Fachbeiträge & Kommentare zu Transparenzregister

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Unternehmenspflichten beim ... / 10.3.2 Identitätsnachweis

Darüber hinaus muss der Nutzer seine Identität nachweisen (§ 3 TrEinV). Natürliche Personen müssen eine Ausweiskopie, Passkopie oder Pass- oder Ausweisersatzkopie vorlegen. Bei unter 16-jährigen und Ausländern, die nicht über diese IDs verfügen, werden Alternativen nach § 1 Abs. 1 Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung zugelassen. Nicht natürliche Personen legen eine Kopie de...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 2 Immobilien im Geldwäschegesetz ab 2023

2.1 Definition und registrierte Daten Mit dem neuen § 1 Abs. 7a GwG werden Immobilien definiert als "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Miteigentumsanteile an Grundstücken, die im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes aufgeführt sind". Der neu eingefügte § 19a GwG regelt die Aufnahme der wesentlichen Immobiliendaten in das Transparenzregister, sofern die Immobili...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 9 Sanktionen bei Verstößen

9.1 Hohe Bußgeldstrafen Der vorsätzliche und auch der bereits leichtfertige Verstoß gegen Mitteilungs- und auch Angabepflichten ist bußgeldbewehrt (§§ 56 Abs. 1, 53, 54 bzw. 55 GwG). Sanktioniert werden Verstöße gegen die Informationssammlungs- und Mitteilungspflicht an das Transparenzregister, Verstöße gegen die Angabepflicht gegenüber der mitteilungspflichtigen Unternehmung...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 7.3 Stiftungen

Bei Stiftungen trifft die Pflicht die Personen mach § 3 Abs. 3 GwG (siehe Aufzählung unter 4.3.), sofern sie entweder selbst wirtschaftlich Berechtigte sind oder von einem wirtschaftlich Berechtigten unmittelbar kontrolliert werden (§ 20 Abs. 3 Satz 4 GwG).mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 8 Exkurs: Erhöhte Sicherungsanforderungen in bestimmten Branchen

8.1 Strengere Eigenkontrolle Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung möglichst effektiv zu unterbinden bzw. aufzudecken, unterliegen bestimmte Unternehmen und Berufsträger (im GwG als "Verpflichtete" bezeichnet) v.a. im Finanzsektor, im Bereich von Versicherungen, Immobilien, Rechtsberatung, Steuerberatung, Dienstleister im Bereich der sog. Kryptowerte und im Kunsthandel (s...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 8.2 Kontrolle von Geschäftspartnern

8.2.1 Nachforschungen zum wirtschaftlich Berechtigten Verpflichtete i. S. d. § 2 GwG sind zusätzlich dazu angehalten, ihre Geschäftspartner und Kunden zu überprüfen. Das GwG erlegt ihnen bislang allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten auf (§§ 10 bis 15 GwG). Im Wesentlichen sollen der Vertragspartner/Kunde bei Begründung einer Geschäftsbeziehung, bei Veränderungen in der la...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 5.1 In Gesellschaften der öffentlichen Register

Nach § 3 Abs. 2 GwG ist bei juristischen Personen und bei sonstigen Gesellschaften zuerst zu prüfen, ob "tatsächliche" wirtschaftlich Berechtigte vorhanden sind. Können solche nicht ermittelt werden, erfolgt im zweiten Schritt die Bestimmung "fiktiver" wirtschaftlich Berechtigter. Es gibt also immer mindestens einen wirtschaftlich Berechtigten zu jeder Gesellschaft. 5.1.1 Tat...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 8.1 Strengere Eigenkontrolle

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung möglichst effektiv zu unterbinden bzw. aufzudecken, unterliegen bestimmte Unternehmen und Berufsträger (im GwG als "Verpflichtete" bezeichnet) v.a. im Finanzsektor, im Bereich von Versicherungen, Immobilien, Rechtsberatung, Steuerberatung, Dienstleister im Bereich der sog. Kryptowerte und im Kunsthandel (siehe Aufzählung in § 2 Abs. ...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 6.4 Fortlaufende Compliance-Pflichten

