Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / IV. "Voreilige Erbauseinandersetzung"

Rz. 81 Eine voreilige Erbschaftsauseinandersetzung kann die grunderwerbsteuerlichen Vorteile des § 3 Nr. 3 GrEStG vereiteln. Dazu tragen in der Praxis auch die Formschreiben der Nachlassgerichte/Grundbuchämter im Erbfall bei. Darin wird in der Regel zutreffend ausgeführt, dass die Miterben verpflichtet sind, das Grundbuch zu aktualisieren, und die Grundbuchberichtigung inner...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.8 Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen (§ 68 Nr 8 AO)

Tz. 243 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 ZwB iSd § 68 Nr 8 AO sind Volkshochschulen und andere Einrichtungen, soweit sie Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (insbes Kurse und Vorträge). Zum Begriff der Volkshochschule, s Urt des BFH v 02.08.1962 (BStBl III 1962, 458). Mit Urt v 21.06.2017, BStBl II 2018, 55, hat der BFH entschieden, dass Kongressvera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Inhalt des § 58 AO

Tz. 96 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die weiteren stlich unschädlichen Betätigungen sind in § 58 AO festgelegt. Die Vorschrift enthält eine abschließende Aufzählung der – neben der Vermögensverwaltung – zulässigen stlich unschädlichen Betätigungen. Die danach zulässigen Betätigungen lassen sich in drei Gruppen einteilen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.3 Abgrenzung zu § 58 Nr 1 AO

Anders als § 58 Nr 1 AO, der nur unentgeltliche oder verbilligte Leistungen erfasst, erstreckt sich § 57 Abs 3 AO auch auf Nutzungsüberlassungen und die Erbringung von Dienstleistungen zu marktüblichen Entgelten. Ist die unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung oder Erbringung von Dienstleistungen auf die Verfolgung eines eigenen Satzungszwecks gerichtet, dürfte § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.2 Ertragsteuerliche Folgen

Bislang gehört die Beteiligung an einer gemeinnützigen KapGes zur stfreien Vermögensverwaltung, auch bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung oder bei Einflussnahme auf die Geschäftsführung der Gesellschaft (vgl AEAO Tz 3 S 7ff zu § 64 Abs 1 AO). Zum Sonderfall Servicegesellschaften ergibt sich Folgendes:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Kostentragung durch den Beschenkten

Rz. 191 Trägt der Beschenkte diese Kosten, sind sie bei einer Vollschenkung in vollem Umfang vom Steuerwert der Zuwendung abziehbar. Dies gilt auch, wenn zum Erwerb Vermögensgegenstände gehören, für die eine Steuerbefreiung nach §§ 13, 13a oder 13d ErbStG zur Anwendung kommt.[144]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.3 Übertragung eines steuerfreien Zweckbetriebs auf eine gemeinnützige Tochter-GmbH

Tz. 204 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sachverhalt 3: Ausgliederung eines ZwB in eine gGmbH Stliche Folgen: Die Übertragung des stfreien ZwB kann durch Sacheinlage nach § 20 UmwStG vorgenommen werden. Die Vermögensübertragung kann auch im Wege der verdeckten Einlage auf eine gemeinnützige Tochter-GmbH erfolgen. Diese bleibt ertragstlich ohne Folgen, wenn die gemeinnützige Kö die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.9.1 Übersicht: Zulässige Rücklagenbildung

Tz. 107 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Tz. 108 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013 (BGBl I 2013, 556) wurden in § 62 AO mit Wirkung ab 01.01.2014 Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage sowie Regelungen für eine Wiederbeschaffungsrücklage aufgenommen. Durch § 62 AO wurde die Rücklagenbildung und Zuführung von Mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Kostentragung durch den Schenker

Rz. 192 Die Kostentragung durch den Schenker stellt eine zusätzliche Schenkung dar und führt damit zu einer Erhöhung der Bereicherung des Beschenkten. Allerdings stellt die Finanzverwaltung dieser zusätzlichen Bereicherung eine Entreicherung durch die Folgekosten der Schenkung gegenüber. Das gilt nicht nur, wenn der Schenker dem Beschenkten einen Geldbetrag in Höhe der Erwer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Inhalt des § 64 Abs 1 AO

Tz. 165 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Gem § 64 Abs 1 AO verliert die Kö die StBefreiung insoweit, als ein wG (s § 14 AO) unterhalten wird, für den das Einzel-St-Ges die StFreiheit ausschließt. Dementspr ist gem § 5 Abs 1 Nr 9 S 2 KStG hinsichtlich der KSt die StBefreiung für den wG ausgeschlossen. Für die GewSt wird dieser Ausschluß durch § 3 Nr 6 S 2 GewStG ausgesprochen. Hinsi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Unentgeltliche oder verbilligte Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen

