Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Ausbildungszeit

Rz. 13 Im Ausbildungsvertrag festzuhalten ist auch die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit (§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BBiG). Bei jugendlichen Auszubildenden unter 18 Jahren, die unter den Anwendungsbereich des JArbSchG fallen, darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Zu beachten sind in diesen Fällen auch die gesonderten Vorschriften des JArbSchG über Sc...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Anspruch auf Vertragsänderung

Rz. 80 § 9 TzBfG vermittelt dem Arbeitnehmer einen echten Anspruch auf Vertragsänderung. Der Gesetzgeber hat unterstellt, dass die Bereitschaft zum Wechsel in Teilzeit gesteigert wird, wenn dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Rückkehr zu einer erhöhten Arbeitszeit eingeräumt wird.[72] Er soll sich nicht aus der Befürchtung heraus, auf unabsehbare Dauer in Teilzeit verbleiben z...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen (§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BEEG). Für den Schwellenwert von 15 Arbeitnehmern werden Personen in Berufsbildung nicht mitgezählt. Teilzeitbeschäftigte werden jedoch, da der Schwellenwert nur auf "Arbeitnehmer" abstellt, vol...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Sonstige Arbeitsbedingungen

Rz. 317 Handelt es sich bei wegen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern um Teilzeitbeschäftigte, so ist das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG jedoch hinsichtlich der arbeitsvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen zu beachten.[815] Auch in Betriebsvereinbarungen dürften Differenzierungen unzulässig sein, soweit sie zumindest auch an die Arbeitszeit anknüpfen. Sof...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 70 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 71 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß wurde eine Tarifbestimmung, die wi...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / V. Weitere Konsequenzen der Elternzeit

Rz. 79 Mit dem Eintritt in die Elternzeit ruhen die beiderseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Es entfällt somit die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers. Jahressonderzahlungen mit Entgeltcharakter können um die Zeiträume gekürzt werden, die die Arbeitnehmerin sich in Elternzeit befand und deshalb nicht gearbeitet hat....mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Referenzstunden und Tage

Rz. 297 § 12 Abs. 3 TzBfG ist mit dem Arbeitsbedingungengesetz ergänzt worden. Danach ist der Arbeitnehmer nicht nur verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Abruf die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitzuteilen (siehe unten). Er ist nunmehr auch verpflichtet, den Zeitrahmen (Referenzstunden und Referenztage) festzulegen, in dem auf seine Aufforderung hin Arbei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Abruffrist

Rz. 300 Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Lage seiner Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitteilen. Die Berechnung der Frist erfolgt in umgekehrter Anwendung der §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 und 193 BGB. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Abrufs beim Arbeitnehmer. Der Tag des Zugangs des Abrufs wird nach § 187 Abs. 1 BGB ebenso wenig mitgezählt, wie de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Teilung der Arbeitszeit

Rz. 303 Der Begriff "Arbeitsplatzteilung" ist nicht präzise. Die Arbeitnehmer teilen sich nicht den Arbeitsplatz, sondern die Arbeitszeit auf einem Arbeitsplatz. Job-Sharing liegt vor, wenn zwei oder mehr Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen. In der Praxis ist die Teilung zwischen zwei Arbeitnehmern die Regel. Es kann sich um einen Vollzeit- oder ei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Vertretungspflicht

Rz. 307 Kann einer der beteiligten Arbeitnehmer die Arbeitspflicht aus einem in seiner Person liegenden Gründen nicht erbringen, z.B. wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Fällen des § 616 BGB, liegt ein Vertretungsfall i.S.d. § 13 Abs. 1 S. 2 und 3 TzBfG vor. Der Arbeitnehmer im Job-Sharing ist jedoch nur dann zur Vertretung verpflichtet, wennmehr

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§ 3 Entlohnung / V. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 33 Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Teilzeitarbeit ist vom Arbeitnehmer dazulegen. Nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast ist zu verfahren, wenn der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- und Beweislast nicht nachkommen kann, weil er ihm nicht zugängliche Tatsachen aus der Sphäre des Arbeitgebers darlegen muss. Der Arbeitgeber hat einen sachli...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (4) Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 320 Auch geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer. Das gilt unabhängig von der Höhe ihrer Vergütung. Beispiel Der A hat bei der X-GmbH einen Vertrag als geringfügig Beschäftigter. Er soll stundenweise die Presse nach Meldungen über die X-GmbH auswerten. Er erhält hierfür eine Vergütung von 50 EUR pro Monat. Rz. 321 Dabei sind insbesondere folgende gesetzliche Regelungen ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 264 Die gänzliche Herausnahme von Teilzeitbeschäftigten aus einem Versorgungssystem für betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich unzulässig.[752] Anders als bei Sonderzahlungen genügt auch eine pro-rata-temporis-Leistung an teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gemessen an der zum Zeitpunkt des Ausscheidens erbrachten Arbeitszeit den Anforderungen des § 4 Abs. 1 TzBfG...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Tägliche Arbeitszeit

