Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.3.2 Bedürfnisse von Menschen mit seelischen Behinderungen

Rz. 17 Die von den Rehabilitationsträgern zu berücksichtigenden Bedürfnisse bestimmter Personen wurden zum 1.1.2018 durch eine Ergänzung des § 1 Satz 2 auf den Personenkreis der seelisch behinderten Menschen erweitert. Dieser Personenkreis leidet besonderes unter dem persönlichen Erleben negativer Empfindungen. Aus diesem Grund ist im persönlichen Kontakt mit diesem Personen...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.3 Besondere Bedürfnisse von Kindern und Frauen mit Behinderung oder Menschen mit seelischer Behinderung (Satz 2)

Rz. 13 Nach § 8 ist bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen. Das gilt...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 ...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verhältnis des SGB IX zu anderen Büchern des SGB (z. B. SGB V) Rz. 5 Das SGB IX verfolgt das Ziel, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in Schule, Beruf und Gesellschaft einzugliedern. Teilhabeziele verfolgen z. B. auch das SGB V (Krankenbehandlung: Krankheit h...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.2.3 Vermeidung von behinderungsbedingten Benachteiligungen

Rz. 11 Neben der Teilhabeförderung (Rz. 7 ff.) sichert § 1 Abs. 1 dem Menschen mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung einen Anspruch auf einen "behinderungsbedingten Nachteilsausgleich" zu. Dabei gilt das Gebot, den betroffenen Menschen – je nach Grad seiner Behinderung –gegenüber einem gesunden Menschen nicht zu benachteiligen, aber auch nicht zu bevorteilen (Gleich...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.3.1 Frauen und Kinder mit Behinderung

Rz. 14 Die meisten Bedürfnisse von Frauen ergeben sich i. d. R. aus ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung zur Fortführung der Erziehungsaufgaben oder aus anderen familiären Verpflichtungen. Auf diese individuellen Bedürfnisse ist so weit wie möglich Rücksicht zu nehmen. Nach Auffassung des Autors erstreckt sich dieser besondere Schutz auch auf Väter, die Erziehungsaufgaben ...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.3 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

Rz. 12 Abs. 2 greift die Problematik der möglichen Zuständigkeit unterschiedlichster Träger der Rehabilitation auf (Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Träger der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe). Die Regel...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 stellt die Nachrangigkeit von Leistungen nach dem SGB III gegenüber konkurrierenden Ansprüchen fest. Davon ausgenommen werden spezifische Leistungen für schwerbehinderte Menschen und Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung an Gefangene, soweit sie der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Abs. 1 Satz 1 bestimmt...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.1 Verhältnis des SGB IX zu anderen Büchern des SGB (z. B. SGB V)

Rz. 5 Das SGB IX verfolgt das Ziel, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in Schule, Beruf und Gesellschaft einzugliedern. Teilhabeziele verfolgen z. B. auch das SGB V (Krankenbehandlung: Krankheit heilen, Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern...mehr

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Schell, SGB IX Einführung / 2 Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzes

Mit dem Bundesteilhabegesetz werden Empfehlungen aus den "Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands" aufgegriffen und die Behindertenpolitik in Deutschland in Einklang mit der UN-BRK weiterentwickelt. Gleichzeitig wurden Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode umgesetzt, die u. a. vorsehen, die Lebenssituation von Menschen ...mehr

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Schell, SGB IX Einführung

Einführung zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – Mit dem Sozialgesetzbuch IX, das am 19.6.2001 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen worden war und das am 1.7.2001 in Kraft trat, war der Gesetzgeber einer seit Langem bestehenden Forderung nachgekommen, das Recht der Rehabilitation ...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 2.5 Umfang des Fallmanagements (Abs. 5)

Rz. 22 Im Abs. 5 werden die Leistungen beschrieben, die das Fallmanagement im Hinblick auf das Leistungssystem des Sozialen Entschädigungsrechts und im Hinblick auf andere Sozialleistungssysteme erbringt. Die Aufzählung in Nr. 1 bis 5 ist nicht abschließend (Bienert, in: Schmidt, SGB XIV, § 30 Rz. 30; Knickrehm/Mushoff/Schmidt, Neues Soziales Entschädigungsrecht, Rz. 99). Ni...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 2.1.2 Leistungen im Rahmen des Fallmanagements

