Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausnahmeregelung bei Beseitigung des steuerlichen Vorteils auf Seiten des Gläubigers (Satz 2)

"Satz 1 findet keine Anwendung, soweit der steuerliche Vorteil infolge einer Besteuerungsinkongruenz im Sinne dieses Absatzes oder der Absätze 1 bis 4 bereits beim Gläubiger, beim weiteren Gläubiger oder bei der anderen Person im Sinne des Satzes 1 beseitigt wird." Rz. 86 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4k Abs. 5 Satz 2 EStG setzt Art. 9 Abs. 3 Halbs. 2 ATAD um.[2] Es handelt si...mehr

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ZErb 10/2021, Ein Häuschen mit Garten …

… das war und ist der Traum vieler Bundesbürger. Und auch wenn (oder gerade weil) die Eigentumsquote in Deutschland im Vergleich zu vielen unserer europäischen Nachbarn eher niedrig ist, sind diejenigen, die die selbst genutzte Immobilie tatsächlich ihr eigen nennen können, zu Recht sehr stolz und glücklich. Dies gilt in jüngerer Vergangenheit umso mehr, als die steigenden I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1043 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 974 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 611 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbei...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 633 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 699 [Fortbildungskosten → Zeile 46] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 421) anfallen. Diese gehören zu den WK. Im Gegensatz dazu können Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung handelt, aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung a...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 137 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der LSt-Bescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vo...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 653 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) über eine Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 668) und bei...mehr

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Zur Besteuerung von Zuschüssen der GIZ/CIM für eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft in Tadschikistan

Leitsatz 1. Die von der Kassenstaatsklausel des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a DBA‐Tadschikistan geforderte Zahlung durch den Kassenstaat liegt auch dann vor, wenn Zuschüsse durch eine privatrechtliche Körperschaft im Auftrag und für Rechnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gezahlt werden. 2. Sofern die Voraussetzungen der allgemeinen Kasse...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Grundsatz der Steuerfreiheit der Erbauseinandersetzung

Rz. 73 Sind Nachlassimmobilien vorhanden, können sich bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften neben erbschaftsteuerlichen und einkommensteuerlichen Fragen auch solche nach der Grunderwerbsteuer stellen. Die Erbauseinandersetzung stellt bezüglich vorhandener Nachlassgrundstücke grundsätzlich einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand dar. Allerdings ist der Erwe...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Grundsatz der Steuerfreiheit der Schenkung

Rz. 47 Wird ein Grundstück geschenkt, bleibt der Grundstückserwerb bei dem bzw. den Beschenkten nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.mehr

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Zur Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen bei Direktversicherungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung

Leitsatz 1. Der Zeitpunkt, zu dem eine Versorgungszusage erstmalig erteilt wurde, bestimmt sich nach der zu einem Rechtsanspruch führenden arbeitsrechtlichen bzw. betriebsrentenrechtlichen Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers (Anschluss an BMF-Schreiben vom 24.07.2013, BStBl I 2013, 1022, Rz. 350). 2. Hat der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers mehrere Direktversicher...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 5. Motiv einer lebzeitigen Übertragung und Steuerklausel

Rz. 16 Regelmäßig liegen der lebzeitigen Übertragung des Familienheims steuerliche Überlegungen zugrunde. Wird etwa das Eigentum am Familienheim hälftig auf beide Eheleute verteilt, können nach dem Erstversterbenden Freibeträge gegenüber dem Abkömmling durch dessen Erwerb der hälftigen Substanz am Familienheim, z.B. nebst vermächtnisweiser Einräumung des Nießbrauches zugunst...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Kostentragung durch den Beschenkten

Rz. 195 Die vom Beschenkten getragenen Folgekosten einer Schenkung sind auch bei einer mittelbaren Schenkung (siehe Rdn 164 ff.>) in vollem Umfang (unabhängig von einer Steuerfreiheit nach §§ 13, 13a oder 13d ErbStG) vom Steuerwert der Zuwendung abzuziehen. Dies gilt aber dann nicht, wenn dem mittelbar Beschenkten nur ein (nicht unwesentlicher) Teil des Kaufpreises zugewende...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / X. Nutzungsrecht und Familienheim

Rz. 49 Weder die dem Ehegatten lebzeitige Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts an einer ansonsten steuerbefreiten Immobilie noch eine entsprechende (z.B. vermächtnisweise) Zuwendung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen an den überlebenden Ehegatten oder die Abkömmlinge sind von § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG erfasst. In dem Fall...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / II. Früchte und Wertsteigerung

