Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 11 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18i Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18i Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Dabei gilt, dass sich der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer für sämtliche im...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 1.2 Gewährung von Steuerbefreiungen

Rz. 5 Steuerbefreiungen sind grundsätzlich von Amts wegen zu gewähren. Praxis-Tipp Gleichwohl sollte der Steuerpflichtige im eigenen Interesse Befreiungstatbestände zu seinen Gunsten dem zuständigen Finanzamt rechtzeitig vortragen. Der Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörden sind insoweit häufig faktisch Grenzen gesetzt. Wenngleich die Grundsteuer zu den laufend veranlagten St...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 5 Verfahrensgrundsätze der Steuerfestsetzung

Rz. 19 Die Verwaltung der Grundsteuer wurde von den Ländern gem. Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG im Wege von Kommunalabgabengesetze auf die Gemeinden übertragen. In Ländern, in denen keine Gemeinden bestehen, nämlich in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, sowie in der Stadt Bremen (nicht Bremerhaven) wird die Grundsteuer entsprechend Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG durch die Landesfinanzbe...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Steuerpflichtige und Steuerbevollmächtigte können Steuererklärungen (und Zusammenfassende Meldungen) elektronisch einreichen können. Folgende Technologie kommt dabei zum Einsatz: PKI (Public Key Infrastructure) zur Unterzeichnung; Https als Protokoll; XML als Standardformat; Html zur Präsentation; SOAP als Protokoll als Grundlage für Web Services; Web-Browser als Benutzeroberfläche...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung

Leitsatz 1. Treten Angehörige der steuerberatenden Berufe für einen Steuerpflichtigen gegenüber Finanzbehörden auf, wird auch vor der Einfügung des § 80 Abs. 2 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) mit Wirkung vom 01.01.2017 die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 5.6 Zusätzlich einzureichende Unterlagen

Rz. 25 Gemäß § 60 Abs. 3 EStDV können der Steuererklärung beizufügende Unterlagen in den entsprechenden Berichtsteilen der Taxonomie durch Datenfernübertragung übermittelt werden.[1] Hierbei handelt es sich ggf. um den Anhang, den Lagebericht, einen Prüfungsbericht oder bei Anwendung der Gewinnermittlung nach § 5 a EStG das besondere Verzeichnis nach § 5 a Abs. 4 EStG. Diese...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 5.1 Überblick und Relevanz für Kommanditgesellschaften

Rz. 15 Mit der Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes wurde mit § 5 b EStG die elektronische Übermittlungsmöglichkeit für den Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung sowie eine einheitliche Form der medienbruchfreien Übermittlung von Steuererklärungen und weiteren steuererheblichen Unterlagen geschaffen.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.5 Form des Antrags

Rz. 66 Der Antrag ist nur wirksam, wenn er durch die Abgabe einer ESt-Erklärung gestellt wird (§ 46 Nr. 8 S. 2 EStG).[1] Die Erklärung kann unter den Voraussetzungen des § 151 AO auch bei dem zuständigen FA zur Niederschrift erklärt werden. Die ESt-Erklärung muss für den Vz abgegeben werden, für den die Veranlagung begehrt wird. Das gilt auch dann, wenn Veranlagungen schon f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.4 Antragsfrist

Rz. 63 Der Antrag des Stpfl. auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nach Streichung der Zweijahresfrist (Rz. 64) nicht mehr fristgebunden. Der Stpfl. kann die Veranlagung aber nicht mehr wirksam beantragen, wenn bereits Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abs. 1 S. 1 AO eingetreten ist (Rz. 65). Rz. 64 Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] sind die für den Regelfall gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.3.1.1 Amtsveranlagung

Rz. 13 In den Fällen der Amtsveranlagung ist eine Veranlagung auch ohne Antrag des Stpfl. durchzuführen. Das gilt auch dann, wenn der Stpfl. seiner in einem solchen Fall bestehenden Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV) nachkommt und damit zugleich die Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 8 oder 9 EStG für eine Antragsveranlagun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.5 Ausnahme: Lizenzeinnahmen im Hinzurechnungsbetrag enthalten (§ 4j Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 69 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG ist insoweit nicht anzuwenden, als aufgrund der aus den Lizenzaufwendungen resultierenden Lizenzeinnahmen ein Hinzurechnungsbetrag i. S. d. § 10 Abs. 1 S. 1 AStG anzusetzen ist (§ 4j Abs. 1 S. 5 EStG).[1] Die Lizenzaufwendungen sind also abzugsfähig, soweit die korrespondierenden Lizenzeinn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.13 Veranlagung auf Antrag bei unbeschränkt Steuerpflichtigen nach § 1 Abs. 3 EStG (Nr. 9)

