Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Verbindliche Regel im Steuerrecht

Rn. 336a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Korrespondierende verbindliche Regelung im Handels- u Steuerrecht Bei übereinstimmenden verbindlichen Vorgaben im Handels- und Steuerrecht hat der Maßgeblichkeitsgrundsatz lediglich deklaratorische Wirkung (BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Rz 3, 4). Die Übereinstimmung von HB- und StB ist bei korrespondierenden Anordnungen ohnehin gewähr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Fehlende Regel im Steuerrecht

Rn. 336 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Bei verbindlicher Regelung im Handelsrecht (Gebot/Verbot) und fehlender Regelung im Steuerrecht greift der GoB-Verweis sowohl für den Ansatz dem Grunde als auch für den Ansatz der Höhe nach. Das Maßgeblichkeitsprinzip wirkt hier in seiner Grundform (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG), handelsbilanzielle Ansätze/Werte werden im Ergebnis in das Steuerr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Wahlrecht im Steuerrecht

Rn. 336h Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Für steuerliche Wahlrechte mit Lenkungszweck ist kennzeichnend, dass das Handelsrecht keine spezifische Regelung bereithält, sondern allg (zwingende) Ansatz- Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kommen. Dies gilt gleichermaßen für steuerliche Wahlrechte, die steuerliche Folgewirkungen von Gesetzesänderungen übergangsweise oder Folgewirkungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bürgschaft im Wirtschafts- und Bankenverkehr (Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht).

1. Überblick. Rn 14 Die Bürgschaft ist eine im Wirtschafts- und Bankenverkehr weit verbreitete Form der Personalsicherheit. Nach den statistischen Angaben der Bundesbank betrugen die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen per 31.10.19 ca 273,7 Mrd EUR. Im Vergleich zu den dinglichen Sicherheiten (zB Grundschuld, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Sic...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Steuerrecht

A. Pflichtteil im Erbschaftsteuerrecht einschließlich Bewertung[Autor] I. Grundregeln zur Erbschaftsteuer 1. Freibeträge und Steuersätze Rz. 1mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Fehlende Regel im Steuerrecht

Rn. 336d Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Wahlrechte im Handelsrecht, denen im Steuerrecht keine Regelung gegenüber steht, bleiben nach der Rspr des GrS steuerlich nicht erhalten (BFH v 03.02.1969, GrS 2/68, BStBl II 1969, 291 sowie zB BFH v 20.03.1980, IV R 89/79, BStBl II 1980, 297; BFH v 12.12.1991, IV R 28/91, BStBl II 1992, 602; BFH v 31.01.2013, GrS 1/10, BStBl II 2013, 317)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Verbindliche Regel im Steuerrecht

Rn. 336e Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Besteht im Handelsrecht ein Ansatz- oder Bewertungswahlrecht, das steuerlich auf eine verbindliche Regel trifft, geht die steuerliche Regelung vor, das handelsrechtliche Wahlrecht wird verdrängt. Ob es zu Abweichungen kommt, hängt davon ab, obmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Wahlrecht im Steuerrecht

Rn. 336f Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Bestehen im Handels- u Steuerrecht korrespondierende Wahlrechte, können HB u StB übereinstimmen, müssen es aber nicht. Das Wahlrecht kann grds jeweils eigenständig und folglich auch unterschiedlich ausgeübt werden (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG). Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB besteht ohne weitere gesetzliche Anordnungen nicht. Die ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Auswirkungen der Reform des BGB durch das MoPeG auf das Steuerrecht der PersGes?

Schrifttum: Fleischer, Leitbildwandel im Recht der BGB-Gesellschaft. Ein erster Rundgang durch den Mauracher Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, DB 2020, 1107; Kilincsoy, Analyse der Modernisierung des PersGes-Rechts durch das MoPeG, FR 2021, 248; Schiffers, Optionsmodell für PersGes nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: handels- und steuerbi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Im Steuerrecht.

