Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 1.4 Sonstige

Unter die sonstigen Betriebe im Gastronomiegewerbe fallen u. a. Eventgastronomie, Volksfeste und Nachtlokale. Auch hier sind "Nebengeschäfte" zu separieren.mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.4.1 Kassen-Nachschau

Seit einigen Jahren können die Finanzämter sog. "Kassen-Nachschauen"[1] durchführen: Vorbereitung: Testkäufe Im Vorfeld einer Kassen-Nachschau erfolgt regelmäßig eine Beobachtung der Kasse und ihrer Handhabung im Gastraum. Dies ist – da es sich um einen allgemein zugänglichen Betriebsraum handelt – ohne weiteres zulässig. Dies beeinhaltet auch Testkäufe/Testessen. Durchführung ...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / Zusammenfassung

Überblick Die Gastronomie zählt neben Bäckereien und Metzgereien zu den bargeldintensivsten Betrieben mit Verkauf von Waren zu teilweise unterschiedlichen Steuersätzen. Der Fiskus wird daher seine Prüfungsmethoden schwerpunktmäßig auf die Kassenführung, Kalkulation der Speisen und Getränke und ggf. Umsatzsteuer ausrichten. Der Beitrag erläutert, worauf bei einer Außenprüfung...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiegewerbe

Zusammenfassung Überblick Die Gastronomie zählt neben Bäckereien und Metzgereien zu den bargeldintensivsten Betrieben mit Verkauf von Waren zu teilweise unterschiedlichen Steuersätzen. Der Fiskus wird daher seine Prüfungsmethoden schwerpunktmäßig auf die Kassenführung, Kalkulation der Speisen und Getränke und ggf. Umsatzsteuer ausrichten. Der Beitrag erläutert, worauf bei ein...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 2.2 Buchführungsvorschriften

Folgende Vorschriften sind von Buchführungspflichtigen im Gastronomiegewerbe speziell zu beachten: Inventur In der Inventur zu erfassen sind verderbliche und nicht verderbliche Waren sowie auch Verpackungen (z. B. für Pizzen etc.). Hierbei handelt es sich um Umlaufvermögen[1] (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Kasse Die Besonderheiten für den Bereich "Kasse" sind unter Tz. 2.1. ...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.2 Innerer Betriebsvergleich

Zur Durchführung des inneren Betriebsvergleichs werden im Betrieb die Rohaufschläge bzw. Gewinnsätze und Kennzahlen der zu prüfenden Jahre sowie ggf. weiterer Jahre miteinander verglichen. Sofern sich in der Betriebsstruktur (z. B. Renovierung, Anbau) oder dem betrieblichen Umfeld (z. B. Eröffnung, Schließung eines Mittbewerbers in der Nähe) keine Veränderungen ergeben haben...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.4.3 Verprobung der Kasse

Zur Verprobung, ob die Kassenführung ordnungsgemäß ist bzw. sein kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Kassenfehlbetragsrechnung Bei der Kassenfehlbetragsrechnung rechnet der Betriebsprüfer ausgehend vom Bestand zum Jahresbeginn die Kassenbestände der einzelnen Tage nach und prüft, ob negative Salden auftreten. Da ein negativer Kassenbestand (sog. "Kassenfehlbetrag") aus t...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.14 Betriebsprüfung: Aufbewahrung, Datenzugriff, Prüfsoftware

Bartuschka, § 38 EGAO/DSFinVBV-E: Folgen für Prozesse und IT-Systeme in Buchhaltung und Rechnungswesen, BB 17/2024, S. 939; Künkele/Mitrovic, Neuerungen bei de...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 5 Fazit

Die Gastronomiebranche gehört zu den bargeldintensiven Betrieben. An die Einhaltung formeller Vorschriften insbesondere für Kassen und deren digitalen Daten werden daher hohe Ansprüche gestellt. Ordnungswidrigkeiten führen hier i. d. R. zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts. Es ist daher darauf zu achten, diese Vorschriften einzuhalten. Die Nichtaufbewahrung von Speisekarten...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4 Kalkulation, Verprobung

Zur Überprüfung des erklärten Betriebsergebnisses, insbesondere der Betriebseinnahmen, stehen dem Betriebsprüfer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Diese werden im Folgenden dargestellt und erläutert. 4.1 Äußerer Betriebsvergleich Beim äußeren Betriebsvergleich werden die Ergebnisse des zu prüfenden Unternehmens mit denen anderer branchengleicher Unternehmen verglichen....mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.7 Sonstige Verprobungen

