Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens

Rz. 527 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstwagens setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. In dieser sollten insb. folgende Punkte geregelt werden:mehr

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Urlaub: Erteilung / 3 Zusammenhängende Gewährung

§ 7 Abs. 2 BUrlG bestimmt, dass Urlaub zusammenhängend zu gewähren und zu nehmen ist. Dieser Grundsatz gilt zunächst einmal nur für den Urlaub des jeweils laufenden Urlaubsjahres. Von dem Grundsatz der Unteilbarkeit des Erholungsurlaubs darf nach dem Gesetz nur dann abgewichen werden, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. In diesem Beitrag sind die Regelungen zur Erteilung des gesetzlichen Urlaubs erläutert. Das Bundesurlaubsgesetz räumt dem Arbeitnehmer zwar gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht ein. Es enthält aber keine näheren Regelungen darüber, auf welche Weise der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 2 Abweichende vertragliche Regelungen

Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es den Arbeitsvertragsparteien zwar frei, im Einzelarbeitsvertrag abweichende Regelungen für Fälle von Betriebsstörungen zu treffen. Allerdings scheitert eine solche Regelung in Formulararbeitsverträgen in der Regel an der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Da mit einer solchen Regelung vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlich...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Abweichung in einem Tarifvertrag

Rz. 3 Für die Zulässigkeit einer Abweichung in einem Tarifvertrag muss dieser zunächst wirksam zustande gekommen und schriftlich abgeschlossen sein. Hierfür gelten die allgemeinen Regelungen des TVG. Zunächst müssen die Parteien tarifgebunden sein gem. § 3 Abs. 1 TVG. Bei den abweichenden tarifvertraglichen Regelungen von den §§ 3-6 ArbZG handelt es sich um Betriebsnormen na...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.4 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 4

Rz. 49 Dieselben Anpassungen, wie sie auch für Betriebe, die der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen dienen, zugelassen sind, können nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung in Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftun...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1.1 Voraussetzungen

Rz. 61 Eine Übernahme kann dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, also nicht Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes und nicht selbst Partei des Tarifvertrags ist. Ist ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, stellt sich die Frage, ob damit der Arbeitgeber tarifgebunden ist, da die Erklärung zur Allgemeinverbindlichkeit lediglich b...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1.2 Verfahren der Übernahme und Umfang

Rz. 63 Die entsprechenden Regelungen können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden. Sofern ein Betriebsrat existiert, ist nur die Übernahme mittels Betriebsvereinbarung möglich. Damit soll der Gefahr einer Umgehung des Betriebsrats begegnet werden.[1] Ebenso verhält es sich mit ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.2 Abweichung durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung

Rz. 4 Eine Abweichung durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ist nur dann möglich, wenn der Tarifvertrag eine Öffnungsklausel enthält.[1] Nicht ausreichend ist insofern lediglich ein Schweigen des Tarifvertrags zu den Regelungen, von denen aufgrund von § 7 ArbZG abgewichen werden kann. Nicht einheitlich beantwortet wird die Frage, welche Anforderungen an die Öffnungsklausel...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3 Abweichung bzgl. Ruhezeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 24 In Abs. 1 Nr. 3 wird die Kürzung der Ruhezeit, für die § 5 Abs. 1 ArbZG eine Mindestdauer von 11 Stunden vorschreibt, um bis zu 2 Stunden zugelassen, wenn dies durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt wird. 2.3.1 Anwendungsbereich Rz. 25 Eine Kürzung der Ruhezeit um bis zu eine Stunde in Krankenhäusern und and...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 36 In § 7 Abs. 2 Nr. 1 wird die Anpassung der Ruhezeiten bei Vorliegen von Rufbereitschaft – unabhängig in welcher Branche – auf die Besonderheiten dieses Dienstes in Abweichung zu § 5 Abs. 1 ArbZG erlaubt, wenn dies durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt wird. Insbesondere ist dabei der Ausgleich der Kü...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 7 werden verschiedene Möglichkeiten eröffnet, die Arbeitszeiten zu verlängern, andere Ausgleichszeiträume als durch das Arbeitszeitgesetz vorgesehen festzulegen und Regelungen zu den Pausen und Ruhezeiten anzupassen. Alle in § 7 ermöglichten Abweichungen sind jedoch mit einer Höchstgrenze versehen, sodass dadurch eine Aufweichung der Grenzen der Grundnomen des Arbe...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3 Nachtzeit (Abs. 3)

