Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten einsparen durch Lage... / 5 Weitere Lagerinformationen

Mit den durch die Excel-Tabelle gelieferten Daten können Sie Ihren Lagerbestand vor allem finanztechnisch analysieren. Damit dürfen Sie jedoch nicht aufhören. Das Lager bietet mit seinen vielen unterschiedlichen Kostenarten auch umfangreiche Möglichkeiten der Geldverschwendung und der Kostenkontrolle. Darum sind für die regelmäßige Überwachung der Lagerkosten weitere Informa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 1 Definition, Ziele und Aufgaben des Soll-Ist-Vergleichs

Ein Soll-Ist-Vergleich (SIV) stellt Plan- und Istdaten unterschiedlicher Art gegenüber. Er ist in vielen Betrieben ein zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument, da er flexibel und in vielen Bereichen einsetzbar ist. Am häufigsten wird er genutzt, um Abweichungen bei Erlösen und Kosten aufzudecken. Dadurch können Sie nach den Ursachen forschen und anschließend Maßnahmen z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.4 Bestimmung zur Überwachung

Rz. 117 Der Begriff der Überwachung umfasst verschiedene Vorgänge: die Datenerhebung und die Datenverarbeitung. Der erste Schritt ist die Datenerhebung. Hier greift das Mitbestimmungsrecht dann ein, wenn mittels technischer Einrichtung Daten gesammelt werden, die Auskunft über Verhalten oder Leistung einzelner Arbeitnehmer geben. Notwendig ist hier, dass die Daten technisch e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.1 Normzweck und Anwendungsbereich

Rz. 104 Gegenstand der Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist die technische Datenerhebung und Datenverarbeitung nur insoweit, als sie die Überwachung von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer betrifft. Außerhalb derartiger Angelegenheiten besteht kein Mitbestimmungsrecht. So muss mit dem Betriebsrat keine Einigung darüber erzielt werden, ob für die Arbeitsprozesse ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.5 Einführung und Anwendung

Rz. 122 Die Mitbestimmung erstreckt sich auf die Einführung und Anwendung der technischen Einrichtung. Die Mitbestimmung bei der Einführung kann zwar auch das "Ob" der Anschaffung umfassen, allerdings ist hier sorgsam zu unterscheiden. Die Einführung eines Computers, einer Telefonanlage oder einer EDV-gestützten Produktionsmaschine ist als solche mitbestimmungsfrei, weil die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Technische Einrichtung

Rz. 109 Um die Mitbestimmungsrechte auszulösen, muss die Überwachung mittels einer "technischen Einrichtung" erfolgen. Technisch ist die Einrichtung dann, wenn sie ein optisch, mechanisch, akustisch oder elektronisch funktionierendes Gerät darstellt.[1] Dabei muss die Überwachung durch die Einrichtung über das individuelle Wahrnehmungsvermögen eines kontrollierenden Menschen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.6 Einzelfälle

Rz. 127 Vielfach sind gängige Softwareprogramme mit Überwachungsfunktionen ausgestattet. So speichern eine Reihe von Officeprogrammen die Bearbeitungsdauer und die Bearbeitungszeit von Dateien in eine gesonderte Datei, die eingesehen werden kann. Auch die Standardinternetprogramme enthalten Überwachungskomponenten, wie die Verlaufsaufzeichnung und die Zwischenspeicherung auf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 48 Die betriebliche Ordnung, die durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung unterworfen wird, umfasst nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1] Sofern das Verhalten der Arbeit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.3 Verhaltens- und Leistungskontrolle

Rz. 111 Die Überwachung mittels technischer Einrichtung muss sich auf das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer beziehen. Verhalten wird als individuell steuerbares Tun oder Unterlassen definiert.[1] Dabei ist unerheblich, in welchem Bereich sich das Verhalten abspielt, ob bloß bei der Arbeitsleistung selbst oder auch sonst im Betrieb. Verhalten, welches mit der Arbei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Überwachung, Aufsicht.

Rn 18 Über den Gesetzeswortlaut hinaus sind Überwachungs- und Aufsichtspflichten des Geschäftsherrn anerkannt (zB RGZ 78, 107, 109 f; BGHZ 8, 239, 243; NJW 03, 288, 290). Sie sind die logische Fortsetzung der Pflicht zu sorgfältiger Auswahl, die sich nicht in der Erstauswahl erschöpft, sondern über die Zeit der gesamten Tätigkeit fortdauert, weil sich der Entlastungsbeweis a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Überwachung (§ 29 II 1 Fall 2).