Rz. 130 Zwischenzeitliche Wertsteigerungen der geschenkten Vermögensgegenstände stehen der Steuerfreiheit des Rückfalls nicht entgegen, wenn sie ausschließlich auf der wirtschaftlichen Entwicklung beruhen.[128] Dies gilt etwa für Wertzuwächse von Immobilienvermögen, die den Grund und Boden betreffen. Wertzuwächse hingegen, die vom ursprünglich Bedachten durch Einsatz von Kap...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Fiktiver Zugewinnausgleich

Rz. 81 Anders als die pauschale Abwicklung des Zugewinns im Zivilrecht (erbrechtliche Lösung) sieht § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG (nur) eine Steuerfreiheit des nach Maßgabe des § 1371 Abs. 2 BGB fiktiv zu errechnenden Zugewinnausgleichs vor. Die pauschale Erhöhung der Erbquote wird erbschaftsteuerlich mithin nicht berücksichtigt. Wurde kein Zugewinn erzielt, greift die Steuerbefrei...mehr

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FoVo 09/2021, Wenn Schuldner und Drittschuldner mit den unpfändbaren Aufwandsentschädigungen übertreiben

Nach 850a Nr. 3 ZPO sind Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen, unpfändbar. Zugleich sind diese Beträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Das ...mehr

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Besteuerung von Geldleistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Kommentar Das BMF äußert sich zur einkommensteuerlichen Behandlung von Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen. Neu sind insbesondere Aussagen zur Steuerfreiheit von Pflegegeldern eines freien Trägers der Jugendhilfe Geldleistungen für Kinder in Betreuung Wenn Kinder und Jugendliche bei ihrem Start ins Leben auf Hilfestellungen angewiese...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

1. Coronabedingte Veranlassung Rz. 56 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Leistungen müssen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gewährt werden. Hier hat der ArbG jedoch nicht im Einzelfall zu prüfen, inwieweit der jeweilige ArbN persönlich von der Krise betroffen ist, sondern die Krisenbedingtheit wird an den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit von Dienstkleidung nach § 3 Nr 4 EStG

Rz. 27 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Steuerbefreiung für Uniformen: Bei Angehörigen der > Bundeswehr, der > Bundespolizei, des Zollfahndungsdienstes sowie bei der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei und der > Berufsfeuerwehr der Länder und Gemeinden (> Feuerwehr) und bei Vollzugsbeamten der Kriminalpolizei des Bundes, der Länder und Gemeinden führt die Überlass...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerfreiheit von typischer Berufskleidung nach § 3 Nr 31 EStG

Rz. 20 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Überlässt der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt typische Berufskleidung, zB auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnittene Arbeitsschutzkleidung oder Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit objektiv eine berufliche Funktion erfüllen (zB Uniform) und deren private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, so ist der si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zusätzlichkeitserfordernis

Rz. 57 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum geschuldeten > Arbeitslohn vom ArbG geleistet werden. Unerheblich ist, ob es sich um private oder öffentlich-rechtliche ArbG handelt. Begünstigt sind sowohl Zuschüsse (Geldzuwendungen) als auch > Sachbezüge. Das Zusätzlichkeitskriterium ist erfüllt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Studienbeihilfen

Rz. 50 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Grundsätze über die Steuerfreiheit von Studienbeihilfen aus öffentlichen Kassen (> Rz 23–40) gelten für private ArbG nicht. Studienbeihilfen, die später zurückgezahlt werden müssen, sind oft Darlehen und damit kein > Arbeitslohn (> Ausbildungsdarlehen). Werden sie mit Rücksicht auf ein späteres Arbeitsverhältnis gewährt und ist keine Rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
BMF überarbeitet Aussagen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Kommentar Um Änderungen des "JStG 2018" und des Grundrentengesetzes aufzunehmen, hat das BMF nun seine aus 2017 stammenden Aussagen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung Mit Schreiben vom 12.8.2021 hat das BMF seine Aussagen zur steuerlichen Förderung der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit

Rz. 12 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Nr 11 EStG ist stets gegeben bei Personen, die nach § 53 AO als bedürftig angesehen werden. Steuerfrei sind zB die Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfe – sowie die den Pflegeeltern vom Jugendamt gewährten Zuschüsse (> Pflegegeld Rz 2). Ebenso Leistungen aus dem ärztlichen Hilfswerk der > Kassenärztliche Verein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Betragsmäßige Begrenzung der Steuerbefreiung

Rz. 39 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Stipendien dürfen einen für die Erfüllung der Forschungsaufgaben oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag nicht übersteigen (§ 3 Nr 44 Satz 3 Buchst a EStG). Die Steuerfreiheit eines Stipendiums zur Förderung der Forschung (> Rz 35) umfasst sowohl die der Erfüllung von Forschungsaufgaben (Sachbeihilfen) als auc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen

