Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Erlass (§ 227 AO)

Rz. 13 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (zB ESt, LSt, KiSt, SolZ) bereits festgesetzt, dürfen sie ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Erstattung bereits entrichteter Beträge oder deren Anrechnung (§ 227 AO). Es handelt sich um eine Bil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bruttolohn

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zwischen ArbN und ArbG wird im Regelfall ein Bruttolohn vereinbart. Das ist der Betrag, der nach Minderung um die gesetzlichen Abzüge den Nettolohn, also den an den ArbN auszuzahlenden Betrag ergibt. Dementsprechend meint der im Lohnsteuerrecht verwendete Begriff > Arbeitslohn grundsätzlich den Bruttoarbeitslohn, der um die LSt und andere Steuerabz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Lohnsteuerabzug beim Hauspersonal

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Steht die Haushaltshilfe in einem Dienstverhältnis (> Arbeitnehmer), unterliegt der > Arbeitslohn grundsätzlich dem üblichen LSt-Abzug (§§ 39b bis 39f EStG; ergänzend > Steuerabzugsverfahren). Für teilzeit- und geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen können die Steuerabzüge nach § 40a EStG pauschaliert werden (zu Einzelheiten > Pauschalierun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwendungen

Rz. 44 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur SozVers, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleistungen wie frei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 26 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung erhält der Stpfl ua für Aufwendungen aus der Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV (§ 35a Abs 1 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Über die mögliche Begünstigung einer konkreten geringfügigen Beschäftigung ist aufgrund des Verweis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Steuermindernde Parteienfinanzierung, StuW 1984, 15; Schleder, Steuerabzug für Beiträge u Spenden an unabhängige Wählervereinigungen, DB 1988, 2019; Korn, KÖSDI 1989, 7824; Schleder, Fünftes Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze – Steuerliche Regelungen, DB 1989, 293; Thiel/Eversberg, Das VereinsförderungsG u seine Auswirkungen auf das Gemeinnützigkeits- un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensfragen

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Wurden die Zuwendungen von PersGes/Gemeinschaften geleistet, so war die Entscheidung über die Abzugsfähigkeit bis einschließlich VZ 1994 im Veranlagungsverfahren der Beteiligten zu treffen, vgl BFH v 08.08.1990, BStBl II 1991, 70. Mit Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 180 AO durch das StMBG v 21.12.1993 (BStBl I 1994, 50) ist mE die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerermäßigung (§ 34g S 2 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 34g EStG ist eine Steuerermäßigung, die ausgehend von der tariflichen ESt (§ 32a Abs 1 u 5 EStG) bei der Ermittlung der festzusetzenden ESt in Abzug gebracht wird. Die Rangfolge der einzelnen Steuerermäßigungen ergibt sich aus § 34g S 1 EStG. Danach sind vorrangig die sonstigen Steuerermäßigungen von der tariflichen ESt abzuziehen, während ...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 435 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Rz. 436 Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinand...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 148 Wichtig Für das Vz. 2019 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke: Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 681 ff.)...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 167 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 168 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 112 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der Lohnsteuerbescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 16) vorhanden ist. Rz. 113 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 287 Ausländische Einkünfte sind im Inland grundsätzlich steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünfte...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.1 Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr

Abfindungen sind grundsätzlich nur dann außerordentliche und damit tarifbegünstigte Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird. Außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 163 AO ist nach seinem ausdrücklichen Wortlaut anwendbar auf "Steuern" im Rahmen des § 1 AO, d. h. für alle Steuern, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, und die durch Steuerbescheid nach § 155 AO festgesetzt werden. Daher sind Billigkeitsmaßnahmen auch bei einem Freistellungsbescheid nach § 155 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.1 Wahl der Einzelveranlagung (Abs. 2 S. 1) – Rechtsmissbrauch