Rz. 293 Nach § 12 Abs. 1 S. 4 TzBfG muss eine tägliche Mindestarbeitszeit festgelegt werden. Geschieht dies nicht, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Satz 4 täglich für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.[783] Der Arbeitnehmer ist jedenfalls entsprechend zu vergüten. Die Arbeitsvertragsparteien sind jedoch nicht ver...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Abruf der Arbeitsleistung

Rz. 298 § 12 Abs. 3 TzBfG modifiziert das nach § 106 GewO bestehende Direktionsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit. Die Ausübung des Abrufrechts ist eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung. [789] Der Arbeitgeber muss in Streitfällen darlegen und beweisen, dass, wann und in welchem Umfang er den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung abgerufen hat. Rz. 299 Pr...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Einzelne Arbeitsbedingungen

Rz. 301 Ruft der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht ab, gerät er bei Ablauf des Bezugszeitraums in Annahmeverzug. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung nicht anbieten. Der Anspruch auf Annahmeverzug scheidet nur dann aus, wenn der Arbeitnehmer auch im Falle der Ausübung des Abrufrechts durch den Arbeitgeber zur Leistung der Arbeit außerstande gewesen wäre.[795] Die Mö...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 306 Dauer und Lage der individuellen Arbeitszeit legen die Mitarbeiter im Job-Sharing-Arbeitsverhältnis untereinander selbstständig fest. Der Arbeitgeber begibt sich insofern seines Direktionsrechts. In Streitfällen hat der Arbeitgeber zunächst zu versuchen zu vermitteln. Im Falle der Nichteinigung kann er jedoch die jeweilige Arbeitszeit einseitig anweisen.[803] Ein Mit...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Besondere Arbeitsbedingungen

Rz. 310 Es gelten die allgemeinen Grundsätze für Teilzeitarbeitsverhältnisse (siehe hierzu Rdn 250 ff.). Besonders präzise zu fassen ist die Regelung über den Urlaub. Das gilt insbesondere, wenn die in einem Job-Sharing beteiligten Arbeitnehmer weitgehende Möglichkeiten zur flexiblen Ausgestaltung haben (siehe oben Rdn 306). Gleiches gilt für die Entgeltfortzahlung an Feierta...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Regelungen in § 2 Abs. 2 TzBfG

Rz. 315 Nach § 2 Abs. 2 TzBfG ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausübt, teilzeitbeschäftigt. Das spricht für eine Gleichbehandlung mit "normalen" Teilzeitbeschäftigten auch hinsichtlich des Diskriminierungsverbots (siehe auch Rdn 317). Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs. 2 TzBfG werden Kurzzeitbeschäftigte nach ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Kompensation

Rz. 243 Eine Schlechterbehandlung eines Teilzeitbeschäftigten gegenüber einem vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten liegt dann nicht vor, wenn der Teilzeitbeschäftigte zum Ausgleich des entstandenen Nachteils einen Vorteil erhält.[713] Berücksichtigt werden können jedoch nur Leistungen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Die Rechtsprechung[714] greift dazu auf die Gr...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Rechtsfolge

Rz. 248 Verstößt eine Regelung oder Maßnahme des Arbeitgebers gegen das Diskriminierungsverbot, so sind leistungsgewährende Bestimmungen oder Maßnahmen auf die teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zu erstrecken, die entgegen dem Gebot der Gleichbehandlung von der Gewährung oder der Maßnahme – ggf. auch teilweise – ausgeschlossen sind.[736] Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer ben...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Nebentätigkeitsverbot

Rz. 287 Hinsichtlich der Vereinbarung einer Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten gelten die allgemeinen Grundsätze. Je geringer der Umfang der Teilzeitbeschäftigung ist, desto weniger kann die Ausübung einer Nebentätigkeit jedoch mit der Begründung einer drohenden Überlastung des Arbeitnehmers versagt werden. Die Versagung wird – soweit die Nebentätigkeit nicht tatsächlich zu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX

Rz. 346 Nach § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Der Anspruch besteht dann nicht, wenn die Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre. § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX ist der weite...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / B. Altersteilzeitmodelle

