Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.3 Äußerer Betriebsvergleich

Beim äußeren Betriebsvergleich wird der zu prüfende Betrieb mit der Branche verglichen. Dazu muss zunächst die erklärte Gewinnermittlung in die Bereiche Handel, Reparatur und Zubehör getrennt werden. Danach können aus den einzelnen Sparten die Kennzahlen wie folgt berechnet und mit den Branchenwerten verglichen werden: Mittelwerte Richtsatzsammlung 2022mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.4 Incentive-Reisen

Erhält der Kfz-Händler vom Automobilhersteller im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs eine Incentive-Reise, gehört deren Wert zu den steuerpflichtigen Erlösen,[1] da sie Ausfluß seiner betrieblichen Leistung ist, nämlich eine Belohnung für die gute Vertriebstätigkeit. Da die Reise i. d. R. zu privaten Urlaubszwecken angetreten wird, liegt eine Entnahme vor.[2]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.12 Bilanzierungen

Sämtliche Boni und Rabatte der Hersteller müssen erfasst sein. Entsprechende Ansprüche müssen als Betriebseinnahmen und ggf. Forderungen gebucht werden. Eine Korrektur der Vorsteuer ist zu prüfen.[1] Die Garantierückstellung unter Abzug von Rückforderungsansprüchen[2] muss sachgerecht berechnet sein.[3]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.1 Inventur

Ersatzteile und der Bestand an Fahrzeugen (ohne Vorführwagen) stellen Umlaufvermögen dar.[1] Diese Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bilanzieren.[2] Ist der Teilwert voraussichtlich auf Dauer niedriger, kann dieser steuerlich angesetzt werden.[3] Von einer voraussichtlichen Dauerhaftigkeit des Teilwerts im Bereich des Umlauf...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.7 Gebühren

Die Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt.[1] Voraussetzung ist, dass der Händler diese Beträge in der Rechnung als "durchlaufende Posten" gesondert ausweist.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.5 Einfuhr

Der Import von Kraftfahrzeugen aus dem Nicht-EU-Raum (sog. "Drittländer") richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften: Der Erwerb gilt als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz.[1] Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar.[2] Der Zoll stellt Anschaffungsnebenkosten dar[3] und ist nicht als Vorsteuer abziehbar.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 6.1 Ab 2024 gelten neue Abgrenzungsmerkmale

§ 3 BpO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung -Betriebsprüfungsordnung-) teilt Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, in folgende Größenklassen ein: Großbetriebe (G) Mittelbetriebe (M) Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (Kst)mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.3 Innergemeinschaftliche Lieferung und Ausfuhr

Exporte von Fahrzeugen können entweder in ein Land der Europäischen Union oder ein sog. "Drittland "gehen. Beide Arten von Lieferungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1] Innergemeinschaftliche Lieferung Wird ein Fahrzeug in den ausländischen EU-Raum geliefert, liegt eine sog. "innergemeinschaftliche Lieferung" vor. Diese ist umsatzsteuerfrei wenn:[2] ein bestimmter Abnehme...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.4 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Wird ein Fahrzeug aus dem EU-Raum eingeführt, liegt ein sog. "innergemeinschaftlicher Erwerb" vor; kommt das Fahrzeug aus einem Drittstaat spricht man von einer Einfuhr. Der dem innergemeinschaftlichen Erwerb zugrundeliegende Fahrzeugverkauf ist für den ausländischen Lieferer umsatzsteuerfrei und gilt beim inländischen Erwerber als steuerpflichtiger Umsatz.[1] Die Umsatzsteue...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.8 Neuwagengewährleistung

Maßgebend dafür, ob ein nicht steuerbarer Schadenersatz oder ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegt, sind die vertraglichen Verhältnisse zwischen Hersteller, Händler und Käufer. Einzelheiten sind in zwei BMF-Schreiben geregelt.[1] Gewährleistungsverpflichtung durch Hersteller Führt die Kfz-Werkstätte für den Hersteller Reparaturen im Rahmen der Neuwagengaranti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.2 Differenzbesteuerung

