Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Arbeitskleidung / 9.6 Sonderregelung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Für die Beschäftigten im bisherigen Geltungsbereich der SR 2 a (Angestellte in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreuten Personen in ärztlicher Behandlung stehen), SR 2 b (Anstalten und Heime, die nicht unter die SR 2 a fallen) und SR 2 c (Ärzte und Zahnärzte an den in den SR 2 a und SR 2 b genannten Ans...mehr

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Arbeitskleidung / 9 Umkleide-, Wasch- und Wegezeiten als Arbeitszeit

Umkleide-, Wasch- und Wegezeiten sind grundsätzlich keine Arbeitszeit i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD, auch wenn das Umkleiden am Arbeitsplatz erfolgt. Wichtig Die Zeit für das An- und Ablegen von Schutzkleidung, die arbeitsschutzrechtlich geboten ist, gehört zur Arbeitszeit und ist zu vergüten. Dies gilt auch für die damit verbundene Wegezeit. Tarifvertragliche Regelungen, w...mehr

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Arbeitskleidung / 10.1 Haftung der Beschäftigten

Die Beschäftigten sind verpflichtet, mit der vom Arbeitgeber bezahlten Kleidung pfleglich umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden. Kommt es aufgrund von Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zu Schäden, so sind die Beschäftigten dem Arbeitgeber unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet. Auf § 3 Abs. 6 TVöD-V wird verwiesen. Die Beschäftigten haften aber nicht für die norma...mehr

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Arbeitskleidung / 1 Bekleidungsarten

Die Arbeitskleidung im weitesten Sinne, die Beschäftigte aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen während der Arbeitszeit tragen, lässt sich wie folgt unterscheiden: Arbeitskleidung Arbeitskleidung im engeren Sinne sind Kleidungsstücke, die von Beschäftigten zur Schonung der eigenen Kleidung während der Arbeit getragen werden. Arbeitskleidung ist zum Beispiel der Arbeitskit...mehr

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Arbeitskleidung / 6 Kostentragung und Kostenbeteiligung

Die Kosten der Beschaffung der Arbeits- und Berufskleidung tragen grundsätzlich die Beschäftigten. Diese Kleidung ersetzt die sonst von den Beschäftigten während der Arbeitszeit zu tragende Bekleidung, sodass den Beschäftigten durch das Tragen der Arbeits- oder Berufskleidung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Sie haben auch die Reinigungskosten zu tragen. Die Beschäftigte...mehr

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Arbeitskleidung / 9.1 Umkleidezeiten

Die Zeit des Umkleidens gehört nicht zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden zugleich einem Bedürfnis des Beschäftigten dient. Dies ist anzunehmen, wenn die Kleidung zu Hause angelegt und – ohne, dass sie besonders auffällig ist – mit Zustimmung des Arbeitgebers auch auf dem Weg zur Arbeit getragen werden darf.[1] Der Weg zur Arbeitsstätte in Arbeitskleidung muss dem Beschäftigt...mehr

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FF 11/2017, Anrechenbarkeit... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Anrechnung von Familienzulagen nach dem EU-Beamtenstatut auf den Kindesunterhalt. EU-Bedienstete erhalten sie zusätzlich zu einer großzügigen Grundvergütung; hinzu kommen andere Zulagen und Vorteile etwa bei Urlaub, Umzug, Dienstreisen, Versicherung und Steuern. Familienzulagen gibt es kumulativ in drei Formen: als Kinder-, Haushalts- un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Altersvorsorgezulage während Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

Leitsatz Nehmen Angestellte des öffentlichen Dienstes zwecks Kinderbetreuung unbezahlten Sonderurlaub nach § 28 TVöD, haben sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage. Sachverhalt Eine Angestellte des öffentlichen Dienstes war in einem Klinikum angestellt, ihr Ehemann ging als Rechtsanwalt einer selbstständigen Tätigkeit nach. Im Streitjahr 2015 war...mehr

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§ 10 Tabelle 7: Stundenverr... / B. Regulierungsempfehlung nach TVöD analog

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§ 3 Der Haushaltsführungssc... / V. Pekuniäre Bewertung des weggefallenen Haushaltsführungsanteils des Getöteten

Rz. 13 Die Bewertung der Arbeit des ausgefallenen Haushaltsführenden erfolgt ebenso wie im Verletzungsfall. Es ist ein monatlicher Eurobetrag zu bestimmen für eine Ersatzkraft, die an die Stelle des getöteten Ehepartners tritt. Die Abrechnung erfolgt entweder auf der Vergütungsbasis einer konkret eingestellten Ersatzkraft oder durch normativeAbrechnung, wenn die Haushaltsfüh...mehr

