Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 35 Die Option erfolgt nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG durch unwiderruflichen Antrag. Das Gesetz verwendet sowohl den Ausdruck "Antrag" als auch "Option". Die Begriffe werden hier dergestalt verstanden, dass der Begriff "Option" aus Sicht der Gesellschaft die genutzte Möglichkeit zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft beschreibt. Die Option ist also ein Gestaltungsrecht,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.2 Ansässigkeit der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 30 § 1a KStG enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit der optierenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. M.E. ist die Optionsausübung deshalb auch für eine ausländische Gesellschaft ohne Inlandsbezug (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, keine inländischen Einkünfte oder Vermögen und keine im Inland ansässigen Gesellschafter) zulässig.[1] Das Gesetz setz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 1.2 Wesentliche Betriebsgrundlage

Immaterielle Wirtschaftsgüter können einzeln oder zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebs bilden.[1] Darauf, ob diese immateriellen Werte selbstständig bilanziert werden können oder ob sie rechtlich besonders geschützt sind, kommt es nicht an.[2] Bedeutung hat dies für die leihweise bzw. unentgeltliche Überlassung im Rahmen e...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / Zusammenfassung

Überblick Weltweit fließen jährlich über 1 Billion US-Dollar in die digitale Transformation – die Umwandlung traditioneller in digitale Geschäftsmodelle. Der größte Teil davon in den USA. Aber auch in Deutschland wird investiert. Jedes zweite deutsche Unternehmen investiert in die Digitalisierung. Überall entstehen Gründerzentren, Unternehmen investieren in IT-Technik und Pe...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 5 Dienstleistungen

Alle Experten sind sich einig, dass es gerade in den Dienstleistungsberufen sehr schnell zu großen Veränderungen kommen wird. Das betrifft insbesondere die Dienstleistungen, die viel mit Zahlen arbeiten. Zur Verdeutlichung: Marketing-Berater, deren Dienstleistung darin besteht, Werbekonzepte anhand von Zahlenkolonnen auszuwerten, werden durch algorithmische Auswertungssysteme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Härtefall

Rz. 9 Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, die grundsätzlich zumutbar ist (s. Rz. 1), muss im jeweiligen Einzelfall für den Stpfl. eine Härte mit sich bringen. Hierbei muss es sich um eine aus der Sache, d. h. der Buchführungstätigkeit, entstehende Härte handeln, also insoweit eine sachliche Unbilligkeit vorliegen.[1] Rz. 9a Eine solche sachliche Unbilligkeit soll z. B. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1.1 Unternehmer

Rz. 5 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung besteht nach § 141 Abs. 1 AO zunächst für gewerbliche Unternehmer. Dies sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S . von § 15 EStG erzielen.[1] Die Gewerblichkeit der Einkünfte ist hierbei nach § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen.[2] Die Unternehmereigenschaft für Zwecke der Anwendung des § 141 AO bestimmt sich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbstständ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.8 Veränderung der Arbeitszeit

Rz. 27 Einstellung und auch Versetzung sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern.[1] Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Veränderung seiner Arbei...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.6 Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

Rz. 24 Gleiches gilt für die Verlängerung von zunächst befristet abgeschlossenen Arbeitsverträgen [1] oder deren Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Eine Ausnahme soll für die Verlängerung eines befristeten Probearbeitsverhältnisses gelten, sofern dem Betriebsrat vor der Einstellung zur Probe mitgeteilt worden ist, der Arbeitnehmer solle bei Bewährung weiterbes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.5 Veränderung der Arbeitszeit

Einstellungen (und auch Versetzungen) sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern. Das BAG[1] vertritt die Auffassung, dass in der Erhöhung des vertraglich vereinbar...mehr

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Pfändung von Lohn / 16 Das Pfändungsschutzkonto nach § 851k ZPO

Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung bargeldlos auf das Girokonto des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens auf dieses Konto. Pfändet nun der Gläubiger auch dieses Girokonto, greift er auf dieses Einkommen des Schuldners zu, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hier nicht mehr besteht. De...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1 Umwandlungen mit Eintragung in ein öffentliches Register (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist das UmwStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006[1] erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Rz. 11 – 18 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8 Neufassung des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG (Abs. 7)

Rz. 68 Durch die Neufassung des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG durch das JStG 2008 v. 10.12.2007[1] wurde die Gewerbesteuerbarkeit eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns innerhalb der fünfjährigen Sperrfrist auch auf das Betriebsvermögen ausgeweitet, das bereits vor der Umwandlung im Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft oder der natürlichen Person vorhanden war. Rz. 69 Na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Weiteranwendung des § 21 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 3 S. 1)

Rz. 35 Einbringungsgeborene Anteile i. S. v. § 21 UmwStG a. F. können nach der Geltung des SEStEG nicht mehr entstehen. Sie entstanden, wenn vor Inkrafttreten des SEStEG ein Betrieb, Teilbetrieb, ein Mitunternehmeranteil oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile eingebracht wurden und dabei von der übernehmenden Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 13 Rückwirkende Geltung des § 8b Abs. 4 KStG (Abs. 11)

Rz. 89 Durch das Gesetz v. 21.3.2013[1] zur Umsetzung des EuGH-Urteils v. 20.10.2011 in der Rechtssache C-284/09 wurde § 8b Abs. 4 KStG insbesondere dahingehend neu gefasst, dass sog. Streubesitzdividenden (bei unmittelbarer Beteiligung von weniger als 10 %) nicht mehr nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei, sondern bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen sind. Auswei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 19 Ausweitung der Verlustausgleichsbeschränkung durch Einfügung des § 2 Abs. 5 UmwStG und Folgeanpassungen in § 9 S. 3 UmwStG und § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG (Abs. 16)

Rz. 102 § 2 Abs. 5 UmwStG (s. § 2 Rz. 182ff.) wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[1] eingefügt und beschränkt auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers die steuerwirksame Realisierung bestimmter stiller Lasten aus Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft. Die Norm enthält weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 14 Einfügung des § 2 Abs. 4 S. 3 bis 6 UmwStG (Abs. 12)

Rz. 92 Durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 2 Abs. 4 UmwStG dahingehend verschärft, dass bei rückwirkender Umwandlung bzw. Einbringung einer Gewinn- auf bzw. in eine Verlustgesellschaft der Ausgleich bzw. die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.2 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Sacheinlagen nach den handelsrechtlichen Umwandlungsvorschriften (§ 20 Abs. 6 S. 1, 2 UmwStG)

Rz. 400 Bei Sacheinlagen nach den handelsrechtlichen Vorschriften, nämlich bei der Verschmelzung nach § 2 UmwG sowie bei der Aufspaltung, der Abspaltung und der Ausgliederung nach § 123 Abs. 1 bis 3 UmwG, knüpft § 20 Abs. 6 S. 1, 2 UmwStG an die handelsrechtliche Rückbeziehung des Umwandlungsstichtags an. Rz. 401 Handelsrechtlich geht das Vermögen des übertragenden Rechtsträg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Letztmalige Anwendung des UmwStG a. F. (Abs. 2)

Rz. 21 Korrespondierend zu dem in Abs. 1 geregelten zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006[1] ist das UmwStG a. F. grundsätzlich nur noch anzuwenden , wenn die Anmeldung zur Eintragung in das Register bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem 13.12.2006 erfolgt war. Rz. 22 – 24 einstweilen frei Rz. 25 Die grundsätzlich letztmali...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 12 Anpassung an die Einführung eines EBITDA-Vortrags (Abs. 10)

