Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2 Änderungen im Umsatzsteuergesetz: Die E-Rechnung wird zum 1.1.2025 Pflicht

2.1 Was ändert sich im Kern? Zum 1.1.2025 erfolgt durch die Umsetzung des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024[1] eine wichtige Änderung des Umsatzsteuergesetzes, die jeden Unternehmer in Deutschland betrifft und Auswirkungen auf die Rechnungsstellung und den Rechnungsempfang hat. Praxis-Tipp Analyse empfohlen! Jeder Unternehmer sollte sich vor dem 1.1.2025 mit dem Thema E-R...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.1 Was ändert sich im Kern?

Zum 1.1.2025 erfolgt durch die Umsetzung des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024[1] eine wichtige Änderung des Umsatzsteuergesetzes, die jeden Unternehmer in Deutschland betrifft und Auswirkungen auf die Rechnungsstellung und den Rechnungsempfang hat. Praxis-Tipp Analyse empfohlen! Jeder Unternehmer sollte sich vor dem 1.1.2025 mit dem Thema E-Rechnung auseinander setzen u...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.3 Wann besteht eine Pflicht zur Erteilung einer E-Rechnung?

Dazu müssen alle nachfolgenden Voraussetzungen (1 – 4) kumulativ erfüllt sein: Die Lieferung oder sonstige Leistung ist in Deutschland steuerbar (nicht erfasst sind demnach Rechnungen z. B. innerhalb der umsatzsteuerlichen Organschaft, Rechnung über nicht-steuerbare Vorgänge (z. B. Schadenersatz) oder nicht im Inland steuerbare Leistungen). Die Lieferung oder Leistung wird von...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.4 Wann besteht keine Pflicht zur Erteilung einer E-Rechnung ?

Im Umkehrschluss der im Kapitel 2.3 dargestellten Kriterien bedeutet dies, dass eine E-Rechnung in folgenden Fällen nicht verpflichtend ist: Rechnungen über sonstige Leistungen und Lieferungen an Nichtunternehmer (B2C). Rechnungen über sonstige Leistungen und Lieferungen, die im Ausland steuerbar sind (z. B. durch die Verlagerung des Ortes an den Sitz des Leistungsempfängers n...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / Zusammenfassung

Überblick Ab dem 1.1.2025 besteht für Unternehmer in Deutschland in bestimmten Fällen die Verpflichtung zur Erstellung und zum Empfang einer Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (E-Rechnung). Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Neuerungen zusammen, zeigt hilfreiche Übergangsregelungen auf und gibt Praxishinweise für eine erfolgreiche Implementierung. Gese...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.2 Was sind diese strukturierten elektronischen Formate?

Vor dem Hintergrund der Einheitlichkeit bedingt sich der deutsche Gesetzgeber hierbei eines europäischen Formats. Das strukturierte elektronische Format einer elektronischen Rechnung muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.4.201...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 1 Die E-Rechnung bietet einige Vorteile und ist schon heute neben der Papierrechnung häufig im Einsatz

Hier geht's zur Checkliste zur Beurteilung der E-Rechnungspflicht Die elektronischen Rechnungen sind aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Schon heute werden viele Rechnungen in einem elektronischen Format ausgestellt und ausgetauscht, sofern beide Parteien (Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger) hierüber eine Einigung gefunden haben. Dabei bestehen seitens des ...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.5 Weitere Ausnahmen

Auch wenn die o. g. Kriterien aus Kapitel 2.3[1] erfüllt sind, ist nicht in allen Fällen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend zu erteilen. So sind von der Pflicht zur Erteilung von E-Rechnungen sog. Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR und auch Fahrausweise (§ 34 UStDV) von der Pflicht zur Erteilung von E-Rechnungen ausge...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 5 Ausführliches BMF-Schreiben gibt hilfreiche Informationen

Mit dem lang ersehnten Schreiben vom 15.10.2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 Stellung genommen. Die Aussagen dieses Schreibens sind für die rechtssicherere Anwendung der E-Rechnung von wichtiger Bedeutung. Nachfolgend die wichtigsten Aussa...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 4 Handlungsbedarf für jeden Unternehmer trotz großzügigen Übergangsregelungen

Wie in Kapitel 3 aufgezeigt, gibt es großzügige Übergangsregelungen. Diese Wahlrechte übt jedoch der Rechnungsersteller aus. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bereits ab dem 1.1.2025 E-Rechnungen einen Rechnungsempfänger erreichen können. Dabei besteht seitens des Rechnungsempfängers keine Möglichkeit zur Ablehnung. D.h. jeder Unternehmer ab dem 1.1.2025 in Deutschland empf...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 3 Welche Übergangsfristen gibt es?