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§ 10 Tabelle 7: Stundenverr... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die von den Familienmitgliedern oder sonstigen Dritten unentgeltlich geleistete Hilfe im Haushalt zu entschädigen, wenn normativ abgerechnet werden soll. Während man früher Verletzungs- sowie Tötungsfälle unter Anwendung des TVöD regulierte, haben pauschale Stundenverrechnungssätze zumindest bei den Verletzungsfällen Einzug gehalten. D...mehr

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§ 13 Musterfälle bei Tötung / II. Lösung

Rz. 2 1. Ermittlung des monatlichen Zeitaufwandes für die Eheleute anhand Tabelle 1 (siehe § 4 Rdn 11) im 2-Personenhaushalt (bis 65 Jahre) Auf die Ehefrau entfielen 86,65 Std. Haushaltsführung/Monat. Auf den Ehemann entfielen 64,35 Std. Haushaltsführung/Monat. Rz. 3 2. Ermittlung des monatlichen Zeitbedarfs im reduzierten 2-Personenhaushalt anhand der Tabelle 2 (siehe § 5 Rdn ...mehr

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§ 2 Der Haushaltsführungssc... / G. Zeitfenster für die Schadensermittlung

Rz. 23 Die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens erfolgt analog zum Genesungsverlauf. Meistens ist er in Schadensnähe höher als zu dem Zeitpunkt, zu dem die medizinische Wiederherstellung abgeschlossen ist. Die medizinische Wiederherstellung ist nicht gleichbedeutend mit der vollständigen Wiederherstellung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit vor dem Schadens...mehr

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§ 13 Musterfälle bei Tötung / II. Lösung

Rz. 7 1. Ermittlung des monatlichen Zeitaufwandes für die Ehefrau sowie den Ehemann vor dem Schadensfall a) Tabelle 1 (siehe § 4 Rdn 7): Zeitaufwand im 4-Personenhaushalt vor dem Unfall Frau: 186,35 Std./Monat Mann: 97,28 Std./Monat b) Tabelle 4 (siehe § 7 Rdn 8): Zeitzuschläge wegen zwei Kindernmehr

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§ 1 Einführung in das Tabel... / VII. Tabelle 7: Stundenverrechnungssätze bei normativer Abrechnung

Rz. 19 In der Tabelle 7 finden sich Stundenverrechnungssätze, die bei normativer Schadensberechnung angewendet werden können. Sie sind entweder aus dem TVöD analog abgeleitet oder aus dem sogenannten "Hausfrauentarifvertrag", der vom früheren Deutschen Hausfrauenbund, nunmehr vom DHB-Netzwerk Haushalt Berufsverband der Haushaltführenden e.V., verhandelt worden ist. Daneben s...mehr

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§ 10 Tabelle 7: Stundenverr... / D. Pauschalierte Stundenverrechnungssätze nach der Rechtsprechung im 1- und 2-Personenhaushalt

Rz. 5 In der Rechtsprechung ausgeurteilte pauschale Stundenverrechnungssätze, die weder an den TVöD, noch an den sogenannten "Hausfrauentarifvertrag" angebunden sind, dürfen nichtunreflektiertübernommen werden. Insbesondere ist es nach 15 Jahren nicht mehr zulässig, Altentscheidungen in D-Mark-Beträgen in Euro-Beträge umzurechnen. Dagegen spricht der kontinuierlichen Kaufkra...mehr

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Teilzeit / 2.2.1 Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung aus familiären Gründen (§ 11 TVöD)

2.2.1.1 Die Anspruchsvoraussetzungen Mit § 15b Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) – der Vorläuferregelung des § 11 TVöD – wurde schon weit vor Inkrafttreten des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung tarifvertraglich vereinbart. Mit der tariflichen Regelung ermöglichen es die Tarifvertragsparteien den Besc...mehr

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Teilzeit / 2.5.9 Verhältnis des PflegeZG/FPfZG zu § 11 TVöD

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten schon bisher Regelungen zur Teilzeitarbeit, die die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Angehörigen erleichtern sollen. § 11 Abs. 1 TVöD bestimmt: Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen nach är...mehr

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Teilzeit / 2.2 Der tarifliche Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 11 TVöD)

§ 11 TVöD sichert den Beschäftigten im öffentlichen Dienst – unabhängig von den gesetzlich normierten Ansprüchen auf Reduzierung der Arbeitszeit – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen tariflichen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. 2.2.1 Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung aus familiären Gründen (§ 11 TVöD) 2.2.1.1 Die Anspruchsvoraussetzungen Mit § 15b Bundes-Angestel...mehr