Rz. 10 Nach der Definition in Abs. 1 soll das Fallmanagement Personen, die Ansprüche nach diesem Buch haben oder haben könnten, von behördlicher Seite durch das Antragsverfahren begleiten und ihnen helfen, auch darüber hinaus einen einfachen Zugang zu anderen Sozialleistungen zu erhalten, die den Zielen der Selbstbestimmung und gleichwertigen Teilhabe am Leben in der Gesells...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 Satz 3 wurde zum 1.1.1998 angefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970), Abs. 2 zum 1.10.2000 geändert durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) und Abs. 2 Satz 1 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum 1.1.2002 redaktion...mehr

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Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Mobilitätszuschuss. Ziel der Vorschrift ist es, einen Anreiz für junge Menschen zu setzen, ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildungsaufnahme in einer anderen Region zu verlassen. Der Mobilitätszuschuss ergänzt die Aktivitäten anderer Akteure zur Mobilitätsförderung. In Abs. 1 sind die Fördervoraussetzungen für die Gewährung eines M...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 11 enthält eine umfassende und gebündelte Regelung über die Beratung und Unterstützung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII mit dem Ziel, den Leistungsberechtigten eine aktive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, z. B. durch gesellschaftliches Engagement oder auch durch eine freiwillige Aufnahme einer Tätigkeit. Durch den Weg...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 28, der bis auf eine einzige Veränderung beim Sprachgebrauch (Wort "ausüben" statt "verri...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 2.1 Begriff und Inhalt des Fallmanagements (Abs. 1)

Rz. 5 Nach der Definition in Abs. 1 soll das Fallmanagement Personen, die Ansprüche nach diesem Buch haben oder haben könnten, von behördlicher Seite durch das Antragsverfahren begleiten und ihnen helfen, auch darüber hinaus einen einfachen Zugang zu anderen Sozialleistungen zu erhalten, die den Zielen der Selbstbestimmung und gleichwertigen Teilhabe am Leben in der Gesellsc...mehr

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Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 2.3 Fortbestand anderer Vorschriften (Abs. 3)

Rz. 16 Nach Abs. 3 bleiben bestimmte Vorschriften unberührt, d. h. sie gelten unabhängig von § 73 fort. Hierzu gehören § 56 Abs. 1 Nr. 3 und § 63 SGB III sowie § 73 SGB IX. Nach § 56 Abs. 1 Nr. 3 haben Auszubildende Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten und die sonstigen A...mehr

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Jung, AsylbLG § 6b Einsetze... / 2.1 Entsprechende Anwendung von § 18 SGB XII

Rz. 3 Die Vorschrift verweist auf § 18 SGB XII. Damit setzen auch die Leistungen nach dem AsylbLG ebenso wie die Sozialhilfe mit der Kenntnisnahme durch den Leistungsträger ein. Dies bedeutet auch, dass die Leistungen nach den §§ 3, 4 und 6 ebenso wie die Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich antragsunabhängig gewährt werden. Für die Analogleistungsempfänger sieht § 2 vor...mehr

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Jung, SGB XII § 12 Vorberei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die zum 1.1.2023 erfolgte grundlegende Änderung von § 11 hatte die vollständige Neufassung des § 12 zur Folge. § 11 Abs. 3 und 4 regeln nunmehr seit dem 1.1.2023 die Unterstützung von leistungsberechtigten Personen, insbesondere mit dem Ziel der aktiven Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und bei der freiwilligen Aufnahme einer (entgeltlichen) Tätigkeit. § 12 konkret...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.1 Aktive Arbeitsförderung

Rz. 3 § 22 regelt das Verhältnis von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III zu anderen vergleichbaren Leistungen. Zum Nachrang der Sozialhilfe vgl. § 2 Abs. 2 SGB XII. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, Doppelförderungen und Doppelzahlungen zu vermeiden und zugleich klarzustellen, ob Leistungen nach dem SGB III vorrangig oder nachrangig sind oder neben ande...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.2 Sozialwidriges Verhalten

Rz. 22 § 31 enthält ausschließlich Regelungen, die sozialwidriges Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kennzeichnen. Dies ist als Gegensatz zum Recht der Arbeitsförderung zu verstehen, das bei versicherungswidrigem Verhalten den Eintritt von Sperrzeiten vorsieht. Der dem Gesetz zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereic...mehr