Rn 8 § 29 II 1 Fall 2 verleiht den Verwaltungsbeiräten nicht das Recht, sich die Kompetenzen des Verw anzueignen (BTDrs 19/22634, 48) und gibt auch keine anderen Rechte. § 111 I AktG ist indes entspr anwendbar. Überwachung meint daher, dass die Verwaltungsbeiräte alle Pflichten des Verw kontrollieren müssen. Die Verwaltungsbeiräte müssen daher wenigstens stichprobenartig die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Durchführung (Überwachung) des Gesetzes (§ 9 FAG)

Rn. 205 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Durchführung des Gesetzes und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist idR den Landesforstbehörden (Forstdirektionen) übertragen (zB für BdW aufgrund der VO des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt vom 13.03.1973, GBl BdW 1973, 81; für die übrigen Bundesländer gelten idR gleichlautende Anweisungen).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen, Leitung der Verrichtung.

Rn 16 Die Pflichten des Geschäftsherrn – und damit auch seine Entlastungsmöglichkeiten – richten sich nach Art und Umfang der dem Verrichtungsgehilfen übertragenen Tätigkeit, insb nach den damit verbundenen Gefahren (s etwa BGH VersR 58, 29, 30; NJW 78, 1681 f [BGH 14.03.1978 - VI ZR 213/76]; 03, 288, 289f). a) Auswahl. Rn 17 Bei der Auswahl ist die Eignung des Verrichtungsgeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 75 BGB – Eintragungen bei Insolvenz.

Gesetzestext (1) 1Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Beschluss, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden ist, sowie die Auflösung des Vereins nach § 42 Absatz 2 Satz 1 sind von Amts wegen einzutragen. 2Von Amts wegen sind auch einzutragenmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung etc. (§§ 100a ff. StPO)

Schrifttum: Bäumerich, Verschlüsselte Smartphones als Herausforderung für die Strafverfolgung, NJW 2017, 2718; Fahr, Die Neuregelung der Telekommunikation, DStR 2008, 375; Meyer-Mews, Die Verwendung im Strafverfahren erlangter Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, DStR 2015, 204; Rebehn, Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen, AnwBl. 2011, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Auswahl.

Rn 17 Bei der Auswahl ist die Eignung des Verrichtungsgehilfen für die zu übertragende Tätigkeit festzustellen (s nur BGH NJW 03, 288, 290). Die fachliche Eignung ist insb anhand von Zeugnissen, ggf auch durch praktische Prüfungen zu ermitteln. Die charakterliche Eignung ist bei Tätigkeiten mit hoher Verantwortung stets zu prüfen, in anderen Fällen evtl auch dann, wenn kein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Umfang der Aufsichtspflicht.

Rn 8 Ausgangspunkt für die Bestimmung des Umfangs der Aufsichtspflicht ist ihr Charakter als Verkehrspflicht. Für jeden Einzelfall ist abzuwägen zwischen Reifegrad des Aufsichtsbedürftigen, Schädigungspotential des Verhaltens und Zumutbarkeit von Aufsichtsmaßnahmen (s insb Staud/Bernau § 832 Rz 102 ff; MüKo/Wagner § 832 Rz 26; BeckOK/Spindler § 832 Rz 15; Erman/Wilhelmi § 83...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Erfüllungsgehilfen.

Rn 5 Bedienen sich die Eltern der Hilfe eines Dritten (Hauspersonal, Kindermädchen, Babysitter) zur Erfüllung ihrer Pflichten ggü dem Kind, so haften sie für dessen Auswahl und Überwachung gem § 1664 I. Für ein Verschulden dieses Erfüllungsgehilfen müssen sie gem § 278 einstehen. Aber auch hier gilt für die Eltern das Haftungsprivileg des § 1664 I mit der möglichen Folge, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Nach § 278 hat der Schuldner für seine gesetzlichen Vertreter und sog Erfüllungsgehilfen einzustehen, ohne dass es auf Fahrlässigkeit hinsichtlich deren Auswahl oder Überwachung ankommt. Als Gründe für diese Zurechnung gelten Arbeitsteilung und Risikozurechnung (BGH NJW 96, 451 [BGH 24.11.1995 - V ZR 40/94]; MüKo/Grundmann § 278 Rz 3), Sicherung der Gefahren- und Beweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Delegation.