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Teilzeit / 5.1.3 Zulässigkeit im TVöD

Der TVöD enthält zur Arbeitszeit lediglich Rahmenregelungen. Er legt den Umfang der Arbeitszeit – je nach Tarifbereich – grundsätzlich auf 38,5/39/40 Wochenstunden fest. Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit und damit die Lage der Arbeitszeit regelt der Tarifvertrag nicht. Er überlässt die Vereinbarung von Arbeitszeitmodellen vielmehr den Betriebsparteien, Arbeitgeber u...mehr

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Teilzeit / 2.2.2 Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung aus anderen als familiären Gründen (§ 11 Abs. 2 TVöD)?

Aus anderen als familiären Gründen besteht ein tariflicher Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung nicht. Der Arbeitgeber ist nach dem Tarifvertrag lediglich verpflichtet, ein Teilzeitersuchen mit dem Beschäftigten ernsthaft und zielgerichtet zu verhandeln. § 11 Abs. 2 TVöD bestimmt: Zitat Beschäftigte, die in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen eine Teilzeitbeschäftigung ...mehr

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Teilzeit / 2.9.1 Der Anspruch nach § 11 Abs. 3 TVöD

Nach § 11 Abs. 3 TVöD sollen früher Vollzeitbeschäftigte, mit denen auf ihren Wunsch eine nicht befristete Teilzeitbeschäftigung vereinbart worden war, bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung im Rahmen der dienstlichen/betrieblichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt werden. Hinweis Nicht nachvollziehbar ist, dass die Tarifvertragsparteien – ...mehr

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Teilzeit / 1.4 Der TVöD und das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mit Wirkung zum 1.1.2001 wurden Teilzeitarbeitsverhältnisse neu geregelt durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Das Gesetz enthält nicht nur eine Begriffsdefinition der Teilzeitarbeit, ein Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften, sondern erstmals auch einen gesetzlichen Anspruch für alle Arbeitnehmer auf Reduzierung ihrer persönli...mehr

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Teilzeit / 4.2.2 Ansprüche im Einzelnen

Tabellenentgelt Nach § 24 Abs. 2 TVöD erhalten Teilzeitbeschäftigte – soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist – das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile anteilig. Ausgezahlt wird der Anteil, der dem Verhältnis der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitb...mehr

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Teilzeit / 2.2.1.1 Die Anspruchsvoraussetzungen

Mit § 15b Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) – der Vorläuferregelung des § 11 TVöD – wurde schon weit vor Inkrafttreten des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung tarifvertraglich vereinbart. Mit der tariflichen Regelung ermöglichen es die Tarifvertragsparteien den Beschäftigten, Familie und Beruf besser ...mehr

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Teilzeit / 2.2.1.2 Antragserfordernis, die "Soll"-Vorschrift

Auf Antrag des Beschäftigten soll eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart werden. Das ausschließliche Initiativrecht steht demnach allein dem Beschäftigten zu. Er macht das Angebot auf Abschluss einer Teilzeitabrede. Hinsichtlich der Bestimmtheit des Antrags wird auf die Ausführungen zu § 8 TzBfG (unten, Ziffer 2.3.3) verwiesen. Der Tarifvertrag sieht – entgegen der Regelu...mehr

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Teilzeit / 2.2.1.5 Die Verteilung der reduzierten Arbeitszeit

Wichtig Mit der Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst im Jahre 2005/2006 wurde in den Tarifvertrag die Verpflichtung des Arbeitgebers aufgenommen, bei der Gestaltung der Arbeitszeit im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation des Beschäftigten Rechnung zu tragen (§ 11 Abs. 1 Satz 4 TVöD). Der Arbeitgeber kan...mehr

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Teilzeit / 2.2.3 Die Bedeutung des tariflichen Anspruchs auf Reduzierung der Arbeitszeit neben den gesetzlichen Ansprüchen

Mit § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 ein allgemeiner Anspruch auf Teilzeitarbeit eingeführt.[1] Des Weiteren besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit nach § 15 BEEG [2] sowie für die Pflege von Angehörigen nach dem PflegeZG und FPfZG.[3] Die gesetzlichen Vorschriften zur Teilzeitarbeit verdrängen die ...mehr