Rz. 70a Nach § 46 Abs. 2 Nr. 9 Halbs. 1 EStG ist eine Veranlagung durchzuführen, wenn ein Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG gestellt wird (Rz. 70b) und daneben beantragt wird, als unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 1 Abs. 3 EStG behandelt zu werden. § 46 Abs. 2 Nr. 9 EStG knüpft damit an die Voraussetzungen der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG an; die Antragsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 1 Bedeutung

Rz. 1 § 46 EStG bestimmt, in welchen Fällen eine ESt-Veranlagung durchzuführen ist, wenn im Einkommen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist. Die Vorschrift bezweckt zum einen die Sicherung des Steueraufkommens, damit trotz der Vereinfachung der Steuererhebung und der Abgeltung der ESt durch das LSt-Abzugsverfahren Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 5 Beweislast

Rz. 98 Für die praktische Anwendung von § 4j EStG ist die Frage der Beweislast von ausschlaggebender Bedeutung. § 4j EStG trifft keine Aussage darüber, wer die Beweislast darüber zu tragen hat, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm (insbesondere Niedrigbesteuerung der Lizenzeinnahmen des nahestehenden Lizenzgebers aufgrund einer Lizenzbox-Regelung) erfüllt sind. Daher...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Unerheblichkeit der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG

Gemäß § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG ist im Fall des § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Abs. 2 EStG durchzuführen. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG neu eingefügt. Hintergrund für die Änderung ist d...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)

In Zeile 11 sind Angaben zu machen, wenn durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt immer dann zur Anwendung, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt die Anschaffungsdaten (z.B. Datum der Anschaffung des Wertpapiers, Anschaffungskosten) unbekannt sind. Die Ersa...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Unternehmerische Beteiligung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Optionsbesteuerung) lt. Zeilen 31, 32

Auf Antrag werden Erträge aus unternehmerischen Beteiligungen (Zeilen 31, 32; s. Abb. unten) abweichend vom Sondertarif nach § 32d Abs. 1 EStG der individuellen tariflichen Besteuerung nach §§ 32a ff. EStG unterworfen (Optionsbesteuerung). Der Antrag wird mithilfe der Angaben in den Zeilen 31 und 32 gestellt. Auszug aus der Anlage KAP Anwendungsbereich: Begünstigt sind Kapital...mehr

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Der neue Grundsteuerwert fü... / I. Vorbemerkungen

Durch ein ganzes Gesetzespaket hat der Gesetzgeber die langjährigen Diskussionen über den Bestand und die Ausgestaltung der Grundsteuer beendet. Dabei wurden insb. mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1875; BStBl. I 2020, 1319) neben der Festschreibung des Bestandes dieser Steuerart...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 3.2 Haftung des Steuerberaters

Werden im Rahmen von Außenprüfungen schwerwiegende Kassenführungsmängel festgestellt, die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung verworfen und vielleicht sogar die materielle Richtigkeit der Aufzeichnungen infrage gestellt, so wird häufig auf den steuerlichen Berater verwiesen. Drohen gar steuerliche Sanktionen, wird dem Berater nicht selten von seinem Mandanten vorgeworfen, er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 6. Steuererklärung und Anzeigen (Abs. 5 und 6)

Rz. 236 [Autor/Stand] Die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 228 Abs. 1 Satz 3 BewG erfolgt durch das zuständige Finanzamt mittels Allgemeinverfügung. Abweichend von § 228 Abs. 2 BewG sind die Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken oder zu einer Nachfeststellung oder der Auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Gebäude auf fremdem Grund und Boden; Erklärungen und Anzeigen (Abs. 3)

Rz. 293 [Autor/Stand] Nach § 9 Abs. 3 HmbGrStG gelten die §§ 1 Abs. 4, 6 Abs. 5 und 6 sowie 7 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 HmbGrStG für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft entsprechend. Rz. 294 [Autor/Stand] Da die Regelung des § 1 Abs. 4 Satz 1 HmbGrSG für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bereits ausrücklich in § 9 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG geregelt ist, bezieht sich der Verwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Anzeigepflicht (Abs. 7)

Rz. 256 [Autor/Stand] Der Erwerber ist verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist das Unterschreiten der Lohnsummengrenze anzuzeigen, § 13a Abs. 7 Satz 1 ErbStG. Rz. 257 [Autor/Stand] In den Fällen des § 13a Abs. 6 ErbStG ist der Erwerber verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zust...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Fortschreibung auf Antrag

