Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Verweisung auf die Tarifverträge der derzeitigen/einer künftigen Branche

Rz. 77 Weiterhin können Bezugnahmeklauseln sich auf den Wechsel des fachlichen Geltungsbereiches einer Branche erstrecken (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel), oder nur innerhalb eines fachlichen Geltungsbereiches fortentwickeln (sog. kleine dynamische Bezugnahmeklausel). Rz. 78 Muster 17.4: Verweisung auf einen Tarifvertrag bei Branchenwechsel Muster 17.4: Verweisung au...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 3. Nachwirkung des Tarifvertrags

Rz. 55 Die Nachwirkung tritt ein, sobald der Tarifvertrag geendet hat, d.h. sobald er "abgelaufen" und damit die normative Tarifbindung entfallen ist (vgl. zur Blankettverweisung im nachwirkenden Tarifvertrag BAG v. 24.11.1999 – 4 AZR 666/98). Rz. 56 Der Unterschied zwischen Tarifbindung gem. § 3 Abs. 3 TVG und Nachwirkung der Tarifnormen gem. § 4 Abs. 5 TVG besteht darin, da...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Tarifvertrag und allgemeiner Gleichheitssatz

Rz. 864 Mit der Tarifautonomie ist den Tarifvertragsparteien die Macht verliehen, wie ein Gesetzgeber Normen zu schaffen. Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (zuletzt BAG v. 7.3.1995, NZA 1996, 48 = DB 1995, 2020; BAG v. 7.11.1995, RdA 1996, 259). Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt v...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Einbezug sämtlicher/einzelner Tarifverträge einer Branche

Rz. 68 Der Arbeitsvertrag kann sämtliche Tarifverträge einer Branche oder nur einzelne Tarifwerke einbeziehen. Rz. 69 Muster 17.1: Einbeziehung von Tarifverträgen in den Arbeitsvertrag Muster 17.1: Einbeziehung von Tarifverträgen in den Arbeitsvertrag Auf das Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfal...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Verweisung auf branchenspezifische/branchenfremde Tarifverträge

Rz. 81 Unproblematisch ist der vertragliche Einbezug eines Tarifvertrages, dessen fachlichem und persönlichem Geltungsbereich das Arbeitsverhältnis bei Mitgliedschaft beider Parteien des Arbeitsvertrags in der jeweiligen Tarifvertragspartei unterfiele. Fraglich ist, ob auch ein branchenfremder Tarifvertrag wirksam ins Arbeitsverhältnis einbezogen werden kann. Zur einzelvertr...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Räumliche und fachliche Geltung des Tarifvertrags

Rz. 31 Die Entstehung von Tarifbindung hängt neben der Mitgliedschaft der Arbeitsvertragsparteien in den jeweiligen Tarifvertragsparteien ferner davon ab, dass der Beschäftigungsbetrieb in den geografischen und fachlichen Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags fällt. Ersteres erweist sich i.d.R. als unproblematisch. Die Tarifvertragsparteien können selbst den räumlic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Vorrang des Tarifvertrags

aa) Allgemeines Rz. 1487 Die wichtigsten Einschränkungen der Zuständigkeit des Betriebsrates zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen folgen aus dem Schutz der Tarifautonomie. Insb. zu Fragen der Arbeitsentgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, sind Betriebsvereinbarungen nur bei ausdrücklicher Ermächti...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags

Rz. 28 Eine Tarifbindung durch Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags tritt ein, ohne dass es auf einen entsprechenden Willen der Arbeitsvertragsparteien oder auch nur auf deren Wissen ankäme (zur rückwirkenden Allgemeinverbindlicherklärung BAG v. 25.9.1996 – 4 AZR 209/95). Sie dehnt die Verbindlichkeit von Tarifverträgen auf Betriebe und Personen aus, die sonst n...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen

Rz. 747 Ausgenommen vom Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB sind Tarifverträge, Betriebs- sowie Dienstvereinbarungen. Dies ist ausdrücklich in § 310 Abs. 4 S. 1 BGB so bestimmt. Tarifverträge unterliegen damit einer reinen Rechtskontrolle anhand des zwingenden Gesetzesrechtes, Richterrechtes oder den Grundrechten, denn man geht von einem gesicherten Verhandlungsgleichgewich...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / E. Auswirkungen auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen (§ 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB)

I. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB Rz. 38 Die Anwendbarkeit der kollektivrechtlichen Normen aus Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung nach Übergang der wirtschaftlichen Einheit wird in § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB geregelt. Der Grund der eigenständigen Regelung liegt darin, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die in der übergegangenen wirtschaftlichen Einheit Anwendung gefunden...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / D. Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Rz. 13 Die maßgebliche Anknüpfung der erfassten Branchen erfolgt über § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge über Mindestentgelte einschließlich der Überstundensätze (BAG v. 19.5.2004 – 5 AZR 449/03), Urlaubsdauer, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld (v. Danwitz, EuZW 2002, 237, 238). Diese Tarifnormen aus einem oder mehreren Tarifverträgen werden auf ausländisch...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Abfindung in Tarifverträgen

Rz. 167 Eine Abfindung kommt auch dann nach verschiedenen Tarifverträgen grds. nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen zumutbaren neuen Arbeitsplatz vermittelt. Ob der angebotene Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer zumutbar ist, richtet sich nach Treu und Glauben und den Umständen des Einzelfalles. Die beiderseitigen Interessen sind zu berücksichtigen und...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / F. Friedenspflicht

Rz. 17 Das Streikrecht wird eingeschränkt durch die Friedenspflicht. Dies bedeutet, dass aus einem bestehenden und wirksamen Verbands- oder Firmentarifvertrag keine gleichen Forderungen zum Anlass eines weiteren Arbeitskampfes führen können (BAG v. 8.2.1957, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAG v. 21.12.1982, AP Nr. 76 zu Art. 9 Arbeitskampf; BAG v. 27.6.1989, DB 1989, 2...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / V. Außenseiter

Rz. 54 § 613a Abs. 1 S.2–4 BGB berücksichtigt ferner nicht das Problem der nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer, sog. "Außenseiter", mit denen der Betriebsveräußerer die Anwendung eines Tarifvertrags einzelvertraglich, durch "statische oder dynamische Bezugnahmeklauseln", vereinbart hatte, denn § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB ist auf Rechtsnormen zugeschnitten und Bezu...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / f) Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Rz. 41 Rechtliche wie praktische Schwierigkeiten entstehen, wenn in einem Betrieb mehrere Tarifverträge nach ihrem fachlichen und persönlichen Geltungsbereich einschlägig sind. Dies bezeichnet das BAG als Tarifkollision. Dieser Begriff ist die übergreifende Bezeichnung für die Fälle der Tarifkonkurrenz und der Tarifpluralität, welche unterschieden werden müssen. Rz. 42 Tarifk...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Abweichung vom Bundesurlaubsgesetz und sonstige Regelungen

Rz. 1770 § 13 BUrlG regelt das Verhältnis zwischen BUrlG einerseits und Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen andererseits. Der Urlaubsanspruch an sich ist grds. unabdingbar. Selbst in Tarifverträgen kann von den Bestimmungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG nicht abgewichen werden. Ein Mindesturlaub von vier Wochen pro Urlaubsjahr ist somit unantastbar u...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Ende der Tarifbindung

Rz. 50 Die einmal entstandene Tarifbindung einer Arbeitsvertragspartei bleibt so lange bestehen, bis der Tarifvertrag endet, § 3 Abs. 3 TVG. Das bedeutet: Weder der Austritt des Arbeitgebers aus dem tarifschließenden Arbeitgeberverband noch der Austritt des Arbeitnehmers aus der tarifschließenden Gewerkschaft noch beides zusammen hat Einfluss auf die jeweilige Tarifbindung, ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Auslegungsmethoden

Rz. 83 Der genaue Inhalt der Bezugnahmeklausel ist durch Auslegung der Parteiabsprachen nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (vgl. LAG Hamm v. 5.6.1998 – 10 Sa 1564/97). Verweisungen auf Tarifverträge einer bestimmten Branche schließen dabei laut einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein grds. nicht nur Verbandstarifverträge, sondern auch entsprechende firmenbez...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / E. Muster

Rz. 23 Muster 38.1: Unterrichtung über Betriebsübergang Muster 38.1: Unterrichtung über Betriebsübergang Mitteilung über einen geplanten Betriebsübergang Sehr geehrte(r) Herr/Frau _________________________ (Name), hiermit teilen wir Ihnen mit, dass _________________________ (genaue Bezeichnung des Betriebes) auf _________________________ (genaue Bezeichnung des Erwerbers, Firme...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen

Rz. 849 Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden staatlichen, tariflichen und betrieblichen Vorschriften und Regelungen durchgeführt werden. Welcher Mittel er sich dazu bedient, hat das Gesetz ihm weitgehend freigestellt. Der Betriebsrat hat allerdings in jedem Fall die Grundsätze der vertrauensvollen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Umfang der Sperrwirkung

Rz. 1490 Die Sperrwirkung beginnt mit dem ersten Abschluss eines Tarifvertrages auf dem fraglichen Gebiet, nicht aber bereits dann, wenn die Tarifpartner lediglich erklären, eine bestimmte Frage in der Zukunft tarifvertraglich regeln zu wollen. Eine bei Abschluss des Tarifvertrages bestehende Betriebsvereinbarung wird ex nunc unwirksam, soweit sie den nunmehr geregelten Bere...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Entstehung von Tarifbindung

Rz. 9 Voraussetzung für den Vorrang des Tarifvertrages ggü. individualvertraglichen Abreden ist, dass beide Parteien des Arbeitsvertrages an den Tarifvertrag gebunden sind. Tarifbindung mit der Folge des normativen – zwingenden – Vorranges des Tarifvertrages kann nur auf folgende Weise entstehen:mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Arbeitsentgelt/equal pay

Rz. 1831 Mit dem Gesetz zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze vom 21.2.2017 wurde der bisher auf verschiedene Normen im AÜG aufgeteilte Grundsatz des Schlechterstellungsverbotes (equal pay oder equal treatment), systematisch in § 8 AÜG zusammengefasst (BGBl I, 258). § 8 Abs. 1 AÜG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Stammarbeitn...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / C. Erforderlichkeit und Angemessenheit der Arbeitskampfmittel

Rz. 4 Geeignet ist ein Arbeitskampfmittel, wenn durch seinen Einsatz die Durchsetzung des Kampfzieles gefördert werden kann. Dabei ist von einer Einschätzungsprärogative der den Arbeitskampf führenden Koalitionen auszugehen. Diese haben einen Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Frage, ob eine Arbeitskampfmaßnahme geeignet ist, Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuü...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / H. Tarifliche Regelbarkeit und Streikbarkeit

Rz. 46 Das BVerfG sieht in Arbeitskampfmaßnahmen eine koalitionsgemäße Betätigung und bezieht sie auf den Paritätsgrundsatz. Dies wiederum wird angenommen, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen (BVerfG v. 26.6.1991, AP Nr. 117 zu § 9 GG Arbeitskampf; ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 70). Offen geblieben ist damit in dieser Rspr. die Bewertung, ob der nicht ta...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / III. § 613a Abs. 1 S. 3 BGB

Rz. 48 Gem. § 613a Abs. 1 S. 3 BGB besteht die individualvertragliche Fortgeltung von Tarifnormen und Betriebsvereinbarungen nach S. 2 nicht, wenn der betroffene Regelungsbereich beim Erwerber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrages oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. Darin kommt die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, die Anpassung und Ve...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Bezugnahme auf BAT oder TVöD

Rz. 862 Die Frage, inwieweit Bezugnahmen auf den BAT durch nicht normativ tarifgebundene Arbeitgeber nach Ablösung des BAT und Ersetzung durch den TVöD sich auch auf diesen zu beziehen, ist noch nicht letztgültig beantwortet (hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 208 ff.). Rz. 863 Sollte sich eine Bezugnahmeklausel dem Wortlaut nach auf die den BAT ersetzenden Tar...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Gleichzeitigkeit der Bindung

Rz. 12 Bindung an einen Tarifvertrag mit der Folge von dessen normativer Wirkung entsteht nur, wenn beide Arbeitsvertragsparteien zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig an eben diesen Tarifvertrag gebunden waren. Lediglich sog. Betriebsnormen – Rechtsnormen des Tarifvertrages über betriebliche oder betriebsverfassungsrechtliche Fragen – gelten unabhängig von der Tarifbin...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Dynamische/statische Verweisung

