Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Entstehung der Steuer bei der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13 Abs. 2 UStG)

Rz. 161 Für die EUSt gilt hinsichtlich des Entstehens der Steuer § 21 Abs. 2 UStG, der wiederum auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle verweist. Dadurch wird erreicht, dass die EUSt in dem Zeitpunkt entsteht, der für die Entstehung der Zollschuld maßgebend ist.[1] Das entspricht der Regelung in Art. 70 u. 71 MwStSystRL. Die Entstehung der Zollschuld ist in d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Entstehung der Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

2.1 Entstehung der Steuer bei Soll-Besteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG) 2.1.1 Vorbemerkung Rz. 25 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung). Bei dieser Besteuerungsart, die im UStG die Regel ist (§ 16 Abs. 1 S. 1 UStG), entsteht die Steuer für Lieferungen und sons...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 12 § 13 Abs. 1 UStG regelt nicht die Voraussetzungen der Entstehung der USt, sondern unter Hinweis auf § 16 UStG lediglich den Zeitpunkt der Entstehung der USt. Materiell-rechtlich hängt die Entstehung der USt in allen Fällen des § 13 Abs. 1 UStG von der Verwirklichung der in dieser Vorschrift aufgeführten Tatbestände ab. Dabei ist eine Steuerfestsetzung durch das FA ebe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 Das UStG 1951 enthielt keine Regelung über die Entstehung der Steuer. Eine entsprechende Regelung war vielmehr in § 3 Abs. 5 Nr. 4 StAnpG enthalten, während § 9 UStG 1951 den Steuerschuldner bestimmte. Im UStG 1967/1973 wurden dann beide Vorschriften in § 13 UStG zusammengefasst. Ferner wurde die Entstehung der USt bei Teilleistungen, bei der Einzelbesteuerung nach § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 13 Entstehung der Steuer

1 Allgemeines 1.1 Entwicklung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht Rz. 1 Das UStG 1951 enthielt keine Regelung über die Entstehung der Steuer. Eine entsprechende Regelung war vielmehr in § 3 Abs. 5 Nr. 4 StAnpG enthalten, während § 9 UStG 1951 den Steuerschuldner bestimmte. Im UStG 1967/1973 wurden dann beide Vorschriften in § 13 UStG zusammengefasst. Ferner wurde die Entst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4.1 Inhalt und Tragweite der Vorschrift

Rz. 81 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG entsteht im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die Steuer in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts (Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen) vor Ausführung der Leistung oder Teilleistung gezahlt wird, bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder Teilentg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.1 Lieferungen

Rz. 28 Da § 13 UStG nichts dazu sagt, wann eine Leistung ausgeführt ist, muss insoweit auf die Bestimmungen des § 3 UStG zurückgegriffen werden. Eine Lieferung ist danach ausgeführt, sobald dem Abnehmer die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand verschafft worden ist (§ 3 Abs. 1 und 7 UStG; vgl. dazu im Einzelnen § 3 Abs. 1 UStG). Beim Beförderungs- und Versendung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.2 Einzelfälle zur Abgrenzung von Teilleistungen

Rz. 63 Ärzte: Die Leistungen eines Arztes sind regelmäßig Teilleistungen entsprechend der Zahl der Konsultationen. Wird nach Quartalen abgerechnet, so liegen quartalsweise erbrachte Teilleistungen vor.[1] Entsprechendes muss auch für die Leistungen von Zahnärzten und Tierärzten gelten. Nach Meinung des Hessischen FG[2] sind aber die einzelnen Leistungen eines Zahnarztes anlä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Ausführung der Leistung

2.1.2.1 Lieferungen Rz. 28 Da § 13 UStG nichts dazu sagt, wann eine Leistung ausgeführt ist, muss insoweit auf die Bestimmungen des § 3 UStG zurückgegriffen werden. Eine Lieferung ist danach ausgeführt, sobald dem Abnehmer die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand verschafft worden ist (§ 3 Abs. 1 und 7 UStG; vgl. dazu im Einzelnen § 3 Abs. 1 UStG). Beim Beförderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 54 Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach bei der Soll-Besteuerung die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, gilt gem. S. 2 auch für Teilleistungen. Eine Teilleistung liegt nach S. 3 vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Vorbemerkung

