Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3 Begriff des Fahrzeugs

Rz. 151 Als Fahrzeuge sind vor allem Beförderungsmittel anzusehen.[1] Diese Definition setzt voraus, dass der Begriff des Fahrzeugs weitergehend ist als der des Beförderungsmittels. Ein Gegenstand stellt dann ein Beförderungsmittel dar, wenn die Funktion der Beförderung von Personen oder Gegenständen im Vordergrund steht. Damit muss der Begriff "Fahrzeug" mehr umfassen, als ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 ABC der Betriebsvorrichtungen

Rz. 181 Bei der Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen ist z. B. in folgenden Fällen von Betriebsvorrichtungen auszugehen[1]: Rz. 182 Abfertigungsvorfelder auf Flughäfen Abhitzeeinrichtungen (Kühltürme) Absaugevorrichtungen in einem gewerblichen Betrieb Abwasserfilterbassins, die mit dem Betriebsablauf in engem Zusammenhang stehen Aktenaufzüge (auch in Büro- und V...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 1 Einleitung

Verpflichtung zum Steuerabzug für Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts nach dem Einkommensteuergesetz Unternehmer Unternehmer im Sinne von § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) (auch Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG und Vermieter von Grundstücken) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (j. P. d. ö. R.) werden durch die Bauabzugsteuer verpflich...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 5 Höhe des Steuerabzugs

Steuerabzug auch von der Umsatzsteuer Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Gegenleistung. Zur Gegenleistung gehört das Entgelt für die Bauleistung zuzüglich Umsatzsteuer. 15 % der Gegenleistung Der Steuerabzug beträgt 15 % der Gegenleistung. Ein Solidaritätszuschlag wird auf den Abzugsbetrag nicht erhoben. Praxis-Beispiel Steuerabzug für erbrachte Bauleistungen bei fe...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.2 Bagatellregelung

Keine Freistellungsbescheinigung notwendig bis 5.000 EUR Freigrenze 5.000 EUR Wird keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt, kann vom Steuerabzug auch dann abgesehen werden, wenn die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 5.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird.[1] 15.000 EUR Freigrenze, wenn der Empfänger der Bauleistung ausschließlich steuerfreie Ve...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 2.2 Abzugsverpflichteter: Unternehmer

Unternehmer Zum Steuerabzug verpflichtet ist der Leistungsempfänger, wenn er Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist. Umsatzsteuerlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig nachhaltig ausübt und seine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Einnahmen zu erzielen. Eine Absicht, Gewinne zu erzielen, ist keine Bedingung. Dabei umfasst das Unternehmen...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 2 Steuerabzugspflicht

Abzug von 15 % Der Empfänger einer Bauleistung ist, wenn er Unternehmer i. S. d. § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, grundsätzlich verpflichtet, von dem für die Bauleistung in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG), wenn die Bauleistung im Inland erbracht w...mehr

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EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Gutscheinen

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 30a Nr. 2 und Art. 30b Unterabs. 2 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i.S. von Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedst...mehr

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Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung der MwStSystRL vorgelegt: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-­Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 – ­C‐35/05 (EU:C:2007:167) zu, wenn (a) dem Leistungsempfänger von einem Leiste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.2 Unternehmer nach § 2 UStG

Rz. 38 Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG hat jeder Unternehmer i. S. d. § 2 UStG den genannten Anspruch auf die Erteilung einer USt-IdNr. (Rz. 36)[1], denn das Gesetz knüpft daran keine weiteren Bedingungen. Voraussetzung ist lediglich ein entsprechender Antrag bei dem BZSt bzw. der zuständigen Finanzbehörde (Rz. 29ff.). Unternehmer sind allerdings nicht dazu verpflichtet, eine U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.3 Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 43 Unternehmer sind nach § 19 Abs. 1 S. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz im vorangegangenen Kj. 17.500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kj. voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen wird; das ist die Regelung des sog. Kleinunternehmers. Zu beachten ist, dass die für diese Unternehmer für die Zut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Zweckbestimmung der Datenübermittlung nach § 27a Abs. 2 UStG

