Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.5.1 Urlaubsberechnung bei Schicht und Wechselschicht

Wird die Arbeit abweichend von der 5-Tage-Woche auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt, ist gesondert je nach unterschiedlicher Arbeitspflicht und deren Verteilung die Anzahl der Urlaubstage zu ermitteln, die zur gleichen Dauer eines zusammenhängenden gleichwertigen Urlaubs nötig ist. § 26 TVöD trifft keine besondere Umrechnungsbestimmung für Schichtarbeit. Deshalb is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 2.7 Vergütung

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 BBiG ist die "Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt", in die Vertragsabfassung aufzunehmen. Während außerhalb von Arbeitsverhältnissen ein Vertragsschluss ohne Vereinbarung der wesentlichen Bestandteile des Vertrags im Zweifel nicht angenommen werden ka...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / 4.4 Anhalten zum Berufsschulbesuch

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG muss der Ausbildende die Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten. Dies setzt einerseits ein aktives Verhalten voraus, das nicht nur darin bestehen darf, den Besuch der Berufsschule nicht zu behindern. Den Möglichkeiten des Ausbildenden sind allerdings hier Grenzen gesetzt, weil es keine gesetzliche Pflicht der Berufsschule gibt, den Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.2.1.5 Überleitungsvorschrift in § 23 TVÜ-VKA (maßgebend bis 31.12.2016)

Besonderheiten sind zu beachten hinsichtlich der vor dem 1.10.2005 eingestellten und auf den TVöD übergeleiteten Beschäftigten, die bis zum 30.9.2005 dem Geltungsbereich des Tarifvertrags betreffend Wechselschicht- und Schichtzulagen für Angestellte vom 1.7.1981 bzw. dem TV Schichtzulagen Ang-O vom 8.5.1991 bzw. als Arbeiter dem TV zu § 24 BMT-G (Schichtlohnzuschlag) vom 1.7...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.12 Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BAG auf die Passivierung von Urlaubsrückstellungen

Die Urteile des EuGH vom 20.1.2009 und des BAG vom 24.3.2009 haben auch Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht. Bisher waren in den Jahresabschlüssen ausschließlich Rückstellungen für die Urlaubsverpflichtungen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr zu bilden, da davon ausgegangen wurde, dass Urlaubsansprüche aus früheren Jahren zum Ende des Kalenderjahres oder nach Ablauf des Üb...mehr

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Urlaub / 8.14 Zwölftelung bei Altersteilzeit im Blockmodell

Nach § 7 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im öffentlichen Dienst (TV-ATZ) besteht für den Arbeitnehmer, der im Rahmen der Altersteilzeit im Blockmodell beschäftigt wird, kein Urlaubsanspruch für die Zeit der Freistellung von der Arbeit. Im Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung zur Freistellung hat der Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Bei dauererkrankten Beschäftigten, aber auch solchen, die erst zum Ende des Urlaubsjahres längerfristig erkranken, gilt nunmehr, dass der Urlaubsanspruch in die Zukunft übertragen wird. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Urlaub unbefristet übertragen wird. Dauert die Erkrankung mehrere Jahre an, würde der Beschäftigte also einen ständig anwachsenden "Berg" von Urlaubstage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

M. Prinz, Restrukturierungsrückstellungen im Visier der Bp, DB 2007, 353. Verwaltungsanweisungen: R 5.7 Abs 6 EStR 2005. Rn. 1278 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Nach Auffassung der FinVerw setzt der Ansatz einer Rückstellung für Sozialplanverpflichtungen gem §§ 111, 112 BetrVerfG die Unterrichtung des Betriebsrates über die geplanten Betriebsänderungen voraus. Gleiches gilt für Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Urlaub / 8.6.4 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich des Urlaubsentgelts

