Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / d) Corona-Krise und Erlass

Auf die Corona-Krise hat der deutsche Gesetzgeber schnell, entschlossen und zielgerichtet zunächst durch das Gesetzespaket vom 27.3.2020 reagiert.[28] Hinzu treten die Initiativen auf europäischer Ebene.[29] Das BMF hat mit dem BMF-Schreiben vom 19.3.2020 an die obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkung des Corona-Virus darge...mehr

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FF 06/2020, Totalrevision d... / 1 Anmerkung

Mit diesem Beschluss setzt der BGH seine ständige Rechtsprechung zur Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich (VA) nach § 51 VersAusglG bei Vorversterben eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) fort, präzisiert sie aber bezüglich der Zulässigkeitsvoraussetzungen. Mit den vielfältigen Gegenargumenten gegen seine Rechtsprechung hat sich der BGH in den Vorentscheidungen...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 10. Lebenspartnerschaften

Eine ähnliche Zeitenwende wie die Eherechtsreform von 1976/1977 stellte die Verabschiedung des "Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" vom 16.2.2001,[59] das am 1.8.2001 in Kraft getretene "Lebenspartnerschaftsgesetz", dar. Von daher überrascht nicht, dass die Landes- bzw. Staatsregierungen von Sachsen, Thüri...mehr

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ZErb 06/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Beck'sches Handbuch der Personengesellschaften, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Handbuch, 5. Auflage 2020. ISBN 978-3-406-741...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1 Einführung

Betriebsschließungen und -einschränkungen, Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben am 22.3.2020 ein weitgehendes Kontaktverbot vereinbart. Restaurants und Gaststätten waren unverzüglich zu schließen. "Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbausgleichszahlung / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Tod einer natürlichen Person geht nach § 1922 Abs. 1 BGB deren Vermögen als Ganzes auf den Alleinerben oder mehrere Erben über. Diese sog. Gesamtrechtsnachfolge, die auch als Universalsukzession bezeichnet wird, bedeutet den Übergang aller vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten auf den Alleinerben bzw. alle Miterben. Letztere werden als Gesamthandsgemeinsc...mehr

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Adoptionsrecht / 2.3.1 Beschluss des Familiengerichts

Der Ausspruch der Adoption und damit die Annahme des Kindes erfolgen durch Beschluss des Familiengerichts (§ 1752 Abs. 1 BGB). Der Beschluss ist unanfechtbar und unabänderlich (§ 197 Abs. 3 FamFG). Gegen den eine Annahme ablehnenden Beschluss hat der Antragsteller das Recht der Beschwerde (§§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2 FamFG). Stirbt das Kind während des Verfahrens, ist der Adoptio...mehr

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Adoptionsrecht / 3.3.2 Volljährigenadoption mit Minderjährigenwirkung

Auf Antrag kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Volladoption mit Minderjährigenwirkung ausgesprochen werden (§ 1772 BGB). Es muss sich um einen der im Gesetz genannten Fälle handeln. Praktisch relevant sind die Geschwisteradoption, wobei ein Adoptivkind minderjährig, ein anderes bereits volljährig ist, die nachgeholte Minderjährigenadoption, bei der da...mehr

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Pflichtteilsrecht / 4.3 Nachlassbestand

Nicht in den Nachlassbestand fallen Vermögensgegenstände, deren Erwerb außerhalb des Nachlasses stattfindet. Häufig ist dies bei Lebensversicherungen der Fall, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist, der den Anspruch auf die Versicherungsleistung mit dem Tod des Erblassers unmittelbar erwirbt. Bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs bleiben damit sowohl die Versicherun...mehr

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Pflichtteilsrecht / 2 Die Pflichtteilsberechtigten

Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers (§ 2303 Abs. 1 BGB). Abkömmlinge des Erblassers sind alle Personen, die mit dem Erblasser in absteigender gerader Linie verwandt sind (§ 1589 Abs. 1 BGB), was bei Kindern, Enkeln, Urenkeln sowie bei angenommenen und auch bei nichtehelichen Kindern der Fall ist. Daneben ist der Ehegatte pflichtteilsberechtigt (§ 2303 A...mehr

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Pflichtteilsrecht / 1 Allgemeine Voraussetzung für das Bestehen des Pflichtteilsrechts

Voraussetzung für das Bestehen des Pflichtteilsrechts ist, dass der Pflichtteilsberechtigte "enterbt" wurde (§ 2303 Abs. 1 S. 1 BGB), er mithin durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.mehr

