Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Ausweis des Nullsteuersatzes in Rechnungen

Rz. 120 Die Verwaltung hatte sich bis zur Herausgabe des BMF-Schreibens v. 30.11.2023 (a. a. O.) nicht dazu geäußert, wie Rechnungen über die Lieferung von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten, die dem Nullsteuersatz unterliegen, auszusehen haben. Da es sich beim Nullsteuersatz um einen (stark ermäßigten) Steuersatz handelt, sind grundsätzlich die allgemeinen Regelungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1.1 Überblick

Rz. 17 Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 % für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Fotovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Fotovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Stromspeicher, wenn die Fotovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Durch das JStG 2022[1] wurde erstmals in Deutschland mWv 1.1.2023 ein sog. Nullsteuersatz eingeführt (neuer Absatz 3 in § 12 UStG). Da die Anwendung des neuen ermäßigten Steuersatzes von 0 % auf die begünstigten Umsätze den Vorsteuerabzug aus den damit zusammenhängenden Eingangsumsätzen nicht ausschließt, entfaltet der Nullsteuersatz die gleiche Wirkung wie eine Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1 Neuanlagen (Erwerb ab 1.1.2023)

Rz. 105 Veräußert ein Unternehmer (kein Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG), dessen Unternehmen (unter anderem) im Betrieb einer Fotovoltaikanlage besteht, diese Fotovoltaikanlage oder übereignet er die Anlage unentgeltlich an einen Dritten, ist zunächst zu prüfen, ob es sich um eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG handelt. Dies ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.1 Verkauf

Rz. 108 Viele Betreiber von Altanlagen (Erwerb bis 31.12.2022), die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, haben auf die (Nicht-)Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 2 UStG verzichtet (Option zur Regelbesteuerung). Sie haben die gesamte Anlage dem Unternehmensvermögen zugeordnet und dementsprechend den vollen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Anlage in Ans...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1.5 Vereinfachungsregelung gilt nicht für Betreibereigenschaft

Rz. 23 Allerdings bezieht sich die Fiktion des § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 UStG nur auf die Belegenheitsvoraussetzungen, auch als gebäudebezogene Voraussetzungen bezeichnet.[1] Für die Frage, ob der Kunde (Leistungsempfänger) der Betreiber der Anlage ist oder nicht (Betreibereigenschaft), gilt die Vereinfachungsregelung nicht.[2] Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG gilt nämlich nur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Solarmodule und Speicher

3.5.1 Begünstigte Solarmodule Rz. 43 Dem Nullsteuersatz unterliegt – unter den übrigen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG – die Lieferung von Solarmodulen. Bei einem Solarmodul handelt es sich um mehrere zu einem Modul zusammengesetzte Solarzellen. Der Nullsteuersatz ist sowohl auf siliziumbasierte Module als auch auf Module auf organischer Basis anzuwenden.[1] Der Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Nachweis der Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes

3.7.1 Nachweis durch Erklärung des Erwerbers Rz. 57 Grundsätzlich hat der leistende Unternehmer (Lieferer der Fotovoltaikanlage bzw. deren Komponenten oder Installateur einer Fotovoltaikanlage) nachzuweisen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Damit die zutreffende Anwendung des Nullsteuersatzes in der Praxis handhabbar ist, st...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Bruttoleistung der Fotovoltaikanlage bis zu 30 kW (peak)

3.1.1 Fiktion bzw. Vereinfachungsregelung (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 UStG) 3.1.1.1 Überblick Rz. 17 Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 % für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Fotovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Fotovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Stromspeicher, wenn die Fotovoltaikanlage auf o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Abgrenzung von begünstigten Lieferungen und nicht begünstigten sonstigen Leistungen

3.8.1 Echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen Rz. 63 Der Nullsteuersatz kann nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG nur auf die Lieferung bzw. die Werklieferung von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten angewendet werden. Die echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar. Diese Vermietungsleistung des Vermieters an den Betreiber (M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Bruttoleistung der Fotovoltaikanlage von mehr als 30 kW (peak)

3.2.1 Belegenheitsvoraussetzungen Rz. 26 Bei Fotovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von mehr als 30 kW (peak) gilt die Fiktion bzw. Vereinfachungsregelung des § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 UStG nicht. Die Lieferer solcher größerer Fotovoltaikanlagen müssen auch das Vorliegen der gebäudebezogenen Voraussetzungen nachweisen, um den Nullsteuersatz anwenden zu können. Zu den Belege...mehr

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Kleinunternehmer / 1 Anwendungsbereich