Rz. 25 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung). Bei dieser Besteuerungsart, die im UStG die Regel ist (§ 16 Abs. 1 S. 1 UStG), entsteht die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgefüh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4.2 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 84 Die Vorschrift setzt voraus, dass das Entgelt bzw. Teilentgelt in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Vorschüssen o. Ä. vereinnahmt wird, bevor der Umsatz ausgeführt wird. Wird eine Leistung ausgeführt, bevor die mit einer Anzahlungs- oder Vorausrechnung angeforderte Zahlung eingeht, so muss die Versteuerung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.2 Sonstige Leistungen

Rz. 33 Dass weder § 13 UStG noch § 3 UStG etwas darüber sagen, zu welchem Zeitpunkt eine sonstige Leistung ausgeführt ist, liegt wohl daran, dass eine exakte positive Definition des Begriffs der sonstigen Leistung nicht möglich ist (§ 3 Abs. 9 UStG). Deshalb ist auch keine allgemeingültige Bestimmung des Leistungszeitpunkts, der für die Entstehung der Steuer maßgebend ist, m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Vereinnahmung des Entgelts

Rz. 100 Im Umsatzsteuerrecht richtet sich die Vereinnahmung nach Grundsätzen, die z. T. vergleichbar sind mit den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zum Zufluss von Einnahmen i. S. v. § 11 Abs. 2 EStG. Eine Vereinnahmung des Entgelts liegt vor, wenn dem Unternehmer das Entgelt in der Weise zugeflossen ist, dass er wirtschaftlich darüber verfügen kann. Es ist nicht erford...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.4 Weitere Einzelfälle

Rz. 45 Bedingt-Geschäfte: Bei den im Buchhandel üblichen Bedingt-Geschäften fehlt es nach Ansicht des BFH[1] vor der Erteilung der endgültigen Rechnung, d. h. vor einer Übernahmeerklärung durch den Buchhändler oder vor einem Weiterverkauf durch den Buchhändler, an einer Entgeltvereinbarung. Bis dahin ist der ganze Liefervorgang noch in der Schwebe. Die Steuerschuld des Verla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 95 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG entsteht bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Das bedeutet, dass es auf den Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes oder der Rechnungsstellung nicht ankommt, sondern all...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.5 Vorsteuer-Rückforderungsansprüche in der Insolvenz

Rz. 157 Lehnt in der Insolvenz des Vorbehaltskäufers der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrags ab, so ist der Vorbehaltsverkäufer zur Aussonderung[1] berechtigt. Die Aussonderung führt zur Rückgängigmachung der Lieferung und damit zum Anspruch des FA auf Rückforderung der vom Vorbehaltskäufer geltend gemachten Vorsteuer. [2] Dieser Vorsteuer-Rückforderungsanspruch des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.3 Leistungen in der Bauwirtschaft

Rz. 40 In der Bauwirtschaft werden Werklieferungen und Werkleistungen im Allgemeinen nicht in Teilleistungen, sondern als einheitliche Leistungen erbracht.[1] Bei sonstigen Leistungen, insbesondere Werkleistungen, entsteht die Steuer im Zeitpunkt ihrer Vollendung, die häufig mit dem Zeitpunkt der Abnahme zusammenfällt. Die in der Bauwirtschaft regelmäßig vor Ausführung der L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Umsatzsteuerforderung bei halbfertigen Bauleistungen

11.2.1 Insolvenz des Bauunternehmers Rz. 146 Nach Auffassung des BFH[1] ist für die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt die USt auf das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens halbfertige Bauwerk entsteht und welcher insolvenzrechtlichen Behandlung sie unterliegt, das Verhalten des Insolvenzverwalters maßgebend. Dabei hat der Insolvenzverwalter gem. § 103 Abs. 1 In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