Rz. 80 Die von den Landesfinanzbehörden an das BZSt übermittelten Daten der Steuerpflichtigen können gem. § 27a Abs. 2 S. 2 UStG nur zu bestimmten Zwecken verwendet werden; man spricht hier technisch von "der Zweckbestimmung der Datenübermittlung". § 27a Abs. 2 S. 2 UStG schafft somit eine inhaltlich beschränkte Rechtsgrundlage zum Austausch bestimmter Daten auch an von den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 79 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das nach für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.10 Fahrzeuglieferer

Rz. 61 Einem Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG kann allein aufgrund einer Fahrzeuglieferung keine USt-IdNr. erteilt werden, auch wenn er einen dahin gehenden Antrag stellt. Der Fahrzeuglieferer gehört nicht zu den in § 27a Abs. S. 1 bis 3 UStG berechtigten Antragstellern. Handelt es sich allerdings um einen Unternehmer, dann gilt die Sonderregel des § 2a UStG nicht, der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Möglichkeit der Versagung

Rz. 73 Die Erteilung einer USt-IdNr. stellt nach der überwiegenden und m. E. richtigen Auffassung in der Literatur einen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO dar[1]; Gleiches gilt für eine Ablehnung der Erteilung. Jeder Unternehmer kann dabei nur eine einzige deutsche USt-IdNr. erhalten[2], er kann allerdings eine weitere USt-IdNr. in einem anderen Mitgliedstaat zugeteilt bekomm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.3.6 Sonstige Funktionen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 98 Neben den zuvor genannten Funktionen der USt-IdNr. kommen dieser (nach der umsatzsteuerlichen Regelung) einige weitere wichtige Funktionen zu. Gemeint sind damit solche Rechtsfolgen, welche unmittelbar oder auch mittelbar an das Vorliegen und/oder die Benennung einer USt-IdNr. anknüpfen. Rz. 99 Aufgrund der erheblichen praktischen Bedeutung sind an erster Stelle die st...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 20 Die Regelung des § 27a UStG wurde durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 notwendig; es bedurfte ab diesem Zeitpunkt wegen des Wegfalls der Grenzen einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten.[1] Die nach vorgegebenen Kriterien in den einzelnen Mitgliedstaaten vergebenen Meh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Zum Erhalt einer USt-IdNr. sind gem. § 27a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst die Unternehmer i. S. d. § 2 UStG berechtigt. In § 27a Abs. 1 S. 2 und 3 UStG finden sich dann Sonderregeln für einige wenige andere Rechtssubjekte, welche eine USt-IdNr. nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Diese Regelung ist mWv 1.1.2010 durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] dahingehend geänder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.6 Juristische Personen, die nicht Unternehmer sind

Rz. 54 Juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die bezogenen Gegenstände nicht für ihr Unternehmen benötigen, wird eine USt-IdNr. erteilt, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe oder Lieferungen benötigen (§ 27a Abs. 1 S. 3 u. 2 UStG). Unter den Begriff der juristischen Person können hier sowohl solche des öffentlichen Rechts, z. B. die Gebietskörpe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 8 § 27a UStG regelt die Einzelheiten der Zuteilung der deutschen USt-IdNrn und einiger weiterer mit dieser Nummer zusammenhängender Fragen. Dieser besonderen "Steuernummer" (Rz. 14) bedarf der Unternehmer ausschließlich zur Teilnahme am umsatzsteuerlichen europäischen Binnenmarkt; sie ist vom Unionsgesetzgeber als Bestandteil eines Kontrollmechanismus grenzüberschreitend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.5 Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen

