Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

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Abschreibung, Arten und Ber... / 9.4.3 Teilwertermittlung beim Vorratsvermögen – Subtraktionsmethode

Sind Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, die zum Absatz bestimmt sind, durch Lagerung, Änderung des modischen Geschmacks oder aus anderen Gründen im Wert gemindert, ist als niedrigerer Teilwert der Betrag anzusetzen, der von dem voraussichtlich erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug des durchschnittlichen Unternehmergewinns und des nach dem Bilanzstichtag noch anfallend...mehr

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Abschreibung, Arten und Ber... / 9.1 Grundsätze bei der Teilwertabschreibung und Zuschreibungen

Gem. § 253 HGB und den §§ 5, 6 Abs. 1 EStG sind im Wesentlichen folgende Grundsätze zu beachten: Bewertungsobergrenze sind immer die Anschaffungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung bzw. der abweichenden steuerlichen Abschreibung. (Hinweis: Steuerlich abweichende Abschreibungen dürfen nicht in die Handelsbilanz übernommen werden.) Dieser Wert darf nicht überschritten...mehr

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Abschreibung, Arten und Ber... / 9.2 Zeitpunkt der Bewertung: Wertverhältnisse am Bilanzstichtag

Maßgebend sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag (= stichtagsbezogene Bewertung). Umstände, die nach diesem Stichtag eintreten und den Wert beeinflussen, bleiben außer Betracht. Anders ist es, wenn die Wertminderung am Bilanzstichtag bereits eingetreten ist. D. h., wenn die Faktoren für eine Wertminderung eingetreten sind, müssen sie berücksichtigt werden, auch wenn die...mehr

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Abschreibung, Arten und Ber... / 9.1.1 Unterscheidung zwischen dauerhafter und vorübergehender Wertminderung

Auf die Gründe, warum eine Teilwertminderung bzw. eine Teilwerterhöhung eingetreten ist, kommt es nicht an. Entscheidend für eine Teilwertabschreibung ist, dass eine Wertminderung tatsächlich eingetreten ist, die voraussichtlich dauerhaft besteht. Von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung ist auszugehen, wenn die Wertminderung mehr als die Hälfte der Restnutzungsdau...mehr

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Abschreibung, Arten und Ber... / 9.3 So wird beim Anlagevermögen der Teilwert berechnet

Beim Anlagevermögen ist eine Teilwertabschreibung nur zulässig, wenn es sich voraussichtlich um eine dauerhafte Wertminderung handelt. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bedeutet, dass der Wert des Wirtschaftsguts voraussichtlich nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert absinkt. Eine nur vorübergehende Wertminderung reicht für eine Teilwertabschreibung nicht aus.[...mehr

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Abschreibung, Arten und Ber... / 9.3.1 Wie beim abnutzbaren Anlagevermögen der Teilwert ermittelt wird

Für die Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens kann von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen werden, wenn der Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt.[1] Die verbleibende Nutzungsdauer ist für Gebäude nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG andere Wirtschaftsgüt...mehr

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Abschreibung, Arten und Ber... / 9.3.2 Wie bei nicht abnutzbaren Anlagevermögen der Teilwert ermittelt wird

Für die Wirtschaftsgüter des nicht abnutzbaren Anlagevermögens, z. B. bei Grundstücken (ohne Berücksichtigung eines Gebäudes), ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob die Gründe für eine niedrigere Bewertung voraussichtlich anhalten werden. Praxis-Beispiel Teilwert bei einem mit Altlasten verseuchten Grundstück Der Unternehmer ist Eigentümer eines mit Altlasten verseuchten Gr...mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Jahresabschluss 2024

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.5 § 8 GewStG (Hinzurechnungen)