Die Unternehmereigenschaft ist grundsätzlich unabhängig vom Umfang der ausgeführten Umsätze. Das Umsatzsteuergesetz sieht aber für Unternehmer, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, eine Erleichterung dahingehend vor, dass die für die ausgeführten Umsätze geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben wird. Der Kleinunternehmer darf in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer geso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Lieferung von Fotovoltaikanlagen durch Bauträger

Rz. 75 Bauträger führen an ihre Kunden typischerweise nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfreie Grundstückslieferungen aus, indem sie schlüsselfertige Gebäude nebst dem dazugehörigen Grund und Boden liefern. Die Verwaltung hatte klargestellt, dass die Lieferung einer sog. Auf-Dach-Fotovoltaikanlage durch einen Bauträger unter den weiteren Voraussetzungen des § 12 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.2.2 BMF-Schreiben v. 12.6.2023 zur Anzeige der Tätigkeit bei Fotovoltaikanlagen, weiteres BMF-Schreiben v. 30.11.2023 zur Klärung von Zweifelsfragen

Rz. 10d Nach § 138 Abs. 1 und 1b AO sind Betreiber von Fotovoltaikanlagen (natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen) grundsätzlich zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebsstätte und zur Übermittlung eines ausgefüllten Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet. Aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1.4 Sinn, Zweck und Entstehung der Vereinfachungsregelung

Rz. 20 Die Fiktion bzw. Vereinfachungsregelung des § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 UStG dient der Praktikabilität, da für den Lieferer einer Fotovoltaikanlage oder deren Komponenten im Einzelfall der Nachweis der gebäudebezogenen Voraussetzungen bzw. Belegenheitsvoraussetzungen (insbesondere die begünstigte oder nicht begünstigte Nutzung des betreffenden Gebäudes) nur schwer zu erbri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.3 Entnahme aus dem Unternehmensvermögen in das Privatvermögen

Rz. 113 Neben einem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist des § 19 UStG kommt auch die Entnahme der unter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs vor dem 1.1.2023 erworbenen Altanlage aus dem Unternehmensvermögen in das umsatzsteuerrechtliche Privatvermögen (nichtunternehmerischer Bereich) in Betracht. Nach einer Entnahme der Altanlage i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Mehrere Anlagen bis zu 30 kW (peak) desselben Abnehmers

Rz. 25 Weil die Grenze von 30 kW (peak) einheitenbezogen zu prüfen ist (Rz. 24), kann die Vereinfachungsregelung bzw. Fiktion vom Lieferer für Lieferungen an ein und denselben Kunden (Abnehmer) mehrfach in Anspruch genommen werden. Praxis-Beispiel Ein Rechtsanwalt lässt im Jahr 2023 auf seinem privat genutzten Einfamilienhaus eine Fotovoltaikanlage mit einer Bruttoleistung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Belegenheitsvoraussetzungen

Rz. 26 Bei Fotovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von mehr als 30 kW (peak) gilt die Fiktion bzw. Vereinfachungsregelung des § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 UStG nicht. Die Lieferer solcher größerer Fotovoltaikanlagen müssen auch das Vorliegen der gebäudebezogenen Voraussetzungen nachweisen, um den Nullsteuersatz anwenden zu können. Zu den Belegenheitsvoraussetzungen (gebäudebez...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Hotels und Pensionen

Rz. 31 Zu der Frage, ob auch Hotels, Pensionen, Boarding-Häuser und ähnliche Einrichtungen zu den begünstigten Wohnungen bzw. Gebäuden gehören, hat sich die Verwaltung bislang nicht konkret geäußert. Weder das Unionsrecht noch das deutsche Recht (§ 12 Abs. 3 UStG) enthalten eine Einschränkung, dass nur Gebäude oder Wohnungen für langfristiges Wohnen begünstigt sein sollen. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Wesentliche Komponenten

Rz. 38 Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG unterliegen dem Nullsteuersatz neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher auch die für den Betrieb einer Fotovoltaikanlage "wesentlichen Komponenten". Nach der Verwaltungsauffassung[1] handelt es sich bei den "wesentlichen Komponenten" um Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Fotovoltaik...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Begünstigte Solarmodule

Rz. 43 Dem Nullsteuersatz unterliegt – unter den übrigen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG – die Lieferung von Solarmodulen. Bei einem Solarmodul handelt es sich um mehrere zu einem Modul zusammengesetzte Solarzellen. Der Nullsteuersatz ist sowohl auf siliziumbasierte Module als auch auf Module auf organischer Basis anzuwenden.[1] Der Gesetzgeber verlangt keine Mind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Betreibereigenschaft des Leistungsempfängers