Unter den Begriff der Zuwendung fällt nicht nur die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von Geld- und Sachmitteln. Im Einklang mit der bisherigen BFH-Rspr hat der Ges-Geber im Ges ausdrücklich festgeschrieben, dass Mittel "sämtliche Vermögenswerte" der Kö sind (§ 58 Nr 1 S 2 AO). Dazu heißt es in der Ges-Begr (vgl BT-Drs 19/25160, 224): Zitat "Auch die unentgeltliche o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Einkommensteuer

Rz. 46 Regelmäßig findet sich in den Mustern zur Wart- und Pflegevereinbarung die Zuteilung von an den Pflegebedürftigen ausgezahltem Pflegegeld i.S.d. § 37 Abs. 1 SGB XI an den Übernehmer.[32] Grundsätzlich handelt es sich dabei um einkommensteuerpflichtige Einkünfte, für die allerdings gem. § 3 Nr. 36 EStG eine Steuerbefreiung gilt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.4 Aufhebungsmöglichkeit nach § 60a Abs 6 AO

Tz. 140 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 wurde die bisherige Verw-Auff (AEAO Nr 2 Abs 2 S 2 zu § 60a Abs 1) im Ges verankert. Wenn im Zeitpunkt der Entsch über den Erl des Feststellungsbescheids bereits Erkenntnisse vorliegen, dass die tats Geschäftsführung nicht den Anforderungen des § 51 AO oder des § 63 AO genügt, ist ein Feststellungsbescheid ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.10 Wiederbeschaffungsrücklage nach § 62 Abs 1 Nr 2 AO

Tz. 112 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im AEAO Nr 6 zu § 62 Abs 1 Nr 2 wurde geregelt, dass eine Wiederbeschaffungsrücklage für Fahrzeuge und andere WG, für deren Anschaffung die lfd Einnahmen nicht ausreichen, zulässig ist. Daraus folgt aber nicht, dass Mittel iHd Abschr generell einer Rücklage nach § 62 Abs 1 Nr 2 AO zugeführt werden dürfen. Vielmehr ist es erforderlich, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / IV. Begünstigungstransfer bei Teilungsanordnung, freier Erbauseinandersetzung und (Voraus-)Vermächtnis

Rz. 35 Das Erbschaftsteuerrecht sieht verschiedene Sonderregelungen für Teilungsanordnung, freie Erbauseinandersetzung und (Voraus-)Vermächtnisse im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung bzw. Verteilung von steuerbefreiten Nachlassgegenständen vor. Erhält ein Miterbe (Vorausvermächtnisnehmer) ein Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG, ein zu Wohnzwecken frem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 202 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 203 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.3 Berücksichtigung von Gewinnen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in den sechs vorangegangenen Jahren

Tz. 56 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Verbleibt im stpfl wG ein Verlust (einschl Abschr-Verluste auf solche WG, die ausschl dem wG dienen (vgl AEAO Nr 5 zu § 55 Abs 1 Nr 1), ist keine Verwendung von Mitteln des ideellen Bereichs für dessen Ausgleich anzunehmen, wenn dem ideellen Bereich in den sechs vorangegangenen Jahren Gewinne des einheitlichen stpfl wG in mind gleicher Höhe ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.14 Zusätzlich zulässige Zuführungen zum Vermögen für Stiftungen in der Gründungsphase (§ 62 Abs 4 AO)

Tz. 121 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Vorschrift gilt nur für Stiftungen und sieht es als st-unschädlich an, wenn eine Stiftung im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kj Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wG ganz oder tw ihrem Vermögen zuführt. Zulässig ist nur die Zuführung der Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und der Gewinne aus wG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.16 Förderung auch des bezahlten Sports durch Sportvereine (§ 58 Nr 8 AO)

Tz. 123 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 58 Nr 8 AO ist es stlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Diese Regelung gilt für die Fälle, in denen ein ZwB aufgrund der ZwB-Grenze des § 67a Abs 1 AO iHv 45 000 EUR vorliegt, obwohl Sportler bezahlt werden. Denn die ZwB-Grenze nach § 67a Abs 1 AO gilt unabhängig davon, ob an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckung / VI. Haftung des Testamentsvollstreckers für die Erbschaftsteuer