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Pflichtteilsrecht / 13 Pflichtteilsentziehung

Der Erblasser hat nach §§ 2333 f. BGB die Möglichkeit, einem Pflichtteilsberechtigten das Pflichtteilsrecht zu entziehen, wenn einer der in § 2333 BGB abschließend genannten Gründe vorliegt. Die Erbrechtsreform hat auch in Bezug auf die Pflichtteilsentziehung Neuerungen gebracht. Der Kreis der Personen, die vom Fehlverhalten des Pflichtteilsberechtigten betroffen sein können,...mehr

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Pflichtteilsrecht / 8 Auskunftsanspruch gemäß § 2314 BGB

Häufig ist der Pflichtteilsberechtigte in der misslichen Lage, dass er weder Kenntnis über den Nachlass noch über den Wert der einzelnen Nachlassgegenstände hat. In diesen Fällen hilft ihm der Auskunftsanspruch aus § 2314 BGB. Der Pflichtteilsberechtigte hat so die Möglichkeit, den Schuldner des Pflichtteilsanspruchs zunächst zur Auskunftserteilung aufzufordern. Die Auskunft...mehr

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Pflichtteilsrecht / 12 Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Seit der Reform des Pflichtteilsrechts zum 01.01.2010 unterliegt der Pflichtteilsanspruch der Regelverjährung gem. § 195 BGB von drei Jahren. Gleiches gilt für die Ansprüche nach §§ 2305, 2307 Abs. 1 S. 2, 2316, 2325 BGB. Nach § 199 BGB ist für den Beginn der Verjährungsfrist erforderlich, dass der Anspruchsberechtigte sowohl vom Erbfall als auch von der ihn beeinträchtigende...mehr

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Pflichtteilsrecht / 7.5.1 Grundsätzliches

Gemäß § 2325 Abs. 1 BGB ist der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzuzurechnen. Dem Nachlass sind also sämtliche ergänzungspflichtigen Geschenke hinzuzuaddieren. Dies ergibt dann den sog. fiktiven Nachlass. Maßgeblich ist dabei nicht die Bereicherung des Zuwendungsempfängers, sondern der Wert des verschenkten Gegenstandes[55]. Anschließend ist aus dem fiktiven Nachlass m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 139 Begrif... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff des Vermögens und des geschützten Vermögens wird für die Leistungen der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 aus dem SGB XII übertragen. Satz 1 umfasst inhaltsgleich den gesamten § 90 SGB XII, § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII in der durch Art. 13 Nr. 28 BTHG (Änderung des SGB XII zum 1.1.2020) geänderten Fassung. Somit bleiben die bisherigen Verhältnisse zum Vermögens...mehr

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Pflichtteilsrecht / 6 Ausgleichspflichtteil und Anrechungspflichtteil

Häufig werden noch zu Lebzeiten des Erblassers im Rahmen der sog. vorweggenommenen Erbfolge Vermögensübertragungen an dessen Abkömmlinge oder den Ehegatten durchgeführt. Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind §§ 2050, 2316 BGB. Wendet der Erblasser einem Abkömmling Vermögenswerte als Ausstattung, Übermaßzuschüsse zu den Einkünften oder Übermaßaufwendungen für die Berufs...mehr

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ZErb 05/2020, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. 1. Aus der Ehe des Erblassers mit seiner vorverstorbenen Ehefrau gingen keine Kinder hervor. Nach dem Ableben seiner Ehefrau nahm der Erblasser die Beteiligte zu 1, die eine Nichte seiner Ehefrau ist, im Wege der Erwachsenenadoption als Kind an und übertrug ihr am 22.7.2014 eine Immobilie (Sechs-Familienhaus). Die Beteiligte zu 2 ist die Freundin des Erblassers, der Betei...mehr

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ZErb 05/2020, Erfasst § 6 E... / a) Allgemeines

Festzuhalten ist zunächst, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eng mit dem Zivilrecht verwoben ist.[1] Zivilrechtliche termini und Deutungen sind vor allem für die Steuertatbestände von Bedeutung, die in ihrem Wortlaut explizit auf zivilrechtliche Normen verweisen, vgl. nur die hier streitgegenständlichen Erwerbe durch Erbanfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG oder abe...mehr

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ZErb 05/2020, Zum Zugang de... / 1 Gründe

I. Die Verfügungsklägerin begehrt von der Verfügungsbeklagten (ihrer Mutter) die Einräumung des Besitzes von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen aus dem Nachlass ihres Vaters, des am … 2018 verstorbenen F (im Folgenden: Erblasser), im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung gemäß den §§ 935, 940 ZPO. Die Verfügungsbeklagte … schloss am … 19...mehr