11.1 Die Umsatzsteuerforderung als Insolvenzforderung Rz. 142 Nach § 38 InsO nimmt eine Forderung als Insolvenzforderung am Insolvenzverfahren teil, wenn sie im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet" ist. Es entspricht allgemeiner Meinung, dass das Entstehen einer Steuerforderung nicht mit deren Begründetheit i. S. v. § 38 InsO identisch ist, sondern eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entwicklung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht Rz. 1 Das UStG 1951 enthielt keine Regelung über die Entstehung der Steuer. Eine entsprechende Regelung war vielmehr in § 3 Abs. 5 Nr. 4 StAnpG enthalten, während § 9 UStG 1951 den Steuerschuldner bestimmte. Im UStG 1967/1973 wurden dann beide Vorschriften in § 13 UStG zusammengefasst. Ferner wurde die Entstehung der USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Die Umsatzsteuerforderung als Insolvenzforderung

Rz. 142 Nach § 38 InsO nimmt eine Forderung als Insolvenzforderung am Insolvenzverfahren teil, wenn sie im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet" ist. Es entspricht allgemeiner Meinung, dass das Entstehen einer Steuerforderung nicht mit deren Begründetheit i. S. v. § 38 InsO identisch ist, sondern eine Steuerforderung auch dann bereits begründet sein kan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2.1 Insolvenz des Bauunternehmers

Rz. 146 Nach Auffassung des BFH[1] ist für die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt die USt auf das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens halbfertige Bauwerk entsteht und welcher insolvenzrechtlichen Behandlung sie unterliegt, das Verhalten des Insolvenzverwalters maßgebend. Dabei hat der Insolvenzverwalter gem. § 103 Abs. 1 InsO ein Wahlrecht, entweder den Vertr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.3 USt bei der Verwertung von Sicherungsgut in der Insolvenz

Rz. 150 In der Insolvenz des Sicherungsgebers kommt es bei der Veräußerung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsnehmer nach Freigabe zur Verwertung durch den Insolvenzverwalter regelmäßig zu zwei Lieferungen: eine Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer und gleichzeitig eine weitere Lieferung des Sicherungsnehmers an den Erwerber des Sicherun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2.2 Insolvenz des Bestellers

Rz. 149 Lehnt der Insolvenzverwalter des Bestellers die weitere Erfüllung des Werkvertrags ab, so beschränkt sich auch hier der Leistungsaustausch auf das nicht fertiggestellte Bauwerk, das nach § 105 InsO nicht mehr zurückgefordert werden kann. Lieferzeitpunkt ist der Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, sodass die USt auf die bereits bewirkte Leistung Insolvenzforderung ist. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.4 USt bei abgesonderter Befriedigung

Rz. 155 Verwertet der Insolvenzverwalter eine bewegliche Sache freihändig, an der ein Absonderungsrecht besteht, erbringt der Insolvenzverwalter eine Leistung an den Sicherungsnehmer. Die Verwertungskostenpauschale ist Entgelt für eine Leistung des Insolvenzschuldners – vertreten durch den Insolvenzverwalter – an den Sicherungsnehmer.[1] Bei der Veräußerung eines Grundstücks...mehr

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 3.11 GvKostG

Der Anlage (Kostenverzeichnis) zum Gerichtsvollzieherkostengesetz v. 19.4.2001 (BGBl. I S. 623), das zuletzt durch Art. 17 des Gesetzes v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, wird folgende Nummer 717 angefügt[2]:mehr

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 3.8 GKG alte Fassung / GKG neue Fassung

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 3.10 GNotKG

Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23.7.2013 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Art. 7 des Gesetzes v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert[2]:mehr

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 3.9 FamGKG

Der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes v. 19.6.2019 (BGBl. I S. 840) geändert worden ist, wird folgende Nummer 2016 angefügt[2]:mehr