Rz. 84 Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. 22.12.2009[1] ist in § 4h Abs. 1 EStG die Möglichkeit aufgenommen worden, ein nicht verbrauchtes EBITDA auf Folgejahre vorzutragen (EBITDA-Vortrag). Rz. 85 Da für den EBITDA-Vortrag bei Umwandlungen und Einbringungen die gleichen Regelungen gelten sollen wie für den Zinsvortrag, wurden die Regelungen zur Behandlung eines etwa...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Körperschaftsteuerpflicht der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 202 Eine spätere Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens muss bei der übernehmenden Gesellschaft der KSt unterliegen; es kann sich dabei auch um eine der deutschen Körperschaftsteuer vergleichbare ausländische Steuer handeln.[1] Rz. 203 Es muss sich mithin um eine Gesellschaft i. S. d. § 1 oder 2 KStG handeln, die nicht von der KSt befreit ist. Allerdings kann die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.3 Insolvenzplanverfahren

Rz. 178 Nach §§ 217ff. InsO können die Folgen einer Insolvenz in einem Insolvenzplan abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden (hierzu allgemein Abschn. 61 VollStrA).[1] Das Insolvenzplanverfahren ist an die Stelle des Vergleichs nach der VerglO und dem Zwangsvergleichsverfahren nach den §§ 173ff. KO getreten. Das Insolvenzplanverfahren soll den Beteiligte...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.4 Ende der Tarifgebundenheit bei Betriebsübergang

Das Ende der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG tritt ein, wenn der Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen Erwerber übertragen wird, der nicht Mitglied im abschließenden Arbeitgeberverband ist. Der automatischen Übertragung der Mitgliedschaft steht regelmäßig § 38 BGB entgegen, soweit die Satzung des Verbandes nicht Abweichendes vorsieht.[1] Bei Vorliegen eines Betriebsüb...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 4.7 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 30 Gesamtrechtsfolge tritt bei natürlichen Personen durch Erbfolge[1], bei Personengesellschaften durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters und Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den verbleibenden Gesellschafter[2] ein. Gesamtrechtsnachfolge tritt außerdem in den Fällen der Verschmelzung[3] und der Vermögensübertragung in Form der Vollübertragung[4] ein. In F...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.4 Wirkung der Rückbeziehung des steuerlichen Übertragungsstichtags (§ 20 Abs. 5 UmwStG)

Rz. 404 Im Fall eines zurückbezogenen steuerlichen Übertragungsstichtags sind die Einkommen des Einbringenden und der übernehmenden Gesellschaft so zu ermitteln, als ob das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen wäre. Die Geschäftsvorfälle im Rückwirkungszeitraum werden auch steuerlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 10 Neueinfügung des § 2 Abs. 4 und Neufassung des § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG (Abs. 9)

Rz. 74 Die Neufassung des § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG beinhaltet lediglich den zusätzlichen Verweis auch auf den neu eingefügten § 2 Abs. 4 UmwStG. Rz. 75 § 2 Abs. 4 UmwStG [1], eingeführt durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[2], soll verhindern, dass durch Ausnutzung der Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 und 2 die Regelungen über den Untergang von Verlusten und von Zinsvorträgen um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.3 Zur Änderung des § 18 UmwStG (Abs. 21)

Rz. 109 Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht vor, dass die Änderungen des § 18 UmwStG erstmals auf Umwandlungen anzuwenden sind, deren steuerlicher Übertragungsstichtag nach dem Tag der Veröffentlichung des Referentenentwurfs liegt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.9 Ausschluss der Verlustnutzung für negative Einkünfte und noch nicht realisierte stille Lasten des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 5)

Rz. 412f Durch den Verweis auf § 2 Abs. 5 werden negative Einkünfte des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum und auf der Ebene des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum entstandene, aber noch nicht realisierte Wertverluste von dem Ausgleich und der Verrechnung mit positiven Einkünften der übernehmenden Gesellschaft ausgeschlossen. Diese Verschärfung kann auch nicht durch di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 9 Neufassung des § 4 Abs. 6 S. 4 bis 6 und Abs. 7 S. 2 UmwStG (Abs. 8)

