Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zweifel über die Höhe der Steuerverkürzung

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Aussetzung nach § 396 AO ist nur zulässig, wenn die Steuerverkürzung (bzw. ungerechtfertigte Vorteilserlangung) dem Grunde nach ("ob") streitig ist, nicht dagegen bei Zweifeln hinsichtlich der Höhe der Verkürzung bzw. des zu Unrecht erlangten Vorteils[2]. Die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung ist nämlich nicht vom Umfang der verkürzten Steu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafrechtliche Verwertungsverbote

a) Anwendung oder Androhung unzulässigen Zwangs Rz. 155 [Autor/Stand] Wird der Stpfl. entgegen dem Verbot in § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO von der FinB durch Einsatz steuerlicher Zwangsmittel trotz Kenntnis von der drohenden Selbstbelastung zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren gezwungen, unterliegen die betreffenden Tatsachenfeststellungen dem strafprozessuales Verwertungsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Prozessökonomische Gründe

Rz. 49 [Autor/Stand] Sofern es an der nötigen Abhängigkeit von einer steuerrechtlichen Vorfrage fehlt, ist es auch unzulässig, das Strafverfahren unter Berufung auf § 396 AO allein aus prozessökonomischen Gründen oder aus Zweckmäßigkeitserwägungen auszusetzen[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Eröffnung des Anwendungsbereichs

Rz. 37 [Autor/Stand] Zunächst verlangt die Aussetzung des Verfahrens, dass überhaupt der Anwendungsbereich des § 396 AO eröffnet ist. Dazu muss ein anhängiges Strafverfahren vorliegen, bei dem die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung infrage steht.Darüber hinaus erfordert § 396 AO keine Personenidentität, wohingegen Sachverhaltsidentität gegeben sein muss (s. ausführl...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / VII. Zusätzliche Gebühr Nr. 5115 VV

In Nr. 5115 VV ist – ebenso wie im Strafverfahren in Nr. 4141 VV für das Berufungs- und das Revisionsverfahren – für den Rechtsanwalt eine zusätzliche Verfahrensgebühr vorgesehen, wenn durch seine Mitwirkung die/eine Rechtsbeschwerde-Hauptverhandlung entbehrlich wird. Die Anm. Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 zu Nr. 5115 VV – Verfahren wird nicht nur vorläufig eingestellt bzw. Rücknah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zwangsmittel

a) Zwangsmittel gem. § 328 AO Rz. 61 [Autor/Stand] Das Gesetz begnügt sich mit einer allgemeinen Verweisung auf § 328 AO. Als Zwangsmittel für die Durchsetzung von Verwaltungsakten, die auf Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, nennt § 328 AO das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und den unmittelbaren Zwang (§ 331 AO). Erfasst i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zwangsmittel gem. § 328 AO

Rz. 61 [Autor/Stand] Das Gesetz begnügt sich mit einer allgemeinen Verweisung auf § 328 AO. Als Zwangsmittel für die Durchsetzung von Verwaltungsakten, die auf Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, nennt § 328 AO das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und den unmittelbaren Zwang (§ 331 AO). Erfasst ist außer den in § 328 genannt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Grundsatz der Unabhängigkeit (§ 393 Abs. 1 Satz 1 AO)

1. Parallelität Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB nach den für das jeweilige Verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Aussetzung bei zivil- oder öffentlich-rechtlichen Vorfragen (§§ 154d, 262 StPO)

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Befugnis, das Strafverfahren wegen anderer als der in § 396 Abs. 1 AO genannten Vorfragen auszusetzen (§§ 154d, 262 StPO), lässt § 396 AO unberührt. Allerdings ist § 396 AO als spezifische steuerstrafverfahrensrechtliche Vorschrift gegenüber den §§ 154d, 262 StPO die speziellere Vorschrift. Liegen ihre Voraussetzungen vor, so ist gem. § 385 Abs. 1 AO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Praxishinweise

Rz. 145 [Autor/Stand] Anzeichen für einen Verdacht, den der Prüfer hegt, können unvorhergesehene und nicht näher erklärbare Prüfungsunterbrechungen sein. Hier sollte sich der Stpfl. fragen, was zuletzt Prüfungsgegenstand war. Dann kann die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens unmittelbar bevorstehen, möglicherweise droht auch das Erscheinen der Steufa. Rz. 146 [Autor/Stand]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Drohung durch Steufa zum Abschluss einer tatsächlichen Verständigung

