Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Neuregelung ist zum 01.04.2021 in Kraft getreten (Art. 50 Abs. 5 JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) und gilt in dieser Form für Umsätze, die nach dem 30.06.2021 ausgeführt wurden (§ 27 Abs. 33 UStG).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18i UStG, der bereits zum 01.04.2022 in Kraft getreten ist (vgl. Art. 50 Abs. 5 JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096), regelt die Erhebung der Mehrwertsteuer auf alle am Ort des Verbrauchs ausgeführten Dienstleistungen für nicht in der Gemeinschaft ansässige Unternehmer an Nichtunternehmer mit Sitz oder Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 18i UStG wird Art. 2 Nr. 14–20 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), mit dem Ti...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Berichtigungspflichten

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn ein Zahlungsdienstleister nachträglich erkennt, dass übermittelte Informationen unrichtig oder unvollständig sind, muss er die fehlerhaften Angaben innerhalb eines Monats nach Erkennen korrigieren oder vervollständigen (§ 22g Abs. 5 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bunjes/Heidner, 22. Aufl. 2023, UStG § 4 Nr. 4c Rn. 1–9. Verwaltungsanweisungen BMF-Schreiben vom 01.04.2021, MwStR 2021, 348. Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Geltungsdauer von BMF-Schreiben vgl. Einführung UStG, Rz. 70 ff. Richtlinien/Hinweise/Verordnungen UStAE: Abschn. 4.4c.1. MwStSystRL: Art. 136a.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Persönlich richtet sich § 25f UStG an alle Steuerpflichtige, die potenziell zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 4c UStG gilt infolge des Verweises auf § 3 Abs. 3a S. 1 UStG nur für im Drittland ansässige Unternehmer.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift definiert, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren, der sog. One-Stop-Shop, Nicht-EU-Regelung möglich ist (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_NichtEU/OneStopShop_NichtEU/onestopshop_­NichtEU_node.html). Die Vorschrift findet ausschließlich Anwendung für nicht im...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Angaben auf den Teilseiten 1 bis 5

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Angaben, die i. R. d. Registrierungsanzeige zu machen sind, ergeben sich aus Unionsrecht (u. a. Art. 369c MwStSystRL, Art. 57e MwStVO, vgl. auch S/R, Rz. 31 ff.) und werden durch die Durchführungsverordnung 194/2020/EU vom 12.02.2020 (ABl. EU Nr. L 40, S. 114; Zusammenarbeits-DVO) ergänzt. Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Abgabe der E...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Registrierungsanzeige

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer bzw. der Vertreter muss sich, um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, in einem EU-Mitgliedstaat (dem sog. Mitgliedstaat der Identifizierung) registrieren; die Teilnahme ist nur einheitlich für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für alle Fernverkäufe, die gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG in den Anwendungsbereich ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dem sog. Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel hat die Europäische Union ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen zusammengestellt, um den europäischen Binnenmarkt zeitgemäß auszugestalten und insbesondere durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unterne...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine IOSS-Identifikationsnummer bzw. im Fall der Vertretung durch einen Vertreter gem. § 18k UStG muss dieser ergänzend auch seine Vertreter-Identifikationsnummer angeben. Daneben ist der Besteuerungszeitraum (Jahr und Monat), für den die Steuererklärung abgegeben wird, anzugeben. Falls es innerhal...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift definiert, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren (IOSS-Verfahren) möglich ist. Bei Inanspruchnahme der Sonderregelung ist die Einfuhr gem. § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG steuerfrei. Die Mehrwertsteuer wird vom Erwerber als Teil des Kaufpreises entrichtet (vgl. Erläuterungen zu den Mehrwertsteuerv...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unionsrechtliche Grundlage des § 4 Nr. 29 UStG ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten die von einem Personenzusammenschluss erbrachte Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreien, wenn diese unmittelbar zur Ausübung von Tätigkeiten beitragen, die nach Art. 132 MwStSystRL dem Gemeinwohl dienen (vgl. BT-Drucks. 19...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Angabe auf der Teilseite 4 – Registrierungsbeginn

