Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. "Überlagerungen" im Wege einer wertenden Betrachtung

Rn. 121 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die dargestellten Konkretisierungen des Veranlassungsprinzips dürfen nicht schematisch angewandt werden. Sie dienen zwar der besseren Handhabbarkeit des Veranlassungsprinzips. Die Rspr hat sich aber immer wieder Freiräume für einzelfallbezogene Bewertungen geschaffen. Letztlich sind die Gesamtumstände des Einzelfalls für die Zuordnung der A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 141 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Den Hinterbliebenen-Pauschbetrag kann nur erhalten, wem laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind. § 33b Abs 4 S 1 EStG nennt die einzelnen Hinterbliebenenbezüge. Im Einzelnen kommen folgende Leistungen in Betracht: Leistungen nach dem BundesversorgungsG – BVG (Nr 1). Hierzu gehören die Witwenrente (§ 38 BVG), Geschiedenen-Witwenr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2021, Anspruch auf ... / 2 II. Die Entscheidung

Anspruchsgrundlage für die Löschung: § 1169 BGB Grundlage des Begehrens des Klägers ist § 1169 BGB. Nach dieser Vorschrift kann der Grundstückseigentümer vom Hypothekengläubiger verlangen, auf die Hypothek zu verzichten, wenn ihm eine Einrede zusteht, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird. Statt eines Verzichts gemäß § 1168 BGB, durch welche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 167 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag setzt bis VZ 2020 voraus, dass die pflegebedürftige Person nicht nur vorübergehend hilflos ist. Der Begriff Hilflosigkeit ist in S 3 des § 33b Abs 6 EStG entsprechend dem neu gefassten § 35 Abs 1 BVG geregelt. Diese Regelung gilt seit dem VZ 1995. Mit dieser entsprechenden Normierung hat der Gesetzgeber insb erreicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen gemäß § 12 Nr 2 EStG Alt 3

Rn. 199 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das Abzugsverbot in § 12 Nr 2 EStG Alt 3 bezieht sich auf Zuwendungen, die an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder deren Ehegatten geleistet werden. Es greift auch ein, wenn die Zuwendungen auf einer besonderen Vereinbarung beruhen. Rn. 200 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Wegen des Begriffs d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 19 Seit Inkrafttreten des § 32c AO sind in einer Vielzahl von Fällen Rechtstreitigkeiten über Auskunftsanträge geführt worden. Eine Übersicht zu ausgewählten – abgeschlossenen oder noch anhängigen – Verfahren gibt die nachfolgende Zusammenstellung wieder.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft

Leitsatz Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 9 Nr. 1 Sätze...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Tabelle zur Blindenhilfe, Pflegegeld und den Grundbeträgen

Tz. 25 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die folgende Tabelle zeigt die Beträge für Blindenhilfe und Pflegegeld sowie die Grundbeträge der Einkommensgrenze nach § 85 Abs. 1, 2 SGB XII.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.2 Kapitallebensversicherungen

Rz. 781 Einnahmen aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen unterliegen der "normalen" Versteuerung. Dabei gilt: Die Ertragsanteile aus Verträgen, die bis 2004 geschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfüllt ist. Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, müssen versteuert werden. Unter die Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.6 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 526 [Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 36, 46–50] Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4%ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 366 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 367 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.3 Rentenzahlungen

Rz. 785 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 947). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.4 Alleinerziehende

Rz. 570 [Entlastungsbetrag für Alleinerziehende → Zeilen 49–54] Alleinerziehende können nach § 24b EStG unter folgenden Voraussetzungen einen Entlastungsbetrag steuermindernd angerechnet bekommen: alleinstehender Elternteil mindestens ein Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bzw. Freibetrag zur Betreuung, Erziehung und Ausbildung besteht Haushaltszugeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Auf den Todesfall zugewendete Lebensversicherung

Rz. 146 Hat der Versicherungsnehmer einen Bezugsberechtigten auf den Todesfall bestimmt, erwirbt der Bezugsberechtigte beim Tod des Versicherungsnehmers einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung auf Auszahlung der Versicherungssumme (§§ 328, 331 BGB).[264] Der Auszahlungsanspruch fällt nicht in den Nachlass. Hat der Begünstigte bis dato noch keinen Antrag auf SGB XII...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 5. Grundstückserwerb durch Schenkung auf den Todesfall, § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG i.V.m. § 2301 BGB