Rz. 71 Wählt[1] nur einer der Ehegatten die Einzelveranlagung, werden beide nach § 26a EStG einzeln veranlagt, d. h., auch der andere Ehegatte ist zwingend getrennt bzw. einzeln zu veranlagen.[2] Rz. 72 Da die Zusammenveranlagung i. d. R. zu günstigeren Ergebnissen führt, jeder Ehegatte aber nach § 26 Abs. 2 S. 1 EStG durch einseitige Erklärung die Einzelveranlagung erreichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beschränkung der Erklärungspflicht

Rn. 30 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärungspflicht ist in § 56 EStDV auf die Fälle beschränkt worden, in denen für den abgelaufenen VZ eine Veranlagung zur ESt durchzuführen ist, dh, in denen der StPfl zu veranlagende Einkünfte, für die also die ESt nicht durch Steuerabzug abgegolten ist, in maßgeblicher Höhe bezogen hat. § 56 S 1 EStDV schreibt danach die Abgabe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhaltlicher Überblick

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 25 EStG ist neben den Vorschriften der AO über die Steuererklärung (§§ 149–153 AO) und die Steuerfestsetzung (§§ 155–165 AO) Rechtsgrundlage für die Durchführung der ESt-Veranlagung. § 25 Abs 1 EStG knüpft mit der Bestimmung des Kj als VZ an § 2 Abs 7 EStG und mit der Bestimmung als Bemessungsgrundlage für die ESt an § 2 Abs 1–6 EStG an. Es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rechtsanspruch auf Veranlagung

Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Soweit nicht nach § 46 EStG eine Veranlagung unterbleibt, hat der StPfl einen nach §§ 347ff AO verfolgbaren Rechtsanspruch auf Durchführung der Veranlagung. BFH BStBl III 1959, 367 hat das in einem Fall ausgesprochen, in dem die Veranlagung nur erfolgen sollte, um feststellen zu können, ob eine Überzahlung an Vorauszahlungen vorliegt. Ebenso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Unterbleiben der Veranlagung

Rn. 13 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung unterbleibt, wenn die ESt bei ArbN durch den LSt-Abzug als abgegolten gilt (§ 46 Abs 4 EStG); ferner im Falle der Abgeltung durch Steuerabzug bei beschränkter StPfl (§§ 50 Abs 5 u 50a EStG) oder durch Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 3 EStG, §§ 40, 40a, 40b EStG. Rn. 14 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung kann auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Unwirksamkeit der Erklärung eines Ehegatten

Rn. 75 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei widerstreitenden Anträgen der Eheleute/Lebenspartner ist der Antrag eines Ehegatten auf Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) unwirksam, wenn hierin ein Willkürakt zu sehen ist, weil dieser Ehegatte keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hatte oder diese so gering waren, dass sie weder zu einer ESt-Veranlagung f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 62 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das G sieht für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts keine Frist vor und enthält zudem keine Vorschrift über eine Bindung an die einmal getroffene Wahl. Eine Bindung tritt insb nicht zwischen den Eheleuten ein, denn die privaten Beziehungen der Ehepartner zueinander sollen gerade keinen Einfluss auf die Veranlagungsart haben, BFH BStBl II...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Freibeträge bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

Rn. 40 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Der Freibetrag nach § 13 Abs 3 EStG , aufgrund dessen Einkünfte aus LuF in die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte eines jeden Ehegatten nur einbezogen werden, soweit sie 900 EUR übersteigen, ist bei jedem Ehegatten gesondert zu berücksichtigen. Rn. 41 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 vorläufig frei Rn. 42 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Der Alters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Maßgebliche Besteuerungsgrundlagen

Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die ESt wird nach dem vom StPfl im VZ bezogenen Einkommen veranlagt. Dieser Wortlaut des § 25 Abs 1 EStG stellt gegenüber § 2 Abs 5 EStG, nach dem das zvE die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt bildet, lediglich eine sprachliche Ungenauigkeit ohne materiellrechtliche Auswirkung dar. Welches Einkommen der StPfl im VZ bezogen hat, richte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.1 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 664 Betriebsausgaben sind Ausgaben, die zu dem Bereich der Einkommenserzielung gehören und daher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern. Sie werden daher bei der steuerlichen Einkommensermittlung abgezogen (Rz. 566). Das Gesetz bestimmt jedoch in § 4 Abs. 5 EStG, dass bestimmte Betriebsausgaben das Einkommen nicht mindern dürfen. Diese Betriebsausgaben werden dad...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen

(1) Allgemeines Rz. 66 [Autor/Stand] Überblick. Die Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, sind die in § 43 EStG geregelten Kapitalerträge. Die Einkünfte, die dem Steuerabzug gem. § 50a EStG unterliegen, sind hingegen bestimmte Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger. Dabei sieht § 50a Abs. 1 EStG den Regelabzug für die dort näher angeführten Einkünfte v...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Steuerabzug ungeachtet der §§ 43b, 50g EStG oder des DBA

Rz. 74 [Autor/Stand] Fälle des Steuerabzugs und Ausnahmen. Der Steuerabzug für Kapitalerträge gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG sowie der Steuerabzug für Einkünfte i.S.d. § 50a EStG erfolgen grundsätzlich ungeachtet dessen, ob der Vergütungsgläubiger einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung gem. §§ 43b,[2] 50g EStG [3] oder aufgrund eines DBA[4] hat. Nur sofern ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BMF v. 5.7.2013 – IV C 1-S 2411/0:001 – DOK 2013/0629404, BStBl. I 2013, 847 (Abstandnahme vom Steuerabzug gemäß § 50d Absatz 2 Satz 1 EStG bei sog. "abgesetzten Beständen")

Bei Schachtelbeteiligungen im Sinne des § 43b EStG kann der Schuldner der Kapitalerträge vom Steuerabzug Abstand nehmen, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge eine Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vorlegt (§ 50d Absatz 2 Satz 1 EStG). Durch die Verlagerung des Steuerabzugs bei girosammelverwahrten inländischen Aktien auf die letzte inländisc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Schuldner der Kapitalerträge/Vergütungen und andere zum Steuerabzug Verpflichtete

Rz. 262 [Autor/Stand] Rechtsfolgen der Freistellungsbescheinigung. Wird die Freistellungsbescheinigung erteilt, so kann der Steuerschuldner den Steuerabzug für den entsprechenden Gläubiger und den jeweiligen Zahlungszeitpunkt nach § 50a Abs. 4 EStG entsprechend dem DBA oder nach §§ 43b oder 50g EStG unterlassen bzw. nach dem niedrigeren DBA-Satz vornehmen (§ 50d Abs. 2 Satz ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Abstandnahme vom Steuerabzug als Rechtsfolge der Freistellungsbescheinigung (Satz 5)

Rz. 312 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Satz 5 regelt, dass die Abstandnahme vom Steuerabzug voraussetzt, dass dem Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen die Freistellungsbescheinigung vorliegt. Maßgeblicher Zeitpunkt des Vorliegens ist der Zuflusszeitpunkt. In diesem Zeitpunkt ist der Steuerabzug vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG, § 50a Abs. 5 Satz 1 und 2 ES...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (cc) Bereits erfolgte Erstattung der durch Steuerabzug einbehaltenen abgeführten Steuern im Rahmen des Erstattungsverfahrens

Rz. 279 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei erfolgter Einbehaltung/Abführung und Erstattung. In den Fällen, in denen die durch Steuerabzug einbehaltenen abgeführten Steuern im Rahmen des Erstattungsverfahrens gem. § 50d Abs. 1 Satz 2 bereits erstattet worden sind, ist ein Rechtsschutzinteresse an der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung zu verneinen. Nach Absc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Freistellung vom Steuerabzug (Satz 1)

Rz. 242 [Autor/Stand] Regelungsinhalt des § 50d Abs. 2 Satz 1. Gemäß Satz 1 Halbs. 1 kann der Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen in den Fällen der §§ 43b, 50a Abs. 1, § 50g EStG den Steuerabzug nach Maßgabe von § 43b oder § 50g EStG oder des Abkommens unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vornehmen, wenn das Bundeszentralamt für Steuern dem Gläubiger ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Fälle des Steuerabzugs vom Kapitalertrag

