Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.2.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt nicht zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Der formgewechselte Rechtsträger führt eine laufende 10-Jahresfrist fort. Nachfolgende mittelbare Gesellschafterwechsel sind nur bei doppelstöckigen Personengesellschaften von Bedeutung. Praxis-Beispiel Formwechse...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.1.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

Die heterogene formwech­selnde Umwandlung der grund­stück­s­er­wer­benden Gesamthand in eine Kapital­ge­sell­schaft führt zu einer rückwir­kenden Versagung der Steuer­ver­güns­tigung, da die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand entfällt. Praxis-Beispiel Umwandlung einer OHG in eine GmbH[1] A überträgt ein Grundstück auf eine OHG, an deren Vermögen er und B zu jeweils 50 % be...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3 Formwechselnde Umwandlung

Für die Beurteilung der Frage, ob eine gewährte Steuervergünstigung nachträglich zu versagen ist, ist von Bedeutung, ob es sich um eine homogene, z. B. der Formwechsel einer OHG in eine KG, oder heterogene (Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft) formwechselnde Umwandlung handelt und ob die grundstückserwerbende oder grundstücksübertragende Gesamthan...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.2 Formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders

5.3.2.1 Homogene formwechselnde Umwandlung Die homogene formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt nicht zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Der formgewechselte Rechtsträger führt eine laufende 10-Jahresfrist fort. Nachfolgende mittelbare Gesellschafterwechsel sind nur bei doppelstöckigen Personengesellschafte...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.1 Formwechselnde Umwandlung der grundstückserwerbenden Gesamthand

5.3.1.1 Homogene formwechselnde Umwandlung Die homogene formwechselnde Umwandlung der grundstückserwerbenden Gesamthand in eine andere Gesamthand lässt die gesamthänderische Mitberechtigung unberührt. Der Tatbestand des § 5 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ist nicht erfüllt und der formgewechselte Rechtsträger führt eine bereits laufende Überwachungsfrist von 10 Jahren fort. 5.3.1.2 Heter...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.7 Umwandlung einer mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung und umgekehrt

Wird innerhalb der maßgeblichen 10-Jahresfrist die Beteiligung an der erwerbenden Gesamthand von einer, über eine oder mehrere Gesamthandgemeinschaften bestehenden, mittelbaren zu einer unmittelbaren Beteiligung verstärkt, findet § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG keine Anwendung. Eine Abschwächung von einer unmittelbaren zu einer mittelbaren Beteiligung führt j...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.1 Allgemeines

Die gewährte Vergünstigung ist rückwirkend zu versagen, soweit sich innerhalb von 10 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des übertragenden Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert.[1] Diese Regelung dient der Vermeidung von Steuerumgehungen. Bei der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist ohne Bedeutung, ...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand.[4] Achtung Übertragung von Gesellschaftsanteilen[5] Die Anwendung von § 5 GrEStG ist nicht auf die Übertragung von Grundstücken von einem Gesamthänder auf die Gesamthandsgemeinschaft b...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 2.3 Weitere Alternativen

Der Vollständigkeit halber werden hier auch noch vergleichbare Möglichkeiten zu einem Verkauf bzw. Erwerb von GmbH-Anteilen aufgeführt: Merger Hierbei handelt es sich um einen Unternehmenszusammenschluss, wobei typischerweise eines der beteiligten Unternehmen untergeht. Dies erfolgt durch eine Umwandlung oder eine Verschmelzung. Eine Verschmelzung kann auch in der Weise erfolg...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 4.3 Tatsächliche Durchführung

Die steuerliche Anerkennung der Tantiemevereinbarung erfordert weiterhin, dass die Vereinbarung auch tatsächlich durchgeführt, d. h. nach den vertraglichen Abmachungen verfahren wird. Dies gilt insbesondere für die Auszahlung der Tantieme. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Tantieme mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig und sollte unmittel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nach Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

Leitsatz Bei einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ist der Vermögenszugang bei der Personengesellschaft aufgrund der umwandlungssteuerrechtlichen Abweichungen vom Zivilrecht und des § 4 Abs. 4a EStG steuerlich als (fingierte) Einlage und damit als eine bei der Berechnung der Überentnahme im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigende Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.4 Arbeitslohn gemäß tatsächlicher Leistung

