Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.6 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 518 [Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 36, 46–50] Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4%ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruc...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 356 [Familienstand → Zeilen 17 und 28] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 357 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur Einkommensteuer zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung de...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 328 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.4 Alleinerziehende

Rz. 562 [Entlastungsbetrag für Alleinerziehende → Zeilen 49–54] Alleinerziehende können nach § 24b EStG unter folgenden Voraussetzungen einen Entlastungsbetrag steuermindernd angerechnet bekommen: alleinstehender Elternteil mindestens ein Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bzw. Freibetrag zur Betreuung, Erziehung und Ausbildung besteht Haushaltszugeh...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.3 Tod infolge eines Versicherungsfalls

2.1.3.1 Rechtlich wesentlicher Zusammenhang (Abs. 1 Satz 2) Rz. 6 Der Tod muss infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten sein. Zunächst ist also zu klären, ob der innere Zusammenhang zu einer versicherten Tätigkeit besteht oder ob der Betreffende etwa bei einer eigenwirtschaftlichen Betätigung zu Tode gekommen ist (vgl. Komm. zu § ...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistungen bei Tod

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 1a wurde durch Art. 5 Abs. 35 Nr. 1 des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt und bezieht Lebenspartner ein. 1 Allgemeines Rz. 2...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.3.1 Rechtlich wesentlicher Zusammenhang (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Der Tod muss infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten sein. Zunächst ist also zu klären, ob der innere Zusammenhang zu einer versicherten Tätigkeit besteht oder ob der Betreffende etwa bei einer eigenwirtschaftlichen Betätigung zu Tode gekommen ist (vgl. Komm. zu § 8 Rz. 10 bis 15 sowie die Fallgruppen in Rz. 33 bis 117). V...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.3.1.3 Lebensverkürzung um ein Jahr

Rz. 16 Die Frage der unfallbedingten Lebenszeitverkürzung stellt sich überhaupt nur, wenn die feststehende tödliche Folge der unfallabhängigen Krankheit bereits absehbar ist. Die unfallbedingte Lebensverkürzung um ein Jahr bildet keine Ausnahme von dem allgemeinen Ursachenbegriff der Unfallversicherung, sondern nur einen besonderen Anwendungsfall der in der Unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.3 Blutprobe

Rz. 22 Abs. 3 erlaubt dem Unfallversicherungsträger, die Entnahme einer Blutprobe anzuordnen. Die Vorschrift setzt voraus, dass der Versicherte durch einen Arbeitsunfall, nicht infolge einer Berufskrankheit zu Tode kam ("getötet worden").mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.3.2 Zusammenhangsvermutung bei bestimmten Berufskrankheiten

Rz. 17 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Tatsachenvermutung: "Dem Tod infolge eines Versicherungsfalls steht … gleich …". Abs. 2 Satz 2 zeigt die Reichweite und die Grenze der Vermutung auf. Voraussetzung für das Eingreifen der Vermutung ist, dass die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 4101 (Silikose), 4102 (Siliko-Tuberkulose), 4103 (Asbestose) ...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.2 Einbeziehung von Lebenspartnern

Rz. 5 Mit Wirkung ab 1.1.2005 werden Lebenspartner i. S. d. § 33b SGB I den Hinterbliebenen gleichgestellt. Letztere Vorschrift nimmt Bezug auf das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266). Ein Anspruch des überlebenden Lebenspartners auf Hinterbliebenenleistungen entsteht nur in Fällen, in denen der Tod des Versicherten nach de...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.1 Leistungen im Überblick

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass die Hinterbliebenen einen eigenen Anspruch auf Leistungen haben. Daher haben etwaige Bescheide über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die gegenüber dem Versicherten ergangen sind, ihnen gegenüber keinerlei Bindungswirkung. Dies gilt sowohl für Ablehnungs- als auch für Bewilligungsbescheide, mithin sowohl zu...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.4 Verschollenheitsrente

Rz. 23 Abs. 4 Satz 1 enthält eine Fiktion, wonach der Versicherte als infolge eines Versicherungsfalls verstorben gilt. Es handelt sich um ein gegenüber den Regularien nach §§ 13 ff. Verschollenheitsgesetz vereinfachtes Verfahren. Eine gerichtliche Todeserklärung ist demgegenüber vorrangig (BSG, Beschluss v. 11.5.1960, GS 3/59). Es muss ein innerer Zusammenhang zwischen der ...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 übernimmt teilweise die Regelungen des § 589 Abs. 1 RVO und gibt eine Übersicht über die Hinterbliebenenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Abs. 2 entspricht § 589 Abs. 2 RVO und normiert eine Vermutung zur Todesursache bei bestimmten Berufskrankheiten. Abs. 3 übernimmt die Regelung in § 1559 Abs. 4 RVO zur Entnahme einer Blutprobe. Abs. 4 entspricht...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1 Hinterbliebenenleistungen

