Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zu § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Die Finanzverwaltung nimmt die Hinweise aus diesem Schreiben nicht mit in den UStAE auf, sie verweist aber in Abschn. 2b.1 Abs. 1 und Abschn. 15.19 Abs. 5 UStAE darauf. Juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR) sind unter den Voraussetzungen des § 2b UStG unternehmerisch tätig und haben dann – wie jeder andere Unternehmer auch – unter den Bedingungen de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Behandlung von Zuschüssen (zu § 10 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 10.2 UStAE. Zuschüsse, die ein Unternehmer von einem Dritten erhält, können sog. "echte Zuschüsse" aber auch sog. "unechte Zuschüsse" sein. Ein echter Zuschuss wird außerhalb eines Leistungsaustauschs gezahlt und kann damit auch nicht zu einer Bemessungsgrundlage für einen Umsatz gerechnet werden und damit im Ergebnis keiner ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzuschätzung aufgrund von Buchführungsmängeln

Leitsatz Bei Buchführungsmängeln eines Kioskbetriebs kann eine Hinzuschätzung mittels Unsicherheitszuschlags erfolgen. Sachverhalt Der Kläger betrieb einen Kiosk mit Lotto-Annahmestelle. Seinen Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich. In den Streitjahren nutzte der Kläger eine elektronische Registrierkasse. Er fertigte handschriftliche Kassenberichte, in denen e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.5 Vorsteuerabzug bei Ausführung auch vorsteuerabzugsschädlicher Umsätze

Insolvenzverwalter können neben den üblichen steuerpflichtigen Umsätzen möglicherweise auch steuerfreie Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließen (z. B. Veräußerung eines Grundstücks des Unternehmensvermögens umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG). In diesem Fall ist die Vorsteuer nach der Verwaltungsauffassung entsprechend §...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 1.2 Insolvenzfreies Vermögen

Neben den Umsätzen mit der Insolvenzmasse, für die der Insolvenzverwalter verantwortlich ist, kommen noch Umsätze in Betracht, die der Insolvenzschuldner selbst in eigener Regie ausführen darf. Nach § 36 Abs. 1 InsO gehören nämlich Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen (die sog. unpfändbaren Gegenstände), nicht zur Insolvenzmasse. Soweit der Insolvenzsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
PV-Anlage: Besteuerung und ... / 1.2 Kleinunternehmerregelung

Wer sich nicht innerhalb eines halben Jahres nach Inbetriebnahme der PV-Anlage beim Finanzamt meldet, wird automatisch als Kleinunternehmer eingestuft, es sei denn, dass er schon mit anderen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen dort gemeldet ist. Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist dabei nur möglich, wenn mit der Anlage im Jahr der Inbetriebnahme nicht mehr als 22.000...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.4 Istbesteuerung

Besteuert der Insolvenzschuldner seine Umsätze entsprechend § 20 UStG nach vereinnahmten Entgelten (sog. Istbesteuerung[1]), entsteht die Umsatzsteuer erst mit der Einziehung der Forderung. Entsteht somit im Fall der Istbesteuerung die Umsatzsteuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist nicht die Ausführung der Leistung maßgebe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.3 Sollbesteuerung

Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (sog. Sollbesteuerung[1]) ist der Zeitpunkt des einzelnen Umsatzes maßgebend für das "Begründetsein" eines Umsatzsteueranspruchs. Praxis-Beispiel Zeitpunkt des Umsatzes bei der Sollbesteuerung maßgebend Das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmers (Monatszahler) wird am 13.6. eröffnet. Die Umsatzsteuerbeträge für bi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / 3.2 Eigenstromverbrauch im EEG-Recht

Nach § 61 EEG musste seit 2014 auch auf selbst erzeugten und verbrauchten Strom die EEG-Umlage gezahlt werden. Die Begründung dafür war, dass der Erzeuger gleichzeitig auch der Endverbraucher des Stroms ist und deswegen die Umlage fällig wird. Auch Eigenversorger mussten daher seit 2014 die EEG-Umlage entrichten, wenn ihre PV-Anlage bestimmte Leistungswerte überschritt: Bis z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 1.1 Unternehmereigenschaft des Insolvenzschuldners

