Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererstattung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Monatsfrist (§ 238 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 3 Zinsen werden für jeden einzelnen zu verzinsenden Anspruch (jede Steuerart, jeder Zeitraum, Vorauszahlungen und Jahressteuern für sich) nach vollen Zinsmonaten, nicht nach Kalendermonaten berechnet. Abweichend von der Ermittlung der Säumniszuschläge[1] bleiben angefangene Monate außer Ansatz. Rz. 4 Gerechnet wird vom ersten Tag des Zinslaufes an. Das ist bei den Zinsen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Kleinbeträge (Abs. 2)

Rz. 28 Zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes werden nach Abs. 2 Zinsen nur von einer Höhe von mindestens 10 EUR an festgesetzt. Diese Regelung steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Die Kleinbetragsgrenze ist von Amts wegen zu berücksichtigen.[1] Dieser Betrag ist an sich gem. § 238 Abs. 2 AO je Steuerart zu sehen. Die Verwaltung betrachtet allerd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Höhe des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1a AO

Rz. 9 Der Zinssatz von 0,15 % im Monat und 1.8 % im Jahr soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Verzinsung nach § 233a AO sowohl für Steuernachforderungen als auch für Steuererstattungen gilt und dabei wie bisher derselbe Zinssatz gelten soll. Als Eckwerte dieses Zinssatzes dienen auf Grundlage entsprechender Daten der Deutschen Bundesbank auf der einen Seite die Habenzi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4 Kleinbeträge (§ 238 AO i. V. m. § 239 Abs. 2 AO)

Rz. 23 Kleinbeträge an Zinsen i. H. v. weniger als 10 EUR sind nach § 239 Abs. 2 AO nicht festzusetzen. Für die Ermittlung der Grenze von 10 EUR ist die Berechnung nach Rz. 4 bis 6 maßgebend. Wird der Gesamtbetrag jeder Steuerart auf volle 50 EUR abgerundet, so ist die Höhe der Zinsen aus dem Gesamtbetrag entscheidend. Bei der jetzt für den Regelfall vorgesehenen Anwendung d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Verzinsung nach der AO

Rz. 2 In der AO ist vorgesehen eine Verzinsung[1] in der Form der Zinsen bei Steuernachforderungen und Steuererstattungen – sog. Vollverzinsung[2] Stundungszinsen[3] Hinterziehungszinsen[4] Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge[5] Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung.[6] Rz. 3 Die §§ 233–239 AO gelten grds. für alle Steuern, Steuervergütungen und andere Leistungen, auf die die AO ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1 Grundsatz nur vorgeschriebener Verzinsung

Rz. 1 Die AO sieht keine allgemeine Verzinsung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis[1] vor, sondern nur eine Verzinsung in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen. Dies betrifft die in §§ 233a bis 237 AO beschriebenen Tatbestände und ferner die im Recht der Europäischen Union vorgeschrieben Zinstatbestände.[2] Steuerliche Nebenleistungen[3] und die entsprechenden Erst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1 Rechtscharakter der Zinsen; Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift über die Festsetzung von Zinsen hat eine rein verfahrenstechnische Bedeutung. [1] Die Zinsen sind steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO. Zu ihrer materiell-rechtlichen steuerlichen Behandlung vgl. Pahlke, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 233 AO Rz. 24-27. In der Sache hat die Vorschrift Entschädigungscharakter. Wer an sich eine steuerliche Gel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.4 Verzinsung von Einfuhr- und Ausfuhrangaben

Rz. 14 Nach der Neufassung des § 233 Satz 1 AO werden jetzt auch Ansprüche verzinst, die sich aus dem Recht der EU (vgl. Rz. 1a) ergeben; die Formulierung orientiert sich an § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 4 Nr. 4 AO.[1] Die Vorschrift orientiert sich an der EuGH-Rechtsprechung, die die Mitgliedsstaaten unionsrechtlich zu einer Verzinsung von Steuererstattungen verpflichtet h...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.9 Keine Empfangsberechtigung für Zahlungen