Rz. 70 Bei der Einführung des Teileinkünfteverfahrens anstelle des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007[1] hatte es der Gesetzgeber versäumt, entsprechende Anpassungen im UmwStG vorzunehmen. Dies wurde mit der Neufassung des § 4 Abs. 6 S. 4 bis 6 und Abs. 7 S. 2 UmwStG durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[2] nachgeholt. Rz. 71 D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.2 Zu den Änderungen der §§ 5 und 13 UmwStG (Abs. 20)

Rz. 108 Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht vor, dass die Änderungen der §§ 5 und 13 UmwStG erstmals auf Umwandlungen anzuwenden sind, deren steuerlicher Übertragungsstichtag nach dem Tag der Verkündung des Änderungsgesetzes liegt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 18 Vorübergehende (coronabedingte) Verlängerung des Rückwirkungszeitraums i. S. d. § 9 S. 3 UmwStG und § 20 Abs. 6 S. 1 und 3 UmwStG (Abs. 15)

Rz. 101 In § 17 Abs. 2 S. 4 UmwG wurde die rückwärts zu berechnende Höchstfrist für den Stichtag der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers von acht auf zwölf Monate verlängert.[1] Über § 2 UmwStG schlägt diese Verlängerung steuerlich auf die Umwandlungen i. S. d. §§ 3, 11 und 15 UmwStG durch. Die §§ 9 und 20 UmwStG sehen dagegen eigene Rückwirkungsfristen vor. Durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21 Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des 2. bis 5. Teils des UmwStG durch Aufhebung des § 1 Abs. 2 UmwStG (Abs. 18)

Rz. 106 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021 (sog. KöMoG)[1] wurde § 1 Abs. 2 UmwStG aufgehoben und § 1 Abs. 4 S. 1 UmwStG ohne inhaltliche Änderung angepasst. Damit wurde die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs nur des 2. bis 5 Teils ("Umwandlungsteil") des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften aufgehoben, sodass nach der Ne...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert / 3 Unterscheidung zwischen originärem und entgeltlich erworbenem Firmenwert

Der Geschäftswert – oder Firmenwert – ist der Wert, "der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswert) der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt".[1] D.h. beim Geschäfts- oder Firmenwert handelt es sich eine Residualgröße, die sich als Differenz zwischen dem zu Zeitwerten ermittelten Nettovermögen des Unternehmens und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 166 Damit der Tatbestand einer steuerbegünstigten Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt ist, muss die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden als Gegenleistung für die Sacheinlage neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewähren. Damit scheiden als steuerbegünstigte Vorgänge mangels Gewährung neuer Gesellschaftsanteile insbesondere aus[1]: die verdeckte S...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.6.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft

Bei Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft besteht grundsätzlich keine Unternehmeridentität; die Kapitalgesellschaft kann die Verluste, die bei der Personengesellschaft entstanden sind, nicht abziehen.[1] Ausnahme: Der den Gewerbebetrieb der Personengesellschaft fortführende alleinige Gesellschafter ist eine Kapitalgesellschaft, oder es handelt sich um einen Formwechsel i. S...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.3 Finanzielle Eingliederung

Als weitere Voraussetzung muss der Organträger in der Weise an der Organgesellschaft beteiligt sein, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.[1] Hierbei wird auf die Anteile an den Stimmrechten abgestellt, nicht auf die kapitalmäßige Beteiligung. Zwar wird dies meist übereinstimmend sein, liegen aber z. B. Vorzugsaktien vor, kann dies in der Praxis differieren. Zudem k...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.9 Kapitalgesellschaften

Bei formwechselnder Umwandlung in eine andere Kapitalgesellschaft bleibt die Unternehmeridentität gewahrt. Bei Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften ist der Verlustabzug bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft ausgeschlossen. Wird eine Körperschaft aufgespalten, geht der Gewerbeverlust nicht auf die übernehmenden Gesellschaften über. Entsprechendes gilt bei Vermögensab...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.10 Betriebe gewerblicher Art