Rz. 23 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen, die die Erziehung bzw Ausbildung unmittelbar fördern und die aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung (> Rz 11) gezahlt werden, sind nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Sachbeihilfe zur Beschaffung von Lernmitteln, als Zuschuss zu Studienreisen gewährt werden oder zur...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Unmittelbarkeit der Zuwendung

Rz. 37 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bis 2010 musste die Zuwendung unmittelbar aus der genannten Quelle zu den genannten Zwecken gewährt werden. Diese Unmittelbarkeit schloss die Einschaltung einer dritten Person aus. Sie verlangte den unmittelbaren Übergang der Mittel von der gewährenden Stelle an den Forscher, Künstler oder den wissenschaftlich oder künstlerisch aus- bzw fort...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuererleichterungen für Gastfamilien und andere Pflegepersonen

Rz. 46 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Werden Menschen mit Behinderungen im Rahmen des betreuten Wohnens in Gastfamilien untergebracht, bleibt das der Gastfamilie gezahlte Betreuungsentgelt bis zur Höhe der Leistungen nach dem SGB steuerfrei (§ 3 Nr 10 EStG); bei Aufnahme von zwei und mehr Menschen mit Behinderungen vervielfacht sich der unbesteuert bleibende Betrag. Die Steuerfr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Coronabedingte Veranlassung

Rz. 56 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Leistungen müssen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gewährt werden. Hier hat der ArbG jedoch nicht im Einzelfall zu prüfen, inwieweit der jeweilige ArbN persönlich von der Krise betroffen ist, sondern die Krisenbedingtheit wird an den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 geknüpft. Voraussetzung ist e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 54 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Grundlage für die Steuerfreiheit der Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise war zunächst die gesetzliche Regelung des § 3 Nr 11 EStG iVm > R 3.11 LStR sowie das BMF-Schreiben vom 09.04.2020 (BStBl 2020 I, 503). Aus Gründen der Rechtssicherheit ist mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 (BGBl 2020 I...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Höchstbetrag

Rz. 59 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die gewährten Zuschüsse sind bis zu einem Betrag von 1 500 EUR steuerfrei. Es handelt sich um einen Freibetrag, sodass (nur) darüberhinausgehende Leistungen stpfl > Arbeitslohn sind. Der Betrag muss nicht in einer Summe gezahlt werden, sondern kann auch in Teilbeträgen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des Begünstigungszeitraums...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufskammern

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Berufskammern sind jeweils als > Körperschaft des öffentlichen Rechts verfasst (> Juristische Person). Zur Berücksichtigung von Beiträgen zu den Berufskammern > Arbeitskammer, > Beiträge Rz 2 ff, > Berufsstände und Berufsverbände Rz 2. Zur Steuerfreiheit von Entschädigungen für das Personal der Berufskammern nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG > Aufwand...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerfreie Leistungen an Menschen mit Behinderungen

Rz. 3 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Leistungen an Schwerbehinderte nach SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung), dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen; zum Arbeitsrecht vgl Küttner/Kania Personalbuch, Stichwort Behinderte) und XII (Sozialhilfe), dem SVG (> Bundeswehr Rz 26/1, > Versorgungsbezüge Rz 24) einschließlich der Leistungen zur Teilhabe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen und Unterstützungen der > Arbeitgeber aus sozialen Beweggründen gehören grundsätzlich zum besteuerbaren > Arbeitslohn Rz 48; ob sie in Form einmaliger oder wiederkehrender Zuwendungen, als Geld- oder Sachleistung gewährt werden, ist unerheblich. Das gilt zB für > Heirats- und Geburtsbeihilfe. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Steuerfrei sind Beihilfen (> Rz 6) aus öffentlichen Mitteln (> Rz 8), aber auch aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit (> Rz 12) oder als Beihilfe für Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst gewährt werden (§ 3 Nr 11 EStG; > Rz 23 ff). Eine ergänzende Regelung für > Stipendien enthält § 3 Nr 44...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufssportler

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bei Mannschaftssportarten sind Vergütungen häufig > Einkünfte iSv § 19 EStG. So sind Lizenzspieler der Fußballbundesliga > Arbeitnehmer iSd § 19 EStG (> Fußballspieler); ebenso die Profispieler beim Eishockey; ebenso Berufsringer (Catcher), Ringrichter und Turnierleiter (BFH 126, 457 = BStBl 1979 II, 182). Gewerbliche Einkünfte erzielt hingeg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Notstandsbeihilfen

Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen und Unterstützungen, die ein privater ArbG seinen ArbN in Krankheits- und Unglücksfällen gewährt, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Sie sind nur unter den Voraussetzungen des > R 3.11 Abs 2 LStR steuerfrei. Danach müssen die Unterstützungen gezahlt werdenmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bergarbeiter

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Sachbezugswerte für Deputatkohle gibt es seit 1992 nicht mehr; der geldwerte Vorteil aus Deputaten bleibt bis zu 1 080 EUR im Kalenderjahr steuerfrei (§ 8 Abs 3 EStG; > Rabatte Rz 10 ff). Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Wert der unentgeltlich gestellten Arbeitsschutzkleidung von Bergarbeitern ist steuerfrei (§ 3 Nr 31 EStG, > R 3.31 LStR;...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis zu § 3a EStG

Rn. 31a Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen wurde nunmehr durch das "JStG 2019" (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) gesetzlich durch § 3a EStG kodifiziert, nachdem die zuvor bestehende Erlasslage (BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240) als mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit unvereinbar eingestuft wurde (BFH v 28.11.2016, GrS 1/15, BStBl II 201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundfreibetrag

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Grundfreibetrag des § 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG wird auch als Nullzone bezeichnet. In diesem Steuerintervall bleibt das zvE steuerfrei. Der Grundfreibetrag ist Ausprägung des dem fiskalischen Zugriff entzogenen Existenzminimums (s BVerfG BStBl II 1993, 413; vgl BFH BStBl II 1986, 902; 2001, 778; 2018, 96; auch s Rn 2). Dieses steuerliche Ex...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In welchem Umfang § 32a EStG auf StPfl anzuwenden ist, hängt von der StPfl der betreffenden Person ab. Diese hat insb Auswirkungen auf die Anwendung des Grundtarifs (§ 32a Abs 1 EStG) bzw Splittingtarifs (§ 32a Abs 5 EStG). Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsverfahren bei steuerfreien Unterrichtsleistungen

Leitsatz 1. Ist der selbständige Lehrer nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG an einer Einrichtung tätig, die die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG erfüllt, muss dieser Einrichtung die dort bezeichnete Bescheinigung erteilt worden sein. 2. Für einen selbständig tätigen Lehrer kommt die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Umfang der Steuerfreiheit

Rz. 2 Die Steuerbefreiung erfasst Gewinnausschüttungen, Veräußerungs-, Auflösungs- und Kapitalherabsetzungsgewinne bzgl. ausl. Zwischengesellschaften, soweit für das Zufluss-/Bezugsjahr oder für die vorangegangenen 7 Jahre Hinzurechnungsbeträge in Bezug auf dieselbe Beteiligung der ESt unterlegen haben. Unter Gewinnausschüttungen sind alle Vorteile zu verstehen, die von der Z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Korrespondenzprinzip

Rz. 3 Da die Steuerfreiheit der Gewinnausschüttungen darauf beruht, dass die Hinzurechnungsbeträge bereits besteuert wurden, stellt sich die Frage der Korrespondenz. Die Besteuerung der Hinzurechnungsbeträge und die Gewinnausschüttung müssen m. E. bei derselben Person in dem Sinne erfolgt sein, dass nicht ein Gesellschafter die Dividenden steuerfrei beziehen kann, weil Hinzur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Aufwandsentschädigungen

Rz. 1 § 3 Nr. 12 EStG gilt nur für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und daher nur für die Stpfl., die im öffentlichen Dienst oder Auftrag tätig sind. Aufwandsentschädigungen, die von der privaten Wirtschaft gezahlt werden, werden nicht in vergleichbarer Weise steuerbefreit. Die Vorschrift stützt sich darauf, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Haushaltsrechts a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / III. Abwandlung: Sponsoring im gemeinnützigen Bereich

Rz. 6 Ludwig Matschke ist ein erfolgreicher Unternehmer, der sehr stark mit seiner lokalen Heimat verbunden ist und der daher in großem Umfang die Jugendarbeit der ortsansässigen Sportvereine unterstützt. Auch hierbei will er aber selbstverständlich einen größtmöglichen Werbeeffekt für seine Firma erzielen und die Ausgaben steuerlich geltend machen können. Gleichzeitig hat e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / a) Praxis

Rz. 93 Diese feine Unterscheidung verwischt die Praxis nahezu bis zur Unkenntlichkeit. Es ist oft möglich, eine Einigung in den Bereich des Tatsächlichen zu verlagern, auch wenn es sich im Grunde genommen um eine rechtliche Streitigkeit handelt.[117] Voraussetzung einer tatsächlichen Verständigung ist neben einer Einigung über vergangene Sachverhalte (nicht einen erst zukünf...mehr