Im Bereich des Gastronomiegewerbes gibt es noch sonstige Verprobungen, die im Rahmen einer Außenprüfung angewendet werden können. Diese werden im Folgenden näher erläutert. Abstimmen mit Events Der Betriebsprüfer wird bei seiner Prüfung z. B. auf Zeitungsinserate oder Facebook-Beiträge zu veranstalteten Events zurückgreifen um mögliche starke Umsatztage zu ermitteln und mit de...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.3 Verprobung des Wareneinsatzes / Umsatzkalkulation

Die Verprobung der erklärten Betriebseinnahmen erfolgt bei Außenprüfungen im Gastronomiegewerbe regelmäßig anhand einer Aufschlagskalkulation. Bei der Aufschlagkalkulation wird durch den Betriebsprüfer zunächst durch Befragung des Wirts die Betriebsstruktur der Gaststätte ermittelt (Verhältnis von In Haus- zu Außer Haus-Umsätzen, Saisongeschäfte, Art der angebotenen Speisen ...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 1.2 Gaststätte mit Außer-Haus-Verkauf

Bei der Betriebsform "Gaststätte mit Außer-Haus-Verkauf" können die Speisen und Getränke vor Ort eingenommen oder mitgenommen werden. Die Umsätze dieser Betriebe unterliegen zum einen dem vollen Steuersatz[1] bei Speisenabgabe im Restaurant und teilweise dem ermäßigten Steuersatz bei Außer-Haus-Umsätzen.[2] Dies muss in den Aufschlagsätzen der Kalkulation zusätzlich Berücksi...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 3 Mängel der Buchführung bzw. Aufzeichnungen

Eine formell ordnungsgemäße Buchführung oder formell ordnungsgemäße Aufzeichnungen sind der Besteuerung grundsätzlich zugrunde zu legen.[1] Das Finanzamt darf nicht ohne weiteres eine Schätzung vornehmen. Eine Ausnahme besteht, "soweit nach den Umständen des Einzelfalls" die "sachliche Richtigkeit zu beanstanden" ist – d. h. materielle Mängel vorliegen.[2] Gleiches gilt neuer...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 3.2 Materieller Mangel

Werden Geschäftsvorfälle nicht, nicht vollständig oder verfälscht gebucht oder aufgezeichnet, liegt ein materieller Mangel vor.[1] Ein solcher Mangel liegt z. B. in folgenden Fällen vor: nicht verbuchter Wareneinkauf, nicht verbuchte Einnahmen für Speisen oder Getränke bzw. von Provisionen für Zigarettenautomaten oder Sonderveranstaltungen wie Familienfeiern, Vereinsjubiläen e...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.4 Prüfung des Kassensystems

Die Kasse wird unter einem materiellen und einem formellen Gesichtspunkt geprüft. Materiell Die materielle Prüfung der Kasse beschäftigt sich mit der Frage, ob alle Einnahmen erfasst wurden und keine Kassenfehlbeträge vorliegen. Darüber hinaus finden, insbesondere von PC-Kassen generierte, Kassendaten Eingang in die Kalkulation (Anzahl einzelner Speisen, Getränke, Bedienerumsä...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.6 Geldverkehrsrechnung

Mit der Geldverkehrsrechnung wird überprüft, ob die aus dem Betrieb entnommenen und sonstigen bekannten Mittel für die Lebensführung des Steuerpflichtigen ausreichten. Dazu werden die sog. freien, d. h. ungebundenen, Entnahmen und Einlagen, Bankbestände privater Konten und alle sonstigen privaten Ein- und Ausgaben herangezogen. Sollten die nach der Geldverkehrsrechnung für d...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 2.1 Kassenführung

Unabhängig von der Art der Gewinnermittlung müssen Kassenaufzeichnungen in einer bestimmten Form vorgenommen werden: Eine sog. "offene Ladenkasse" ist immer zulässig. In diesem Fall sind zwingend Kassenberichte zu erstellen. Mittels Kassenbericht wird ausgehend vom ausgezählten Kassenendbestand unter Abzug des ausgezählten Kassenendbestands des Vortags und unter Hinzurechnung...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 1.3 Gaststätte oder Café als Nebenbetrieb

Weitere Betriebsform im Gastronomiegewerbe sind Betriebe, bei denen eine Gaststätte oder ein Café als Nebenbetrieb ausgeübt wird, z. B. Bäckereien mit Café, Metzgereien mit Gaststätte, Brauereigaststätten oder Gasthöfen. Hier müssen die Umsätze der "angrenzenden" Betriebe (Bäckerei, Metzgerei, Hotel) stets gesondert betrachtet, d. h. geprüft werden. Wareneinsatz und Umsätze ...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 2 Gewinnermittlung

Aufgrund der Betriebsgröße und der Betriebsorganisation kann handelsrechtlich die Buchführungspflicht[1] zum Tragen kommen, wenn das entsprechende Unternehmen als Kaufmann i. S. d. § 1 HGB anzusehen ist.[2] Dann sind u. a. Inventuren und Bilanzen zu erstellen. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen gilt: Wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren der Jah...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 2.3 Aufzeichnungsvorschriften

Die im Folgenden dargestellten Aufzeichnungsvorschriften gelten i. d. R. sowohl für Bilanzierer wie für Einnahmen-Überschussrechner. Umsatzsteuer Auch ein Einnahmen-Überschussrechner ist zur Führung und Aufbewahrung von Einzelaufzeichnungen verpflichtet.[1] Dies gilt für alle aufzeichnungspflichtigen Vorgänge. Für Zwecke der Umsatzsteuer müssen von Bilanzierern wie von Einnahme...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.1 Äußerer Betriebsvergleich

Beim äußeren Betriebsvergleich werden die Ergebnisse des zu prüfenden Unternehmens mit denen anderer branchengleicher Unternehmen verglichen. Auf weitere Spezifikationen von Restaurants mit ausländischer Küche wird an dieser Stelle noch nicht eingegangen. 2023betragen die Werte lt. amtlicher Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums[1] für Gaststätten:mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 3.3 Schätzung

Liegen gravierende formelle oder materielle Mängel in der Buchführung oder den Aufzeichnungen vor, ist das Finanzamt zur Schätzung befugt.[1] Nach derzeitiger Rechtsprechung[2] werden bestimmte Mängel wie folgt bewertet:mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.4.2 Kassensysteme

"Offene Ladenkasse" Die früher fast ausschließlich verwendeten Kassensysteme "Schub" oder "Geldbeutel" (sog. "offene Ladenkasse") sind heute deutlich seltener anzutreffen. Falls sie noch verwendet werden, muss hier eine ordnungsgemäße Kassenführung durch Zählen des Kassenbestands und Aufzeichnung von Auszahlungen für Betriebsausgaben oder Entnahmen aus der Kasse hergestellt w...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 3.1 Formeller Mangel

Formelle Mängel liegen vor, wenn Formvorschriften der Abgabenordnung [1] oder sonstige Buchführungs- oder Aufzeichnungsvorschriften nicht eingehalten worden sind. Folgende Vorschriften sind zu beachten:mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.5 Zeitreihenvergleich (ZRV)

Beim Zeitreihenvergleich werden Waren und Umsätze für jeweils einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) ggf. gewichtet gegenübergestellt und der Rohgewinnaufschlag ermittelt. Der höchste Rohgewinnaufschlag wird als richtig unterstellt und für die Schätzung des Betriebsergebnisses herangezogen. Praxis-Beispiel Zeitreihenvergleich Der Betriebsprüfer stellt die in der Buchfüh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten durch einen Nichtunternehmer (§ 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 130 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG wird verwirklicht, wenn ein bestimmter Empfänger einer Leistung entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt wird. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 5 In den Fällen des § 14 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.49 Herstellungskosten

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.6 Anschaffungskosten

Denker, Brennpunkte bei anschaffungsnahen Herstellungskosten – Typische Fehlerquellen und Beanstandungen durch Betriebsprüfungen vermeiden, BBK 12/2024, S. 541; Hesse, Steuerliche Behandlung von Kosten im Zusammenhang mit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht von Rechnungsdoppeln (§ 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 120 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14b Abs. 1 S. 1 UStG genannten Fällen, auch i. V. m. S. 4 dieser Regelung, ein dort bezeichnetes Doppel oder eine dort bezeichnete Rechnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt wird. Die diesen Tatbestand ausfüllende Vorschrift des § 14b Abs. 1 UStG hat folgenden Wor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1 Verleiher bleibt Arbeitgeber

Werden Arbeitnehmer gewerbsmäßig oder gelegentlich nicht gewerbsmäßig einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen, so bleibt der Verleiher grundsätzlich Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Daraus folgen die üblichen lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten des Verleihers. Für den Entleiher ergeben sich aufgrund der Arbeitnehmerüberlassung Haftungsverpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 11 Entgeltunterlagen für beschäftigte Studenten

Durch die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) ist es dem Arbeitgeber vorgeschrieben, auch für beschäftigte Studenten – unabhängig davon, ob sie versicherungsfrei oder versicherungspflichtig sind – Entgeltunterlagen in Form eines Jahreslohnkontos oder Sammlungen von Lohn-/Gehaltsabrechnungen in zeitlicher Folge zu führen.[1] Zu dokumentierende Angaben Damit die versicherungsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.2 1 %-Methode

