Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1260 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 35 EStG befreit – ab VZ 1995 (eingefügt durch PostneuordnungsG – PTNeuOG – vom 14.09.1994, BGBl I 1994, 2325) – die Einnahmen der bei folgenden privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten (vormals: Deutsche Bundespost, s Art 3 PTNeuOG): Deutsche Post AG Deutsche Postbank AG Deutsche Telekom AG. Rn. 1260a Stand: EL 170 – ET: 01/2024...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der begünstigte Zeitraum für die ArbG-Zuschüsse

Rn. 1115 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zeitraum hat sich diverse Male verlängert. Rn. 1116 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zuschuss muss "für" die Lohnzahlungszeiträume (zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fce) Das Zubehör zu betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und betrieblichen Telekommunikationsgeräten

Rn. 1685 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insoweit handelt es sich um eine rückwirkende Erweiterung des § 3 Nr 45 S 1 EStG (s Rn 1672). Als Zubehör dürften beispielsweise PC-/Notebook-Taschen, Kabel, Netzgeräte zählen (s Rn 1682), ebenso externe Festplatten, USB-Sticks (glA Hechtner, NWB 15/2012, 1216). ME sollte man hier nicht kleinlich verfahren. Wenn der ArbN, da etwa der Bilds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Übersicht über die Regelungen im 1. Abschnitt des BKGG

Rn. 922 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übersicht über die weiteren Regelungen im 1. Abschnitt des BKKG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Die Definition der öffentlichen Kasse

Rn. 498 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 3.13 EStH 2010 iVm H 3.11 LStH 2011 verstand unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und (ebenso BFH BStBl II 1968, 437; 1986, 848 jeweils zu § 3 Nr 12 S 2 EStG) solche, die einer Dienstaufsicht und Prüfung der Finanzgebarung durch die öffentliche Hand unterliegen. Der Begriff der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 1530 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG wurde durch Art 1b des UntStFG (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858) eingefügt. Die Vorschrift betrifft – vereinfacht gesagt – Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne nebst gleichgestellten Sachverhalten in Bezug auf sog Zwischengesellschaften (nach den §§ 7–14 AStG). Rn. 1530a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erfolgte bei Zwisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Dem Elterngeld vergleichbare Leistungen der Länder (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 4 = § 3 Nr 67 Buchst b EStG nF Fall 2)

Rn. 2441h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 "Vergleichbar" sind die Leistungen der Länder, wenn sie mit derselben Zielrichtung in vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang gewährt werden (s Rn 2441), zB das Bayerische LandeserziehungsgeldG, dazu s Rn 2441.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Tatbestandsmerkmale des § 3 Nr 10 S 2, 3 EStG im Überblick

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eh) Ausländisches Mutterschaftsgeld und ähnliche Leistungen

Rn. 53 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vergleichbare Leistungen durch EU-/EWR-ausländische und schweizerische Rechtsträger sind nach § 3 Nr 2 Buchst e EStG ab VZ 2015 diesen inländischen gleichgestellt (s Rn 119fff). Für solche Leistungen eines im Drittlandsgebiet ansässigen Rechtsträgers würde dagegen eine Steuerfreiheit ausscheiden, da § 3 Nr 1 Buchst d EStG jeweils auf inländi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Pflege, Betreuung, Unterbringung, Verpflegung

Rn. 352 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche Einnahmen einer solchen Gastfamilie steuerfrei, sondern nur, wenn diese einen bestimmten Bezug aufweisen, und zwar zu folgenden sozialen Tätigkeiten: Pflege Betreuung Unterbringung Verpflegung. Rn. 353 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Aufzählung endet vor dem Wort "Verpflegung" mit "und". ME bedeutet dies a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebb) Die Ausnahme