Rn 126 Verkehrspflichten können grds auf Dritte übertragen werden (s nur BGH MDR 59, 26; BGHZ 142, 227, 233; NJW 06, 3628 Rz 11; VersR 17, 1162 Rz 9 mwN; NJW 20, 1798 Rz 9; 23, 2037 Rz 15; VersR 23, 1169 Rz 39, wichtiges Bsp: Räum- und Streupflicht, s.u. Rn 139); zu Besonderheiten der unternehmensinternen, vertikalen Arbeitsteilung insb MüKo/Wagner § 823 Rz 106 ff; BeckOGK/S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2210 BGB – Dreißigjährige Frist für die Dauervollstreckung.

Gesetzestext 1Eine nach § 2209 getroffene Anordnung wird unwirksam, wenn seit dem Erbfall 30 Jahre verstrichen sind. 2Der Erblasser kann jedoch anordnen, dass die Verwaltung bis zum Tod des Erben oder des Testamentsvollstreckers oder bis zum Eintritt eines anderen Ereignisses in der Person des einen oder des anderen fortdauern soll. 3Die Vorschrift des § 2163 Abs. 2 findet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schutzgüter.

Rn 2 Notwehr kann geübt werden zum Schutz von Rechtsgütern aller Art, auch als Nothilfe zum Schutz fremder Güter (II: ›einem anderen‹; Rn 10), mithin nicht beschränkt auf den Bereich der absoluten Rechte wie Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit ua. Geschützt sind bspw die Fortbewegungsfreiheit im Straßenverkehr (Schlesw NJW 84, 1470 [OLG Schleswig 03.02.1984 - 1 Ss 623/83]), da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Leitung der Verrichtung.

Rn 19 Das Erfordernis der Leitung der Verrichtung bezieht sich auf die konkrete Tätigkeit, nicht auf die allgemeine Leitung eines Betriebs (BGHZ 11, 151, 153). Der Umfang der Pflicht richtet sich auch hier nach den Umständen des Einzelfalls, das Spektrum denkbarer Pflichten reicht von persönlicher Anwesenheit (zB BGHZ 11, 151, 154; Erman/Wilhelmi § 831 Rz 22) bis zu allg Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 5 Vom Erstattungsanspruch umfasst sind alle Aufwendungen, die objektiv erforderlich waren, um die Mängel und deren Erscheinungsformen zu beseitigen (BGH NJW 73, 46 [BGH 12.10.1972 - VII ZR 51/72]). Weil die Selbstvornahme in der Sache nichts anderes ist als die – nun vom Besteller übernommene – Nacherfüllung (§ 635), lassen sich für den Umfang der Kostenerstattungspflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Erfüllung der Aufsichtspflicht.

Rn 15 Der Entlastungsbeweis nach § 832 I 2 Var 1 erfordert, dass im konkreten Fall alle erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen durchgeführt wurden. Die Übertragung auf Dritte durch Vertrag ist grds zulässig (s nur Staud/Bernau § 832 Rz 155 ff mwN; MüKo/Wagner § 832 Rz 18; NK-BGB/Katzenmeier § 832 Rz 19). Bei faktischer Übernahme ist str, ob eine Haftung nach § 823 (so zB NK-BGB/K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zusammensetzung (Struktur).

Rn 51 Der Verw hat die Wahl, ob er einen Vertrag mit einer Pauschalvergütung anbietet oder einen Vertrag mit einer in Teilentgelte aufgespaltenen Vergütung (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). Der Verw darf außerdem einen Vertrag anbieten, bei dem sich das Honorar wie bei einem Baukasten aus Vergütungsansätzen für einzelne Leistungen zusammensetzt (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). In der Praxis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Mitteilungspflicht (V).

Rn 6 V entspricht § 1851 II aF. Die Mitteilungspflicht dient dazu, dem Jugendamt die ihm gem §§ 53 II–IV SGB VIII obliegenden Aufgaben der Beratung und Überwachungsaufgaben zu erleichtern. Der Vormund muss dem Jugendamt den Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Mündels, bei nicht nur kurzfristiger Aufenthaltsveränderung (Soergel/Zimmermann § 1851 aF Rz 2), in den Zuständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Leistungserbringer (§ 651b I 2).

Rn 32 Sie werden ggf vom Veranstalter eingeschaltet, um die einzelnen Reiseleistungen auszuführen. Bsp sind Hotels oder Beförderungsunternehmen wie Flug- oder Busunternehmen. Im Verhältnis zu ihnen ist der Veranstalter nicht Reisender iSd §§ 651a ff (Celle NJW-RR 04, 1698). Sie schließen als selbstständige Unternehmen nicht mit dem Reisenden, sondern dem Veranstalter einen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verkehrspflichten bei elektronischen Marktplätzen.

