Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Gruppe 3: Grundflächen ortsfester Flugsicherungsanlagen einschließlich der Flächen, die für einen einwandfreien Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind

Rz. 291 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit sind gemäß § 4 Nr. 3 Buchst. c GrStG Gruppe 3 ausdrücklich zwei Kategorien von Grundbesitz: Grundflächen ortsfester Flugsicherungsanlagen Flächen, die für einen einwandfreien Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind Im Hinblick auf den besonderen Gesetzeszweck der Vorschrift, lediglich die Benutzung der Gegenstände zum Wohle der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moxter, Einschränkung der Rückstellungsbilanzierung durch das HaushaltsbegleitG 1983?, BB 1982, 2084; Bordewin, Das HaushaltsbegleitG 1983, BB 1983, 115; Dankmeyer u Klöckner, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 1983 (I), DB 1983, 301; van Venrooy, HB-Rückstellungen wegen Patentverletzungen, StuW 1991, 28. Rn. 927 Stand: EL 88 – ET: 08/2010 Mit § 5 Abs 3 EStG ist f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Rn. 1780 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können im vollen Umfang steuerlich abgesetzt werden, wenn das Zimmer gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 Hs 2 EStG der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des StPfl ist. Es handelt sich bei dem Begriff des "Mittelpunktes der gesamten beruflichen und betrieblichen Tät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Im Arbeitsrecht.

Rn 16 Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl § 84 I 2 HGB). Dies gilt allg für die Abgrenzung von freien Dienstverhältnissen und Arbeitsverhältnissen (BAG NZA 20, 1470 [BAG 17.06.2020 - 7 AZR 398/18]; iE BLDH/Lingemann Kap 9 Rz 1 ff). Die Vertragsfreiheit geht nicht so weit, dass ein Vertragsverhältnis,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Sonderposten mit Rücklageanteil – andere Sonderposten

Rn. 856 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Es handelt sich um die handelsbilanzrechtliche Bezeichnung für eine besondere Art von Passivposten, § 247 Abs 3 HGB aF, in dem steuersubventionelle Förderungsmaßnahmen bilanziell gespeichert werden. Man spricht auch von steuerfreien Rücklagen, meint damit vorerst gewinnmindernd gebildete Posten, die irgendwann einmal später wieder zugunsten...mehr

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zfs 08/2024, Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchanordnung; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; angemessene und zumutbare Maßnahmen der Behörde, um den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln; Anordnung für mehrere Fahrzeuge (Fuhrpark); Obliegenheiten des kaufmännischen Halters eines Firmenfahrzeugs, Obliegenheiten zur Dokumentation der Fahrzeugnutzung; Dauer der Anordnung, Streitwert

StVZO § 31a Leitsatz 1. Die Fahrtenbuchanordnung soll als Maßnahme zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs gewährleisten, dass zumindest für die Dauer der Verpflichtung mit dem Fahrzeug bzw. einem der Fahrzeuge begangene Verstöße geahndet und der Fahrer bzw. die Fahrerin ohne Schwierigkeiten festgestellt werden können. Außerdem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1773 ff BGB

Rn 1 Das materielle Vormundschaftsrecht hat in §§ 1773 ff seine Regelung gefunden und gliedert sich in die Vormundschaft über Minderjährige (§§ 1773–1808), die rechtliche Betreuung (§§ 1814–1881), die Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809–1813) und sonstige Pflegschaften (§§ 1882–1888), die den Dritten Abschnitt beschließt. Als besonders ausgestaltete Art der Pflegschaft is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Formzwecke.

Rn 1 Grundlagen. § 125 S 1 normiert eine strikte Rechtsfolgenanordnung bei einer verletzten gesetzlichen Form. S 2 sieht eine weniger strenge Folgenbestimmung bei einer nicht eingehaltenen rechtsgeschäftlichen Form vor. Mit den Formgeboten, sei es den gesetzlichen, etwa aus den §§ 311b I 1, 518 I 1, 766 S 1, sei es den rechtsgeschäftlichen, sowie den Formarten der §§ 126 ff ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtverletzung.

Rn 5 Der Vormund muss eine Pflichtverletzung begangen haben, sei es durch Verstoß gegen das allgemeine Gebot, die Vormundschaft treu und gewissenhaft zu führen, sei es durch Zuwiderhandlung gegen eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung (auch solche aus Sollvorschriften oder gegen eine konkrete AnO des FamG). Bei der Amtsvormundschaft kann eine unzureichende Personalausstat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldhafte Pflichtverletzung.