Rz. 220 Der Erwerb eines Grundstücks durch Schenkung von Todes wegen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG ist nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Grunderwerbsteuerfreiheit greift allerdings nicht, soweit der Erwerber für die Grundstückszuwendungen eine Gegenleistung zu erbringen hat oder diese in Erfüllung einer Verbindlichkeit erfolgt. Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Bedingungen i... / 2. Arten von Bedingungen in Verfügungen von Todes wegen

a. Aufschiebende und auflösende Bedingungen Eine aufschiebende Bedingung liegt dann vor, wenn ein nach dem Erbfall eintretendes ungewisses Ereignis die Wirkung der letztwilligen Verfügung erst beginnen lassen soll.[18] Beispiel aufschiebende Bedingung: "Mein Sohn A soll jedoch nur dann Erbe werden, wenn er sein begonnenes Studium der Rechtswissenschaften auch erfolgreich beende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / B. Unwirksame Verfügungen von Todes wegen

I. Steuerliche Anerkennung einer unwirksamen Verfügung von Todes wegen Rz. 38 Zivilrechtlich können die Beteiligten aus einer nichtigen Verfügung von Todes wegen keine Rechte ableiten. Es greift grundsätzlich – sofern keine andere wirksame Verfügung vorliegt – die gesetzliche Erbfolge. Rz. 39 Steuerlich hingegen ist jede Unwirksamkeit für die Besteuerung unerheblich, wenn die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / I. Steuerliche Anerkennung einer unwirksamen Verfügung von Todes wegen

Rz. 38 Zivilrechtlich können die Beteiligten aus einer nichtigen Verfügung von Todes wegen keine Rechte ableiten. Es greift grundsätzlich – sofern keine andere wirksame Verfügung vorliegt – die gesetzliche Erbfolge. Rz. 39 Steuerlich hingegen ist jede Unwirksamkeit für die Besteuerung unerheblich, wenn die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis der Verfügung umsetzen, wobei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gemeinschaftliches Test... / aa) Fälligkeit beim Tod des Längerlebenden

Rz. 12 Für die steuerliche Beurteilung der Fälligkeit eines Vermächtnisses ist die Regelung des § 6 Abs. 4 ErbStG zu beachten. Danach werden (erst) beim Tod des Beschwerten (Längerlebenden) fällige Vermächtnisse wie Nacherbschaften behandelt. Es greift also die erbschaftsteuerliche Fiktion des § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG, wonach bei Eintritt der Nacherbfolge derjenige, auf den da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / IV. Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse

Rz. 142 § 6 Abs. 4 ErbStG stellt ein Nachvermächtnis und ein beim Tod des Beschwerten fälliges Vermächtnis steuerlich der Nacherbschaft gleich. Zivilrechtlich liegt ein Nachvermächtnis vor, wenn ein Erblasser einen vermachten Gegenstand von einem nach dem Anfall des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis einem Dritten zuwendet, § 2191 Abs. 1 BGB. Der D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Steuerliche Anerkennung einer nur mündlichen Verfügung von Todes wegen

Rz. 41 Da auch Formmängel unbeachtlich sind, reicht für die steuerliche Anerkennung nach Ansicht des BFH grundsätzlich (sogar) eine nur mündliche Erklärung des Erblassers als Verfügung aus.[38] Dies gilt auch, wenn sich der Erblasser der Unwirksamkeit seiner Verfügung bewusst war.[39] Die Auskehrung – diese muss dem Finanzamt in der Praxis nachgewiesen werden – eines (nur) m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / VII. Der Herausgabeanspruch über den Tod hinaus

Rz. 185 Die vorweggenommene Erbfolge in der Form der Schenkung hat die Rechtsprechung weitergehend unattraktiv gemacht, indem der Anspruch des Schenkers gegen den Beschenkten jedenfalls dann nicht durch den Tod des Letzteren erlischt, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Bedingungen i... / II. Zulässigkeit, Begriff und Arten von Bedingungen in Verfügungen von Todes wegen

1. Zulässigkeit und Begriff von Bedingungen in Verfügungen von Todes wegen Verfügungen von Todes wegen können unstreitig mit Bedingungen verknüpft werden. Die grundsätzliche Zulässigkeit von Bedingungen ergibt sich aus den §§ 158 ff. BGB und aus den §§ 2074 ff. BGB.[5] Auch wenn die Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs (rechtsgeschäftliche) Bedingun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Bedingungen i... / 1. Zulässigkeit und Begriff von Bedingungen in Verfügungen von Todes wegen