Rn 175a Erst am Anfang befindet sich die Diskussion zu Verkehrspflichten der Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Dabei sind die Haftungsprivilegierungen nach Art 4 ff DSA sowie die Sorgfaltsflichten nach Art 11 ff DSA zu beachten. Insbesondere darf den Betreibern keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung auferlegt werden, Art 8 DSA. Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinsvormund und Vormundschaftsverein.

Rn 2 Nach I Nr 3 bedient sich der Verein bei der Führung der Vormundschaft einzelner Mitglieder oder Mitarbeiter, diese werden als echte Einzelvormünder bestellt. Sie tragen für den Mündel die Erziehungsverantwortung, haften selbst gem § 1794 und unterliegen der Aufsicht des FamG nach § 1802 II. Nach II Nr 1 wird der Verein als vorläufiger Vormund bestellt. In diesem Fall üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Besonderheiten in Großbetrieben.

Rn 20 Grds ist der Entlastungsbeweis bei mehreren möglicherweise an der Schädigung Beteiligten für alle in Betracht kommenden Personen zu führen. In Großbetrieben mit weitreichender, mehrstufiger Arbeitsteilung ließ die Rspr früher einen dezentralisierten Entlastungsbeweis zu: Der Geschäftsherr konnte sich bereits durch den Nachweis entlasten, dass er nachgeordnetes Personal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorsorgekosten.

Rn 16 Unter Vorsorgekosten versteht man Aufwendungen, die der Geschädigte schon vor einer konkreten Schädigung macht, um den aus solchen Schädigungen drohenden Schaden gering zu halten oder ganz zu verhindern (vgl Lange/Schiemann Schadensersatz, § 6 VIII). Die Rspr hierzu ist nicht einheitlich. Bei der Verletzung musikalischer Urheberrechte ist der GEMA ein 100 %-iger Zuschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erziehungsgrundsätze.

Rn 11 II schreibt iSe partnerschaftlichen Erziehung den Eltern vor, bei der Pflege und Erziehung des Kindes dessen fortschreitende Fähigkeit und sein wachsendes Bedürfnis zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen, Fragen der elterlichen Sorge, je nach Entwicklungsstand, mit dem Kind zu besprechen und Einvernehmen anzustreben (Karlsr FamRZ 89, 1322)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vollmachten.

Rn 18 Die WEigtümer können einem Einzelnen, idR dem Bauträger (BGH NJW 20, 610 [BGH 20.09.2019 - V ZR 218/18] Rz 29), aber auch einem WEigtümer, dessen Wohnungseigentumsrecht ein SNR zugewiesen ist, das Recht einräumen, Vereinbarungen zu ändern. Diese Vollmacht kann Teil der Gemeinschaftsordnung und verdinglicht sein (§ 8 Rn 7). Ist sie eine Klausel im Bauträgervertrag, ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. I 1: Genehmigung.

Rn 1 Ähnl wie § 1831 für Erwachsene, die unter Betreuung stehen, verlangt § 1631b 1 auch für die Unterbringung des Kindes eine gerichtliche Genehmigung. Das gilt aber nur für die Unterbringung, mit der eine Freiheitsentziehung verbunden ist; denn geschützt wird die Fortbewegungsfreiheit, nicht die allgemeine Handlungsfreiheit (München FamRZ 20, 104). Damit ist va die Unterbr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Geeignetheit.

Rn 32 Das Gebot des geringstmöglichen Eingriffs bedeutet nicht, dass im Zweifel eine unsichere, aber mildere Maßnahme gewählt werden muss (vgl Brandbg FamRZ 21, 281). Vielmehr gilt, dass je schwerwiegender die drohende Gefährdung ist, desto sicherer der Schutz des Kindes sein muss. So kann der fortbestehenden Gefahr eines unkontrollierten Verhaltens des Vaters, das zu erhebl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Gerichtlicher Ausschluss des Verteidigers

Ergänzender Hinweis: Nr. 36 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 36. Schrifttum: Böhm, Verteidigerfremdes Verhalten – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371; Dahs (jun.), Ausschließung und Überwachung des Strafverteidigers, NJW 1975, 1385; Dencker, Die Ausschließung des Pflichtverteidigers, NJW 1979, 2176; Dünnebier, Ausschließung von Verteidigern ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Videoüberwachung.

Rn 47 Eine Videoüberwachung ist allein an Art 6 I f DS-GVO zu messen (BVerwG NJW 19, 2556 [BVerwG 27.03.2019 - BVerwG 6 C 2.18] Rz 47; s.a. Rn 212). Danach muss die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich sein, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zu berücksichtigende Umstände.

