Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland: Das BMF hatte die Frage verneint, ob die Sonderregelungen für Reiseleistungen auch für Unternehmer mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet anwendbar sind (BMF v. 29.1.2021 – III C 2 - S 7419/19/10002:004, BStBl. I 2021, 250). Hierzu wurde zudem aus Gründen des Vertrauenss...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Umsatzsteuerliche Rechnungsangaben und Vorsteuerabzug; Verwendung eines Aliasnamens und einer Zustellanschrift nach dem ProstSchG: Die Finanzverwaltung wurde um eine Beurteilung des Verhältnisses der nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Rechnungsangaben und der Verwendung eines Aliasnamens nach § 5 Abs. 6 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gebeten. Hierzu hat das BMF nun...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 1.4.4 Bilanzierung bei Personengesellschaften

Gem. § 1 Abs. 2 FZulG gilt bei Personengesellschaften (genauer: Mitunternehmerschaften) die Gesellschaft als Anspruchsberechtigte. Die Regelung ist erforderlich, da eine Mitunternehmerschaft selbst nicht der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer unterliegt, auf welche die Forschungszulage angerechnet wird (sofern die Gesellschaft nicht zur Körperschaftbesteuerung nach § 1a KStG...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 3.4 DRS 18: Überarbeitung durch DRÄS 11 – Update

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 9.3.2021 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 11 (DRÄS 11) verabschiedet, der v.a. DRS 18 Latente Steuern ändert. DRÄS 11 wurde am 2.6.2021 vom BMJV gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht (mit der Folge einer widerlegbaren GoK-Vermutung) und ist für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 beginnen....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.3 Aus dem Nachlass zu entrichtende Schulden

Rz. 50 Die in § 45 Abs. 2 S. 1 AO enthaltene Verweisung auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts gilt für die "aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden". Darunter sind die Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 1967 Abs. 1 BGB zu verstehen[1], zu denen nach § 1967 Abs. 2 BGB neben den vom Erblasser herrührenden Schulden (sog. Erblasserschulden) auch die den Erben als so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.4.2 Verfahren zur Geltendmachung der Beschränkung

Rz. 60 Bei Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wird die Haftungsbeschränkung dadurch verwirklicht, dass das FA Ansprüche auf die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden zur Insolvenztabelle anzumelden[1] und bestrittene Forderungen durch Insolvenzfeststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO festzustellen hat. Dies gilt auch, soweit bereits bestandskräftige Steuerbesch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.2 Erbe

Rz. 46 Erbe ist derjenige bzw. sind diejenigen, auf den bzw. die mit dem Tod des Erblassers dessen Vermögen als Ganzes übergegangen ist.[1] Nach dem Erbrecht des BGB kann Erbe jede natürliche oder juristische Person sein, darüber hinaus aber auch jedes andere Gebilde, das zivilrechtlich Träger von Rechten sein kann, z. B Personengesellschaften des Handelsrechts oder nichtrech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zahlung der verkürzten Steuern und der Hinterziehungszinsen

a) Zahlung durch Dritte Rz. 396 [Autor/Stand] § 371 Abs. 3 AO verlangt von dem an der Tat Beteiligten nicht, dass er die geschuldeten Steuerbeträge aus eigenen Mitteln beschafft oder sie selbst bezahlt. Die Pflicht zur Nachentrichtung der verkürzten Steuern ist keine höchstpersönliche Pflicht. Ähnlich wie bei der Berichtigungserklärung kann der Selbstanzeigende sich eines Dri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachzahlungsfrist

Schrifttum: App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; App, Zur fristgerechten Nachzahlung von hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuerbeträgen nach Selbstanzeige des Steuerpflichtigen, StW 2006, 180; Weyand, Nachzahlungsfrist bei Selbstanzeige, INF 2007, 289. a) Erfordernis der Fristsetzung Rz. 343 [A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nachzahlungspflichtiger

a) Täter/Teilnehmer Rz. 297 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Nachzahlung der Steuer besteht gem. § 371 Abs. 3 AO "für einen an der Tat Beteiligten", dessentwegen die Selbstanzeige erstattet wurde[2]. Die Umschreibung hat lediglich klarstellende Bedeutung und besagt, dass die Form der Tatbeteiligung für die Nachzahlungsverpflichtung unerheblich ist[3]. Damit kommen sowohl (Allein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Notwendiger Inhalt der Berichtigungserklärung

Rz. 159 [Autor/Stand] Grundsätzlich wird von dem Täter erwartet, dass er seine Berichtigungserklärung so abgibt, wie dies bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Erklärungs- und Auskunftspflichten schon früher hätte geschehen müssen[2]. Es dürfen aber auch keine strengeren Maßstäbe angelegt werden als im Steuerermittlungsverfahren, bei dem es genügt, dass der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Sicherung der Nachentrichtungspflicht (§ 371 Abs. 3 AO)

