Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Leitfaden 2023 - Anlage WiFö / 2 Steuerbefreite Tätigkeit

Vor Zeilen 1–39 In den Zeilen 1–39 sind Angaben zu den Tätigkeiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu machen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Tätigkeit über den steuerlich zulässigen Bereich hinausgeht oder nicht. § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG nennt als begünstigte Tätigkeiten Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze und Altlastsanierung. Diese Aufzählung i...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ber / 5 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 14–21e Der Zweck des Berufsverbands darf nicht auf das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gerichtet sein. Das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist für die Steuerbefreiung des Berufsverbandes nur dann unschädlich, wenn er als Nebentätigkeit unterhalten wird, ohne Verbandszweck zu sein.[1] Wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrie...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.4 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Zeile 9 Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtu...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage WiFö / 2.1 Tätigkeiten

Zeile 2 In dieser Zeile ist die Tätigkeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft anzugeben. Die Tätigkeit muss der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in dem in Zeile 1 genannten räumlichen Wirkungskreis dienen. Die Anlage sieht nur eine Zeile für ein Ziel vor (z. B. Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze, Sanierung von Altlasten). Verfolgt di...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Finanzunternehmen gem. § 8b Abs. 7 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw. auf die Abzugsfähigkeit eines Übernahmeverlustes gem. ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 4 Anlage des Kassenvermögens und Sicherstellung

Zeile 10 In dieser Zeile ist anzugeben, wie das Kassenvermögen im Einzelnen angelegt und sichergestellt ist. Dazu sind die einzelnen Vermögensanlagen aufzuführen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG muss die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Kassenvermögens für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert sein.[1] Das Vermögen darf nur im Rahmen einer Vermögensver...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-OT / 2.2 Beträge laut gesonderter und einheitlicher Feststellung nach § 14 Abs. 5 bei der Organgesellschaft

Vor Zeilen 21–29 In den Zeilen 21–29 sind die der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft einzutragen, wie sie sich aus der gesonderten Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ergeben. Die Daten werden in der Anlage OG der Organgesellschaft ermittelt, gehen von dort in die gesonderte Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ein, ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum durch Angabe des ersten und des letzten Jahres anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Kassen abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Protokolle der Mitgliederversamml...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OT ist in Organschaftsfällen vom Organträger auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Da die Eigenschaft, Organträger zu sein, nur von einer inländischen Betriebsstätte der herrschenden Gesellschaft abhängt, können auch eine Körperschaft mit anderen als gewerblichen Einkünften mit i...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 12.1 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis des Organträgers aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 270–271 In den vom Organträger auszufüllenden Zeilen 270 und 271wird der Bilanzgewinn um die handelsrechtliche Gewinnabführung korrigiert. Handelsrechtlich werden die Ergebnisse der Organgesellschaften an den Organträger abgeführt, der handelsrechtliche Bilanzgewinn des Organträgers enthält also bereits die Organergebnisse. Steuerrechtlich wird die Ergebnisabführun...mehr

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Unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer (zu § 14c UStG)

Kommentar Weist ein Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als er eigentlich schuldet, muss er auch den überhöht ausgewiesenen Steuerbetrag an die Finanzverwaltung zahlen. Diese in § 14c UStG umgesetzte Regelung wurde in Deutschland bisher streng ausgelegt. Nachdem der EuGH eine Steuerschuld zumindest in den Fällen verneint hatte, in denen der Leistung...mehr

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Fahrräder im Betriebsvermög... / a) Einnahmen

Fahrradüberlassung ist Sachbezug: Arbeitnehmende erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten zufließen (§ 8 Abs. 1 S. 1 EStG). Das Überlassen eines Fahrrads zur privaten Nutzung stellt einen Sachbezug dar. Einnahmen,...mehr

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Fahrräder im Betriebsvermög... / aa) Zurechnung

Für die Zurechnung eines Fahrrads zum Betriebs- oder Privatvermögen gelten die allgemeinen Grundsätze. Das Fahrrad ist entweder dem notwendigen BV (betriebliche Nutzung: größer als 50 %), dem gewillkürten BV (betriebliche Nutzung: zwischen 10 und 50 %) oder dem PV (betriebliche Nutzung: kleiner als 10 %) zuzuordnen. Bei Zurechnung zum BV stellen die Aufwendungen BA dar. BA sind d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 2.5 Weitere steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Weitere Leistungen, wie z. B. Inflationsausgleichsprämie [1], Kindergartenzuschuss [2] und Internetpauschale[3] (50 EUR monatlich; pauschale Lohnsteuer von 25 %) sind nur begünstigt, wenn die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.[4] Steuerfrei sind auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers an...mehr