Rz. 71 Nachtzeit ist als die Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr festgelegt. In Bäckereien und Konditoreien gilt, dass die Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr Nachtzeit ist. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG erlaubt eine abweichende Festlegung des Beginns des Nachtzeitraums durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf die Zeit zwischen 22 und 24 Uhr. R...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5 Abweichung bzgl. Beginn der Nachtzeit (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 32 § 7 Abs. 1 Nr. 5 eröffnet die Möglichkeit, durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung abweichend von § 2 Abs. 3 ArbZG den Beginn der Nachtzeit festzulegen. Dabei muss der Beginn der Nachtzeit innerhalb der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr festgelegt werden. Nach § 2 Abs. 3 ArbZG ist die Nachtzeit die Zeit zwischen 23 und 6 ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Abweichung nach Abs. 2a

Rz. 53 Eine weitere Abweichungsmöglichkeit besteht nach § 7 Abs. 2a. Diese kann ebenfalls in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung erfolgen. Die Vorschriften, von denen abgewichen werden kann, sind die Regelungen über die werktägliche Arbeitszeit, sowohl für Tag- als auch Nachtarbeitnehmer, und über die Ruhezeit. Dami...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 11 Ruhezeit nach Verlängerung (Abs. 9)

Rz. 91 In § 7 Abs. 9 wird festgelegt, dass im Anschluss an eine verlängerte werktägliche Arbeitszeit von über 12 Stunden eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden erfolgen muss. Diese muss im unmittelbaren Anschluss an die Arbeitszeit gewährt werden. Zwingend ist außerdem, dass dem Arbeitnehmer spätestens nach 24 Stunden Arbeitszeit diese Ruhezeit gewährt wird, unabhängig davon,...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.4 Abweichung bzgl. werktäglicher Arbeitszeit/Ausgleichszeitraum für Nachtarbeitnehmer (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 In § 7 Abs. 1 Nr. 4 wird eine Abweichung durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung von § 6 Abs. 2 ArbZG hinsichtlich der höchstzulässigen werktäglichen Arbeitszeit sowie der Festlegung eines Ausgleichszeitraums für Nachtarbeitnehmer zugelassen. Damit entspricht Abs. 1 Nr. 4 den Abweichungsmöglichkeiten von Abs. ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1.3 Wirkung der Übernahme

Rz. 69 Die Übernahme der tarifvertraglichen Regelungen wirkt wie der Tarifvertrag selbst, sie verdrängt also die gesetzliche Vorschrift, von der abgewichen wird.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Abweichung nach Abs. 1

Rz. 7 In § 7 Abs. 1 wird eine Abweichung von bestimmten Regelungen, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen, in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines solchen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen. 2.1 Abweichung bzgl. werktäglicher Arbeitszeit/Ausgleichszeitraum (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 8 Abs. 1 Nr. 1 eröffnet die Möglichkeit, von § 3 ArbZG, der die werktägliche Arb...mehr

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Psychische Belastung: Arbei... / 3.2 Alternde Beschäftigte

Seitdem die Altersteilzeit nicht mehr gefördert wird, erhöht sich der Anteil der über 60-Jährigen im Erwerbsleben ständig. Jüngere Beschäftigte werden bis zu einem Alter von mindestens 67 Jahren arbeiten. Wie kann die Arbeitszeit gestaltet werden, sodass auch ältere Erwerbstätige möglichst wenig psychisch belastet werden? Die Leistungsfähigkeit sinkt mit zunehmendem Alter nic...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.2 Rechtsfolgen

