Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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§ 2 Das Umgangsrecht / 4. Feier- und Festtage

Rz. 84 Durch den Umgang an Feier- und Festtagen soll dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind ermöglicht werden, diese – auch für Zusammentreffen mit weiteren Familienmitgliedern – wichtigen Tage, die sich aus dem normalen Jahresablauf hervorheben, gemeinsam zu verbringen. Erfasst werden hiervon vor allem die hohen christlichen Feiertage (Ostern, Pfingsten, Weihnachte...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Berechtigtes Interesse

Rz. 199 Voraussetzung für die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs ist ein berechtigtes Interesse des umgangsberechtigten Elternteils.[777] Dieses ist regelmäßig dann zu bejahen, soweit dem betreffenden Elternteil keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht, um sich über die Entwicklung des Kindes – auch bei Dritten im Rahmen eines ihm zustehenden vollständigen oder teilwe...mehr

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§ 13 Formularteil / 5. Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1684 BGB

Rz. 22 Muster 13.21: Abweisungsantrag Muster 13.21: Abweisungsantrag An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________ beantragen wir namens und in Vollmacht des...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / c) Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII)

aa) Beratung und Unterstützung bei der Personensorge sowie Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 18 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 SGB VIII) Rz. 23 § 18 Abs. 1 SGB VIII sieht kostenfreie Unterstützungsleistungen für alleinerziehende Elternteile sowohl bei der Ausübung der Personensorge als auch der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der von ihnen betreuten Kinder vor (Abs. ...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 5. Umfang

Rz. 94 Nach Art. 2 HKÜ sollen die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen treffen, insbesondere die schnellstmöglichen Verfahren anwenden, um in ihrem Hoheitsgebiet die Ziele des Übereinkommens zu verwirklichen. Es ist zu überprüfen, ob das bestehende Sorgerecht und das Recht zum persönlichen Umgang[255] in den anderen Vertragsstaaten tatsächlich beachtet wird. Unter das Sor...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung

Rz. 39 Muster 13.37: Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung Muster 13.37: Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung des _________________________ – Antragsteller/Vater – Verfahrensbevollmäc...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Abweisungsantrag zum Antrag auf Auskunftserteilung

Rz. 31 Muster 13.29: Abweisungsantrag zum Antrag auf Auskunftserteilung Muster 13.29: Abweisungsantrag zum Antrag auf Auskunftserteilung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / III. Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 14 Nach allgemeinen Grundsätzen ("Titel, Klausel, Zustellung"), die auch bei der Vollstreckung kindschaftsrechtlicher Entscheidungen Geltung beanspruchen, ist für die Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels dessen Zustellung an den Schuldner erforderlich, § 87 Abs. 2 FamFG. Eine Ausnahme gilt bei der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung, dort kann nach § 53 A...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 5. Kommerzialisierung der Scheidung, Koppelungsgeschäfte

Rz. 19 Verträge des Inhalts, ein Umgangsrecht nicht auszuüben, sind zwar für sich gesehen möglich, wenn sie dem Kindeswohl dienen, aber sittenwidrig, wenn dies mit einem Unterhaltsverzicht "erkauft" wird.[16] Das gilt auch – und erst recht – für die elterliche Sorge. Eine selbst unbefristete Zusage, das Umgangsrecht nicht auszuüben, ist nicht von vornherein unwirksam. Auch s...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / a) PAS

Rz. 21 Das PA-Syndrom (vgl. auch § 1 Rdn 288 und § 2 Rdn 181) kann die Änderung einer Sorge- oder Umgangsregelung begründen. Wird durch einen Elternteil das Umgangsrecht des anderen vereitelt und kann – da auch im Verfahren nach § 1696 Abs. 1 BGB der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist – durch mildere Mittel, wie etwa Ordnungsmittel eine Umgangspflegschaft (§ 1...mehr

