Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Altersvorsorge... / Höhere Einkommensgrenzen

Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von bisher unter 2.575 EUR im Monat profitieren von einer zusätzlichen staatlichen Förderung, wenn ihnen ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente zusagt. Diese Einkommensgrenze soll ab 2025 auf 2.718 EUR monatlich erhöht (unabhängig von Voll- oder Teilzeit) und durch eine Koppelung an die Beitragsbemessungsgrenze dynamisiert werden, sodass Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3.2 Schritt 1: Jahresarbeitslohn berechnen

Ausgangsgröße der Berechnung ist der gesamte steuerpflichtige Jahresarbeitslohn, ggf. einschließlich Sachbezügen und Einmalzahlungen. Dieser ist anhand der im Lohnkonto eingetragenen steuerpflichtigen laufenden und sonstigen Bezüge zu ermitteln. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bleiben außer Ansatz. Dasselbe gilt für pauschal besteuerten Arbeitslohn, weil hier der Arbeitgebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Besonderheiten bei Wechsel von Voll- in Teilzeit nach Ende der Schutzfrist

Rz. 11 Wechselt die Arbeitnehmerin nach Ende der Schutzfrist von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis und hat sie aus der Vollzeitphase noch offene Urlaubsansprüche, so bleiben ihr diese als "Vollzeit-Urlaubsansprüche" erhalten. Das hat der EuGH mehrfach entschieden. Das gilt sowohl dann, wenn nur eine Verringerung der täglichen Arbeitszeit erfolgt[1] als auch da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aushangpflichten / Arbeitsrecht

Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit und kann die Verhängung eines Bußgeldes gegen den Arbeitgeber zur Folge haben. Die Vorschrift zum Aushang und die jeweilige Höhe bei einem Verstoß lässt sich aus dem jeweiligen aushangpflichtigen Gesetz entnehmen. Außerdem besteht auch für Tarifverträge eine Aushangpflicht. Legt der Arbeitgeber die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 2 Arten des Elterngeldes

Elterngeld kann in verschiedenen Ausgestaltungen beansprucht werden. Dabei handelt es sich zunächst um das Basiselterngeld, welches beiden Elternteilen gemeinsam einmalig für 12 Monate gewährt wird.[1] Sofern nicht nur ein Elternteil, sondern auch der andere Elternteil Elternzeit in Anspruch nimmt, stehen den Eltern gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG 2 weitere Monate Elterngeld zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 4.4 Besonderheiten bei Teilzeitbeschäftigung

Bezüglich der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter ist zu beachten: Es bestehen keine Besonderheiten, wenn die Teilzeitkraft grundsätzlich an allen Tagen und in allen Schichten eingesetzt wird. Dann sind die am Feiertag bei diesem Beschäftigten "dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden" gutzuschreiben. Praxis-Beispiel Arbeitet die Teilzeitkraft nur jeweils 4 Stunden am Tag – deckt a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 5.2 Zulässigkeit von Feiertagsarbeit, Verpflichtung des Beschäftigten zur Leistung von Feiertagsarbeit

Die Beschäftigten sind bei begründeten betrieblichen/dienstlichen Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags- und Feiertagsarbeit verpflichtet (§ 6 Abs. 5 TVöD). Die Aufgaben der Dienststelle/des Betriebes müssen also Feiertagsarbeit erfordern. Hinweis § 10 ArbZG bestimmt, in welchen Fällen Sonn- und Feiertagsarbeit zulässig ist. Als wichtige Praxisbeispiele sind zu nennen: Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 2.3 Partnerschaftsbonus

Eltern können jeweils bis zu 4 zusätzliche Elterngeld Plus-Monate als Partnerschaftsbonus (§ 4b BEEG) erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden[1] in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1.9.2021 geboren wurden). Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens 2 und hö...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 1 Berechtigte