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Teilzeit / 4.10 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Bei Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags sind die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen zu beachten. Hinsichtlich der sozialversicherungsfreien Beschäftigung sind 2 verschiedene Formen der geringfügigen Beschäftigung zu unterscheiden: Geringfügig entlohnte Beschäftigung nach§ 8 Abs. 1 Ziffer 1 SGB IV: Das Arbeitsentgelt darf regelmäßig im Monat 450 EUR nicht übersteige...mehr

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Teilzeit / 2.2.1.3 Kein Entgegenstehen dringender dienstlicher bzw. betrieblicher Belange

Dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange dürfen nicht entgegenstehen. Die Verwendung des Begriffs "dringende Belange" verdeutlicht, dass normale, vor allem teilzeittypische Belange nicht ausreichen, um den Antrag auf Arbeitszeitreduzierung negativ zu bescheiden. Die bei Umstellung auf Teilzeit üblichen Umstrukturierungen und damit verbundenen finanziellen Mehrbelastung...mehr

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Teilzeit / 4.1 Dauer und Lage der Arbeitszeit, Überstunden

Die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Nach der Rechtsprechung sind Arbeitsverträge unzulässig, bei denen sich der Arbeitgeber vorbehält, nach Bedarf die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit festzulegen.[1] Eine variable Ausgestaltung der Dauer der zu leistenden Arbeit lässt das BAG nur in eng begrenztem Rahmen zu.[2] Ist im Arbeitsvertrag e...mehr

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Teilzeit / 4.3.1 Dauer und Lage des Urlaubs

Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Umfang ihres Arbeitsdeputats Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.[1] Nach § 26 Abs. 1 TVöD beträgt der tariflich zustehende Urlaub bei Einsatz in der 5-Tage-Woche 30 Tage im Kalenderjahr. Wird ein Teilzeitmitarbeiter nur an einzelnen Wochentagen beschäftigt, so muss dies allerdings bei der ...mehr

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Teilzeit / 4.5 Persönliche Verhinderung, Arbeitsbefreiung des Beschäftigten

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei persönlicher Verhinderung nach § 616 Abs. 1 BGB – im Geltungsbereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes konkretisiert durch § 29 TVöD – steht jedem Arbeitnehmer unabhängig von der Dauer seiner Arbeitszeit grundsätzlich zu. § 616 Abs. 1 BGB ist ein Unterfall der subjektiven Unmöglichkeit der Arbeitsleistung. Dem Arbeitnehmer dar...mehr

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Teilzeit / 2.4.3 Die Anspruchsvoraussetzungen für Elternteilzeit

Die allgemeinen Voraussetzungen des Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit sind in § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 5 BEEG geregelt: Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als...mehr

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Teilzeit / 2.2.1.4 Der Anspruch auf Befristung der Teilzeitarbeit

Auf Antrag des Beschäftigten ist die Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 5 Jahre zu befristen. Nur wenn die/der Beschäftigte keinen Antrag auf Befristung stellt, wird die Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich unbefristet vereinbart. Die Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrags ist grundsätzlich zulässig. Die Befristungsregelungen des TzBfG finden auf die befriste...mehr

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Teilzeit / 2.9.3 Das Verhältnis der Vorschriften zueinander

Dem tariflichen Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nach § 11 TVöD kommt aufgrund der Vorschrift in § 9 TzBfG keine praktische Bedeutung zu. Dies insbesondere, weil es sich bei dem tariflichen Anspruch lediglich um eine Soll-Vorschrift handelt, während der gesetzliche Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit verpflichtenden Charakter hat und inhaltlich weitergeh...mehr

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Teilzeit / 2.1.1 Überblick nach Rechtsgrundlagen

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Teilzeit / 2.3.1 Einleitung

Seit Inkrafttreten des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge zum 1.1.2001 haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Zuvor war bereits im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (vgl. z. B. den bis 30.9.2005 gültigen § 15b BAT) ein Anspruch auf Teilzeitarbeit aus familiären Gründen geregelt. Ziel des Gesetzes ist es, Teilzeitarb...mehr

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Teilzeit / 2.9 Anspruch der Teilzeitkraft auf Verlängerung der Arbeitszeit? – Vorrangige Berücksichtigung bei späterer Stellenbesetzung

Wird mit einem Beschäftigten eine lediglich befristete Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart, so lebt mit Fristablauf das frühere Vollzeitarbeitsverhältnis bzw. Arbeitsverhältnis mit höherer Wochenarbeitszeit automatisch wieder auf. Wird dagegen eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung vereinbart, oder wurde der Mitarbeiter von Anfang an in Teilzeitarbeit eingestellt, so kann...mehr

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Teilzeit / 2.1.2 Überblick nach dem Sachgrund für das Teilzeitbegehren