Bei Gebrauchtwagen kann die sog. "Differenzbesteuerung" zur Anwendung kommen, wenn der Händler als sog. "Wiederverkäufer" ein Kraftfahrzeug beispielsweise von einer Privatperson – ohne Vorsteuerabzug – in Zahlung nimmt und wieder veräußert.[1] Die Umsatzsteuer ist dann nur aus der positiven Marge herauszurechnen.[2] Negative Margen bleiben umsatzsteuerlich unbeachtet und füh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 6 Auch die Finanzverwaltung kennt Größenklassen

Abweichend vom Handelsrecht teilt die Finanzverwaltung Steuerpflichtige, bei denen eine Betriebsprüfung möglich ist, auch in Größenklassen ein. Diese Einteilung dient aber nicht der Veröffentlichung von Werten, sondern ist lediglich für die Einordnung in Größenklassen für die Betriebsprüfung (§ 3 BpO 2000). 6.1 Ab 2024 gelten neue Abgrenzungsmerkmale § 3 BpO (Allgemeine Verwal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 1 Steuerliche Anerkennung des Gesellschafterdarlehens

Bei Betriebsprüfungen werden Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft. Das Gesellschafterdarlehen muss so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen Fremden/Dritten vereinbart würde – also: Der Darlehensvertrag muss insgesamt "übliche" Konditionen enthalten. Die Finanzbehörden orientieren sich bei der steuerrechtlichen Beurteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.1 Steuerrechtliche Pflichten

Der Geschäftsführer ist auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich.[1] Im Ernstfall haftet er persönlich für Steuerschulden der GmbH.[2] Diese Pflichten umfassen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Abführung von Steuerbeträgen. Im Regelfall muss die GmbH alljährlich folgende Steuerer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 4.6 Steuerbehörden

Die Steuerbehörden und weitere staatliche Stellen haben vom Gesetz eingeräumte Rechte auf die fristgerechte Vorlage von Abschlüssen bzw. Rechnungslegungsinformationen. Eine weitergehende allgemeine Veröffentlichung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses tangiert diese Pflichten nicht. Der Abschluss nach HGB ist zwar maßgeblich für die steuerrechtliche Darstellung, doch ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 3 Lohnsteuer und Gehaltsverzicht

Im Jahr 2011 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) noch entschieden: Werden Gehaltsbestandteile (Weihnachtsgeld, Tantieme) nicht ausgezahlt, ist die Besteuerung nur zulässig, wenn die Forderung des Geschäftsführers gegen die GmbH als Verbindlichkeit gebucht ist. Ist das nicht der Fall, darf auch keine Lohnsteuer dafür erhoben werden (BFH, Urteil v. 3.2.2011, VI R 4/10 und VI R 66/...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquidation/Auflösung der G... / 3 Ablauf der freiwilligen Liquidation der Gesellschaft

Gesellschafterbeschluss fassen: Die Liquidation beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Gesellschaft aufzulösen. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Grundsätzlich kann also die Minderheit überstimmt werden. Wer z. B. nur 10 % der Stimmen hat, kann sich grundsätzlich nicht dagegen wehren, dass die Gesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6.3 Prüfung der Insolvenzschutzmaßnahmen

Die Insolvenzschutzmaßnahmen werden im Rahmen der Betriebsprüfung von den Rentenversicherungsträgern kontrolliert. Dabei bezieht sich die Prüfung auf die Feststellung, ob eine Insolvenzschutzregelung nicht getroffen worden ist, die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind, die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 % unterschreiten oder die Sicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.4 Insolvenzschutz

Das Wertguthaben ist sicher anzulegen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um das Wertguthaben sowie die darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Dies wird im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger überwacht. Für den Fall, dass durch eine unzureichende Insolvenzsicherung das Wertgut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Istversteuerung / 3 Antragstellung