• 2019 Anwendung des Bankenprivilegs auf Konzernfinanzierungsgesellschaften / § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG / § 19 GewStDV Der BFH hat mit Urteil v. 6.12.2016, I R 79/15 entgegen der Auffassung der FinVerw entschieden, dass das Bankenprivileg des § 19 GewStDV grundsätzlich auch bei Konzernfinanzierungsgesellschaften Anwendung finden kann. Voraussetzung ist das gewerbsmäßige Betr...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.12 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2019 Übertragung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber zusammen mit Vermögenswerten als Gegenleistung für die Verpflichtungsübernahme/§ 5 Abs. 7 Satz 4 EStG Werden im Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel unmittelbare Pensionsverpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber zusammen mit Vermögenswerten als Gegenleistung für die Verpflichtungsübern...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2019 Carsharing / § 22 Nr. 3 EStG / § 15 EStG / § 23 EStG Fraglich sind Einkünfte und Einkünfteermittlung beim privaten Carsharing. Die Vermietung des privaten Pkw im Carsharing kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen der Gewinnerzielungs- bzw. der Einkünfteerzielungsab...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 6 EStG (Bewertung)

• 2019 Gewinnneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Personengesellschaften/§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht bei Personengesellschaften die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu Buchwerten, soweit diese unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten übertragen werden. Fraglich ist, inwieweit § 6 Abs. 5 Satz...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2019 Bitcoins als Finanzmittel / § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG Umsatzsteuerlich sind Bitcoins Zahlungsmittel. Ertragsteuerlich sind Bitcoins im Privatvermögen als andere Wirtschaftsgüter i. S. v. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Im Betriebsvermögen dürfte es sich bei Bitcoins um sonstige Vermögensgegenstände bzw. immaterielle Vermögensgegenstände handeln. Fraglich ist die erbs...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 16 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2019 Realteilung / Erlass v. 19.12.2018 / Abzulehnende Auffassungen der FinVerw / § 16 Abs. 3 S.atz 2 ff. EStG Der neue Realteilungserlass v. 19.12.2018, IV C 6 - S 2242/07/10002 beseitigt viele Unsicherheiten. Nach nicht zu folgender Auffassung der FinVerw liegt bei Ausscheiden aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft keine Realteilung vor, wenn der ausscheidende Mitu...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Jahresabschluss

Jahresabschluss-Checklisten 2024 Stellen Sie sich aus diesen Jahresabschluss-Checklisten Ihre eigene individu...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / ZDF-Auftragsproduktionen

Solche Produktionen gehören als Schutzrechte zum Vorratsvermögen und sind damit Umlaufvermögen. Sie sind als unfertige Leistungen mit ihren bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten zu aktivieren. Das Aktivierungsverbot gilt insoweit nicht, da es sich um Umlauf- und nicht um Anlagevermögen handelt.[1]mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Emissionsberechtigungen

Eine Emissionsberechtigung ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Unter Emissionsberechtigungen i. S. d. Treibhausgas-Emissionshandelgesetzes versteht man die Befugnis zur Emission von einer Tonne Kohlendioxidäquivalent in einem bestimmten Zeitraum.[1] Berechtigungen nach dem TEHG gelten nicht als Finanzinstrumente i. S. v. § 1 Abs. 11 des Kr...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Leistungsschutzrechte

Die Leistungsschutzrechte eines Filmherstellers sind regelmäßig immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, insbesondere dann, wenn Filme zur lizenzmäßig zeitlich und örtlich begrenzten Überlassung bestimmt sind. Anders bei einer echten Auftragsproduktion, bei der die Rechte aus § 94 UrhG zwar wie bei der unechten Auftragsproduktion in der Person des Produzenten entst...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Filmrechte/Filmwerke

Bei der auf einem Datenträger gespeicherten Software "Filmmaterial" handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das in dem Datenträger verkörpert ist.[1] Das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte eines Filmherstellers [2] sind regelmäßig immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Eine Aktivierung der Herstellungskosten ist steuerrechtlich nicht zulässig. Hi...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 1.4 Finanzielle Basis/Hintergrund

In diesem Bereich ist der Steuerberater extrem gefordert. In der Praxis zeigt sich, dass Gründer oft völlig unbedarft sind und z. B. Risiken im Unternehmen wie Forderungsausfälle, eigene Krankheit, Mängelrügen von Kunden etc. nicht wahrnehmen und oft keinen Überblick haben, welche privaten Ausgaben sie zwangsläufig haben. Kapitalbedarf Der Kapitalbedarf für produzierende Gründ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.2.2 Ertragsteuerliche Einordnung