Rz. 890 [Autor/Stand] Siehe Rz. 294 ff. Wenn die FinB die Selbstanzeige anerkennt, wird eine Frist zur Nachentrichtung der verkürzten Steuern gesetzt (§ 371 Abs. 3 AO). Ist der zur Nachentrichtung Verpflichtete finanziell nicht in der Lage, die Steuern und Hinterziehungszinsen rechtzeitig nachzuzahlen, entfällt die Strafbefreiung und das Strafverfahren gegen ihn wird weiterb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen oder Jahreserklärungen

Rz. 673 [Autor/Stand] Wie bereits in Rz. 168 ff., ausgeführt wurde, ist die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen oder Jahressteuererklärungen als Berichtigungserklärung i.S.d. § 371 Abs. 1 AO zu werten. Fraglich ist dabei, ob die strafbefreiende Wirkung durch Tatentdeckung ausgeschlossen ist, weil wegen der Listenführung bei der FinB regelmäßig Kenntnis von der verspätete...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Wirkung des Fristablaufs

Rz. 384 [Autor/Stand] Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist entscheidet sich die Frage, ob der Täter wegen der von ihm begangenen Steuerhinterziehung zu bestrafen ist. Hat er seine Zahlungspflicht erfüllt, bleibt er straffrei. Hat er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt, so verwirkt er endgültig mit dem Zeitpunkt des Fristablaufs ipso iure die im Gesetz vorgesehene Strafe (zur W...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Zeitliche Anwendung

Rz. 9 [Autor/Stand] Rückwirkende Anwendung. Nach § 52 Abs. 8c Satz 1 EStG i.d.F. des ATADUmsG ist § 4k EStG erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 entstehen. Aufwendungen, die rechtlich bereits vor dem 1.1.2020 verursacht wurden, gelten nur insoweit als nach dem 31.12.2019 entstanden, als ihnen ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Darlehensvertrag, Mietvert...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Steueramnestie nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Schrifttum: Bergmann/Eickmann, Die Ausschlussgründe der strafbefreienden Erklärung und Selbstanzeige im Vergleich, 2004; Götzenberger, Steueramnestie und neue Zinsbesteuerung, 2004; Gotzens/Kindshofer, Die Steueramnestie, 2004; Joecks/Randt, Steueramnestie 2004/2005, Erläuterungen, Checklisten, Materialien, 2004; Kaligin, Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG, Praktikerko...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Form der Selbstanzeige

Rz. 144 [Autor/Stand] Eine besondere Form schreibt das Gesetz für die Berichtigungserklärung nicht vor, insb. braucht die Selbstanzeige nicht – wie etwa die ursprüngliche oder unterlassene Steuererklärung – auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 150 AO) abgegeben zu werden[2]. Sie kann schriftlich, mündlich [3], per Telefax oder fernmündlich [4], per E-Mail oder zu Protokoll...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen (Satz 1)

"Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen sind insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifika...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtfertigung des § 371 AO

Rz. 43 [Autor/Stand] Damit ist die ratio des § 371 AO von einer Vielzahl von Aspekten geprägt, die in ihrem Zusammenspiel die Sonderstellung der Selbstanzeige im Strafrechtssystem rechtfertigen. Wie aber bereits ausgeführt, ist eine zweifelsfreie strafrechtssystematische Erklärung für die Selbstanzeigeregelung nicht möglich, m.E. wegen der – auch verfassungsmäßig anerkannten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3 Anzurechnende Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Seitdem 1.1.2009 kann eine Anrechnung der KapESt auf die ESt nur in den Fällen erfolgen, in denen die Kapitalerträge nicht nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] besteuert werden. Auf die ESt angerechnet wird die KapESt, die insgesamt von denjenigen inländischen[2] Kapitalerträgen erhoben wurde, die in dem betreffenden Vz bei der Veranla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.5 Auszahlung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten (S. 3)

Rz. 93 Bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt worden sind, wirkt die Auszahlung eines sich bei der Abrechnung zugunsten der Ehegatten ergebenden Überschusses an einen der Ehegatten auch für und gegen den anderen Ehegatten. Die Finanzverwaltung hat die Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.3 Entstehung und Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 13 Von der Entstehung der ESt zu unterscheiden sind die Festsetzung der ESt durch Steuerbescheid (§§ 155 bis 192 AO), die Fälligkeit des Steueranspruchs (§ 220 AO) und die Verwirklichung des Steueranspruchs im Erhebungsverfahren (§§ 218 bis 248 AO). Rz. 14 Die ESt entsteht unabhängig von ihrer Festsetzung dem Grunde nach mit Ablauf des Vz – gleich, in welcher Höhe sie unter ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5 Anrechnung erhobener Lohnsteuer bei Nettolohnvereinbarung