Schrifttum: Bruschke, Konfliktlösung durch eine tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt, DStR 2010, 2611; Dannecker, Absprachen im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren, in FS Schmitt Glaeser, 2003, S. 371; Pflaum, Kooperative Gesamtbereinigung von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren, Diss. 2010; Seer, Verständigungen an der Schnittstelle von Steuer- und Steuerstr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verwendungsverbot bzgl. Nichtsteuerstraftaten (§ 393 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Aue, Steuergeheimnis im Strafverfahren?, PStR 2011, 29; Baum, Änderung des AO-Anwendungserlasses, Mitteilungspflicht des Finanzamts zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, NWB 2005, 2933; Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachfolgende Veranlagungszeiträume

Rz. 123 [Autor/Stand] Für die suspendierte Steuererklärungspflicht besteht nach Ansicht des BGH eine Jahresgrenze. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens suspendiert nicht die Steuererklärungspflicht bzgl. nicht verfahrensgegenständlicher Besteuerungszeiträume und Steuerarten, selbst dann nicht, wenn die Abgabe zutreffender Steuererklärungen für die nachfolgenden Veranla...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Grenzfälle unzulässigen Zwangs

aa) Auslegung des Merkmals "Zwangsmittel" Rz. 64 [Autor/Stand] Für die Frage, auf welche Maßnahmen sich die Zwangsmittel beziehen, gibt der Wortlaut nichts her. Verstöße gegen das Verbot des Zwangs zur strafrechtlichen Selbstbelastung können aber bereits dann vorliegen, wenn die Willensentschließung und -betätigung des Beschuldigten beeinträchtigt wird. Derartige Konfliktsitu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zwangsmittelverbot gem. § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO

1. Zeitlicher Geltungsbereich Rz. 55 [Autor/Stand] Die Anwendung von Zwangsmitteln (§ 328 AO) gegen den Stpfl. ist bereits vor Einleitung eines Strafverfahrens unzulässig, wenn er bei Erfüllung der Mitwirkungspflicht gezwungen würde, sich selbst wegen einer von ihm begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten (§ 393 Abs. 1 Satz 2 AO). Rz. 56 [Autor/Stand...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. "Dieselbe Rechtssache" als gemeinsamer Bezugspunkt

a) Keine Personenidentität Rz. 26 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 396 AO verlangt nach der heutigen, zutreffenden h.M. zwar keine Personenidentität der Verfahrensbeteiligten im Besteuerungs- und im Strafverfahren, mithin des Steuerschuldners und des Beschuldigten (Angeklagten), doch kann nicht zugleich auf die Identität der Verfahrensgegenstände verzichtet werden[2]. Rz. 27...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Belehrungspflicht (§ 393 Abs. 1 Satz 4 AO)

1. Anlass und Zeitpunkt der Belehrung Ergänzender Hinweis: Nr. 16 Abs. 3, Nr. 29 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 16, 29). Rz. 131 [Autor/Stand] Gemäß § 393 Abs. 1 Satz 4 AO ist die FinB verpflichtet, den Stpfl. über die sich aus Satz 1–3 ergebenden Rechte und Pflichten zu belehren, "soweit dazu Anlass besteht". Rz. 132 [Autor/Stand] Bereits vor Beginn der steuerlichen Ermitt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Inhalt und Form der Belehrung

Rz. 142 [Autor/Stand] Die Belehrungspflicht erstreckt sich auf die Gesamtregelung des § 393 Abs. 1 AO [2], d.h. die Selbständigkeit beider Verfahren und die sich aus ihnen ergebenden fortbestehenden Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren, das Verbot der Anwendung von Zwangsmitteln nach Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, und den Hinweis darauf, wie der Stpfl. es geltend zu machen h...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Deliktische Einkünfte aus allgemeinen Straftaten

Rz. 127 [Autor/Stand] Die Gefahr der Selbstbelastung besteht auch, wenn der Stpfl. Einkünfte aus allgemeinen Straftaten (wie Korruptionsdelikte, Bilanzdelikte, Untreue etc.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Für diese Taten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht. Insoweit bietet auch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wegen d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Entscheidungserheblichkeit einer steuerlichen Vorfrage

Rz. 42 [Autor/Stand] Die strafrechtliche Beurteilung der Tat muss davon abhängen, ob ein Steueranspruch besteht, ob Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt sind (Aussetzungsgrund). Aus dem Grundgedanken der Vorschrift folgt, dass es sich hierbei um eine rein steuerrechtliche Vorfrage handeln muss[2]. Es ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aussetzung des Besteuerungsverfahrens (§ 363 AO, § 74 FGO)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 363 Abs. 1 AO kann die FinB die Entscheidung über einen Einspruch aussetzen, wenn ein vorgreifliches Rechtsverhältnis besteht, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Eine entsprechende Aussetzungsbefugnis besteht für das FG gem. § 74 FGO im Rechtsmittelverfah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Verzögerungsgeld