Rz. 18 Der Testamentsvollstrecker hat als Vermögensverwalter i.S.d. § 34 Abs. 3 AO die steuerlichen Pflichten des § 34 Abs. 1 AO zu erfüllen. Danach hat er insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die er verwaltet, mithin aus dem Nachlass, der seiner Tätigkeit unterfällt. Es kann zu einer persönlichen Haftung des Testamentsvollstrecke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Keine Kapitalertragsteuer aufgrund des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 174 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach dem Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG unterliegt der durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines wG, der nicht den Rücklagen zugeführt wird, einer KapSt von 15 % (s § 20 EStG Tz 195; s Orth, DStR 2001, 325). Dieser Besteuerungstatbestand findet jedoch auf wG der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreiten Kö keine Anwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesonderte Feststellungen für Steuerbefreiungszwecke (Abs. 6)

Rz. 13 [Autor/Stand] Für Zwecke der Steuerbefreiung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie begünstigungsfähigen Anteilen an Kapitalgesellschaften sind nach § 13a Abs. 1a und § 13b Abs. 2a ErbStG besondere Gesonderte Feststellungen durchzuführen. Dies war seit dem 5.11.2011 bei allen einschlägigen Erwerbsfällen mit Steuerentstehungszeitpunkt nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.3 Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen

Tz. 177 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sofern die KapSt bei Kap-Erträgen, die stbefreiten inl Kö zugeflossen sind, deswegen einbehalten worden ist, weil dem Schuldner der Kap-Erträge oder der auszahlenden Stelle die Bescheinigung nach § 44a Abs 4 S 3 EStG nicht vorlag und der Schuldner oder die auszahlende Stelle von der Möglichkeit der Änderung der St-Anmeldung nach § 44b Abs 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. Keine Steuerprivilegierung für verfassungsfeindliche Parteien (Abs. 15)

Rz. 21 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes v. 13.7.2017[2] schuf der Gesetzgeber mit Art. 21 Abs. 3 und 4 GG die Möglichkeit, "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / a) Fiktiver Zugewinnausgleich

Rz. 81 Anders als die pauschale Abwicklung des Zugewinns im Zivilrecht (erbrechtliche Lösung) sieht § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG (nur) eine Steuerfreiheit des nach Maßgabe des § 1371 Abs. 2 BGB fiktiv zu errechnenden Zugewinnausgleichs vor. Die pauschale Erhöhung der Erbquote wird erbschaftsteuerlich mithin nicht berücksichtigt. Wurde kein Zugewinn erzielt, greift die Steuerbefrei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit (§ 60a AO)

Tz. 135 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 60 a AO erfolgt eine gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen. Die Neuregelung ist am 29.03.2013 in Kraft getreten (s Art 12 Abs 2 iVm Art 1 Nr 5 des Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013, aaO). Nach § 60a AO wurde das bisher nur im AEAO geregelte vorläufige Anerkennungsverfahren als förmliches Feststell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Satzungsmäßige Vermögensbindung (§ 61 Abs 1 und 2 AO)

Tz. 142 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s § 61 AO, AEAO Nr 1 und Nr 5–7 zu § 61 sowie die Mustersatzung (Anl 1 zu § 60 AEAO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtl Mustersatzung wie folgt verankert werden: Namentliche (konkrete) Benennung der öff-rechtlichen oder st-begünstigten Kö, auf welche das Vermögen übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Seeger/Brox, Das Ende der St-Begünstigung für Selbstversorgungsbetriebe nach § 68 Nr 2b AO?, DStR 2009, 2459. Tz. 231 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als Selbstversorgungsbetriebe von Kö kommen nur Dienstleistungsbetriebe, nicht dagegen Handelsbetriebe in Betracht (s Urt des BFH v 18.10.1990, BStBl II 1991, 268, Gründe, II.1c, letzter Abs). Die Kantine einer Beschäftigungs- und Qua...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.5 Einrichtungen der Fürsorgeerziehung und der Erziehungshilfe (§ 68 Nr 5 AO)

Tz. 237 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die in § 68 Nr 5 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 3 zu § 66). Den Begriff der Fürsorgeerziehung gibt es seit der Aufhebung des Jugendwohlfahrtsges nicht mehr (s Creifels, Rechtswörterbuch, 16. Aufl, Vlg C.H. Beck, "Fürsorgeerziehung").mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / c) Vertragliche Modifikation des Zugewinnausgleichsanspruchs