Konkretes Vorgehen zur Ermittlung des Urlaubsentgelts bei einer Verminderung der Arbeitszeit ohne Verminderung der Arbeitstage Der zu Jahresbeginn erworbene Urlaub ist noch nicht voll genommen worden und es erfolgt eine Verminderung der Anzahl der Arbeitstage bzw. eine Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit. Hier ist der Jahresurlaub grundsätzlich für jeden Abschnitt getr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 3 Abweichende Regelungen

Nach § 7 Abs. 1 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, abweichend von § 3 ArbZG die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt[1], einen anderen Ausgleichszeitraum f...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.4 Tarifvertraglicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie bei Altersteilzeit

Am 5.3.2024 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf[1] über die Klage eines Arbeitnehmers, der eine tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie beanspruchte. Der Kläger, seit dem 16.2.2015 bei der Beklagten beschäftigt, befand sich seit dem 1.5.2022 in der Passivphase der Altersteilzeit im Blockmodell. Er forderte die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von...mehr

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Arbeitsausfall / 4.1 Nichtabnahme der Arbeit

Aus welchen Gründen dies geschieht, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Unterlässt der Arbeitgeber eine Verteilung der individuell geschuldeten Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage, Kalenderwochen oder ggf. längere Zeiträume, sondern ruft vielmehr den Beschäftigten flexibel zur Arbeit ab, kommt er – unabhängig von einem besonderen Arbeitsangebot des Beschäftigten – mit Abla...mehr

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Arbeitsausfall / 7 Abweichende Regelungen

Die Grundsätze des § 615 BGB sind nicht zwingend, da es sich um tarifdispositives Gesetzes- bzw. Richterrecht (Betriebsrisikolehre) handelt.[1] Sie können daher durch Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag abbedungen oder modifiziert werden. Soll von dem Normalfall des § 615 BGB abgewichen werden, müssen die Änderungen deutlich zum Ausdruck kommen.[2] Ausgenommen sind davon led...mehr

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Musikschullehrer / 4.1 Arbeitszeit

Nr. 2 Satz 1 konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten beträgt. Hierbei wird berücksichtigt, dass neben dem reinen Unterricht von der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 2.1 Bestehende Arbeitspflicht

Der Entgeltfortzahlungsanspruch gilt für alle Formen des Arbeitsverhältnisses ohne jede Einschränkung (Teilzeit, Befristung, geringfügige Beschäftigung etc.). Auch auf Berufsausbildungsverhältnisse finden die Regelungen bis zum Bestehen bzw. endgültigen Nichtbestehen Anwendung.[1] Der Arbeitgeber muss berechtigt sein, die Arbeitsleistung vom Beschäftigten uneingeschränkt ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.6.1 Kurzarbeit/Quarantäne

Ist der Arbeitsausfall zwar andauernd, aber nicht endgültig, kann der Arbeitgeber über Kurzarbeit nach §§ 95 ff. SGB III die finanziellen Folgen abmildern (ausführlich Beitrag Kurzarbeit). Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb und dadurch geringere Lohnkosten für den Arbeitgeber. Davon können al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 3 Rechtsgrundlage

Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit als Arbeitszeitmodell bedarf keiner besonderen Rechtsgrundlage. In der betrieblichen Praxis wird Vertrauensarbeitszeit häufig als Arbeitszeitmodell bereits im Arbeitsvertrag vereinbart. Soweit im Arbeitsvertrag aber kein bestimmtes Arbeitszeitmodell genannt wird, kommt die Einführung von Vertrauensarbeitszeit auch auf der Grundlage ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 7 Abgrenzung von Mehrarbeit

Der Verzicht auf eine betriebsseitige Kontrolle der geleisteten Arbeitszeit wirft zuweilen die Frage auf, ob und wie "Mehrarbeit" kontrolliert und ausgeglichen werden kann. Einen allgemeingültigen Begriff der "Mehrarbeit" gibt es nicht. Der Ausdruck "Mehrarbeit" wird in unterschiedlichen Zusammenhängen des Arbeitszeitschutzrechts, Vergütungsrechts (z. B. zuschlagspflichtige M...mehr