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Jung, SGB XII § 46b Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Nach Abs. 1 werden die für die Ausführungen nach dem Vierten Kapitel zuständigen Träger nach dem Landesrecht bestimmt. Zur Umsetzung von § 46b Abs. 1 haben die Bundesländer Ausführungsgesetze erlassen; z. B. Landesausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB XII NRW). Die landesrechtlichen Vorsc...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 44 sieht als Teilleistung der medizinischen Rehabilitation die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers/Beamten oder selbständig Tätigen an dessen bisherigem Arbeitsplatz vor (in der Öffentlichkeit oft auch "Hamburger Modell" genannt). Sie ist eine zwischen dem Arzt, dem jeweiligen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und i. d. R....mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.4.2 Fahrkostenübernahme durch die Krankenkasse

Rz. 32 Ein zum Zeitpunkt der Drucklegung wegweisendes Urteil ist das zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht rechtskräftige Urteil des LSG Sachsen v. 21.9.2022 (L 1 KR 365/20). Das Urteil setzt sich mit den Fallgestaltungen auseinander, in denen die stufenweise Wiedereingliederung in einem inneren Zusammenhang mit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistung na...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.2 Dauer der Förderung (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 kann eine Einstiegsqualifizierung für die Dauer von 4 bis längstens 12 Monaten gefördert werden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ist die Mindestdauer der Einstiegsqualifizierung von 6 auf 4 Monate reduziert worden. Der Gesetzgeber hat diese Absenkung der Mindestdauer damit begründet, dass damit die Teilnahme an einer Eins...mehr

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Jung, SGB XII § 46b Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2013 eingeführt. Rz. 2 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist für Fälle der stationären Leistungserbringung außerhalb des Bundeslandes, in dem vor deren Begi...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.2 Wesen der stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 8 Ist ein Arbeitnehmer im Laufe der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, muss ihm der Arbeitgeber die Möglichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2). Ziel des vertrauensbildenden Gesprächs ist die Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten. Am Ende des BEM kann bei arbeitsunfähigen Arbeitnehmern auch die stu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt den Rahmen und die Parameter für die Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität durch die Festlegung von Grundsätzen für die Leistungserbringung manifestiert. Durch redaktionelle Änderung der Vorschrift zum 1.4.2011 werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seither ausschließlich als erwerbsfähi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.1 Minderungsbewehrte Aufforderung zur Mitwirkung

Rz. 44b Nach Abs. 1 Nr. 1 verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 1.7.2023 ihre Pflichten, wenn sie sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ohne wichtigen Grund weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Abs. 5 oder Abs. 6 nachzukommen, also einer Aufforderung des Jobcenters zur Vornahme von notwendigen Mitwirkungshandlungen wie Eigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82a ist am 1.4.2024 in Kraft getreten. Die Vorschrift ergänzt die berufliche Weiterbildungsförderung von Beschäftigten um ein Qualifizierungsgeld. Dieses Qualifizierungsgeld können Arbeitnehmer erhalten. Die Leistung zielt der Gesetzesbegründung zufolge darauf ab, eine Weiterbildung von Fachkräften trotz veränderter Anforderungen durch den Strukturwandel zu unterstüt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.6 Betriebsärztliche Beratung

Ein wichtiges Anliegen der ganzheitlichen Vorsorge ist, die individuellen gesundheitsbezogenen Fragen und Anliegen der Beschäftigten in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen aktuellen und zurückliegenden Belastungen und seiner Gesundheit zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit zu empfehlen. Darüber hinaus kann die betriebsärztliche Beratung folgende The...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.3.8 Mezzanine Finanzierungen

Unter mezzaninen oder hybriden Finanzierungen versteht man Finanzierungsarten, die sowohl Merkmale der Eigenfinanzierung als auch der Fremdfinanzierung aufweisen und daher Eigenkapital- und Fremdkapitalcharakter haben (mezzo (it.) = halb, hybrid = zwitterartig = von zweierlei Herkunft). Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich durch die nachrangige Rückzahlung des Kapitals im In...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerrechtliche Anerkennun... / c) Quotennießbrauch

Mit Urteil vom 15.11.2022 – IX R 4/20, EStB 2023, 136 (Günther) hat der BFH nun erstmals über die steuerliche Anerkennung eines Quotennießbrauchs entschieden. Im Streitfall ging es um den Quotennießbrauch am Anteil eines Gesellschafters einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Hier erzielt der Nießbraucher – anstelle des Gesellschafters – die auf den Gesellschaftsan...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.2 Kommanditgesellschaft