Rz. 14 Liegen die oben definierten Voraussetzungen vor, ist eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1a durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung möglich. Umfang/Obergrenze Rz. 15 Nicht einheitlich beantwortet wird die Frage, in welchem Umfang die Verlängerung erfolgen kann. Zum größten Teil wird ang...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Abweichung nach Abs. 3

Rz. 59 § 7 Abs. 3 enthält keine weiteren Abweichungsmöglichkeiten, sondern sieht vor, dass abweichende Regelungen, die nach Abs. 1, 2 oder 2a getroffen wurden, auch in den Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers übernommen werden können, was auch eine eventuelle im Tarifvertrag vorgesehene Abweichungsmöglichkeit durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung erfasst. Ferne...mehr

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Kündigung / 19.6.1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Soweit das KSchG gilt, ist die soziale Rechtfertigung der Kündigung zu prüfen. Soweit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag die Angabe von Gründen im Kündigungsschreiben selbst verlangt ist, verlangt das Gericht vom beklagten Arbeitgeber eine Darlegung der Gründe, auf die die Kündigung gestützt werden soll. Danach kann die Kündigung nur personen-, verhaltens- oder betriebsbedi...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3.2 Voraussetzungen

Rz. 26 Eine Kürzung der vorgeschriebenen Ruhezeit ist nur dann zulässig, wenn dies erforderlich ist nach Art der Arbeit. Erfasst sind dabei organisatorische ebenso wie branchenspezifische Gründe. Insbesondere im Gaststättengewerbe und im Gesundheitswesen kommt dabei eine Kürzung in Betracht.[1] Aber auch in Theaterbetrieben und Orchestern kann eine Kürzung der Ruhezeit nach ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 9.1 Erteilung der Einwilligung (Abs. 7 Satz 1)

Rz. 83 Dem Freiwilligkeitsprinzip wird dadurch Rechnung getragen, dass der Arbeitnehmer selbst einwilligen muss in eine Verlängerung seiner Arbeitszeit. Eine Einwilligung beispielsweise aufgrund Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung scheidet aus.[1] Erforderlich ist es außerdem, dass der Arbeitnehmer die Einwilligung schriftlich erteilt. Das Formerfordernis soll dem Arbeitne...mehr

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Kündigung / 3.6.4 Wohnungswechsel/Zugangsvereitelung

Gibt der Arbeitnehmer seine Wohnung auf, geht ein an die alte Wohnungsanschrift gerichtetes Kündigungsschreiben erst dann zu, wenn es unter der neuen Anschrift in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt. Die Verzögerung geht zulasten des Arbeitgebers. War allerdings der Arbeitnehmer durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag verpflichtet, einen Wohnungsw...mehr

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Kündigung / 19.6.2 Besonderer Kündigungsschutz

Die Zugehörigkeit zur Personalvertretung, Jugendvertretung, zum Wahlvorstand, Bewerberkreis etc. sind Einwendungen, die im KSchG (§ 15 Abs. 2 und 3) vorgesehen sind. Auch die Unkündbarkeit aus Tarifvertrag, wie beispielsweise § 34 Abs. 2 TVöD, ist ein Fall besonderen Kündigungsschutzes. Fehlende Zustimmung des Integrationsamtes (§ 168 SGB IX), Schwangerschaft (§ 17 MuSchG), El...mehr

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Kündigung / 2 Kündigungsarten

Unterschieden wird zunächst zwischen der ordentlichen Kündigung, die an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden ist, und der außerordentlichen, fristlosen Kündigung. Die Praxisrelevanz dieser Unterscheidung ist erheblich, denn die ordentliche Kündigung kann u. U. durch Arbeits- oder Tarifvertrag oder Gesetz ausgeschlossen sein, die Anforderungen an den Kündigungsgrund sin...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.2 § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