Rn 18 Wird steuerrechtlich ein Arbeitsverhältnis angenommen, begründet dies die Pflicht des ArbG zur Abführung von Lohnsteuer (§ 41a I 1 EStG). Die Abgrenzung folgt im Wesentlichen den vorgenannten (Rn 17) Kriterien.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Der Testamentsvollstrecker im Steuerrecht.

Rn 7 Im Umfang der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker hat dieser nach § 34 III AO die steuerlichen Pflichten zu erfüllen und haftet dafür nach §§ 69, 34 AO mit den Erben gesamtschuldnerisch. Für Steuern, die noch beim Erblasser entstanden sind, muss der Testamentsvollstrecker die nötigen Steuererklärungen abgeben und die Nebenpflichten aus dem Steuerschuldverhältnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuerrecht.

Rn 11 Die erbvertragliche Zuwendung ist steuerpflichtig (§ 3 Nr I 1 ErbStG). Die Steuer entsteht mit dem Tod des Erblassers (§ 9 I Nr 1 ErbStG). Der Begünstigte kann vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten, insb Kosten, die ihm unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen (§ 10 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Wahlrecht im Steuerrecht

Rn. 336c Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Trifft eine verbindliche handelsrechtliche Regel auf ein steuerliches Wahlrecht, greift der steuerliche Wahlrechtsvorbehalt (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG; s Rn 328ff). Das steuerliche Wahlrecht kann unabhängig von der Handhabung in der HB ausgeübt werden. Liegt der HB-Ansatz innerhalb der Bandbreite des steuerlichen Wahlrechts, kann der HB-Ansa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Verbindliche Regel im Steuerrecht

Rn. 336g Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Angesprochen sind hier steuerkonzeptionell besondere Bilanzierungsvorschriften, die für die HB keine Bedeutung haben. Beispiele: Beteiligungen an mitunternehmerischen PersGes qualifizieren in der HB als Vermögensgegenstand, steuerlich dagegen wegen des mitunternehmerischen Besteuerungskonzeptes nicht als WG. InvZul: in der StB als (nicht ste...mehr

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Autoren

Stefanie Blum Dipl.-Fw. (FH), Oberregierungsrätin, Köln Gerhard Bruschke Dipl.-Fw., Steuerberater, Möhnesee Prof. Dr. Marc Desens Universitätsprofessor an der Universität Leipzig Prof. Dr. Franz Dötsch Vorsitzender Richter am BFH a.D., München, Honorarprofessor an der Technischen Universität München Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians Universi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 S...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / VII. Pflichtteilsbesteuerung bei Auslandsberührung

1. Deutsches Besteuerungsrecht Rz. 188 Zusätzliche erbschaftsteuerliche Probleme treten auf, wenn der Erblasser oder der Pflichtteilsberechtigte oder beide entweder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder weder einen gewöhnlichen Aufenthalt noch ihren Wohnsitz in Deutschland haben. In diesen Fällen stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt ein deutsches Besteuerungsrec...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / I. Grundregeln zur Erbschaftsteuer

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 216. Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2886

Rn. 236 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Historie: Am 10.10.2019 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 15.11.2019 in 2./3. Lesung. Der Bundesrat hat danach am 29.11.2019 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs 2 GG mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird. Am 18.12.2019 erfol...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / C. Pflichtteil im Einkommensteuerrecht

I. Einkommensteuerliche Behandlung des Pflichtteils bei Privatvermögen 1. Einführung Rz. 211 Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen führt beim pflichtteilsbelasteten Erben nicht zu Anschaffungskosten.[281] Der erbrechtliche Erwerb des Nachlasses durch den oder die Erben, die mit den Pflichtteilsansprüchen belastet sind, wird durch die Auszahlung der Pflichtteilsansprüche nic...mehr