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Ausschlussfrist / 2.2 Vereinbarung in einem Tarifvertrag

Ist sie in einem Tarifvertrag geregelt und sind beide Vertragspartner tarifgebunden, gilt die Klausel ohne besondere Vereinbarung unmittelbar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Vertragsparteien die Klausel oder ihren Inhalt kennen.[1] Es besteht keine besondere Hinweispflicht des Arbeitgebers, selbst wenn der Beschäftigte der deutschen Sprache nicht mächtig ist.[2] Auch...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.1 Geltungsbereich nach Rechtsgrundlage

Eine Ausschlussklausel kann sowohl individualrechtlich als auch kollektivrechtlich in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Grundsätzlich erfassen Klauseln, die aufgrund eines Tarifvertrags unmittelbar gelten, so wie § 37 TVöD, oder auf die im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird[1], den gesamten Bereich der arbeitsrechtlichen Ansprüche, unabhängig davon, auf welcher Recht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.5 Vereinbarung über eine Bezugnahmeklausel

Wird in einem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag derart Bezug genommen, dass alle Regelungen auch Inhalt des Arbeitsverhältnisses sein sollen, ist auch eine dort enthaltene Ausschlussklausel wirksam zwischen den Vertragsparteien vereinbart, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.[1] Die Vertragsparteien sind dann so gestellt, als wenn sie unmittelbar tarifgebunden wären (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.7 Ansprüche aus rückwirkenden Rechtsgrundlagen

Ansprüche, die auf einer rückwirkenden Rechtsgrundlage beruhen, werden mit dem Wirksamwerden der Rechtsgrundlage fällig. Auf den Rückwirkungszeitraum kommt es nicht an. Bei einem rückwirkend in Kraft getretenen Gesetz werden Ansprüche für den Rückwirkungszeitraum mit dem Tag der Verkündung des Gesetzes fällig.[1] Beruht der Anspruch auf einem rückwirkend vereinbarten Tarifve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 6.1 Form der Erklärung

Ist eine bestimmte Form in der Ausschlussklausel für die Geltendmachung vorgesehen, hindert nur die formgerechte Geltendmachung vor dem Erlöschen des Anspruchs. § 125 Satz 1 BGB ist entsprechend auf eine tarifvertragliche Ausschlussklausel anzuwenden.[1] Nach § 37 TVöD a. F. und muss der Anspruch in Textform geltend gemacht werden. Dies kann auch durch ein Fax geschehen. Ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.4 Vereinbarung in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung

Ausschlussklauseln in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen gelten ebenfalls unmittelbar für alle Arbeitnehmer, die unter deren Geltungsbereich fallen. In allen anderen Fällen bedarf es einer zusätzlichen Regelung im Arbeitsvertrag. Grundsätzlich kann eine Ausschlussfrist auch über eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des BA...mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.5 Keine Einschränkung der Verwendung

§ 18a TVöD-VKA enthält weder einen Leistungsbezug noch eine andere Form der Differenzierung zwischen den Beschäftigten. Andererseits wird auch keine Differenzierung untersagt. Mithin haben die Betriebsparteien einen großen Spielraum, wie das Budget verteilt werden kann. Ob dies tatsächlich so von den Tarifvertragsparteien gewollt war, kann dahinstehen, da auch in den folgend...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.7.1 Maßstab der gerichtlichen Kontrolle

Vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2003 waren – auch als allgemeine Vertragsbedingungen formulierte – einzelvertraglich vereinbarte Klauseln bezüglich einer Ausschlussfrist nur dann unwirksam, wenn sie sittenwidrig i. S. v. § 138 BGB waren. Eine Sittenwidrigkeit war anzunehmen, wenn die Klausel inhaltlich nicht ausgewogen war und die Rechte ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 7.4 Fehlerhafte Angaben