Verfügungen von Todes wegen können unstreitig mit Bedingungen verknüpft werden. Die grundsätzliche Zulässigkeit von Bedingungen ergibt sich aus den §§ 158 ff. BGB und aus den §§ 2074 ff. BGB.[5] Auch wenn die Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs (rechtsgeschäftliche) Bedingungen zulassen, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass Bedingungen in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Anzeigepflichten / II. Erwerb von Todes wegen

Rz. 7 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ErbStG für einen Erwerb von Todes wegen nicht, wenn dieser auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt. "Verhältnis" meint das Rechtsverhäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / G. Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen

I. Zivilrecht Rz. 159 Gemäß § 2078 Abs. 1 BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde. Das Gleiche gilt, soweit der Erblasser zu der Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / II. Grundstückserwerb von Todes wegen

1. Allgemeines Rz. 202 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 203 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 8. Grundstückserwerb aufgrund sonstiger Erwerbe von Todes wegen, § 3 Abs. 2 Nr. 4–7 ErbStG

Rz. 224 Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4–7 ErbStG gelten bestimmte weitere Erwerbe als vom Erblasser zugewendet und damit als Erwerb von Todes wegen. Besteht in solchen Fällen die Abfindung, das Entgelt oder die Erfüllung des Herausgabeverlangens nach § 2087 BGB in der Übertragung eines Grundstücks, ist der Erwerb nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / IV. Der Zuwendungsverzicht (§ 2352 BGB)

Rz. 264 Fallbeispiel 100: Das Laientestament und der Verzicht auf ein Wohnungsrecht Die Eltern M und V haben zwei Kinder, davon eine Tochter mit Behinderung. Sie setzen sich auf den ersten Todesfall als alleinige Erben ein. Nach dem Tod des Letztverserbenden sollen beide Töchter erben. Für die behinderte Tochter B soll "ein Vermächtnis über ein Wohnrecht am Dachgeschoss gema...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 202 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 203 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 6. Grundstückserwerb aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages zugunsten Dritter, § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Rz. 221 Als erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen gilt jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird, § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Der Vermögensvorteil wird außerhalb des Erbrechts (mithin nicht im Rahmen der Erbfolge oder durch Vermächtnis) im Wege eines Vertrags zugunsten D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Amtliche Mitteilungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Steuerstrafverfolgungsorgane können auch durch amtliche Mitteilungen anderer Behörden (s. § 385 Rz. 131) vom Verdacht strafbarer Handlungen Kenntnis erhalten. Es handelt sich dann insb. bei einer Mitteilung nach § 116 AO um eine besondere Spielart einer Strafanzeige. Aber auch aufgrund zunächst routinemäßiger Mitteilungen, um die gesetzmäßige Besteue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 3. Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Rz. 16 Ist kein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden, gilt § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Danach ist bei Erwerbern, die in einem ausländischen Staat mit ihrem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erbschaftsteuer "entsprechenden" Steuer (ausländische Steuer) herangezogen werden, auf Antrag die – festgesetzte, gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende – ausländische S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Verhältnis zu § 93 SGB XII

Rz. 614 Wenn eine Forderung vor dem Tod wirksam übergeleitet wurde, dann gehört sie nicht mehr zum Nachlass. § 102 SGB XII kann sich also darauf nicht mehr beziehen, soweit der Sozialhilfeträger damit Forderungen realisiert. Forderungen können nach der Rechtsprechung des BVerwG aber auch nach dem Tod noch übergeleitet werden, "denn aus dem Gesetz ergibt sich keinerlei Anhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / hh) Pflichtteilsansprüche

Rz. 427 Der Übergang ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Der Sozialleistungsträger kann daher z.B. auch Pflichtteilsansprüche ohne weiteres auf sich überleiten.[719] Rz. 428 Fallbeispiel 34: Übergeleiteter Pflichtteilsanspruch aus einem fehlgeschlagenen Behindertentestament Eltern hatten ein gemeinschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Bedingungen i... / bb. Besondere Verwirkungsklauseln

