Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten von der USt: "Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die m...mehr

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Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft

Leitsatz Eine Bruchteilsgemeinschaft erbringt keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer (Festhalten an den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 22.11.2018 – V R 65/17, BFHE 263, 90 und vom 07.05.2020 – V R 1/18, BFHE 270, 146). Über § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG i.d.F. von Art. 43 Abs. 6 i.V.m. Art. 16 Nr. 2 JStG 2022 war im Streitfall nicht zu entscheiden. Normenkette § 1 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen

Rz. 22 Für die Frage, ob eine Einrichtung gemeinnützigen Zecken dient, ist § 52 AO einschlägig. Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 AGB-Leistungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen

Rz. 66 Die Steuerbefreiung gilt nach § 4 Nr. 11b S. 3 Buchst. b UStG nicht für Leistungen, die der Unternehmer erbringt aufgrund Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als den nach den allgemein für jedermann zugänglichen Tarifen oder als den nach § 19 PostG genehmigten Entgelten (Leistungen nach sog. Sonderkon...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Ausschluss bestimmter Umsätze von der Steuerbefreiung

Rz. 62 Nach § 4 Nr. 11b S. 3 UStG sind Post-Universaldienstleistungen, die dem Grunde nach begünstigt sind, von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn die Leistungen nach individuell ausgehandelten Vereinbarungen oder aufgrund Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als denen für die Allgemeinheit erbracht werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG bestimmen sich ebenfalls nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Unternehmer bzw. Einrichtungen. Entgegen alt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Sätze 2ff EStG

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ist ein ArbN auf Antrag von der Versicherungspflicht in der (deutschen) GRV befreit (vgl § 6 SGB VI; weitere Vorschriften zählt > R 3.62 Abs 3 Satz 1 LStR auf; zu einer Auflistung befreiter Personen vgl zudem BMF vom 21.12.2017 – Anlage 1 C Nr 2 –, BStBl 2018 I, 93, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) ), so kann der ArbG anstelle des weg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

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Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen

Leitsatz § 176 Abs. 2 AO gewährt keinen Änderungsschutz, wenn der BFH eine dort bezeichnete Verwaltungsvorschrift erst nach dem Erlass des angefochtenen Änderungsbescheids als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet. Normenkette § 176 Abs. 2 AO, § 4 Nr. 12, § 9 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zollbeamte

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die im Grenzaufsichtsdienst tätigen Beamten haben in ihrer Außenstelle idR ihre > Erste Tätigkeitsstätte. Zur Steuerfreiheit der Aufwandsvergütung nach dem BRKG > Grenzgängerzehrgeld. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Beiträge an die Kleiderkasse sind noch keine > Werbungskosten (> Berufskleidung), sondern erst die beim (späteren) Erwerb tatsäc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Vorzeitige Auszahlung

Rz. 28 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wird das Dienstverhältnis vor der Entnahmephase beendet und wird das angesammelte Guthaben in einem Betrag ausgezahlt, gelten für den LSt-Abzug die allgemeinen Grundsätze: Der Einmalbetrag ist als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge Rz 7 f) zu versteuern, wenn sich die Nachzahlung ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die im...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Übertragung von Geld- und Sachleistungen

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitslohn wird gewöhnlich in > Geld bezahlt und fließt zu bei der – heutzutage eher unüblich gewordenen – Übergabe von Bargeld ("Lohntüte"); bei Überweisung auf ein Bankkonto des ArbN mit der Gutschrift auf dem Konto (BFH 100, 512 = BStBl 1971 II, 97), auch wenn die Wertstellung auf einen späteren Zeitpunkt lautet (EFG 2002, 245). Die Grun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Erstattung von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erstattet ein ArbG einem ArbN die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung, so handelt es sich idR um Ersatz von > Werbungskosten – auch soweit diese einem Abzugsverbot unterliegen – und deshalb um stpfl > Arbeitslohn (vgl BFH/NV 2006, 1810). Das gilt auch, wenn der ArbN arbeitsvertraglich verpflichtet ist,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entwicklungshelfer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entwicklungshelfer iSd Entwicklungshelfergesetzes (EhfG) sind Deutsche iSv Art 116 GG oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der > Europäische Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich für eine ununterbrochene Zeit von mindestens einem Jahr gegenüber einem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes (> Rz 2) verpflic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.1 Steuerfreiheit des Sanierungsertrags