Anspruch auf Elterngeld haben gem. § 1 BEEG Personen, die den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben[1], mit einem von ihnen selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt leben und eine wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 32 (gilt seit dem 1.9.2021 für seither geborene Kinder – zuvor 30 Wochenstunden) Stunden im Monatsdurchschnitt einhalten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Mitglieder sind für die Dauer des Bezugs von Elterngeld in der Krankenversicherung beitragsfrei.[1] Die Beitragsfreiheit bezieht sich allerdings nur auf das Elterngeld selbst. Beitragspflicht aus Einkünften neben dem Elterngeld Wird während des Bezugs von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit eine zulässige sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Anspruch auf Elternzeit hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer.[1] Voraussetzung ist also, dass der Anspruchsberechtigte in einem Arbeitsverhältnis steht. Keine Rolle spielt der Umfang der Arbeitsleistung. Teilzeitbeschäftigte haben ebenso Anspruch auf Elternzeit wie Vollzeitarbeitnehmer; auch geringfügig Beschäftigte (Mitarbeiter in Minijobs) können den Anspruch erlangen. Uner...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 1 Rechtsentwicklung

Elternzeit und Elterngeld sind seit dem 1.1.2007 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt, dessen Vorgänger war das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Seit der am 23.1.2009 erfolgten Einführung des BEEGÄndG 1 haben unter eng begrenzten Voraussetzungen auch Großeltern einen Anspruch auf Elternzeit. Zum 18.9.2012 ist das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeld...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 3 Zuschüsse des Arbeitgebers

Werden vom Arbeitgeber während des Bezugs von Elterngeld Zuschüsse oder sonstige Leistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen weiterhin ausgezahlt, sind beitragsrechtliche Besonderheiten zu beachten.[1] Zuschüsse des Arbeitgebers bei Teilzeitbeschäftigung Die Regelung der Freigrenze i. H. v. 50 EUR gilt nicht für Arbeitsentgelt aus einer während des Bezugs von Elterngeld ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 6 Konsequenzen für Arbeitgeber und die Personalpraxis

Die Einführung des Elterngeldes hat dazu geführt, dass mehr Mütter im Anschluss an die Mutterschutzzeiten und auch vermehrt Väter mit ihrer Arbeit aussetzen oder jedenfalls kürzertreten. Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden ist zulässig; entsprechenden Teilzeitwünschen muss in der Regel entsprochen werden. In den Betrieben sind hier also Flexibilität und Organisationstalen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 2.2 Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen und Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs fördern. Elterngeld Plus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: 1 Monat Basiselterngeld entspricht 2 Monaten Elterngeld Plus (§ 4a BEEG). Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das Elterngeld Plus halb so hoch wie das Ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / Zusammenfassung

Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 3 Höhe des Elterngeldes

Elterngeld wird bis zu einer Einkommenshöhe von 1.200 EUR i. H. v. 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens aus einer Erwerbstätigkeit gezahlt. Dabei wird nicht das tatsächliche Mittel des Nettoeinkommens aus den Lohnbescheinigungen der zurückliegenden 12 Monate ermittelt, sondern ausgehend ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.1 Antrag und Frist

Der Arbeitnehmer muss für die Beantragung der Elternzeit bestimmte Fristen einhalten. Für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden. Für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 13 Wochen vor dem Beginn der Elternz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Urlaubsübertragung bei Wechsel von Vollzeit in Elternteilzeit

Rz. 22 Die allgemeine Problematik des Schicksals eines nicht vollständig genommenen Urlaubsanspruchs aus einer Vollzeittätigkeit bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit stellt sich auch in gleichem Umfang bei dem Wechsel in Elternteilzeit. Ob § 17 Abs. 2 auf diesen Fall anzuwenden ist, ist unklar (dazu Rz 17).[1] Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer während der gesamten Elter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Auswirkungen au... / 7.1 Erholungsurlaub