Rz. 75 Der Arbeitsvertrag kann einen Tarifvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung (dynamische Verweisung) oder in seiner bei Vertragsabschluss (oder auch zu einem früheren Zeitpunkt) geltenden Fassung (statische Verweisung) einbeziehen, etwa derart: Rz. 76 Muster 17.3: Dynamische/statische Verweisung auf einen Tarifvertrag Muster 17.3: Dynamische/statische Verweisung auf ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (1) Geltungs- und Anwendungsbereich

Rz. 384 Ansprüche auf Gewährung einer Sonderzahlung oder Gratifikation erwachsen aus Tarifverträgen nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis vom tariflichen Geltungsbereich erfasst wird und die Arbeitsvertragsparteien nach § 3 Abs. 1 TVG tarifgebunden sind oder der Tarifvertrag für allgemein verbindlich (§ 5 TVG) erklärt worden ist. Auf nicht tarifgebundene Arbeitnehmer ist eine...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Globalverweisung/Teilverweisung

Rz. 70 Der Arbeitsvertrag kann einen Tarifvertrag oder mehrere Tarifverträge jeweils komplett (Globalverweisung) oder nur teilweise (Teilverweisung) einbeziehen, letzteres etwa mit der Klausel: Rz. 71 Muster 17.2: Teileinbeziehung eines Tarifvertrages in den Arbeitsvertrag Muster 17.2: Teileinbeziehung eines Tarifvertrages in den Arbeitsvertrag Im Übrigen (oder: soweit im Folg...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Andere Vertretungsstrukturen

Rz. 52 Auch die Regelung nach Nr. 3 – Schaffung anderer Vertretungsstrukturen – kann sich nur auf andere Organisationsebenen oder -einheiten beziehen, nicht aber gesetzliche Wahlgrundsätze beseitigen. Aus diesem Grund dürfte eine Regelung gesetzlich nicht vorgesehenen Minderheitenschutzes (z.B. eine tarifliche Festlegung, dass aus jedem der am Betrieb beteiligten Krankenhäus...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Tarifübliche Regelung

Rz. 1494 Wenn ein den betreffenden Gegenstand regelnder Tarifvertrag nicht (mehr) besteht, genügt es für die Sperrwirkung, dass die betreffende Angelegenheit "üblicherweise" tariflich geregelt wird. Maßgeblich ist die einschlägige Tarifpraxis. Tarifüblich ist eine Regelung regelmäßig, wenn Verhandlungen über einen den Regelungsgegenstand betreffenden Tarifvertrag geführt wer...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) "AT-Status" des Angestellten

Rz. 20 Ganz anderer Struktur als die OT-Mitgliedschaft eines Arbeitgebers im Arbeitgeberverband ist der sog. "AT-Status" (außertariflicher Status) eines gewerkschaftsangehörigen (angestellten) Arbeitnehmers. Der außertarifliche Angestellte ist Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft, die satzungsgemäß ohne Einschränkung für ihn zuständig bleibt, und wird dennoch von den ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 3. Nachweis des Vertragsinhalts nach dem NachwG

Rz. 97 Das am 20.7.1995 in Kraft getretene NachwG soll durch die Verpflichtung zur schriftlichen Fixierung der wesentlichen Arbeitsbedingungen eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis bewirken. Das NachwG gilt gem. § 1 NachwG für alle Arbeitnehmer (einschließlich der leitenden Angestellten) mit Ausnahme derjenigen, die zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens ein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 1495 Ausgenommen von der Sperre des Tarifvertrages sind kraft Gesetzes Sozialpläne nach §§ 112, 112a BetrVG (vgl. § 112 Abs. 1 S. 4 BetrVG). Rz. 1496 Heftig umstritten war früher, ob auch der in § 87 Abs. 1 BetrVG enthaltene Tarifvorrang eine den § 77 Abs. 3 BetrVG verdrängende Regelung enthält. Nach der vom BAG in nunmehr st. Rspr. vertretenen Vorrangtheorie geht der Tar...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / G. Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Streiks

Rz. 23 Ein gewerkschaftlicher Streikaufruf richtet sich an die Mitglieder, jedenfalls nicht an die anders organisierten Arbeitnehmer. Er verpflichtet alle betroffenen Mitglieder, sich am Streik zu beteiligen. Alle nicht oder anders organisierten Beschäftigten haben das Recht, sich dem Streik anzuschließen (BAG v. 29.11.1967 – GS 1/67, DB 1968, 1539; BAG v. 21.4.1971, AuR 197...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.1 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Der Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit in § 2 ArbGG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit des § 13 GVG. Eine solche liegt vor, wenn die Pa...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Zuständigkeit