Rz. 74 [Autor/Stand] Ein effektives und mit Blick auf das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2 AO bedenkliches Druckmittel ist Verzögerungsgeld (§ 146 Abs. 2c AO – bis 2020 § 146 Abs. 2b AO)[2]. Ein solches kann – nur einmalig[3] – i.H.v. 2.500–250.000 EUR verhängt werden, wenn der Stpfl. seinen Mitwirkungspflichten bei einer Außenprüfung nach § 200 AO nicht fristgerec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Entkriminalisierung der Außenprüfung?

Schrifttum: Buse, Versuchte Strafvereitelung durch Außenprüfer, AO-StB 2021, 11; Drüen, Außenprüfung und Steuerstrafverfahren, in DStjG 38 (2015), 219; Dusch/Rommel, Strafvereitelung (im Amt) durch Unterlassen am Beispiel von Finanzbeamten, NStZ 2014, 188; Kaeser, Steuerstrafrechtliche Verantwortung im Unternehmen und Tax Compliance, in DStjG 38 (2015), 193; Kremer/Altenburg,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Normadressat

Rz. 59 [Autor/Stand] Das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2, 3 AO richtet sich an die FinB i.S.d. § 6 AO als Verwaltungsbehörde im Besteuerungsverfahren[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Auslegung des Merkmals "Zwangsmittel"

Rz. 64 [Autor/Stand] Für die Frage, auf welche Maßnahmen sich die Zwangsmittel beziehen, gibt der Wortlaut nichts her. Verstöße gegen das Verbot des Zwangs zur strafrechtlichen Selbstbelastung können aber bereits dann vorliegen, wenn die Willensentschließung und -betätigung des Beschuldigten beeinträchtigt wird. Derartige Konfliktsituationen können im Wege einer verfassungsk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Betretungs- und Besichtigungsrechte

Rz. 66 [Autor/Stand] Fraglich ist, wie es um die Erzwingung von Duldungspflichten steht. Zu denken ist hier an das Betreten von Grundstücken und Räumen (§§ 99, 200 Abs. 3 AO), die Nachschau (§ 210 Abs. 1 AO) und die Umsatzsteuernachschau (§ 27b UStG). Das Zwangsmittelverbot findet zutreffender Ansicht nach auch bei diesen Maßnahmen Anwendung, denn bereits die Erzwingung des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Rz. 76.1 [Autor/Stand] Gleiche Erwägungen gelten für Verspätungszuschläge nach § 152 AO. Ebenso wie Zwangsgelder sind sie "vorrangig Beuge- oder Druckmittel eigener Art, die dazu dienen sollen, die Stpfl. zu einem bestimmten erwünschten Verhalten zu veranlassen".[2] Mit guten Gründen lässt sich daher vertreten, dass sie auch unter das Verbot der Zwangsmittel nach § 393 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsschutz im Steuerstrafverfahren

Rz. 295 [Autor/Stand] Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO (s. Rz. 185 ff.) ist von den Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren und später vom Strafgericht von Amts wegen zu beachten (s. Rz. 226 m.w.N.). Allerdings bedarf es insoweit in der Revision einer Rüge[2] (s. Rz. 227). Rz. 296 [Autor/Stand] Wurde gegen die Belehrungspflicht über das Zwangsmittelve...mehr

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AGS 03/2024, Pauschgebühr f... / I. Sachverhalt

Das vor einer Schwurgerichtskammer des LG Berlin anhängige Strafverfahren mit dem Vorwurf des Mordes richtete sich ursprünglich gegen elf Angeklagte, nach einer Verfahrensabtrennung am 6.7.2017 gegen zehn Angeklagte und in einem Trennverfahren gegen den elften Angeklagten. Die erstinstanzlichen Verfahren wurden durch die Urteile v. 1.10.2019 (Ursprungsverfahren) und v. 18.12...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Gesetzesalternativen

Rz. 267 [Autor/Stand] § 393 Abs. 3 Satz 2 AO betrifft Erkenntnisse, die dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) unterliegen. Die Regelung enthält speziell eine steuerliche Verwendungsbefugnis bei Telekommunikationsüberwachungen. Zulässig ist danach die Verwertung eigener Erkenntnisse der FinB aus einer TKÜ im (Steuer-)Strafverfahren gem. §§ 100a StPO (Alt. 1), s....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Steuerliche Verwendungsbefugnis strafprozessualer Erkenntnisse (§ 393 Abs. 3 AO)