Rz. 37 Die Fiktion der umfassenden Vollmacht gilt nach § 80 Abs. 1 S. 2 AO nicht hinsichtlich des Empfangs von Steuererstattungen und Steuervergütungen. Dieser Ausschluss dient dem Schutz des Vertretenen, ist aber verzichtbar. Es liegt im Bereich des Gestaltungsrechts der Vertretenen, dem Bevollmächtigten auch diese Empfangsberechtigung einzuräumen. Allerdings hat der Vertre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Keine Befugnis des ArbG zum LStJA (§ 42b Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 42b Abs 1 S 3 EStG enthält mehrere Ausschlussgründe, die die Durchführung des LStJA durch den ArbG ausschließen. Der ArbG hat keine Befugnis zur Durchführung des LStJA, wenn: der ArbN beim ArbG beantragt, den LStJA nicht durchzuführen (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 1 EStG). Der grundsätzlich formfreie Antrag des ArbN, der den ArbG bindet (Heuermann in...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 4. Kann ich bei der Jahressteuerfestsetzung eine höhere Steuererstattung beantragen, wenn ich einen höheren als den pauschal ermittelten Verlustrücktrag erwarte?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Anstelle eines - unter II. 3 beschriebenen - pauschal ermittelten Verlustrücktrags in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 (ohne Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) kann bei der Jahressteuerfestsetzung ein höherer Betrag als Verlustrücktrag aus 2021 abgezogen werden. In diesem Fall ist der Betrag...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 3. Besteht die Möglichkeit, für aktuelle Verluste aufgrund der Corona-Krise eine Einkommen- oder Körperschaftsteuerminderung im Wege eines vorweggenommenen, pauschal ermittelten Verlustrücktrags zu beantragen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Wurden Ihre Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2021 bereits auf null Euro herabgesetzt, kann auf Antrag bei der Jahressteuerfestsetzung für 2020 bereits ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag angesetzt werden. Dieser beträgt 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 (ohne Einkünfte aus nich...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 1.2 Wann lohnt sich ein Steuerberater?

Es gibt keinen zahlenmäßigen Betrag, ab dem man sagen kann, jetzt "lohnt" sich ein Steuerberater. Das hängt auch von folgenden Fragen ab: Wie viel Arbeit möchte der Steuerpflichtige in Sachen Steuern selbst leisten? Welche mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Aktivitäten gibt es bei ihm? – Die Faustformel: Je vielfältiger die Aktivitäten, desto dringender ist die Konsultatio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 14 Prüfungsgrundsätze

Rz. 130 Der Außenprüfer hat bei der Durchführung der Prüfung bestimmte Prüfungsgrundsätze zu beachten (§ 199 BpO). Bei der Anordnung und Durchführung von Prüfungsmaßnahmen sind im Rahmen der Ermessensausübung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel und des geringmöglichsten Eingriffs zu beachten (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BpO). Rz. 131 Als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 6.2 Erweiterung des Prüfungszeitraums und Anschlussprüfung

Rz. 28 Eine Erweiterung des regulären Prüfungszeitraums der Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe um weitere Jahre ist insbesondere statthaft, wenn mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist oder wenn der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit besteht (§ 4 Abs. 3 Satz 2 BpO). Besteuerungsverfahren und Steuerstraftaten steh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 3.1 Sonstige Vermögensgegenstände: Einnahmen, die das Jahr zuvor betreffen

Bei den unter den sonstigen Vermögensgegenständen zu erfassenden antizipativen Vorgängen handelt es sich um Einnahmen nach dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine Zeit davor sind. Praxis-Beispiel Im Dezember anerkannte Versicherungsentschädigungen gehen im Januar ein Unternehmer Groß ist im November 01 durch einen Unfall in der Produktion ein Schaden von 100.000 EUR an mehr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.1 Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rz. 23 § 34 Abs. 2 EStG enthält keine Definition der außerordentlichen Einkünfte. Der Inhalt des Begriffs lässt sich nur aus dem Zweck von § 34 EStG, die Verschärfung der Tarifprogression infolge der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften zu mildern (Rz. 1), herleiten. Die außerordentlichen Einkünfte stehen damit im Gegensatz zu den laufenden Einkünften. Zum laufen...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / a) Eigenes Antragsrecht gegenüber dem Finanzamt