Abhängig von der Motivation für das Teilzeitbegehren kann die/der Beschäftigte ihren/seinen Anspruch auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen stützen, was zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führt.mehr

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Teilzeit / 5.4.5 Persönliche Verhinderung, Arbeitsbefreiung des Arbeitnehmers

Für die Entgeltfortzahlung bei persönlicher Verhinderung (Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD) gelten die allgemeinen Grundsätze. Es ist keine Benachteiligung der Teilzeitkraft, wenn der Arbeitgeber die Arbeitseinsätze so einrichtet, dass der Arbeitnehmer seinen persönlichen, privaten Verpflichtungen in der Freizeit nachkommen kann.[1]mehr

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Teilzeit / 2.5.5 Schriftliche Vereinbarung, Entgegenstehen dringender betrieblicher Belange

Nimmt der Beschäftigte eine teilweise Freistellung zur Pflege naher Angehöriger in Anspruch, so haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit zu treffen (§ 3 Abs. 4 PflegeZG; § 2a Abs. 2 FPfZG). Wichtig Der Arbeitgeber hat den Wünschen des Arbeitnehmers zu entsprechen, es sei denn, "dringende betrieblic...mehr

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Teilzeit / 2.9.2.3 Entgegenstehen dringender betrieblicher Gründe?

Weiter dürfen dem Wunsch des Arbeitnehmers nach Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Diese Gründe beziehen sich auf die personelle Auswahl für die Besetzung des freien Arbeitsplatzes, nicht dagegen auf geplante, nicht arbeitsplatzbezogene Veränderungen. Wenn ein entsprechender Arbeitsplatz nach dem Willen ...mehr

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Teilzeit / 5.2.3 Veränderung des Volumens durch Anordnung von Mehrarbeit?

Mehrarbeit, Überstunden treten bei der flexiblen Arbeitszeit erst auf, wenn das Arbeitszeitkontingent erschöpft ist. Die Anordnung von Mehrarbeit dient nur der Abdeckung eines unvorhergesehenen zusätzlichen Arbeitsbedarfs. Mehrarbeit darf nicht regelmäßig stattfinden. Sie darf vor allem nicht missbraucht werden, um das einmal vereinbarte Arbeitsdeputat im Nachhinein schranken...mehr

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Teilzeit / 5.4.3 Feiertage

Die gleiche Problematik stellt sich bei Feiertagen. Hinsichtlich des Entgelts sind die Feiertage – wie es § 2 EntgeltfortzahlungsG vorsieht – bereits erfasst. Häufig wird der Beschäftigte an Feiertagen nicht abgerufen und würde somit – ohne die vorgeschlagene pauschalierende Regelung – zu keinem Zeitpunkt Entgeltfortzahlung für Feiertage erhalten. Arbeitet die flexible Teilzei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 5.4.4 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Auch bei vereinbarter variabler Arbeitszeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Soweit die Krankheit in Zeiten hineinreicht, für die noch kein Abruf besteht, ergeben sich auf den ersten Blick Schwierigkeiten. Tatsächlich naheliegend ist es, dass der Arbeitgeber, wenn ihm die Krankheit der flexiblen Teilzeitkraft bekannt ist, diese nicht zur Arbeit auffo...mehr

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Teilzeit / 2.9.2.1 Anspruch auf vorrangige Berücksichtigung bei der Stellenbesetzung

Nach § 9 TzBfG hat [1] der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Die Vorschriften in §§ 8 und 9 TzBfG sollen den Wechsel von Vollzeit- zu Teilzeitar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 2.5.1 Einleitung

Mit Wirkung zum 1.7.2008 trat das "Gesetz zur Förderung der häuslichen Pflege naher Angehöriger (Pflegezeitgesetz – PflegeZG)" in Kraft. Das Gesetz gewährt den Beschäftigten u. a. einen Anspruch auf eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit zur Pflege naher Angehöriger. Der Anspruch besteht neben dem tariflichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines pflege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 2.3.4 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und Verteilung nach den Wünschen des Beschäftigten

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 2.9.2.4 "Gleiche Eignung" des teilzeitbeschäftigten Mitarbeiters

Hinweis § 9 TzBfG beschränkt den Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit – wie auch § 11 Abs. 3 TVöD – auf Fälle "gleicher Eignung". In der Praxis wird der Nachweis "gleicher Eignung" dem Arbeitnehmer kaum gelingen. Selbst der persönliche Eindruck im Vorstellungsgespräch beeinflusst die Eignung des Bewerbers. Dem Arbeitgeber bleiben damit ausreichend Möglichkeiten, die Stel...mehr