Rz. 50 Dem Nullsteuersatz unterliegen nicht automatisch die Lieferungen von Fotovoltaikanlagen an jedermann. Begünstigt sind nur Lieferungen an den Betreiber einer Fotovoltaikanlage. Somit kann der Nullsteuersatz nur angewendet werden, wenn der Leistungsempfänger als Betreiber der Fotovoltaikanlage anzusehen ist. Betreiber ist grundsätzlich derjenige, der als Betreiber nach ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Trennung von Warenlieferung und Installation

Rz. 12 Kauft ein späterer Fotovoltaikanlagenbetreiber einzelne Komponenten einer Fotovoltaikanlage (z. B. Solarmodule, Wechselrichter, Speicher), ohne dass der Verkäufer zur Installation dieser Einzelteile verpflichtet ist, handelt es sich um eine reine Warenlieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG. Dies ist in der Praxis gegeben, wenn der Anlagenbetreiber die Installation entwede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1.1 Betreiber war bislang kein Unternehmer

Rz. 89 Schafft ein bislang nicht als Unternehmer tätiger Betreiber nach dem 31.12.2022 eine sog. Inselanlage zum Nullsteuersatz an, die keinen Strom in das Stromnetz abgibt (z. B. ein sog. Balkonkraftwerk), wird er dadurch – mangels Ausführung von Umsätzen – nicht zum Unternehmer. Einem solchen Betreiber erwachsen durch den Erwerb der Anlage keinerlei umsatzsteuerliche Pflic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1.3 Begriff "Marktstammdatenregister"

Rz. 19 Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein behördliches Register, welches von der Bundesnetzagentur geführt wird und das alle Anlagen und Einheiten des deutschen Energiesystems enthält. Im MaStR müssen alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher sowie die Stammdaten von Anlagen- und Netzbetreibern und Energielieferanten registriert werden. Rechts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1.2 Begriff "Kilowatt (peak)"

Rz. 18 Die Maßeinheit "Kilowatt (peak)", abgekürzt auch kWp oder kW (peak), beschreibt die Nennleistung einer Fotovoltaikanlage unter Standardbedingungen. Dies sind 25 Grad Umgebungstemperatur, 1.000 Watt Einstrahlung und 90 Grad Einstrahlungswinkel. Die tatsächliche Stromausbeute einer Fotovoltaikanlage in Kilowattstunden hängt von diesen Parametern, aber auch der Anzahl de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Überschreitung der Grenze durch nachträgliche Erweiterung einer Fotovoltaikanlage

Rz. 24 Die Grenze von 30 kW (peak) ist einheitenbezogen zu prüfen. Im Entwurf des BMF-Einführungsschreibens (Rz. 10) war die Verwaltung noch von einer anlagenbezogenen Prüfung ausgegangen. Bei der nachträglichen Erweiterung einer Fotovoltaikanlage ist die Leistung der bestehenden Einheit mit der Leistung der Erweiterung zu addieren. Wird die 30 kW-Grenze durch die Erweiterun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Wohnungen bzw. Privatwohnungen

Rz. 27 Es ist nicht recht ersichtlich, worin der Unterschied zwischen Wohnungen und Privatwohnungen besteht. Der deutsche Gesetzgeber hat sich mit diesen Begriffen an den Wortlaut des Anhangs III Nr. 10 Buchst. c MwStSystRL gehalten (Rz. 9). Nach der Verwaltungsauffassung ist eine Wohnung bzw. Privatwohnung jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Gesetzgebungsverfahren und Gesetzesbegründung

Rz. 5 Das BMF hatte am 28.7.2022 den sog. Referentenentwurf eines JStG 2022 insbesondere an Verbände mit der Bitte um Stellungnahme versandt. In diesem Referentenentwurf war weder die Einführung eines Nullsteuersatzes auf die Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen usw. noch die ertragsteuerliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG enthalten. Erstmals im Gesetzent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 Echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen

Rz. 63 Der Nullsteuersatz kann nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG nur auf die Lieferung bzw. die Werklieferung von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten angewendet werden. Die echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar. Diese Vermietungsleistung des Vermieters an den Betreiber (Mieter der Anlage) unterliegt damit als sonsti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Lieferung einschließlich Installation (Werklieferung)