Rz. 161 Der frühere Lohnsteuerjahresausgleich ist infolge des Steuerrechtsänderungsgesetzes v. 28.2.1992[139] durch die sog. Antragsveranlagung ersetzt worden (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Da der Steuererstattungsanspruch gem. § 46 Abs. 1 AO nach wie vor pfändbar ist, wurde früher die Auffassung vertreten, der Gläubiger könne nach Überweisung des gepfändeten Rechts gem. § 836 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Vordruckmuster

Rz. 26 Der Antrag auf Vergütung ist nach § 4a Abs. 1 S. 2 UStG nach einem amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu stellen, in dem der Antragsteller die Vergütung selbst zu berechnen hat. Das BMF hatte mit Schreiben v. 3.7.2013[1] die Muster der ab dem 1.1.2014 zu verwendenden Vordrucke für das USt-Vergütung...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / f) Steuererklärung

Rz. 32 Nach § 138k S. 1 AO ist ein Nutzer nach Realisierung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung dazu verpflichtet, diese in der Steuererklärung für die Steuerart und den Besteuerungszeitraum oder den Besteuerungszeitpunkt anzugeben, in der sich der steuerliche Vorteil der grenzüberschreitenden Steuergestaltung erstmals auswirken soll. Diese Verpflichtung gilt für al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Italien als Zuzugsstaat / II. Steuernummer für natürliche Personen in Italien (Codice fiscale – C.F.)

Rz. 17 Wer in Italien lebt oder sich dort geschäftlich betätigt, braucht eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale – C.F.). Der Codice Fiscale ist eine Steuernummer, welche der öffentlichen Verwaltung die eindeutige Identifizierung von natürlichen Personen und anderen Steuersubjekten (z.B. Vereine und Körperschaften) ermöglicht. Die Steuernummer wurde erstmals 1973 eing...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen

Leitsatz 1. Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO unbeachtlich. 2. Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt (Anschluss an BFH-Urtei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 1.4 Ursächlichkeit der Pflichtverletzung (Kausalität)

Durch die Pflichtverletzung müssen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder Steuererstattungen oder Steuervergütungen ohne rechtlichen Grund gezahlt worden sein.[1] Der Grundgedanke dieser Regelung ist hierbei der, dass durch die Pflichtverletzung beim Finanzamt ein Schaden entstanden sein muss. Der BFH folgert h...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 3.3 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 71 AO erstreckt sich auf die verkürzten Steuern[1], die zu Unrecht gewährten Steuervorteile (Steuererstattungen, Steuervergütungen)[2], die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO. Diese Bestimmung gilt ausdrücklich nur für Steuerhinterziehung, nicht jedoch bei Steuerhehlerei.[3] Hinsichtlich des Umfangs der Haftung bei § 71 AO ist dabei unbedingt darauf zu achten,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kollision von Strafverfahre... / I. Einleitung

Das zum 1.7.2017 als "Einziehung von Taterträgen" (vor dem 1.7.2017: "Verfall") neu titulierte und geregelte Recht der Vermögensabschöpfung ist auch im Steuerstrafrecht von erheblicher Bedeutung. Von weitreichender, auch verfassungsrechtlicher Tragweite ist insb. die Vorschrift des § 73e StGB i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) vom 21.12.2020 (in Kraft getreten a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 3 Umfang der Betriebsprüfung

