Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Steuerbefreiung nach § 4b Nr. 2 UStG

Rz. 10 Nach § 4b Nr. 2 UStG ist der Erwerb der in folgenden Vorschriften genannten Gegenständen steuerfrei, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen dieser Vorschriften erfüllt sind[1]:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Steuerbefreiung nach § 4b Nr. 4 UStG

Rz. 13 § 4b Nr. 4 UStG befreit den Erwerb von Gegenständen, die zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 3 UStG nicht ausgeschlossen ist, also insbesondere für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a und b UStG. Praxis-Beispiel Unternehmer A in Mannheim erwirbt von einem unternehmeri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Einführung des EG-Binnenmarkts zum 1.1.1993 war die Einfuhr von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und damit der Einfuhrtatbestand für diese Fälle entfallen. Die Einfuhr war durch den neuen Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs ersetzt worden, der seit dem 1.1.1993 eine Besteuerung im Bestimmungsland sicherstellt. Die allgemeinen Steuerbefreiungen n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4b Steuerbefreiungen beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen

1 Allgemeines Rz. 1 Mit der Einführung des EG-Binnenmarkts zum 1.1.1993 war die Einfuhr von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und damit der Einfuhrtatbestand für diese Fälle entfallen. Die Einfuhr war durch den neuen Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs ersetzt worden, der seit dem 1.1.1993 eine Besteuerung im Bestimmungsland sicherstellt. Die allgemeinen Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grunderwerbsteuer bei Verän... / VI. Verhältnis zu Befreiungs- und Vergünstigungsvorschriften

§ 1 Abs. 2a GrEStG fingiert einen Grundstücksübergang von einer Personengesellschaft mit altem Gesellschafterbestand auf eine fiktiv neue Personengesellschaft mit neuem Gesellschafterbestand. Dabei sind die Steuerbefreiungen des § 3 GrEStG zu beachten. § 16 Abs. 2 GrEStG ist im Zusammenhang mit § 1 Abs. 2a GrEStG anzuwenden, wenn einer oder mehrere der Gesellschafterwechsel, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltungen in de... / bb) Einfluss auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Wegfall der Betriebsaufspaltung hat neben den erläuterten ertragsteuerlichen Folgen auch beachtliche erbschaftsteuerliche Folgen. Sollte im Nachgang des Wegfalls der Betriebsaufspaltung unter Beibehaltung einer dualistischen Struktur ohne Zusammenführung des Besitz- und Betriebsunternehmens eine unentgeltliche Übertragung erfolgen, ist bei der klassischen Betriebsaufspal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 2.1 Nationales Steuerrecht

Auch wenn es sich bei den Einkünften aus Schiff- und Luftfahrt und dem Betrieb von Binnenschiffen um gewerbliche Einkünfte handelt, erfolgt die Unterscheidung in inl. oder ausl. Einkünfte nach deutschem Steuerrecht nicht anhand des Betriebsstättenprinzips. Einkünfte im Inland ansässiger Unternehmen aus dem Betrieb eigener oder gecharterter Seeschiffe und Luftfahrzeuge sind g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
REIT – ABC IntStR / 2.1 REIT AG

Ein REIT ist als AG grundsätzlich ein KSt-Subjekt. Allerdings ergeben sich nach dem REITG für die Besteuerung einige Besonderheiten. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein REIT gem. § 16 Abs. 1 REITG unter bestimmten Umständen von der KSt und GewSt befreit ist. Die Steuerfreiheit des REITG tritt nur dann ein, wenn die Erfordernisse hinsichtlich der Börsenzulassung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2022, Die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge unter dem Gesichtspunkt der Voraussetzungen des Familienheims - Ein Kurzbeitrag aus aktuellem Anlass

Steuerbefreiung sind grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen zu gewähren. Anlässlich einer Anfrage einer Mandantin ergab sich die Frage, ob moralische Verpflichtungen ein steuerschädliches Ereignis im Fall des Familienheims auslösen können. Derzeit fliehen tausende Menschen aus den Kriegsgebieten der Ukraine. Viele hilfsbereite Menschen sind bereit, den Geflüchteten ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 10 Die 6. EG-RL in der bis 31.12.1992 geltenden Fassung enthielt noch keine spezielle Ortsbestimmung für die Lieferungen an Bord von Beförderungsmitteln. Deshalb bestimmte sich bis zum 31.12.1992 der Ort der Lieferung in diesen Fällen grundsätzlich nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL. Danach galt für den Fall, dass der Gegenstand nicht versandt oder befördert wird,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemäß § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke von der KSt befreit sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 88 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wegen der Bezugnahme auf die Befreiung von der KSt gemäß § 5 Abs 1 Nr 9 KStG handelt es sich zum einen um inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, dh um solche mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, die im Inland unbeschränkt kstpfl sind. Die Befreiung von der KSt wird nur dann gewährt, wenn das KSt-Subjekt n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 § 3e UStG trifft besondere Bestimmungen über den Ort bestimmter Lieferungen und Restaurationsleistungen. Sie geht als Sondervorschrift den allgemeinen Bestimmungen über den Ort der Lieferung[1] und den Ort von sonstigen Leistungen[2] vor. Unberührt bleiben die übrigen für Lieferungen geltenden Vorschriften, insbesondere die Befreiungsvorschriften für innergemeinschaftl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Sponsoring und Umsatzsteuer