Rz. 15 Im Rahmen der Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in das Altersteilzeitmodell wird in jedem Falle (bezogen auf die Gesamtzeit der Altersteilzeit) die Arbeitszeit verringert. Ausgestaltet werden kann dies auf zwei verschiedenen Wegen. Zum einen kann die Arbeitszeit wie bei herkömmlicher Teilzeit reduziert werden. Der Arbeitnehmer hat dann eine verringerte wöchentliche ...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 350 Den Anspruch aus § 9 TzBfG haben nur teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Es ist nicht erforderlich, dass sie erst durch Geltendmachung des Anspruchs aus § 8 TzBfG in Teilzeit arbeiten.[901] Nach § 9a Abs. 4 TzBfG können Arbeitnehmer während der "Brückenteilzeit" keine Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG verlangen.[902] Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer können ...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / B. Allgemeines

Rz. 5 Innerhalb des persönlichen Anwendungsbereichs von § 11 TVöD/TV-L sind dessen Normen aus Arbeitnehmersicht in vielerlei Hinsicht günstiger als die gesetzliche Regelung. Denn nach dem Tarifrecht kann der Anspruch auf Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ausgeschlossen werden, während § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG bereits einfache betriebliche Gründe ausreichen lässt...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Berechtigter Personenkreis

Rz. 31 Nach dem Wortlaut ist jeder Teilzeitarbeitnehmer berechtigt, den Anspruch nach § 9 TzBfG geltend zu machen, nach der Definition in § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG also jeder Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Mitarbeiter in Brückenteilzeit sind allerdings ausgenommen, § 9a Abs. 4 Hs. 2 TzBfG....mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / I. Allgemeines

Rz. 7 Ebenso wie die geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) ist auch ein Midi-Job-Arbeitsverhältnis ein reguläres Arbeitsverhältnis. Arbeitsrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Midi-Jobs sind nicht einmal mehr zwingend Teilzeit-Arbeitsverhältnisse. Tatbestandsvoraussetzung des § 20 Abs. 2 SGB IV wäre die Teilzeit ohnehin nicht. Aus der aktuellen Obergrenze des Übergangsb...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Arbeit auf Abruf

Rz. 360 Neben den vorgenannten Besonderheiten für Teilzeitarbeitsverträge sind weitere Besonderheiten zu beachten: Die grundlegende Vereinbarung ohne Flexibilisierung kann wie folgt lauten: Zitat "Der Arbeitnehmer arbeitet in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Der Arbeitnehmer wird pro Einsatztag mit mindestens zwei aufeinander folgenden Stunden beschä...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Zulässigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes in der Rechtswirklichkeit

Rz. 229 Dass die Durchsetzung des Teilzeitanspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich möglich ist, ist in der Rechtswirklichkeit nach den mittlerweile vorliegenden Urteilen einhelliger Konsens.[259] Die Anforderungen, die die Gerichte stellen, sind durchweg unterschiedlich. Sie sollen hier wie folgt aufgelistet werden: Rz. 230 ▪ LAG Berlin, Urt. v. 20.2.2...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / D. Lohnsteuerabzug

Rz. 25 Erfolgt keine Pauschalierung der Lohnsteuer, wird die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Finanzamt mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers erhoben (sog. Regelverfahren). Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse und dem Lohnzahlungszeitraum (üblicherweise dem Kalendermonat) ab. Rz. 26 Singles in Teilzeit werden in Steuerklasse I veranlag...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Vergütung

Rz. 257 Bei der vertraglichen Festlegung der laufenden Vergütung ist das pro-rata-temporis-Prinzip des § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG (siehe oben Rdn 233) zu beachten. Das ist auch bei der Gewährung von Sonderzahlungen der Fall, soweit sie Entgelt im eigentlichen Sinne darstellen. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Sonderzahlung einen anderen Zweck verfolgt, z.B. allein die Betr...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Urlaubsanspruch

Rz. 369 Während der Elternzeit wird das Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG durch die Sonderregelungen in § 17 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BEEG verdrängt.[954] Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann er diesen nach der Elternzeit im laufenden oder im Folgejahr nehmen, § 17 Abs. 2 BEEG.[955] Auch wenn die Hauptleitungsp...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Geltendmachung des Anspruchs