Rz. 56 Zu dem bei der ESt-Veranlagung eines Arbeitnehmers zu berücksichtigenden stpfl. Arbeitslohn gehören auch sog. Nettobezüge. Der bei der Veranlagung anzusetzende Nettolohn ist um die vom Arbeitgeber übernommenen Steuern (LSt, SolZ zur LSt, Lohnkirchensteuer etc.) zu erhöhen, weil auch bei einer Nettolohnvereinbarung der Arbeitnehmer Schuldner dieser Steuern ist.[1] Über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.4 Nachweis des Steuerabzugs

Rz. 74 Die durch Steuerabzug erhobene ESt (KapESt) kann der Stpfl. durch Vorlage einer KapESt-Bescheinigung i. S. d. § 45a Abs. 2, Abs. 3 EStG nachweisen, die nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen ist. Welche Angaben dabei zu bescheinigen sind, ist aus § 45a Abs. 2, 3 EStG ersichtlich. Durch G. v. 11.10.1995[1] wurde § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG (neu gefasst durch G. v. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 4 Rechtsfolgen der fehlenden Handlungsfähigkeit

Rz. 39 Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten ist eine notwendige Verfahrenshandlungs- und Sachentscheidungsvoraussetzung.[1] Fehlt dem Beteiligten die rechtliche oder natürliche Handlungsfähigkeit, so müssen die gesetzlichen Vertreter oder satzungs- bzw. vertragsgemäßen Organe für den Beteiligten handeln.[2] Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten, die im Zeitpunkt der Vornah...mehr

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Kindergeld / 3.2 Kindergeld und Kinderfreibeträge

Gemäß § 31 EStG wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes entweder durch die Freibeträge für Kinder nach § 32 oder durch Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG bewirkt. Die Freibeträge nach §§ 32, 66 EStG: Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein jährlicher Freibetrag für das "sächliche ...mehr

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Spediteure / 4.4 Leistungseinkauf von EU-ausländischen Frachtführern und anderen Dienstleistern

Wegen der generellen Steuerbarkeit und ggf. Steuerpflicht der Güterbeförderungsleistungen und damit zusammenhängender Nebenleistungen hat der deutsche Auftraggeber Folgendes zu beachten: Bei der Abrechnung EU-ausländischer Auftragnehmer über Inlandstransporte und innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen besteht stets die Verpflichtung zur Übernahme der Steuerschuld ...mehr

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Spediteure / Zusammenfassung

Überblick Die Leistungen der Spediteure umfassen die Besorgung des Gütertransports durch Frachtführer, Verfrachter oder Selbsteintritt sowie diverse Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lagerung, Erhaltung, dem Umschlag und der Zollabfertigung der transportierten Güter. Charakteristisch ist das Angebot eines Leistungsbündels und der Ankauf von oftmals hochspezialisierten Einz...mehr

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Spediteure / 3.1 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt für die Beförderung von Gegenständen der Ausfuhr in das Drittlandsgebiet, einschließlich der Beförderungen im externen Versandverfahren; die Beförderung von Gegenständen der Einfuhr bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft bzw. einem weiteren verfügten Bestimmungsort, wenn die Kosten für diese Leistung in der Bemessungsgrund...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungspraxis zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ab dem Jahr 2014

Kommentar Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Zinssatzes nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nun die Folgen für die Besteuerungspraxis fest. Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen Die Zinsregelung nach § 238 Abs. 1 AO i. V. m. § 233a AO – die sog. Vollverzinsung – soll ...mehr

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Spediteure / 4.1 Definition

Eine innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistung liegt vor, wenn die Beförderung der Gegenstände im Gebiet von zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beginnt und endet. Die Leistungen sind ausnahmslos steuerpflichtig. Durch die Verlagerung des Besteuerungsorts an den Ansässigkeitsort des steuerpflichtigen Auftraggebers[1] wurde das Bestimmungslandprinzip (Besteuerung im Lan...mehr

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Spediteure / 3.2 Güterbeförderungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr

Die Steuerbefreiung bezieht sich unmittelbar auf Versendungen im Zusammenhang mit der Erbringung einer Ausfuhrlieferung bzw. einer Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Hierbei handelt es sich um den grenzüberschreitenden Transport selbst, einen eventuell anfallenden Vortransport, z. B. durch einen Frachtführer vom Absender zum Flughafen, Bahnhof, Binnen- oder Seehafen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.4 Einbuchung der Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine Personengesellschaft

