Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.4 Aufbewahrungsfristen

Beim Führen von Personalakten stellt sich für Arbeitgeber regelmäßig die Frage, wie lange die Informationen und Unterlagen aufbewahrt werden dürfen bzw. müssen. Es besteht keine pauschale gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine personenbezogene Daten und Unterlagen im Arbeitsverhältnis. Ob und wann ein Arbeitgeber eine Information oder eine Unterlage aus der Personalak...mehr

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Personalakte / 4.1.2 Führen von Personalakten

Dienstherren sind gemäß § 106 Abs. 1 BBG zum Führen von Personalakten für Bundesbeamte verpflichtet. Entsprechende Vorschriften können in den Beamtengesetzen der Länder geregelt sein. Für alle anderen Arbeitgeber existiert keine ausdrückliche Verpflichtung zum Führen von Personalakten. Auch lässt sich keine Pflicht zum Führen von Personalakten aus § 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Besonderheiten beim Vermögensübergang in einen KSt-befreiten oder KSt-pflichtigen Bereich der übernehmenden Körperschaft (Abs. 5)

Rz. 132 Soweit das Vermögen in einen KSt-befreiten oder nicht KSt-pflichtigen Bereich der übernehmenden Körperschaft übergeht, sind bei der übertragenden Körperschaft die stillen Reserven gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG durch Ansatz der gemeinen Werte zu versteuern.[1] Hinsichtlich der offenen Reserven/Rücklagen der übertragenden Körperschaft fingiert § 12 Abs. 5 KStG zud...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3 Kein Übergang von Verlusten und Zins-/EBITDA-Vortrag; eigene Verluste der übernehmenden Körperschaft

Rz. 92 Nach §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG gehen verrechenbare Verluste (§§ 15a Abs. 4, 15b Abs. 4 EStG), verbleibende Verlustvorträge (z. B. §§ 2a Abs. 1 S. 5, 10d Abs. 4, 15 Abs. 4 EStG, § 8d Abs. 1 S. 6f. KStG, oder – über § 19 Abs. 2 UmwStG – § 10a GewStG), nicht ausgeglichene negative Einkünfte (d. h. der laufende Verlust des auf den steuerlichen Übertragungsstichtag e...mehr

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Gedeihliches Nebeneinander ... / 5. Resümee

Zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht besteht eine Allianz, die bisweilen in eine Art "Überholmanöver"[16] mündet, wenn die Strafjustiz wie etwa bei den sog. Cum/Ex-Fällen vorprescht.[17] Entscheidend ist auf Seiten des Entscheidungsgremiums jeweils dessen Überzeugung. Hier würden wir uns in Fällen fehlender Eilbedürftigkeit auf Seiten der Strafgerichte bisweilen ein grö...mehr

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Gedeihliches Nebeneinander ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Dr. Sascha Schleich[*] Im Strafprozess herrschen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und die Unschuldsvermutung. Im FG-Verfahren spielen zur "richtigen" Entscheidung Mitwirkungspflichten die entscheidende Rolle. Ist der Antragsteller Träger der Feststellungslast, muss er im AdV-Verfahren das Gericht davon überzeugen, er werde den ihm obli...mehr

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Teilabschlussbescheid (§ 18... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR/StBin Dr. Isabella Denninger / Ass. Jur. Anna Hürten[*] Mit Wirkung zum 1.1.2025 hat der Gesetzgeber zur Beschleunigung des Außenprüfungsverfahrens den "Teilabschlussbescheid" (§ 180 Abs. 1a AO) eingeführt. Er wurde als neues Verfahrensinstrument in den Regelungskomplex zum Feststellungsverfahren (§§ 179 ff. AO) aufgenommen. In (mehrstöckigen) Personengesellschaf...mehr

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Gedeihliches Nebeneinander ... / 2. Die Beschränkung der Entscheidungsbasis auf präsente Beweismittel

