Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.6 Ersatztatbestände

Als weitere Realisierungstatbestände nennt § 6 Abs. 1 AStG: die Einlage von Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG in eine(n) ausländischen Betrieb oder Betriebsstätte des Steuerpflichtigen sowie als "Auffangtatbestand" den Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts in anderen Fällen. Unter diesen Ersatztatbestand könnten z. B. Fallkonstellationen fallen, in denen ausnah...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Infektionsschutzgesetz

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Entschädigung für Verdienstausfall, die ArbN nach diesem Gesetz bei Arbeitsverbot oder – wie etwa in Zuge der Corona-Pandemie häufig der Fall – bei einer behördlich angeordneten Quarantäne gewährt wird, ist gemäß § 3 Nr 25 EStG steuerfrei. Erhält ein ArbN aber freiwillig oder aufgrund einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung mehr als ihm nach dem ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6 Veräußerung von Anteilen nach dem Wohnsitzwechsel

Wird ein Anteil nach dem Wohnsitzwechsel veräußert, so unterliegt der dabei entstandene Veräußerungsgewinn nach § 49 Abs. 1 Nr. 2e EStG in Verbindung mit § 17 EStG der beschränkten Steuerpflicht, sofern nicht eine DBA-Regelung entgegensteht (Regelfall: Wohnsitzprinzip). Hierbei ist auch der Wertzuwachs vor dem Weggang ins Ausland in die Besteuerung einzubeziehen. Bei der Ver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ortskräfte

Rz. 97 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 > Ortskräfte (> Rz 72) erhalten einen Protokollausweis mit den Buchstaben "OK". Sie genießen keine Vorrechte oder Befreiungen. Allerdings darf der Staat, in dem sich die konsularische Vertretung befindet, seine Befugnisse gegenüber Ortskräften nicht in einer Weise ausüben, die die Wahrnehmung der Aufgaben ungebührlich behindert (Art 71 Abs 2...mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Personengesellschaften sind nach deutschem Verständnis nicht als abkommensberechtigte Personen anzusehen, wenn diese nach Maßgabe des Typenvergleichs als transparent qualifiziert werden. Vielmehr ist in diesen Fällen auf den Gesellschafter abzustellen. Die FinVerw hat sich in Rz. 54 des BMF-Schreibens v. 10.11.2021 [1] zu den internationalen Aspekten des § 1a KStG geäußert. D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.2 Änderung der Hauptansässigkeit als Auslöser der Steuerentstrickung

Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG ist grds. nur bei Verlegung der Hauptansässigkeit ins Ausland anzuwenden . Die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Ausland bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht löst die Vermögenszuwachsbesteuerung nur aus, wenn auf Grund dessen in dem anderen Staat die abkommensrechtliche Ansässigkeit begründet wird[1]. Üblicherweise ist die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4 Realisationstatbestände

Im Rahmen der Veräußerungsfiktion führen folgende Tatbestände zu einer Schlussbesteuerung: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht oder unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (auch der Wechsel der abkommensrechtlichen Ansässigkeit z. B. bei Beibehaltung eines deutschen – dann Zweit-Wo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.1 Grundfall des Wegzugs

Nach § 6 AStG müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den...mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 2.1 Nationales Recht

Nach deutschem Recht knüpft die Ansässigkeit einer natürlichen Person an den inländischen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO). Bei Kapitalgesellschaften werden der inländische Sitz (§ 11 AO) oder der Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) verwendet. Die Ansässigkeit nach nationalem Recht führt zur unbeschränkten Steuerpflicht in diesem Staat. Hiermit ist i. d....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 10 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die der Zustimmung durch innerstaatliches Gesetz bedürfen (> Rz 4; > Rz 16). Sie begründen aber keine selbständigen (neuen) Steueransprüche, sondern engen lediglich nationale Ansprüche ein oder verteilen die Besteuerungsgüter (zum Abkommensaufbau > Rz 30 f). ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Rückkehr eines Erben

Kehrt nach einer Wegzugsbesteuerung infolge Erbanfalls (Fall des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG) der (ausländische) Erbe innerhalb von 5 Jahren zurück, d. h. begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland, so wird die Wegzugsbesteuerung vergleichbar zum Fall der Tz. 4.7 rückgängig gemacht, sofern in der Zwischenzeit keine Realisation der stillen Reserven erfolgt. Für den Fa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.12 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