Erteilt hingegen der Arbeitgeber dem Beschäftigten auf dessen Anfrage in Unkenntnis der Rechtslage eine falsche Auskunft, so ist die Berufung auf die Ausschlussfrist nicht treuwidrig.[1] Es gehört nicht zu den Pflichten des Arbeitgebers, den Beschäftigten auf den drohenden Ausschluss hinzuweisen.[2] Es ist Sache des Arbeitnehmers, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, in w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.3 Steuerfreiheit von Maßnahmen

Der Steuergesetzgeber erlaubt in Ausnahmefällen, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten geldwerte Vorteile zukommen lässt, ohne dass dafür Steuern aufseiten des Arbeitnehmers anfallen. Hinweis Steuerprivilegierte Maßnahmen können insgesamt steuerfrei sein oder die Steuer kann vom Arbeitgeber pauschal übernommen werden (§ 40 Abs. 2 EStG). Für die Beschäftigten bleibt die Leist...mehr

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Ausschlussfrist / 5.4 Andere tarifliche und außertarifliche Ausschlusstatbestände

Neben der Ausschlussfrist als allgemeiner Tatbestand für die Begrenzung der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, gibt es weitere tarifvertragliche oder außertarifvertragliche Regelungen, die im Spezialfall die Ausschlussfrist ersetzen oder ergänzen. Insbesondere Übergangsregelungen werden häufig mit einem Ausschlussdatum versehen, bis zu dem der speziell ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2 Geltungsbereich nach Ansprüchen

Grundsätzlich können alle Ansprüche ausgeschlossen werden, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und die Anwendung der Ausschlussfrist nicht einem anderen, vorrangigen Schutzzweck zuwiderläuft. Der Wortlaut der Ausschlussklausel kann jedoch den Geltungsbereich weiter einschränken.[1] Entscheidend für die Einbeziehung ist die enge Verknüpfung e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.7.2 Fristenregelung

Es ist ständige Rechtsprechung, dass einzelvertragliche Ausschlussfristen – 1- oder 2-stufig – jeweils 3 Monate andauern müssen.[1] Ist die Ausschlussfrist in diesem Sinne zu kurz, benachteiligt sie den Beschäftigten unangemessen und ist deshalb unwirksam. Eine geltungserhaltende Ausdehnung auf eine zulässige Dauer ist nicht möglich.[2] In einem Tarifvertrag ist die Länge de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.4 Zugestandene Ansprüche

Nach dem Sinn und Zweck der Regelung werden nur solche Ansprüche erfasst, die zwischen den Parteien streitig oder unklar sind. Zugestandene Forderungen fallen daher nicht unter den Anwendungsbereich. Hat der Arbeitgeber etwa die Entgeltansprüche des Beschäftigten in einer Entgeltabrechnung ausgewiesen, so braucht Letzterer diese Forderung nicht mehr geltend zu machen, um ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.3 Vereinbarung über eine Arbeitsrechtsregelung

Für das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst gelten neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen noch Besonderheiten, die sich aus der Kirchenautonomie des Artikels 140 GG ergeben. Sie betreffen vor allem das Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht. Viele der Landeskirchen schließen keine Tarifverträge zur Regelung des Inhalts, des Abs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 9 Übergang von § 70 BAT/§ 72 MTArb/§ 63 BMT-G

Die Ausschlussklausel des § 37 TVöD erfasst nur solche Ansprüche, die nach Unterzeichnung und Inkrafttreten des Tarifvertrags entstanden und fällig geworden sind.[1] Dies gilt neben den tariflichen auch für die gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche. Für Ansprüche, die noch während der Geltung des BAT/BMT-G entstanden, aber erst später fällig geworden sind, gelten weiterh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.1 Keine Regelungen zur Verteilung

Anders als § 18 TVöD-VKA enthält § 18a Abs. 2 TVöD keine Vorgaben dazu, ob und welche Beschäftigten von dem alternativen Entgeltanreiz-System profitieren. Ebenfalls ist unklar, ob ein gleichberechtigter Anspruch aller Beschäftigten besteht und ob eine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Beschäftigtengruppen möglich sein kann. Weiterhin enthält der Absatz keine Aussage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.10 Sonderfall: Urlaub und Urlaubsabgeltung