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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§ 1 Die elterliche Sorge / H. Vereinbarungen der Eltern zur Regelung der elterlichen Sorge

Rz. 343 Die Eltern sind berechtigt, zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht vertragliche Vereinbarungen zu treffen.[1254] Umstritten ist allerdings, inwieweit eine Vereinbarung solche Bindungswirkung entfaltet. Das ist beim gerichtlich gebilligten Vergleich über das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes (§ 156 Abs. 2 BGB, siehe dazu § 2 Rdn 237) unproblematisch; d...mehr

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§ 13 Formularteil / V. Anträge nach § 89 FamFG

1. Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG Rz. 32 Muster 13.30: Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG Muster 13.30: Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. § 89 FamFG der _________________________ – Ant...mehr

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§ 13 Formularteil / II. Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe

Rz. 42 Muster 13.40: Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe Muster 13.40: Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: (Geschäfts-Nr.:) _________________________ In der Familiensache _________________________ . _________________________mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Beiordnung eines Rechtsanwalts, § 78 FamFG

Rz. 22 Unterliegt eine Familiensache dem Anwaltszwang, so ist dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Anwalt beizuordnen (§ 78 Abs. 1 FamFG). Dies ist der Fall, wenn die Kindschaftssache im Scheidungsverbund anhängig ist (§ 114 Abs. 1 FamFG). Rz. 23 Ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich nicht vorgeschrieben – so in isoliert geführten Kindschaftssach...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Keine Kommerzialisierung des Sorgerechts!

Rz. 86 Die Kommerzialisierung des elterlichen Sorgerechts ist ebenso sittenwidrig wie die des Umgangsrechts (vgl. Rdn 115).[50]mehr

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§ 13 Formularteil / 6. Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB

Rz. 23 Muster 13.22: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB Muster 13.22: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Tatsächliche Ausübung des Sorgerechts

Rz. 102 Wer Inhaber des Sorgerechts ist, beurteilt sich nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt unmittelbar vor der Verbringung. Hierbei handelt es sich um eine Gesamtverweisung.[273] Es kommt allein auf das Recht des ersuchenden Staates an, nicht auf das des ersuchten Staates.[274] Deshalb steht es der Rückgabe der Kinder nicht entgegen, wenn dem entführenden Elternteil i...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / A. Grundlagen

Rz. 1 Einem auftretenden Bedürfnis nach Abänderung einer Sorge- oder Umgangsrechtsregelung kann – auf Antrag oder von Amts wegen[1] – durch § 1696 BGB Rechnung getragen werden. (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 37 ff.) Diese – verfassungsrechtlich unbedenkliche[2] – Vorschrift erfasste nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht gerichtliche Verfügungen; also mus...mehr

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FF 1/2017, Keine Abänderung... / 2 Anmerkung

1. Ein zentrales Ziel des KindRG vom 16.12.1997[1] war die Verbesserung der Rechte der Kinder sowie die Förderung des Kindeswohls auf bestmögliche Art und Weise.[2] Dieser Zielsetzung stand der zum damaligen Zeitpunkt noch geltende Wortlaut des § 1696 BGB entgegen. Danach konnten Vormundschafts- und Familiengerichte ihre Anordnungen zur elterlichen Sorge jederzeit ändern, we...mehr

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§ 13 Formularteil / 7. Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1686a BGB

Rz. 24 Muster 13.23: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1686a BGB Muster 13.23: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1686a BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / B. Schuldhafter Verstoß

Rz. 27 Die Verhängung von Ordnungsmitteln erfordert – wie bereits nach bislang geltendem Recht – einen schuldhaften Verstoß gegen die gerichtliche Entscheidung bzw. den gerichtlich gebilligten Vergleich.[76] Die mithin – objektiv – erforderliche Zuwiderhandlung muss dem Verpflichteten nachgewiesen werden. Insoweit ist auch dann der Vollbeweis zu führen, wenn der Titel im ein...mehr