Da die Änderungen bereits zum 1.1.2025 wirksam werden sollen, haben sich die Wirtschaftsverbände schon sehr früh für umfangreiche Übergangsregelungen eingesetzt. Das Gesetz sieht daher verschiedene Übergangsregelungen vor, die nachfolgend dargestellt werden sollen. Bis zum 31.12.2026 dürfen für in 2025 und 2026 ausgeführte sonstige Leistungen/Lieferungen (bei denen die Kriteri...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / IV. Fazit

Im Hinblick auf die große Bedeutung des Instituts der Realteilung für die Umstrukturierung von Unternehmen und unter Berücksichtigung der offenen Rechtsfragen wird das Thema auch in Zukunft zu Reibungen mit der Finanzverwaltung führen. Insbesondere das Verhältnis zu § 6 Abs. 5 EStG und die mit dem JStG 2024 (BT-Drucks. 19/27635) geplanten Änderungen zur Übertragung von Wirtsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2 Bedeutung der Arbeitnehmereigenschaft

Im Steuerrecht gilt ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, der nicht nur für das Ertragssteuer-, sondern auch für das Umsatzsteuerrecht gilt.[1] Der Begriff des Arbeitnehmers hat im Steuerrecht indes keine eigenständige Bedeutung, sondern hiernach bestimmt sich in erster Linie, ob die Einnahmen des Steuerpflichtigen zu dessen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit[2] geh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5 Mitglieder von Organen einer Limited

Eine Limited (Ltd.) ist eine eigenständige juristische Person des Privatrechts, die gewisse Ähnlichkeiten zu einer GmbH aufweist.[1] Aus diesem Grund sind deren geschäftsführende Organe, die Direktoren (directors), als abhängig Beschäftigte anzusehen, deren Vergütung dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Besonderheiten können sich ergeben, wenn die Direktoren zugleich Gesellschaft...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.1.2 Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rz. 27 Das Steuerrecht kennt die abgeleitete (derivative) Buchführungspflicht, sowie die originäre Buchführungspflicht. Rz. 28 Die sog. abgeleitete steuerrechtliche Buchführungspflicht gem. § 140 AO besagt, dass jeder, der nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, die Verpflichtungen, die ...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.5 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Rz. 49 Nach § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB sowie § 146 Abs. 5 AO ist explizit die EDV-Buchführung als Buchführungsform erwähnt und zulässig. In den letzten Jahrzehnten hat diese Buchführungsformältere manuelle Buchführungsverfahren gänzlich verdrängt. Grundsätzlich gelten für die DV-gestützte Buchführung dieselben Grundsätze wie für die manuelle Buchführung. Mit BMF-Schreiben vom 2...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleistu...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 3.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielung tätig ist. Zum Umfang seiner unternehmerischen Betätigung gehört seine Rechtsanwaltstätigkeit. Da R das Fahrzeug ausschließlich für seine unternehmerischen Tätigkeiten verwendet, ist das Fahrzeug dem Unternehmen zuzuordnen. Ein Zuordnungswahlrecht ergibt sich für ihn nicht. Da R ...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 4.1 Allgemeines

Durch die Zunahme des weltweiten Online-Handels und im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs im elektronischen Geschäftsverkehr ist ab 1.7.2021 die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen (Warenwert geringer als 22 EUR, bisheriger § 1a EUStBV) entfallen. Es kommt daher auch bei (zollfreien) Sendungen an Privatpersonen und andere nichts...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 6 Besonderheiten beim Vorsteuerabzug