Schrifttum: Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Friedenhagen, Verwertung von Erkenntnissen aus Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, AO-StB 2013, 289; Geuenich, Gleichlauf von strafrechtlicher und steuerlicher Datenverwendung, BB 2013, 3048; Heerspink, Auf ein Neues: Steuer-CD, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Zeitliche Reichweite des Zwangsmittelverbots

Rz. 100 [Autor/Stand] Das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2 AO ist an keine zeitliche Begrenzung geknüpft, d.h. die Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren lebt nicht zwangsläufig mit Beendigung des Steuerstrafverfahrens wieder auf[2]. Nach dem Willen des Gesetzes muss von Zwangsmitteln im Besteuerungsverfahren – ohne jeden Vorbehalt – stets dann abgesehen werde...mehr

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AGS 03/2024, Zusätzliche Ve... / II. Mitteilung vom Tod ist keine Mitwirkung

Das AG hat das Rechtsmittel als unbegründet zurückgewiesen. In Lit. und Rspr. sei umstritten, ob eine Gebühr nach Nr. 4141 VV nach dem Tod eines Mandanten grds. noch anfallen könne. In von dem Verteidiger zitierten Entscheidung des LG Leipzig (Beschl. v. 19.6.2020 – 2 Qs 8/20, StraFo 2020, 395 = AGS 2020, 507 = RVGreport 2020, 389) werde die Ansicht vertreten, dass der Anfal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Heilungsmöglichkeiten

Rz. 181 [Autor/Stand] Ermittlungsergebnisse bleiben nach überwiegender Ansicht auch verwertbar, die ex post mithilfe einer rechtmäßigen Maßnahme bestätigt wurden[2]. Rz. 182 [Autor/Stand] Zudem sind Erkenntnisse, die bei einer hypothetischen Wiederholung der Ermittlungsmaßnahme rechtmäßig erlangt hätten werden könnten, einer Verwertung zugänglich (so nunmehr gesetzlich verank...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Herausgabeverlangen

Rz. 65 [Autor/Stand] Unzulässig ist der Einsatz von Zwangsmitteln zur Erlangung von Beweismitteln, bei denen zweifelsfrei feststeht, dass sie sich im Besitz des Beschuldigten befinden. Dadurch würde § 95 Abs. 1 StPO unterlaufen, der ein Herausgabeverlangen gegen den Beschuldigten nicht zulässt[2] (s. § 385 Rz. 313, 315).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO

Rz. 76.2 [Autor/Stand] Nach ganz überwiegende. Ansicht fällt der Zuschlag, der nach § 162 Abs. 4 AO festgesetzt werden kann, wenn der Stpfl. nach § 90 Abs. 3 AO vorgeschriebene Aufzeichnungen über Geschäftsvorfälle mit Auslandsbezug mit nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG nicht oder nicht in verwertbarer Form vorlegt, mangels gesetzlicher Erwähnung nicht unter das ...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / 1. Verfahrensgebühr Nr. 5113 VV

Für seine Tätigkeiten im Rechtsbeschwerdeverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV.[16] Wegen der Besonderheiten kann auf die entsprechend geltenden Ausführungen zur Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren verwiesen werden.[17] Befind...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Verteidiger nicht Vollverteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, gilt: Im Rechtsbeschwerdeverfahren sind – anders als im strafverfahrensrechtlichen Revisionsverfahren nach Teil 4 Abschnitt 3 VV[12] – für Einzeltätigkeiten nicht verschiedene Gebühren vorgesehen,[13] sondern nur die Nr. 5200 VV. Das bedeutet, dass im Bußgeldverfahren für jede im Zusamme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 396 Aussetzung des Verfahrens

Schrifttum: 1. Monographien: Hellmann, Das Neben-Strafverfahrensrecht der Abgabenordnung, 1995, S. 56 ff., 123 ff.; Joergensen, Die Aussetzung des Strafverfahrens zur Klärung außerstrafrechtlicher Rechtsverhältnisse, 1991; Negele, § 396 AO und das Problem der Entscheidungskompetenz der Strafgerichte im Bereich steuerrechtlich noch nicht entschiedener ressortfremder Vorfragen,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Unterschiedliche Literaturansichten