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich hat die Anzeige zur Registrierung vor Beginn des Besteuerungszeitraums zu erfolgen, in dem der Unternehmer erstmalig von dem besonderen Besteuerungsverfahren Gebrauch machen möchte (vgl. Abb. 2a Regelfall; §§ 18i Abs. 1 S. 3 i. V. m. 16 Abs. 1c S. 1 UStG). Da der Besteuerungszeitraum das jeweilige Kalendervierteljahr umfasst (vg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Kommentierung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 4c UStG befreit "die Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 [UStG] im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert", von der Umsatzsteuer. Nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG wird ein Unternehmer, der mittels seiner elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstands, dessen Beförder...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Was unter einer "dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit" zu verstehen ist, wird weder im Umsatzsteuergesetz, in der MwStSystRL durch die Rechtsprechung oder in Verwaltungsanweisungen definiert. Es dürfte sich dabei um Tätigkeiten handeln, die allgemein im Interesse der Gesellschaft, dem öffentlichen Interesse der Gemeinschaft und nicht hauptsächli...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Abgabefrist der Steuererklärungen

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitraum ist der Kalendermonat (§ 16 Abs. 1e S. 1 UStG). Die Steuererklärung ist innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Besteuerungszeitraums einzureichen (§ 18k Abs. 4 S. 1 UStG). Somit sind die Steuererklärungen zu den folgenden Stichtagen zu übermitteln (https://­www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ImportOneStopShop/i...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weder die MwStSystRL noch andere EU-Normen geben eine explizite Grundlage für die in § 25f UStG angeordneten Rechtsfolgen vor. Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Grundlagen ergeben sich "nur" aus der Rechtsprechung des EuGH. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen und missbräuchlichen Gestaltungen sowie Steuerumgehungen ist danach ein von d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift definiert, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren, dem sog. EU-OSS, möglich ist (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html). Folgende Leistungen werden vom besonderen Besteuerungsverfahren erfasst (§ 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG): Liefe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Verwirklichung eines Straf-/Bußgeldtatbestands als Anwendungsvoraussetzung

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Anwendung der Regelung des § 25f UStG ist, dass der objektive und subjektive Tatbestand des § 370 AO (Steuerhinterziehung) § 26a UStG (Bußgeldvorschriften) oder § 26c UStG (Strafvorschriften) auf mindestens einer Umsatzstufe innerhalb der Leistungskette erfüllt sind (Abschn. 25f.1. Abs. 3 S. 1 UStAE). Rz. 42 Stand: 6. A. – ET...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie auch § 18i UStG ist die Neuregelung zum 01.04.2021 in Kraft getreten (Art. 50 Abs. 5 JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) und gilt in dieser Form seit dem 01.07.2021 (§ 27 Abs. 33 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 4c UStG beruht auf Art. 136a i. V. m. Art. 14a MwStSystRL. Er steht in engem Zusammenhang mit der Lieferkettenfiktion für Betreiber elektronischer Schnittstellen in § 3 Abs. 3a S. 1 UStG.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Verfahrensrecht

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf das besondere Besteuerungsverfahren sind, soweit die Anzeige nach § 18k Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber dem BZSt erfolgt und dieses die Steuererklärungen den zuständigen Finanzbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a, 29b–30, 32a–32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Sieb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Rückgängigmachung bereits gewährter Vergünstigungen

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Liegen die Voraussetzungen des § 25f UStG vor, sind ein zunächst vorgenommener Vorsteuerabzug und eine gewährte Steuerbefreiung nach § 164 Abs. 2 S. 1 oder § 173 Abs. 1 AO, ggf. auch nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. c AO durch Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung rückgängig zu machen (Abschn. 25f.1. Abs. 7 UStAE).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 EU-Rechtsetzungsvorschlag "VAT in the digital age" (ViDA)