Tz. 28 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sponsoringeinnahmen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht, so dass dem Sponsor grundsätzlich Umsatzsteuer zu berechnen ist. Soweit der Sponsor zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kommt es hierdurch beim Sponsor zu keiner wirtschaftlichen Belastung, sondern nur, soweit der Sponsor wegen Steuerbefreiung seiner Ausgangsumsätze nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung (§ 10b Abs 1a S 1 EStG)

Rn. 180 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 1a EStG enthält eine Sonderregelung (vgl dazu Hüttemann, DB 2007, 127; Hüttemann, DB 2007, 2053; Tiedtke/Möllmann, DStR 2007, 509) für Spenden, die in das zu erhaltende Vermögen, den Vermögensstock, einer inländischen oder einer ausländischen Stiftung geleistet werden, welche die Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 2–6 EStG erfüllen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. "White-List" gesetzlich vorgesehener steuerlicher Vorteile

„ [3] Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem im Bundessteuerblatt zu veröffentlichenden Schreiben für bestimmte Fallgruppen bestimmen, dass kein steuerlicher Vorteil im Sinne der Sätze 1 und 2 anzunehmen ist, insbesondere weil sich der steuerliche Vorteil einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Synopse der EU-Vorgaben und der Kennzeichen nach § 138e AO

Rz. 3 [Autor/Stand] Synopse. Die Kategorien gem. Anhang IV, Teil II der EU-Vorgaben korrespondieren wie folgt mit der innerstaatlichen Umsetzung:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vertrauensschutz des StPfl (§ 10b Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 260 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der gutgläubige StPfl, der eine Zuwendung zur Förderung eines der in § 10b Abs 1 S 1 EStG genannten steuerbegünstigten Zwecke an einen in der Vorschrift genannten Zuwendungsempfänger erbracht hat, darf grds auf die Richtigkeit der Bestätigungen des Empfängers über die Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, sofern im Falle der Richtigkeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 124 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der ESt unterliegen nach § 2 Abs 1 S 1 EStG die Einkünfte "des StPfl" (Grundsatz der Individualbesteuerung). Dieser Grundsatz beherrscht das EStG (BVerfG BStBl I 1957, 193). Jede natürliche Person ist aus der Sicht des ESt-Rechts gesondert zu betrachten. Dies bedeutet: Sonderung der Einkünfte: Alle Einkünfte sind nach den Personen zu sondern...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen

Leitsatz 1. Der bis zum 30.06.2016 für die Gewährung der Vollverschonung von Betriebsvermögen maßge­bende Anteil des Verwaltungsvermögens ist auch bei mehreren gleichzeitig übertragenen wirtschaftlichen Einheiten für jede Einheit gesondert zu ermitteln. 2. Bei einer einheitlichen Schenkung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten kann die Erklärung zur optionalen Vollverschonu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 23 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Es werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben; die Abgabe der Speisen und Getränke geschieht im Verkehr mit einem Wasserfahrzeug für die Seeschifffahrt (d. h. die körperliche Abgabe der Speisen und Getränke muss während des Verkehrs des Wasserfahrzeugs, d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 Für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG ist keine Grundlage nach dem Unionsrecht vorhanden. Die Steuerbefreiung ist somit EU-rechtswidrig.[1] Steuerbefreiungen ergeben sich nur aus Titel IX MwStSystRL, ggf. aus Art. 395 MwStSystRL in Form einer Sonderregelung oder aus Art. 370ff. MwStSystRL, sofern entsprechende Übergangsregelungen bestehen. Eine EU-rech...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Freihäfen und Häfen auf Helgoland als inländische Seehäfen