Rz. 55 Ein nachgewiesener Sanierungsertrag ist nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung erfolgt von Amts wegen[1], soweit keine etwaigen vorrangigen Konkurrenzregelungen zu beachten sind und kein Antrag nach § 52 Abs. 4a S. 2 EStG gestellt worden ist. Lediglich in den Fällen gem. § 52 Abs. 4a S. 3 EStG ist noch ein Antrag des Stpfl. für die Anwendung des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3 Rechtsfolgen

Rz. 54 Es werden folgende Rechtsfolgen ausgelöst: Steuerfreiheit des Sanierungsertrags nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG; Pflicht zur ertragsmindernden Ausübung von steuerlichen Wahlrechten nach § 3a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG; Minderung des Sanierungsertrags nach § 3a Abs. 3 S. 1 EStG durch nicht abziehbare Beträge i. S. d. § 3c Abs. 4 EStG; Verbrauch von Verlustverrechnungspotenzial nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.17 Übernahme der Studiengebühr durch den Arbeitgeber

Rz. 27 Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 18.7.2009 ist § 1 Abs. 1 Satz 1 SvEV um Nr. 15 ergänzt worden. Danach sind vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie steuerrechtlich kein ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.2 Einmalige Einnahmen

Rz. 5 Das Sozialversicherungsrecht nimmt die Abgrenzung zwischen laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt danach vor, ob die Zuwendung einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden kann. Zwar könnte der Wortlaut des § 23a auch auf Zuwendungen bezogen werden, die nicht für Arbeitsleistungen in einem einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern für Arbeiten in...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen

Leitsatz § 4 Nr. 12 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen anzuwenden, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur Verpachtung eines Gebäudes als Hauptleistung handelt, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen Vertrags nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik / 7.1 Einkommensteuer

Mit steuerlicher Rückwirkung auf den 1.1.2022[1] hat der Gesetzgeber eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen. Diese Norm regelt, dass ab 2022 Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer installierten Bruttol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.2 Übertragender Rechtsträger

Rz. 30 Zu den übertragenden Körperschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zählen zunächst die inl. Körperschaften i. S. d. § 3 UmwG . Dies sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), eG, eingetragene Vereine nach § 21 BGB und wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB. Ebenfalls übertragender Rechtsträger kann die UG (haftungsbeschränkt) sein.[1] Gleiches gilt für genossenschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Leitsatz 1. Der für die Bemessung der Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags‐, Feiertags- oder Nachtarbeit maßgebende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum arbeitsvertraglich zusteht. 2. Ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zuf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.6 Tarifvertrag zu Inflationsausgleichszahlungen

Im Rahmen der Tarifeinigung 2023 haben die VKA und der Bund zeitgleich mit der Einigung zum TVöD/TV-V mit den Gewerkschaften den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vereinbart. Dieser bildet die Grundlage dafür, dass den Beschäftigten ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 EUR (Teilzeit jeweil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.1 Einleitung

Die Altersteilzeit hat bis Ende 2009 in der Praxis großen Zuspruch gefunden. Seit dem 1.1.2010 (Stichtag, ab dem neu begonnene Altersteilzeit nicht mehr durch Zuschüsse gefördert wird) und dem Inkrafttreten neuer Tarifregelungen, die infolge der weggefallenen staatlichen Förderung deutlich unattraktiver geworden sind, ging die Nachfrage zunächst deutlich zurück. Da die fortb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.14 Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Tritt ein Beschäftigter mit dem Wunsch nach Altersteilzeit an den Arbeitgeber heran, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Aufforderung, eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung einzuholen Aufforderung, eine Rentenauskunft der VBL/ZVK einzuholen Hinweis auf den steuerlichen Progressionsvorbehalt Auf Wunsch: Auskunft über das Altersteilzeitentgelt und den Aufstockungsbet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.1.2 Alt- und Neufälle