Rn 3 Der Betreuer muss eine Pflichtverletzung begangen haben, sei es durch Verstoß gegen das allgemeine Gebot, die Betreuung in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis entspr dem Grundsatz des § 1821 zu führen, sei es durch Zuwiderhandlung gegen eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung (zB 1838 ff), aber auch gegen eine konkrete AnO des BtG (§ 1862) oder ggf auch Anordnungen Dri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kindeswohl.

Rn 8 In engem Zusammenhang mit dem Erfordernis des berechtigten Interesses steht die Prüfung, ob die im Einzelfall begehrte Auskunft dem Wohl des Kindes widerspricht. Dies ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen. Es bedarf keiner positiven Feststellung, dass das Auskunftsverlangen dem Wohl des Kindes dienlich ist, es darf ihm nur nicht widersprechen (Schlesw FamRZ 96, 1355; vgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entstehung, Ausübung, Änderung, Ende u Inhalt.

Rn 14 Der sachliche Anwendungsbereich betrifft Entstehung, Ausübung, Änderung, Ende u Inhalt der genannten Rechtsinstitute. Art 24 normiert die Anknüpfung dieser Anwendungsfelder grds einheitlich. Rn 15 Entstehung erfasst die materiell-rechtlichen Voraussetzungen sowohl für die gerichtliche oder behördliche Anordnung der genannten Maßnahmen als auch für einen ex-lege-Eintritt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Freiheitsentziehende Unterbringung.

Rn 3 Eine freiheitsentziehende Unterbringung iSd I liegt vor, wenn der Betroffene gegen seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in einem geschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geschlossenen Einrichtung (Anstalt, Heim) für eine gewisse Dauer festgehalten wird, während der er ständiger Kontrolle und der Beschränkung einer Kontaktaufnahme zu anderen Personen auß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Rn 149 Bei Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sind die Regeln über Verkehrspflichten ggü Kindern und Jugendlichen (s.o. Rn 121) zu beachten. Zu vermeiden sind insb Gefahren, die für die konkret in Betracht kommenden Altersgruppen nicht erkennbar sind. Dabei sind die Vorkehrungen an der jeweils jüngsten Altersstufe zu orientieren (BGHZ 103, 338, 340). Zu berücksichtigen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Verursachung des Mangels.

Rn 47 Der Verkäufer hat den Mangel zu vertreten, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen (§ 278) ihn schuldhaft verursacht haben; auf Kenntnis kommt es dann nicht an. Rn 48 (1.) Der Hersteller als Verkäufer haftet für alle zu vertretenden Mängel im Herstellungsprozess, also insb für Verschulden von Mitarbeitern (HP/Faust Rz 100; U. Huber in: FS Ulmer, 1165, 1185; für Tierzüchte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

Rn 20 Nach der Auswahlentscheidung des Kunden und Beginn seiner Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag mit einem bestimmten Reiseveranstalter beginnt die Durchführung der gewählten Reise. Diese ist mitsamt den anfallenden Aufklärungs- und Hinweispflichten (iE Art 250 EGBGB) Sache des Veranstalters (BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]). Er hat die Reise in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Baustellen und Bauarbeiten.

Rn 155 Sicherungspflichtiger bei Baustellen und Bauarbeiten ist in erster Linie der Bauherr (BGHZ 68, 169, 175; 120, 124, 128; WM 96, 835, 838; Brandbg BeckRS 09, 19318; Zweibr NJW-Spez 11, 622; bedenklich weitgehend Stuttg NJW 05, 2567 – in erster Linie zum Strafrecht, dazu Foerste NJW 05, 3182 ff; Ddorf BauR 12, 1970; Sonderfall: Bambg NJOZ 06, 1198, 1199 ff). Daneben tref...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Wohnungs- oder Hausverwalter.

Rn 40 Die Verwaltung von Häusern und Wohnungen, aber auch anderer Vermögensgegenstände (BGH NJW 98, 449 [BGH 28.10.1997 - XI ZR 260/96]) stellt eine Geschäftsbesorgung dar, die dem Dienstvertrag zuzuordnen ist (BGH NJW 98, 680). Aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben sich Überwachungs-, Auskunfts- und Informationspflichten für den Verwalter. Die Informationspflicht bezie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Reisen.