Auch bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) sind Unternehmer- und Unternehmensidentität Voraussetzungen für den Verlustabzug. Hieran mangelt es, wenn ein BgA im Wege der "Gesamtrechtsnachfolge" nach landesrechtlichen Vorschriften auf eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts übergeht. Wandelt eine Gemeinde bestehende Eigenbetriebe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die R...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.2.2 Verlustverwertung bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften/Auflösungsverlust

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war,[1] sowie der Gewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre a...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.6.2 Einbringung des Betriebs einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft

Unternehmeridentität ist nur gegeben, soweit die Gesellschafter identisch sind. Entsprechendes gilt bei Verschmelzung sowie bei formwechselnder Umwandlung, z. B. KG in OHG. Der Gewerbeertrag einer Personengesellschaft, die den Betrieb einer anderen Personengesellschaft im Wege der Verschmelzung aufnimmt, kann jedenfalls um den Gewerbeverlust gekürzt werden, den diese Persone...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.5 Steuerliche Folgen der Liquidation für die Anteilseigner

Der Liquidationserlös ist beim Gesellschafter aufzuteilen in steuerpflichtige Kapitalerträge[1] und Kapitalrückflüsse, die keine Kapitalerträge darstellen. Steuerpflichtig sind alle Bezüge im Rahmen des Liquidationsverfahrens mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital aus dem steuerlichen Einlagekonto sowie von Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens

Die Schlussverteilung des Vermögens umfasst die Rückzahlung des Nennkapitals sowie die Rückzahlung des übrigen Eigenkapitals. Bei der Vermögensverteilung gilt das übrige Eigenkapital als vor dem Nennkapital ausgezahlt. Es existiert insoweit kein Wahlrecht.[1] Vermögensverteilung ist keine Nennkapitalrückzahlung Die Vermögensverteilung ist, soweit sie nicht als Nennkapitalrückza...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.2 Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, aufgrund dessen die Gegenseite nicht leistet, muss die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Die Zwangsvollstreckung wird jedoch erst aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Titels durchgeführt.[1] Die Vollstreckungsklausel ist der auf der Urteilsausfertigung oder dem sonstigen Titel hinzugesetzte Vermerk: ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EU-Entwaldungsverordnung (E... / 1.1 EU möchte Entwaldung stoppen

10 Mio. Hektar globale Waldfläche gehen jährlich verloren und davon 90 % an die Ausweitung der Landwirtschaft: Die Nachfrage an Naturrohstoffen wie Kaffee, Kakao, Kautschuk oder Soja kostet wertvollen Boden. Die großflächige Umwandlung von Wald in landwirtschaftlich genutzte Fläche, die sogenannte Entwaldung, wirkt sich negativ auf die betroffenen Ökosysteme aus. Die Folgen:...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.1 Umsetzungsstufe 1 (mit der Bereitstellung)

Rz. 5 Die Akte kann Daten (§ 341 Abs. 2 Nr. 1, 6 bis 9, 11, 12 und 15 ) bereitstellen, die der Versicherte selbst in seiner Patientenakte speichert (z. B. medizinische Informationen, Gesundheitsdaten, Hinweise auf Patientenverfügungen, Abschriften der Patientenakte nach § 630g Abs. 2 Satz 1 BGB; Nr. 1 Buchst. a). Grundlage sind die Ende 2018 von der gematik veröffentlichten I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.2.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

Diese Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG, denn der grundstücksübertragende Gesamthänder verliert seine Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft und damit auch am Grundstück. Nach Maßgabe der spezifischen grunderwerbsteuerlichen Zuordnung ändert sich als Folge einer heterogenen form...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.1.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung der grundstückserwerbenden Gesamthand in eine andere Gesamthand lässt die gesamthänderische Mitberechtigung unberührt. Der Tatbestand des § 5 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ist nicht erfüllt und der formgewechselte Rechtsträger führt eine bereits laufende Überwachungsfrist von 10 Jahren fort.mehr