. Dann bleibt der vertraglich vereinbarte Bruttolohn die Bemessungsgrundlage für die hinterzogene Lohnsteuer, weil in diesem Fall dem Arbeitnehmer die Lo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff des Steuervorteils

Rz. 425 [Autor/Stand] Der in jeder Verkürzung von Steuern für den Täter oder einen Dritten liegende Vorteil ist bereits durch die erste Erfolgsalternative des § 370 Abs. 1 AO erfasst (s. Rz. 373); eine sinnvolle Definition des Steuervorteils muss demnach darüber hinausgehen. Durch § 370 Abs. 4 Satz 2 AO wird immerhin die früher umstrittene Frage geklärt, ob "auch Steuervergü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zum Verhältnis von Umsatzsteuerjahreserklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen

Rz. 1363 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass bei der Umsatzsteuer neben den Voranmeldungen eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben ist. Aufgrund der Jahreserklärung wird die Steuer für das Kalenderjahr als Besteuerungszeitraum erstmals festgesetzt. In der Umsatzsteuerjahreserklärung hat der Unternehmer ebenfalls die Steuer selbst zu berechnen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Eine Handlung oder mehrere Handlungen

a) Handlung im natürlichen Sinn Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerhinterziehung durch Nichtverwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern (§ 370 Abs. 1 Nr. 3 AO)

a) Allgemeines Rz. 360 [Autor/Stand] Bei der pflichtwidrigen Nichtverwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern kommt es nicht unmittelbar zu einem pflichtwidrigen Verhalten gegenüber der FinB. Die dritte Tatbestandsalternative wurde auf Vorschlag des Finanzausschusses[2] ins Gesetz eingefügt. Unter Steuerzeichen werden Wertzeichen verstanden, die bei einzelnen Steuerarte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Anwendung von § 6 Abs. 3 n.F. (Rückkehrregelung)

Rz. 58.3 [Autor/Stand] Rückkehrregelung. § 27 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b UmwStG eröffnet nun auch dem in einen Drittstaat wegziehenden Steuerpflichtigen mit einbringungsgeborenen Anteile die ihm seit fast fünfzig Jahren verwehrte[2] und damit längst überfällige Inanspruchnahme der Rückkehrregelung i.S.v. § 6 Abs. 3. Danach entfällt die nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.3.2 Folgen einer fehlerhaften Rechnung

Unrichtiger Steuerausweis Folgende Fehler führen bei einem Unternehmer zu einer höheren Umsatzsteuer:[1] Für eine steuerpflichtige Leistung wird infolge Rechenfehlers eine höhere USt ausgewiesen. Steuerfreie Leistungen werden mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet. Nicht steuerbare Leistungen (unentgeltliche Leistungen, Leistungen im Ausland, Geschäftsveräußerungen im Ganzen[2]) we...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Schrifttum: Dörn, Zur Strafverfolgung der Nichtabgabe und der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, wistra 1989, 290; Dörn, Die Nichtabgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen aus strafrechtlicher Sicht, DStZ 1989, 580; Dörn, Nochmals: Strafverfolgung der Nichtabgabe von Steuererklärungen, wistra 1991, 10; Dörn, Strafrechtliche Beurteil...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Übergreifende Tatbestandsvoraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 setzen neben den jeweils tatbestandsspezifischen Merkmalen (dazu Rz. 350 ff., 365 ff., 431 ff.) jeweils voraus, dass es sich bei dem Anteilseigner[2] um einen "unbeschränkt Steuerpflichtigen" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 handelt (s. Rz. 303 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 414 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen. Gemäß § 2100 BGB kann der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird (sog. Nacherbe), nachdem zunächst ein Anderer Erbe (sog. Vorerbe) geworden ist. Der Nacherbe erwirbt bis zum Eintritt des Nacherbfalls ein Anwartschaftsrecht auf den späteren Erwerb. Der Erblasser...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 3.11.2014 (BT-Drucks. 18/3017)

Rz. 41 [Autor/Stand][...] Artikel 8 (Änderung des Außensteuergesetzes) [...]mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Erstmalige Anwendung des § 6 und partielle Fortgeltung des § 6 a.F.

a) Neufassung durch das ATADUmsG Rz. 240 [Autor/Stand] Neufassung des § 6 durch das ATADUmsG. Durch das ATADUmsG[2] wurde das AStG vom 8.9.1972[3], das zuletzt durch das JStG 2022 v. 16.12.2022 (hierzu und den weiter bevorstehenden Änderungen s. Rz. 14 f.) angepasst worden ist, umfangreich geändert (Änderungsgesetz). Art. 5 Nr. 4 des ATADUmsG führte zu einer vollständigen Neu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Vorbemerkungen

Rz. 57.7 [Autor/Stand] Allgemeines. § 6 findet auf einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 keine unmittelbare Anwendung, sondern es kommt ausschließlich der Tatbestand des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG 1995 in "Wegzugsfällen" zur Anwendung (s. Rz. 59).[2] § 21 UmwStG 1995 verdrängt als vorrangige Regelung § 17 EStG.[3] Dies gilt nach hier vertret...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Vermächtnis

