Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3.1.1 Verlangen einer Übersetzung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 11 Nach § 87 Abs. 2 S. 1 AO kann die Finanzbehörde die Vorlage einer Übersetzung des Dokuments verlangen. Der Behörde ist damit jedoch kein Ermessen zwischen Übersetzungsverlangen und Nichtbeachtung des Schriftstücks eingeräumt. Die Nichtbeachtung widerspräche den allgemeinen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dem Legalitätsprinzip[1] und dem Untersuchungsgr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes

Leitsatz 1. Abrechnungen von Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern, die ein Rettungsdienst (gemeinnütziger Verein) für den Träger des Rettungsdienstes und die anderen Rettungsdienste übernommen hat, können "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStS...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und teilweise untervermieteten Grundstücks

Leitsatz Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete – teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete – Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet. Normenkette § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1, § 13b Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 Sat...mehr

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Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)

Leitsatz 1. Findet bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung statt, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, ist eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen, wenn das Energieversorgungsunterneh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 4 Abs. 3 (Steuerliche Nebenleistungen)

Rz. 27 § 1 Abs. 1 AO erfasst nicht unmittelbar die steuerlichen Nebenleistungen. Die in § 3 Abs. 4 AO einzeln aufgezählten steuerlichen Nebenleistungen (insbes. Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Kosten sowie Zinsen i. S. d. ZK) sind zwar Abgaben, aber keine Steuern. Abs. 3 sieht wegen des engen Zusammenhangs der steuerlichen Nebenleistungen mit de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.3 Außenprüfung

Rz. 43f In § 203a AO wurde zum 1.1.2017 eine neue Rechtsgrundlage für Außenprüfungen bei mitteilungspflichtigen Stellen i. S. d. § 93c AO eingefügt. § 203a AO ist jedoch nach § 45d Abs. 1 S. 3 EStG nicht anwendbar. Der Gesetzgeber hat die Anwendung der neuen Zulässigkeitsvorschrift für Außenprüfungen bei § 45d EStG bewusst abgelehnt, da auch bisher keine spezielle Möglichke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9 Nicht anwendbare Regelungen bei Haftung, Informationspflicht und Außenprüfung

9.1 Haftung Rz. 43d Ab 1.1.2017 regelt § 72a Abs. 4 AO grundlegend die Haftung Dritter bei Datenübermittlungen i. S. d. § 93c AO an Finanzbehörden. Obwohl die Norm grundsätzlich auch auf das Meldeverfahren anwendbar wäre, erklärt § 45d Abs. 1 S. 3 EStG als Ausnahmevorschrift den § 72a Abs. 4 AO nachvollziehbar für nicht anwendbar. Als Beweggrund für die Ausnahmevorschrift wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.2 Informationspflicht

Rz. 43e § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO sieht seit 1.1.2017 grundsätzlich vor, dass die mitteilungspflichtige Stelle den Stpfl. darüber zu informieren hat, welche für seine Besteuerung relevanten Daten sie an die Finanzbehörden übermittelt hat oder übermitteln wird. Der Gesetzgeber hat jedoch zu Recht berücksichtigt, dass die auszahlenden Stellen die Stpfl. bereits bei Antragstellung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.1 Haftung

Rz. 43d Ab 1.1.2017 regelt § 72a Abs. 4 AO grundlegend die Haftung Dritter bei Datenübermittlungen i. S. d. § 93c AO an Finanzbehörden. Obwohl die Norm grundsätzlich auch auf das Meldeverfahren anwendbar wäre, erklärt § 45d Abs. 1 S. 3 EStG als Ausnahmevorschrift den § 72a Abs. 4 AO nachvollziehbar für nicht anwendbar. Als Beweggrund für die Ausnahmevorschrift wird angeführt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Auswertung der Mitteilungen