Die Istversteuerung erfolgt nicht automatisch. Der Unternehmer muss einen Antrag stellen. Der Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist von Gesetzes wegen zwar weder an eine Form noch eine Frist gebunden. Allerdings ist ein Wechsel der Besteuerungsart nur bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.[1] Von Neu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Befugnisse der FinB bei Zuständigkeitskonzentration (§ 402 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 91 Abs. 4 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 91. Rz. 11 [Autor/Stand] Sind die Zuständigkeiten mehrerer FinB gem. § 387 Abs. 2 AO bei einer Straf- und Bußgeldsachenstelle konzentriert worden (s. § 387 Rz. 35 ff.), behält jede der angeschlossenen FinB, also die Besteuerungsbehörden, die sich aus Abs. 1 ergebenden Befugnisse und Pflichten (§ 402 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Schrifttum: Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Gramich, Limitierung der selbständigen Ermittlungskompetenz des Finanzamts im Sinn des § 386 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung oder Verbrauch der Strafklage?, wistra 1988, 251; Hardtke/Westphal, Die Bedeutung der strafrechtlichen Ermittlungskompetenz der Finanzbehörde fü...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] § 384 AO enthält eine eigenständige Regelung der Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach §§ 378–380 AO. Die Norm geht als lex specialis der allgemeinen Bestimmung über die Frist der Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 31 Abs. 2 OWiG) vor, wonach sich die Verjährungsfrist nach der Höhe der Bußgeldandrohung des jeweil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zum Begriff der Geringwertigkeit

Rz. 26 [Autor/Stand] Das Erfordernis der geringwertigen Steuerverkürzung bzw. Folgen der Tat entscheidet bei § 398 AO, nicht aber bei § 153 StPO über die grundsätzliche Einstellungsmöglichkeit. Bei letztgenannter Norm ist es lediglich entscheidend für die Frage, ob die Zustimmung des Gerichts entbehrlich ist (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO). Dieser mehr oder minder unbestimmte Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Geringfügigkeit der Schuld

Rz. 38 [Autor/Stand] Des Weiteren setzt eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit voraus, dass die Schuld des Täters für den Fall der Erweislichkeit als gering anzusehen wäre. Im Gegensatz zu der im Wesentlichen nach objektiven Gesichtspunkten zu ermittelnden Geringwertigkeit des Steuerschadens ist hier auf die individuelle Schuld des Täters abzustellen.[2] Dies bedeu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuererklärungspflichten

Rz. 128 [Autor/Stand] In Erbfällen sowie bei beurkundeten Schenkungen werden die Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter regelmäßig auch von den Nachlassgerichten und Notariaten über den Erwerb und/oder Zuwendungen durch rechtsfähige Personengesellschaften informiert (§ 34 ErbStG). Außerdem und ergänzend bestehen sog. innerdienstliche Kontrollmitteilungspflichten der Veran...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95, 96, 97 B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Seit 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichtigung des Steuerbetrags

Rz. 56 Ebenso wie § 14c Abs. 1 UStG spricht § 14c Abs. 2 UStG die Berichtigung von Rechnungen mit unberechtigtem Steuerausweis nicht an. Geregelt ist nur die Berichtigung des gem. § 14c Abs. 2 S. 1 und 2 UStG geschuldeten Steuerbetrags. Dies bedeutet aber nicht, dass die Berichtigung derartiger Rechnungen nicht zulässig wäre. Sie ist sogar unerlässlich, um die Gefährdungslag...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 5 Reisekostenabrechnung von Arbeitnehmern – Berechnung von Orts- bzw. Kurtaxe als Übernachtungskosten zu buchen

Die Orts- oder Kurtaxe ist eine Tourismus- bzw. Fremdenverkehrsabgabe. Dabei handelt es sich um eine Abgabe, die in der Regel von den Kommunen erhoben wird. Falls eine Orts- oder Kurtaxe erhoben wird, wird sie regelmäßig auf Gemeindeebene von jeder Person erhoben, die entgeltlich in einem Gemeindegebiet übernachtet. Der Beherbergungsbetrieb wird also verpflichtet, im Auftrag...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Diebstahl/Schwund/Verderb / 3 Diebstahl oder Schwund von Waren