Rz. 47 Zu den inländischen Seehäfen zählen nach der Fiktion des Satzes 2 des § 4 Nr. 6 Buchst e UStG auch die Freihäfen und die Häfen auf der Insel Helgoland. Der Wortlaut "…die Freihäfen und Häfen auf der Insel Helgoland…" lässt semantisch zunächst darauf schließen, dass sowohl die Freihäfen als auch die Häfen nur dann der Fiktion des Satzes 2 unterliegen, wenn sie auf Helg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG sind Restaurationsumsätze ("Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle") an Bord von Seeschiffen im innergemeinschaftlichen Verkehr oder im Verkehr mit Drittstaaten ("im Verkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt zwischen einem inländischen und ausländischen Seehafen und zwischen zwei ausländischen Seehäfen") v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle

Rz. 25 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG gilt nur für die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, d. h. es muss insbesondere ein Restaurationsumsatz in Form einer sonstigen Leistung oder eine einem Restaurationsumsatz vergleichbare unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a UStG vorliegen. Daher sind alle übrigen Umsätze, die nicht die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Speisen und Getränke

Rz. 27 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG gilt nur für die Abgabe von Speisen und Getränken. Aus der Formulierung "Speisen und Getränke" kann nicht geschlossen werden, dass die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG nur dann in Betracht kommt, wenn Speisen und Getränke (zum Verzehr an Ort und Stelle) gemeinsam abgegeben werden. Die Steuerbefreiung setzt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 18 Bei der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung) richtet sich der Leistungsort nach dem Ort, an dem diese Leistung tatsächlich erbracht wird.[1] Die Restaurationsleistung muss aber als sonstige Leistung anzusehen sein. Die Ortsregelung gilt nicht für Restaurationsleistungen an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Verkehr zwischen Seehäfen

Rz. 41 Das Wasserfahrzeug muss sich im Verkehr zwischen einem inländischen und einem ausländischen Seehafen oder zwischen zwei ausländischen Seehäfen befinden. Ein Seehafen ist ein Hafen, der mit den für den Verkehr mit Seeschiffen (Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt) erforderlichen Anlagen und Einrichtungen – z. B. für Güterumschlag, Ein- und Aussteigen von Passagieren...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Nebenleistungen

Rz. 32 Soweit es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer anderen Hauptleistung (insbesondere Personenbeförderung) handelt, gelten die allgemeinen Grundsätze über die Einheitlichkeit der Leistung. Ist ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang als ein unteilbares Ganzes anzusehen, kommt es dara...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt

Rz. 35 Die begünstigten Restaurationsumsätze müssen im Verkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt bewirkt werden. Der Begriff der Seeschifffahrt ist weder im Zolltarif noch im UStG selbst definiert. Zum Begriff der Erwerbsseeschifffahrt s. Abschn. 8.1 Abs. 2 S. 6ff. Rz. 36 Bei den begünstigten Schiffen muss es sich um Wasserfahrzeuge handeln, die für die Seeschifffah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG war durch Gesetz v. 23.6.1998[1] neu in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar mWv 27.6.1998 (Art. 9 Abs. 1 des Änderungsgesetzes). Mit der Neuregelung sollte den (umsatzsteuerrechtlichen) Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung[2] insbesondere für den Bereich des Fährverkehrs an Bord von Seeschiffen, für den für inländische Unternehmer Wettbewer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Verkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt

Rz. 33 Der Gesetzeswortlaut "die Abgabe … zum Verzehr an Ort und Stelle … im Verkehr mit Wasserfahrzeugen …" macht deutlich, dass die Abgabe der Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle an Bord der Wasserfahrzeuge stattfinden muss. D. h., dass die Restaurationsumsätze außerhalb der Wasserfahrzeuge, z. B. durch eine entsprechende Verkaufsstelle in einem Hafen, von d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle

Rz. 29 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG setzt voraus, dass eine Abgabe von Speisen und Getränken an einen Leistungsempfänger erfolgt. Dabei ist dem Begriff "Abgabe" keine besondere Bedeutung beizumessen. Er drückt aus, dass es sich nach der EuGH-Rechtsprechung bei einem Restaurationsumsatz, bei dem die Dienstleistungselemente überwiegen, nicht um eine Liefer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einnahmen aus Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag eines Bonusprogramms

Der vom Arbeitgeber des Steuerpflichtigen im Rahmen eines Bonus-Programms gezahlte Aufstockungsbetrag ist auch dann gem. § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, wenn die Auszahlung des Bonus erst nach Eintritt in den Ruhestand erfolgt. Denn ungeschriebene Voraussetzung der Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 28 EStG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ATZG ist, dass die persönlichen Voraussetzungen gem. §...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4.2 Unzulässige Inpflichtnahme der depotführenden Stellen durch § 45b EStG