Bei der ertragsteuerlichen Einordnung dieser Krypto-Transaktionen kommen insbesondere folgende Einkunftsarten in Betracht: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG oder Sonstige Einkünfte nach ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 14.2 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, bei der das Finanzamt sehr streng reagiert, wenn der Unternehmer Fehler macht, z. B. Umsatzsteuer zu spät anmeldet, abführt, Rechnungen falsch ausstellt etc. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und eine Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)[1] sind daher bei Existenzgründern üblich. Bei einer unangemeldeten Umsatzsteuer-Nachschau wird das Finanzamt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Bei bestimmten Finanzunternehmen im Umlaufvermögen auszuweisende Anteile (§ 8b Abs 7 S 2 KStG)

9.3.1 Allgemeines Tz. 368 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 2 KStG gilt die Ausnahmeregelung von der Anwendung der Abs 1 bis 6 auch für nach dem 31.12.2016 erworbene Anteile, die bei einem Finanzunternehmen iSd KWG, an denen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute, ab dem 26.06.2021 auch Wertpapierinstitute (un-)mittelbar zu mehr als 50 % beteiligt sind im Zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Keine Anwendung der Abs 1–6 auf die dem Handelsbestand bzw dem Umlaufvermögen zuzuordnenden Anteile bei Banken und Finanzdienstleistern (§ 8b Abs 7 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betr den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Milatz, StFreiheit von Anteilsveräußerungen durch vermögensverwaltende Beteiligungsgesellschaften, BB 2001, 1066; Tibo, Die Besteuerung von Te...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Allgemeines

Tz. 368 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 2 KStG gilt die Ausnahmeregelung von der Anwendung der Abs 1 bis 6 auch für nach dem 31.12.2016 erworbene Anteile, die bei einem Finanzunternehmen iSd KWG, an denen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute, ab dem 26.06.2021 auch Wertpapierinstitute (un-)mittelbar zu mehr als 50 % beteiligt sind im Zeitpunkt des Zugangs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5 Rechtsfolgen des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 385 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 7 KStG nimmt Anteile, die für den kurzfristigen Eigenhandel bei Banken und Finanzdienstleistern vorgesehen sind, aus den Regelungen zur Dividendenfreistellung und VG-Freistellung aus. Für Dividenden und VG, die auf Kap-Beteiligungen entfallen, die in den oa Beständen enthalten sind, gelten damit die in § 8b KStG geregelten St-Freist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.3 Mehrheitliche Beteiligung eines Kredit-, Wertpapier- oder Finanzdienstleistungsinstitus

Tz. 375 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für nach dem 31.12.2016 dem BV zugehende Anteile ist weiter erforderlich, dass an dem Finanzunternehmen iSd KWG (s Tz 370ff) zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute beteiligt sind. Ab dem 26.06.2021 werden auch Wertpapierinstitute erfasst. Damit soll die angestrebte bankenspezifische Ausrichtu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.9 Übertragung von Wirtschaftsgütern im Rahmen der Begründung einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1378 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Werden WG bei Begründung einer Betriebsaufspaltung entgeltlich auf die Betriebs-GmbH übertragen, führt dies insoweit zu einer vGA, als das vereinbarte Entgelt über dem Verkehrswert liegt. Beispiel 1: Einzelunternehmer L veräußert bei Begründung einer Betriebsaufspaltung das Umlaufvermögen zu einem über dem Tw liegenden Preis an die neue Betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 348 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im StSenkG war § 8b Abs 7 KStG noch nicht enthalten. Diese Regelung ist mit rückwirkender Kraft durch das Ges zur Änd des InvZulG 1999 v 20.12.2000 (BGBl I 2001, 29) in das KStG eingefügt worden; gleichzeitig sind § 8b Abs 2 S 1 letzter HS KStG und sein Abs 3 S 2 idF des StSenkG gestrichen worden (s Tz 2, s Tz 149 und s Tz 225). Die Fin-Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Bis VZ 2015: Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen mit Sitz im Ausland (§ 8b Abs 7 S 3 KStG)