Rz. 52 Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen, sind nach § 15 Abs. 2 UStG nicht zum Abzug der Vorsteuern berechtigt. Da solche Unternehmer – wie z. B. ein Arzt oder der Vermieter von Wohnraum – i. d. R. nur steuerfrei leisten, benötigen sie i. d. R. keine USt-IdNr. für innergemeinschaftliche Lieferungen. Eine wichtige Ausnahme hiervon bildet aber wiede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.7 Organgesellschaften

Rz. 56 Gemäß § 27a Abs. 1 S. 3 UStG wird im Fall der Organschaft auf Antrag für jede juristische Person (Organgesellschaft) eine USt-IdNr. erteilt. Organgesellschaften treten grundsätzlich im Geschäftsverkehr als eigenständige Rechtssubjekte auf, obwohl sie umsatzsteuerlich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bei dem Organträger besteuert werden. Nach § 18a Abs. 5 S. 4 UStG sind die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.3.4 Dokumentationsfunktion

Rz. 97 Neben der Beweisfunktion kommt der USt-IdNr. auch eine Funktion als Dokumentationsmerkmal in der Rechnung zu. Seit dem 1.1.2004 muss der Steuerpflichtige auch in Deutschland in Rechnungen für Mehrwertsteuerzwecke seine Steuernummer oder wahlweise seine USt-IdNr. ausweisen, unter der er eine Lieferung oder eine Dienstleistung bewirkt hat[1], die USt-IdNr. kann mithin d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Antragserfordernis

Rz. 29 Allgemein gilt, dass nicht jeder Unternehmer mit Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit automatisch eine USt-IdNr. erhält (Rz. 35), dies gilt grundsätzlich nur für die Steuernummer. Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG wird eine USt-IdNr. auf Antrag hin vom BZSt erteilt; die Erteilung dieser Nummer ist gebührenfrei. Der Antrag unterliegt dabei keinen besonderen Formerford...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Die Vorschri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Beteiligung der Landesfinanzbehörden

Rz. 66 Gem. § 27a Abs. 2 S. 1 UStG übermitteln die Landesfinanzbehörden dem BZSt die für die Erteilung der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1 UStG erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen. Dies sind gem. § 27a Abs. 1 S. 5 UStG der Name, die Anschrift des Steuerpflichtigen und die Steuernumme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 28 § 27a UStG regelt in seinem ersten Absatz die Voraussetzungen der Vergabe von USt-IdNr. durch das BZSt an Unternehmer. § 27a UStG hat dabei nur die Vergabe der deutschen USt-IdNr. mit dem Ländercode "DE" zum Gegenstand, ausländische USt-IdNrn. können nur von den jeweiligen anderen Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften und den unionsrechtlichen Vorgaben vergebe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.11 Fiskalvertreter

Rz. 62a Der Fiskalvertreter erhält nach § 22d Abs. 1 UStG für seine Fiskalvertretertätigkeit eine eigene USt-IdNr. Dies führt zu der besonderen Konstellation, dass solche Unternehmer, die als Fiskalvertreter tätig sind, über zwei USt-IdNrn. verfügen können, denn für ihre Tätigkeit als Fiskalvertreter benötigen sie immer eine eigene Nummer.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.3.1 Allgemeines

Rz. 92 Die Erteilung einer USt-IdNr. an einen Unternehmer stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar (Rz. 73). Die Wirkung einer einmal erteilten USt-IdNr. beschränkt sich nicht nur auf die eines Ordnungsmerkmals und Kontrollinstruments für innergemeinschaftliche Lieferungen,[1] obwohl das der wichtigste Grund zur Schaffung der Regelung war. Der USt-IdNr. kommen danebe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.3.3 Beweisfunktion