Der TV ATZ ist mit Ablauf des 31.12.2009 keineswegs außer Kraft getreten, sondern ist ungekündigt weiterhin gültig. Auch die Altersteilzeit im Geltungsbereich des TV FlexAZ bzw. TV-Bund [1] wird noch steuerlich gefördert (Steuerfreiheit der Aufstockungsleistungen).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.4 Tarifregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen sich mehrere Fragen mit Blick auf die Altersteilzeit. Corona-Sonderzahlung Gegenstand der Tarifeinigung vom 25.10.2020 war unter anderem eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Sonderzahlung, mit der im Rahmen der Gesamteinigung die Steuerfreiheit derartiger Zusatzleistungen (zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt) genutz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.12 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b AltTZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch weiterhin steuerfrei, obwohl bei ab 2010 begonnener Altersteilzeit die entsprechenden Beiträge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.3 Steuer und Steuersatz bzw. Steuerfreiheit

Besteht ein Wahlrecht, einen Umsatz steuerfrei oder steuerpflichtig zu behandeln (z. B. Vermietung), muss aus der Abrechnung (z. B. Mietvertrag) eindeutig ersichtlich sein, ob die Leistung als umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei behandelt werden soll. Wenn dies nicht geschieht, liegt ein gesonderter Steuerausweis nicht vor.[1]mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.7 Entgelt und Steuerbetrag sowie Steuersatz bzw. Steuerbefreiung müssen aufgeführt werden

Grundsätzlich müssen diese 3 Positionen einzeln in einer Rechnung aufgeführt sein[1]: Entgelt, Steuerbetrag, Steuersatz / Steuerfreiheit. In Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, müssen die Entgelte für die entsprechenden steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Umsätze unter Benennung des jeweiligen Steuersatzes und der darauf entfallenden Umsatzsteuer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen eines "gehandicapten" Spitzensportlers

Leitsatz Ein Berufssportler erzielt keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wenn ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen erhält, die nicht nur ganz unwesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, dann ist der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Keine Steuerfreiheit

aa) Abschaffung steuerlicher Freibeträge Rz. 200 Der Gesetzgeber hat in mehreren Etappen die ursprüngliche Steuerfreiheit für Teile der Abfindung – Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. – zunächst reduziert und sodann mit Wirkung zum 1.1.2006 vollständig abgeschafft. Seitdem gibt es keine Steuerfreiheit mehr für aus Anlass der Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Teil-(Steuerfreiheit) bei Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 201 Aufgrund des Wegfalls der Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. ist es von großer Praxisrelevanz, andere – rechtsübergreifende -Optimierungen und Gestaltungsmöglichkeiten, wie das "Mannheimer Modell" oder ähnliche Modelle, in den Blick zu nehmen (vgl. BeckOK-SozR/Rittweger, SGB IV, § 7f Rn 6; Schönhöft/Röpke, NZA 2021, 1610; Schönhöft, BB 2021, 1332; Growe/Treto...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 EStG für die Steuerfreiheit

aa) Grundlohn Rz. 327 Die Zuschläge sind gem. § 3b EStG nur dann steuerfrei, wenn sie neben dem Grundlohn gezahlt werden. Grundlohn ist nach § 3b Abs. 2 EStG der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht. Dazu gehören Sachbezüge, Aufwendungszuschüsse und vermögenswirksame Lei...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Abschaffung steuerlicher Freibeträge

Rz. 200 Der Gesetzgeber hat in mehreren Etappen die ursprüngliche Steuerfreiheit für Teile der Abfindung – Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. – zunächst reduziert und sodann mit Wirkung zum 1.1.2006 vollständig abgeschafft. Seitdem gibt es keine Steuerfreiheit mehr für aus Anlass der Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses gezahlte Abfindungen. Hinweis Durch die A...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 14. Privatnutzung von (Mobil-)Telefon und Personalcomputer/Laptop am Arbeitsplatz und in der Wohnung des Arbeitnehmers

Rz. 578 Die Privatnutzung betrieblicher Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuerfrei. Die Steuerfreiheit umfasst auch die Nutzung von Zubehör und Software. Sie ist nicht auf die private Nutzung im Betrieb beschränkt, sondern gilt auch in der Wohnung des Arbeitnehmers. Typisc...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Verhältnis Zuschlag/Grundlohn