Sofern der oder die Beschäftigte keine Teilzeitarbeit leistet, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub anteilig für Zeiten der Elternzeit kürzen (§ 17 BEEG). Die Kürzung kann jedoch nur für volle Kalendermonate der Elternzeit stattfinden. Selbst wenn in einem Monat lediglich Tage ohne Arbeitspflicht (z. B. Feiertage) fehlen, verhindert das die Kürzung.[1] Praxis-Beispiel Ber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Übertragung des Urlaubs (§ 17 Abs. 2)

Rz. 17 Im Rahmen eines sachgerechten Interessenausgleichs enthält § 17 Abs. 2 gewissermaßen als Gegenstück zur Urlaubskürzung eine großzügige Übertragungsregelung für den Urlaub, der infolge der Elternzeit nicht mehr genommen werden konnte. Dieser Urlaub überträgt sich ohne Weiteres und ohne besondere Erklärung des Arbeitnehmers auf das Jahr, in dem die Elternzeit beendet wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Kürzung des noch nicht gewährten Urlaubs

Rz. 7 Für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr Elternzeit nimmt, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub um ein Zwölftel kürzen. Die Vorschrift gilt nur für den Urlaub, der während der Elternzeit entsteht. Urlaub, der während eines Beschäftigungsverbots oder den Schutzfristen nach § 3 MuSchG entsteht, kann nicht gekürzt werden (§ 24 Satz 1 MuSchG). Gekür...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Auswirkungen au... / 10 Betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen

Während der Elternzeit bleibt der Arbeitnehmer Belegschaftsmitglied und ist damit zur Betriebsratswahl wahlberechtigt.[1] Zweifelhaft ist allerdings, ob ein Betriebsratsmitglied bei Antritt der Elternzeit zeitweilig verhindert i. S. d. § 25 Abs. 1 BetrVG ist, sodass ein Ersatzmitglied nachrücken müsste. Keinesfalls ist das der Fall, wenn der Mitarbeiter während der Elternzei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Auswirkungen au... / 3 Rückkehr auf denselben Arbeitsplatz?

Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses endet mit Ablauf der Elternzeit. Die Leistungspflichten leben in vollem Umfang wieder auf. Der Arbeitnehmer muss folglich ohne gesonderte Aufforderung durch den Arbeitgeber in den Betrieb zurückkehren. Er hat jedoch keinen Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz, selbst wenn dieser noch besteht. Der Arbeitnehmer hat lediglich Anspruch, entsp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Auswirkungen au... / 6 Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall

Während der Elternzeit entfällt mit der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers auch die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers. Folglich kann auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehen. Ausnahme: Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Wird der Arbeitnehmer während der Teilzeitarbeit in der Elternzeit arbeitsunfähig krank, so hat er insoweit einen Entgelt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2 Einzelne Vertragsbedingungen

In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG (ab 1.1.2025 Satz 7) mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Auswirkungen au... / 2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Die Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis sind nur teilweise geregelt. Allgemein gilt, dass die Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis während der Dauer der Elternzeit ruhen. Der Arbeitnehmer muss keine Arbeitsleistung erbringen, der Arbeitgeber kein regelmäßiges Arbeitsentgelt zahlen (Ausnahme: Teilzeitarbeit in der Elternzeit). Arbeitsrechtliche Neben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachweisgesetz / 2 Inhalt der Niederschrift

Der Mindestinhalt des Nachweises ist in § 2 Abs. 1 NachwG aufgezählt. In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG (ab 1.1.2025 Satz 7) mindestens aufzunehmen: Der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.3.2 Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber aus, so gilt Folgendes: Nimmt der/die Beschäftigte die elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit erst im Jahr nach der Geburt des Kinds auf, so bestehen keine Besonderheiten: Der/die Beschäftigte hat aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis für jeden Kalendermonat, in dem Entgelt gezahlt wur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.3 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Besonderheiten sind zu beachten, wenn die/der Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit ausübt, insbesondere wenn dies während des Geburtsjahrs des Kinds geschieht. 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TVöD anwendet Die/der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er/sie Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kale...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TVöD anwendet