Bei den besonderen Verwirkungsklauseln setzt der Erblasser den Bedachten genaue Verhaltensregeln und ordnet für den Fall des Verstoßes als Sanktion den Verlust der Zuwendung an.[38] Die wohl bekanntesten besonderen Verwirkungsklauseln, die auch außerhalb von Unternehmertestamenten zu finden sind, sind Pflichtteilsstrafklauseln und Wiederverheiratungsklauseln. Es gibt jedoch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Anzeigepflichten / H. Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen im Erbfall

Rz. 15 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwaltung oder Verwahrung fremden Vermögens befasst, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, dem für die Verwaltung der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (1) Enterbung und die Absicherung des Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 155 Zwischen Ehe- und Lebenspartnern ist das vorrangige Ziel einer letztwilligen Verfügung häufig, den anderen Ehegatten auf den Tod des Erstversterbenden abzusichern und die Abkömmlinge zunächst durch Enterbung vom Nachlass fernzuhalten. Das ist bei Behindertentestamenten kontraindiziert. Als Fehler [193] beim Testament in Familien mit pflichtteilsberechtigten und sozialh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Geschenk

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Voraussetzung ist, dass eine Schenkung endgültig[2] erfolgt ist (§ 9 ErbStG). Darunter fallen alle Vorgänge nach § 7 ErbStG inklusive der Tatbestände für Stiftungen und Trusts i.S.d. § 7 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 125 Der (Rück-)Erwerb von Vermögensgegenständen, die Eltern (und Voreltern) ihren Abkömmlingen lebzeitig schenkweise zugewandt hatten und die an diese Personen von Todes wegen zurückfallen, sind erbschaftsteuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG. Der allgemeine Freibetrag von Eltern (und Voreltern) im Todesfall i.H.v. 100.000 EUR gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (siehe § 5 Rdn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Gestaltung aus einem Sachverhalt der Zukunft

Rz. 171 Kein Testament trifft am Todestag gesichert auf den Sachverhalt, den der Erblasser vor Augen hatte. Das größte Risiko eines Behindertentestamentes ist, dass am Ende kein oder nur ein geringer Nachlass da ist. Das kann höchst unterschiedliche Ursachen und unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Rz. 172 Um einen Pflichtteilsrestanspruch (§ 2305 BGB) zu vermeiden, ist es no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Berücksichtigung später eintretender Umstände

Rz. 17 Grundsätzlich finden später eintretende Umstände (insbesondere ein erheblich vor der Lebenserwartung des Berechtigten eintretender Todesfall) keine Berücksichtigung. Zu beachten ist allerdings in allen Fällen der lebzeitigen Übertragung unter Nutzungs-, Duldungs- und Leistungsvorbehalten die Regelung des § 14 Abs. 2 S. 1 BewG . Der Regelung liegt der Gedanke zugrunde, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 409 Wenn der Sozialhilfeträger den Bedarf eines Hilfesuchenden mit den Mitteln des SGB XII decken muss, weil der Antragsteller dem Grunde nach vorhandene – aber nicht "bereite" – Mittel nicht zur eigenen Bedarfsdeckung aktivieren kann, handelt es sich sozialhilferechtlich um einen "Störfall". Das Mittel zur Beseitigung der Leistungsstörung im sozialhilferechtlichen Leistu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Zur Diskussion gestellt – ein Fall aus der Praxis

Rz. 363 Der Begriff der Härte ist nach diesseitiger Ansicht als ein Tatbestand zu verstehen, der Reibungsverluste auszugleichen hat. Solche Reibungsverluste entstehen insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber "normative Schutzschirme" an einer Stelle im Gesetz geschaffen hat und diese Schutzschirme dann an einer anderen Stelle nicht mehr wirken, z.B. weil der Gesetzgeber das P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbfall vor dem Bedarfs-/Antragszeitraum – Pflichtteilsanspruch im Bedarfs-/Antragszeitraum erfüllt

Rz. 190 Wie zuvor auch, ist ein Anfall eines Pflichtteilsanspruchs vor dem Bedarfs-/Antragszeitraums Vermögen nach § 12 SGB XII. Sodann bietet sich für die weitere Bewertung und Vorgehensweise kein einheitliches Bild. Geiger [342] spricht davon, dass es für die Bestimmung, was Einkommen und was Vermögen sei, keinen Algorithmus gebe. Z.T. wird ohne jede Begründung oder Einschrä...mehr