Rz. 22 I. d. F. des Gesetzes v. 9.11.1992[1] schrieb § 45d Abs. 2 EStG ausdrücklich vor, dass die übermittelten Daten ausschließlich zur Prüfung der rechtmäßigen Inanspruchnahme des Sparer-Freibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags verwendet werden dürfen. Rz. 23 Um die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen zu verbessern, wurde diese sehr eingeschränkte Verwendung d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Ansatz von pauschalen Kilometersätzen bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln i.S.d. BRKG

Leitsatz Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG anstelle der tatsächlichen Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG für sonstige berufliche Fahrten kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel i.S. des § 4 Abs. 1 BRKG benutzt. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.2 Anordnungsinhalt

Rz. 19 Der Ermessensentscheidung der anordnungsbefugten Behörde sind ausweislich der Gesetzesbegründung objektive Entscheidungskriterien zugrunde zu legen. Diese sind – ebenso wie die Anordnung als solche – zu dokumentieren. Dabei sind namentlich Anlass und Grund, sowie der sachliche und zeitliche Umfang der Aufgabenzuweisung darzulegen.[1] Aus der Dokumentation der Ermessen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.8 Außenprüfung

Rz. 52 Die Finanzverwaltung ist nach § 50b S. 1 EStG berechtigt, die den Mitteilungen an das BZSt zugrundeliegenden Verhältnisse nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung bedürfen, bei den am Verfahren Beteiligten zu prüfen. Zudem gelten die Vorschriften über die Außenprüfung nach den §§ 193 bis 203 AO nach § 50b S. 2 EStG sinngemäß.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 2 Opportunitäts-/Legalitätsprinzip

Rz. 3 Die steuerlichen Verfahren lassen sich zum einen danach unterteilen, ob ihre Einleitung ein vorheriges Handeln (z. B. Antrag) voraussetzt, dieses nur den nicht zwingend vorgeschriebenen Regelfall darstellt oder die Finanzbehörde von Amts wegen tätig wird. Zum anderen wird danach differenziert, ob das Gesetz die Einleitung des Verwaltungsverfahrens zwingend vorschreibt ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung: Einkunftserzielung bei entgeltlich bestelltem Nießbrauch

Leitsatz Räumt der Eigentümer einem Dritten ein dingliches oder obligatorisches Nutzungsrecht ein, muss stets geprüft werden, ob und inwieweit der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte den Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Sachverhalt Das Finanzamt stellte bei einer Außenprüfung fest, dass der Kläger aus dem notariell beurkundeten Nießbrauchsvertrag vom 2.10.2008 ü...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingeführt durch Art. 1 Nr. 35 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 1.1.2010. Im Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (2. Mittelstandsentlastungsgesetz) v. 13.9...mehr

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Innovationskultur in der Steuerkanzlei

Zusammenfassung Um eine Innovationskultur in der Steuerkanzlei zu etablieren gibt es 2 Grundvoraussetzungen. Erstens ist es wichtig, dass Innovation zur Chefsache gemacht wird und zweitens muss die Einstellung der Mitarbeiter passen. 1. Innovation ist Chefsache Viele von Ihnen beschäftigen sich ziemlich intensiv mit den notwendigen Veränderungen. Sie besuchen entsprechende Ver...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 6 Absehen von der Verfolgung wegen geringer Schuld

Ein Verfahren kann eingestellt werden, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Im Unterschied zu § 398 AO setzt § 153 StPO tatbestandlich nicht voraus, dass eine geringe Steuerverkürzung eingetreten ist oder geringwertige Steuervorteile erlangt wurden. In der Praxis gelangt die Vorschrift insbesondere dan...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 7.1 Verletzung der Aufsichtspflicht/Organisationsverschulden in Betrieben und Unternehmen

Täter können Inhaber von Betrieben oder Unternehmen, gesetzliche Vertreter einer juristischen Person bzw. vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder Personen sein, die beauftragt sind, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten. Die Tathandlung besteht in einer Aufsichtspflichtverletzung oder einem Organisationsverschulden, wodurch es in dem U...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 5 Einstellung gem. § 154 oder § 154a StPO