Wesentlich ist die Vereinbarung über die Höhe des an den Ehegatten/Lebenspartner zu zahlenden Arbeitslohns. Regelmäßig wird ein Arbeitslohn gezahlt werden, den ein fremder Arbeitnehmer bei gleichem Umfang und gleicher Art der Tätigkeit erhalten würde.[1] Abweichend kann aber auch ein niedrigerer Arbeitslohn als üblich vereinbart werden, es sei denn, dass er so unüblich niedri...mehr

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PV-Anlage: Speichertechnik / 1 Stromspeicherarten

Solargeneratoren erzeugen Gleichstrom (direct current – DC), der zur Nutzung im Haushalt oder zur Einspeisung ins Netz in Wechselstrom (alternative current – AC) umgewandelt werden muss. Bei Speichersystemen unterscheidet man grundsätzlich danach, ob es auf der DC- oder der AC-Seite angeschlossen wird. AC-gekoppeltes System Bei einem AC-gekoppelten System wird der Solarstrom z...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lärm und Lärmschutz / 5.2 Lärmminderung bei der Schallausbreitung

Um eine Lärmminderung bei der Schallausbreitung zu erreichen, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Körperschalldämmung, Schalldämpfung, Kapselung, Abschirmung, bauliche Maßnahmen und raumakustische Maßnahmen. Die Körperschalldämmung kann zur Lärmminderung beitragen, indem eine schwingungs- und körperschallgedämmte Maschinenaufstellung erfolgt, schwere resonanzfreie Fu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lärm und Lärmschutz / 2 Gesundheitsgefährdung durch Lärm

Bei der Schallwahrnehmung beim Menschen wird der Schall von der Ohrmuschel eingefangen. Über den äußeren Gehörgang gelangt der Schall zum Trommelfell und versetzt dieses in Schwingungen. Die winzigen Gehörknöchelchen Hammer, Amboss und Steigbügel (kleinster Knochen des Menschen; nur halb so groß wie ein Reiskorn) nehmen die Schwingungen auf. Der Steigbügel überträgt die Schw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.3 Haftungsminderung

Rz. 302 Ähnlich wie bei der Einlageminderung kann auch die Haftungsminderung zu einem nachträglichen Fortfall des bisherigen Ausgleichs von Gesellschaftsverlusten führen. Dem Kommanditisten ist dann der Betrag der Minderung der Haftsumme als Gewinn zuzurechnen; dieser Gewinn ist allerdings zu kürzen um Zahlungen, die aufgrund der Haftung tatsächlich geleistet worden sind. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.2 Zeitpunkt für die Bestimmung des Kapitalkontos

Rz. 169 Maßgebend für den Stand des Kapitalkontos ist jeweils das Ende eines Wirtschaftsjahres, für das dem Kommanditisten ein Verlustanteil zuzurechnen ist.[1] Es gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Ein Zwischenstand im Lauf des Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt. Während Entnahmen und Einlagen des genannten Zeitraums einzubeziehen sind, gilt das nicht für einen Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.8 Formwechsel/Option zur Körperschaftsteuer

Rz. 376b Nicht vergleichbar mit den oben genannten Statuswechseln ist der Formwechsel der KG in eine Kapitalgesellschaft. Hier gilt es zu beachten, dass bei Umwandlung einer KG in eine GmbH die verrechenbaren Verluste untergehen.[1] Das bedeutet insbesondere, dass bei späterer Veräußerung der GmbH-Anteile des früheren Kommanditisten eine Verrechnung des Gewinns mit dessen vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Gem. § 62 Abs. 3 muss das bei den Jugendlichen und Auszubildenden in der Minderheit befindliche Geschlecht seinem zahlenmäßigen Verhältnis entsprechend in der JAV repräsentiert sein. Diese Regelung, die durch das BetrVerf-ReformG 2001 vom 23.7.2001[1] eingeführt worden ist, entspricht der Regelung in § 15 Abs. 2 BetrVG und ist im Gegensatz zu der bis dahin geltenden Re...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 5.3 Grundstücksübertragungen ohne Aufdeckung der stillen Reserven