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Familienangehörige des Arbe... / 4 Sonstige Beschäftigungsverhältnisse

Arbeiten Eltern im Betrieb eines Kindes mit, so kann dies aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage (als Mitunternehmer) geschehen. Bisweilen erreicht die Mitarbeit der Eltern jedoch nur einen geringen Umfang. Ist aber ein Dienstverhältnis sowohl hinsichtlich des zu übernehmenden Aufgabenbereichs als auch der Höhe der Bezüge von vornherein ...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 7 Steuerbefreiungen

Die Vorschriften über die Steuerbefreiungen des § 4 UStG gelten grds. auch für Wertabgaben. Eine Option zur Steuerpflicht nach § 9 UStG kommt bei Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen in Betracht.[1] Wichtig Entnahme eines Grundstücks Die unentgeltliche unternehmensfremde Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Ge...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.4 Sonstige Hinweise

a) Weitergabe begünstigten Vermögens Den Verschonungsabschlag und den Abzugsbetrag von 150.000 EUR kann der Erwerber aber nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Gleiches...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 4.3 Sonstige Hinweise

a) Erwerb von mehreren wirtschaftlichen Einheiten[1] Einzelheiten hierzu s. Ziff. 1. Hinweis Nebeneinander von Regelverschonung und Optionsverschonung Die Regelverschonung und Optionsverschonung können nebeneinander zur Anwendung kommen. Praxis-Beispiel Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten Der Vater V schenkt seinem Sohn S (in einer einheitlichen Schenkung) den 100 %-igen A...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 31 bis 34)

In den Zeilen 31 und 32 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU/in EWR-Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zum Erwerb gehört hat (zu Drittstaaten s. Zeilen 33 und 34). Für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nach §§ 151 Abs. 1 Nr. 1, 157 Abs. 2 BewG Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 BewG zu ermitteln und ge...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 32 bis 35)

In den Zeilen 32 und 33 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der beigefügten Anlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus den Anlagen errechnet). Für inländische land-...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.8 Erbauseinandersetzung/Teilungsanordnungen

Häufig wird der Erwerber Mitglied einer Erbengemeinschaft sein, da der Erblasser sein Vermögen mehreren Erben hinterlassen hat. Hier ist in der Praxis wichtig, wie sich Teilungsanordnungen des Erblassers und auch Erbauseinandersetzungen auswirken. a) Teilungsanordnungen Teilungsanordnungen sind erbschaftsteuerlich unbeachtlich. Diese führen zu keiner Veränderung oder Verschieb...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.1 Verschonungsabschlag (Regelverschonung)

In den § 13a Abs. 1 ErbStG und § 13a Abs. 2 ErbStG wird eine Regelverschonung gewährt. Diese besteht zunächst aus einem Verschonungsabschlag von 85 % des begünstigten Vermögens nach § 13b Abs. 2 ErbStG, soweit dieses den Schwellenwert von 26.000.000 EUR nicht übersteigt. Zudem bleibt der nach der Anwendung des Verschonungsabschlags verbleibende Teil des begünstigten Vermögens...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 6 Wertabgabe erfolgt in das Ausland

Als Besteuerungsort der Wertabgabe galt bis zum 18.12.2019 grds. der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Geschah die Wertabgabe von einer Betriebsstätte aus, war die Belegenheit der Betriebsstätte maßgebend. Durch das "JStG 2019" wurde § 3f UStG mit Wirkung vom 18.12.2019 ersatzlos gestrichen, weil es eine entsprechende Vorschrift in der MwStSystRL nic...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.8 Hausrat und andere Gegenstände (Zeilen 86 und 87)

Schenkweise Zuwendungen in Form von Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) sind mit dem gemeinen Wert in Zeile 86 einzutragen. Gehört der Beschenkte der Steuerklasse I an, erhält er einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Zur Steuerklasse I gehören insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge. Für Bedachte, die den Steuerklassen II und III ang...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.1 Allgemeines

Das Erbschaftsteuergesetz sieht für den Erwerb von sogenanntem begünstigtem Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG verschiedene Verschonungsmaßnahmen vor. Es gibt dabei aber bestimmte Voraussetzungen einzuhalten, darüber gibt es in diesem Zusammenhang auch zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Im Folgenden soll hier ein kurzer Überblick gegeben werden. Zur Auffassung der Fin...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 3.5 Zuwendung eines Familienheims bei Ehegatten zu Lebzeiten