Rz. 94 Des Weiteren kommt der USt-IdNr. eine Beweis- oder Indizfunktion zu. Wer als Unternehmer im Geschäftsverkehr bei der Lieferung eines Gegenstands mit einem Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat eine USt-IdNr. verwendet, erklärt damit konkludent, dass er als Lieferer den Umsatz als innergemeinschaftliche Lieferung behandelt und kein Kleinunternehmer ist und, dass ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Rechtsfolgen beim Missbrauch der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 104 Das Vorhandensein einer (gültigen) USt-IdNr. stellt eine unerlässliche Voraussetzung zur Teilhabe an grenzüberschreitenden Umsätzen im Europäischen Binnenmarkt dar. Aus diesem Grund haben Unternehmer grundsätzlich einen Anspruch auf die Erteilung einer solchen Nummer (Rz. 36). Andererseits sind solche grenzüberschreitenden Umsätze sehr betrugsanfällig und deshalb bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.4 Pauschalisierende Land- und Forstwirte

Rz. 48 Unternehmer, welche ihre Umsätze im Rahmen ihres land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ausschließlich nach der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 bis 3 UStG berechnen, können – im Unterschied zu den Kleinunternehmern – grundsätzlich sowohl innergemeinschaftliche Erwerbe als auch Lieferungen durchführen; sie erhalten schon deshalb auf ihren Antrag hin ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.3.2 Kontrollfunktion

Rz. 93 Die Kontrollfunktion der USt-IdNr. wird zunächst durch die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der ZM nach § 18a UStG [1] für jeden Unternehmer, der innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder sonstige Leistungen ausgeführt hat, umgesetzt. In einer ZM sind – neben den persönlichen Angaben des meldenden Unternehmers – die jeweiligen USt-IdNrn. der Leistungsempfänger i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Rechtsschutz

Rz. 114 Ausgehend von der hier vertretenen Auffassung, dass die Erteilung einer USt-IdNr. einen Verwaltungsakt darstellt (Rz. 73 m. w. N.) und Gleiches für die Versagung der Erteilung einer USt-IdNr. gelten muss, steht dem betroffenen Unternehmer gegen Maßnahmen der FÄ und des BZSt derselbe Rechtsschutz zu, wie gegen alle anderen Verwaltungsakte. Er kann hiergegen also mit E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.3.5 Materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen und von Lieferungen in Konsignationslager

Rz. 97a Mit Wirkung zum 1.1.2020 ist das Vorhandensein einer wirksamen USt-IdNr. des Leistungsempfängers zur materiellen Voraussetzung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geworden; hat der Leistungsempfänger keine USt-IdNr., dann ist die Steuerbefreiung beim Leistenden zwingend zu versagen. Diese Regelung war durch eine Änderung von Art. 138 MwStSystR...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.1 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer

Rz. 87 Die USt-IdNrn. werden in jedem Mitgliedstaat nach bestimmten vorgegebenen Kriterien erstellt und vergeben; die deutsche USt-IdNr. besteht aus insgesamt 11 Stellen. Die ersten beiden Stellen bezeichnen mit "DE" das deutsche Länderkennzeichen (den Ländercode oder unionsrechtlich das Präfix), dem folgen eine achtstellige Nummer sowie eine einstellige Prüfziffer. Die Verg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 16 § 27a UStG ist die (nicht ganz vollständige) inländische Umsetzung von Unionsrecht. Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 27a UStG finden sich in den Art. 214ff. MwStSystRL .[1] Diese Regelungen entsprechen den durch die MwStSystRL ersetzten Art. 22 Abs. 1 Buchst. c Gedankenstrich 1, S. 1 und 2, Gedankenstriche 2 und 3, Art. 22 Abs. 1 Buchst. d S. 1 und 2 und Art. 22 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.8 Gebietskörperschaften

Rz. 59 Die Gebietskörperschaften Bund und Länder stellen juristische Personen des öffentlichen Rechts dar (Rz. 54f.), für welche als juristische Personen gleichfalls die Regelung des § 27a Abs. 1 S. 2 UStG gilt. Bei den Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder besteht allerdings eine weitere Möglichkeit zur Erlangung einer eigenen USt-IdNr. für einzelne Organisationse...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.9 Diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und NATO-Streitkräfte