Rz. 6 Die auszahlenden Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG werden vom Staat nach den Grundsätzen der Inpflicht- bzw. Indienstnahme als "Erfüllungsgehilfen"[1] verpflichtet, den KapESt-Abzug nach den §§ 43ff. EStG vorzunehmen. Das BVerfG hat diese Inpflichtnahme bisher regelmäßig gebilligt.[2] Die auszahlenden Stellen (etwa Kreditinstitute) sind als inländische juristische...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahmen von der Steuerbefreiung

4.1 Umsätze der Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung (bis 17.12.2019) Rz. 53 Nach § 4 Nr. 15 Buchst. b S. 2 UStG war (bis 17.12.2019; ab 18.12.2019 ist § 4 Nr. 15 Buchst. b S. 2 UStG gestrichen)[1] die Abgabe von Brillen und Brillenteilen einschließlich der Reparaturarbeiten durch Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Besondere Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 49 Die Leistungen der nach § 4 Nr. 15 UStG begünstigten Einrichtungen sind nur steuerfrei, wenn die Umsätze der Einrichtungen untereinander (§ 4 Nr. 15 Buchst. a UStG) oder an die Versicherten, die Bezieher von Leistungen nach SGB II, die Empfänger von Sozialhilfe oder die (bis 31.12.2023) Versorgungsberechtigten, (ab 1.1.2024) Berechtigten der Sozialen Entschädigung, (ab ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 14 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 15 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten [1] zu beachten. Da die nach § 4 Nr. 15 UStG begünstigten Einrichtungen sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Umsätze bewirken können, haben sie insbesondere § 22 Abs. 2 Nr. 1 und 2 US...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 15 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL.[1] Nach dieser Richtlinienvorschrift befreien die EU-Mitgliedstaaten "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffende...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 11 UStG 1951 i. V. m. § 39 UStDB 1951. Danach waren neben den heute begünstigten Umsätzen auch die Leistungen an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung steuerbefreit, wenn damit deren Verpflichtung aus einem Versicherungsverhältnis oder einer auf Gesetz beruhenden Verpflichtung gegenüber einem Versorgungsberechtigten erfü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Zweck der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 UStG ist die Entlastung der dort genannten Sozialversicherungs- und Fürsorgeträger. Die Vorschrift ist wie andere Steuerbefreiungsvorschriften mit sozialpolitischem Hintergrund dafür bestimmt, die Umsatzsteuerbelastungen im Gesundheitsbereich zu vermindern. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf die Umsätze der Versicherungs- u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Leistungen der Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 219 SGB V gegenüber ihren Mitgliedern

Rz. 58 Leistungen von Arbeitsgemeinschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände zur gegenseitigen Unterrichtung, Abstimmung, Koordinierung und Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben bilden können[1], sind nicht nach § 4 Nr. 15 Buchst. a UStG steuerfrei.[2] Das gilt auch für Arbeitsgemeinschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Umsätze der Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung (bis 17.12.2019)

Rz. 53 Nach § 4 Nr. 15 Buchst. b S. 2 UStG war (bis 17.12.2019; ab 18.12.2019 ist § 4 Nr. 15 Buchst. b S. 2 UStG gestrichen)[1] die Abgabe von Brillen und Brillenteilen einschließlich der Reparaturarbeiten durch Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Als Brillenteile waren insbesondere Gläser und B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Begünstigte Einrichtungen

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 UStG ist sowohl personen- als auch umsatzbezogen. Die Steuerbefreiung gilt nur für Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung, der gesetzlichen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b Abs. 1 SGB II, der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Leistungen der Sammel- und Verteilungsstelle für das Institutskennzeichen (SVI)

Rz. 57 Das SVI ist eine Organisation der Spitzenverbände der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und der Versorgungsverwaltungen der Länder. Die Spitzenverbände (insoweit eine Arbeitsgemeinschaft) als Vergabestellen übernehmen für ihren Zuständigkeitsbereich die Vergabe der in § 293 SGB V geregelten Institutskennzeichen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Hilfsgeschäfte

Rz. 60 Hilfsgeschäfte[1], die im Rahmen des Unternehmens der nach § 4 Nr. 15 UStG begünstigten Einrichtungen getätigt werden, sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Im Einzelfall kann die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 28 UStG eingreifen oder die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG zur Anwendung kommen. Rz. 61 Steuerfrei nach § 4 Nr. 15 UStG dürften aber Hilfsgesc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II

Rz. 35 Zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers eine gemeinsame Einrichtung.[1] Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Agentur für Arbeit als Leistungsträger nach SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen der gemeinsamen Einrichtung die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II übertragen. Werden au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Dem Grunde nach begünstigte Umsätze

Rz. 41 Die dem Grunde nach begünstigten Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung ergeben sich aus § 4 Abs. 2 SGB I. Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat danach im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltun...mehr