Rz. 140 [Autor/Stand] Das Finanzamt muss nach § 222 Abs. 4 Satz 1 BewG die Fortschreibung durchführen, sobald ihm die Voraussetzungen dafür bekannt werden. Es besteht kein Ermessensspielraum. Das gilt für alle drei Arten einer Fortschreibung. Umstände, die zu einer Fortschreibung führen können, wurde dem Finanzamt bisher oft nur durch eine dritte Seite bekannt. So wird das F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.7 Anzeigepflichten

Tz. 656 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Grundsatz: bei Abgabe Steuererklärung oder 01.07. eines jeden Jahres (§ 36 Abs 5 S 6 erster Hs EStG): Der Stpfl hat der zuständigen Fin-Beh jährlich bei Abgabe der St-Erklärung anzuzeigen, ob die Voraussetzungen für die Ratenzahlung weiterhin erfüllt sind. Dies gilt allerdings nur, wenn der Stpfl seine St-Erklärung fristgem abgibt, da andern...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 4.3 Lösung

B ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Lieferung der Elektroartikel. Die Überlassung der Elektroartikel an A in das Zentrallager in Köln führt zu keinem umsatzsteuerrelevanten Vorgang, da keine Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft wird. Mit der Umlag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verschonungsabschlag (Abs. 1)

Rz. 43 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 1 ErbStG bleibt der Wert von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG insgesamt außer Ansatz (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG zzgl. der Erwerbe i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG insgesamt 26 Mio. Euro...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Voraussetzungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Wertfortschreibung stattfindet, sind im § 222 Abs. 1 BewG enthalten. Danach hängt die Wertfortschreibung eines Grundsteuerwerts davon ab, ob der Wert, der sich für den Beginn des Kalenderjahrs ergibt, in einem bestimmten Ausmaß von dem Wert des letzten Feststellungszeitpunktes nach oben oder unt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. Optionsverschonung (Abs. 10)

Rz. 305 [Autor/Stand] Abweichend vom Grundfall nach §§ 13a Abs. 1, 13b Abs. 2 ErbStG, in dem 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei gestellt werden, kann der Erwerber unwiderruflich erklären, dass der Verschonungsabschlag 100 % betragen soll, § 13a Abs. 10 ErbStG. Rz. 306 [Autor/Stand] In diesem Fall wird die Steuerbefreiung nach § 13a Abs. 1 bis 9 ErbStG i.V.m. § 13b Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fallgestaltungen

a) Erstmalige Kenntnis durch Erklärung auf den 1.1.2022 Rz. 40 [Autor/Stand] Im Kern schafft die Regelung des § 266 Abs. 3 BewG ein Verwertungsverbot für die Fälle, in denen dem Finanzamt mit der Erklärung zur neuen Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse erstmals bekannt werden. Das Verwertungsverbot betrifft die Einheitswert...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 209 [Autor/Stand] § 6 Feststellungsverfahren (1) Die jeweiligen Grundsteuerwerte werden auf den 1. Januar 2022 allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). Abweichend von § 221 des Bewertungsgesetzes findet keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist § 163 der Abgabenordnung nicht anzuwenden. (2) In dem Feststellungsbescheid für d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören die Lieferung der Fotoapparate sowie des Zubehörs. Praxis-Tipp Unternehmerische Betätigung gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Tätigkeit

Rz. 249 [Autor/Stand] Tätigkeit. Die Körperschaft muss zunächst eine "Tätigkeit" ausüben, damit diese als Wirtschaftstätigkeit qualifizieren kann. Mit Tätigkeit ist eine Aktivität in Form eines aktiven Tuns gemeint. Ausgeübt werden kann eine Tätigkeit stets nur durch natürliche Personen. Da die Körperschaft selbst nicht handeln kann, wird ihr das Handeln ihrer Organe (Geschä...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 1 Problematik

Unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers können unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b UStG als unentgeltliche Wertabgaben, entweder als Lieferung gegen Entgelt [1] oder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 9a UStG als sonstige Leistung gegen Entgelt [2] angesehen werden. Insbesondere betrifft dies Leistungen, die der Unternehmer aus nichtunternehmerischen (privaten) ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Outsourcing

Rz. 379 [Autor/Stand] Überblick. Das Outsourcing von Geschäftsfunktionen (vgl. zu Begrifflichkeiten Rz. 381) betrifft zum einen die Frage der Zurechnung einer Wirtschaftstätigkeit, zum anderen aber auch das Bestehen des Substanztests (vgl. Rz. 385). Zur sachgerechten Einordnung ist zu differenzieren zwischen dem Outsourcing von Hilfsfunktionen (vgl. Rz. 386), dem Outsourcing...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / I. Einleitung

Im Steuerstrafrecht kommt es – im Hinblick auf die von Unternehmern regelmäßig monatlich oder vierteljährlich abzugebenden Steueranmeldungen bei den Anmeldungssteuern (USt, LSt) und die jährlich abzugebenden Steuererklärungen aller Steuerpflichtigen bei den Veranlagungssteuern (ESt, KSt, GewSt) – im Falle der Verurteilung sehr häufig zur Bildung einer Gesamtstrafe, zumal bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Erbringung von bestimmten Steuerberatungsleistungen (§ 319b i. V. m. § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (a. F.))