Rz. 54 Ein Mitbestimmungsrecht besteht in Entscheidungen zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Erfasst sind also Entscheidungen zum Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie zu den Pausen. Nach ständiger Rechtsprechung nicht mitbestimmungspflichtig sind Anordnungen zur Dauer der Arbeitszeit. Ein Mitbestimmungsrecht des...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Abweichung bzgl. Ruhepausen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 1 Nr. 2 kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines solchen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, dass die Aufteilung der Pausenzeiten in Schicht- und Verkehrsbetrieben abweichend von der gesetzlichen Regelung in § 4 Satz 2 ArbZG geregelt werden kann. § 4 Satz 2 ArbZG sieht vor, dass die Mindestdauer von Pausen 15 Minuten beträgt. ...mehr

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Kündigung / 13.4 Einzelfälle

Krankheit Krankheit ist nicht grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB ungeeignet.[1] Allerdings muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind. Danach kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses ger...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Abweichung durch Bewilligungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 5)

Rz. 75 Abs. 5 eröffnet für Bereiche, in denen üblicherweise keine Tarifverträge geschlossen werden, die Möglichkeit von den Grundnormen durch Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde abzuweichen, wie es die Absätze 1, 2 und 2a zulassen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Abweichung aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.3 Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Hinweis Die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist nicht zu verwechseln mit der Probezeit, auch wenn sie durchaus die Funktion einer Erprobung des Arbeitnehmers hat. Die Wartezeit betrifft die Frage, ob der Arbeitge...mehr

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Kündigung / 6.6.5 Praxisfragen

Auch, aber nicht nur im Zusammenhang mit Ausfallzeiten durch Krankheit stellt sich die Frage, ob eine Verlängerung der Probezeit möglich ist. Maßgebliche Vorschrift ist hier § 1 Abs. 1 KSchG, der die Wartezeit regelt. Die Wartefrist beträgt 6 Monate. Die (längste) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB beträgt ebenfalls 6 Monate. Im Bereich TVöD/TV-L ergibt sich aus dem Tarifvertrag...mehr

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Kündigung / 4 Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen des § 34 Abs. 1 TVöD gelten sowohl für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Sie binden auch tarifungebundene Parteien, sofern die Geltung des TVöD vertraglich vereinbart wurde. Ein Verzicht des Arbeitnehmers auf die tariflichen Kündigungsfristen ist nicht möglich. Für tarifgebundene Arbeitnehmer ergibt sich dies aus § 4 TVG, für nicht tarifgebundene aus § 622 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5.1 Aufgrund Arbeitszeitgestaltung (Abs. 5 Nr. 1)

Rz. 75 Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 sind Arbeitnehmer, die normalerweise aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben. Nachtarbeit in Wechselschicht wird durch einen Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitszeitgestaltung dann geleistet, wenn sein Arbeitseinsatz auf einen bereits im Vorhinein feststehenden Plan erfolgt[1], etwa ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 13.1 Unkündbare Beschäftigte – Bedeutung und Voraussetzungen

"Unkündbarkeit" bedeutet den Ausschluss der ordentlichen Kündigung seitens des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer seinerseits kann auch nach Eintritt seiner Unkündbarkeit ordentlich kündigen. Für seine Kündigung gilt die Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres (§ 34 Abs. 1 TVöD). Dem Arbeitgeber verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem...mehr

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Kündigung / 9.6.1 In die Auswahl einzubeziehende Arbeitnehmer

Die Sozialauswahl ist betriebs- und nicht unternehmens- oder gar konzernbezogen. Arbeitnehmer eines anderen Betriebs sind also nicht einzubeziehen. Andererseits sind alle austauschbaren vergleichbaren Arbeitnehmer des ganzen Betriebs/der ganzen Dienststelle einzubeziehen. Eine Beschränkung auf eine Betriebsabteilung oder einen Teilbereich einer Dienststelle ist unzulässig. Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.2 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Rz. 24 Die Arbeit beginnt mit der Aufnahme der tatsächlichen Arbeitsleistung oder dem Anbieten der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber[1], sodass diesem die Arbeitskraft des Arbeitnehmers zur Verfügung steht, auch wenn der Arbeitgeber davon keinen Gebrauch macht. Dementsprechend gehören auch betrieblich verursachte Wartezeiten zur Arbeitszeit i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5 Besonderer Kündigungsschutz