Die/der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er/sie Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderjahr, in dem das Kind geboren ist, Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c, näher oben, Ziffer 4.3.1). Der zweite Arbeitgeber, bei dem der/die Beschäftigte eine elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit ausübt, hat dane...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.3.2.1 Anspruch auf Entgelt im gesamten Bemessungszeitraum

Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die im Bemessungszeitraum (Juli, August und September) gezahlten berücksichtigungsfähigen Entgelte der 3 Monate addiert und die so ermittelte Summe anschließend durch 3 geteilt (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 1). Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter leistet Arbeit an Wochenenden sowie Rufberei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr zu demselben Arbeitgeber

Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedlichen Tätigkeiten bzw. Arbeitszeiten (Vollzeit, Teilzeit) für die Bemessung der Jahr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.8 Anspruch bei Altersteilzeit

Stehen Beschäftigte am 1. Dezember in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis, haben die Beschäftigten grundsätzlich Anspruch auf Zahlung einer Jahressonderzahlung. Nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) wie auch nach dem Altersteilzeitgesetz sind zwei Formen der Altersteilzeit denkbar: Das Teilzeitmodell (§ 6 Abs. 3 Buchst....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.7.2 Jahressonderzahlung außerhalb des Geltungsbereichs des TV COVID

Auch außerhalb des Geltungsbereichs des TV COVID – z. B. bei sog. TVöD-Anwendern, in deren Arbeitsverhältnissen bestimmte Vorschriften des Tarifvertrags, nicht jedoch die den TVöD ergänzenden Tarifverträge in Bezug genommen werden – kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit bedarf in diesen Fällen der Regelung in einer Betriebs-/Diens...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.8.1 Teilzeitmodell

Im Teilzeitmodell der Altersteilzeit arbeiten Beschäftigte durchgängig mit der Hälfte ihrer ursprünglichen Arbeitszeit. Mit Blick auf die Jahressonderzahlung ergeben sich im Vergleich zu einer Teilzeitbeschäftigung außerhalb der Altersteilzeit keine Besonderheiten (siehe Gliederungsziffer 3.3.2.1). Es ist auf das im Bemessungszeitraum (Juli, August, September) durchschnittli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.7.1 Jahressonderzahlung im Geltungsbereich des TV COVID

Nach der tariflichen Grundregelung zur Jahressonderzahlung (näher Ziffer 3.5) vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahresson...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 4.2 Nichtrückkehr zum Wohnort

Die Grenzgängereigenschaft bleibt erhalten, wenn ein ganzjährig beschäftigter Arbeitnehmer an höchstens 45 Tagen nicht an seinen Wohnort zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone arbeitet. Besteht die Grenzgängereigenschaft nicht das ganze Kalenderjahr, berechnet sich die Unschädlichkeitsgrenze bei dem nicht ganzjährig als Grenzgänger beschäftigten Arbeitnehmer mit 20 % der ta...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld / 2 Heilbehandlung

Versicherte erhalten Verletztengeld, wenn sie wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung[1] keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben können.[2] Es ist unerheblich, ob die Maßnahme ambulant oder stationär durchgeführt wird. Eine ganztägige Erwerbstätigkeit kann der Versicherte in einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung dann nicht ausüben, wenn die Unterbrechung der Arbeitsze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 2.2 Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Betriebsparteien haben allerdings bei Sozialplänen – wie auch sonst bei Betriebsvereinbarungen – den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beachten. Im Sozialplan dürfen Höchstgrenzen für Abfindungen festgesetzt werden.[1] Die Betriebsparteien können in einem Sozialplan die Reduzierung oder gar den völligen Ausschluss v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen. Gemä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 1 Arbeitsrechtliche Behandlung