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ZErb 05/2020, Ausgleichsfor... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten darum, ob dem Beklagten zu 1) Forderungen in Höhe von 40.000 EUR (Pflegekosten) und – zuletzt – 324 EUR (Friedhofsunterhaltungsgebühren) gegen den Nachlass ihrer am … 2016 verstorbenen Mutter A (nachfolgend "Erblasserin") zustehen, deren Erben zu je ¼ sie sind. Der Beklagte zu 1) pflegte die Erblasserin vom 1.1.2006 bis zu ihrem Tod, zunächst in ihrer ...mehr

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ZErb 05/2020, Wirksamkeit e... / 2 Gründe

II. Die Beschwerden der Beteiligten zu 4 und 5 sind bereits unzulässig und waren deshalb zu verwerfen. Verfahrensgegenständlich ist die Beschwerde der Beteiligte zu 3, mit der ihr Antrag, ihr einen Alleinerbschein aufgrund Testaments nach dem Erblasser zu erteilen, durch das Nachlassgericht zurückgewiesen wurde. Bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand sind die Beschwerdeführer...mehr

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ZErb 05/2020, Aufnahme eine... / Leitsatz

Wird ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren aufgrund des Todes der Beschwerdeführerin auf Antrag gemäß § 246 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO ausgesetzt und ein Testamentsvollstrecker bestellt, kann nur der Erbe das Verfahren aufnehmen, wenn die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Bescheide einen Steueranspruch begründen, der zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört. BFH VIII. Senat, Besch...mehr

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ZErb 05/2020, Rezensionen

Anwaltformulare Vorsorgevollmachten Gestaltung, Widerruf, Missbrauch Dr. Claus-Henrik Horn (Hrsg.) zerb verlag, 2020, XXVI, 589 S., 89 EUR ISBN 978-3-95661-087-5 Von Dr. Claus-Henrik Horn als Herausgeber und Mitautor in 1. Auflage ist das Werk "Anwaltformulare Vorsorgevollmachten" Ende 2019 erschienen. Auf fast 600 Seiten orientiert sich das Werk streng an den Bedürfnissen des Pr...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 1. Die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Thesaurierungsbefugnis des Dauervollstreckers

Die grundsätzliche Befugnis zur Thesaurierung wird von beiden hier besprochenen Beschlüssen betont und ist ständige Rechtsprechung des BGH zur Dauervollstreckung nach § 2209 BGB. Denn auch für sie gilt § 2216 Abs. 1 BGB und bezieht sich "grundsätzlich auch" auf die Nutzungen als Teil des Nachlasses: die "Herausgabe der Nutzungen kann der Erbe daher vom Testamentsvollstrecker...mehr

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ZErb 05/2020, Erfasst § 6 E... / I. Sachverhalt

Die Vorerbin, mit deren Tod zwei Nacherbfälle eintraten, ist Anfang 2015 verstorben. Ihr Nachlass teilt sich in drei voneinander zu trennende Vermögensmassen [a) – c)]: ihr Eigenvermögen und zwei Vorerbschaftsvermögen. Denn die Erblasserin war sowohl von ihrem Vater als auch von ihrer Mutter zur Vorerbin eingesetzt worden. 1. Drei voneinander zu trennende Vermögensmassen a) Im...mehr

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ZErb 05/2020, Aufnahme eine... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) legt die Voraussetzungen der geltend gemachten Verfahrensfehler nicht den Anforderungen der § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 116 Abs. 3 S. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genügend dar; die Rüge eines schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers des Finanzgerichts (FG) gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO is...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / III. Schwiegerelterliche Transferleistungen (Schenkungen, Mitarbeit)

Abschreibung (Anspruchsverminderung durch Zeitablauf) bei "faktischen" Schwiegereltern Finanzielle Ausgleichsansprüche wegen Zuwendungen und Schenkungen[19] werden i.d.R. durch die Trennung ausgelöst, welche die Geschäftsgrundlage entfallen lässt. Bis dahin wurde der Zweck der Zuwendung/Schenkung erreicht, was zu einer Reduzierung des Ausgleichsbetrages führt.[20] Nach bisher...mehr

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ZErb 05/2020, Erfasst § 6 E... / Einführung