Die Einfuhrumsatzsteuer konnte früher als Vorsteuer nur geltend gemacht werden, wenn sie nachweislich entrichtet wurde. Nach der Rechtsprechung des EuGH[1] verstieß diese Voraussetzung gegen das Unionsrecht. Auf die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer kommt es demnach nicht mehr an.[2] Danach kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug für die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 2 Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer gehört zwar in das System der Umsatzsteuer, weil sie beim Import der Gegenstände für die gleiche steuerliche Belastung wie bei Inlandswaren sorgt. Gleichwohl zeichnen sie bestimmte Besonderheiten aus. Das UStG verweist in § 21 Abs. 2 UStG auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle und meint damit, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht nur in...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 1 Problematik

Erwirbt ein Unternehmer einen Gegenstand, muss geprüft werden, ob der Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet werden kann oder zugeordnet werden muss. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG [1] muss der Gegenstand für eine Zuordnung zum Unternehmen mindestens zu 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet werden. Wichtig Nichtwirtschaftliche Verwendung für Zuordnungsmöglichkeit entscheiden...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.1 Steuerfreiheit für die der Einfuhr vorgelagerten Lieferungen

Alle dem Einfuhrtatbestand im Inland vorgelagerten Lieferungen unterliegen grds. gem. § 4 Nr. 4b UStG der Steuerbefreiung. Sie gilt somit für die im Inland bewirkten Lieferungen von Nichtunionswaren, die sich noch in einem besonderen Verfahren befinden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist, dass der Abnehmer, ein nachfolgender Abnehmer oder ein von di...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 6 Datenzugriff bei Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 97 Ob auch Steuerpflichtige zur Unterstützung für Zwecke des Datenzugriffs verpflichtet sind, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist streitig. Teilweise wird dies in der Literatur mit der Begründung verneint, dass diesen Personenkreis keine allgemeine Aufzeichnungspflicht, sondern nur spezielle Dokumentationspflichten beisp...mehr

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Drittlandsgebiet / Zusammenfassung

Begriff Die Kategorie des Drittlandsgebiets hat insbesondere im Bereich der Warenlieferungen Bedeutung. Die Waren müssen über eine Grenze zum Drittlandsgebiet gelangt sein, damit der Umsatz steuerfrei als Ausfuhrlieferung abgerechnet werden kann. Auch die damit verbundenen Dienstleistungen der Güterspediteure, Lohnveredeler und Handelsvertreter unterliegen dann einer Steuerb...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 4.2 Anmeldung durch Zusteller

Nach § 21a UStG gilt ein besonderes Verfahren für die Einfuhr von Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 EUR durch einen Dienstleister. I.d.R. kann es sich hier nur um Post- oder Kurierdienste handeln, die schon in der Vergangenheit die Waren dem Zoll gestellt haben. Sie können im Namen und für Rechnung der Empfänger die Gegenstände zum freien Verkehr in der Gemeinschaft a...mehr

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Drittlandsgebiet / 4 Umsätze innerhalb des Drittlandsgebiets

Liegt ein Liefer- oder Leistungsort im Drittlandsgebiet vor, ist der Umsatz im Inland nicht steuerbar. Insoweit darf in den Abrechnungen auch keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Es gelten die steuerlichen Verpflichtungen des jeweiligen Landes. Um steuerliche Risiken zu vermeiden, sollten entsprechende Informationen von den ausländischen Finanzbehörden oder lokalen...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.3 Anschlusslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet

Systematisch weit bedeutsamer ist dagegen die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG, wonach generell Gegenstände von der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden, wenn diese nach der Abfertigung zum freien Verkehr zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder eines innergemeinschaftlichen Verbringens genutzt werden. Gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung ist seit dem 1....mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 5 Bemessungsgrundlage und Steuersatz der Einfuhr

Bemessungsgrundlage ist der nach den jeweiligen Zollvorschriften anzuwendende Zollwert. Wurde ein Gegenstand nur zum Zwecke der Be- oder Verarbeitung in das Drittlandsgebiet ausgeführt, bemisst sich die Einfuhr nach dem Entgelt für die Veredelungsleistung, ersatzweise nach der eingetretenen Wertsteigerung. Wurde der Gegenstand vor der Wiedereinfuhr geliefert, ist selbstverst...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / Zusammenfassung