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Rechnungen von Unternehmern an andere Unternehmer (B2B-Rechnungen) wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) künftig zur Pflicht. Der Bundesrat hat dieser Neuregelung durch das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)" vom 27.03.2024 (BG...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 22g UStG wurde mit Gesetz vom 16.12.2022 mit Wirkung zum 01.01.2024 neu geschaffen (vgl. Art. 17 Nr. 2 und Art. 43 Abs. 8 des Gesetzes, BGBl I 2022, 2294). Bei Redaktionsschluss lag die nach Abs. 10 zugelassene Rechtsverordnung zur Verarbeitung und Weiterverarbeitung der erhobenen Daten noch nicht vor. Mit Schreiben vom 28.12.2023 (III C 5 – ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Begünstigte sind die sonstigen Leistungen des Personenzusammenschlusses an seine im Inland ansässigen Mitglieder. Die sonstigen Leistungen des Personenzusammenschlusses müssen zudem für unmittelbare Zwecke der Ausübung der in § 4 Nr. 29 UStG benannten, dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten von Mitgliedern des Personenzusammenschlusses verwendet...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 18k UStG wird Art. 2 Nr. 30–31 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), die mit de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gemeinschaftsrechtlich beruht § 22g auf Art. 243a–243d MwStSystRL. Die deutsche Vorschrift ist eine direkte Umsetzung einer unionsrechtlichen Vorgabe. Nach der Richtlinie 2020/284 vom 18.02.2020 wurde die Mehrwertsteuersystemrichtlinie um entsprechende Aufzeichnungs- und Meldepflichten erweitert.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Allgemein

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Begünstigt sind nur sonstige Leistungen, nicht Lieferungen, des Personenzusammenschlusses an seine inländischen Mitglieder. Sofern Mitglieder des Personenzusammenschlusses im Ausland ansässig sind, ist die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG auf die Leistungen des Zusammenschlusses an dessen im Inland ansässige Mitglieder beschränkt (vgl. BM...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Begünstigte Leistungen des Personenzusammenschlusses

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist grundsätzlich unschädlich, wenn der Personenzusammenschluss auch nicht begünstigte Umsätze erbringt, etwa Leistungen an Dritte oder an seine Mitglieder, die nicht für deren nicht steuerbare bzw. steuerbefreite Ausgangsumsätze bezogen werden, soweit sich hieraus keine Wettbewerbsverzerrungen ergeben (vgl. Gehm, StBp 2020, 291; Hölzer in...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Entlastung des Unternehmers

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmer, der alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in eine Umsatzsteuerhinterziehung und nicht in eine Schädigung des Umsatzsteueraufkommens einbezogen sind, kann grundsätzlich auf die zutreffende steuerrechtliche Behandlung dieser Umsätze vertr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.1 Bis 31.12.2026

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis Ende 2026 dürfen für in 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich (§ 27 Abs. 39 Nr. 1 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die neue Vorschrift trat am 01.01.2020 in Kraft (Art. 39 Abs. 2 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BStBl I 2019, 2451). Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum 01.07.2021 wurde im einleitenden Satzteil zu § 25f Abs. 1 UStG der bisherige Verweis auf di...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist seit dem 01.01.2020 in Kraft (Art. 39 Abs. 2 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BStBl I 2019, 2451) und erstmals auf Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 enden (§ 27 Abs. 30 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG wird ein Unternehmer, der mittels seiner elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstands, dessen Beförderung oder Versendung im Gemeinschaftsgebiet beginnt und endet, durch einen nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer an einen Empfänger nach § 3a Absatz 5 Satz 1 unterstützt, so behandelt, al...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2 Bis 31.12.2027

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis Ende 2027 dürfen für in 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig; wie in 2025 und 2026 (s. o.) ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich. Zusätzliche Voraussetzung ist allerdin...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 18j UStG wird Art. 2 Nr. 21–29 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), mit dem Ti...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Keine Übergangsfristen für Rechnungsempfänger