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Geschenke / 2.2 Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Geschenke

Nicht abzugsfähig ist die Vorsteuer bei ertragsteuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähigen Geschenken[1], die pro Empfänger und Jahr mehr als 50 EUR (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) betragen.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliches Überschreiten der 50 EUR-Grenze durch weitere Geschenke Der Maschinenhersteller M schenkt seinem Geschäftsfreund G zur Hochzeit im April 04 ein...mehr

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Geschenke / 2.1 Geschenke von geringem Wert (bis zu 50 EUR)

Unter folgenden Voraussetzungen ist der Vorsteuerabzug bei betrieblich veranlassten Geschenken an o. g. Personenkreis zulässig: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen (einschließlich Geldgeschenken) an einen Empfänger dürfen zusammengerechnet 50 EUR pro Kalenderjahr (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Zuwendungen müssen ordnungsgem...mehr

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Geschenke / 1.2 Geschenk wurde vor der Schenkung schon unternehmerisch verwendet

Ein schon erfolgter Vorsteuerabzug aus der Anschaffung bleibt erhalten. Die Zuwendung ist vom Schenkenden als Wertabgabe/Entnahme zu versteuern, sofern aus der früheren Anschaffung ein Vorsteuerabzug erfolgt war.[1] Die Umsatzsteuer berechnet sich vom Einkaufspreis (oder den Selbstkosten) im Zeitpunkt der Schenkung.[2] Praxis-Beispiel Schenkung eines bisher unternehmerisch ver...mehr

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Geschenke / 4 Schenkung von aufgrund von Sponsoring-Verträgen erhaltenen Eintrittskarten zu VIP-Logen etc.

Beim Abschluss von Sponsoring-Verträgen erhält der sponsernde Unternehmer von dem Werbung betreibenden Unternehmer (z. B. Verein) neben den üblichen Werbeleistungen häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen, z. B. in Sportstätten. Hier kann die Paketzahlung des Sponsors wie folgt aufgeteilt werden[1]: 40 % für die erhaltene Werbeleistung und jeweils 30 % für die erhaltene Bewi...mehr

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Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere die Veranlassung der Zuwendung kritisch geprüft wird. Privat veranlasste Geschen...mehr

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Geschenke / 7 Umsatzsteuerliche Behandlung

Vorsteuerbeträge, die aus Aufwendungen resultieren, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, sind nicht abzugsfähig.[1] Für Sachgeschenke und Geschenke in Form anderer geldwerter Vorteile (z. B. Eintrittsberechtigungen zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen) aus betrieblicher Veranlassung an Personen, die nicht Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 5.3 Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Für die Frage, ob die Freigrenze von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) überschritten ist, sind bei Sachzuwendungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände anzusetzen.[1] Die Bestimmung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen und umfassen auch die Kosten der Kennzeichn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 1.1 Geschenk wurde von vornherein für die "private" Schenkung angeschafft

Aus der Anschaffung ist mangels unternehmerischer Veranlassung der Vorsteuerabzug nicht zulässig. Die Zuwendung unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Eine Wertabgabe[1] liegt nicht vor, da eine Zuordnung zum Unternehmen nicht möglich war.mehr

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Geschenke / 3.2 Andere Zuwendungen

Beabsichtigt der Unternehmer bereits beim Bezug des Geschenks dieses ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Zuwendung an das Personal zu verwenden, kann er das Geschenk nicht seinem Unternehmen zuordnen, sodass er keinen Vorsteuerabzug erhält.[1] Stellt jedoch die Sachzuwendung an das Personal für dessen privaten Bedarf eine Vergütung für die Dienstleistung de...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / V. USt bei der Beteiligungsübertragung

Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG: Die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft soll grundsätzlich nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG führen, denn der Gesellschafter ist nicht Inhaber der Vermögenswerte des Unternehmens. Er überträgt nicht das Unternehmen, sondern lediglich seine Rechte daran (insbesondere Gewin...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / III. Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei reinen Beteiligungsgesellschaften