Feststellungslast im AdV-Verfahren: Auch im Verfahren der Vollziehungsaussetzung[1] gelten die Regeln über die objektive Beweislast (Feststellungslast) mit der Folge, dass der Antragsteller die aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen hat (BFH v. 4.6.1996 – VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895). Glaubhaftmachung ist eine Beweisführung...mehr

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Gedeihliches Nebeneinander ... / c) Die Überzeugungsbildung im Hauptsacheverfahren

Aufhebung des Haftungsbescheids: Die so in den Fokus rückende Entscheidung des FG in der Hauptsache fiel für den Kläger positiv aus; das FG hob den Haftungsbescheid auf (FG Düsseldorf v. 18.2.2010 – 8 K 814/08 H, n.v.). Die Revision des Finanzamts hatte keinen Erfolg (BFH v. 15.1.2013 – VIII R 22/10, BFHE 240, 195 = BStBl. II 2013, 526 = AO-StB 2013, 132). Ohne Rechtsfehler ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 13 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften bewirkten Neuregelungen (§ 23 Abs. 12 GrEStG)

Rz. 14 Durch Art. 14 Nr. 3 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.7.2014, BGBl I 2014, 1266; BStBl I 2014, 1126, wurde in § 23 GrEStG ein neuer Abs. 12 angefügt. Danach sind die mit Art. 14 Nr. 1 und 2 des vorgenannten Gesetzes neu gefassten Vorschriften des § 6a S. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwarzarbeit / 1 Steuerpflichtige Schwarzarbeit

Die Begriffsdefinition der Schwarzarbeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz [1] ist auch für das Steuerrecht maßgebend. Schwarzarbeit schließt steuerliche Folgerungen nicht aus. Liegt ein Dienstverhältnis vor, gelten für den Schwarzarbeiter und seinen Auftraggeber (Arbeitgeber) die allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen. Keine Schwarzarbeit Schwarzarbeit im steuerrechtli...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

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Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt einerseits den zeitlichen Anwendungsbereich des am 1.1.1983 in Kraft getretenen GrEStG (Abs. 1) und seiner weiteren, zu späteren Zeitpunkten hinzugetretenen bzw. geänderten Vorschriften (Abs. 3 bis 7). Andererseits bestimmt sie über die weitere Anwendbarkeit des früheren – vor dem Inkrafttreten des GrEStG 1983 geltenden – Rechts auf Erwerbsvorgäng...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt (§ 18 Abs. 1 ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 2 Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs

Rz. 2 § 23 GrEStG stellt bei der Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes 1983 in seiner ursprünglichen Fassung und der nachfolgenden, durch das JStG 1997, das StEntlG 1999/2000/2002 sowie das StÄndG 2001 geänderten Rechtsvorschriften des Gesetzes auf die "Verwirklichung des Erwerbsvorgangs" ab. Aus dem in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff "Erwerbsvorgang" wird deutlich...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.3.4 Hinzurechnung weiterer zusätzlicher Leistungen

Rz. 11e Bei den Erwerben im Zwangsversteigerungsverfahren sind für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage neben § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG auch die Bestimmungen des § 9 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 GrEStG einschlägig (BFH v. 16.10.1985, II R 99/85, BStBl II 1986, 148). So sind auch hier zusätzlich gewährte Leistungen i. S. v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG der Gegenleistung hinzuzurechnen. ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.4 Historische Entwicklung der Neuregelung

Rz. 93i Die schon seit langer Zeit bekannten RETT-Blocker-Strukturen waren für den Gesetzgeber wegen der damit verbundenen erheblichen Ausfälle an Grunderwerbsteuer stets ein Ärgernis, das er unterbinden wollte. Insbesondere die aufkommensberechtigten und daher von diesen Steuerausfällen betroffenen Länder hatten ein großes Interesse daran, dieses "Steuerschlupfloch" zu schl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuersatz

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Elektrofahrzeuge

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2.1 Steuerrechtliche Bedeutung