Ein Unternehmer, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird (Insolvenzschuldner), verliert seine Unternehmereigenschaft i. S. d. § 2 UStG nicht. Er unterliegt lediglich den Verfügungsbeschränkungen nach § 80 Abs. 1 InsO. Somit wird die Insolvenzmasse nicht zum selbstständig zu besteuernden Steuersubjekt.[1] Dem Unternehmen des Insolvenzschuldners sind daher au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.11 Sog. Neuerwerb

Nimmt der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine neue unternehmerische Tätigkeit auf, gehört die Umsatzsteuer auf die hierauf entfallenden Umsätze grundsätzlich zu den Masseforderungen, weil der Insolvenzschuldner die Einnahmen aus der neu aufgenommenen Tätigkeit an die Masse abzuführen hat. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Nach der Rechtsprechu...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.10 Umsatzsteuer-Zahllasten

Umsatzsteuer-Zahllasten (geschuldete Umsatzsteuer für eigene Umsätze abzüglich abziehbarer Vorsteuer), die sich aus Umsätzen nach Verfahrenseröffnung ergeben, gehören ebenfalls zu den Masseforderungen. Sie sind durch den Insolvenzverwalter anzumelden (Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt).mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 1.3 Aufspaltung des Unternehmens in mehrere Unternehmensteile

Für die Berechnung der Umsatzsteuer bilden alle Tätigkeitsbereiche rechtlich gesehen ein Unternehmen. Dies gilt sowohl für die vom Insolvenzverwalter ausgeführten Umsätze als auch für die Umsätze des Insolvenzschuldners mit insolvenzfreiem Vermögen. Die haftungsrechtliche Trennung führt rechtlich nicht zu einer Aufspaltung des Unternehmens des Insolvenzschuldners.[1] Durch di...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 1.4 Wegfall einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG entsteht eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn ein Unternehmen (Organgesellschaft) in ein anderes Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert ist. Als Organgesellschaften kommen grundsätzlich nur juristische Personen (z. B. GmbH) in Betracht. Aus verwaltungs- und prozessökonomischen Gründen können ...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.5 Forderungseinzug durch den vorläufigen Sachwalter in der Eigenverwaltung

Bei Insolvenzverfahren, die nach dem 31.12.2020 beantragt worden sind, gelten nach der Verwaltungsauffassung[1] die Grundsätze zum Forderungseinzug durch den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter [2] für den Forderungseinzug durch den vorläufigen Sachwalter in der Eigenverwaltung entsprechend. Danach hat der eigenverwaltende Schuldner in der vorläufigen Eigenverwaltung auf...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.2 Wann ist eine Umsatzsteuerforderung "begründet"?

Insolvenzforderungen sind nach § 38 InsO die bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensansprüche gegen den Insolvenzschuldner. Eine Umsatzsteuerforderung des Finanzamts gegenüber dem Insolvenzschuldner ist danach begründet, wenn der umsatzsteuerliche Tatbestand vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner vollständig verwirk...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.2 Forderungseinzug durch den Insolvenzverwalter

Nach der BFH-Rechtsprechung geht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungserbringers (Insolvenzschuldners) nach § 80 Abs. 1 InsO die gesamte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und damit auch die Empfangszuständigkeit für die offenen Forderungen auf den Insolvenzverwalter über. Dadurch kommt es zu einer Aufspaltung des Unternehmens in die dr...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.4 Forderungseinzug durch den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter

Aufgrund der Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt[1], mit Recht zum Forderungseinzug[2] oder mit Berechtigung zur Kassenführung werden bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) die noch ausstehenden Entgelte für zuvor erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen im Augenblick vor der Eröffnu...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.8 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Nach der Verwaltungsauffassung[1] gehört zu den Masseforderungen der Vorsteuerberichtigungsanspruch nach § 15a UStG zulasten des Unternehmers, soweit er aufgrund der Verwertung der Masse durch den Insolvenzverwalter entsteht. Dies gilt sowohl für vom Insolvenzverwalter herbeigeführte Änderungen der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse z. B. durch Um...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 1.5 Rechnungserteilung durch den Insolvenzverwalter