Rn. 1869 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der BFH (BFH BStBl III 1966, 607; BStBl II 1972, 137; 1976, 134; 1995, 906; 2004, 129; BFH/NV 1991, 820) lässt den pauschalen Auslagenersatz ausnahmsweise steuerfrei, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, die erfahrungsgemäß die Höhe des entstandenen Aufwands nicht übersteigen. Rn. 1869a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unter diesen Vorausset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG will die staatliche Leistungsgewährung absichern. Aufgrund § 3 Nr 2 EStG sind bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, der Arbeitslohn selbst dagegen ist stpfl.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) § 3 Nr 40 S 1 Buchst f EStG (besondere Entgelte oder Vorteile iSd § 20 Abs 3 EStG)

Rn. 1390 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Anwendungsbereich der Vorschrift ist ab VZ 2009 zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gda) Hoheitsverwaltung/Fiskalverwaltung

Rn. 444 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Dienste" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 169 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 210 SGB VI werden auf Antrag Beiträge erstattet, in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs nicht oder voraussichtlich nicht erreicht werden kann (BT-Drucks 16/3368, 16). Dabei handelt es sich um folgende Fälle: eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI Rn. 169a Stand: EL 169 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Eine inländische oder in EU-/EWR-Ausland/in der Schweiz belegene juristische Person des öffentlichen Rechts

Rn. 966a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erweiterung auf EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts s Rn 964a, 964b, zur Erweiterung auf schweizerische juristische Person des öffentlichen Rechts s Rn 964c. Rn. 967 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele für juristischen Personen des öffentlichen Rechts (in alphabetischer Reihenfolge):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbb) Rechtslage ab 01.01.2025

Rn. 179a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Neufassung des SVG ebenfalls mit Wirkung ab 01.01.2025 (Art 4, Art 90 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932)) waren die Verweise auf das SVG redaktionell anzupassen (s Rn 162b). Rn. 179b Stand: EL 169 – ET: 12/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Entschädigungen nach § 65 IfSG

Rn. 946 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 65 Abs 1 S 1 Hs 1 IfSG sieht eine (Geld-)Entschädigung vor, soweit aufgrund einer Maßnahme nach den §§ 16 und 17 IfSG (betreffend allgemeinen und bes Maßnahmen der zuständigen Behörden) Gegenstände vernichtet, beschädigt oder in sonstiger Weise in ihrem Wert gemindert werden oder ein anderer nicht nur unwesentlicher Vermögensnachteil veru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Systematik

Rn. 597 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 15 EStG betrifft (Nacke, NWB 8/2019, 508) in seinem S 1 die Zuschüsse des ArbG (betreffend Barbezüge) S 2 die Zurverfügungstellung von Fahrausweisen und Zuschüsse des ArbG für Leistungen Dritter (betreffend Bar- und Sachbezüge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Die Sonderregelung in § 22 Nr 4 S 2 EStG

Rn. 473 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Werden einem Abgeordneten zur Abgeltung des durch das Mandat veranlassten Aufwands Aufwandsentschädigungen gezahlt, so darf er die durch das Mandat veranlassten Aufwendungen nicht als WK abziehen. Dazu s § 22 Rn 610ff (Mues)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 920 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BKGG (idF vom 28.01.2009, BGBl I 2009, 142, 3177) betrifft seit 1996 nur noch "Exotenfälle" (s Rn 921); das "normale" Kindergeld (dh für unbeschränkt stpfl natürliche Personen) – alternativ zum Kinderfreibetrag nach § 32 EStG – regelt sich nach §§ 31, 62ff EStG. Rn. 920a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift ist konstitutiv, weil es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Übersicht über § 3 Nr 12 S 2 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Beihilfen für die persönliche Lebensführung

Rn. 1642b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aber auch Beihilfen für die persönliche Lebensführung sind seit VZ 2004 auch nach Ansicht der FinVerw (s zB H 3.44 EStH 2021 "Beihilfen zum Lebensunterhalt") steuerfrei (ebenso schon BFH BStBl II 2004, 190; 2015, 691; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 44 EStG Rz 1).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mb) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1698 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich zB in § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG. Sie bedeutet, dass Gehaltsumwandlungen (dh Umwandlungen bereits bestehender Gehaltsansprüche) in nach diesen Vorschriften steuerfreie Leistungen nicht möglich sind (s Rn 1217, 1234). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fca) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2165 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Seit 01.01.2005 (geändert durch Art 30 Nr 1a, Art 86 Abs 1 RVOrgG vom 09.12.2004, BGBl I 2004, 3242) spricht § 3 Nr 62 S 3 EStG Fall 1 nicht mehr von der "gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten", sondern von der "allgemeinen Rentenversicherung", ohne dass sich damit die Rechtslage geändert hätte. Rn. 2165a Stand: EL 170 – ET: 01/2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) § 249a SGB V