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG setzt u.a. voraus, dass die den Vorsteuerabzug begehrende Gesellschaft als Unternehmer i.S.d. USt-Rechts tätig ist und Lieferungen oder sonstige Leistungen von einem anderen Unternehmer für das eigene Unternehmen bezieht. Reine Beteiligungsgesellschaft ist kein Unternehmer i.S.d. USt-Rechts: Eine Gesellschaft, deren Tätigkeit sich allein auf das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 2.3 Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG

Mit dem StÄndG 2015[1] wurde zum 1.1.2016 die Vorschrift des § 2b UStG eingeführt, die die frühere Vorschrift aus § 2 Abs. 3 UStG a. F. ersetzt.[2] Sofern eine juristische Person des öffentlichen Rechts eine entsprechende Optionserklärung abgab, konnte die Altregelung zunächst bis zum 31.12.2020 angewandt werden. Aufgrund der mit der Corona-Pandemie einhergegangenen Mehrarbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 3.3 Steuerbegünstigte Körperschaften

Grundsätzlich dürfen gemeinnützige Körperschaften ihre Mittel nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO nur für die in ihrer Satzung festgeschriebenen Zwecke verwenden. Erhielt die Körperschaft über eine Spendenaktion Mittel zur Hilfe von Betroffenen der Corona-Pandemie und verwendete diese entsprechend, so stand dies ihrer Steuerbegünstigung bis zum 31.12.2023 jedoch auch ohne Satzungsände...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 2.2 Verlängerung der Fälligkeit bei der Einfuhrumsatzsteuer

Die Einführung des § 21 Abs. 3a UStG ermöglicht eine Verlängerung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des zweiten Folgemonats.[2] Hieraus erzielen die Unternehmen einen positiven Liquiditätseffekt. Zudem kann die Verschiebung bei Unternehmen mit Dauerfristverlängerung – wie bereits in einzelnen Nachbarstaaten üblich – dazu führen, dass etwaiges Vorsteuerguthab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte

Leitsatz Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber gemäß § 32a UrhG stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar. Normenkette § 1 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c, § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 2.1 Befreiungen im Zusammenhang mit medizinischem Bedarf

Bei unentgeltlicher Bereitstellung von medizinischem Bedarf und unentgeltlichen Personalgestellungen für medizinische Zwecke an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisteten (insbesondere Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflege- und Sozialdienste, Alters- und Pflegeheime sowie Polizei und Feuerwehr), hat d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 2.4 Ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie

Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einem anderen Gastronomiebetrieb verzehrt werden, unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz. Für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2023 galt für derartige Speisen aber der ermäßigte Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wurde jedoch mittels BMF-Schreiben zugelassen, dass auf R...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage bei Einbringung eines Grundstücks gegen Aktienanteile

Leitsatz (Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie) [1] Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Bestimmung der Bemessungsgrundlage, konkret um den Fall, dass die Übertragung von Grundstücken als Sacheinlage bei der Klägerin (AG) gegen Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleistet wurde. Die Parteien vereinbarten, dass di...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 8 Umsatzsteuerliche Behandlung

Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt.[1] Bei Sachgeschenken aus betrieblicher Veranlassung an Personen, die nicht Arbeitnehmer des vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen sind, ist der Vorsteuerabzug also ausgeschlossen, wenn die Anschaffungs- od...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 10 Fiskalvertreter

Ob die Regelungen der StBVV zugrunde zu legen sind oder die übliche Vergütung gem. §§ 612, 632 BGB zum Tragen kommt, ist auf der Grundlage der Aufgaben des Fiskalvertreters zu beantworten. Zu dessen Aufgaben zählen insbesondere die Führung von Aufzeichnungen i. S. d. § 22 UStG, Führung von Nachweisen für steuerfreie Umsätze, Aufnahme der von den vertretenen Unternehmen erbracht...mehr