Rz. 14 In der Praxis häufiger anzutreffen ist der Fall, dass der spätere Anlagenbetreiber einen Unternehmer mit der Lieferung einschließlich der Installation der Fotovoltaikanlage beauftragt. In diesem Fall schuldet der Unternehmer aufgrund eines Werkvertrags das fertige Werk (Fotovoltaikanlage), sodass eine Werklieferung (§ 3 Abs. 4 UStG) vorliegt. Dies gilt unabhängig davo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Fotovoltaikanlagen

Rz. 87 Eine begünstigte Installation (Rz. 82ff.) liegt grundsätzlich nicht vor bei der Wartung, Reparatur und Kontrolle einer bereits installierten Fotovoltaikanlage. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten muss jedoch unterschieden werden, ob die jeweilige Leistung als Lieferung (Werklieferung) oder sonstige Leistung (Werkleistung) zu behandeln ist. Werden im Zuge von Reparatur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1.2 Betreiber war bislang schon Unternehmer

Rz. 94 Erwirbt ein bereits als Unternehmer (kein Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG) tätiger Betreiber nach dem 31.12.2022 zum Nullsteuersatz eine Fotovoltaikanlage, die auch Strom in das öffentliche Stromnetz abgibt, wird durch den Stromverkauf die unternehmerische Tätigkeit ausgeweitet. Der Rahmen des Unternehmens wird erweitert. Der Unternehmer erzielt durch den Stromver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Installation auf oder in der Nähe von begünstigten Wohnungen/Gebäuden

Rz. 32 Bei Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung von mehr als 30 kW (peak) kann der Nullsteuersatz nur angewendet werden, wenn die Anlage entweder auf oder aber in der Nähe von begünstigten Wohnungen, Privatwohnungen (Rz. 27f.) oder Gebäuden (Rz. 29f.) installiert wird (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG). "Auf" begünstigten Gebäuden werden sowohl sog. Auf-Dach-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.2 Leasing- und Mietkaufverträge

Rz. 66 Leasing- und Mietkaufverträge können je nach konkreter Ausgestaltung entweder als (begünstigte) Lieferung oder als (nicht begünstigte) sonstige Leistung anzusehen sein. Maßgeblich für die Abgrenzung sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Hierzu verweist Abschn. 12.18 Abs. 1 S. 10 UStAE auf die allgemeinen Grundsätze in Abschn. 3.5 Abs. 5 ...mehr

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Kleinunternehmer / 2.1 Berechnung des Gesamtumsatzes

Der maßgebliche Gesamtumsatz des Kleinunternehmers bestimmt sich nach § 19 Abs. 3 UStG [1]. Dabei ist von dem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auszugehen. Damit gehören die Einfuhren aus dem Drittlandsgebiet nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG und der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG nicht zum Gesamtumsatz. Darüber hinaus sind auch bestimmte steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.2.1 BMF-Einführungsschreiben v. 27.2.2023

Rz. 10c Am 26.1.2023 stellte das BMF den Entwurf eines sog. BMF-Einführungsschreibens "Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Fotovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)" auf seiner Homepage ein.[1] Zu dem Entwurf der Verwaltungsregelung gaben zahlreiche Verbände Stellungnahmen ab, die das BMF teilweise bei der Formulierung des endgültigen BMF-Einführungsschreib...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Zeitpunkt der Lieferung ist maßgebend

Rz. 11 Der Nullsteuersatz ist nur auf solche Fotovoltaikanlagen anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 geliefert, innergemeinschaftlich erworben, eingeführt und installiert werden (sog. Neuanlagen) (Rz. 7). Vor dem 1.1.2023 gelieferte, innergemeinschaftlich erworbene, eingeführte und installierte Fotovoltaikanlagen (sog. Altanlagen) unterliegen dem allgemeinen Steuersatz von 19...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Umsätze zum Nullsteuersatz in USt-Voranmeldungen

Rz. 123 Nicht zuletzt wegen der Einführung des Nullsteuersatzes in § 12 Abs. 3 UStG zum 1.1.2023 hat die Verwaltung die Vordruckmuster für die USt-Voranmeldungen 2023 und 2024 im Vergleich zu den Vorjahren neu gestaltet.[1] Umsätze von Regelbesteuerern im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten zum Nullsteuersatz sind in d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Gemischt genutzte Gebäude

Rz. 35 Wird ein Gebäude sowohl für begünstigte Zwecke (zum Wohnen und Schlafen) als auch für nicht begünstigte Zwecke (z. B. für ein Gewerbe oder für die Land- und Forstwirtschaft) verwendet, zeigt sich die Verwaltung großzügig. Sie geht nämlich in diesem Fall grundsätzlich von einem begünstigten Gebäude aus. Dies betrifft in der Praxis z. B. ein Mehrfamilienhaus mit Läden o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Umsätze zum Nullsteuersatz in der USt-Jahreserklärungen