Rn 163 Der Veranstalter von Reisen ist für die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Reise verantwortlich (in BGHZ 103, 298, 304 als besonderer Fall der Berufshaftung angesehen, krit zB BeckOGK/Spindler § 823 Rz 572). Zu berücksichtigen sind insb Art und Beschreibung der Reise sowie Reiseziel (BGH NJW 06, 2918 Rz 6: splitternde Glastür trotz Werbung mit ›kindgerechte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1866 BGB – Prüfung der Rechnung durch das Betreuungsgericht.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht hat die Rechnung sachlich und rechnerisch zu prüfen und, soweit erforderlich, ihre Berichtigung und Ergänzung durch den Betreuer herbeizuführen. (2) Die Möglichkeit der Geltendmachung streitig gebliebener Ansprüche zwischen Betreuer und Betreutem im Rechtsweg bleibt unberührt. Die Ansprüche können schon vor der Beendigung der Betreuung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Leistungsbezogene Nebenpflichten.

Rn 27 Leistungsbezogene Nebenpflichten berühren das Leistungsinteresse des Bestellers. Beziehen sie sich auf die mangelfreie Herstellung des Werks, können sie zu Hauptleistungspflichten des Unternehmers werden (BGH BauR 11, 1652 Rz 11; NJW 00, 280; Karlsr NJW-RR 03, 963; s.a. § 633 Rn 22). Als leistungsbezogene Pflichten kommen va Beratungs-, Prüfungs- (BGH NJW 00, 280; Prüf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechnung der Restschuldermäßigung.

Rn 2 Dazu sind im Voraus gezahlte Zinsen u alle laufzeitabhängigen Kreditkosten für die Zinsperiode nach kündigungsbedingter Fälligkeit zu erfassen u zugunsten des Darlehensnehmers von der Restschuld abzuziehen, wobei ggf abw vom vertraglichen Ratenplan eine staffelmäßige (BGH NJW 79, 540, 542; Nürnbg ZIP 14, 2492, 2493) finanzmathematisch exakte Abrechnung der Zinsen vorzun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 11.2 Für welche PV-Anlagen der 0-%-Steuersatz gilt

Die Neuregelung gilt nur für PV-Anlagen, die nach dem 1.1.2023 geliefert bzw. installiert wurden/werden. Neben der Lieferung der Hauptbestandteile fallen auch die Nebenleistungen unter den Null-Steuersatz. Als Nebenleistung zur Hauptleistung können gelten: Bereitstellung der Software zur Steuerung und Überwachung der PV-Anlage, Kabelinstallation, Herstellung eines AC-Anschlusse...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
CBAM-Bericht: Unternehmen m... / 3 Berechnungsmethoden für enthaltene Emissionen

Zunächst gilt: Die enthaltenen Treibhausgasemissionen dürfen nicht geschätzt werden. Für die tatsächliche Ermittlung gibt es zwei Methoden: Kalkulatorische Methode: Die Emissionen werden anhand von Materialflüssen und Berechnungsfaktoren, die aus Laboranalysen oder Standardwerten stammen, ermittelt. Messmethode: Diese Methode umfasst die kontinuierliche Messung der Treibhausga...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Europäische KI-Verordnu... / 3 Zukünftige Implikationen für Arbeitgeber

Die KI-VO richtet sich zwar in erster Linie an die Anbieter eines KI-Systems, also denjenigen, der ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt, um es unter ihrem eigenen Namen oder Marke zu vertreiben oder zu benutzen. Als Betreiber kommt aber auch in Betracht, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Es sei denn, dies erfolgt allein zu persönlichen, nicht be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Europäische KI-Verordnu... / 3.1 Pflichten für Arbeitgeber ("Betreiber") nach der KI-Verordnung

Auf Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, kommen vor allem folgende Pflichten zu: Menschliche Aufsicht durch kompetente, ausgebildete und befugte Personen sicherstellen und erforderliche Unterstützung gewähren.[1] Information der Arbeitnehmervertreter und betroffenen Arbeitnehmer vor Inbetriebnahme oder Verwendung eines Hochrisiko-KI-Systems am Arbeitsplatz.[2] Sich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Europäische KI-Verordnu... / 2 Überblick über die Verordnungsinhalte

Risikoklassen für KI-Systeme und ihre Implikationen mit besonderem Augenmerk auf den Bereich HR:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / VIII. Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung (Nr. 6)

Rn. 22 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eine Kernkompetenz der Gesellschafterversammlung ist nach § 46 Nr. 6 GmbHG die Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung. Dieses Recht steht der Gesellschafterversammlung als oberstem Organ der Gesellschaft auch dann zu, wenn in einer mitbestimmten GmbH dem AR die Aufgabe und Pflicht zugewiesen ist (vgl. § 25 MitbestG; zu dieser konkurrier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.10 Arbeitsschutzbehörde und Arbeitsschutzkontrolle