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass bestimmte Personengruppen besonders schutzbedürftig sind. Er hat ihren Kündigungsschutz erweitert und die Kündigung von einer behördlichen Zustimmung abhängig gemacht oder sie auf bestimmte Tatbestände beschränkt. Für folgende Personengruppen sehen die verschiedenen Gesetze einen besonderen, wenn auch unterschiedlich gestalteten Kündigungssc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.2 Besonderheiten im öffentlichen Dienst

Rz. 70 Für den öffentlichen Dienst gelten Besonderheiten, wenn im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers eine tarifvertragliche Abweichungsregelung durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden soll. Dies ist nach Satz 3 nur zulässig, wenn die Geltung eines Tarifvertrags für den öffentli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.3 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 3

Rz. 46 Die Abweichungen, die § 7 Abs. 2 Nr. 3 tarifvertraglich oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ermöglicht, sind beschränkt auf Betriebe, die der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen dienen. Darunter fallen insbesondere Krankenhäuser und andere Einrichtungen der Pflege und Betreuung, z. B. Altersheime, Jugendheime, Einrichtun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.4 Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte

Ziff. 4 des Anhangs enthält Vorgaben zu den genannten besonderen Räumen. Sanitärräume (Ziff. 4.1): Zu den Sanitärräumen zählen neben Toilettenräume auch Waschräume und Umkleideräume. Pausen- und Bereitschaftsräume (Ziff. 4.2): Bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist ein Pausenraum oder –bereich zur Verfügung zu ste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.6.3 Auswahl nach sozialen Merkmalen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG)

Unter denjenigen, die im Kreis der sozialen Auswahl übrig bleiben, ist der zu entlassen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG lautet seit dem 1.1.2004: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 2

Rz. 42 Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 können durch oder aufgrund eines Tarifvertrags durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Regelungen über die werktägliche Arbeitszeit (sowohl für Tag- als auch Nacht- und Schichtarbeitnehmer, §§ 3, 6 Abs. 2 ArbZG), die Pausen und die Ruhezeit (§ 5 Abs. 1 ArbZG) in der Landwirtschaft angepasst werden. Es können somit längere Arbeitszeiten (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 8 Privates Arbeitssicherheitsrecht

Die Arbeitssicherheit ist nicht nur eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, sondern auch eine Nebenpflicht des Arbeitsvertrags. Achtung Privatrechtlicher Arbeitsschutz Der privatrechtliche Arbeitsschutz hat seine Grundlage in der Vorschrift des § 618 BGB .[1] Danach hat der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.1 Tarifvertragliche Ansprüche

Nach § 4 Abs. 4 TVG ist ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Mit einer Ausgleichsquittung können deshalb entstandene tarifliche Rechte nicht ausgeschlossen werden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass ein tarifvertraglicher Anspruch nur dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber Mitglied im Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3 Anfechtung und Widerruf

Wie jede Willenserklärung können auch die in der Ausgleichsquittung enthaltenen Erklärungen angefochten werden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Ausgleichsquittungen nach den §§ 312, 355 BGB besteht nicht. Beim Arbeitsverhältnis handelt es sich nicht um eine besondere "Vertriebsform", auf die allein sich diese Vorschrift beziehen.[1] Soweit Tarifverträge den Widerruf vors...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.1 Tarifvertrag

Im Regelfall existieren tarifliche Ermächtigungsnormen, die unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglichen. Diese sogenannten "Kurzarbeitsklauseln"[1] enthalten etwa Ankündigungsfristen, innerhalb deren der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Einführung von Kurzarbeit informieren muss und Regelungen über Modalitäten des Arbeitse...mehr