Rn. 571c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei Versicherungspflichtigen (§ 5 Abs 1 Nr 11 SGB V), die eine Rente nach § 228 Abs 1 S 1 SGB V beziehen (= Rente der allgemeinen Rentenversicherung, Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung), trägt der Rentenversicherungsträger die Hälfte der nach der Rente zu bemessenden Beiträge (zur gesetzlichen Krankenversicherung) nach dem all...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 397d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215, 1232, 1246e, 1248, 1248a, 1770g; ebenso Hörster, NWB 23/2021, 1652; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a EStG Rz 3f). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Geschäftsführungsaufgaben beim Fonds

Rn. 1517c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die laufende Geschäftsführung übt idR die Komplementär-GmbH oder eine Managementgesellschaft als Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis aus. Zur laufenden Geschäftsführung gehört (Tz 3 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40): Prüfung der Beteiligungen Verhandlung der Beteiligungsverträge Überwachung der Beteiligungen Berichtswesen Kapita...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)

Rn. 1246k Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 20b Abs 1 SGB V beschreibt die Anforderungen an Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Im Bereich des § 20b SGB V ist eine Zertifizierung jedoch grds nicht vorgesehen (H 3.34 LStH 2023 iVm BMF vom 20.04.2021, BStBl I 2021, 700 Tz 4).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Hinweis auf REIT in anderen Ländern

Rn. 2596 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie bereits unter s Rn 2580a ausgeführt, findet sich das Modell des "REIT" auch in anderen wichtigen Industriestaaten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Zuschüsse

Rn. 2598 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME hatte man den Begriff der "öffentlichen Kasse" entsprechend zu § 3 Nr 12 S 1 EStG auszulegen (s Rn 440ff). Nach Tz 7 der RL 2014 (s Rn 2597c) war für den Erwerbszuschuss das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Eschborn die zuständige Behörde, somit die "öffentliche Kasse" iSd § 3 Nr 71 EStG aF. Rn. 2598a Stand: EL 170...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligungen

Rn. 1333 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 39 EStG fordert einen Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen. Der ArbG muss somit die Vermögensbeteiligung erhalten: ohne Gegenleistung (= unentgeltlich) oder mit einer Gegenleistung, die unter dem gemeinen Wert liegt (= verbilligt). Rn. 1333a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erwirbt ein ArbN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rechtsgrundlagen für die Zuschüsse an Rentner zu deren Krankenversicherung

Rn. 571a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es handelt sich um folgende Rechtsgrundlagen (H 3.14 EStH 2021):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1290 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 37 EStG aF war durch das JStG 1997 (vom 20.12.1996, BGBl I 1996, 2049) neu eingefügt worden, und zwar rückwirkend ab VZ 1996 (§ 52 Abs 2f EStG idF JStG 1997). Die Vorschrift wollte die Förderungszwecke des AufstiegsfortbildungsförderungsG (AFBG idF der Bekanntmachung vom 18.06.2009, BGBl I 2009, 1322) durch die Steuerfreistellung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Körperschaftsteuerrecht

Rn. 244 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr 7 EStG für Körperschaften s Rn 20. Rn. 245–259 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Abgrenzung gegenüber § 3 Nr 13 EStG

Rn. 614 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Abgrenzung von § 3 Nr 16 EStG s Rn 497.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

eba) Allgemeines Rn. 1018 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG zählt die begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten auf:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 1686 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch die Privatnutzung von überlassenen System- und Anwendungsprogrammen ist für den ArbN steuerfrei, falls dieser sie auch in seinem Betrieb einsetzt. Letzteres ist das Pendant zur "betrieblichen" Hardware. Dieser Fall wurde in § 3 Nr 45 S 1 EStG rückwirkend (s Rn 1672) eingefügt. Bislang war die Überlassung von Software nur dann steuerfr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Zahlung aus einer Bundes- oder Landeskasse