Häufig ruht ein Großteil der stillen Reserven eines Unternehmens in den Betriebsgrundstücken und in selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern. Die Übertragung eines Grundstücks kann ausnahmsweise ohne Aufdeckung der stillen Reserven erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG für die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern zum Buchwert erfüllt sind, eine ...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag erläutert neben allgemeinen Ansatzregeln mögliche Zuordnungsentscheidungen und Wahlrechte bei Grundstücken und Grundstücksteilen. Er zeigt die Behandlung von Betriebsgrundstücken bei Personengesellschaften auf und gibt Hinweise zur Bewertung und der Abzugsfähigkeit von Grundstückskosten. Ferner behandelt er Varianten und Folgen bei Beendigung der Zug...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.5 Schädlicher Erwerb

Grundsätzlich sind alle entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerbe von Anteilen an einer Körperschaft als maßgebende Tatbestände zu werten. Dies ist die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital oder (mangels Kapitalanteilen) von Mitgliedschafts- oder Stimmrechten. Zudem zieht die Finanzverwaltung auch noch andere Formen als vergleichbare Fallvarianten heran.[1] Danach...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.1 Verlustabzug einer Körperschaft

Die steuerliche Behandlung von Verlusten ist bei Körperschaften nahezu identisch mit den Regelungen der Einkommensteuer in § 10d EStG. So ist ein Verlust ebenfalls zurücktragbar (Verlustrücktrag) und der verbleibende Restbetrag wird auf künftige Jahre vorgetragen (Verlustvortrag). Ein Verlustrücktrag war in das Vorjahr (vorangegangene) Jahr möglich, also z. B. ein Rücktrag de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.3 Umwandlung im Sinne des zweiten oder vierten Teils des UmwStG

Tz. 222 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 21 Abs 2 S 6, 3 Alt UmwStG enthält eine Stundungsbeschränkung im Fall einer erfolgten Umwandlung nach dem "zweiten oder vierten Teil des Gesetzes" (dh des UmwStG). Das UmwStG selbst enthält keine Bestimmungen zu den hr-lichen und zivilrechtlichen Grundlagen von Umwandlungsformen. Eine "Umwandlung iSd UmwStG" gibt es daher nicht (s § 1 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3 Beendigung der Stundung durch Umwandlung der Kapitalgesellschaft

9.5.4.3.1 Gesetzesänderung Tz. 220 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Durch das StBereinG 1999 wurde in § 21 Abs 2 S 6 UmwStG ein Satzteil als dritte Alt angefügt. Danach wird eine Stundung gem § 21 Abs 2 S 3 UmwStG beendet, wenn "eine Umwandlung iSd Zweiten oder Vierten Teils des Gesetzes erfolgt ist". Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine Entscheidung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.2 Erstmalige Anwendung

Tz. 221 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Beendigung der Stundung wegen der Umwandlung der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, ist gem § 27 Abs 4c S 1 UmwStG erstmals zu veranlassen, wenn die Vorgänge nach dem 31.12.1999 erfolgen. Die Anwendungsregelung ist sprachlich ungenau und daher auslegungsbedürftig. Im Einzelnen gilt Folgendes: Umwandlungsbeschluss nach dem 31.12.1999 (N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.4 Zeitpunkt der Stundungsbeendigung

Tz. 225 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Rechtsfolge des § 21 Abs 2 S 5 UmwStG (nämlich die Beendigung der Stundung) tritt gem § 21 Abs 2 S 6, 3. Alt UmwStG ein, wenn eine Umwandlung "erfolgt" ist. Mit erfolgter Umwandlung könnte die stliche Wirksamkeit oder der hr-liche Abschluss des (Umwandlungs-)Vorgangs gemeint sein. Im ersten Fall käme es auf den stlichen Übertragungsstic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Umwandlungsfälle

Tz. 60 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein echter Formwechsel nach dem UmwG ist für Stiftungen nicht vorgesehen (s Tz 15). Jedoch wird auch dann von Umwandlung einer Stiftung gesprochen, wenn eine Stiftung durch Satzungsänderung ihr Grundstockvermögen nicht mehr ewig zu erhalten hat (Ewigkeitsstiftung), sondern nach § 80 Abs 2 S 2 BGB verbrauchen darf (Verbrauchsstiftung) und umg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.1 Gesetzesänderung