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§ 13 Formularteil / I. Antrag auf Herausgabe des Kindes

Rz. 41 Muster 13.39: Antrag auf Herausgabe des Kindes Muster 13.39: Antrag auf Herausgabe des Kindes An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: (Geschäfts-Nr.:) _________________________ Hauptsacheantrag auf Herausgabe des Kindes der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigter: ______________________...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 2. Gerichtlich gebilligte Vergleiche

Rz. 9 Vollstreckungsgrundlage sind ferner gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG gerichtlich gebilligte Vergleiche nach § 156 Abs. 2 FamG (siehe dazu § 2 Rdn 237). Bereits nach bisheriger Rechtslage konnten die Eltern im gerichtlichen Verfahren Vereinbarungen protokollieren lassen, die aber als solche nicht vollstreckungsfähig waren,[22] sondern zusätzlich der gerichtlichen Billigung...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Beteiligtenstellung und Anhörung der Pflegeperson (§ 161 FamFG)

Rz. 447 Über den früheren § 50c FGG hinausgehend ermöglicht § 161 Abs. 1 FamFG die amtswegige Hinzuziehung der Pflegeperson als Beteiligte (siehe dazu auch Rdn 366) im Interesse des Kindes, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege (§ 1632 Abs. 4, siehe dazu § 4 Rdn 23 ff.) lebt. Damit wird sichergestellt, dass die Pflegeperson vollumfänglich vom Verfahrensablauf in...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Grundsatz und Ausnahmen

Rz. 35 Sind die Eltern eines Kindes bei dessen Geburt nicht miteinander verheiratet,[106] so steht nach § 1626a Abs. 3 BGB grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge der Mutter zu. Diese kann sich zum Nachweis ihrer Alleinsorgeberechtigung vom – nach § 87c Abs. 6 S. 1 SGB VIII zuständigen – Jugendamt nach § 58a Abs. 2 SGB VIII ein Negativattest ausstellen lassen,[107] das ...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Regelumgang

Rz. 121 Muster 9.14: Regelumgang Muster 9.14: Regelumgang Der Vater hat das Recht und die Pflicht, zweiwöchentlich Umgang mit dem Kind zu pflegen und es dazu von Freitag 18.00 bis Sonntag 18.00 zu sich zu nehmen. Der Umgang findet erstmals am _________________________ statt. An die Stelle eines ausgefallenen Umgangswochenendes tritt das nachfolgende Wochenende. Entsprechend ver...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Allgemeine Wohlverhaltensklausel

Rz. 123 Muster 9.16: Wohlverhaltensklausel Muster 9.16: Wohlverhaltensklausel Die Kindeseltern verpflichten sich wechselseitig, sich jeder Verhaltensweise zu enthalten, die das Verhältnis des anderen Elternteils zum Kind beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 3. Verfahrensablauf

Rz. 36 Die früher in § 33 Abs. 3 S. 1 FGG vorgesehene Androhung des Zwangsmittels ist weggefallen, um den hiermit in der Regel verbundenen Zeitverlust zu vermeiden (siehe Rdn 1). Stattdessen wird der Pflichtige nunmehr nach § 89 Abs. 2 FamFG bereits in dem im Erkenntnisverfahren geschaffenen Titel auf die möglichen Ordnungsmittel hingewiesen, die gegen ihn verhängt werden kö...mehr

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§ 10 Kostenrecht / 1. Verfahrenswert

Rz. 25 Wird über die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes im Verbund entschieden, so beurteilen sich die Verfahrenswerte nach dem FamGKG.[86] Gemäß § 44 Abs. 1 FamGKG gelten Scheidungs- und Folgeverfahren als ein Verfahren, so dass die Werte der einzelnen Gegenstände zu addieren sind (§ 33 Abs. 1 FamGKG). Die Verfahrenswerte sind selbst dann zu...mehr