Die Überwachung des Arbeitsschutzes ist staatliche Aufgabe. Die zuständigen Behörden haben die Einhaltung des ArbSchG und der aufgrund des ArbSchG erlassenen Rechtsverordnungen zu überwachen und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten[1] Die Einrichtung entsprechender Behörden wird von den Bundesländern vorgenommen. Manche Bundesländer haben staatliche Äm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die verpflichteten Personen haben die steuerlichen Pflichten der Personen oder Gebilde zu erfüllen, für die sie handeln bzw. handeln könnten oder müssten. Es müssen also steuerliche Pflichten sein, die an sich vom Stpfl. zu erbringen wären. Sie müssen vom Steuergesetzgeber auferlegt worden sein.[1] Dementsprechend wirkt die Verpflichtung nur, wenn und soweit das zu ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.2 Steuerentrichtungspflicht (Abs. 1 S. 2)

Rz. 36 Die Zahlungspflicht ist in § 34 Abs. 1 S. 2 AO besonders hervorgehoben worden. Die verpflichtete Person hat dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwaltet. Die Hervorhebung bringt allerdings zugleich eine deutliche Beschränkung der Zahlungspflicht zum Ausdruck. Nur aus den Mitteln, die seiner Verwaltung unterliegen, hat der Verp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Gegenstand der Regelung

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 46 GmbHG regelt den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung. Nach diesem Zuständigkeitskatalog unterliegen der Beschlusskompetenz: die Feststellung des JA sowie die Ergebnisverwendung (Nr. 1), die Entscheidung über die Offenlegung eines EA nach internationalen RL-Standards ­sowie die Billigung des aufgestellten Abschusses (Nr. 1a),...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Unmittelbare Geltung der Vorschriften des Unionsrechts

Rn. 20b Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß Art. 1 enthält die AP-VO a) Anforderungen an die Prüfung von JA und konsolidierten Abschlüssen bei PIE, b) Vorschriften für die Organisation von AP und Prüfungsgesellschaften und für deren Auswahl durch PIE mit dem Ziel, deren Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten zu fördern, sowie c) Vorschriften für die Überwachu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Mitwirkung an der Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses

Rn. 97 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hat der AP über die Prüfungstätigkeit hinaus an der Führung der Bücher oder Aufstellung des zu prüfenden JA bzw. KA unmittelbar mitgewirkt (vgl. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a)) und war seine Mitwirkung nicht von untergeordneter Bedeutung, ist unwiderlegbar eine Besorgnis der Befangenheit begründet, da ein informierter Dritter nicht davon a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.4 Testamentsvollstrecker

Rz. 70 Der Testamentsvollstrecker hat im Vergleich zum Insolvenzverwalter und auch zum Zwangsverwalter lediglich eine sehr eingeschränkte Vermögensverwaltung.[1] Er soll den letzten Willen des Erblassers vollziehen. Bei mehreren Miterben hat er regelmäßig auch die Erbauseinandersetzung durchzuführen. Das Verwaltungsrecht kann darüber hinaus noch dadurch sehr eingeengt sein, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.11 Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften

Das ArbSchG enthält in § 25 (Bußgeldvorschriften) und § 26 (Strafvorschriften) Regelungen bezüglich der Folgen von Rechtsverstößen. § 25 ArbSchG ist die zentrale Grundvorschrift für das Ordnungswidrigkeitenrecht im Arbeitsschutz. Ordnungswidrig handelt danach, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 18 Abs. 1 oder § 19 zuwiderhandelt, soweit sie für einen...mehr

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Strategische Planung erfolg... / 3 Strategie

Aus allen vorliegenden Daten und Informationen, vor allem aus der Einschätzung der wichtigen Parameter für die zukünftige Entwicklung, wird die eigentliche Strategie für die nächsten fünf Jahre entwickelt. Dabei werden auch die Stärken und Schwächen eingearbeitet. In der Theorie wird zunächst eine Unternehmensstrategie entwickelt, aus der die einzelnen Bereichsstrategien abg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.1 Regelungssperre bei existierendem Tarifvertrag