Tz. 220 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Durch das StBereinG 1999 wurde in § 21 Abs 2 S 6 UmwStG ein Satzteil als dritte Alt angefügt. Danach wird eine Stundung gem § 21 Abs 2 S 3 UmwStG beendet, wenn "eine Umwandlung iSd Zweiten oder Vierten Teils des Gesetzes erfolgt ist". Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine Entscheidung des BFH, der es in diesen Fäll...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Sitzverlegung und Umwandlungsrecht

Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nimmt eine Stiftung ausl Rechts lediglich am inl Rechtsverkehr teil, ohne ihren Verwaltungssitz ins Inl zu verlegen, bleibt diese nach ausl Recht rechtsfähig (s Urt OLG Stuttgart v 09.06.1964, NJW 1965, 1139 und OLG München v 08.04.2009, ZEV 2009, 512). Tz. 13 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Verlegt eine ausl Stiftung ihren Verwaltungssitz (tats T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.1 Ewigkeitsstiftung und Verbrauchsstiftung

Tz. 62 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung stellt auf Ebene der st-begünstigten Stiftung regelmäßig lediglich eine zivilrechtliche Satzungsänderung dar. Es wird keine neue Stiftung errichtet. Mangels Auflösung entsteht rechtlich keine Anfallsberechtigung. Stlich ist dieser identitätswahrenden Satzungsänderung zu folgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.1 Beendigung der Stundung durch Veräußerung

Tz. 217 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Stundung wird gem § 21 Abs 2 S 5 UmwStG beendet, wenn die Anteile während des Stundungszeitraums veräußert werden. Der Zeitpunkt der Veräußerung, dh der Übergang des wirtsch Eigentums an den Anteilen, ist maßgebend. Der Begriff der Veräußerung ist unter Beachtung des besonderen Zwecks der Vorschrift zu verstehen. Dieser besteht darin, in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 51. UmwStG

Rn. 75 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Auf die nach § 7 S 1 UmwStG zu fingierenden Einkünfte nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG bei Umwandlungen von KapGes auf PersGes ist die AbgSt anwendbar, wenn die Anteile zum steuerlichen PV gehören und nicht nach § 5 Abs 2 UmwStG als in das BV eingelegt gelten (UmwStE, BMF vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 Tz 07.07; zum KapSt-Einbehalt in diesen Fä...mehr

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Vor §§ 7–14 / 2. Definition der aktiven Einkünfte (§ 8 Abs. 1)

Rz. 89 [Autor/Stand] Festhalten am Konzept des Aktivkatalogs. Art. 7 Abs. 2 ATAD enthält mit einem Einkünftekatalog und einem Principal Purpose Test zwei alternative Konzepte zur Definition der passiven Einkünfte (Rz. 22). Das ATADUmsG v. 25.6.2021 folgt diesem nicht, sondern es werden – wie bisher – aktive Einkünfte definiert, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterli...mehr

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Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.2 Nicht rechtsfähige Stiftung und rechtsfähige Stiftung

Tz. 66 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eine ges Regelung zur "Umwandlung" einer nicht rechtsfähigen Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung existiert nicht (s Tz 17). Nach dem Urt des BFH v 11.02.2015 (BStBl II 2015, 545) kann zur Überbrückung der Interimsphase zwischen Stiftungsgeschäft und Anerkennung der rechtsfähigen Stiftung (zu Lebzeiten) eine zeitweilige nicht rechtsfähige ...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 1. Keine hälftige Berechtigung beim Gemeinschaftskonto

Ein anderes als die Halbteilung ist allerdings nicht etwa dadurch vereinbart, dass das Guthaben ganz oder überwiegend von einem der Kontoinhaber einbezahlt worden ist oder aus dessen Gehalt stammt.[2] Aber natürlich können die Umstände des Einzelfalls zu einer anderen Beurteilung führen: wenn Geld aus der Erbschaft eines Ehegatten oder der Veräußerung einer im Alleineigentum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 (Sonder-)Regelungen für einbringungsgeborene Anteile