Rn. 34 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch den vor dem FISG in § 319b (a. F.) enthaltenen Verweis auf § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (a. F.) ergab sich der Ausschluss eines AP, wenn ein Netzwerkmitglied für die vom betreffenden AP zu prüfende Gesellschaft bestimmte Steuerberatungsleistungen erbringt, die sich einzeln oder zusammen auf den zu prüfenden JA unmittelbar und nicht nur un...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Bei Hinterziehung von Anmeldungssteuern (USt, LSt) und Veranlagungssteuern (ESt, KSt, GewSt) kommt es häufig zur Bildung einer Gesamtstrafe. Bei gleichzeitig und inhaltsgleich abgegebenen Steuererklärungen ist nach neuerer Rspr. Tatmehrheit anzunehmen. Hat der Täter mehrfach Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei begangen und werden die Taten gle...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / b) Tatentdeckung

In der Praxis dürfte die Wirksamkeit der strafaufhebenden geldwäscherechtlichen Selbstanzeige auch häufig von der Frage abhängen, ob die Geldwäschetat bereits entdeckt ist. Diesbezüglich können grundsätzlich die zur Selbstanzeige nach § 371 AO entwickelten Grundsätze herangezogen werden, die an das Vorliegen einer Tatentdeckung lediglich geringe Anforderungen stellen. Eine Ta...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Überlegungen zur Vorlage

Entgelt muss feststehen: Vorab ist zum Vorlagebeschluss des BFH vom 21.6.2017 (und zum Urteil des EuGH v. 29.11.2018) anzumerken, dass sich die Antwort auf die erste Vorlagefrage u.E. – mit anderem Inhalt als vom EuGH in seinem Urteil angenommen – aus den Regelungen der MwStSystRL bzw. des UStG ergeben hätte. Zum Entgelt gehört gem. Art. 73 MwStSystRL bzw. § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.8 Richtlinienvorschlag für eine EU-weite Umsatzsteuer-Erklärung

Rz. 1144 Die EU-Kommission hatte am 23.10.2013 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der MwStSystRL in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung vorgelegt. Mit dem Richtlinienvorschlag wollte die Kommission rechtlich verbindlich für alle Unternehmen in der EU (ob sie in anderen Mitgliedstaaten als dem Sitzstaat für Umsatzsteuerzwecke erfasst sind ode...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.11 Vereinfachungen bei der Abgabe Zusammenfassender Meldungen

Rz. 1011 Nach Art. 269ff. MwStSystRL kann der Rat auf Vorschlag der Kommission die einzelnen Mitgliedstaaten ermächtigen, Vereinfachungen für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen[1] vorzusehen. Die Vereinfachungen können darin bestehen, dass die Abgabe der ZM nur noch jährlich verlangt wird, wenn der jährliche Gesamtumsatz nicht mehr als 35.000 EUR beträgt und der Gesa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7 Steuertatbestand und Steueranspruch

Rz. 160 Art. 62 MwStSystRL regelt den Steuertatbestand und Steueranspruch. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist Steuertatbestand der Tatbestand, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für den Steueranspruch verwirklicht werden. Rz. 161 Nach Art. 62 Abs. 2 MwStSystRL ist Steueranspruch der Anspruch, den der Fiskus nach dem Gesetz gegenüber dem Steuerschuldner von einem bestimmte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.2 Pflichten bei der Einfuhr

Rz. 339 Nach Art. 260 MwStSystRL bestimmen die Mitgliedstaaten die Einzelheiten für die Abgabe der Steuererklärungen und der Steuererhebung in Bezug auf die Einfuhr selbst. Im Übrigen sind nach den Art. 274ff. die entsprechenden Zollvorschriften in Bezug auf Formalitäten bei Einfuhren und Ausfuhren anwendbar.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Festsetzung eines Verspätungszuschlags

Leitsatz Wird eine Fristverlängerung für die Abgabe einer Steuererklärung gewährt, steht die Festsetzung eines Verspätungszuschlags weiterhin im Ermessen der Finanzverwaltung, sodass die Entscheidung zu begründen ist. Sachverhalt Der Kläger erzielte umsatzsteuerpflichtige Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Im Januar 2021 erließ das Finanzamt aufgrund der Nich...mehr