In der Literatur werden víelfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft Formwechsel in eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft (mit dem Risiko der Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG – falls keine ausschließliche inländische Betriebsstätte vorliegt). Unentge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zur Bestimmung der Ansässigkeit

Rz. 115 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das OECD-MA sieht vor, dass DBA für Personen gelten, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Ansässigkeitsstaat). Der ArbN als natürliche Person iSd Art 3 Abs 1 Buchst a OECD-MA ist dann abkommensberechtigt (Art 1 OECD-MA). Die Staatsangehörigkeit, auf die ältere Abkommen noch abstellten, ist idR ohne Bedeutung; zu Ausnah...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Mit dem weltgrößten Inselstaat Republik Indonesien gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1990 mit Zustimmungsgesetz vom 14.11.1991 (BGBl 1991 II, 1086 = BStBl 1991 I, 1002). Es ist am 28.12.1991 in Kraft getreten (vgl Bekanntmachung vom 04.12.1991 – BGBl 1991 II, 1401 = BStBl 1992 I, 186). Bestandteil des Abkommens sind die Bestimmungen des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. § 50d Abs 7 EStG (zur Kassenstaatsklausel)

Rz. 339 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 § 50d Abs 7 EStG (vormals § 50d Abs 4 EStG) ist durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) in das EStG eingefügt worden, nachdem BFH 165, 392 = HFR 1992, 168 entschieden hatte, dass die Kassenstaatsklausel (> Rz 191 ff) bei > Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen nicht anzuwenden ist, wenn die > Öffentliche Kasse nur Zahlungen für einen ArbG lei...mehr

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Anhang 2 – Auslandstätigkei... / V. Nichtanwendung

Rz. 11 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Diese Regelung gilt nicht, soweit der Arbeitslohn unmittelbar oder mittelbar aus inländischen öffentlichen Kassen – einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank – gezahlt wird[1]; für das Merkmal der Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse gelten die Grundsätze von Abschnitt I in Verbindung mit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Studenten, Praktikanten, Auszubildende

Rz. 225 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Art 20 OECD-MA nimmt im Gastland bestimmte Bezüge von der Besteuerung aus, die ein Student, Praktikant oder Lehrling erhält, der sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält. Begünstigt ist eine Person, die in dem einen Vertragsstaat ansässig ist oder unmittelbar vor der Einreise in den anderen Staat (G...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen: Die Ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Regeln des Völkerrechts

Rz. 2 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Steuerrechtliche Befreiungsregelungen, die zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehören, enthalten das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen – WÜD – (BGBl 1964 II, 957; 1965 II, 147) und das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen – WÜK – (BGBl 1969 II, 1585; 1971 II, 1285). Die Abkommen gelten unbestritten geg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das au...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Erstmalige Berufsausbildung

Rz. 13 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Berufsausbildung als Erstausbildung ist seit dem VZ 2015 in § 9 Abs 6 Satz 2 bis 5 EStG gesetzlich definiert. Damit ist die frühere Rechtsprechung (BFH 240, 352 = BStBl 2015 II, 180) überholt, nach der weder das Berufsausbildungsgesetz maßgebend noch eine bestimmte Ausbildungsdauer oder eine formale Abschlussprüfung erforderli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer

Leitsatz 1. Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus; insbesondere die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsausgaben sind daher gewerbesteuerrechtlich unbeachtlich. 2. Diese allgemeinen Grundsätze gelten au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG beruhte bis 31.12.1992 auf Art. 7 der 17. EG-Richtlinie. [1] Nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung war die Einfuhr von Gegenständen, die für ein Verfahren der vorübergehenden Einfuhr angemeldet wurden und für die aufgrund dieses Verfahrens eine Zollbefreiung galt oder – wenn sie aus einem...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Tatbestände der Steuerpflicht eines Erwerbs von Todes wegen[1], einer Schenkung unter Lebenden[2], einer Zweckzuwendung[3] und der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen[4] an und konkretisiert bzw. ergänzt diese im Hinblick auf den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung. Systematisch steht § 9 ErbStG im Zusammenhang mit § 38 AO, wonach di...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Steuerentstehung bei sonstigen Erwerben von Todes wegen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c–j)