Rz. 4 Die in §§ 145–147 AO getroffenen Regelungen enthalten einzelne kodifizierte GoB, wie sie auch nach §§ 238ff. HGB für die nach dem Handelsrecht Aufzeichnungs- und Buchführungspflichtigen gelten.[1] Sie sind uneingeschränkt maßgeblich für jedes Buchführungssystem und jede Buchführungsform.[2] Die Bedeutung dieser kodifizierten GoB beschränkt sich aber nicht nur auf die f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Der dem im früheren § 15 Abs. 1 StAnpG entsprechende Begriff der Geschäftsleitung ist steuerlich von Bedeutung, da im Steuerrecht vielfach an den Ort der Geschäftsleitung angeknüpft wird.[1] Vor allem ist der Ort der Geschäftsleitung neben dem Ort des Sitzes[2] für die Frage der unbeschränkten KSt-Pflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen vo...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.2 Anlage AESt – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

In dieser Anlage werden ausländische Erträge aufgenommen, zu denen eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Steuer (Quellensteuer) beantragt wird. Die Anlage AESt ist so konzipiert, dass für jeden Staat bzw. jeden Fonds eine gesonderte Anlage verwendet wird. Benötigt wird die Anlage insbesondere dann, wenn mit dem ausländischen Staat kein DBA besteht oder ein solches die...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2024 ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.3 Bekanntgabe gegenüber dem Stpfl., bei dem die Prüfung durchgeführt werden soll

Rz. 23 Nach § 197 Abs. 1 S. 1 AO sind die dort genannten Regelungen dem Stpfl. bekannt zu geben, "bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll". Das ist derjenige, dessen steuerliche Verhältnisse überprüft werden sollen und dem aufgegeben wird, die Außenprüfung in dem den in der Prüfungsanordnung näher beschriebenen Umfang zu dulden und bei ihr mitzuwirken.[1] Gegenüber...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Progressionsvorbehalt

Ergibt sich nach dem DBA ein ausschließliches Besteuerungsrecht des ausländischen Wohnsitz- oder Quellenstaats, so sind die nach einem DBA steuerbefreiten Einkünfte nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Da in § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG der Begriff "Einkünfte" verwendet wird, können zur Ermittlung des "Schattensteuersatzes" die entsprechenden Wer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

2.2.1 Abgrenzung zu Sozialversicherungsrenten Sozialversicherungsrenten fallen nach dem OECD-MA unter die Auffangregelung des Art. 21 MA. Es gilt das Wohnsitzprinzip. Viele DBA sehen aber abweichend hiervon das Kassenstaatsprinzip, d. h. eine Quellenbesteuerung vor. Die Behandlung in Deutschland ist in diesem Fall unterschiedlich. Zum Teil gilt die Steuerfreistellung, d. h. d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.10 Österreich

7.10.1 Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung Der Quellenstaat hat – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Rentenempfängers – das Besteuerungsrecht auf Bezüge, die aus der gesetzlichen Sozialversicherung gezahlt werden.[1] Dies sind bei Zahlungen aus Österreich die gesetzlichen Pensions-, Pflegeversicherungen, gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8 Sozialversicherungsbezüge

2.8.1 Grundzüge nach dem OECD-MA Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gehören nicht zu den Ruhegehältern i. S. des Art. 18 OECD-MA (selbst wenn Arbeitgeber Beiträge entrichten), sondern können nach dem OECD-MA nur im Wohnsitzstaat besteuert werden, da es sich um sonstige Bezüge i. S. des Art. 21 OECD-MA handelt. Viele DBA enthalten aber abweichende Regelungen von di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Besteuerung im Ansässigkeitsstaat Deutschland (Vermeidung der Doppelbesteuerung)