Von der Verfolgung einer Straftat bzw. abtrennbarer Teile einer Tat kann abgesehen werden, wenn die Strafe im Verhältnis zu einer für eine andere Tat zu erwartenden oder bereits verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Gegen X wurde als Einzelunternehmer wegen Umsatzsteuer-Hinterziehung 01 und 02 i. H. von 200.000 EUR eine Freiheitsst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 4 Mögliche Sanktionen bei Verstoß gegen die Übermittlungspflicht

Rz. 178 Für den Fall des Verstoßes gegen die Übermittlungspflicht enthält § 5b EStG weder eine eigene Sanktion noch verweist er auf andere Sanktionen oder ordnet deren entsprechende Anwendung an. Folglich können sich Konsequenzen nur ergeben, wenn sie sich aus den allgemeinen steuerlichen Vorschriften herleiten lassen. Rz. 179 Im Schrifttum wird unterschiedlich beurteilt, ob ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.1 Regelungsinhalt und -zweck

Rz. 1 § 5b EStG ergänzt die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen.[1] § 5b Abs. 1 EStG bestimmt, dass die darin benannten Unterlagen in elektronischer Form entsprechend einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie zu übermitteln sind.[2] § 5b Abs. 2 EStG lässt – unter engen Voraussetzungen – Ausnahmen zu. Im Ergebnis wird damit die Möglic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.4 Verhältnis zu Regelungen der AO

Rz. 50 § 5b EStG trifft keine Aussage zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung der "E-Bilanz" und einer evtl. Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist. Dies ist auch nicht notwendig, weil insoweit die allgemeinen Grundsätze gelten. Die Regelung ergänzt § 25 Abs. 3 EStG für die Abgabe der ESt-Erklärung, § 31 Abs. 1 S. 1 KStG für die der KSt-Erklärung und § 3 Abs. 2 der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.2 Keine Rückwirkung auf frühere Veranlagungszeiträume

Rz. 147 Das Inkrafttreten ist in § 52 Abs. 11 EStG und der AnwZptV v. 20.12.2010[1] geregelt (Rz. 32ff.). Diese Vorgaben stellen auf den Beginn des Wj. ab. Werden in Abs. 1 genannte Unterlagen aus früheren Wj. zu einem späteren Zeitpunkt geändert, müssen sie nicht elektronisch offengelegt werden. Damit kommt es zu einer sachgerechten Regelung, die unbillige Härten für die St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2020 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3.2 Gleichmäßigkeit der Besteuerung

Rz. 15 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für das Steuerrecht, dass die Stpfl. nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich belastet werden. Er wendet sich sowohl an den Gesetzgeber als auch an die Finanzbehörden und Gerichte.[1] Besteuerungsgleichheit besteht aus zwei Komponenten. Rz. 16 Zum einen bedarf es einer Gleichheit der normativen St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 5 Datenschutz

Rz. 37 Der Datenschutz ist Ausfluss des durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten sind nicht uneingeschränkt zulässig. Das BVerfG hat in seinem sog. Volkszählungsurteil[1] Grundsätze für den Schutz des vom Persönlichkeitsrecht umfassten Rechts a...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / kk) Abwicklung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 435 Des Weiteren können z.B. Regelungen über Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnachweis, Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III, Sozialversicherungsausweis), etwaige Darlehen, rückständige Vergütung, Tantiemen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Dienstwagen, Werkwohnung, Spesenabrechnung, Erfindungen, Firmenunterlagen und Schadensersatz aufgenommen werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, § 2

Rz. 580 Nach § 12 Abs. 1 S. 3 AÜG besteht die gesetzliche Verpflichtung des Verleihers, sich über die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung zu erklären. Im Vertrag wird der Verleiher auch verpflichtet, darüber einen Nachweis zu erbringen und eine Kopie der Erlaubnis als Anlage dem Vertrag beizufügen. Dies empfiehlt sich, um die Richtigkeit der Angaben des Verl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Durchführung des statusbezogenen Anfrageverfahrens