Beim Umfang der Betriebsprüfung ist zwischen dem sachlichen und dem zeitlichen Umfang zu unterscheiden. Der sachliche Umfang lässt sich allgemein aus § 194 Abs. 1 AO ableiten. Danach dient die Betriebsprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. § 4 Abs. 1 BpO überlässt den Umfang der Prüfung dem Ermessen der Finanzverwaltung, die dementsprechen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Erwirkung der Steuerfestsetzung durch unlautere Mittel (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 45 Die Steuerfestsetzung kann aufgehoben oder geändert werden, wenn sie durch unlautere Mittel erwirkt worden ist. Als Beispiele solcher unlauterer Mittel nennt das Gesetz, nicht abschließend, arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung. Ebenfalls unter den Begriff der unlauteren Mittel fällt das kollusive Zusammenwirken des Stpfl. mit dem entscheidenden Beamten zur Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Sachlicher und zeitlicher Umfang der Aufhebung oder Änderung

Rz. 33 Der Umfang der Änderung hängt von der Zustimmung oder dem Antrag des Stpfl. ab; das FA darf hierüber weder zugunsten noch zuungunsten des Stpfl. hinausgehen, auch nicht etwas sachlich anderes gewähren.[1] Da der Antrag des Stpfl. auf Aufhebung bzw. Änderung konkretisiert sein muss (vgl. Rz. 22), kann letztlich von einem Gericht festgestellt werden, ob sich die Finanzb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.4 EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz (reaktiv)

Am 14. November 2019 wurde in Deutschland das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungs-streitigkeiten in der Europäischen Union" (kurz: "EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz") verabschiedet.[711] Das Ziel des EU-DBA-Streitbeilegungsgesetzes ist es, einen Einigungszwang zwischen den Mitgliedstaate...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.3 EU-Schiedsverfahren (reaktiv)

Im Rahmen der EU-Schiedskonvention[705] haben sich die EU-Staaten verpflichtet, Doppelbesteuerungen anhand eines EU-Schiedsverfahrens zu beseitigen, das in folgenden Stufen ablaufen sollte, wobei nicht zwingend alle Stufen durchlaufen werden müssen: Vorverfahren Verständigungsverfahren Schlichtungsverfahren Es handelt sich um ein bilaterales Verfahren mit dem wesentlichen Vortei...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.2 Verständigungsverfahren nach Art. 25 OECD-MA (reaktiv)

Diese Verfahren nennt man auch "Mutual Agreement Procedures" (MAP). Dieses Kapitel geht nicht nur auf das Verständigungsverfahren selbst, sondern auch auf das Vor- und Nachverfahren ein. Wenn in der Praxis häufig von (untechnisch) "Verständigungsverfahren" gesprochen wird, ist meistens der ganze nachfolgend beschriebene Prozess mit seinen Instanzen gemeint. Die typische Abfol...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.2 Zinsnachzahlungen

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Die meisten Finanzverwaltungen setzen Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen fest. Häufig, so auch in Deutschland, endet der Zinslauf erst bei Erlass des Steuerbescheids, der erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung erlassen wird. In Deutschland betrug der Zinssatz seit vielen Jahren 6 % p. a. Der deutsche Gesetzgeber hat nun – ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Rückforderung... / 10

Auf einen Blick Rückforderungsrechte in Schenkungsverträgen sind wichtig, erreichen steuerliche Vorteile aber nur bei ursprünglicher Vereinbarung und exakter zivilrechtlicher Erfüllung des die Rückforderungsberechtigung des Schenkers auslösenden Tatbestands. Die Herausgabe des zivilrechtlichen Schenkgegenstands ist unerlässlich. Bei Verbleib von Nutzungen beim Beschenkten dr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1.2 Tilgungsreihenfolge bei fehlender Bestimmung durch den Steuerpflichtigen (Abs. 2)

Rz. 6 Nimmt der Stpfl. bei freiwilliger Zahlung keine Bestimmung der Tilgungsreihenfolge vor, werden die geschuldeten Beträge nach der in § 225 Abs. 2 AO angegebenen Reihenfolge getilgt. Grundgedanke der Regelung ist, dass vorrangig die den Stpfl. stärker belastenden Schulden erlöschen sollen. Bei gleichermaßen belastenden Schulden ist die Fälligkeit maßgebend; früher fällig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Darlehen