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FF 1/2017, Keine Abänderung... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin ist die Mutter der beiden minderjährigen Kinder J. und L., die als Zwillinge am 26.9.2009 geboren wurden. Der Antragsgegner ist der Vater der beiden Kinder, die bei der Kindesmutter in L. leben. Die ehemals verheirateten nunmehr geschiedenen Kindeseltern leben getrennt und haben in den vergangenen Jahren mehrere Verfahren in Bezug auf das Aufenthaltsbes...mehr

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§ 13 Formularteil / III. Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach den §§ 140 Abs. 2 Nr. 3, 137 Abs. 3, 151 FamFG

Rz. 29 Vgl. hierzu spiegelbildlich die Ausführungen zur elterlichen Sorge unter Rdn 14.mehr

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§ 13 Formularteil / IV. Anträge auf Erteilung einer Auskunft nach § 1686 BGB

1. Antrag auf Auskunftserteilung Rz. 30 Muster 13.28: Antrag auf Auskunftserteilung § 1686 BGB, § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB Muster 13.28: Antrag auf Auskunftserteilung § 1686 BGB, § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 1686 BGB bzw. § ...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / E. Rechtsmittel wegen Untätigkeit

Rz. 77 Gesetzlich war lange Zeit ein Rechtsbehelf gegen eine unangemessen lange Verfahrensdauer[181] nicht geregelt. In der Praxis wurde daher auf die sog. Untätigkeitsbeschwerde [182] zurückgegriffen. Sie wurde von der herrschenden Meinung als statthafter außerordentlicher Rechtsbehelf angesehen, wenn eine über das normale Maß hinausgehende unzumutbare Verfahrensverzögerung ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Antragserfordernis

Rz. 344 Zur Regelung der elterlichen Sorge gemäß § 1671 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB [1259] bedarf es des ausdrücklichen Antrages eines oder beider Elternteile. Den Eltern obliegt somit gemäß § 1671 Abs. 1 BGB die alleinige Entscheidungskompetenz, ob sie auch weiterhin die Sorge gemeinsam ausüben wollen.[1260] Auch § 1671 Abs. 2 BGB setzt einen Antrag des Vaters voraus. Von Amts we...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / 4. Veränderte Lebensumstände eines oder beider Elternteile

Rz. 26 Dem Sorgerechtsinhaber ist es unbenommen, seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland zu verlegen, auch wenn dadurch das Umgangsrecht eingeschränkt oder gegebenenfalls sogar ausgeschlossen wird. Gleiche Erwägungen gelten auch bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland, wobei die Grenze allerdings dort zu ziehen ist, wo die Umgangserschwerung oder -vereitelung alleiniges Mo...mehr

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§ 13 Formularteil / b) Zustimmung zur Alleinsorge eines Elternteils

Rz. 6 Muster 13.5: Zustimmung zur Alleinsorge eines Elternteils Muster 13.5: Zustimmung zur Alleinsorge eines Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 4. Erledigung der Hauptsache in der Beschwerdeinstanz (§ 62 FamFG)

Rz. 54 Kommt es zu einer Erledigung der Hauptsache in der Beschwerdeinstanz[144] oder nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung und Beschwerdeeinlegung,[145] so führt dies grundsätzlich zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil eine Rechtsmittelbeschwer bzw. ein Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers nach Erledigung des Verfahrensgegenstandes nicht mehr gegeben is...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG

Rz. 32 Muster 13.30: Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG Muster 13.30: Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. § 89 FamFG der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtig...mehr

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§ 13 Formularteil / VI. Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens gemäß § 165 FamFG

Rz. 34 Muster 13.32: Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens gemäß § 165 FamFG Muster 13.32: Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens gemäß § 165 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens nach § 165 FamFG des _________________________ – Antragsteller/Vater – Ver...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / K. Generalklausel: Kindeswohl, § 1697a BGB