Rz. 60 Diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und NATO-Streitkräfte sind gem. § 1c UStG von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs ausgeschlossen; sie benötigen damit keine USt-IdNr. Entsprechende Anträge müssen daher abgelehnt werden.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Zuständige Behörde zur Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 63 Die zuständige Behörde zur Erteilung der USt-IdNr. ist ausschließlich das BZSt.[1] USt-IdNrn. sind grundsätzlich bei dieser Bundesbehörde zu beantragen und nicht bei den Landesfinanzbehörden.[2] Bei einer Antragstellung über das Internet[3] lautet die Internetadresse "www.bzst.de", schriftliche Anträge sind an das "Bundeszentralamt für Steuern – Dienstsitz Saarlouis -...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Inhalt und Wirkung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

2.6.1 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer Rz. 87 Die USt-IdNrn. werden in jedem Mitgliedstaat nach bestimmten vorgegebenen Kriterien erstellt und vergeben; die deutsche USt-IdNr. besteht aus insgesamt 11 Stellen. Die ersten beiden Stellen bezeichnen mit "DE" das deutsche Länderkennzeichen (den Ländercode oder unionsrechtlich das Präfix), dem folgen eine achtst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.3 Wirkungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

2.6.3.1 Allgemeines Rz. 92 Die Erteilung einer USt-IdNr. an einen Unternehmer stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar (Rz. 73). Die Wirkung einer einmal erteilten USt-IdNr. beschränkt sich nicht nur auf die eines Ordnungsmerkmals und Kontrollinstruments für innergemeinschaftliche Lieferungen,[1] obwohl das der wichtigste Grund zur Schaffung der Regelung war. Der USt-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt der Regelung

2.1 Allgemeines Rz. 28 § 27a UStG regelt in seinem ersten Absatz die Voraussetzungen der Vergabe von USt-IdNr. durch das BZSt an Unternehmer. § 27a UStG hat dabei nur die Vergabe der deutschen USt-IdNr. mit dem Ländercode "DE" zum Gegenstand, ausländische USt-IdNrn. können nur von den jeweiligen anderen Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften und den unionsrechtlichen V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Antragsberechtigung

2.2.2.1 Allgemeines Rz. 34 Zum Erhalt einer USt-IdNr. sind gem. § 27a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst die Unternehmer i. S. d. § 2 UStG berechtigt. In § 27a Abs. 1 S. 2 und 3 UStG finden sich dann Sonderregeln für einige wenige andere Rechtssubjekte, welche eine USt-IdNr. nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Diese Regelung ist mWv 1.1.2010 durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Voraussetzungen der Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

2.2.1 Antragserfordernis Rz. 29 Allgemein gilt, dass nicht jeder Unternehmer mit Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit automatisch eine USt-IdNr. erhält (Rz. 35), dies gilt grundsätzlich nur für die Steuernummer. Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG wird eine USt-IdNr. auf Antrag hin vom BZSt erteilt; die Erteilung dieser Nummer ist gebührenfrei. Der Antrag unterliegt dabei kein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Verfahren zur Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

2.3.1 Zuständige Behörde zur Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Rz. 63 Die zuständige Behörde zur Erteilung der USt-IdNr. ist ausschließlich das BZSt.[1] USt-IdNrn. sind grundsätzlich bei dieser Bundesbehörde zu beantragen und nicht bei den Landesfinanzbehörden.[2] Bei einer Antragstellung über das Internet[3] lautet die Internetadresse "www.bzst.de", schriftlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.2 Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in der EU

Rz. 90 Die Kenntnis des Aufbaus der USt-IdNrn. anderer Mitgliedstaaten ist auch für die Unternehmer von großer praktischer Bedeutung, denn schon die Betrachtung dieser Nummer ermöglicht eine gewisse Plausibilitätsprüfung. Dies gilt zunächst für den hier zu verwendenden vorausgehenden "Ländercode" (= Länderkennzahl oder Präfix) einer jeden Nummer.[1] Dieser Ländercode darf i....mehr