Besonders interessant ist die Schenkung eines Familienheims. Dies ist aber nur bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern möglich. Hierdurch kann unter den entsprechenden Voraussetzungen Vermögen in Form eines Familienheims in unbegrenzter Höhe und auch mehrfach hintereinander übertragen werden. Jedoch ist die Befreiung auf die selbst genutzte Wohnung begrenzt. Wann die ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.1 Allgemeines

Die Schenkungsteuererklärung ist auch für den Fall beim Finanzamt einzureichen, dass man aufgrund der Erläuterungen zur Auffassung gelangt ist, dass eine Schenkungsteuer nicht zu erheben ist. Denn die Entscheidung, was steuerpflichtig bzw. nicht steuerpflichtig ist, trifft das Finanzamt selbst. Gehört zum Erwerb begünstigtes Unternehmensvermögen, ist die Anlage Steuerentlastu...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.13 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeilen 77 bis 78)

Enthält der Nachlass Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke), ist dieser mit dem gemeinen Wert in Zeile 77 einzutragen. Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, erhält er hierfür einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Erwerber, die den Steuerklassen II und III angehören, erhalten einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR. Für Letztere gilt aber die Besonderheit, dass...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Das sind die aus Rechtsgründen bestehenden Erblasserschulden. Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.15 Schenkungen (Zeilen 115 bis 123)

In den Zeilen 115 bis 123 sind vom Erblasser zu dessen Lebzeiten gemachte Schenkungen oder unentgeltliche Zuwendungen einzutragen. Anzugeben sind alle Schenkungen, auch gemischte Schenkungen. Hierbei liegt eine gemischt freigebige Zuwendung vor, wenn einer höherwertigen Leistung eine Gegenleistung von geringerem Wert gegenübersteht und die höherwertige Leistung neben Elemente...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.9.2 Angaben zur Aufgabe bzw. Veräußerung des begünstigten Vermögens (Zeilen 40 bis 42)

Die Vergünstigungen sind u. a. davon abhängig, dass der Erwerber bestimmte Behaltensregelungen einhält. Demnach fallen der 85 %ige Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG weg, soweit innerhalb von 5 Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird. Wird die Optionsverschonung gewählt, beträgt die Beha...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.2 Güterstand der Gütertrennung

Ehegatten (oder der eingetragene Lebenspartner) können aber auch vertraglich (durch notariellen Ehevertrag) die Gütertrennung vereinbaren (§ 1414 BGB). Aber auch nach Eingehung der Ehe können die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner den Güterstand aufheben oder ändern. Das Erbrecht des Güterstands der Gütertrennung sieht wie folgt aus: Neben Verwandten der ersten Ordnung...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2 Anzeigepflicht

Anzeigepflichtig ist dabei vom Erwerber (Beschenkter) jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb. Anzeigefrist ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis von dem Anfall. Die Schenkung ist bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei einer Zweckzuwendung gilt Vorgenanntes für die beschwerte Person. Zuständig ist i. d. R. d...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.3 Steuerklasse

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Von dieser Steuerklasse hängen dann der infrage kommende persönliche Freibetrag und der Steuersatz ab. Steht der Nacherbe zum Erblasser in einem günstigeren Verwandtschaftsverhältnis als zum Vorerben, kann er aber auch die Besteuerung im Verhältnis zum Erblasser wählen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). In...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.2 Anzeigepflicht

Beachtet werden muss die im Erbschaftsteuergesetz normierte Anzeigepflicht: Der Erwerber muss jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb schriftlich bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Frist für die Anzeige ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis des Erbanfalls. Zuständig ist das Finanzamt, in ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.17.1 Verschonungsbedarfsprüfung

Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG durchgeführt. Diese kann zu einem teilweisen oder vollständigen Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer führen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Liegt ein Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten vor, dann kann ein Antrag nach § 13c ErbStG oder § 28a ErbStG nur einheitlich f...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Dabei ist ein auf di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.4 Bruttomethode bei Schachteldividenden (§ 15 Satz 2-4 KStG)

Rz. 70 § 15 Satz 2 KStG bestimmt, dass Satz 1 Nr. 2 entsprechend für Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gilt, die nach einem DBA im Inland steuerfrei zu stellen sind (Internationales Schachtelprivileg). Sätze 3, 4 enthalten Anpassungen der Regelung für Investmenterträge, die dem internationalen Schachtelprivileg unterliegen. Rz. 71 Diese R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.3 Steuerfreistellung bei Umwandlungsergebnissen