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Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Die Hochzahl in den Fußnoten einer Kommentierung bezeichnet die Auflage.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einschränkung der Maßgeblichkeit des inländischen Steuerrechts für gewerbliche PersGes mit Auslandsbezug durch DBA

Rn. 18b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das internationale Steuerrecht und das Doppelbesteuerungsrecht kennen die deutsche Mitunternehmerbesteuerung mit Gesamthandsbilanz, Ergänzungs- und Sonderbilanzen, Sondervergütungen, die zum Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft gehören, gewerblicher Prägung bzw Infizierung meist nicht. Zur Vermeidung daraus folgender sog "weißer Einkünfte"...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / g) Geltendmachung durch Stundung

aa) Stundung des Pflichtteilsanspruchs Rz. 44 Die überwiegende Meinung[53] geht davon aus, in der Stundung eines Pflichtteilsanspruchs liege stets eine Geltendmachung des gesamten Pflichtteilsanspruchs. Erbschaftsteuerlich entsteht damit grundsätzlich sogleich die Steuerpflicht in voller Höhe. Der Stundung gehe denklogisch die Einigung zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigt...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Besteuerungszeitpunkt, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG

Rz. 72 Der Zeitpunkt der Besteuerung des geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs ist mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung identisch.[110] Insoweit kann auf die oben gemachten Ausführungen (siehe Rdn 28 ff.) verwiesen werden.mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / I. Einkommensteuerliche Behandlung des Pflichtteils bei Privatvermögen

1. Einführung Rz. 211 Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen führt beim pflichtteilsbelasteten Erben nicht zu Anschaffungskosten.[281] Der erbrechtliche Erwerb des Nachlasses durch den oder die Erben, die mit den Pflichtteilsansprüchen belastet sind, wird durch die Auszahlung der Pflichtteilsansprüche nicht zu einem (teil-)entgeltlichen Vertrag. Ein Veräußerungsgeschäft wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerrecht

Rn. 116a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Ausgestaltung als Mischform zwischen PersGes und KapGes führt dazu, dass die KGaA wegen ihrer zivilrechtlichen Einordnung als juristische Person steuerlich nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG in vollem Umfang als solche kstpfl ist, ebenso nach § 2 Abs 2 S 1 GewStG als solche gewstpfl. Der/die persönlich haftenden Gesellschafter (phG) sind (s BFH v...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / IV. Steuerpflicht der Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG

1. Ausgangspunkt Rz. 125 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[185] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 E...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Begriff der Geltendmachung

a) Ausgangspunkt Rz. 25 Zivilrechtlich entsteht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall, § 2317 BGB. Anderes gilt hingegen für das Erbschaftsteuerrecht. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Erbschaftsteuer für den geltend gemachten Pflichtteil erst in dem Moment, in dem der Pflichtteilsanspruch vom Berechtigten geltend gemacht wird, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG. En...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / V. Erwerb als Abfindung für einen Erbverzicht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG

1. Ausgangspunkt und Systematik Rz. 167 Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 2346 BGB) gewährt wird. Gem. § 2346 Abs. 2 BGB kann entweder auf das Erbrecht insgesamt oder aber auf das Pflichtteilsrecht als Teil des Erbrechts isoliert verzichtet werden. Auch dies unterfällt dem Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 5...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / VI. Besteuerung des Erbschaftsvertrages über zukünftige Pflichtteilsansprüche gem. § 311b BGB

1. Ausgangspunkt und Steuerbarkeit Rz. 175 Gem. § 311b Abs. 4, 5 BGB können künftige gesetzliche Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil am Nachlass eines noch lebenden Dritten Vereinbarungen schließen. Derartige Verträge nennen sich üblicherweise Erbschaftsvertrag.[239] Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Die Rechtsprechung hatte sich mit...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / i) Geltendmachung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs

aa) Geltendmachung trotz Verjährung Rz. 55 Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs (§ 2332 BGB) steht der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nicht entgegen.[80] In diesem Fall genügt das bloße Verlangen der Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs jedoch nicht. Der Erbe hat nämlich die Möglichkeit, sich entweder auf die Einrede der Verjährung zu berufen oder den Anspruch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Zur Anwendbarkeit der Einziehung von Taterträgen im Steuerrecht