2.1.1 Leistungen im Überblick Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass die Hinterbliebenen einen eigenen Anspruch auf Leistungen haben. Daher haben etwaige Bescheide über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die gegenüber dem Versicherten ergangen sind, ihnen gegenüber keinerlei Bindungswirkung. Dies gilt sowohl für Ablehnungs- als auch für Bewilligun...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Hinterbliebenenleistungen 2.1.1 Leistungen im Überblick Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass die Hinterbliebenen einen eigenen Anspruch auf Leistungen haben. Daher haben etwaige Bescheide über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die gegenüber dem Versicherten ergangen sind, ihnen gegenüber keinerlei Bindungswirkung. Dies gilt sowohl für Ablehn...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 1a wurde durch Art. 5 Abs. 35 Nr. 1 des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt und bezieht Lebenspartner ein.mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.3.1.2 Selbsttötung

Rz. 12 Ob eine Selbsttötung im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht hängt davon ab, welche Motive dafür maßgeblich waren. Eine psychische Erkrankung, z. B. eine Depression, stellt eine innere Ursache dar. Ist die Selbsttötung wesentlich darauf zurückzuführen, so fehlt die Unfallkausalität selbst dann, wenn sich diese am Arbeitsplatz zugetragen hat. Es kommt aber...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 25 Angermaier, Gesetzliche Unfallversicherung: Ursachenzusammenhang und Wesentlichkeit im Rahmen der "Lebenszeitverkürzung um ein Jahr", jurisPR-SozR 24/2009 Anm. 3. Dahm, Neue Rechtsprechung zum Beweisnotstand im Sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Behindertenrecht 2012 S. 185. ders., Zum Anspruch eines eingetragenen Lebenspartne...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.2 Obduktion

Rz. 20 Gemäß Abs. 2 Satz 2 HS 2 darf zur Feststellung der Offenkundigkeit des fehlenden Zusammenhangs eine Obduktion und erst recht eine Exhumierung nicht gefordert werden. Auch dies hat der Gesetzgeber aus Gründen der Pietät so normiert. Die Hinterbliebenen verletzen keine Mitwirkungsobliegenheiten i. S. d. §§ 60 ff. SGB I, wenn sie die Obduktion oder die Exhumierung des Ve...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.3.1.1 Innere Ursache

Rz. 8 Problematisch ist die Unfallkausalität dann, wenn sowohl die versicherte Tätigkeit als auch eine bereits zuvor bestehende Erkrankung (innere Ursache) als Todesursachen in Betracht kommen. Rz. 9 Praxis-Beispiel Der Feuermann F fällt während einer Feuerwehrübung unmittelbar nach einer Kraftanstrengung (Anwerfen der Kurbel einer Motorspritze) leblos zu Boden und verstirbt....mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.1.5 Aufnahme in den Haushalt

Rz. 10 Stiefkinder und Pflegekinder (Abs. 2 Nr. 1) sowie Enkel und Geschwister (Abs. 2 Nr. 2) müssen in den Haushalt der Versicherten aufgenommen sein. Dies muss vor dem Tod des Versicherten geschehen sein und bis zu seinem Tode andauern. Die Absicht, dies zu tun, reicht nicht. Befand sich der Versicherte unmittelbar vor dem Tod krankheitsbedingt oder infolge der Entziehung ...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.1.1 Halbwaisenrente und Vollwaisenrente

Rz. 3 Sowohl bei Halbwaisenrente als auch bei Vollwaisenrente ist Voraussetzung, dass der Tod eines Elternteils durch einen Versicherungsfall i. S. d. § 7 eingetreten ist. Dies wird im Gesetzeswortlaut durch die Wendung "Kinder von verstorbenen Versicherten" zum Ausdruck gebracht. Insoweit ist die gleiche Prüfung wie bei der Witwen-/Witwerrente durchzuführen (vgl. die Komm. ...mehr

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Abzugsfähigkeit von Einkommensteuerschulden bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz Fraglich ist, ob Einkommensteuerschulden infolge einer von den Erben erklärten Betriebsaufgabe als Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig sind. Sachverhalt Die Kläger sind ausweislich des Erbscheins gesetzliche Erben des 2016 verstorbenen Erblassers. Der Erblasser war Inhaber eines (verpachteten) land- und forstwirtschaftlichen Betri...mehr

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Keine Auswirkungen auf das Einkommen des nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag verstorbenen Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft durch deren rückwirkende Verschmelzung auf den Alleingesellschafter

Leitsatz 1. Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 angeordnete Rückwirkung betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Diese Norm führt daher nicht zum Entstehen eines Übernahmegewinns bei einem bereits verstorbenen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn diese Gesellschaft nach dem Todestag rückwirkend auf ihren neuen...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten

Leitsatz 1. Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachun...mehr

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zfs 09/2020, Darlegung der Voraussetzungen vorsätzlicher oder fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Tod des Versicherten

VVG § 81, § 28 Leitsatz 1. Die Voraussetzungen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung und/oder eines solchen Verstoßes gegen die Obliegenheit, das Fahrzeug bei rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit nicht zu fahren, können nicht schon aufgrund eines positiven Blut-Wirkstoffbefundes festges...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Grundbuchberichtigung beim Tod eines GbR-Gesellschafters

Leitsatz 1. Nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters kann das Grundbuch auf Bewilligung seines Erben nebst Tatsachenangaben berichtigt werden, aus denen sich ergibt, dass es durch die bewilligte Eintragung richtig wird ("schlüssige Darlegung der Unrichtigkeit"). Die Buchposition des verstorbenen GbR-Gesellschafters geht immer auf den Erben über (Fortführung von Senat, NZG 2016,...mehr

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ZErb 09/2020, Kein Antragsrecht einer Stiftung von Todes wegen vor Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Leitsatz 1. Ein Nachlasspfleger – dessen Wirkungskreis die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses umfasst – ist nicht beschwerdebefugt gegen Beschlüsse, die im Erbscheinsverfahren desjenigen Erblassers ergehen, für dessen unbekannte Erben er bestellt ist (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 17. August 1990 – BReg. 1a Z 36/89 –, BeckRS 2010, 27258). 2. Eine Stiftung erlangt er...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Grundbuch... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist in Abt.’I mit 8 Gesellschaftern gebucht. Hierzu befindet sich in den Grundakten ein zwischen den eingetragenen Gesellschaftern zu f) bis h) am 7.3.2001 geschlossener Gesellschaftsvertrag in dem es u.a. heißt: 8. Tod eines Gesellschafters Durch den Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst. Sie w...mehr

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ZErb 09/2020, Kein Antragsr... / Leitsatz

1. Ein Nachlasspfleger – dessen Wirkungskreis die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses umfasst – ist nicht beschwerdebefugt gegen Beschlüsse, die im Erbscheinsverfahren desjenigen Erblassers ergehen, für dessen unbekannte Erben er bestellt ist (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 17. August 1990 – BReg. 1a Z 36/89 –, BeckRS 2010, 27258). 2. Eine Stiftung erlangt erst durch...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Grundbuch... / Leitsatz

1. Nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters kann das Grundbuch auf Bewilligung seines Erben nebst Tatsachenangaben berichtigt werden, aus denen sich ergibt, dass es durch die bewilligte Eintragung richtig wird ("schlüssige Darlegung der Unrichtigkeit"). Die Buchposition des verstorbenen GbR-Gesellschafters geht immer auf den Erben über (Fortführung von Senat, NZG 2016, 555). S...mehr

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ZErb 09/2020, Kein Antragsr... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / III. Individualregelungen

In diesem Zusammenhang sind nicht nur Regelungen auf den Todesfall von Belang, sondern ebenso wichtig sind die Fragen der Vorsorgeregelung im Rahmen einer umfassenden Vorsorgevollmacht, einer eventuellen Betreuung und die Regelung, wer für die Form der gewünschten Bestattung sorgt. Auch in diesen Fragen ist der Lebensgefährte nicht bereits gesetzlich legitimiert. Ebenso ist ...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Eröffnung... / Leitsatz

Ein vom überlebenden Ehegatten zu einem gemeinschaftlichen Testament errichteter Widerruf ist nicht gemäß §§ 348 FamFG, 349 FamFG mit dem gemeinschaftlichen Testament nach dem ersten Todesfall zu eröffnen. Eine Eröffnungspflicht ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung von §§ 348, 349 FamFG oder aufgrund eines Rechtsscheins. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.6....mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / I. Begriff

Die Gründe für die Entscheidung, zusammen zu leben ohne dafür die Form der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft zu wählen, sind unterschiedlich. Neben einer grundsätzlichen Ablehnung der Institutionen kann es sich auch um Verbindungen handeln, in denen eine Ehe grundsätzlich angestrebt ist. Den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist dabei selten bewusst, das...mehr

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ZErb 09/2020, Erbfall mit g... / 1 Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht In den Erwägungsgründen 1, 7, 20, 22 bis 24, 29, 32, 37, 39, 59, 61 und 67 der Verordnung Nr. 650/2012 heißt es: "(1) Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zum schrittweisen Aufbau eines solchen Raums hat die Union im Bereic...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Eröffnung... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer ist der Sohn der Eheleute A und B. Die Eheleute haben zweinotarielle gemeinschaftliche Testamente errichtet, eins im Januar 2011 vor dem Notar […] und ein Weiteres im Juli 2016 vor dem Notar […] Im November 2019 errichtete der Ehemann B vor dem Notar […] einen Widerruf, in dem er gegenüber der Erblasserin seine sämtlichen in den beiden genannten Testame...mehr