Rz. 48 § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bei der Errichtung einer Stiftung bzw. Vermögensmasse ausländischen Rechts nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG. Wenn die Stiftung beim Tod des Erblassers noch nicht bestanden hat, muss sie nach dessen Versterben vom beschwerten Erben oder Vermächtnisnehmer durch besonderes Stiftungsgeschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.2 Schenkung unter Auflage (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 121 § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG regelt bei der Schenkung unter Auflage die Besteuerung des Auflagenbegünstigten.[1] Die Steuer entsteht mit Vollziehung der Auflage. Allerdings wird der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in Bezug auf die Besteuerung der Zweitschenkung durch den BFH eingeschränkt, weil sich die Steuerpflicht des Auflagenbegünstigten bereits aus § 7 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Hinweis Schuldhaftes Zögern Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhaftes Zögern (R E 13.4 Abs. 2 Satz 4 ErbStR 2019). Befreiungsunschädlich ist es, wenn der überlebende Ehegatte oder überlebende eingetragene Lebenspartner pflegebedürftig wird oder sogar verstirbt. In Zeile 9 ist anzugeben,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die EuGH-Entscheidungen 202... / [Ohne Titel]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Option zur Umsatzsteuer / 3.1 Vorteile der Option bei Grundstücksverkäufen

Erfolgt der Verkauf des Grundstücks innerhalb von 10 Jahren nach Fertigstellung oder Anschaffung sowie nach Durchführung von größeren Instandsetzungsmaßnahmen, kann sich für den Unternehmer eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 8 UStG ergeben, wenn der Verkauf steuerbar ausgeführt wird. Eine Option bei dem steuerbaren Verkauf eines Grundstücks muss deshalb vor allem in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Option zur Umsatzsteuer / 3.2 Einschränkungen der Optionsmöglichkeit bei Zwangsversteigerung und Lieferung von Grundstücken

Bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist zu beachten, dass bei der Lieferung des Grundstücks durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur bis zur Aufforderung zur Abgabe von Geboten im Zwangsversteigerungstermin zulässig ist.[1] Durch diese zeitliche Beschränkung soll die nachträgliche Option auf die Steuerpflicht bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / Zusammenfassung

Führt ein Unternehmer eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung aus oder empfängt er eine Leistung, muss festgestellt werden, wann die Umsatzsteuer für die Leistung entsteht oder wann die Vorsteuer abzugsfähig ist. Der richtige Zeitpunkt der Erfassung einer Umsatzsteuer oder einer Vorsteuer muss genauso sorgfältig geprüft werden, wie die Steuerbarkeit, die Steuerpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Option zur Umsatzsteuer / Zusammenfassung

Begriff Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG schließen grundsätzlich den Vorsteuerabzug aus. Nur in bestimmten Fällen ist durch § 15 Abs. 3 UStG ein Vorsteuerabzug dennoch möglich (z. B. bei grenzüberschreitenden Leistungen). Um auch in anderen Fällen steuerfreier Ausgangsleistungen eine Vorsteuerabzugsberechtigung aus Vorleistungen zu erhalten, kann der Unternehmer unter besti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Option zur Umsatzsteuer / 2 Ausübung der Option

Die Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht ist an keine bestimmte Form gebunden.[1] Der Unternehmer muss auch nicht gegenüber dem Leistungsempfänger zur Steuerpflicht optieren, es genügt, wenn er den betreffenden Umsatz in seiner Voranmeldung und Erklärung als steuerpflichtigen Umsatz behandelt. Allerdings ist die Option bei einer Leistung an einen vorsteuerabzugsberech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.2 Fehlende Ansässigkeit

Rz. 100 Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen führen nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a aa) dann zu einem Kennzeichen, wenn der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist. Zum Begriff des Steuerhoheitsgebietes Rz. 43. Fälle, in denen der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, dürften praktisch selten sein. Möglich ist dies jedoc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inländische Einkünfte – ABC... / 1 Systematische Einordnung

Das Gesetz definiert Einkünfte als inl. Einkünfte, die im Rahmen der beschränkten Stpfl. gem. § 1 Abs. 4 EStG (bzw. § 2 Nr. 2 KStG) ("Beschränkte Steuerpflicht") in Deutschland der Steuer unterliegen. Die inl. Einkünfte werden in § 49 EStG, der über § 8 KStG auch im KSt-Recht gilt, in Anlehnung an die Einkunftsarten gem. § 2 EStG abschließend aufgeführt. § 49 EStG übernimmt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sitzverlegung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Verlegt eine Körperschaft ihren Sitz und/oder den Ort ihrer Geschäftsleitung aus Deutschland in das Ausland ("Sitzverlegung"), kann dadurch die unbeschränkte Stpfl. der Körperschaft in Deutschland enden. Nach deutschem Steuerrecht ergeben sich aus der bloßen Verlegung des Sitzes keine unmittelbaren steuerlichen Folgen. Abzustellen ist gem. § 12 KStG darauf, ob sich das Beste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inländische Einkünfte – ABC... / 2.2 Einzeltatbestände