Nach allgemeiner Meinung findet eine Regelung zur Ausschlussfrist keine Anwendung für die Geltendmachung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen.[1] Gesetzliche Urlaubsansprüche unterliegen einem eigenständigen Fristenregime, das den Beschäftigten lediglich zwingt, seine Ansprüche rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums zu verlangen, und auf das de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz [1], Sonderzahlungen [2], Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alternatives Entgeltanreiz-... / 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA fallen und grundsätzlich an der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA teilnehmen können.[1] Damit sind alle Beschäftigten erfasst, die gemäß § 1 Abs. 1 TVöD-VKA in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbands der Vere...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5 Berechnung der Ausschlussfrist

Die Ausschlussfrist beginnt grundsätzlich ab dem Tag zu laufen, an dem der Anspruch auf die Leistung fällig wird. Eine Leistung ist fällig, wenn der Gläubiger sie vom Schuldner fordern kann. Dieser Zeitpunkt ist nicht unbedingt mit der Entstehung des Anspruchs gleichzusetzen. Vielmehr muss es dem Gläubiger praktisch möglich sein, den Anspruch geltend zu machen. Dabei kommt e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.1 Regelungssperre bei existierendem Tarifvertrag

Rz. 20 Die Regelungssperre greift zunächst ein, wenn der Betrieb im persönlichen, fachlichen und räumlichen Geltungsbereich eines aktuell geltenden Tarifvertrags liegt. Dabei kann es sich sowohl um einen Verbandstarifvertrag als auch um einen Firmentarifvertrag handeln. Hinweis Für die Regelungssperre kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Maßgeblich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Der Vorrang des Tarifvertrags

Rz. 19 Die grundsätzlich sehr weite Regelungskompetenz der Betriebspartner wird durch § 77 Abs. 3 BetrVG eingeschränkt. Danach können Arbeitsentgelt und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Damit soll der Vorrang der Tarifvertragsparteien vor einer konkurrierend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.2 Regelungssperre bei Tarifüblichkeit

Rz. 22 Die Regelungssperre gilt auch, wenn zwar aktuell keine tarifliche Regelung in Kraft ist, die Arbeitsbedingungen aber üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Tarifvertrag für die Branche repräsentativ ist, also die Mehrzahl der Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt wird. Etwas anderes ist es, wenn in einer Bran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.3 Wirkung der Regelungssperre

Rz. 23 Die Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gilt absolut. Sie führt sogar dann zur Unwirksamkeit von Betriebsvereinbarungen, wenn sie vor Inkrafttreten des Tarifvertrags abgeschlossen worden waren, sie für den Arbeitnehmer günstiger sind als die tarifliche Regelung oder sie den Wortlaut des einschlägigen Tarifvertrags übernehmen.[1] Hinweis Die Regelungssperre betrifft nicht die ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Schriftform

Rz. 11 Das Gesetz verlangt für die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung die Wahrung der Schriftform. Der Text der Vereinbarung ist also schriftlich niederzulegen. Auf derselben Urkunde müssen Arbeitgeber und Betriebsrat unterzeichnen. Es reicht also nicht aus, wenn nur einseitig unterschriebene Urkunden ausgetauscht werden. Auch die Unterschrift unter die Fotokopie der von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.10 Die Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen (Abs. 6)

Rz. 43 Ebenso wie bei Tarifverträgen bedeutet der Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht, dass die Betriebsvereinbarung ohne jede Wirkung wäre. Vielmehr ordnet § 77 Abs. 6 BetrVG an, dass Betriebsvereinbarungen eine Nachwirkung entfalten. Dies gilt jedoch nur für diejenigen, die im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung abgeschlossen wurden bzw. durch den Spruch der Einigungs...mehr