Rz. 1130.5 [Autor/Stand] Nach der bisherigen Rechtslage kam dem Verfall geringe praktische Bedeutung zu. Ursächlich hierfür war die Ausschlussklausel des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. Danach kam eine Verfallsanordnung nicht in Betracht, soweit dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung dem Täter oder Teilnehmer den Wert des aus der Tat Erlangten e...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / B. Pflichtteilsrecht und Grunderwerbsteuer

I. Einführung Rz. 202 Grundsätzlich hat das Grunderwerbsteuerrecht nichts mit dem Pflichtteilsrecht gemeinsam. Denn der Pflichtteilsanspruch ist nach den §§ 2303 ff. BGB ein auf Geld gerichteter Anspruch. Ein Bezug zum Erwerb von Grundbesitz besteht grundsätzlich nicht. Dennoch kann in vielfältigen Fallkonstellationen der Nachfolgegestaltung Grundbesitz an Erfüllungs statt od...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 8. Abzug der Pflichtteilslast beim Erben/Beschenkten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG

a) Grundlagen Rz. 85 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG sind von dem Erwerb des Erben als Nachlassverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus dem geltend gemachten Pflichtteil abzugsfähig. Weitere Regelungen zum genauen Zeitpunkt sowie zur Bewertung finden sich in § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG nicht. Dennoch wird zu Recht aus der Erwähnung der Geltendmachung des Pflichtteils abgeleitet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Steuerrecht

Rn. 141b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zur Vermeidung einer Zwangsbetriebsaufgabe – heutzutage auch wichtig als Auffangtatbestand bei ungewollter Beendigung einer Betriebsaufspaltung, s Rn 305 zu (1) und (3) und s Rn 421 – wurde durch den BFH (grundlegend s GrS BFH vom 13.11.1963, BStBl III 1964, 124) das Rechtskonstrukt der Betriebsverpachtung im Ganzen als ein Fall der "Betri...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 9. Gestaltungsüberlegungen zur Vermeidung der nachteiligen erbschaftsteuerlichen Folgen eines Berliner Testaments

a) Ausgangspunkt Rz. 103 Zivilrechtlich wird das Pflichtteilsrecht fast immer, wenn es zur Anwendung kommt, als Ärgernis empfunden. Zahlreiche Vermeidungs- und Umgehungsstrategien werden hier diskutiert[158] und ausprobiert – teilweise mit zweifelhaftem Ausgang und gewissen damit verbundenen Unsicherheiten. Erbschaftsteuerlich ist die Situation hingegen anders. Selbstverständ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / A. Pflichtteil im Erbschaftsteuerrecht einschließlich Bewertung

I. Grundregeln zur Erbschaftsteuer 1. Freibeträge und Steuersätze Rz. 1mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / II. Einkommensteuerliche Behandlung des Pflichtteils im Betriebsvermögen

1. Ausgangspunkt Rz. 222 Zunächst gilt im Bereich des Betriebsvermögens ebenso wie beim Privatvermögen, dass die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen wie die Erfüllung von Barvermächtnissen beim Erben nicht zu Anschaffungskosten auf den erworbenen Nachlass führen.[311] Der Erbe muss daher auch dann die Buchwerte des Erblassers fortführen, wenn er Aufwendungen in Form von Barv...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / II. Geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG

1. Einführung Rz. 18 Zur Einstimmung auf das Erbschaftsteuerrecht des Pflichtteilsrechts mag folgendes einführendes Beispiel dienen: Beispiel Der Steuerpflichtige S ist bei dem Tode seines Vaters V enterbt worden und hat daher von den Erben nur den Pflichtteil erhalten. Er meint, dass dieser Erwerb nicht steuerpflichtig sein dürfte, da er weder etwas geschenkt noch eine Erbsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Besonderheiten bei Hingabe von Betriebsvermögen als Abfindung