Rn. 431 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 S 1 EStG betrifft nur Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse; handelt es sich um eine andere öffentliche Kasse, ist zu prüfen, ob "andere Bezüge" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStG vorliegen. Rn. 431a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Keine Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse sind daher zB solche der städtischen Sparkasse (BFH BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 1514f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift gilt direkt für natürliche Personen, per Verweisung in § 8 Abs 1 KStG auch für inländische/ausländische KapGes (glA R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2022; Friederichs/Köhler, DB 2004, 1638; Watrin/Struffert, BB 2004, 1888; Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Behrens, FR 2004, 1211; Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968; aA Altfelder, FR 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Leistungen nach dem Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligte Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG) (vom 16.07.2021, BGBl I 2021, 2993)

Rn. 910a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Gesetz trat am 23.07.2021 (Art 3 SoldRehaHomG) in Kraft zugleich mit der Erweiterung des § 3 Nr 23 EStG um Leistungen aus diesem Gesetz. S dazu Rn 900a, 900b. Rn. 910b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Abs 2 SoldRehaHomG sieht eine Entschädigung iHv EUR 3 000 für jedes aufgehobene Urteil und einmalig EUR 3 000 für Benachteiligungen vor. Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Höhe der Steuerfreiheit

Rn. 1068 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB/Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab 01.01.2023) sind nicht unbegrenzt steuerfrei, sondern nur soweit sie (= Freibetrag, nicht Freigrenze) zusammen mit den steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr 26 S 1 EStG nicht übersteigen. Überschreiten die Einnahmen diesen steuerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Vorteile des ArbN

Rn. 1674 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG stellt folgende Vorteile des ArbN steuerfrei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbf) Eigene Auffassung

Rn. 1862 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME kommt es darauf an, für wessen Rechnung der ArbN die Ausgaben macht (s Rn 1856ff). Die Abgrenzung nach Geschäftskreisen (s Rn 1859) dürfte kaum zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das Abstellen auf arbeitsrechtliche Grundsätze dürfte ebenfalls kaum andere Ergebnisse hervorbringen; es hat aber den Nachteil, dass hier uU eine diffizi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 615 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift war (und ist auch in der Neufassung) ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, so auch BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; BFH vom 03.07.2018, BFH/NV 2018, 1145); zur Abgrenzung s Rn 1852ff (aA noch zB BFH BStBl II 1980, 289; vorsichtig BFH BStBl II 1992, 367) und insoweit konstitutiv. Soweit die Vorschrift den Ers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebb) Übungsleiter oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1986, 398; 1992, 176 versteht unter "Übungsleitern" Personen, die Übungen leiten, in denen Menschen ihre Fähigkeiten selbst entwickeln und erproben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 397 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit BMF vom 09.04.2020, BStBl I 2020, 503, gestützt auf § 3 Nr 11 EStG (kritisch dazu Haupt, DStR 2020, 967, s auch Hechtner, NWB 17/2020, 1248 und NWB 21/2020, 1540) wurde geregelt, dass ArbG ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu EUR 1 500 steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren können. Begünstigt waren Cor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab VZ 2023)

Rn. 1066b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (vom 04.05.2021, BGBl I 2021, 882) ersetzte mit Wirkung ab VZ 2023 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) die Worte "Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB" durch "Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB". Es handelt sich um eine Anpassung an die neue Rechtslage der Reform de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdd) Nachweise

Rn. 695 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Ausführungen unter s Rn 673 galten entsprechend. Rn. 696 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Der behinderte (ab VZ 2020: der Mensch mit Behinderung, s Rn 339a)/von Behinderung bedrohte Mensch

Rn. 344 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Begriffe "Behinderung"/"von Behinderung bedroht" verweist § 3 Nr 10 S 1 EStG ausdrücklich auf § 2 Abs 1 SGB IX. Dies bedeutet daher für die Auslegung der Begriffe:mehr