Rz. 329 § 3b EStG setzt voraus, dass die Zuschläge gesondert und zusätzlich neben dem Grundlohn gezahlt werden. Die Steuerfreiheit entfällt deshalb, wenn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit kein Zuschlag vereinbart worden ist, da die Arbeit regelmäßig zu den begünstigten Zeiten verrichtet wird. Sie ist auch dann nicht gegeben, wenn ein für die geschuldete regelmäßige ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Überlassung von Aktien

Rz. 482 Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Aktien oder GmbH-Anteile oder räumt er ihm ein unentgeltliches Bezugsrecht für junge Aktien ein, so führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (Sachbezug), wenn die Überlassung der Aktien oder GmbH-Anteile bzw. die Einräumung des Bezugsrechts durch das Dienstverhältnis veranlasst sind (BFH v....mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Allgemeines

Rz. 324 Zuschläge für Feiertags-, Sonntags- oder Nachtarbeit sind i.R.d. § 3b EStG in bestimmtem Umfang steuerfrei. Dies ist eine Durchbrechung des Grundsatzes, dass Lohnzuschläge regelmäßig steuerpflichtig sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 LStDV). Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist oder in einem Vollzeit- oder Teilzeitbesch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.2 Gemischte Verträge

Tz. 80 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Gemischte Verträge enthalten sowohl Leistungselemente der Vermietung und Verpachtung (Grundstücksüberlassung) als auch solche anderer Leistungen. Bei derartigen Verträgen ist zu prüfen, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere selbständige Leistungen handelt. Fälle dieser Art sind auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.1 Reine Mietverträge

Tz. 79 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Abschluss eines reinen Mietvertrages ist m. E. ebenfalls unter den Gesichtspunkten einer kurzfristigen oder einer langfristigen Gebrauchsüberlassung zu beurteilen. D.h., dass § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) nicht nur die Steuerbefreiung für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden, die Verm...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / dd) Optimierung durch (Teil-)Einzahlung der angedachten Abfindung in ein Wertguthaben (Zeitwertkonto) nach § 7b SGB IV zur späteren Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung

Rz. 203 Dieses "klassische" Mannheimer Modell des Vorruhestands (vgl. Growe/Tretow, NZA 2020, 1080 ff.) zur Überbrückung der Zeit bis zum Renteneintritt, sieht die Möglichkeit der Einzahlung in ein Wertguthaben aus Beträgen der angedachten Abfindung zur späteren Weiterleitung/Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung vor. Statt einer Abfindung erfolgt die Einzahlung in...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für Zwecke der Umsatzsteuer ist bei Anwendung dieser Steuerbefreiungsvorschrift eine getrennte Gewinn-(Überschuss-)ermittlung im Zweckbetrieb "Sport" erforderlich, weil die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) nur dann in Betracht kommt, wenn die Einnahmen aus den begünstigten Veranstaltungen zu mehr als 50 % (überwiegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Grundlohn

Rz. 327 Die Zuschläge sind gem. § 3b EStG nur dann steuerfrei, wenn sie neben dem Grundlohn gezahlt werden. Grundlohn ist nach § 3b Abs. 2 EStG der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht. Dazu gehören Sachbezüge, Aufwendungszuschüsse und vermögenswirksame Leistungen, wenn...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Tatsächlich geleistete Arbeit

Rz. 333 Steuerfrei sind nur Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden (R 3b Abs. 6 S. 1 LStR). Die Fortzahlung der Zuschläge im Krankheitsfall, im Mutterschutz (BFH v. 26.10.1984, BStBl II 1985, 57) oder Urlaub (BFH v. 28.6.1957, BStBl III 1957, 302) ist genauso wenig begünstigt wie die Zahlung von Zuschlägen, die zum Aus...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VII. Ausblick

Rz. 63 Trotz Auslaufens der Förderung der BA ist die Altersteilzeit aufgrund des angestiegenen Rentenalters und des demografischen Wandels ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument. Neben der Steuerfreiheit des Aufstockungsbeitrags bleibt ebenso die sozialversicherungsrechtliche Privilegierung zusätzlicher RV-Beiträge, was – neben den vielfältigen Möglichkeiten zur Fl...mehr