Rz. 20 Die Regelungssperre greift zunächst ein, wenn der Betrieb im persönlichen, fachlichen und räumlichen Geltungsbereich eines aktuell geltenden Tarifvertrags liegt. Dabei kann es sich sowohl um einen Verbandstarifvertrag als auch um einen Firmentarifvertrag handeln. Hinweis Für die Regelungssperre kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Maßgeblich ...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.8 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Gemäß § 171 AktG hat der Aufsichtsrat u. a. den gemäß § 170 AktG vom Vorstand aufgestellten Lagebericht zu prüfen. Da der Nachhaltigkeitsbericht Teil des Lageberichts sein wird,[1] bezieht sich die interne Prüfungspflicht des Aufsichtsrats auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem wird der Nachhaltigkeitsbericht künftig auch im Rahmen der externen Abschlussprüfung ...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.2 Allgemeine Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD

Die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind grundsätzlich in Art. 19a der Bilanzrichtlinie geänderten Fassung bzw. in § 289c HGB-E geregelt. Grundsätzlich sind in den Nachhaltigkeitsbericht diejenigen Angaben aufzunehmen, die für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeiten der Kapitalgesellschaft auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Verständnis der Auswirkungen ...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.7 Angabepflichten gemäß ESRS 2 und ESRS S2

In jedem Fall und damit unabhängig von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse ist es erforderlich, alle unmittelbar im ESRS 2 Allgemeine Angaben selbst benannten Informationen offenzulegen. Im ESRS S2.8 ff. werden zudem aus dem ESRS 2 resultierenden Angabepflichten aufgegriffen und mit Blick auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette konkretisiert. Die entsprechend...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 1.1 Wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung

Rz. 1 Obgleich die Korruptionsbekämpfung in den vergangenen Jahren erheblich verstärkt wurde, gehören Schmier- und Bestechungsgelder noch immer zum kleinen Einmaleins "erfolgreicher" Geschäftsbeziehungen in zahlreichen Staaten, mit denen Geschäfte abgewickelt werden. Der wirtschaftliche Umfang und die Bedeutung dieser Bestechungs- und Schmiergelder haben in letzter Zeit im R...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 1 Grundlagen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 1 Ungeachtet der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wird der Konzern sowohl nach HGB [1] als auch nach den IFRS[2] als eine Unternehmenseinheit betrachtet (sogenannte "Einheitstheorie"), wobei die einzelnen Konzernunternehmen den Rang von unselbständigen Betriebsabteilungen bekommen. Demnach ist der Konzernabschluss quasi e...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.2.2 Überwachungs- und Prüfungspflichten

Rz. 50 Die Ausweitung der Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung und des Nachhaltigkeitsberichts sowie eine Integration von Nachhaltigkeitspflichten in das betriebliche Risikomanagementsystem und in die Sorgfaltspflichten des Vorstands könnten eine Klarstellung der §§ 111, 107 Abs. 3, 171 AktG für den Aufsichtsrat nach sich ziehen. So schlägt der SFB in seinem Abschlussberi...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.1 Prüfungsausschuss

Rz. 77 Nach der CSRD ist vorgesehen, die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts gleichwertig zur Prüfung der Finanzberichterstattung zu stellen. So soll die Überwachung sowohl des Finanzberichts als auch des Nachhaltigkeitsberichts durch den Prüfungsausschuss nachfolgende Aufgaben umfassen: Berichterstattung an den Verwaltungsrat bzw. Aufsichtsrat zum Prüfungsergebnis, zur Rolle...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.1.2 Nachhaltigkeitsexpertise

Rz. 35 Die zwingende Einrichtung von Nachhaltigkeitsexperten im Verwaltungsrat wird auf internationaler Ebene kontrovers diskutiert,[1] wobei einige Staaten bereits Regulierungen hierzu erlassen haben. So sieht das Indische Aktienrecht durch den sog. "Companies Act 2013" die obligatorische Einrichtung eines Nachhaltigkeitsausschusses mit mind. 3 Personen im Verwaltungsrat be...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 4 Investoren- und Emittentenbedürfnisse

Rz. 7 Der rational handelnde Investor berücksichtigt bei seiner Anlageentscheidung das Risiko-/Chancenprofil einer Anlage. D. h., Ziel einer Anlage in einem festverzinslichen Wertpapier ist eine möglichst risikobereinigte Rendite. Bei gleichem Risikoprofil wird die Anlage mit der höchsten Rendite gewählt. Bei einem Investment in grüne Anleihen kommen jedoch noch Nachhaltigke...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Nichtfinanzielles IKS

Internes Kontrollsystem, das auf die Steuerung und Überwachung der für ein Unternehmen bestehenden Regelungen zu nichtfinanziellen Informationen bzw. in Bezug auf die Erhebung und Validierung von qualitativen und quantitativen nichtfinanziellen Informationen ausgerichtet ist.mehr