Rz. 12 Bei einem zinslosen Darlehen liegt nach der Rechtsprechung des BFH die Bereicherung in der unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit des Kapitals. Diese bemisst sich nach dem Kapitalwert, der sich aus einem Vielfachen des Jahreswertes der Nutzungen berechnet.[15] Dem steht auch § 498 Abs. 1 S. 2 BGB nicht entgegen, wonach Zinsen nur geschuldet werden, wenn sie vereinbart si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Beteiligung bei Erbengemeinschaften (Abs. 3)

Rz. 15 Die Regelung steht im Kontext zu § 151 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 BewG und § 155 S. 2 BewG und trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Zurechnung des Wertes gegenüber der Erbengemeinschaft mangels Teilrechtsfähigkeit ausgeschlossen ist. Sie wurden durch das ErbStRG vom 24.12.2008[37] kodifiziert, das am 1.1.2009 in Kraft getreten ist. Indem die Erbengemeinschaft zur gesetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Festgesetzte, gezahlte und nachgewiesene ausländische Steuer

Rz. 35 Gegenstand der Anrechnung ist nur die im Ausland festgesetzte, tatsächlich gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende[76] ausländische Steuer. Diese muss nach § 21 Abs. 3 ErbStG durch Vorlage entsprechender Urkunden, also eines amtlichen Bescheids, der eine bestandskräftige Festsetzung enthält, nachgewiesen werden, im Zweifel durch beglaubigte Übersetz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 9. Insolvenzverfahren

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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FoVo 12/2022, Kein Pfändung... / 1 I. Die Entscheidung

Keine Regelung zur Unpfändbarkeit Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 25.7.2022 gegen den Beschluss des AG Wuppertal vom 8.7.2022 (Az. 145 IN 644/18) wird auf dessen Kosten zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Die gesetzlichen Regelungen zur Energiepreispauschale finden sich in den §§ 112 ff. EStG. Sie unterliegt grundsätzlich der Besteuerung, § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / b) Vermeidung der Steuerschuldnerschaft nach § 14c Abs. 1 UStG

Die zuvor dargestellte Rechtsfolge des § 14c Abs. 1 UStG kann durch eine spätere Rechnungsberichtigung des Leistenden nach § 14c Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 UStG vermieden werden. Dafür muss aber der überhöht ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückgezahlt werden, sofern der Leistungsempfänger einen zivilrechtlichen Anspruch[68] hat.[69] Die Berichtung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Reduzierung des Bruttoarbeitslohns bei Nettolohnvereinbarung

Der Bruttoarbeitslohn ist bei einer Nettolohnvereinbarung betragsmäßig um das dem Arbeitnehmer zustehende Kindergeld zu reduzieren, wenn dieser das Kindergeld vereinbarungsgemäß an seinen Arbeitgeber auszahlen lässt. Denn diese Auszahlung des Kindergeldes an den Arbeitgeber ist wirtschaftlich mit einer Steuererstattung an den Arbeitgeber bzw. mit einer Lohnrückzahlung vergle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.2 Ausschluss der Steuerbefreiungen für steuerabzugspflichtige Einkünfte (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG)

Rz. 333 Bezieht eine steuerbefreite Körperschaft i. S. d. § 1 KStG Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, wird die Steuerbefreiung eingeschränkt. Die Einkünfte sind insoweit steuerpflichtig, die Belastung der Einkünfte mit der Abzugsteuer[1] bleibt erhalten (partielle Steuerpflicht).[2] Die Abzugsteuer, die eine Steuer des Anteilseigners, nicht der leistenden Körperscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.7 Ausländische Steuern

Rz. 762 [Anrechnung ausländischer Steuern → Anlage KAP Zeilen 40–42] Anders als bei den anderen Einkunftsarten werden ausländische Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der besonderen Vorschrift des § 32d Abs. 5 EStG angerechnet. Danach ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–51] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 847 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr