Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.1 Versicherungskonto

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 verpflichtet den Rentenversicherungsträger primär, ein nach der Versicherungsnummer geordnetes Versicherungskonto für alle Versicherten der Rentenversicherung zu führen. Unter "ordnen" ist hierbei nicht eine Aufspaltung im Sinne einer Untergliederung des Kontos gemeint, sondern es wird allein der Auftrag erteilt, das Versicherungskonto mittels Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.5 Feststellungsbescheid

Rz. 12 Die Regelung in Abs. 5 bestimmt, dass am Ende des Kontenklärungsverfahrens nach Abs. 2 die Feststellung des Kontoinhalts durch Bescheid steht. Der Versicherte hat 6 Kalendermonate nach Versendung des Versicherungsverlaufes Zeit, den inhaltlichen Feststellungen des Versicherungsverlaufes – und damit dem Inhalt des beim Rentenversicherungsträger gespeicherten Versicheru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Münster ging es um den Direktanspruch gegenüber dem Fiskus nach der sog. Reemtsma-Rechtsprechung des EuGH. Fraglich war, ob es unionsrechtlich geboten ist, dass einem Unternehmer ein Anspruch auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten MwSt einschließlich der Zinsen unmittelbar gegen die Finanzbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreditkarte/EC-Karte / 1 Zahlungsausgänge per Kreditkarte

Sowohl für bilanzierende Unternehmer als auch bei Einnahme-Überschuss-Rechnern gilt: Zahlungen per Kreditkarte sind mit dem Tag steuerlich abzugsfähig, an dem der Zahlungsbeleg unterschrieben wird.[1] Sofern Unternehmer bilanzieren und eine bereits vorliegende Rechnung einige Zeit später per Kreditkarte bezahlen, erfolgt die Verbuchung unter dem Rechnungsdatum. Die Bezahlung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreditkarte/EC-Karte / 2 Zahlungseingänge per Kreditkarte

Praxis-Beispiel Kreditkartenumsätze Am 16.4. hat der Händler 200 EUR Erlöse über Kreditkarte eingenommen. Die Kreditkartenumsätze werden erst später auf dem betrieblichen Bankkonto gutgeschrieben (z. B. am 24.5.). Außerdem schreiben einige Kreditkartenorganisationen nicht den kompletten Betrag von 200 EUR gut, sondern verrechnen ihre Gebühren und erstatten einen niedrigeren B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren gemäß § 29b AO

Leitsatz 1. § 29b der Abgabenordnung (AO) legitimiert die Finanzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffende Maßnahmen personenbezogene Daten zu verarbeiten. 2. § 29b AO genügt den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung und verletzt nicht das unionsrechtliche Normwiederholungsverbot. 3. § 29b AO verst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Nachträgliche Rückvergütungen bei Mehrgewinnen durch Außenprüfung

Tz. 62 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der bei einer Außenprüfung sich ergebende Mehrgewinn kann unter den Voraussetzungen des § 22 KStG iRe Rückvergütung stlich als BA abgezogen werden (s R 22 Abs 6 KStR 2022; und s Urt des BFH v 25.08.1953, BStBl III 1954, 36). Hierzu ist jedoch erforderlich, dass ein entspr Beschl der Generalversammlung gefasst wird und dass die H-Bil der Gen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. OFD Koblenz, Vfg. v. 10.8.1995 – S 1341 A - St 34 1 (Anwendung des § 1 AStG durch die Außenprüfung auf den Technologietransfer in Entwicklungsländern)

Es ist seit langem zu beobachten, daß eine Reihe von Entwicklungsländern i.S. von § 3 AIG Vergütungen für Lizenzen und Beratungsleistungen (technologische Dienstleistungen) und für Darlehen durch dort ansässige Tochtergesellschaften an ihre deutsche Muttergesellschaft beschränken. Unter anderem geschieht dies durch gesetzliche Verbote des Abschlusses solcher Verträge, durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Zeitpunkt und Nachweis der Verlusttragung durch die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner

Tz. 61c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zum Zeitpunkt, zu dem der Verlustausgleich durchzuführen ist, s Geißelmeier/Bargenda (DStR 2009, 1333, 1339). Nach Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 614) hat der Ausgleich der Verluste im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wj der Kap-Ges zu erfolgen, in dem der Verlust erwirtschaftet wurde, es sei denn, es bestehe eine bindende und vollwertige V...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.3 Hinweis auf die Aufzeichnungspflichten (§ 3 Absatz 3 BsGaV)

63 Das Unternehmen muss nach § 3 Absatz 3 BsGaV sicherstellen, dass es im Rahmen des § 90 Absatz 3 Satz 4 AO (s. auch § 7 GAufzV) auf Anforderung durch die Außenprüfung Aufzeichnungen über die Gründe für die jeweilige Zuordnungsentscheidung hinsichtlich der Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung und für die anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen vorlegen kann. Zu de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Schr. v. 30.7.2008 – IV A 3 - S 0223/07/10002 – DOK 2008/0411043, BStBl. I 2008, 831 (Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: 1. Einleitung Der Untersuchungsgrundsatz in § 88 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Nach § 88 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt sie Art und Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.4 Maßgeblicher Zeitpunkt; Teilbetrieb im Aufbau; Liefer- und Leistungsbeziehungen im Rückwirkungszeitraum