Begriff Gelangt ein körperlicher Gegenstand vom Drittlandsgebiet in das Inland und wird er hier zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr in der Europäischen Unionabgefertigt, liegt der umsatzsteuerliche Tatbestand der Einfuhr vor. Es kommt nicht allein auf das körperliche Gelangen der Drittlandsware in das Inland an. Ein steuerbarer Tatbestand im Inland ist zusätzliche V...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.2 Bestimmte auch bei Inlandslieferungen geltende Steuerbefreiungen

Gem. § 5 UStG sind eine Reihe von Gegenständen bei der Einfuhr in das Inland steuerfrei gestellt. Dabei handelt es sich zum einen um Gegenstände, für deren Lieferung im Inland auch eine Steuerbefreiung vorgesehen ist, wie Wertpapiere, gesetzliche Zahlungsmittel, sofern ihr Umsatz nicht wegen ihres Metallgehalts oder Sammlerwerts erfolgt, sowie alle im Inland gesetzlichen Zahlu...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.1 Erstqualifizierung der Daten

Rz. 8 Der Steuerpflichtige hat die betroffenen DV-Systeme im Unternehmen zu identifizieren, anhand derer betriebliche Abläufe abgebildet werden. Die darin enthaltenen Daten sind nach Maßgabe der außersteuerlichen und steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu qualifizieren (Erstqualifizierung) und für den Datenzugriff in geeigneter Weise vorzuhalten. Die außers...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 1 Definition des Einfuhrtatbestands

Ein Einfuhrtatbestand liegt vor, wenn ein körperlicher Gegenstand nach den zollrechtlichen Vorschriften vom Drittlandsgebiet in das Inland oder in die zum österreichischen Hoheitsgebiet gehörenden Gemeinden Jungholz und Mittelberg (Kleines Walsertal) gelangt. Neben dem "Gelangen" in das Inland setzt dies einen steuerbaren Vorgang, d. h. eine Abfertigung zum freien Verkehr in...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.2 Ausübung der Rechte durch die Finanzverwaltung

Rz. 4 Von diesen 3 Möglichkeiten des Datenzugriffs kann die Finanzverwaltung grundsätzlich sowohl alternativ als auch kumulativ Gebrauch machen. Die Entscheidung hinsichtlich des "Ob" der Wahrnehmung der Rechte aus § 147 AO sowie die Auswahlentscheidung hat der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen. Ein ...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 5 Bemessungsgrundlage für Abschreibungen

Die Abschreibungen werden im Standardfall ausgehend von den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten berechnet. Bei einem Unternehmer, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, fließt die Vorsteuer in die abzuschreibenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein. Diese Bemessungsgrundlage ist allerdings zu kürzen, wenn eine Rücklage nach § 6b EStG oder eine Rücklage für ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.4 Korrekte und vollständige Abrechnung

Basis für die Abrechnungen sind die Dokumentationen bzw. Leistungserfassungen durch die Mitarbeiter und den Kanzleiinhaber. In § 9 StBVV sind die Voraussetzungen geregelt, die erfüllt sein müssen, damit der Steuerberater seine Vergütung fordern und ggf. auch einklagen kann. Steuerberater können ab dem 1.7.2020 Rechnungen auch elektronisch, insbesondere per E-­Mail, an die Auf...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / Zusammenfassung

Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "Mandantenzufrie...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.2 Abschlagszahlungen/Vorschuss

Abschlagszahlungen für regelmäßige Arbeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen etc. sollten selbstverständlich sein. Aber auch die Vereinbarung von Vorschüssen, z. B. für die Jahresabschlusserstellung, in monatlichen Raten ist empfehlenswert. Das Recht des Steuerberaters auf Vorschuss ist in § 8 StBVV ausdrücklich vorgesehen. Dazu geh...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8.1 Abtretung durch Mandant

Der Mandant kann eigene Forderungen, die er an Dritte hat, zur Sicherheit oder Erfüllung an den Steuerberater abtreten. Hierfür gelten die §§ 398 ff. BGB. Der Steuerberater muss sich dabei überlegen, dass der Dritte auch ihm gegenüber die Leistung verweigern kann, wenn er z. B. gegenüber dem Mandanten berechtigterweise wegen Mängeln Entgelte einbehält. Die Abtretung nutzt le...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.3 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist keine Auffanggebühr für besonders aufwendige Arbeiten, sondern darf grundsätzlich nur in den in der StBVV vorgesehenen Fällen angesetzt werden (§ 13 Satz 1 Nr. 1 StBVV), z. B. für die Prüfung eines Steuerbescheids (§ 28 StBVV) oder gem. § 29 Nr. 1 StBVV für die Teilnahme an der Betriebsprüfung, einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüf...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.10 Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Istversteuerer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG)