Rz. 159 Große steuergestalterische Spielräume entstehen im Bereich des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG dadurch, dass der mit dem Nominalwert zu versteuernde Pflichtteilsanspruch durch anderes Vermögen ersetzt werden kann, das mit niedrigeren Werten besteuert wird bzw. andere erbschaftsteuerliche Vorteile mit sich bringen kann. Dies gilt insbesondere für Vermögensgegenstände i.S.d. §...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 174 Die Steuer entsteht im Falle des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit Ausführung der Zuwendung. Für den Zeitpunkt der Ausführung ist grundsätzlich nicht der Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages maßgebend.[236] Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem rechtswirksam der Vermögensübergang herbeigeführt worden ist, so dass die Vermögensmehru...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / I. Einführung

Rz. 202 Grundsätzlich hat das Grunderwerbsteuerrecht nichts mit dem Pflichtteilsrecht gemeinsam. Denn der Pflichtteilsanspruch ist nach den §§ 2303 ff. BGB ein auf Geld gerichteter Anspruch. Ein Bezug zum Erwerb von Grundbesitz besteht grundsätzlich nicht. Dennoch kann in vielfältigen Fallkonstellationen der Nachfolgegestaltung Grundbesitz an Erfüllungs statt oder als Abfind...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / j) Der geerbte Pflichtteilsanspruch

Rz. 66 Ist der Erblasser Pflichtteilsberechtigt gegenüber Dritten und hat er den Pflichtteil zu Lebzeiten bereits geltend gemacht, geht bei seinem Tod die noch nicht erfüllte Pflichtteilsforderung auf seine Erben über. Diese haben die Pflichtteilsforderung als Teil des Nachlasses der Erbschaftsteuer zu unterwerfen. Der BFH musste sich zwischenzeitlich mit der Frage auseinande...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Rz. 200 Schließlich können sich steuerrechtliche Probleme in Hinblick auf die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer ergeben, wenn Vermögensgegenstände sowohl deutscher als auch ausländischer Erbschaftsteuer unterliegen.[264] Beispiel Erblasser E ist deutscher Staatsangehöriger und unbeschränkt in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig. Er hinterlässt jedoch Vermögen im Ausla...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / III. Hingabe gegen Verzicht auf den nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch

Rz. 208 Bei Übertragung eines Grundstücks als Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG ist es unbestritten, dass in einem solchen Fall die Grunderwerbsteuerbefreiung des § 3 Nr. 2 GrEStG gilt.[276] Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem übertragenen Grundbesitz um Nachlassvermögen handelt oder nicht. Der Grundbesitz k...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / V. Besteuerung bei weiteren Gegenleistungen des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 210 Die Grunderwerbsteuerfreiheit kann nur so weit reichen, als der Grundbesitz ausschließlich auf erbschaftsteuerpflichtiger Grundlage hingegeben wird. Hat der Pflichtteilsberechtigte hingegen dem Zuwendenden andere Gegenleistungen zu erbringen, z.B. Verbindlichkeiten zu übernehmen oder Barzahlungen zu leisten, so erfolgt der Erwerb insoweit nicht auf erbrechtlicher Gru...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 3 Betriebsvermögen wird grundsätzlich einheitlich bewertet. Bewertungsmaßstab ist der gemeine Wert (§ 12 ErbStG i.V.m. § 11 BewG). Bei börsennotierten Kapitalgesellschaftsanteilen ist vorrangig der Börsenkurs maßgeblich, bei Einzelunternehmen, Mitunternehmer- (Personengesellschafts)anteilen und sonstigen Anteilen an Kapitalgesellschaften findet alternativ ein vereinfacht...mehr