Nach § 14 Abs. 2 UStG ist ein Unternehmer berechtigt und auf Verlangen des Leistungsempfängers verpflichtet, Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer zu erteilen, soweit er umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt. Die Rechnung muss innerhalb von 6 Monat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.1 Grundsätze zum Einzug von Forderungen

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom leistenden Unternehmer ausgeführte steuerpflichtige Leistung, stellt nach der BFH-Rechtsprechung die Entgeltvereinnahmung eine Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar.[1] Im Ergebnis ist danach die in den eingehenden Zahlungen enthaltene Umsatzsteuer als Mas...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.3 Forderungseinzug durch den "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter

Bestellt das Insolvenzgericht einen sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter, ist dieser Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO. Da auf ihn die gesamte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergeht, treten bereits mit seiner Bestellung die Uneinbringlichkeit der Entgelte des leistenden Unternehmers und die Aufspaltung seines Unternehmen...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 3 Gewinnermittlung der Körperschaften

Die meisten Körperschaften, insbesondere die AG oder GmbH, sind bereits nach dem HGB verpflichtet, Bücher zu führen. Die Gewinnermittlung erfolgt somit nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG. Diese Körperschaften erzielen nach § 8 Abs. 2 KStG ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Soweit im Beitrag nichts anderes erwähnt, wird generell von einer buchführungspflichtigen...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 3 Einsatz von elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016[1] ist § 146a AO eingeführt worden. Diese Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme ist ab 2020 gültig.[2] Hiernach besteht für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme eine Einzelaufzeichnungspflicht [3]. Die Systeme müssen n...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 3.2 Zeitverschobene Inventur

Eine jährliche körperliche Bestandsaufnahme kann auch ganz oder teilweise in einem Zeitraum durchgeführt werden, der zwischen 3 Monaten vor und 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt.[1] Der so erfasste Bestand ist wertmäßig auf den Bilanzstichtag fortzuschreiben bzw. zurückzurechnen. Eine Aufzeichnung der Bestandsveränderungen in der Zwischenzeit ist nicht erforderlich. Es...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / 2.2.2 Umsatzsteuer muss berechnet werden

Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung an bzw. bei der Privatnutzung durch Arbeitnehmer ein tauschähnlicher Umsatz [1] (anteilige Arbeitsleistung gegen Wert der Nutzung) vor.[2] Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung,[3] also der anteiligen Arbeitsleistung. Der Wert kann hier entsprechend der entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Umsatzsteuerlich liegt be...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 7.1 Spendenabzug einer Körperschaft

Die Abzugsfähigkeit von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, wissenschaftlicher bzw. als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke entspricht in weiten Teilen den Regelungen im Einkommensteuerrecht. Die Regelung des § 10b EStG wird in § 9 Nr. 2 KStG dem Grunde nach übernommen. Auch bei einer Kapitalgesellschaft sind solche Zuwendungen damit in ...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.3 Vollständigkeitsgebot

Handels- und steuerrechtlich gilt, dass die Bilanz vollständig zu sein hat.[1] Welche einzelnen Positionen in die Bilanz aufzunehmen sind, richtet sich nach den GoB sowie nach den Regelungen der §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG und §§ 140 –146 AO.[2] Handelsrechtlich sind in der Bilanz alle betrieblichen Vermögensgegenstände[3] und Schulden sowie die aktiven und passiven Rechnungs...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.4 Ordnung

Die Buchungen und die erforderlichen Aufzeichnungen sind geordnet vorzunehmen.[1] Das bedeutet, dass geschäftliche Unterlagen nicht planlos gesammelt und aufbewahrt werden dürfen, weil das mit zunehmender Zahl und Verschiedenartigkeit der Geschäftsvorfälle zur Unübersichtlichkeit der Buchführung führen, einen jederzeitigen Abschluss unangemessen erschweren und die Gefahr erh...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 2 Trinkgeld an den Unternehmer ist nicht einkommen- und umsatzsteuerfrei

Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern setzt voraus, dass die Zahlungen an einen Arbeitnehmer erfolgen müssen.[1] Steuerpflichtige Zahlungen liegen dann auch vor, wenn die Gelder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Regelung nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber überlassen werden, weil dieser sie verwalten und buchungstechnisch erfassen muss oder auch dann, wenn ein...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / Zusammenfassung

Überblick Eine Bilanz dient der Gegenüberstellung des Vermögens und des Kapitals zu einem Stichtag. Sie stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens dar. Darüber hinaus dient sie der periodengerechten Erfassung des der Ertragsbesteuerung zugrunde zu legenden Gewinns. Für die Erstellung einer Bilanz sind wichtige handelsre...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 3 ABC der Betriebseinnahmen

Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung: Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2] Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters [3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Grundsätze zur Berechnung des Gesamtumsatzes

Rz. 38 Nach § 20 S. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer sich die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten von seinem zuständigen FA gestatten lassen, wenn der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahrs eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der maßgebliche Gesamtumsatz i. H. v. derzeit 800.000 EUR (bzw. in der Zeit vor dem 1.1.2024 die jeweils geltenden Grenzen für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Wechsel zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 140 Hatte der Unternehmer bisher die Voraussetzungen für die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten nicht erfüllt, ist ihm aber später von seinem zuständigen FA diese Form der Berechnung gestattet worden, ist für das Kj., auf das sich die Gestattung erstmals bezieht, die USt nach dem "Istprinzip" zu berechnen. Bei diesem Übergang ist in jedem Fall zu beachten, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Umrechnung in einen Jahresumsatz

Rz. 48 Hat der Unternehmer seine Tätigkeit nicht in dem gesamten vorangegangenen Kj. ausgeübt, ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG bis 31.12.2024 in einen Jahresumsatz umzurechnen. Nach der zum 1.1.2025 erfolgenden Reform der Besteuerung von Kleinunternehmern ist keine Umrechnung in einen Jahresumsatz mehr vorgesehen. Die Umrechnung kann bisher immer dann infrage komm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Gesamtumsatz bei Betriebsübernahme

Rz. 56 Besonderheiten ergeben sich auch für die Prüfung des Gesamtumsatzes bei einer Betriebsübernahme. Die Betriebsübernahme kann im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge oder der Gesamtrechtsnachfolge erfolgen. Rz. 57 Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn der Unternehmer einen Betrieb oder einen Teilbetrieb im Rahmen einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG erwirbt. War ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Ausübung freier Berufe

Rz. 76 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG ermöglicht es Angehörigen der freien Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sich ebenfalls die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestatten zu lassen. Die Möglichkeit nach § 20 S. 1 Nr. 3 UStG ergibt sich unabhängig von der Höhe der erzielten Umsätze des Unternehmers. Unerheblich ist dabei, ob die freiberufliche Tätigkeit einzeln oder al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Gesamtumsatz im Gründungsjahr

Rz. 53 Hat der Unternehmer seine unternehmerische Betätigung in einem Kj. neu aufgenommen, bestimmt sich über § 19 Abs. 3 UStG bis 31.12.2024 zwar, wie die Umrechnung des Umsatzes für das Rumpfwirtschaftsjahr in einen Jahresumsatz zu erfolgen hat. Keine Regelung ist im Gesetz aber dazu enthalten, wie im Erstjahr für die Beurteilung der Berechnung der USt zu verfahren ist. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9 In dem ersten deutschen UStG folgte die Berechnung der USt dem Prinzip der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, auf Antrag war als Ausnahmeregelung eine Berechnung der USt nach vereinbarten Entgelten möglich. Nach dem UStG v. 26.7.1918 [1] hatte der Steuerpflichtige eine Steuererklärung über den Gesamtbetrag der von ihm vereinnahmten Entgelte abzugeben. In der Fort...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Buchführungspflicht

Rz. 83 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG zielt darauf ab, einen steuerrechtlichen Gleichklang zwischen ertragsteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften herzustellen. Freiberuflich Tätige werden – soweit sie nicht nach anderen Gesetzen zur Führung von Büchern verpflichtet sind – regelmäßig ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschuss der Betriebseinnahmen übe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Höhe der Umsatzsteuer