Mit einer einmaligen Meldung ist es nicht getan. Die Melde- bzw. Überprüfungspflichten sind fortlaufend und bestehen unaufgefordert. Bei nachfolgenden Veränderungen muss jeweils unverzüglich Mitteilung gemacht werden: ihre Bezeichnung hat sich geändert, sie ist verschmolzen worden, sie ist aufgelöst worden oder ihre Rechtsform wurde geändert (§ 20 Abs. 2 GwG). Praxis-Tipp Implemen...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 6.1.1 Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

Die Erklärungen zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sollen offen legen, woraus die überlegene Stellung folgt, die eine Person als wirtschaftlich Berechtigten qualifiziert (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 GwG). Bei Vereinigungen nach § 20 GwG ist insbesondere anzugeben, ob die wirtschaftliche Berechtigung zurückzuführen ist auf die Beteiligung an der Vereinigung selbst, insbeso...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 9.2 Prangerwirkung durch öffentliche Bekanntmachung

Hat das Bundesverwaltungsamt einen Verstoß aufgedeckt, verfolgt und mit Bußgeld belegt, folgt die Information der Öffentlichkeit. Sobald die verhängten Maßnahmen bestandskräftig und die Bußgeldentscheidung unanfechtbar geworden sind, erscheint eine entsprechende Bekanntmachung auf der Internetseite des BVA (§ 57 GwG) oder auf einer gemeinsamen Internetseite der zuständigen A...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 4.3 Bestimmte vergleichbare Rechtsgestaltungen

Als mitteilungspflichtige vergleichbare Rechtsgestaltungen zählt das Gesetz abschließend auf: Verwalter von Trusts (=Trustees; nach ausländischem Recht begründet) mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland Trustees, die außerhalb der Europäischen Union ihren Wohnsitz oder Sitz haben, wenn sie für den Trust eine Geschäftsbeziehung mit einem Vertragspartner mit Sitz in Deutschland au...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 5 Wirtschaftlich Berechtigte

Wirtschaftlich Berechtigter ist nach der gesetzlichen Definition die natürliche Person in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die mitteilungspflichtige Vereinigung letztlich steht oder auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird (§ 3 Abs. 1 GwG). Diese grobe Bestimmung wird sowohl für die Vereinigungen...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 5.2 Bei börsennotierten Unternehmen

Für die Bestimmung der wirtschaftlich Berechtigten in Gesellschaften, die an einem organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 des Wertpapierhandelsgesetzes notiert sind, galt zunächst eine Ausnahme. Börsennotierte Unternehmen waren aus § 3 Abs. 2 GwG ausgeklammert mit der Konsequenz, dass die wirtschaftlich Berechtigten nur nach der allgemeinen Regelung des Abs. 1 zu ermitteln...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 6.1 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten

Folgende Angaben sind zu dem wirtschaftlich Berechtigten zu melden: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses und alle Staatsangehörigkeiten (§ 19 Abs. 1 GwG). Hinweis Die Mitteilung aller Staatsangehörigkeiten bzgl. wirtschaftlich Berechtigter von Vereinigungen nach § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG und Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG gilt sei...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 7.2 Vereine und Genossenschaften

Vereine und Genossenschaften haben Mitglieder, keine Anteilseigner, was aber an deren Angabepflicht nichts ändert. Hat ein oder haben mehrere Mitglieder mehr als 25 % der Stimmrechte und damit allein oder gemeinschaftlich die Kontrolle, sind diese Personen angabepflichtig gegenüber ihrem Verein bzw. ihrer Genossenschaft (§ 20 Abs. 3 Satz 2 GwG). Sie sind auch in der Angabepf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 55 Nach § 93 Abs. 7 AO in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung[1] war die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde[2] zur Durchführung eines Kontenabrufs berechtigt, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von – bundesgesetzlich geregelten[3] – Steuern erforderlich war. Der Kontenabruf war im gesamten Besteuerungsverfahren nach der AO, also nicht nur im Steuerfes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft 2024

Überblick Das Immobilienjahr 2024 wird analog den Vorjahren wieder geprägt von vielen Änderungen, die zum Teil noch aus 2023 resultieren. Die Immobilienwirtschaft wird alljährlich mit zahlreichen Regularien zusätzlich belastet, die das Wohnen und Bauen unmittelbar oder mittelbar signifikant verteuern. Im Folgenden eine weitestgehend chronologische Übersicht über die bekannte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.9.3 Mögliche Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen außerhalb des Steuerrechts