Rz. 49 Möglich ist die Regelung durch Firmen-, aber auch durch Verbandstarifvertrag. Nötig ist, dass die Gewerkschaft für alle betroffenen Betriebe tarifzuständig ist. Ein unternehmensüberschreitender Tarifvertrag zur Bildung einer abweichenden Betriebsratsstruktur nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG muss von allen betroffenen Unternehmen abgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn ...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 38 Die Anwendbarkeit der kollektivrechtlichen Normen aus Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung nach Übergang der wirtschaftlichen Einheit wird in § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB geregelt. Der Grund der eigenständigen Regelung liegt darin, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die in der übergegangenen wirtschaftlichen Einheit Anwendung gefunden haben, nicht von § 613a ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (4) Gerichtliche Inhaltskontrolle

Rz. 390 Tarifverträge unterliegen wegen der vermuteten Richtigkeitsgewähr nur in beschränktem Umfang der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Sie werden von gleichberechtigten Partnern des Arbeitslebens ausgehandelt und genießen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie gem. Art. 9 Abs. 3 GG eine Institutsgarantie. Auch tarifvertragliche Gratifikationsregelungen k...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Begrenzung der Inhaltskontrolle durch § 307 Abs. 3 BGB

Rz. 742 Nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB kommen die AGB-rechtlichen Vorschriften zur Inhaltskontrolle nur für solche Bestimmungen in AGB infrage, durch die von Rechtsvorschriften abgewichen wird oder durch die ergänzende Regelungen vereinbart werden. Zu diesen "Rechtsvorschriften" sollen auch ungeschriebene, allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zählen (BAG v. 27.7.2005 – 7 AZR 48...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / IV. § 613a Abs. 1 S. 4 BGB

Rz. 53 Gem. § 613a Abs. 1 S. 4 BGB wird der Zeitpunkt der Beendigung der zwingenden Wirkung der individualrechtlich weiter geltenden arbeitsvertraglichen Regelungen vorverlegt. Zum einen ist bereits vor Ablauf eines Jahres eine Änderung der Rechte und Pflichten möglich, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarungen auch bei dem bisherigen Arbeitgeber nicht mehr gegol...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Sozialpartnermodell

Rz. 408 Arbeitgeber haben nach §§ 21 ff. BetrAVG nunmehr auch die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung ohne eigene Subsidiärhaftung und damit ohne einen entsprechenden Verschaffungsanspruch der Mitarbeiter anzubieten. Diese sog. Beitragszusage, bei der die Verpflichtung des Arbeitgebers allein in der Beitragszahlung besteht ("pay and forget"), ist allerdings nur m...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / C. Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 40 § 4 ArbGG eröffnet die Möglichkeit, in bestimmten Fällen der Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 oder 2 ArbGG den Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit durch Schiedsvertrag zu vereinbaren. Durch solche Vereinbarungen können gem. § 101 Abs. 1 und 2 ArbGG gebildet werden:mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) "OT-Mitgliedschaft" des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband

Rz. 14 Tritt der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus, so hat dies nicht das sofortige Ende der Wirkungen des Tarifvertrages zu bedeuten, vielmehr gilt der Tarifvertrag bis zu seinem Ende weiter fort, § 3 Abs. 3 TVG. Weiterhin sind die in der Satzung festgelegten Kündigungsfristen grds. vom Arbeitgeber einzuhalten. Auch kann er mit einer außerordentlichen Kündigung nic...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Beispiele aus der Rechtsprechung

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / II. Erfasste Arbeitnehmer

Rz. 8 Erfasst werden Arbeitnehmer i.S.d. inländischen Arbeitnehmerbegriffs, worunter auch sog. Scheinselbstständige und Ein-Mann-Werkunternehmer fallen können. Rz. 9 Für Leiharbeitnehmer muss der Verleiher gem. § 8 Abs. 3 AEntG zumindest die in dem einschlägigen Tarifvertrag oder einer anwendbaren Rechtsverordnung vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gewähren sowie die der gem...mehr