Tz. 384 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem bis zum VZ 2015 gültigen § 8b Abs 7 S 3 KStG gilt S 2 auch für inl Zweigniederlassungen ausl Kreditinstitute (s § 1 Abs 1 KWG), ausl Finanzdienstleistungsinstitute (s § 1 Abs 1a KWG) und ausl Finanzunternehmen (s § 1 Abs 3 KWG) mit Sitz in einem anderen EU-Staat oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens. Ausl Kreditinst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / 3. Sachverständigengutachten

Rz. 16 Der Sachverständige hat sein Gutachten dem Auftrag entsprechend zu erstatten. Die im Sachverständigenbeschluss gestellten Fragen schaffen den formellen Rahmen seiner Tätigkeit. Er ist an diese Beweisfragen jedoch nicht gebunden, sondern bestimmt im Rahmen seiner Ermittlungen selbst, welche Fragen zur Aufklärung des vollständigen Sachverhalts entscheidungserheblich sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.3 Andere Körperschaft

Tz. 413 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei der Kö, an die die Anteile überlassen werden (andere Kö bzw Entleiher) darf auf die Anteile § 8b Abs 4, 7 oder 8 KStG nicht anwendbar sein und ihr müssen die Anteile stlich zuzurechnen sein und sie muss diese oder gleichartige Anteile zurückgeben. Die oa Voraussetzungen müssen auf der Ebene der anderen Kö (Entleiher) kumulativ vorliegen. Tz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfc) Ansatzverbote in der StB/abweichende Bewertung in HB und StB

Rn. 70c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nachstehend sich von Gesetzes wegen ergebenden Abweichungen basieren auf der gesetzlichen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG und der Abkehr vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der HB für die StB durch das StEntlG 1999/2000/2002: auch s Rn 62. Infolge des BilMoG sind nach HGB keine steuerlichen Abschreibungen mehr zuläs...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Strafbarkeit des Versuchs

Tz. 66 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nicht nur die verwirklichte Steuerhinterziehung, sondern auch die versuchte Steuerhinterziehung ist nach § 370 Abs. 2 AO strafbar. Eine Straftat versucht nach § 22 StGB, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Hinweis: Der Versuch ist also die bereits begonnene Steuerhinterziehung, die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betr den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Milatz, StFreiheit von Anteilsveräußerungen durch vermögensverwaltende Beteiligungsgesellschaften, BB 2001, 1066; Tibo, Die Besteuerung von Termingeschäften im BV gem § 15 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.2 Überlassende Körperschaft

Tz. 407 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 1 KStG ist nur dann einschlägig, wenn bei der überlassenden Kö (Verleiher) auf die überlassenen Anteile § 8b Abs 4 KStG oder § 8b Abs 7 KStG oder § 8b Abs 8 KStG anzuwenden ist oder aus anderen Gründen die St-Freistellung nach § 8b Abs 1 und 2 KStG oder nach vergleichbaren ausl Vorschriften eine St-Freistellung nicht in Betracht ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Die Gewinnminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts

Tz. 228 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das Berücksichtigungsverbot betrifft Tw-Abschr auf alle unter § 8b Abs 2 KStG fallenden Anteile. Die Frage nach der Anwendung des § 8b Abs 3 S 3 KStG stellt sich nicht, wenn die Tw Abschr bereits dem Grunde nach nach § 6 Abs 1 Nr 1 bzw 2 EStG (zB wegen des Fehlens einer dauernden Wertminderung) nicht anzuerkennen ist. GlA s M Frotscher (in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.2 Vorbereitungsarbeiten für einzelne Bilanzpositionen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.3 Gewinn- und Verlustrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.7 Gliederungsgrundsätze

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.3 Beschaffung von Bestandsnachweisen und externen Informationen

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.14 Vorsteuerberichtigung

Hat der Unternehmer eine Leistung seinem Unternehmen zugeordnet und hat er den Vorsteuerabzugsanspruch entsprechend der in diesem Zeitpunkt maßgebenden Verhältnisse beurteilt, kann sich eine Vorsteuerberichtigung ergeben, wenn die bezogene Leistung in einem anderen Verhältnis für vorsteuerabzugsberechtigende und nicht vorsteuerabzugsberechtigende Ausgangsleistungen verwendet...mehr