Von den Tatbeständen des § 49 Abs. 1 EStG sind im Bereich der KSt unter Berücksichtigung der isolierenden Betrachtungsweise die folgenden relevant: Land- und Forstwirtschaft, wenn der Betrieb im Inland liegt[1]; gewerbliche Einkünfte, wenn im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO oder ein ständiger Vertreter i. S. d. § 13 AO vorhanden ist.[2] Abzustellen ist auf die inl....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkte Steuerpflicht bei überwiegendem Aufenthalt ohne Familie in China

Leitsatz Art. 4 Abs. 1 DBA-China definiert die Voraussetzungen der Ansässigkeit nicht abkommens-autonom, sondern durch ausdrückliche Anknüpfung an das innerstaatliche Recht des jeweiligen Vertragsstaats. Sachverhalt Der Kläger ist gebürtiger Chinese und hat mit seiner in Deutschland geheirateten Ehefrau ein gemeinsames Kind. Die beiden Eheleute haben gemeinsam ein hochwertige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
REIT – ABC IntStR / 2.1 REIT AG

Ein REIT ist als AG grundsätzlich ein KSt-Subjekt. Allerdings ergeben sich nach dem REITG für die Besteuerung einige Besonderheiten. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein REIT gem. § 16 Abs. 1 REITG unter bestimmten Umständen von der KSt und GewSt befreit ist. Die Steuerfreiheit des REITG tritt nur dann ein, wenn die Erfordernisse hinsichtlich der Börsenzulassung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung

Kommentar Das BMF hat dargelegt, wann bei Softwareauftragsentwicklungen eine Steuerabzugspflicht nach § 50a EStG besteht. Die Aussagen stehen im Lichte der umfassenden Urheberrechtsreform aus 2021. Steuerabzug nach § 50a EStG In der Systematik der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Personen bestimmt § 50a EStG die Erhebung der Einkommensteuer durch direkten Steuerabzug. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Ansässigkeit in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten

"... a) nicht alle an der Gestaltung Beteiligten sind im selben Steuerhoheitsgebiet ansässig; ..." Rz. 39 [Autor/Stand] Unbeschränkte Steuerpflicht ausschlaggebend. Der grenzüberschreitende Bezug kann sich daraus ergeben, dass die an der Steuergestaltung Beteiligten in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten ansässig sind.[2] Eine steuerliche Ansässigkeit ergibt sich nach inn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 10 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Wie ausgeführt umfasst der Zweckbetrieb bei den Werkstätten für Behinderte auch den eigenen Werkstattbereich, wobei in diesem Bereich in der Regel keine nach § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) steuerfreien Umsätze ausgeführt werden. Tz. 11 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) kommt aber der ermäßigte Umsatzsteue...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufwendungen als Betriebsausgaben

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nach § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10) sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, beispielsweise die Sicherung seines unternehmerischen Ansehens erstrebt. S. hierzu auch Hess. FG vom 23.11.1998, EFG 1999, 496 und Krome, DB 1999...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Einnahmen des steuerbegünstigten Empfängers können bei ihm: nicht steuerbare Einnahmen im ideellen Bereich, z. B. Spenden (Zuwendungen); ertragsteuerfreie Einnahmen im Bereich Zweckbetrieb; ertragsteuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein, wenn der Verein/Verband (aktiv) bei der Werbung mitwirkt; oder ertragsteu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Sponsoring und Umsatzsteuer

Tz. 28 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sponsoringeinnahmen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht, so dass dem Sponsor grundsätzlich Umsatzsteuer zu berechnen ist. Soweit der Sponsor zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kommt es hierdurch beim Sponsor zu keiner wirtschaftlichen Belastung, sondern nur, soweit der Sponsor wegen Steuerbefreiung seiner Ausgangsumsätze nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition des steuerlichen Vorteils

„(3) [1] Ein steuerlicher Vorteil im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a liegt vor, wenn 1. durch die Steuergestaltung Steuern erstattet, Steuervergütungen gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringert werden sollen, 2. die Entstehung von Steueransprüchen verhindert werden soll oder 3. die Entstehung von Steueransprüchen in andere Besteuerungsz...mehr