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ZErb 09/2020, Erbfall mit g... / 2 Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

E. E. ist litauischer Staatsangehöriger. Seine Mutter, die ebenfalls die litauische Staatsangehörigkeit besaß, hatte den deutschen Staatsangehörigen K.-D. E. geheiratet und zog mit E. E. zu ihm nach Deutschland. Am 4.7.2013 errichtete sie vor einer Notarin in Garliava (Litauen) ein Testament, in dem sie ihren Sohn als Alleinerben einsetzte. Beim Tod der Mutter von E. E., der ...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Zutreffend hat das FG entschieden, dass die Ablehnung des Antrags auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides rechtmäßig war. Die Geltendmachung eines Pflichtteils nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten ist zwar auch dann möglich, wenn der Pflichtteilsberechti...mehr

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ZErb 09/2020, Der Vorbehalt... / I. Der Vorbehaltserbe und seine Rechtsstellung

Kehrseite des im BGB verankerten Vonselbsterwerbs, d.h. dem Anfall einer Erbschaft in der Sekunde des Todesfalles ohne Zutun des Erben, ist das Recht zur Entsagung der Erbschaft durch die Ausschlagung (§§ 1942 ff. BGB). Der sich noch innerhalb der Ausschlagungsfrist befindliche Erbe, der die Erbschaft noch nicht angenommen hat, wird als vorläufiger Erbe bezeichnet.[2] Die Ste...mehr

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zfs 09/2020, Generalprävent... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Die Revision des Angeklagten ist zulässig und begründet. Sie führt mit der Sachrüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteils mit den zugrundeliegenden Feststellungen und Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung. Die Rechtsfolgenbemessung im angefochtenen Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Die GenStA Dresden hat in ihrem An...mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / 2. Letztwillige Verfügungen von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Bei Verfügungen von Todes wegen sind zahlreiche Probleme zu beachten: Zu beachten sind das fehlende Ehegatten- und Lebenspartnererb- und -pflichtteilsrecht sowie die erbschaftsteuerliche Belastung. Hinzu kommen die Probleme, die sich’ergeben, wenn bei älteren Verfügungen von Todes wegen nichteheliche Kinder genannt sind. Zwar sind im Wege der gesetzlichen Erbfolge nichteheli...mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / 5

Anmerkung Die Rechte des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Falle des Todes des Partners sind gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich. Die Partner einer nichtehelichen (faktischen) Lebensgemeinschaft sollten daher beizeiten Verfügungen von Todes wegen treffen, um die Versorgung des überlebenden Partners zu gewährleisten. Aut...mehr

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ZErb 09/2020, Wegfall der a... / Leitsatz

1. Ein notarieller Erbvertrag (1997), in dem die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann sich gegenseitig – unter ausdrücklich vereinbarter Bindungswirkung – als alleinige und unbeschränkte Erben und zu Erben des Letztversterbenden "mit Beteiligung zu je ein Halb" den gemeinsamen Sohn und die "ersteheliche" Tochter der Erblasserin eingesetzt haben, steht der Wirksamkeit ...mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / II. Ausgangslage ohne Individualregelung

Der BGH[2] geht bei Beendigung der Lebensgemeinschaft durch den Tod des zuwendenden Partners davon aus, dass keine Ersatzpflicht für Aufwendungen oder sonstige Leistungen geschuldet ist. Anders kann diese Wertung beim Tod des Zuwendungsempfängers sein, wenn dessen gesetzliche Erben die Vermögensgegenstände erhalten, wodurch die langfristige gemeinsame Nutzung, die vom zuwend...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und ursprüngliche Revisionskläger (Pflichtteilsberechtigter) ist während des Revisionsverfahrens verstorben. Alleinerbin ist die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), seine Ehefrau. Der Vater des Pflichtteilsberechtigten verstarb im Januar 2008. Er wurde von dessen Ehefrau, der Stiefmutter des Pflichtteilsberechtigten, allein beerbt. Der Pflichtteilsberechti...mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / 1

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist gesetzlich nicht geregelt. Die Beteiligten sollten, soweit sie nicht die derzeit kaum berechenbare Rechtsprechung in Kauf nehmen wollen, auf eine vertragliche Regelung ihrer Angelegenheiten Wert legen. Neben den Regelungsfragen beim Bau einer Immobilie bzw. deren Mitfinanzierungsmodellen, stehen insbesondere die Regelungen betreffend ...mehr