Rz. 60 Durch Gesetz v. 7.12.2006[1] ist das UmwStG neu gefasst worden. Dadurch haben sich auch Auswirkungen auf die "Bruttomethode" ergeben; § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG ist entsprechend angepasst worden. Die Neufassung der Nr. 2 ist anzuwenden auf Umwandlungen, bei denen die Eintragung in das maßgebende Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Rz. 61 Auswirkungen hat die Bruttome...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.8 Bruttomethode bei Hinzurechnungsbeträgen nach § 10 AStG

Rz. 100a Ist der inländische Gesellschafter, der an einer ausländischen Zwischengesellschaft i. S. d. §§ 7, 8 AStG beteiligt ist, eine Organgesellschaft, sind Anwendung und Folgen der Bruttomethode fraglich. Der Hinzurechnungsbetrag fällt nach § 10 Abs. 2 Satz 1 AStG unter die Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, ist also eine fiktive Dividende, für die die Bruttomethode a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Ursprünglich regelte § 15 Nr. 1 KStG den Ausschluss des Verlustabzugs nach § 10d EStG bei der Organgesellschaft, § 15 Nr. 2 KStG enthielt eine Sonderregelung für die Anwendung des internationalen Schachtelprivilegs bei der Organgesellschaft. Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] wurde eine Nr. 3 in § 15 KStG eingefügt, die eine Sonderregelung für § 8b KStG (Steuerbefreiung aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.1.1 Systematik

Rz. 25 Die Vorschrift regelt die Anwendung von rechtsformabhängig steuerlich nicht zu berücksichtigenden Vermögensmehrungen und -minderungen (Steuerfreistellungen) innerhalb eines Organkreises. Durch das Außerkrafttreten des Anrechnungsverfahrens ist § 8b KStG neu gefasst worden.[1] § 15 Satz. 1 Nr. 2 KStG bezieht sich dadurch auf § 8b KStG n. F. Die Regelung betrifft § 8b Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 5.3.1 Erhebung aufgrund der Satzung

Rz. 563 Die Vorschrift begünstigt nur solche Beiträge, die aufgrund der Satzung erhoben werden. Zahlungen auf freiwilliger oder vertraglicher Basis können demgemäß keine begünstigten Mitgliederbeiträge sein. Eine Erhebung aufgrund der Satzung ist anzunehmen, wenn die Satzung Art und Höhe der Mitgliederbeiträge bestimmt, einen bestimmten Berechnungsmaßstab vorsieht oder ein Orga...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 5.1 Allgemeines

Rz. 559 Nach Abs. 5 bleiben bei Körperschaften und Personenvereinigungen die aufgrund der Satzung erhobenen Mitgliederbeiträge für die Einkommensermittlung außer Ansatz. Die Vorschrift ist auch auf beschränkt steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen anzuwenden.[1] Es bleiben aber nur solche Beiträge außer Ansatz, die von den Mitgliedern lediglich in ihrer Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.2 Steuerfreie Einkünfte

Rz. 66 Sind die Einkünfte der Körperschaft nach den einkommensteuerlichen Vorschriften steuerbar, können sie nach den einkommensteuerlichen Vorschriften steuerfrei sein. Sie sind dann, ebenso wie die nicht steuerbaren Einkünfte, aus der Einkommensermittlung auszuscheiden. Grundsätzlich sind alle Einkünfte der Körperschaft, die unter die 7 Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG f...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.6 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Rz. 530 Ist eine Körperschaft von der KSt nach § 5 KStG befreit, gilt die Steuerfreiheit in bestimmten Fällen nicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO.[1] Dies ist bei folgenden Steuerbefreiungen der Fall: Berufsverbände[2]; politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen[3]; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften[4]; Gesamthafenb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 6 Ausgaben im Zusammenhang mit steuerabzugspflichtigen Einkünften (Abs. 6)

Rz. 575 Besteht das Einkommen nur aus Einkünften, von denen lediglich ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so ist ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten nach Abs. 6 nicht zulässig. Die Vorschrift stellt durch das Wort "lediglich" klar, dass das Abzugsverbot nur dann zum Zuge kommt, wenn die inl. Einkünfte nur dem Steuerabzug unterliegen, d. h. wenn die inl. KS...mehr