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 27 Abs. 38 UStG n. F. gilt für die Pflicht zum Ausstellen einer E-Rechnung eine gestaffelte Übergangsregelung (s. o., Abschn. 5). Anders ist dies auf der Eingangsseite! Ab dem 01.01.2025 die Entgegennahme einer E-Rechnung für alle inländischen Unternehmer verpflichtend. Wenn der Rechnungsaussteller sich für die Verwendung einer elektro...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Nachweispflicht des Finanzamts

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das FA muss nachweisen, dass der Unternehmer zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs beziehungsweise der Leistungserbringung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einem Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung oder in eine Schädigung des Umsatzsteueraufkommens i. S. d. Rz. 33 ff. einbez...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 22g UStG verpflichtet sog. Zahlungsdienstleister, die grenzüberschreitende Zahlungen für Kunden vornehmen, grundsätzlich dazu, umfangreiche Aufzeichnungen zu diesen Zahlungen vorzunehmen und diese Daten in strukturierter Form an das BZSt zu übermitteln. Der Hintergrund ist die verbesserte Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs, die auf EU-Eben...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Verfahrensrecht

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf das besondere Besteuerungsverfahren sind, soweit die Anzeige nach § 18i Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber dem BZSt erfolgt und dieses die Steuererklärungen den zuständigen FinBeh der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a, 29b bis 30, 32a bis 32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Sieb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 22g UStG betrifft alle sog. Zahlungsdienstleister. Nach Abs. 7 der Norm ergibt sich die Definition im Wesentlichen aus § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Betroffen sind primär Zahlungsdienstleister, die im Inland ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder eine Zweigniederlassung nach § 1 Abs. 5 des Zahlungsdiensteaufsic...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Erklärung zur Anzeige als Steuerpflichtiger oder als Vertreter gem. § 18k UStG

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sofern der Steuerpflichtige selbst oder der Vertreter für den Steuerpflichtigen die Registrierung anzeigt, ist neben der Teilnahme am Besteuerungsverfahren IOSS auch zu bestätigen, dass der Mitgliedstaat der Identifizierung über alle Änderungen der Registrierungsangaben informiert wird, und zwar spätestens bis zum 10. Tag des Monats, der auf ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.5 Angabe auf der Teilseite 6 – Registrierungsbeginn

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie auch in den besonderen Besteuerungsverfahren gem. §§ 18i und18j UStG hat die Anzeige zur Registrierung grundsätzlich vor Beginn des Besteuerungszeitraums zu erfolgen, in dem der Unternehmer erstmalig von dem besonderen Besteuerungsverfahren Gebrauch machen möchte (vgl. Abb. 7a "Regelfall"; § 18k Abs. 1 S. 5 UStG). Auf dieser Teilseite ist ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Grenzüberschreitende Zahlungen

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine grenzüberschreitende Zahlung i. S. d. Vorschrift ist eine Zahlung, die ein Zahler, der sich in einem Mitgliedstaat der EU mit Ausnahme der in Art. 6 MwStSystRL genannten Gebiete (dazu gehört u.a. die Insel Helgoland) befindet, an einen Zahlungsempfänger in einem anderen Mitgliedstaat oder im Drittlandsgebiet erbringt (§ 22g Abs. 2 UStG). ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Erleichterungen innerhalb der Europäischen Union

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Verpflichtung nach § 22g Abs. 1 S. 1 UStG besteht nicht, wenn bei einer Zahlung mindestens einer der Zahlungsdienstleister des Empfängers nach der BIC oder einem anderen eindeutigen Geschäftskennzeichen in einem Mitgliedstaat der EU ansässig ist (§ 22g Abs. 3 S. 1 UStG). Entsprechende Zahlungen sind aber grenzüberschreitende Zahlungen für...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Einführung in Deutschland wird vorgezogen

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Inkrafttreten erst in den Jahren 20230/2033 wollten die Koalitionsparteien der derzeitigen Bundesregierung nicht abwarten und haben sich daher auf eine vorzeitige Einführung eines deutschen bundesweiten einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verständigt. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dazu hatte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Übergangsfristen für Rechnungsaussteller

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 01.01.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 39 UStG) für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. 5.1 Bis 31.12.2026 Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis Ende 2026 dürfen f...mehr