Rz. 124 Auch die Vordruckmuster der USt-Jahreserklärungen 2023 und 2024 wurden nicht zuletzt wegen der Einführung des Nullsteuersatzes im Vergleich zu den Vordruckmustern der Vorjahre neu gestaltet.[1] Umsätze von Regelbesteuerern im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten zum Nullsteuersatz sind in den (im Regelfall elektr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Container

Rz. 30 Container können ebenfalls den für die Anwendung des Nullsteuersatzes erforderlichen Gebäudebegriff erfüllen, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Die Verwaltung nennt als Beispiel Schulcontainer, die für hoheitliche Tätigkeiten etwa zur Auslagerung von Schulklassen wegen Sanierungsarbeiten genutzt werden.[1] Hierunter dürften aber auch Wohncontainer z. B. für...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.1 Vergütungsberechtigte Antragsteller

Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren kommt nur für Unternehmer in Betracht, die im EU-Ausland ansässig sind.[1] Ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist danach ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betrie...mehr

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Kleinunternehmer / 3 Rechtsfolgen

Kleinunternehmer müssen regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, da ihre Umsatzsteuerzahllast im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und sie üblicherweise – bis Ende 2024 – von der Finanzverwaltung von der Verpflichtung, Voranmeldungen abgegeben zu müssen, befreit werden. Nach den bis Ende 2024 geltenden Bedingungen sind sie aber v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

1.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Durch das JStG 2022[1] wurde erstmals in Deutschland mWv 1.1.2023 ein sog. Nullsteuersatz eingeführt (neuer Absatz 3 in § 12 UStG). Da die Anwendung des neuen ermäßigten Steuersatzes von 0 % auf die begünstigten Umsätze den Vorsteuerabzug aus den damit zusammenhängenden Eingangsumsätzen nicht ausschließt, entfaltet der Nullsteuersatz die gle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Informationsangebote und Verwaltungsregelungen

1.4.1 FAQ, Antwort auf eine Kleine Anfrage und Broschüre Rz. 10 Das BMF hatte bereits am 16.12.2022 auf seiner Homepage (www.bundesfinanzministerium.de) sog. FAQ "Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Fotovoltaikanlagen" mit Fragen und Antworten zur Anwendung des neuen Nullsteuersatzes veröffentlicht. Dieser Frage-Antwort-Katalog wurde nachfolgend mehrfach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Neuanlagen (Erwerb ab 1.1.2023)

8.1.1 Betreiber war bislang kein Unternehmer Rz. 89 Schafft ein bislang nicht als Unternehmer tätiger Betreiber nach dem 31.12.2022 eine sog. Inselanlage zum Nullsteuersatz an, die keinen Strom in das Stromnetz abgibt (z. B. ein sog. Balkonkraftwerk), wird er dadurch – mangels Ausführung von Umsätzen – nicht zum Unternehmer. Einem solchen Betreiber erwachsen durch den Erwerb ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Veräußerung, unentgeltliche Übertragung oder Entnahme von Fotovoltaikanlagen

9.1 Neuanlagen (Erwerb ab 1.1.2023) Rz. 105 Veräußert ein Unternehmer (kein Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG), dessen Unternehmen (unter anderem) im Betrieb einer Fotovoltaikanlage besteht, diese Fotovoltaikanlage oder übereignet er die Anlage unentgeltlich an einen Dritten, ist zunächst zu prüfen, ob es sich um eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. d. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Altanlagen (Erwerb bis 31.12.2022)

9.2.1 Verkauf Rz. 108 Viele Betreiber von Altanlagen (Erwerb bis 31.12.2022), die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, haben auf die (Nicht-)Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 2 UStG verzichtet (Option zur Regelbesteuerung). Sie haben die gesamte Anlage dem Unternehmensvermögen zugeordnet und dementsprechend den vollen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.2 BMF-Schreiben

1.4.2.1 BMF-Einführungsschreiben v. 27.2.2023 Rz. 10c Am 26.1.2023 stellte das BMF den Entwurf eines sog. BMF-Einführungsschreibens "Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Fotovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)" auf seiner Homepage ein.[1] Zu dem Entwurf der Verwaltungsregelung gaben zahlreiche Verbände Stellungnahmen ab, die das BMF teilweise bei der Formul...mehr