Rz. 461 Aus § 1697a BGB folgt als Entscheidungsmaßstab für alle Sorgerechtsverfahren die Einhaltung und Verwirklichung des Kindeswohls.[1664] Die Gerichte haben danach die Entscheidung zu treffen, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen aller Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.[1665] Ent...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Erwiderung zum Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmittel gemäß § 89 FamFG

Rz. 33 Muster 13.31: Erwiderung zum Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmittel gemäß § 89 FamFG Muster 13.31: Erwiderung zum Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmittel gemäß § 89 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. ______________________...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / dd) Ende des "Kleinen Sorgerechts"

Rz. 74 Zweck des kleinen Sorgerechts ist es, die tatsächliche Übernahme von Aufgaben der Pflege und Erziehung des Kindes rechtlich zu schützen und abzusichern.[261] Die Vorgaben des § 9 Abs. 1 S. 1 LPartG können daher keine Anwendung finden, wenn die Lebenspartner nicht nur vorübergehend getrennt leben. Hier sieht § 9 Abs. 4 LPartG ausdrücklich vor, dass in diesem Fall die B...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Ferien- und Feiertagsumgang

Rz. 122 Muster 9.15: Ferienumgang Muster 9.15: Ferienumgang Der Vater hat das Recht und die Pflicht, das Kind in den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien jeweils in der zweiten Hälfte zu sich zu nehmen. Er bringt das Kind am Tag vor dem ersten Schultag um 16.00 zur Mutter zurück. Für die Zählung der Tage gilt hierbei Folgendes: Das erste zeitlich mit den Ferien zusamme...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / 1. Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Rz. 18 Auch die Änderung der Rechtslage kann ein Abänderungsverfahren rechtfertigen.[74] Erfasst wird hiervon sowohl eine Gesetzesänderung als auch die Veränderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.[75] Allerdings rechtfertigt die Gesetzesänderung für sich allein nicht zwingend eine Änderung nach § 1696 Abs. 1 BGB.[76] Rz. 19 Bis zur Entscheidung des BVerfG vom 3.11.1982...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Beteiligtenstellung und Anhörung des Kindes (§§ 7, 159 FamFG)

Rz. 424 Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht hatte das Kind grundsätzlich keine Beteiligtenstellung. Das neue Recht ordnet in § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG an, dass als Beteiligte diejenigen hinzuzuziehen sind, deren Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird. Dies wird in nahezu allen denkbaren Kindschaftssachen auch das Kind sein; dieses ist daher formell als Bete...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. ESÜ

Rz. 76 Das ESÜ[202] sieht in Art. 7 die grundsätzliche Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen[203] eines anderen Vertragsstaates vor. Über die Entführungsfälle hinaus hat es Bedeutung für die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über die Personensorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht[204] und das Umgangsrecht. Derartige Entscheidungen eines Vertragsstaates sin...mehr

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§ 16 Anhang / D. Checkliste für Umgangsregelungen

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§ 1 Die elterliche Sorge / (b) Auswanderung des betreuenden Elternteils

Rz. 279 Insbesondere bei gemischtnationalen Ehen wird im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern von einem Elternteil häufig vorgetragen, dass ein plötzlicher Wegzug des anderen Elternteils in dessen Heimatland drohe. Hier muss beachtet werden, dass eine abstrakte Gefahr als solche nicht ausreicht, um gerichtliche Maßnahmen zu veranlassen.[1062] Erforderlich ist vielmehr, d...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / b) Verfahren von Amts wegen

Zeitpunkt der Fälligkeit der Gerichtsgebühr ist maßgebend In Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet worden sind, fehlt es an einer Antragstellung. Das Gesetz stellt in diesem Fall auf den Zeitpunkt ab, zu dem die (Gerichts-)Gebühr fällig wird (§ 34 S. 2 FamGKG). Die Fälligkeit wiederum ergibt sich aus den §§ 9 bis 11 FamGKG, wobei für Amtsverfahren nur eine Fälligkeit nach...mehr