Rz. 19 Ist eine Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt wird die Dividende auf der Ebene der Personenhandelsgesellschaft in der Handelsbilanz vereinnahmt.[1] Die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften umfassen auch die einbehaltenen Kapitalertragsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf), die bei der Einbuchung des Beteiligungsertra...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt dieses Gesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht, die umsatzsteuerlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 752 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 846 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemeines

Rz. 740 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 633 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld

Tz. 12 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 30 KStG unterscheidet für den Zeitpunkt der Entstehung der KSt zwischen St-Abzugsbeträgen, Vorauszahlungen und der veranlagten St. 2.2.1 Steuerabzugsbeträge (§ 30 Nr 1 KStG) Tz. 13 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 30 Nr 1 KStG entsteht die KSt in Form von St-Abzugsbeträgen in dem Zeitpunkt, in dem die st-abzugspflichtigen Eink zufließen. Di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft

Rz. 21 [Autor/Stand] Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter müssen die an sie gerichtete Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung erfüllen (§ 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG, § 149 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO)[2]; allerdings nur im Umfang ihres durchaus beschränkbaren Aufgabenbereichs (§ 34 Abs. 3 AO – s. § 32 ErbStG Rz. 9–22).[3] Fraglich war, ob sie, die unstreitig kein...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / XI. Steuerstundung (§ 28 Abs. 3 S. 2 ErbStG)

Rz. 50 Greift die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG nicht, weil etwa die personellen Voraussetzungen nicht vorliegen, kommt in ähnlich gelagerten Sachverhalten eine Steuerstundung gem. § 28 Abs. 3 S. 2 ErbStG in Betracht. Danach kann bei einem Erwerb eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder von Wohneigentum im Erbfall und im Schenkungsfall eine Stundung der Ste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Sonderfälle der Entstehung von Körperschaftsteuer

Tz. 32 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im zeitlichen Anwendungsbereich dieser Vorschriften entstand die KSt hinsichtlich des KSt-Erhöhungs- und -Minderungsbetrags nach den §§ 37, 38 KStG mit Ablauf des VZ, in dem die Leistung erbracht bzw empfangen wurde, die die KSt-Änderung auslöste (s R 30 S 1 KStR 2015). Tz. 33 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die besondere KSt nach § 5 Abs 1 Nr 5 S...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Annahme der Erbschaft

Rz. 65 Hat der Erbe die Erbschaft angenommen oder läuft die Ausschlagung (z.B. wegen Fristversäumnisses i.S.d. § 1943 BGB) leer, ist bei ihm die Erbschaftsteuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bereits entstanden. Die entsprechende Steuerschuld bleibt dann endgültig bestehen, auch wenn der Erbe nachträglich auf das Erbe verzichtet oder dieses im Wege des Erbschaftskaufs (§§ 2371...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VIII. Steuerstundung

Rz. 92 Liegt ein Grundstück i.S.d. § 13d Abs. 3 ErbStG vor, kann – auch wenn ein Vorbehaltsnießbrauch vereinbart wurde[86] – die auf diesen Erwerb, d.h. im Erbfall und im Schenkungsfall, entfallende Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer auf Antrag bis zu sieben Jahre gestundet werden, § 28 Abs. 3 S. 1 ErbStG. Voraussetzung ist, dass der Erwerber die darauf entfallende Steuer ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Besteuerung des Vorerben (§ 6 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 135 Der Vorerbe wird – trotz zivilrechtlicher Verfügungsbeschränkungen – als Vollerbe behandelt und besteuert, § 6 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Allerdings wird er durch die Erbschaftbesteuerung des Erwerbs wirtschaftlich nicht belastet, da er die durch die Vorerbschaft veranlasste Steuer aus den Mitteln der Vorerbschaft entrichten darf, § 20 Abs. 4 ErbStG i.V.m...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / A. Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 1 Der Entstehungszeitpunkt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ist grundsätzlich maßgeblich fürmehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / VI. Haftung des Testamentsvollstreckers für die Erbschaftsteuer

Rz. 18 Der Testamentsvollstrecker hat als Vermögensverwalter i.S.d. § 34 Abs. 3 AO die steuerlichen Pflichten des § 34 Abs. 1 AO zu erfüllen. Danach hat er insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die er verwaltet, mithin aus dem Nachlass, der seiner Tätigkeit unterfällt. Es kann zu einer persönlichen Haftung des Testamentsvollstrecke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 Zeitpunkt der Entstehung der Abzugssteuer in besonderen Fällen

Tz. 22 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG (St-Abzug bei Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG) entsteht die KapSt auch, soweit sie auf vGA entfällt, die im abgelaufenen Wj vorgenommen worden sind, im Zeitpunkt der Bil-Erstellung (des BgA), spätestens jedoch acht Monate nach Ablauf des Wj (s § 44 Abs 6 S 2 EStG). Dieser Zeitpunkt des Ents...mehr