Rz. 123 Die Höhe der vom leistenden Unternehmer geschuldeten USt ist nicht von dem Besteuerungsverfahren abhängig. Damit hat die Gestattung der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten keinen Einfluss auf die Bestimmung des Orts der Leistung und damit auf die Beurteilung der Steuerbarkeit, auf die Anwendung von Steuerbefreiungsvorschriften sowie auf die Anwendung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 65 Unabhängig von der Höhe des Gesamtumsatzes kann einem Unternehmer nach § 20 S. 1 Nr. 2 UStG die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestattet werden, wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist. Rz. 66 Nach § 148 AO können die Finanzbehörden "Erleichteru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Wechsel zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 143 Wechselt der Unternehmer von der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten zur Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten, muss ebenfalls sichergestellt werden, dass Umsätze nicht doppelt erfasst oder Umsätze gar nicht der Besteuerung unterworfen werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Änderung des Besteuerungsverfahrens vorgenommen wird. Als ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Steuerentstehung

Rz. 117 Die Gestattung zur Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten ist Voraussetzung für die Entstehung der USt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG. Die USt entsteht danach mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Einen Einfluss auf die Höhe der entstehenden USt hat die Art der Berechnung der USt nicht. Rz. 118 Die Höhe der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 § 20 Abs. 2 UStG 1980 (Geschäftsveräußerung)

Rz. 149 Nach § 20 Abs. 2 UStG 1980 war die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten ausdrücklich für Geschäftsveräußerungen ausgeschlossen. Zum 31.12.1993 wurde diese Sonderregelung aufgehoben, da zum 1.1.1994 die Geschäftsveräußerung – wie auch die Veräußerung eines Teilbetriebs – nicht mehr als steuerbarer Umsatz erfasst wurde (§ 1 Abs. 1a UStG). Rz. 150 Für alle bis...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten

Rz. 126 Die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten hat keinen Einfluss auf die weiteren Erklärungspflichten des Unternehmers. Damit muss der leistende Unternehmer unabhängig von der ihm gestatteten Berechnung der USt die folgenden Erklärungspflichten beachten: Anmeldung einer innergemeinschaftlichen Lieferung in der ZM nach § 18a UStG und gesondert in der Umsatzsteue...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Antrag

Rz. 93 Die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten setzt – unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund der Antrag beruht – einen Antrag des Unternehmers voraus (§ 20 Abs. 1 S. 1 UStG). Der Antrag kann ausdrücklich von dem Unternehmer gestellt werden, ist aber an keine bestimmte Form gebunden. Der Antrag ist an das für die Besteuerung der Umsätze des Unternehmers nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Zeitliche Entwicklung der Umsatzgrenze

Rz. 33 Jedem Unternehmer kann – unabhängig von seiner Rechtsform und der Art der von ihm ausgeführten Umsätze – die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten von dem zuständigen FA gestattet werden, wenn sein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kj. nicht mehr als 800.000 EUR betragen hat. Seit dem 1.1.2012 ist die aktuelle Umsatzgrenze zeitlich unbefristet in § 20 S. 1 Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 23 Nach den unionsrechtlichen Vorgaben treten der Steuertatbestand und der Steueranspruch zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht wird – damit ist im Unionsrecht nach Art. 63 MwStSystRL [1] die auch in Deutschland als Regeltatbestand normierte Berechnung der USt nach vereinbarten Umsätzen vorgeschrieben.[2] Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Wahlrecht

Rz. 97 Durch den Antrag steht dem Unternehmer, der die Voraussetzungen des § 20 S. 1 UStG grundsätzlich erfüllt, ein Wahlrecht zu. Er kann die Berechnung seiner Umsätze nach den allgemeinen Grundsätzen durchführen (Berechnung der USt nach vereinbarten Entgelten) und keinen Antrag nach § 20 S. 1 UStG stellen. Nur wenn er den Antrag nach § 20 S. 1 UStG stellt und das FA ihm di...mehr