Rz. 92 Grundsätzlich gilt die Steuerbefreiung der Zugewinnausgleichsforderung i.S.d. § 5 Abs. 2 ErbStG auch für durch (wirksamen) Ehevertrag gem. § 1408 BGB oder (wirksame) Scheidungsfolgenvereinbarung gem. § 1378 Abs. 3 S. 2 BGB modifizierte Ausgleichsforderungen.[74] Eine einem Ehegatten durch eine solche Vereinbarung verschaffte überhöhte Ausgleichsforderung stellt nach A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Geltung des Ausschließlichkeitsgrundsatzes nur im ideellen Bereich

Tz. 82 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nicht vom Auschließlichkeitsgrundsatz betroffen werden die Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO; Tz 93), die nach § 58 AO zulässigen Nebentätigkeiten (s Tz 96) und der wG (s §§ 14, 64 AO, hierzu s Tz 128). Werden diese Betätigungen neben der eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit ausgeübt, so steht dies der StBefreiung (von der der wG selbst, sofe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Dachverbände (§ 57 Abs 2 AO)

Tz. 90 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Ausnahme von der für die StBefreiung erforderlichen Unmittelbarkeit enthält § 57 Abs 2 AO. Danach wird eine Kö, in der st-begünstigte Kö zusammengefasst sind, einer unmittelbar st-begünstigte Zwecke verfolgenden Kö gleichgestellt. Verfolgt diese Kö selbst unmittelbar keine st-begünstigten Zwecke, so müssen alle angeschlossenen Kö ausnahm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs 2 AO)

Tz. 179 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine stbefreite Kö kann mehrere wG unterhalten. Gem § 64 Abs 2 AO ist die Zusammenfassung mehrerer wG zu einem wG zulässig (s AEAO Nr 14 zu § 64 Abs 2). Aufgr dieser Regelung können nicht nur stlich, sondern auch gemeinnützigkeitsrechtlich Überschüsse und Verluste einzelner wG miteinander st-unschädlich verrechnet werden (s BT-Drs 11/4176, 9...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Schätzung des Reingewinns bei Altmaterialverwertung (§ 64 Abs 5 AO)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Mit § 64 Abs 5 AO wurde eine erleichterte Besteuerung für Überschüsse aus der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials eingeführt. Danach kann der Überschuss iHd branchenüblichen Reingewinns geschätzt werden. Begünstigt durch diese Regelung werden nur Altmaterialsammlungen (Sammlung und Verwertung von Lumpen, Altpapier, Schrott; s A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.3 Vermögensübertragung bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 157 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Tz 154 gilt entspr, sofern die Kö d öff Rechts, die den stfreien BgA unterhalten hat, nicht die Empfängerin des Vermögens auf Grund der Vermögensbindung ist. Zur Gemeinnützigkeit von BgA s Tz 289 ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Neuer § 57 Abs 3 AO: Kooperationen zwischen gemeinnützigen Körperschaften

Tz. 91 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Regelungen zur Unmittelbarkeit in § 57 AO wurden durch das JStG 2020 um folgende Abs 3 und 4 erweitert: Zitatmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Nutzungsgebundenes Vermögen; Erwerb aus zeitnah zu verwendenden Mitteln möglich

In Anbetracht der Neuregelungen in § 57 Abs 3 und § 58 Nr 1 AO und unter Berücksichtigung der Ges-Begr zu § 58 Nr 1 S 2 AO sollten WG, die anderen gemeinnützigen Organisationen oder jur Pers d öff Rechts in Verfolgung eines eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks unentgeltlich oder verbilligt, dh gegen reinen Kostenersatz, überlassen werden, nutzungsgebundenes Vermögen darstel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9 Verletzung der Vermögensbindung in der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs 2, 2. HS AO)

Tz. 154 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch in der tats Geschäftsführung ist die Vermögensbindung zu beachten (s § 63 Abs 2 2. HS AO). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie bei Auflösung (Aufhebung) oder Zweckwegfall der Kö die aufgr der Vermögensbindung erforderliche Vermögensübertragung durchzuführen ist. Kommt die Kö der Vermögensübertragung nicht nach, führt dies ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.2 Zweckbetriebseigenschaft bei Entgeltlichkeit

Entgeltliche Tätigkeiten iSd § 57 Abs 3 S 1 AO begründen einen ZwB, wenn diese Tätigkeiten und die Tätigkeiten der anderen gemeinnützigen Kooperationspartner in der Zusammenschau die Voraussetzungen eines ZwB erfüllen (§ 57 Abs 3 S 2 AO). In dem obigen Bsp begründet die "Krankenhauswäscherei GmbH" mit ihren entgeltlichen Dienstleistungen für einen gemeinnützigen Krankenhausb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