Rz. 1372 Bestehen Zweifel an der zutreffenden Statusbeurteilung des Mitarbeiters, kann sich der Arbeitgeber letztlich nur durch Einschaltung der Sozialversicherungsträger vor nachträglichen Beitragszahlungen wirksam schützen. Dabei bietet sich v.a. die Einleitung eines statusbezogenen Anfrageverfahrens gem. § 7a SGB IV [3030] an, das auch nach Beendigung des Beschäftigungsver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 219 Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat[680] der _________________________ (Name Firma) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten folge...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Streitwert bei Anfechtung einer Prüfungsanordnung

Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdienstes der Steuerverwaltung. Daneben zählen die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu den Außenprüfungsdiensten. Die Betriebsprüfung ist für die Finanzbehörden ein wesentliches Instrument, mit dem sie ihre Aufgabe erfüllen, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben. Sie hat die ...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 6 Ermittlungsprobleme der Finanzbehörden

Steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater sind selten. Neben dem Umstand, dass somit die ganz überwiegende Zahl der Steuerberater die vielfach im Schrifttum behandelten Probleme mit "hinterziehungsgeneigten Mandanten" offensichtlich zu meistern verstehen, sind hierfür spezifische Schwierigkeiten der Ermittlung ursächlich. Beihilfe setzt vor...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 1.2 Anlass für Außenprüfungen

Die Zollverwaltung erstellt zu Beginn eines Jahres einen Prüfungsplan, in dem die im jeweiligen Jahr zu prüfenden Unternehmen festgelegt werden. Es gibt verschiedene Umstände, die zu einer Prüfung führen können: Ein aufgetretener Fehler in der laufenden Verzollung kann Anlass sein, wie z. B. eine anonyme Anzeige oder Eingabe. Daneben sammelt die Zollverteilung Informationen ...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 1 Anlass für Betriebsprüfungen durch Zollbehörden

Jedes Unternehmen, das am Außenwirtschaftsverkehr teilnimmt, wird regelmäßig von den Zollbehörden überprüft. Die Häufigkeit hängt vom Umfang des Außenhandels ab. I. d. R. sollte eine Prüfung etwa alle 2 Jahre stattfinden, weil die Verjährungsfrist für zu viel oder zu wenig gezahlte Zölle 3 Jahre beträgt. Aber auch kürzere Abstände sind möglich, wenn das Unternehmen besondere...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 5 Schlussbetrachtung – auf die Dokumentation kommt es an

Wichtig ist bei allen Betriebsprüfungen durch die Zollbehörden, dass eine vollständige und lückenlose Dokumentation vorhanden ist. Auch wenn die Abfertigung heute schnell und weitgehend elektronisch abläuft, sollten verschiedene Dokumente zu einem Vorgang auch zusammen auffindbar sein. Betriebsprüfungen werden vorher angekündigt, sodass vorher noch mal alles gecheckt werden ...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 4.2 Extrahandel – Einfuhr aus Drittstaaten

4.2.1 Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr Bei Einfuhren, die zum freien Verkehr abgefertigt wurden, kann geprüft werden, ob die Einfuhrabgaben in richtiger Höhe errechnet und entrichtet wurden. Dies beinhaltet auch eine Kontrolle der richtigen Einreihung (Tarifierung) mit der richtigen Warennummer und die Kontrolle der Zollwertberechnungen. ob die Vorausset...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 2 Verfahrensrechtliche Hinweise

2.1 Aufbewahrung und Vorlage von Unterlagen Die Zollprüfung wird die Vorlage der zollrechtlich oder außenwirtschaftsrechtlich relevanten Unterlagen verlangen. Bei der Einfuhr müssen – je nachdem, ob Vereinfachungsverfahren bewilligt wurden – zahlreiche Informationen nicht in Papierform dargelegt werden. Die Unterlagen müssen aber vorgehalten werden und sind in einer Zollprüfu...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 1.1 Gegenstand der Prüfung und Prüfungsanordnung