Rz. 234 Poolvereinbarungen haben regelmäßig zur Folge, dass die Anteile der einzelnen Poolmitglieder zusammengerechnet und faktisch als Einheit angesehen werden. Dies kann in Einzelfällen erwünscht (z. B. bei erbschaftsteuerrechtlichen Poolverträgen), unter Umständen aber auch unerwünscht sein. Die Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen sind daher in allen betroffenen Rechtsgeb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Transparenzregister

Tz. 54 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Transparenzregister dient der Bekämpfung von Geldwäsche sowie der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung und wird elektronisch von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt Seit dem 1.10.2017 müssen wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 GwG von rechtsfähigen Stiftungen in das Transparenzregister eintragen werden, vgl. §§ 20 Abs. 1, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsregister / 4.2 Abteilung B

In der Abteilung B (HRB) werden Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) eingetragen. Hier gibt es im Wesentlichen die folgenden eintragungspflichtigen Tatsachen: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Gestattung des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Stamm- bzw. Grundkapital, Prokura, Gegenstand des Unternehmens, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz sowie Löschung der Fir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsregister / 3.2 Weitere Register

Neben dem Handelsregister gibt es für eingetragene Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Vereine eigene Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister, die dem Handelsregister ähnlich sind, jedoch gesondert geführt werden. Neben das Handelsregister ist seit dem 1.1.2007 das Unternehmensregister nach § 8b HGB getreten.[18] Diese ist aber "ledi...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.2 Publizitätsgesetz

Rz. 24 Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 PublG sind die Offenlegungsvorschriften des Publizitätsgesetzes auch für Stiftungen des bürgerlichen Rechts gültig,[1] sofern diese ein Gewerbe betreiben und die Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG überschreiten.[2] Dann sind die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 2. Abschnitts im 3. Buch des HGB (§§ 264–335c HGB) ausnahmsweise...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS: Begriffsbestimmungen / Lobbytätigkeiten

Tätigkeiten, die mit dem Ziel durchgeführt werden, die Formulierung oder Umsetzung von Politik oder Rechtsvorschriften oder die Entscheidungsprozesse von Regierungen, Regierungseinrichtungen, Regulierungsbehörden, Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Europäischen Union oder Normungsgremien zu beeinflussen. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem folgende: Orga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung eines GmbH-Geschä... / 3 Sofortmaßnahmen

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist dringend anzuraten, um sicherzustellen, dass die Kündigung wirklich wirksam durchgeführt wird.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Eintragung in das Transparenzregister nach § 20 GWG

Rz. 647 Gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 GWG sind eingetragene Personengesellschaften, also auch Kommanditgesellschaften, verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten "einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen." Der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten e...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / III. Checkliste: Prüfung der Meldepflichten an das Transparenzregister

Rz. 304 Die Meldepflichten an das Transparenzregister sollten anhand folgender Checkliste geprüft werden: 1. Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigtenmehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / H. Transparenzregister

I. Einführung Rz. 239 Die Bedeutung der Geldwäscheprävention nimmt seit einigen Jahren stetig zu. Seit 1.10.2017 sind die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen des Privatrechts und eingetragener Personengesellschaften sowie Trustees bestimmter Rechtsgestaltungen verpflichtet, Angaben über ihre wirtschaftlichen Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister mitz...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / Literaturtipps

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§ 2 Handels- und Unternehme... / I. Einführung

Rz. 239 Die Bedeutung der Geldwäscheprävention nimmt seit einigen Jahren stetig zu. Seit 1.10.2017 sind die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen des Privatrechts und eingetragener Personengesellschaften sowie Trustees bestimmter Rechtsgestaltungen verpflichtet, Angaben über ihre wirtschaftlichen Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Das ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / c) Kein öffentlicher Glaube

Rz. 302 An die Angaben im Transparenzregister ist keine Rechtswirkung geknüpft.[349] Da die registerführende Stelle die Richtigkeit und Vollständigkeit der zum Transparenzregister gemeldeten Angaben nicht überprüft (vgl. § 18 Abs. 4 Satz 3 GwG), soll der Rechtsverkehr auf diese Angaben nicht vertrauen dürfen. Daher wird dem Transparenzregister – anders als etwa dem Handelsre...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Wegfall der Meldefiktion