Der Verderb von Waren wird nicht gebucht, weil sich die Gewinnauswirkung automatisch ergibt. Waren- und Materialeinkäufe werden insgesamt als Aufwand gebucht, und zwar auf das Konto "Wareneinkauf" oder auf das Konto "Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe". Somit ist auch bereits die Ware, die verdorben ist, von vornherein als Aufwand erfasst. Dasselbe gilt auch für Materia...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 348 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ist Beitragsschuldner für seinen Anteil der Beiträge zur Arbeitsförderung aus dem Beschäftigungsverhältnis (§ 346 Abs. 1). Rz. 3 Die §§ 28d ff. SGB IV regeln ein Lohnabzugsverfahren mit Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist der Arbeitgeber verpflichtet. Dieser Beitrag ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 6.2 Beginn der Versicherungspflicht bei nachträglicher Feststellung

Um das Risiko von Beitragsnachforderungen zu vermeiden, beginnt die Versicherungspflicht in solchen Fällen nicht rückwirkend, sondern immer erst dann, wenn der Sozialversicherungsträger dem Arbeitgeber die Überschneidung mitteilt. Dabei teilen die Sozialversicherungsträger den Arbeitgebern den genauen Termin über den Beginn der Versicherungspflicht schriftlich mit. Diese Rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.5 Gewährung von Aufmerksamkeiten

Die Finanzverwaltung schließt "übliche Gesten der Höflichkeit" aus dem Begriff der Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG aus, was sich auf die Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang (wie Kaffee, Tee, Gebäck) z. B. anlässlich betrieblicher Besprechungen bezieht. Die Höhe der voll als Betriebsausgaben abzieh­baren Aufwen­dungen ist dabei nicht ausschlag­ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.3 Anlass der Bewirtung

Der konkrete Anlass der Bewirtung muss angegeben werden. Durch zu knappe Angaben wird die steuerliche Anerkennung gefährdet, vor allem, wenn es um den Aufbau neuer Geschäftsbeziehungen geht.[1] Allgemeine Angaben, z. B. "Geschäftsfreundebewirtung", "Kundenbewirtung", "Arbeitsessen","Geschäftsessen", Geschäftsbesprechung", "Kundenpflege", "Kontaktpflege", "Informationsgespräc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.5.5 Name des Bewirtenden

Die Rechnung muss auch den Namen des bewirtenden Steuerpflichtigen enthalten, wenn der Gesamtbetrag 250 EUR brutto übersteigt.[1] Nach Auffassung des BFH[2] ist im Fall der Bewirtung in einer Gaststätte der Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG unzulässig, wenn der Name des Bewirtenden fehlt. Auch bei Rechnungen über 250 EUR bestehen jedoch keine Bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.2 Namen der Teilnehmer der Bewirtung

Es müssen alle Personen namentlich aufgeführt werden, die an der Bewirtung teilgenommen haben.[1] Die Angabe der Anschriften ist nicht erforderlich. Eine Identifizierung muss jedoch möglich sein, sodass ggf. auch Vorname und Adresse bzw. Firma vom Finanzamt, vor allem im Rahmen einer Außenprüfung, nachgefordert werden können. Zu den Teilnehmern der Bewirtung zählen alle am B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Behandlung von Währungskursverlusten bei darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Währungskursverluste bei darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen in Fremdwährung mindern vor dem Inkrafttreten des § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG i.d.F. des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050, BStBl I 2021, 889) das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht, da sie in den sachlichen Anwendungsbereich des § 8b Abs. 3 Satz 4 und 7 KStG fallen. 2. In einem Dritts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Behandlung von Währungskursverlusten bei Gesellschafterdarlehen

Leitsatz Währungskursverluste bei Fremdwährungs-Gesellschafterdarlehen mindern vor dem Inkrafttreten des § 8b Abs. 3 Satz 6 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050, BStBl I 2021, 889) das Einkommen der darlehensgewährenden Kapitalgesellschaft – vorbehaltlich einer unionsrechtlichen Prüfung – nicht, da sie in den sachlichen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.3.4 Was hinsichtlich einer Betriebsprüfung zu beachten ist

Finanzbeamte, insbesondere Betriebsprüfer, können versucht sein, günstige steuerliche Ergebnisse mithilfe des § 42 AO [1] zunichte zu machen. Die Finanzverwaltung will unliebsame Gestaltungen als Missbrauch behandeln und nicht anerkennen. Das gilt insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern, Arbeitnehmer-Ehegatten und anderen mitarbeitenden Familienangehörigen, weil es h...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, pauschale Besteu... / 10 Widerruflichkeit der Pauschalierungswahlrechte