Den ersten Kontakt mit der Zollprüfung hat das Unternehmen über die sog. Prüfungsanordnung, mit der dem Unternehmen mitgeteilt wird, dass eine Zollprüfung stattfinden wird. In der Prüfungsanordnung wird benannt, was Gegenstand der Zollprüfung ist. In Betracht kommt die Einfuhrseite, also die Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung von Einfuhrabgaben im weitesten Sinne (Präfe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung durch Zollb... / 4.2.2 Abfertigung zu besonderen Zollverfahren

Wurden dem Unternehmen besondere Zollverfahren genehmigt (Versand, Zolllager, Verwendung, Veredelung), kann es zu häufigeren Betriebsprüfungen kommen, um die Einhaltung der in der Genehmigung erteilten Auflagen zu kontrollieren. Bei Versandverfahren kann beim "zugelassenen Versender" geprüft werden, ob eventuelle Fristen zwischen Anmeldung und tatsächlichem Versand eingehalten...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 2.3 Keine Unterbrechung der Verjährung durch die Prüfung

Im Steuerrecht führt eine Außenprüfung zur Unterbrechung der sog. Festsetzungsverjährung, d. h. des Zeitraums innerhalb dessen Steuern nach ihrer Entstehung noch festgesetzt werden dürfen. Im Zollrecht gilt die Unterbrechung der sog. Mitteilungsverjährung durch eine Zollprüfung nicht. D.h., während der Zollprüfung läuft die Verjährung stetig weiter, sodass der Prüfer bemüht ...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag gibt einen komprimierten Überblick über alle wichtigen Anlässe für Betriebsprüfungen der Zollbehörden und welche Sachverhalte bei Export und Import im Fokus der Prüfer stehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung AWG, AO, AHStatG, Unionszollkodex, Warenursprung und Präferenzen (WuP), Verbote und Beschränkungen (VuB)mehr

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Betriebsprüfung durch Zollbehörden nach Abgaben- und Außenwirtschaftsrecht

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag gibt einen komprimierten Überblick über alle wichtigen Anlässe für Betriebsprüfungen der Zollbehörden und welche Sachverhalte bei Export und Import im Fokus der Prüfer stehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung AWG, AO, AHStatG, Unionszollkodex, Warenursprung und Präferenzen (WuP), Verbote und Beschränkungen (VuB) 1 Anlass für Betr...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 4 Import: Was bei Intra- und Extrahandel geprüft wird

Unter Import ist der Eingang aus anderen EU-Staaten (Intrahandel) und die Einfuhr aus Drittländern (Extrahandel) zu verstehen. 4.1 Intrahandel – Eingang aus anderen EU-Staaten Bei der Kontrolle von Eingängen kann kontrolliert werden, ob die "Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb" in die Umsatzsteueranmeldung aufgenommen und ggf. entrichtet wurde. Zudem hat auch hier ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung durch Zollb... / 4.1 Intrahandel – Eingang aus anderen EU-Staaten

Bei der Kontrolle von Eingängen kann kontrolliert werden, ob die "Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb" in die Umsatzsteueranmeldung aufgenommen und ggf. entrichtet wurde. Zudem hat auch hier ab einem Umsatz von 800.000 EUR p. a. eine Intrastat-Meldung zu erfolgen.mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 3 Gegenstand der Zollprüfung – Mögliche Prüfungsfelder

Nachfolgend sollen nur die Prüfungsgegenstände dargestellt werden, die in Zollprüfungen die Einfuhr und die Ausfuhr betreffend regelmäßig geprüft werden. Die Darstellung stellt lediglich einen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. 3.1 Übersicht Wie dargelegt, kann der Export, also die Ausfuhrseite geprüft werden sowie der Import, also die Einfuhrseite. Unter Export ...mehr