Der Fall liegt wie folgt: Das Vermögen einer Vorerbin teilt sich in deren Eigenvermögen und zwei Vorerbschaftsvermögen auf. Die beiden Nacherbfälle werden durch den Tod der Vorerbin ausgelöst. Fraglich ist, ob § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG in einem solchen Fall die Möglichkeit eröffnet, mehrere Anträge auf Versteuerung nach dem jeweiligen Verhältnis des Nacherben zum jeweiligen Erb...mehr

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FF 05/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 5.2.2020 – XII ZB 147/18 a) Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG (Totalrevision) ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspfli...mehr

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ZErb 05/2020, Wirksamkeit e... / 1 Tatbestand

I. Der ledige und kinderlose Erblasser ist am 10.6.2015 verstorben. Er hinterließ diverse Verfügungen von Todes wegen. Überwiegend hatte er in diesen seine Schwester, die Beteiligte zu 3, als Alleinerbin eingesetzt. Während eines Krankenhausaufenthalts errichtete der Erblasser am 7.5.2015 ein Schriftstück auf der Rückseite eines Notizzettels der Gemeinde Pfaffenhofen mit den...mehr

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AGS 05/2020, Beginn der Fri... / 1 Sachverhalt

Die Erblasserin war verheiratet, hinterließ aber keine Kinder. Nach dem Tod des Erblassers schlugen zahlreiche Verwandte der Erblasserin die Erbschaft aus. Allein der Antragsteller beantragte am 12.5.2017 einen Alleinerbschein zu seinen Gunsten, den das Nachlassgericht, da niemand widersprach, am gleichen Tag auf der Grundlage eines entsprechenden Feststellungsbeschlusses an...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 3. Vor und außerhalb der Ehe: Nichteheliche Kinder

Nach Art. 6 Abs. 5 GG sind und waren "unehelichen Kindern" durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Bereits in seinem Beschl. v. 23.10.1958 hatte das BVerfG deutlich gemacht, dass diese Verfassungsbestimmung einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeb...mehr

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FF 05/2020, Vorläufiger Sor... / Aus den Gründen

Gründe: l. [1] Im Streit steht eine einstweilige Anordnung, durch die den Eltern wesentliche Teile des Sorgerechts, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, entzogen und dem Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen wurden. [2] Aus der nichtehelichen Beziehung der am 23.6.2000 geborenen Mutter und des am 12.12.1992 geborenen Vaters ging am 12.12.2019 das betroffene Kind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 5 Höhe der Rückstellung

Den Betrag der Rückstellung kann der Betrieb meist nicht selbst ermitteln. Üblicherweise wird deshalb ein versicherungsmathematisches Gutachten in Auftrag gegeben. Aus dem Gutachten sollte erkennbar sein, wie die Pensionsverpflichtung am jeweiligen Bilanzstichtag zu bewerten ist und in welcher Höhe gewinnmindernde Zuführungen vorgenommen werden dürfen. Für die Bemessung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 10 Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft

Erteilt eine Personengesellschaft dem als Geschäftsführer tätigen Gesellschafter eine Pensionszusage, dürfen die Zuführungen den Gesamtgewinn der Personengesellschaft nicht mindern.[1] In der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft ist eine Pensionsrückstellung wie bei der Zusage an einen fremden Arbeitnehmer zu bilden. Zugleich hat der pensionsberechtigte Gesellschafter seine Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 8 Auflösung von Pensionsrückstellungen

Ist der Versorgungsfall eingetreten, muss der Betrieb die Pensionsrückstellung grundsätzlich jährlich mit einem Teilbetrag gewinnerhöhend auflösen, und zwar in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem versicherungsmathematischen Barwert am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Die geschuldeten Pensionsleistungen sind als Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.1.1 Begriff der Pensionsverpflichtung

Rz. 20 Eine Pensionsverpflichtung beruht auf der Zusage eines Unternehmens, seinen Arbeitnehmern für das Alter oder den Eintritt einer Invalidität oder deren Hinterbliebenen für den Fall des Todes aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung (Pension) zu gewähren.[1] Der Begriff stimmt mit dem der unmittelbaren Versorgungszusage (§ 1 Abs. 1 S. 2 BetrAVG) oder der Direktzusage ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 7 Auflösung von Pensionsrückstellungen

Rz. 96 Das Gesetz enthält keine ausdrücklichen Vorschriften über die Auflösung der Pensionsrückstellungen. Das ist auch nicht erforderlich, denn die teilweise oder vollständige Auflösung einer Pensionsrückstellung ergibt sich von selbst als Folge der Verminderung des nach § 6a Abs. 3 EStG errechneten Teilwerts, wenn die Pensionsverpflichtung wegfällt oder sich vermindert. Fä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.3 Pensionszusagen an nahestehende Personen