Nach dem Urteil des BFH v. 15.6.2016 sind die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte widerruflich.[1] Der BFH legt die Gesetzesbegründung zu § 37b EStG [2] dahingehend aus, dass der Gesetzeswortlaut keine Anhaltspunkte dafür biete, dass die Pauschalierungswahlrechte nicht widerrufen werden könnten. Sinn und Zweck der Vorschrift sprächen jedoch für deren Widerruflichkeit. Zum Wid...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Parkplatz / 6.3 Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung an Mitarbeiter gegen eine Gebühr

Überlassen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Parkplätze gegen eine Gebühr, unterliegt das der Umsatzsteuer.[1] Ein Arbeitgeber hatte in einem Parkhaus Parkplätze für seine Arbeitnehmer angemietet. Pro Stellplatz zahlte er monatlich 55 EUR. Wollte ein Mitarbeiter einen dieser Stellplätze benutzen, musste er hierfür 27 EUR zahlen. Der Arbeitgeber hielt diesen Betrag unmittelbar v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 6.2 Einschätzungsspielräume

Rz. 32 Unter dem Aspekt der Erkennbarkeit wird man eher solche bilanzpolitischen Instrumente auswählen, die keine besonderen Angabe-, Ausweis- oder Berichtspflichten auslösen. Dies trifft zunächst auf die Ermessensspielräume zu, die bei der Bilanzierung und Bewertung unvermeidlich sind. Konkret geht es um sog. implizite Wahlrechte. Der Ansatz einer Rückstellung ist dann gebo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung / 3 Vorsteuerabzug und ordnungsgemäße Rechnung

Der Vorsteuerabzug setzt u. a. eine von einem anderen Unternehmer empfangene Lieferung oder sonstige Leistung voraus sowie eine dem Leistungsempfänger vorliegende vollständige und richtige Rechnung mit allen Pflichtangaben der §§ 14 und 14a UStG.[1]Nach Auffassung des EuGH muss der Leistungsempfänger für den Vorsteuerabzug nicht zwingend eine Rechnung besitzen (da nur formel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 3. Ausnahme: Pflicht zur Aufhebung nach Außenprüfung (§ 164 Abs. 3 S. 3 AO)

Betrifft eine Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) einen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheid, so ist der Vorbehalt zwingend aufzuheben, wenn sich Änderungen gegenüber der Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung nicht ergeben. Das FA ist in diesem Fall zur Aufhebung des Vorbehalts gem. § 164 Abs. 3 S. 3 AO verpflichtet. Beachten Sie: Der Vorbehalt de...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / b) Gesonderte Feststellung des Verlustvortrags

In Verfahren zu Verlustfeststellungsbescheiden hatte der BFH im Rahmen des § 181 Abs. 5 S. 1 AO über die dienende Funktion eines Verlustfeststellungsbescheids für Verlustfeststellungsbescheide folgender Veranlagungszeiträume zu entscheiden (vgl. BFH v. 12.6.2002 – XI R 26/01, BFHE 198, 395; v. 10.7.2008 – IX R 90/07, BFHE 222, 32 = AO-StB 2009, 44). Die Rechtsprechung erging...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen... / 1. Einleitung

Feststellungsbescheide entfalten Bindungswirkung für Folgebescheide (§ 182 Abs. 1 S. 1 AO) und stellen entsprechend Grundlagenbescheide i.S.d. § 171 Abs. 10 S. 1 AO dar. Je nach gewählter Gesellschaftsstruktur gibt es in der Praxis verschiedene Szenarien, in denen ein Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid Einfluss in einen weiteren Feststellungsbescheid als Folgebesch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Inhalt

Nach § 164 Abs. 1 S. 1 AO können die Steuern, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Ausweislich des klaren Wortlauts kommt diese Nebenbestimmung ausschließlich für Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 AO) in Betracht, nicht für sonstige Steue...mehr