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Die gesetzliche Reihenfolge gibt den Vorrang der 1 %-Regelung, die immer zur Anwendung kommt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzel­nachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden. Ein Wahlrecht ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.3 Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt in einem solchen Fall keine vGA, sondern immer Sachlohn vor. Dies gilt auch für All...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.2 Elektronisches Fahrtenbuch

Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst.[1] Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner personell ergänzen. Für die Anerkennung einer elektronischen Fahrtenbuchsoftware besteht kein Zertifizierungsverfahren. Die Ordnungsmäß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.2 Aufgabe des Anscheinsbeweises bei arbeitsrechtlichen Nutzungsverboten

Der BFH hat in einer Reihe weiterer Urteile entschieden, dass bei Anwendung der 1 %-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Firmenwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Firmenwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.6 Angemessenheit der Arbeitsvergütung

Rz. 53 Um beim Ehegatten als Arbeitgeber dem Grunde und der Höhe nach betrieblich veranlasst zu sein, müssen die vereinbarten Bezüge des arbeitenden Ehegatten in den einzelnen Bezugsteilen und in ihrer Gesamtheit sich im Rahmen dessen halten, was ein fremder Dritter bekommen würde. Der Fremdvergleich ist das wichtigste Kriterium der Finanzverwaltung, um echten Arbeitslohn vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassen-Nachschau

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Möglich... / 4.2.2 Ausschluss der Erstattung verjährter Rentenversicherungs-Pflichtbeiträge

Die bis zur Betriebsprüfung entrichteten Rentenversicherungsbeiträge gelten als zu Recht entrichtete Beiträge, wenn sie – trotz fehlender Versicherungspflicht – bei einer Betriebsprüfung nicht beanstandet wurden. Eine Erstattung ist dann nicht mehr möglich. Diese Regelungen sind auch für zu Unrecht entrichtete Beiträge nach Ablauf der für die Erstattung maßgebenden Verjährung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Möglich... / 9.1 Zuständigkeit der Krankenkasse

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist grundsätzlich die Krankenkasse zuständig, soweit sich nicht die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers[1] oder der Bundesagentur für Arbeit[2] ergibt. Der Antragsvordruck auf Rückzahlung der Beiträge ist bei der Krankenkasse einzureic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.1 Grundlagen

Bei "laufenden" Werbekosten ergibt sich in der Praxis häufig ein Problem: Bei der Weitergabe von Geschenken an Kunden und bei Werbeveranstaltungen, die mit einer Bewirtung von Kunden oder Geschäftsfreunden verbunden sind, wendet die Finanzverwaltung die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 EStG an. Für diese nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gelten entweder besondere Höchst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 1 Neuregelung des Zinssatzes bei der Vollverzinsung

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO v. 12.7.2022 [1] hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts v. 8.7.2021[2], bis Ende Juli 2022 für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 bei der Vollverzinsung nach § 233a AO eine rückwirkende Anpassung des Zinssatzes vorzunehmen, erfüllt. Abweichend von dem für alle anderen Zinsen i. S. d. § 233 AO (insbes...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.4 Produktpräsentationen

Der uneingeschränkte Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit Produkt- und Warenverkostungen gilt m. E. auch für vergleichbare Produktpräsentationen. Werden z. B. potenzielle Kunden bei einer Modenschau mit Kaffee, Tee, alkoholfreien Getränken und Kleingebäck "bewirtet", darf die Finanzverwaltung den vollen Betriebsausgabenabzug nicht verweigern. Zum einen handelt es sich u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 2.5 Kosten für Internet-Auftritt

Ebenfalls eine Sonderstellung nehmen Kosten für einen Internet-Auftritt ein.[1] Neben sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben müssen einzelne Kosten unter Umständen als immaterielles Wirtschaftsgut bilanziert werden. Sofort abzugsfähig sind die Kosten für den Zugang ins Internet über einen Provider sowie die damit verbundenen laufenden Telekommunikationskosten. Bei den Kosten f...mehr

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Elektronische Buchführung i... / 2.2.4 Nichtbeeinträchtigung der Besteuerung

Darüber hinaus darf durch die Verlagerung der elektronischen Buchführung und der sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen (oder Teilen davon) die Besteuerung nicht beeinträchtigt werden.[1] Das bedeutet, dass die deutsche Finanzverwaltung in der Lage sein muss, die Gewinnermittlung lückenlos zu prüfen – und zwar auf die gleiche Weise, wie das bei einer elektron...mehr