Rn 4 Nach § 3 I lit a ist für die Ermittlung der berechtigten Sicherheitserwartungen zunächst die Darbietung des Produkts, also seine Vorstellung ggü der Allgemeinheit bzw dem konkreten Benutzer (BTDrs 11/2447, 18), zu berücksichtigen. Sie erfolgt insb in Produktbeschreibungen (zu Produktvideos Ruttloff/E Wagner/Schuster BB 22, 67, 70), Gebrauchsanweisungen und Produktwerbun...mehr

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zfs 08/2024, Kostenersatz f... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Das Berufungsgericht (LG Hamburg, Urt. v. 21.10.2021 – 323 S 14/21, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren relevant, ausgeführt: [6] Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach stehe nicht in Streit. Die Beklagte sei zur Übernahme von im Zusammenhang mit der Fahrzeugdesinfektion anfallenden Kosten grundsätzlich verpflichtet. Kost...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung der Eigentumsverhältnisse (Abs. 1 Var. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Änderung der Eigentumsverhältnisse ohne eine in diesem Zusammenhang stehende Nutzungsänderung ist ebenfalls anzeigepflichtig. Dies kann Bedeutung für die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen für die Steuerbefreiung haben.[2] Es muss ein Zurechnungswechsel stattgefunden haben, der sowohl Änderungen des zivilrechtlichen Eigentums als auch des abweic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schadensersatzanspruch.

Rn 29 § 909 ist Schutzgesetz iSv § 823 II (BGH NJW 96, 3205, 3206). Deshalb hat der Berechtigte gegen alle Verpflichteten (Rn 8 f) einen verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch. Verschulden ist dann anzunehmen, wenn der Vertiefende vorhergesehen hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276) vorhersehen konnte, dass gerade dem Boden des geschädig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufgaben des Nachlasspflegers.

Rn 26 Der Wirkungskreis des Nachlasspflegers wird im Anordnungsbeschluss des Nachlassgerichts festgelegt. Er kann sich auf einzelne Aufgaben beschränken (KG NJW 65, 1719). Die idR Erhaltung und Sicherung vorzunehmenden Maßnahmen bestimmen sich weitgehend nach der Zweckmäßigkeit; eine vollständige gesetzliche Regelung ist kaum möglich (Mot V 549). Nicht zu den primären Aufgab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustandekommen.

Rn 3 Maßgebend für das Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrages sind die allg Grundsätze der Rechtsgeschäftslehre – §§ 104 ff. Unternehmer und Besteller müssen sich also mit Angebot und Annahme (§§ 145 ff) über die wesentlichen Vertragsbedingungen ( essentialia negotii , vgl Vor §§ 145 ff Rn 42, § 145 Rn 4) einigen, wozu außer der Bestimmung der werkvertraglichen Leistungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Baubetreuung.

Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der Tätigkeit hat im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Produktbeobachtung.

Rn 187 Die Pflichten des Herstellers enden nicht mit dem Inverkehrbringen des Produkts. Vielmehr ist er im Einklang mit dem allg Grundsatz, dass die Eröffnung eines Verkehrs Pflichten auch über diesen Zeitpunkt hinaus begründet (s.o. Rn 108) auch danach zur Produktbeobachtung verpflichtet (grundl BGHZ 80, 199, 202 f; weiterhin etwa BGHZ 99, 167, 171 ff; NJW 94, 3349, 3350; 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 14. Das APR im Internet.

Rn 58 Eine besondere Herausforderung und zugleich eine neue Eingriffsintensität für das APR stellen die Veröffentlichungen im Internet dar. Dies ist vor allem verknüpft mit der Dauerhaftigkeit aller gespeicherten Informationen und den außerordentlichen Ausspähungs- und Suchfunktionen im Netz. Dazu kommen unendliche Verknüpfungsmöglichkeiten. Dadurch stellen sich Grundsatzfra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Keine oder unwesentliche Beeinträchtigung.

Rn 11 Einwirkungen, welche die Benutzung des von ihm betroffenen benachbarten (nicht notwendig unmittelbar angrenzenden) Grundstücks nicht beeinträchtigen, müssen hingenommen werden. Entgegen der aus § 903 folgenden negativen Befugnis des Grundstückseigentümers, andere von jeder Einwirkung auszuschließen, wird hier eine die Eigentümerbefugnisse einschränkende Duldungspflicht...mehr