Rz. 185a § 15a Abs. 1, 1a und 3 EStG bestimmt: (1) Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; er darf insoweit auch nicht nach § 10d abge...mehr

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Mutterschutz / 4 Betrieblicher Gesundheitsschutz (§§ 9 – 15 MuSchG)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, soweit wie im Hinblick auf einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz verantwortbar, der Frau eine Fortführung der Tätigkeiten zu ermöglichen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 MuSchG). Durch das Ausschöpfen aller verfügbaren Präventionsmaßnahmen soll schwangeren und stillenden Frauen eine verantwortbare, ihren individuellen Bedürfnissen angepasste Teilhabe am ...mehr

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Mutterschutz / 1 Einleitung

Im Spannungsfeld zwischen Mutterschaft und Arbeitswelt schafft das Mutterschutzgesetz eine rechtliche Grundlage, die die Belange werdender Mütter in den Mittelpunkt rückt. Als unerlässlicher Schutzmechanismus legt dieses Gesetz verbindliche Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen fest und schafft damit einen umfassenden Schutz für Frauen während der Schwangerschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsfälle

Rn. 1411 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu den besonderen Entgelten oder Vorteilen iSd § 20 Abs 3 EStG iVm § 20 Abs 1 oder 2 EStG gehören zB Schadenersatz oder Kulanzerstattungen, die Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage erhalten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion best...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 1. Lebensversicherungsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.1995

Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer früheren Entscheidung den Anwendungsbereich des § 1374 Abs. 2 BGB über seinen Wortlaut hinaus erweitert. Er hat allerdings auch entschieden, dass ein Erwerbstatbestand privilegiert sein kann, wenn er zwar in der Vorschrift nicht ausdrücklich genannt ist, einem der enumerativ aufgezählten Fälle aber zugeordnet werden kann, etwa der Be...mehr

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Mutterschutz / 4.2 Konkrete Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen (§§ 10 Abs. 2 Satz 1, 13 Abs. 1 MuSchG)

Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber gem. § 10 Abs. 2 MuSchG unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen[1]. Wichtig Der Begriff "festlegen" gemäß dieser Vorschrift bedeutet, dass der Arbeitgeber die konkret erforderlichen Schutzm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils – Einbringung nach § 24 UmwStG auch bei nur absoluter Erhöhung der Gesellschaftsrechte

Leitsatz 1. Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesel...mehr

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Mutterschutz / 7.1.1 Ersatztätigkeit

Ein ganz zentraler Gedanke des Mutterschutzgesetzes ist es, der Frau eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben während der Schwangerschaft und Mutterschaft zu ermöglichen[1] . Fällt die Tätigkeit der Frau oder fallen Teile davon unter eines der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote, ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, ihr im Wege des Weisungsrechts eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 2.3 Befristung bei gleichzeitiger Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 7 Die in Abs. 2a eingefügte Regelung betrifft die Fälle, bei denen zur Zeit der (positiven) Entscheidung über den Rentenantrag bereits Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht wurden und nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt die Rehabilitationsleistungen enden werden. In der Praxis betrifft dies die Fälle der Leistungen zu...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält die nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus dem Recht der Arbeitsförderung, die nach (bis 30.6.2023: § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 auch in die Eingliederungsvereinbarung) § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 auch in den Kooperationsplan (ab 1.7.2023) zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsbe...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.3 Menschen mit Behinderungen

Rz. 34f § 1 SGB IX verpflichtet die Träger der beruflichen Rehabilitation zur dauerhaften Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben für von Behinderung bedrohte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Eine Behinderung liegt bei einem Abweichen der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit, seelischen Gesundheit oder Sinnesbeeinträchtigung von dem für das Lebensalter typischen ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.5 Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen

Rz. 56 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wird Abs. 1 Satz 3 aufgehoben. Die Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsähigen Leistungsberechtigten mit der Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter sind weiterhin für die Erkennung von Rehab...mehr

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Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.2 Ende der Rentenzahlung

Rz. 6 Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen weg, so endet die Rentenzahlung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist (Satz 1). Beim Tod des Berechtigten gilt jedoch nicht § 100, sondern § 102 Abs. 5. Der Zeitpunkt der Wirksamkeit des Wegfalls wird nach § 48 SGB X bestimmt. Abs. 3 bestimmt lediglich ergänz...mehr