(1) Frist Rz. 325 Nach § 8 Abs. 2 TzBfG muss der Arbeitnehmer den Anspruch drei Monate vor Beginn der gewünschten Reduzierung beim Arbeitgeber geltend machen. Die Drei-Monats-Frist berechnet sich nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. § 193 BGB ist nicht anzuwenden.[824] Die Frist ist eine Mindestfrist. Der Arbeitnehmer kann den Anspruch somit schon früher geltend machen, sofern ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Urlaub

aa) Grundlagen Rz. 265 Der gesetzliche Urlaub bestimmt sich nach § 1 Abs. 3 BUrlG. Er ist in jedem Arbeitsverhältnis mindestens zu gewähren. Abweichende Vereinbarungen sind gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Urlaubstage bemessen auf eine Sechs-Tage-Woche, d.h., vier Wochen im Jahr. Rz. 266 Beispiel Bei der X-GmbH wird eine Putzhilfe als...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / D. Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 49 Übt ein Arbeitnehmer mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aus (wie es bei Teilzeitverhältnissen auch ohne Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ohne Weiteres möglich ist), wird jedes dieser Arbeitsverhältnisse für sich nach den soeben beschriebenen Modalitäten abgerechnet. Rz. 50 Komplizierter kann es werden, wenn (sozialversicherungspflichtig...mehr

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§ 21 Krankenversicherung / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Rz. 2 Der Kreis der versicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich aus § 5 SGB V. Hiernach sind insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Auch teilzeitbeschäftigte Arbe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / hh) Sonstige Ansprüche auf Arbeitszeitverkürzung

(1) § 15 Abs. 7 BEEG Rz. 345 Einen speziellen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit sieht für die Dauer der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG vor. § 15 Abs. 7 BEEG umfasst auch den Anspruch auf Neuverteilung der reduzierten Arbeitszeit.[882] Der Gesetzgeber hat bei den Neufassungen des BEEG in den vergangenen Jahren die in der Praxis zu Recht kritisierte fehlende Synchronisieru...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Abrufarbeit

Rz. 220 Zu diesem Stichwort finden sich unten im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen weitere Erläuterungen, dort Teilzeit (siehe § 1b Rdn 215 ff.).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Teilzeitarbeitsvertrag

Rz. 359 Es kann unter Beachtung folgenden Besonderheiten das Formular zum Vollzeitarbeitsvertrag zugrunde gelegt werden:mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 3. Auffangkriterium

Rz. 10 Lässt sich auch unter Zugrundelegung dieses Kriteriums keine vergleichbare Arbeitszeit ermitteln, so ist darauf abzustellen, wer im jeweiligen Wirtschaftszweig üblicherweise als vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer anzusehen ist (§ 2 Abs. 1 S. 4 Hs. 2 TzBfG). Rz. 11 Hinweis Muss durch dieses "Auffangkriterium" festgestellt werden, ob ein Arbeitnehmer teilz...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 69. Job-Sharing

Rz. 1048 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen, dort Teilzeit (siehe unten § 1b Rdn 215 ff., 302 ff.).mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / b) Wesentliche Beeinträchtigung betrieblicher Abläufe oder der Sicherheit im Betrieb

Rz. 161 Nach § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG liegt ein betrieblicher Grund insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Bestimmung konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff der betrieblichen Gründe durch die – nicht abschließende – A...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Diskriminierungsabsicht

Rz. 242 Wie überall im Diskriminierungsrecht kommt es nicht darauf an, dass der Arbeitgeber den Teilzeitarbeitnehmer schlechter behandeln wollte. Entscheidend ist allein, dass objektiv diskriminierende Auswirkungen einer Vereinbarung oder einer Maßnahme vorliegen.[712]mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Einzelne arbeitsvertragliche Regelungen für Teilzeitbeschäftigte

a) Grundsätze Rz. 250 Bei der Gestaltung eines Teilzeitarbeitsvertrages kann grundsätzlich auf die Ausführungen zum Vollzeitarbeitsvertrag verwiesen werden (siehe hierzu § 1a Rdn 218). Es sollen im Folgenden nur die Besonderheiten aufgezeigt werden, die aufgrund der Teilzeitbeschäftigung bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind. b) Arbeitszeit Rz. 251 Die wöchentliche Arbeit...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Teilzeitverlangen

Rz. 364 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.31: Teilzeitverlangen An die X-GmbH Geschäftsleitung _________________________ (Datum) Betreff: Verringerung meiner wöchentlichen Arbeitszeit Sehr geehrter Herr _________________________, hiermit beantrage ich die Verringerung meiner wöchentlichen Arbeitszeit von _________________________ Stunden auf ____________...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

(1) Wartezeit Rz. 323 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 340 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Gesetz –, dass die War...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Arbeit auf Abruf

Rz. 45 Auch die im Rahmen einer Arbeit auf Abruf beschäftigten (Teilzeit-)Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ergibt sich aus § 12 Abs. 4 TzBfG. Hierzu ist die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne von § 4 Abs. 1 des EntgFG die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate...mehr