3.1 Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Die DBA regeln zum einen, welcher Staat das abschließende Besteuerungsrecht hat bzw. in welchem Umfang Quellensteuerrechte bestehen. Dies erfolgt im sog. Zuweisungsartikel (i. d. R. Artikel 6 – 21). Daneben wird im Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24) geregelt, welche Konsequenzen – Steuerfreistellung oder Anrechnung – si...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.14 Türkei

7.14.1 Steuerliche Behandlung von Renten nach dem DBA-Türkei 2011/2012 Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei vom 19.9.2011 ist zwar erst am 1.8.2012 in Kraft getreten, aber bereits rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden. Gegenüber dem vorhergehenden DBA hat sich insbesondere die abkommensrechtliche Behandlung von Alterseinkün...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.3 Sozialversicherungsrenten

7.15.3.1 DBA 1999/1990 Leistungen auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaats und andere öffentliche Ruhegehälter, die nicht von Art. 19 Abs. 1 DBA-USA betroffen sind, können nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 DBA-USA). Steht Deutschland nach Art. 19 Abs. 2 Satz 1 DBA-USA das Besteuerungsrecht einer Sozialversicherungsrent...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12 Schweiz

7.12.1 Allgemeines Private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, können vorbehaltlich des Art. 19 DBA Schweiz nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden.[1] Zur Klarstellung sind folgende Verständigungsvereinbarungen getroffen worden: Verständigungsvereinbarung zu Abfindungen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Besteuerungsrechte nach dem OECD-Musterabkommen

2.1 Überblick Nach Art. 18 der OECD-MA wird das Besteuerungsrecht für "private" Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen wie z. B. Witwen- und Waisenpensionen, die für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit gewährt werden, ausschließlich dem Wohnsitzstaat Deutschland zugewiesen. Entsprechendes gilt für Renten, wobei der Rentenbegriff in jedem DBA definiert wird. Insbesondere...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.11 Portugal

7.11.1 Portugiesische Steueranreize Seit 2009 gibt es in Portugal besondere Steuerbegünstigungen für Empfänger von Altersbezügen, die nach Portugal ziehen und sich bei der portugiesischen Finanzbehörde als sog. residente não habitual („neue Ansässige“) registrieren lassen. Sie wurden mit Gesetzes-Dekret 249/2009 in das portugiesische Einkommensteuerrecht (Art. 16 Abs. 8 bis A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Betroffene Ruhegehälter

Es muss sich um Zahlungen für ein bereits beendetes Arbeitsverhältnis handeln. Zum abzugrenzenden Begriff der Renten vgl. Tz. 2.10.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.8 Niederlande

7.8.1 DBA a. F. (bis einschließlich 2015) Die Besteuerung von Versorgungsbezügen ist in Art. 12 DBA Niederlande geregelt. Für private Ruhegehälter und Versorgungsbezüge hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht.[1] Der Begriff "Wohnsitzstaat" ist im DBA Niederlande gleichbedeutend mit dem Begriff Ansässigkeitsstaat des OECD-MA.[2] Soweit als Versorgungsbezüge ausdrücklich au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.7 Ausgestaltung der Besteuerung im ausländischen Quellenstaat

Die ausländische Besteuerung kann entweder im Abzugswege (abgeltende Quellensteuer) oder im Rahmen einer Veranlagung (zum individuellen Steuersatz) erfolgen.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.2 Öffentlicher Dienst

7.15.2.1 DBA USA Für Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip.[1] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhegehalt aus einer US-amerikanischen öffentlichen Kasse erhält, ist dieses Ruhegehalt in Deutschland grundsätzlich von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen.[2] Ausnahme: besitzt der Ruhegehaltsempfänger die deuts...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Doppelbesteuerungsproblematik und "Europatauglichkeit"

5.1 Allgemeines Insbesondere bei Betriebsrenten droht eine doppelte steuerliche Belastung sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase, wenn der Steuerpflichtige von einem Staat der vorgelagerten Besteuerung (Besteuerung als laufender Arbeitslohn) in einen anderen Staat der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften (wie z. B. Deutschland) zieht. Die Europä...mehr