§ 57 Ab. 4 AO lässt die Schlussfolgerung zu, dass Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges nutzungsgebundenes Vermögen darstellen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Dies hat uE zur Folge, dass für den Erwerb solcher Beteiligungen zeitnah zu verwendende Mittel verwendet werden dürfen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Aus Sicht eines gemeinnützigen Erwerbers mach es keinen Unterschied mehr, ob er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Vertragliche Modifikation des Zugewinnausgleichsanspruchs

Rz. 146 Grundsätzlich gilt die Steuerbefreiung der Zugewinnausgleichsforderung i.S.d. § 5 Abs. 2 ErbStG auch für eine durch (wirksamen) Ehevertrag gem. § 1408 BGB oder (wirksame) Scheidungsfolgenvereinbarung gem. § 1378 Abs. 3 S. 2 BGB modifizierte Ausgleichsforderung.[99] Eine einem Ehegatten durch eine solche Vereinbarung verschaffte überhöhte Ausgleichsforderung stellt na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.2 Einbringung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine steuerpflichtige Tochter-GmbH nach § 20 UmwStG

Tz. 203 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sachverhalt 2: Ausgliederung eines wG in eine stpfl GmbH Stliche Folgen: Durch eine Ausgliederung des stpfl wG wird vermieden, dass die wirtsch Zwecke der gemeinnützigen Kö das Gepräge geben und dadurch die Selbstlosigkeit nach § 55 AO gefährdet ist. Die Einbringung kann durch Ausgliederung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.3 Ausgliederung von nutzungsgebundenem Vermögen

Gliedert eine gemeinnützige Kö nutzungsgebundenes, zB zu einem ZwB gehörendes Vermögen auf eine gemeinnützige TG aus und überlässt sie ihr wes Betriebsgrundlagen zur Nutzung, kam es bislang zu einem Wechsel der überlassenen WG von der originär gemeinnützigen Sphäre (ideeller Bereich, ZwB) in den Mittelbeschaffungsbereich (Vermögensverwaltung oder stpfl wG). Dieser Sphärenwech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4 Übertragung eines Zweckbetriebs auf eine steuerpflichtige Tochter-GmbH

Tz. 205 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sachverhalt 4: Verkauf ZwB an stpfl GmbH Stliche Folgen: Die Einbringung des ZwB nach § 20 UmwStG in eine stpfl Tochter-GmbH würde zu einem Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO führen. Denn Vermögen, welches bisher für gemeinnützige Zwecke genutzt wurde, würde nunmehr stpfl Zwecken zugeführt. Dadurch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Zweckidentität

Der neue § 58 Nr 1 S 1 AO erfasst Zuwendungen für die Verwirklichung "st-begünstigter Zwecke" Nach dem weit gefassten Wortlaut und vom ges-geberischen Ziel, im Zuge der Aufhebung des § 58 Nr 2 AO einen einheitlichen Zuwendungstatbestand zu schaffen, erfasst § 58 Nr 1 AO auch Zuwendungen für die Verfolgung anderer als der eigenen st-begünstigten Satzungszwecke. Die früher in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 3. Überlebender Ehegatte/Lebenspartner

Rz. 90 Grundstückserwerbe des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners sind gem. § 3 Nr. 3 S. 2 GrEStG steuerfrei, wenn er mit den Erben seines verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat (Gütergemeinschaft i.S.d. §§ 1415 ff. BGB) oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Steuerliche Behandlung beim Sponsor

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zum Abzug der Aufwendungen als BA gilt Folgendes: Aufwendungen des Sponsors sind BA, wenn der Sponsor wirtsch Vorteile, die insbes in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Das ist insbes der Fall, wenn der Empfänger der Lei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5 Ausgleich von Verlusten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 53 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Fall des Ausgleichs der Verluste eines wG aus anderen Mitteln der Kö (Beiträge, Spenden, Zuschüsse, Überschüsse aus ZwB, Vermögen, Erträge aus Vermögensverwaltung, auch Gewinne aus anderen wG) sind durch eine Anwendungsregelung der Fin-Verw (s Schr des BMF v 19.10.1998, BStBl I 1998, 1423) wes Änderungen eingetreten. Die aktuelle Verw-Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Problematik der Zulässigkeit des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 166 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für st-begünstigte Kö iSd § 51ff AO ist die Zulässigkeit des wG uE sowohl im Hinblick auf die Selbstlosigkeit (s § 55 AO) als auch wegen der Ausschließlichkeit (s § 56 AO) problematisch: Für den eigentlichen ideellen Bereich wird Selbstlosigkeit (s § 55 AO) verlangt, dh es dürfen insoweit nicht in erster Linie eigenwirtsch Zwecke verfolgt we...mehr