Grundsätzlich sind Werkstudenten Arbeitnehmer i. S. d. allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs.[1] Als Arbeitnehmer unterliegen Werkstudenten sämtlichen Gesetzen für Arbeitnehmer, wie beispielsweise dem Bundesurlaubsgesetz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Nimmt das Studium jedoch überwiegend die Zeit und Arbeitskraft des Studenten in Anspruch –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 4 Vergütung/Mindestlohn

Die Tätigkeit eines Werkstudenten muss vergütet werden.[1] Sollte keine Vergütung gezahlt werden, kann der Werkstudent – auch nachträglich – eine der Tätigkeit entsprechende übliche Vergütung einfordern.[2] Werkstudenten unterliegen dem Mindestlohngesetz und müssen daher mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt werden.[3] Darüber hinaus haben Werkstudenten, ähnlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 3 Befristung

Ein Arbeitsvertrag mit einem Studenten kann nur im Rahmen des § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) befristet werden. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Studenten ist grundsätzlich formlos möglich.[1] Für eine wirksame Befristung ist es jedoch zwingend erforderlich, dass die Befristungsvereinbarung schriftlich getroffen wird.[2] Eine Befristung ohne Sa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und seine Vorteile für Immobilienverwalter

Überblick Am 1.1.2025 treten weite Teile des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft. Dieses bringt einige erfreuliche Änderungen für Verwalter mit sich. Unter anderem verkürzt der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre und regelt das Entfallen der Pflicht zur Vorlage von Papierbelegen im Rahmen der Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.3 Teilzeitarbeit, Teilzeiträume (Satz 3)

Rz. 20 Bei Teilzeitarbeit ab 1.1.1950 werden die FRG-Tabellenwerte nur anteilig nach dem Verhältnis der Teilzeit- zur Vollzeitarbeit berücksichtigt (vgl. auch § 256b). Die Regelung entspricht der Regelung in § 256b Abs. 3 Satz 3 (auf die Komm. zu § 256b wird insoweit Bezug genommen). Rz. 21 Umfasst die Pflichtbeitragszeit nicht das gesamte Kalenderjahr (Teilzeiträume), ist nu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.4 Teilzeitarbeit, Teilzeiträume (Satz 3)

Rz. 109 Bei Teilzeitarbeit werden die Tabellenwerte nur anteilig nach dem Verhältnis der Teilzeit- zur Vollzeitbeschäftigung berücksichtigt (Abs. 1 Satz 3). Dabei ist die tatsächliche Arbeitszeit der üblichen gegenüberzustellen. Rz. 110 Die übliche Arbeitszeit ist vorrangig nach den im Einzelfall möglicherweise vorhandenen Unterlagen zu bestimmen. Rz. 111 Lässt sich der üblich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.3 Teilzeitbeschäftigung (Satz 3)

Rz. 18 Die Tabellenwerte gelten für eine Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitbeschäftigungen nach 1949 ist daher – wie bei glaubhaft gemachten Zeiten (§ 256b Abs. 1) – das Tabellenentgelt zugrunde zu legen, das dem Verhältnis der Teil- zur Vollzeitbeschäftigung entspricht (z. B. 50 % für eine Halbtagsbeschäftigung). Tatsächliche und übliche Arbeitszeit müssen daher ermittelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.2.1 Gutschrift von Entgeltpunkten – Hälfteregelung und Höchstbegrenzung (Buchst. a)

Rz. 76 Sie betragen die Hälfte der auf diese Beiträge entfallenden Entgeltpunkte, höchstens jedoch 0,0278 Entgeltpunkte pro Kalendermonat (Abs. 3a Buchst. a). Dies entspricht einer Erhöhung der Pflichtbeiträge auf 100 % des Durchschnittseinkommens. Die Summe sämtlicher Entgeltpunkte ist ggf. auf den Monatswert von 0,0833 zu begrenzen. Für Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. § 23b Abs. 2 SGB IV...mehr