Rz. 67 [Autor/Stand] Steuerabzug vom Kapitalertrag. Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG hat der Schuldner der Kapitalerträge in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Kapitalerträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, soweit sie nicht in § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG geregelt sind, und Nr. 2) den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge im Zeitpunkt des Entste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Fälle des Steuerabzugs gemäß § 50a EStG

Rz. 68 [Autor/Stand] Steuerabzug gemäß § 50a EStG. Die Fälle, in denen ein Steuerabzug gem. § 50a EStG erfolgt, sind in § 50a Abs. 1 EStG geregelt. Hierzu gehören insbesondere Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen (Nr. 1) oder deren Verwertung (Nr. 2) erzielt werden (Nr. 1), Einkünfte, die au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Stand] Überblick. Die Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, sind die in § 43 EStG geregelten Kapitalerträge. Die Einkünfte, die dem Steuerabzug gem. § 50a EStG unterliegen, sind hingegen bestimmte Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger. Dabei sieht § 50a Abs. 1 EStG den Regelabzug für die dort näher angeführten Einkünfte vor. Bei diesen ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7341)

Einzelbegründung – (Auszug) Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 20a (§ 50d) Allgemeines Durch Urteil vom 11.10.2000 – I R 34/99 – hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Bescheinigung nach § 50d Abs. 3 EStG, durch die das Bundesamt für Finanzen den Schuldner von Kapitalerträgen im Sinne des § 43d EStG und Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 EStG...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / g) Steuerabführung auf der sog. Zweiten Ebene als Erstattungsvoraussetzung (Satz 6)

Rz. 146 [Autor/Stand] Steuerabzug auf der sog. Zweiten Ebene. Satz 6 (Satz 5 a.F.) sieht für die Auszahlung des Erstattungsbetrags an einen Gläubiger der Vergütungen i.S.d. § 50a EStG, der nach § 50a Abs. 5 EStG Steuern für Rechnung beschränkt steuerpflichtiger Gläubiger einzubehalten hat, eine Sonderregelung vor. Hiernach kann die Auszahlung des Erstattungsbetrags davon abh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Grundsatz des Quellensteuerabzugs (Abs. 1 Satz 1) und Ausnahmen

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundsatz des Quellensteuerabzugs. § 50d Abs. 1 Satz 1 statuiert den Grundsatz, dass der Quellensteuerabzug ungeachtet dessen erfolgt, ob ein Anspruch auf Steuerfreistellung oder -reduzierung gem. § 43b, des § 50g EStG oder eines DBA besteht. Dieser Anspruch ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Wege eines sich dem Quellensteuerabzug anschließenden Ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1990 v. 19.4.1988 (BT-Drucks. 11/2157)

Artikel 1 Änderungen des Einkommensteuergesetzes [...] 66. Nach § 50c wird folgender § 50d eingefügt: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen (1) Können Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a unterliegen, nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Fristen

Rz. 253 [Autor/Stand] Keine Antragsfristen. Es bestehen keine Antragsfristen. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, den Antrag rechtzeitig vor dem Vergütungszufluss zu stellen. Denn nur bei Vorliegen der Freistellungsbescheinigung und nicht schon bei Antragstellung ist der Vergütungsschuldner berechtigt, von dem Steuerabzug abzusehen (Satz 5). Außerdem ist zu beachten, das...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Rechtsnatur und Verhältnis des Freistellungsbescheids als Rechtsgrundlage der Erstattung i.S.d. Abs. 1 Satz 2 und der Freistellungsbescheinigung i.S.d. Abs. 2 Satz 1