Durch die Neufassung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Istversteuerer (§ 20 UStG) künftig erst dann möglich, wenn (und soweit) eine Zahlung auf die ausgeführte Leistung geleistet worden ist. Damit der Leistungsempfänger erfährt, dass der leistende Unternehmer seine Leistungen nach vereinnahmten Entgelten versteuert (Istverst...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.16 Verlängerung der Übergangsregelung für die zwingende Anwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 27 Abs. 22a UStG)

Die Übergangsregelung in § 27 Abs. 22a UStG wird (erneut) um weitere 2 Jahre bis einschließlich 31.12.2026 verlängert.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.17 Neue Regelung zum Brexit (§ 30 UStG)

Durch die Neuregelungen in § 30 UStG wird insbesondere klargestellt, dass es sich bei den vom Vereinigten Königreich an Unternehmer in Nordirland erteilten USt-IdNrn. mit dem Präfix XI um von einem anderen Mitgliedstaat erteilte (individuelle) USt-IdNrn. handelt, was in diversen Vorschriften vorausgesetzt wird. Gilt ab dem Tag nach Verkündung bzw. ab 1.1.2025.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.13 Reform der Kleinunternehmerregelung (§§ 19 und 19a UStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Die Neuregelung dient der Umsetzung der sog. Kleinunternehmer-Richtlinie (RL (EU) 2020/285). Bisher konnten nur im Inland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG im Inland in Anspruch nehmen. Die Neuregelung ermöglicht es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im Inlan...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.12 Änderungen im Besteuerungsverfahren (§ 18 UStG)

Nach § 18 Abs. 9 Satz 7 UStG sind bisher von der Vergütung der USt bei Unternehmern, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, die Vorsteuerbeträge ausgeschlossen, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen. Dies betrifft nach dem Gesetzeswortlaut — wie vom Gesetzgeber gewollt — den Bezug von Kraftstoffen, die selbst verbraucht werden, aber — ungewollt — auch den Bez...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.2 Ort der sonstigen Leistung bei kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen (§ 3a Abs. 3 UStG)

Mit den Änderungen der Leistungsortbestimmung sollen insbesondere Leistungen, die per Streaming übertragen oder anderweitig virtuell verfügbar gemacht werden, dort besteuert werden, wo der nicht-unternehmerische Leistungsempfänger ansässig ist bzw. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Hinweis: Im Regierungsentwurf neu hinzugefügt wurde die (Ausnahme-)Regelung...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.5 Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Die ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehene Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen fällt nun deutlich kleiner aus: Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG gilt danach für "die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, privaten Schulen und anderen a...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.6 Steuerbefreiung für sportliche Dienstleistungen (§ 4 Nr. 22 UStG) - entfällt gegenüber Regierungsentwurf

Die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Steuerbefreiung für sportliche Dienstleistungen wurde im Zuge der Ausschussberatungen wieder gestrichen.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.1 Legaldefinition Werklieferung (§ 3 Abs. 4 UStG)

Eine Werklieferung setzt die Be- oder Verarbeitung eines "fremden" Gegenstandes voraus. Diese bereits von Rechtsprechung und Finanzverwaltung angewandte Voraussetzung wird jetzt auch in den Gesetzestext aufgenommen. Gilt ab dem Tag nach der Verkündung.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.8 Klarstellung hinsichtlich Fälligkeitsfiktion im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 13c Abs. 1 UStG)

In § 13c Abs. 1 UStG wird klarstellend ergänzt, dass mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Umsatzsteuer auf abgetretene Forderungen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung eine Insolvenzforderung darstellt und noch nicht fällig geworden ist, im Verhältnis zum Abtretungsempfänger als fällig gilt. Angesichts der Rechtsprechung des BFH und aufgrund des nachvollziehbaren Interess...mehr