Rz. 286 Nach der sog. "Meldefiktion“ des § 20 Abs. 2 GwG a.F. galt die Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister als erfüllt, wenn sich die in § 19 Abs. 1 Nr. 1–4 GwG a.F. aufgeführten Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister ergaben. Sofern sich also die Angaben zum wirtsc...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 4. Meldepflichtige Angaben

Rz. 271 Gem. § 19 Abs. 1 GwG sind folgende Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten gegenüber dem Transparenzregister offenzulegen: Rz. 272 Die Angaben zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sollen nach § 19 Abs. 3 GwG zeigen, woraus die Stell...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Meldung von Unstimmigkeiten

Rz. 282 Zudem haben gem. § 23a Abs. 1 GwG Verpflichtete i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG der registerführenden Stelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden, die sie zwischen den Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten, die im Transparenzregister zugänglich sind, und den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten fest...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / c) Folgen der Abschaffung der Meldefiktion

Rz. 289 Durch die Streichung der Meldefiktion mit Wirkung zum 1.8.2021 dürfte nach Einschätzung des BMF die Anzahl der meldepflichtigen Rechtseinheiten von ca. 400.000 um etwa 1,9 Mio. erheblich gestiegen sein.[325] Nach Wegfall der Meldefiktion hat der Gesetzgeber rechtsformspezifische Übergangsfristen vorgesehen: Gem. § 59 Abs. 8 GwG bestand die Meldefiktion für die Rechtsf...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Einrichtung eines internen Überwachungs- und Meldewesens

Rz. 278 Die transparenzpflichtigen Vereinigungen haben die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten auf aktuellem Stand zu halten. Nach der Gesetzesbegründung haben sie zumindest jährlich zu überprüfen, ob ihnen Informationen bekannt geworden sind, aus denen sich eine Änderung der wirtschaftlich Berechtigten ergibt.[306] Die Meldepflicht erstreckt sich somit auch auf späte...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 7. Einsichtnahmerecht

Rz. 291 Vor dem 1.1.2020 waren – neben Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden und Verpflichteten i.S.d. § 2 GwG – nur Personen zur Einsicht in das Transparenzregister berechtigt, die der registerführenden Stelle darlegten, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hatten. Gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GwG kann seit 1.1.2020 in Umsetzung von Art. 1 Nr. 15 lit....mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Ausnahme von der Meldepflicht für eingetragene Vereine

Rz. 290 Von der Meldepflicht des § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG sind nach dem durch das TraFinG neu eingefügten § 20a GwG eingetragene Vereine ausgenommen: Eingetragene Vereine wurden auf der Basis der Daten des Vereinsregisters bis 1.1.2023 und danach anlassbezogen automatisch in das Transparenzregister eingetragen, ohne dass es einer gesonderten Meldung durch den Verein bedarf. All...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Wirtschaftlich Berechtigte

Rz. 251 Die Angaben sind gegenüber dem Transparenzregister über jeden wirtschaftlich Berechtigten der vorgenannten Vereinigungen offenzulegen. a) Legaldefinition des § 3 GwG Rz. 252 Für die Frage, wer wirtschaftlich Berechtigter ist, enthält § 3 GwG eine Legaldefinition. Gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG ist wirtschaftlich Berechtigter eine natürliche Person, in deren Eigentum ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Führung des Protokolls über Grundbucheinsicht nach § 12 Abs. 4 GBO. Sie wurde eingefügt durch das Datenbankgrundbuchgesetz vom 1.10.2013 (BGBl I S. 3719). Wesentlich soll durch die Protokollierung der Datenschutz zugunsten des Eigentümers gesichert werden.[1] Durch Art. 16 des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung v. 20.11.201...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / h) Stille Beteiligungsstrukturen

Rz. 263 Fraglich ist, ob die zur Transparenz Verpflichteten stille Beteiligungen offenlegen müssen. Einigkeit besteht dahingehend, dass typische stille Gesellschaften, die durch das Fehlen jeglicher Beteiligung des Stillen am Vermögen des Handelsgewerbes sowie an dessen Geschäftsführung gekennzeichnet sind, im Transparenzregister nicht offenzulegen sind.[277] Streitig ist die...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 5. Anforderungen an Pflichten bezüglich der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten

Rz. 276 Hinsichtlich der gegenüber dem Transparenzregister erforderlichen Angaben bestehen im GwG verschiedene Mitteilungspflichten. a) Nur beschränkte Nachforschungspflicht der Vereinigung Rz. 277 Gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG haben die zur Transparenz Verpflichteten (vgl. dazu Rdn 244 ff.) die in § 19 Abs. 1 GwG geforderten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten einzuholen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Der öffentliche Wille nach Transparenz

Rz. 13 Der Aspekt der Geldwäsche ist bei Immobilientransaktionen durchaus relevant. Man mag dabei zunächst an den Fall der Angabe eines zu niedrigen Kaufpreises bei der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages denken, um Notargebühren, Grundbuchgebühren und Grunderwerbsteuer zu sparen. Bekanntlich ist der beurkundete Vertrag als Scheingeschäft nach § 117 BGB nich...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 6. Meldefiktion des § 20 Abs. 2 GwG a.F.

a) Wegfall der Meldefiktion Rz. 286 Nach der sog. "Meldefiktion“ des § 20 Abs. 2 GwG a.F. galt die Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister als erfüllt, wenn sich die in § 19 Abs. 1 Nr. 1–4 GwG a.F. aufgeführten Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister ergaben. Sofern sich ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Nur beschränkte Nachforschungspflicht der Vereinigung

Rz. 277 Gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG haben die zur Transparenz Verpflichteten (vgl. dazu Rdn 244 ff.) die in § 19 Abs. 1 GwG geforderten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Fraglich ist, wie die Pflicht, Angaben zu...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / c) Angabepflichten gem. § 20 Abs. 3 und 3b GwG

Rz. 280 Als Gegenstück zu den Mitteilungspflichten der transparenzpflichtigen Vereinigungen sind die jeweiligen (tatsächlich) wirtschaftlich Berechtigten gegenüber der Vereinigung gem. § 20 Abs. 3 GwG angabepflichtig. Gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 GwG muss der wirtschaftlich Berechtigte der Vereinigung die zur Erfüllung ihrer Transparenzpflichten erforderlichen Angaben zukommen las...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / f) Unterbeteiligungen

Rz. 261 Ähnliche Erwägungen gelten im Falle einer Unterbeteiligung. Nach einer Auffassung in der Literatur ist der Unterbeteiligte – ebenso wie der Treugeber – nicht mittelbar wirtschaftlich Berechtigter.[273] Nach einer älteren Auffassung des Bundesverwaltungsamts und nach einer anderen Literaturmeinung hingegen gilt der Unterbeteiligte als wirtschaftlich Berechtigter und i...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / c) Zustimmungs-, Veto- und Widerspruchsrechte

Rz. 255 Stehen einer natürlichen Person gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Zustimmungs-, Veto- oder Widerspruchsrechte zu, gilt sie auch dann als wirtschaftlich Berechtigte gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GwG (Kontrolle auf vergleichbare Weise), wenn sie nicht mehr als 25 % der Kapitalanteile an der Vereinigung hält und nicht mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert.[25...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / e) Treuhandfälle

Rz. 259 Bislang besteht erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Frage, ob Angaben über Treuhandstrukturen dem Transparenzregister mitzuteilen sind. Einigkeit besteht darüber, dass der Treuhänder als Anteilseigner unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 GwG selbst wirtschaftlich Berechtigter ist, soweit es sich bei dem Treuhänder um eine natürliche Person handelt. Nac...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Mehrstufige Beteiligungsketten von ausländischen Vereinigungen mit inländischem Grundeigentum

Rz. 270 Nunmehr erstreckt sich die Transparenzpflicht gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 GwG auch auf ausländische Vereinigungen, die unmittelbar oder mittelbar Anteile an einer Vereinigung mit inländischem Immobilieneigentum halten. Für die Bestimmung der unmittelbar oder mittelbar kontrollierten Gesellschaftsanteile gelten die vom GwG abweichenden Grundsätze zum GrEStG (z.B. mindeste...mehr