Rz. 26 [Autor/Stand] Differenzierung zwischen Freistellungsbescheid und Freistellungsbescheinigung. Rechtsgrundlage der Erstattung i.S.d. Abs. 1 Satz 2 ist der Freistellungsbescheid (§ 50d Abs. 1 Satz 3). Hiervon streng zu unterscheiden ist die in § 50d Abs. 2 Satz 1 genannte Bescheinigung über die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom Steuerabzug, die sog. Freistellungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines

Rz. 89 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage und Rechtsgedanke des Erstattungsanspruchs. Satz 2 bildet damit die Rechtsgrundlage für den Erstattungsanspruch nach erfolgtem Steuerabzug. Aus dieser Regelung ergibt sich, dass der Steuerabzug grundsätzlich ohne Rechtsgrund vorgenommen wird und nur infolge der anschließenden Erstattungsmöglichkeiten gerechtfertigt ist.[2] Die Regelung en...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 (BT-Drucks. 14/7340)

Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) 20a. § 50d wird wie folgt gefasst: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen (1) Können Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a unterliegen, nach § 43b oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersatz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf zum EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3679)

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 2. § 50d wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g”. b) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "nach § 43b" durch die Angabe "nach §§ 43b, 50g" und die Angabe "des § 43b und" durch die Angabe "der §§ 43b und 50g sowie" ersetzt. c) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.2 Abführung der Abzugsteuer im Zeitraum zwischen Antragstellung und der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Der Vergütungsschuldner hat den Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen, sofern Vergütungen geleistet werden, für die (noch) keine Freistellungsbescheinigung nach § 50d Abs. 2 EStG erteilt worden ist. In Fällen, in denen im Zeitraum zwischen Einreichung des Antrags auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und der tatsächlichen Erteilung einer Freistellungsbescheinigung...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.2 Abführung der Abzugsteuer im Zeitraum zwischen Antragstellung und der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Der Vergütungsschuldner hat den Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen, sofern Vergütungen geleistet werden, für die (noch) keine Freistellungsbescheinigung nach§ 50d Abs. 2 EStG erteilt worden ist. In Fällen, in denen im Zeitraum zwischen Einreichung des Antrags auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und der tatsächlichen Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Grundsatz des Quellensteuerabzugs (Satz 1)

Rz. 65 [Autor/Stand] Sachlicher Anwendungsbereich. Satz 1 regelt u.a. den sachlichen Anwendungsbereich des Abs. 1. Dieser umfasst hiernach Einkünfte, die einerseits dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen, die aber andererseits nach den §§ 43b, 50g EStG oder nach einem DBA nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersatz bes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Unklarheiten, die nicht unmittelbar die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach §§ 43b, 50g EStG oder DBA betreffen, also z.B. solche bzgl. der beschränkten Steuerpflicht

Rz. 76 [Autor/Stand] Bestehen der beschränkten Steuerpflicht als Anwendungsvoraussetzung von § 50d EStG. Es ist klarzustellen, dass § 50d Abs. 1 voraussetzt, dass die von ihm erfassten Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, d.h. insbesondere, dass sie von der beschränkten Steuerpflicht erfasst sind. Streitigkeiten über das Bestehen einer beschränkten Steuerpflicht können nic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Norminhalt (Abs. 1–2)

Rz. 13 [Autor/Stand] Besondere verfahrensrechtliche Regelung und ihr Hintergrund. § 50d Abs. 1–2 regelt Verfahrensfragen, die sich daraus ergeben, dass das nationale Recht in bestimmten Konstellationen einen Steuerabzug vorsieht, der jedoch nach anderen nationalen Vorschriften oder nach internationalem Recht nicht oder nur begrenzt zulässig ist. Rz. 14 [Autor/Stand] Regelung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Sonderfall des § 50a Abs. 7 EStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Sicherungsabzug. Daneben sieht das Gesetz in § 50a Abs. 7 EStG außerdem einen Sicherungsabzug vor. Hiernach erfolgt der Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts des Vergütungsgläubigers, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs zweckmäßig ist. Rz. 70 [Autor/Stand] Frage der Zulässigkeit des Sicherungsabzugs in den Fällen des § 50d Abs. 1. Es stellt sic...mehr