Rz. 111 Nahe stehend sind Personen, die in einem besonderen persönlichen Verhältnis zum Stpfl. stehen. Neben nahen Verwandten können dies auch andere Personen wie z. B. Lebensgefährten sein.[1] Arbeitnehmer-Ehegatten können ebenso wie mitarbeitenden Familienangehörigen (Kinder) und auch Lebenspartnern innerhalb steuerlich anzuerkennender Arbeitsverhältnisse Pensionszusagen er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.1 Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

Rz. 102 Der Geschäftsführer (bzw. das Vorstandsmitglied[1]) einer Kapitalgesellschaft ist Organ der Gesellschaft. In dieser Funktion ist er zur Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit verpflichtet. Ob er daneben auch aufgrund eines Arbeitsvertrags dienstleistungsverpflichtet sein kann, ist arbeitsrechtlich umstritten.[2] Dies wird allerdings für den Bereich der betrieblichen...mehr

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Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.1 Buchwertfortführung und Gewinnzurechnung

Die Erbengemeinschaft tritt auch steuerrechtlicht als Gesamtrechtsnachfolgerin sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein.[1] Besteht der Nachlass aus einem gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmen, geht dieses mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeins...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.4 Erblasser war freiberuflich tätig

Beim Tod eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen wird dessen Betrieb nicht "zwangsweise" aufgegeben, sondern geht als freiberuflicher Betrieb auf die Erben über. Das freiberufliche Betriebsvermögen des Erblassers wird zu freiberuflichem Betriebsvermögen des Erben oder der Miterben, wenn alle Miterben die für die Praxisfortführung erforderliche freiberufliche Qualifikat...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.2 Erbengemeinschaft erzielt Gewinneinkünfte

Die Erbengemeinschaft ist nach dem Erbfall Träger des Unternehmens, das jetzt gemeinschaftliches Vermögen der Erben ist. Einer Gesellschaftsgründung bedarf es nicht, wenngleich die Fortführung des Betriebs als Erbengemeinschaft in der Literatur nicht für empfehlenswert gehalten wird.[1] Praxis-Beispiel Buchwertfortführung ist zwingend Erben des V, der ein Handelsgeschäft betri...mehr

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Freistellungsauftrag/ Freis... / 1.4.2 Gemeinsamer Freistellungsauftrag

Ehegatten, die zusammenveranlagt werden, können auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag abgeben. In diesem Falle beträgt der maximal freizustellende Kapitalertrag 2.000 EUR (1.602 EUR). Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Einzel- als auch für Gemeinschaftskonten bzw. Depots der Ehegatten. Für die Erteilung elektronischer Freistellungsaufträge gelten Besonde...mehr

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Personengesellschaft: Verer... / 2.5 Tod eines stillen Gesellschafters

Die typische stille Gesellschaft i. S. d. § 230 HGB ist handelsrechtlich eine Personengesellschaft mit der Besonderheit, dass kein Gesamthandsvermögen gebildet werden kann. Die Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts über. Beim Tod eines typisch stillen Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unveränder...mehr

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Personengesellschaft: Verer... / 2.3 Tod eines Komplementärs

Bei der KG ist zwischen den persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und den grundsätzlich beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten) zu differenzieren. Auf den Komplementär einer KG finden über § 161 Abs. 2 HGB die Vorschriften des OHG-Rechts Anwendung. Das heißt: der Tod des Komplementärs führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern, mangels ...mehr

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Personengesellschaft: Verer... / 2.2 Tod eines OHG-Gesellschafters

Anders ist die Gesetzeslage bei der OHG. Die hierfür maßgebliche Norm des § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB ordnet beim Tod eines OHG-Gesellschafters nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern nur das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters an. Das Gesetz unterstellt , dass der verstorbene Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und die Handelsgesellschaft ohne den vers...mehr

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Personengesellschaft: Verer... / 2.1 Tod eines GbR-Gesellschafters

2.1.1 Auflösung der Gesellschaft Anteile an Kapitalgesellschaften, vor allem Aktien und GmbH-Geschäftsanteile, sind vererblich.[1] Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) i. S. d. § 705 BGB wird dagegen nach der gesetzlichen Regelung mit dem Eintritt des Erbfalls aufgelöst, wenn sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt, d. h. die Gesellschafter im Gesellsc...mehr