Tz. 114 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Teilbetriebs-Eigenschaft war nach früherer Verw-Auff (s UmwSt-Erl 1998 Rn 15.10) nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Spaltungsbeschl zu beurteilen. Bis dahin mussten sowohl die wes Betriebsgrundlagen als auch die sog neutralen WG den zu spaltenden Teilbetrieben zugeordnet sein (wg der Zuordnung von WG zu einem Teilbetrieb s Tz 133f...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff

Rn. 137 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das EStG und die LStDV bestimmen den Begriff des ArbG nicht näher. § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG setzt bei seiner Umschreibung des inländischen ArbG den ArbG-Begriff als bekannt voraus. § 1 LStDV beschränkt sich darauf, den Begriff des ArbG zu nennen und einige als ArbG in Betracht kommende natürliche oder juristische Personen beispielhaft anzuf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Umwandlungssteuererlass 2011

Tz. 132 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Hinblick darauf, dass die FinVerw. nach der Änderung des UmwStG durch das SEStEG den europäischen Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet (s Tz 101) sind die Zuordnungsregeln durch den UmwSt-Erl 2011 angepasst worden. Tz. 133 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Unter Zugrundelegung des europäischen Teilbetriebsbegriffs gelten nach Verw-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. BMF, Schr. v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004 – DOK 2011/0203248, BStBl. I 2011, 277 (Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.4 Quasi-permanente Differenzen

Bei Quasi-permanenten Differenzen handelt es sich um Unterschiedsbeträge, die zwar zeitlich begrenzt sind, deren Abbau jedoch von den Dispositionen des Unternehmens abhängig ist bzw. erst bei Liquidation des Unternehmens erfolgt. Kurz gesagt, quasi-permanente Differenzen kehren sich erst am Ende der Lebenszeit eines Unternehmens oder durch unvorhersehbare Umstände um; die Um...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unwirksamkeit eines per Telefax gestellten Antrags auf mündliche Verhandlung

Leitsatz Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch für nach der FGO vertretungsberechtigte Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht, eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Sachverhalt Die verheirateten Kläger erzielen neben Gewinneinkünften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund einer bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.6 Einspruchsverzicht

Auf die Einlegung eines Einspruches kann auch verzichtet werden, allerdings erst nach Erlass eines Verwaltungsaktes (z. B. Steuer- oder Haftungsbescheid). Bei Steueranmeldungen kann der Verzicht jedoch bereits mit Abgabe der Anmeldung für den Fall ausgesprochen werden, dass die Steuer nicht abweichend von der Steueranmeldung festgesetzt wird. Durch den Verzicht wird der Eins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1 Einspruch

Als Rechtsbehelf gegen alle förmlichen Bescheide des Finanzamts kann Einspruch eingelegt werden. So kann der Arbeitgeber z. B. gegen einen Haftungsbescheid im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung, einen Bescheid über eine verbindliche Auskunft oder eine Lohnsteuer-Anmeldung Einspruch einlegen. Er kann mittels Einspruch aber auch geltend machen, dass über einen Antrag au...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anwendbarkeit des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei nationalem Recht

Leitsatz 1. Es verstößt gegen Unionsrecht, wenn die Verletzung nationaler formeller Anforderungen dadurch sanktioniert wird, dass eine obligatorische oder eine fakultative Steuerbegünstigung nach der Energiesteuerrichtlinie verweigert wird. 2. Bei einer nicht auf Unionsrecht beruhenden nationalen Energiesteuerbegünstigung steht dagegen das Unionsrecht einer Verweigerung der S...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.5 Nutzungsdauer bei gebrauchten Wirtschaftsgütern: Die Restnutzungsdauer zählt

Bei Wirtschaftsgütern, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, kommt es auf die gewöhnliche Restnutzungsdauer an, die sich an dem Zustand des Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs und der beabsichtigten betrieblichen Nutzung orientiert.[1] Bei gebraucht erworbenen Wirtschaftsgütern ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer daher die betriebsindividuelle Restnutzungsda...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweckmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für den Abzug der Aufwendungen für > Arbeitsmittel als > Werbungskosten ist es nicht erforderlich, dass die Anschaffung zweckmäßig ist. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine > Außenprüfung dient dazu, die steuerlichen Verhältnisse eines Stpfl festzustellen. Bei der Prüfung einer Gesellschaft dürfen die steuerlichen Verhältnisse der Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Grenzen des Ermessens

Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Ermessen ist nicht nur dem Zweck der Ermächtigung entsprechend auszuüben; es sind auch die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (§ 5 AO). Das Ermessen ist deshalb nie frei (willkürlich), sondern stets "pflichtgemäß" auszuüben (BVerfG 18, 353 [363]; 49, 89 [147]). Dabei sind die Grundsätze der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (> ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zusagen des Finanzamts

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts, > Außenprüfung, > Bindung, > Vereinbarungen mit dem Finanzamt.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweckverband

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein Zweckverband kann eine > Öffentliche Kasse unterhalten; > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Körperschaften des öffentlichen Rechts, > Außenprüfung Rz 5, > Juristische Person.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erklärung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Steuererklärung. Zur Anerkenntniserklärung des ArbG über eine Zahlungsverpflichtung nach Abschluss einer Lohnsteuer-Außenprüfung > Haftung für Lohnsteuer Rz 227 ff; > R 42d.1 Abs 5 Satz 3 LStR. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bestimmte Erklärungen des ArbN muss der ArbG schriftlich einfordern und als Beleg zum > Lohnkonto aufbewahren. Dazu ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verzicht des Arbeitgebers auf Ansprüche gegen den Arbeitnehmer

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Verzichtet der ArbG darauf, die bei einer > Außenprüfung nacherhobenen Beträge für LSt sowie ggf KiSt und SolZ vom ArbN zurückzufordern, so fließt der darin liegende geldwerte Vorteil dem ArbN in dem Kalenderjahr zu, in dem der ArbG an das FA zahlt (BFH 172, 472 = BStBl 1994 II, 197; > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Rz 4); zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verordnungs-Ermächtigung

Rz. 8 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im öffentlichen Recht ist Art 80 GG als Ermächtigungsnorm von besonderer Bedeutung. Nach Art 80 Abs 1 GG können durch Gesetz die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden und in der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insbesondere durch Zahlung (> Abführung der Lohnsteuer), > Aufrechnung, Erlass (> Billigkeit Rz 13 ff) und > Verjährung von Steueransprüchen. Im Vollstreckungsverfahren (> Abführung der Lohnsteuer Rz 12) gilt bei Pfändung von Geld die Wegnahme als Zahlung des Vollstreckungsschu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das FA hat den für die Besteuerung maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 88 Abs 1 AO; vgl dazu im Einzelnen AEAO zu § 88); wegen der Prüfungsgrundsätze bei der > Außenprüfung vgl § 199 AO. Dies gilt für das gesamte Besteuerungsverfahren, dh auch bei Entscheidungen iRd > Billigkeit. Das FA bestimmt nach eigenem pflichtgemäßen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen

Leitsatz § 176 Abs. 2 AO gewährt keinen Änderungsschutz, wenn der BFH eine dort bezeichnete Verwaltungsvorschrift erst nach dem Erlass des angefochtenen Änderungsbescheids als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet. Normenkette § 176 Abs. 2 AO, § 4 Nr. 12, § 9 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

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Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei entgeltlichem Verzicht auf ein vertragliches Lieferrecht

Leitsatz Der Verzicht eines Landwirts auf ein vertragliches Lieferrecht (durch Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Vertrags über die Lieferung von Lebensmitteln) gegen "Abstandszahlung" ist steuerbar und fällt nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG. Normenkette § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 4, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber

Leitsatz 1. Erstattet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs die für ihn an das Finanzamt im Rahmen der Haftung nach § 42d des Einkommensteuergesetzes (EStG) gezahlten Lohnkirchensteuern, handelt es sich nicht um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, da der hierfür erforderliche objektive Zusammenhang mit dem ...mehr

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Teilwertansatz bei börsennotierten "hybriden" Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers

Leitsatz Bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit, die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können, liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb über...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 1 Steuerrechtliche Problemstellung

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, "sind" die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern.[1] Beträgt die voraussichtliche Nutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsguts mehr als ein Jahr, "ist" bzw. bei Gebäuden sind AfA vorzunehmen.[2] Dies stellt eine zwingende Regelung dar, welche ...mehr

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Richtsatzsammlung adé? (AO-... / 2. Das Revisionsverfahren

Beteiligung des BMF am Revisionsverfahren: Im Falle des Beitritts wird das BMF etwas auskunftsfreudiger sein müssen. Das gebietet nicht nur der Respekt vor dem Steuerbürger (i.S.v. Souverän) und dem BFH – dieser sieht trotz der Antworten auf die kleine Anfrage weiteren Klärungsbedarf –, sondern auch das Rechtsstaatsprinzip. Rechtsstaatlichkeit erfordert Transparenz. Das ist ...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.5 Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge

Rz. 8 Die vorstehend aufgezeigte Verjährung tritt nur dann ein, wenn die Beiträge nicht vorsätzlich vorenthalten worden sind. Entsprechendes gilt mit Rücksicht auf § 348 Abs. 2 SGB III für die Beiträge zur Arbeitsförderung und mit Rücksicht auf § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) auch für die nach diesem Gesetz erhobenen Umlagen. Vorenthaltenbedeutet die Nichtleistung der B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.4 Einwand der Verjährung

Rz. 17 Die Verjährung des Erstattungsanspruchs tritt – anders als die Verjährung der Beitragsansprüche – nicht von Amts wegen ein; sie wird nur auf Einrede wirksam. Der Versicherungsträger ist allerdings nicht verpflichtet, sondern lediglich berechtigt, hinsichtlich der Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge die Einrede der Verjährung zu erheben. Über die Erhebung de...mehr