Rz. 50 [Autor/Stand] Fehlt es an einer höchstrichterlichen Stellungnahme zu der steuerrechtlichen Vorfrage, sind unterschiedliche Literaturansichten i.d.R. kein zwingender Anlass für die Aussetzung des Strafverfahrens[2]. Ist der Stpfl. bei unklarer oder streitiger Rechtslage jedoch einer in der Literatur diskutierten oder einer diskussionsfähigen Meinung bei seiner steuerli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachträgliches Erkennen der Unrichtigkeit einer vorausgegangenen Steuererklärung

Rz. 125 [Autor/Stand] Bedenkliche Konfliktsituationen ergeben sich nach jüngster BGH-Rspr. auch dann, wenn der Stpfl. zunächst mit bedingtem Vorsatz unrichtige Angaben in einer Steuererklärung gemacht hat und später sichere Kenntnis davon erlangt, dass sie unrichtig sind. Der 1. Senat[2] meint, in dieser Situation sei der Stpfl. gem. § 153 Abs. 1 AO zur Anzeige seiner bereit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 260 [Autor/Stand] § 393 Abs. 3 AO, neu eingefügt durch das JStG 2008 vom 20.12.2007[2], regelt eine steuerliche Verwendungsbefugnis strafprozessual rechtmäßig erlangter Kenntnisse. Die Verwertbarkeit soll sicherstellen, dass Personen, gegen die sich strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen richten und die ihren steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsschutz im Besteuerungsverfahren

Rz. 290 [Autor/Stand] Wird unter Verstoß gegen das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 2 AO ein Zwangsmittel i.S.d. § 328 AO angedroht, ist dagegen der Einspruch gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft sowie ggf. die Klage beim FG nach § 40 Abs. 1 FGO [2]. Begleitend empfiehlt sich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV, § 361 Abs. 2 AO, § 69 FGO), da der Einspruch nach § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Selbstbelastungsgefahr

a) Wegen einer begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit Rz. 86 [Autor/Stand] Das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2–4 AO dient der Umsetzung des Nemo-tenetur-Grundsatzes (s. Rz. 16 ff.). Danach darf der Stpfl. nicht gezwungen werden, sich selbst wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten. Rz. 87 [Autor/Stand] Gegenstand der Selb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Vorderwülbecke, Die Spendenkompetenz der Geschäftsführung, BB 1989, 505; Zeller, Stliche Beurteilung der Spenden von Sparkassen, DB 1989, 1991; Graf, Das Verfahren bei Durchlaufspenden über die Gemeinde als Durchlaufstelle, ZKF 1991, 4; Kreppel, Keine "Spende", wenn ein St-Strafverfahren auch ohne die dem Beschuldigten auferlegte Zahlung hätte eingestellt werden müssen?, DStR 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Keine Bindung des Strafrichters

Rz. 75 [Autor/Stand] Wie oben (s. Rz. 10 f.) dargelegt, kann der Strafrichter unabhängig von den Entscheidungen der FinB und der FG entscheiden und besitzt eine uneingeschränkte Vorfragenkompetenz, so dass der Stpfl. freigesprochen oder verurteilt werden kann. Das entbindet den Strafrichter aber nicht von eigenen Feststellungen. Das Gericht muss im Urteil den relevanten Sach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (§ 284 AO)

Rz. 71 [Autor/Stand] Aus den vorbezeichneten Gründen ist bei verweigerter Mitwirkung auch die Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Vollstreckungsverfahren nach § 284 AO [2] unzulässig, weil dadurch der Stpfl. gezwungen würde, wahrheitsgemäß (unter der Strafandrohung des § 156 StGB) – zumindest teilweise auch – ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren

a) Mitwirkungspflichten Rz. 34 [Autor/Stand] Im Besteuerungsverfahren haben die FinB (i.S.d. § 6 AO) die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 AO). Nach § 88...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verfassungswidrigkeit der Vorschrift?

Rz. 241 [Autor/Stand] § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO genügt nach der höchstrichterlichen Rspr.[2] verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Ausnahmen vom Steuergeheimnis sind jedoch im Lichte verfassungsrechtlicher Anforderungen an den Schutz individualisierter und individualisierbarer steuerlichen Daten auszulegen[3]. Zur Auslegung von § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO durch die Finanzverwaltung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Geschützter Personenkreis

a) Steuerpflichtiger Rz. 78 [Autor/Stand] Unzulässig ist nur die Anwendung solcher Zwangsmittel, die sich "gegen den Steuerpflichtigen" richten. Stpfl. ist gem. § 33 AO derjenige, der eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet oder z.B. eine Steuerklärung abzugeben hat. Dazu zählen auch der gesetzliche Vertreter gem. § 34 Abs. 1 AO, der Vermögensverwalter (§ 34 Abs. 3 AO) u...mehr