Rz. 420 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen (Deutsches Erbrecht). Das Rechtsinstitut des Vermächtnisses (§ 1939 BGB) dient dem Erblasser v.a. dazu, testamentarisch einer Person, die nicht Erbe wird (Ausnahme: Vorausvermächtnis, § 2150 BGB), einen Vermögensvorteil zuwenden. Das Vermächtnis ist eine Zuwendung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Begünstigten nur e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zurechnungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg: Unkenntnis der Behörde von den steuererheblichen Tatsachen?

a) Notwendigkeit eines Zurechnungszusammenhangs Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen Unrechts ausre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 455 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Durch Art. 13 des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024[3] wurde die Regelung im Wesentlichen redaktionell angepasst. Der bis dato in der Nr. 1f enthaltene Bußgeldta...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–1499) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 1500–1598) Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verfahrensrechtliche Aspekte

a) Darlegungslast in Urteil und Anklage Rz. 1344 [Autor/Stand] Die Darlegungslast bei Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialabgaben hat der BGH[2] wie folgt umrissen: Das Urteil darf nicht lediglich die jeweils verkürzten Lohnsteuern und die nicht abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung pauschal feststellen. Es muss die für die Ermittlung des Schuldumfangs maßgeblichen B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche Bestimmtheit des § 370 AO

a) Steuergesetze und § 370 AO als Gesamttatbestand Rz. 25 [Autor/Stand] Von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage der Abhängigkeit der Strafbarkeit nach § 370 AO vom Steuerrecht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG. Nach Art. 103 Abs. 2 GG, der wortgleich in § 1 StGB wiederholt wird, ist die Bestrafung einer Tat nur zulässig, wenn die Strafbarkeit g...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. VI/2883, Anlage 3)

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Artikel 1 § 6 Abs. 5 Satz 1 Gegen den Vorschlag werden keine Einwendungen erhoben. Begründung Die angeführte Vorschrift läßt zu, die bei der Auswanderung von unbeschränkt Steuerpflichtigen vom Vermögenszuwachs wesentlicher Beteiligungen anfallende Steuer zu stunden, wenn die alsbaldige Einziehung mit Härten für den Steuerpflichtigen verbunden wäre. Dies ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Umsatzsteuervoranmeldungen

Rz. 1357 [Autor/Stand] Der Unternehmer muss spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (auf elektronischem Wege) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, in der er die Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG. Voranmeldungszeitraum ist e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1333 [Autor/Stand] Ausschlaggebender Faktor der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der hinterzogenen Steuer, die rechnerisch aus der Bemessungsgrundlage folgt (s. Rz. 1323 ff. sowie grundlegend Rz. 1026, 1029 ff.). Für den Schuldspruch wegen einer Lohnsteuerhinterziehung ist auf die am 10. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats, dem Zeitpunkt der T...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)

Rz. 1382 [Autor/Stand] Wer in einer Rechnung einen höheren als den geschuldeten Steuerbetrag gesondert ausweist (unrichtiger Steuerausweis), schuldet nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG den Mehrbetrag. Wer unberechtigt die Steuer ausweist, schuldet nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG den ausgewiesenen Betrag (unberechtigter Steuerausweis). Die Vorschrift des § 14c UStG dient dem Ziel, S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Konsumtion, mitbestrafte Nachtat und mitbestrafte Vortat

Rz. 885 [Autor/Stand] Das konsumierende Gesetz erfasst zwar nicht zwingend, aber doch in aller Regel den Unrechtsgehalt des verdrängten Gesetzes, so etwa der Einbruchsdiebstahl den regelmäßig gleichzeitig verwirklichten Hausfriedensbruch[2] oder nach früher überwiegender Meinung die durch das gewaltsame Öffnen der Räumlichkeit begangene Sachbeschädigung[3]. Hier spricht ande...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anwendung von § 6 Abs. 4 n.F. (Ratenzahlung)

Rz. 58 [Autor/Stand] Ratenzahlung. § 27 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b UmwStG ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, auf Antrag unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 4 Satz 1 bis 6 die durch eine Entstrickung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG 1995 ausgelöste Steuer in sieben gleichen Jahresraten zu entrichten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann sich der Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 16.9.2022 (BR-Drucks. 457/22)

Rz. 64 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes) § 27 Absatz 3 Nummer 3 des Umwandlungssteuergesetzes vom 7.12.2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „3. § 21 in der am 21. Mai 2003 geltenden Fassung für einbringungsgeborene Anteile im Sinne v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Kapitalertragsteuer erhoben

Rz. 1763 [Autor/Stand] Die Vorschriften über die Anrechnung bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer setzen weiter voraus, dass diese "erhoben wurde". Insoweit ist geklärt, dass "erhoben"nur den Einbehalt der Steuer durch die verpflichtete Stelle, nicht jedoch auch die Abführung an das FA voraussetzt[2]. Rz. 1764 [Autor/Stand] Mit Schreiben vom 5.5.2009 [4] hat das BMF dazu Ste...mehr