Fiktive StPflicht für Anteile des Hoheits-/Verwaltungsvermögen (§ 21 Abs 3 UmwStG) Tz. 226 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stillen Reserven einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG sind gem § 21 Abs 3 UmwStG auch dann st-verstrickt, wenn AE eine jur Pers d öff Rechts ist und die Anteile nicht zum BV eines BgA gehören oder, wenn AE eine stbefreite Kö, Pers-Verein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Einführung eines Feststellungsverfahrens

Tz. 92 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach Bekanntwerden der BFH-Rspr zur "Infektionstheorie" (s Tz 39–41) gab es in der Besteuerungspraxis zunächst keine Möglichkeit, die rechtliche Umsetzung dieser Rspr zur Verlagerung stiller Reserven bei Kap-Erhöhungen und Gründungen von Kap-Ges und somit die Entstehung von "derivativen" oder "infizierten" einbringungsgeborenen Anteilen zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Grundsätze

Tz. 14 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Möglichkeiten der Entstehung und des Erwerbs von einbringungsgeborenen Anteilen iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG sind vielfältig. Der AE von Anteilen kann diese selbst durch Einbringung oder Umwandlung erworben haben (originärer Erwerb) oder als Rechtsnachfolger durch unentgeltlichen Erwerb die St-Verstrickung der Anteile fortführen oder als AE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Formwechsel von Kapitalgesellschaften

Tz. 19 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Formwechsel der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, in eine Kap-Ges anderer Rechtsform hat grds keine Auswirkungen auf die St-Verstrickung der Anteile nach § 21 UmwStG. Wird eine GmbH in eine AG oder umgekehrt formgewechselt, hält der AE statt einbringungsgeborener GmbH-Anteile fortan einbringungsgeborene Aktien un...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Sonderfall: Post- und transmortale Kontovollmacht

Rz. 91 Grundsätzlich hat die Bank, wenn von einer post- oder transmortalen Kontovollmacht[149] Gebrauch gemacht wird,[150] die ihr erteilten Weisungen unverzüglich und vorbehaltlos zu erfüllen, und zwar unabhängig davon, ob zugleich eine bankeigene Vollmacht vorliegt oder nicht. Insbesondere ist die Bank nicht berechtigt oder verpflichtet, die Zustimmung des Erben abzuwarten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.1 Grundsätze der Entstrickung und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 152 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG sind die stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen aufzulösen und zu versteuern, "wenn das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen wird". Der Tatbestand ist unabhängig von der Pers des AE und von der Tatsache, ob die einbringungsgeborene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Veräußerung von Anteilen mit unterschiedlichen Anschaffungskosten

Tz. 86 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der StPfl nur einbringungsgeborene Anteile an einer Kap-Ges, die er aber zu vd Zeitpunkten und zu unterschiedlichen AK erworben hat, kann der AE bei der Veräußerung nur eines Teils seiner Beteiligung wählen, welche Anteile oder Teile davon er veräußert. In diesem Fall sind für die Ermittlung eines VG die tats AK dieses vom AE bestimmten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / 7 Dachterrasse

Die Dachterrasse ist grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, kann aber durch Teilungserklärung zu Sondereigentum erklärt werden. Praxis-Beispiel Abgrenzung Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum Das Sondereigentum an einer Dachterrasse erstreckt sich jedoch allenfalls auf den Bodenbelag und die Innenseiten der Brüstungen; die darunterliegenden Schichten der Abdichtung und Isoli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / 3 Dachboden/Speicherausbau

Dachböden oder Speicher dürfen regelmäßig nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.[1] Die Umwandlung eines Speicherraums stellt eine bauliche Veränderung sowie eine Änderung der nach der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vorgegebenen Zweckbestimmung dar. Der Ausbau in einen Wohnraum bedarf bezüglich des Elements der baulichen Veränderung zwar nur eines mehrheitlichen Gestat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.4 Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts

Rz. 9 Für die Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts gilt die Sonderregelung in § 12 Abs. 4, die durch das Inkrafttreten des SGB XIV zum 1.1.2024 und zuvor durch das 6. SGGÄndG redaktionell und inhaltlich geändert worden ist. Die letztgenannte redaktionelle Änderung betraf die terminologische Anpassung an das SGB IX. Inh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Identitätswahrende Umwandlung von Personenhandelsgesellschaften

Rn. 100 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 214 Abs. 1 UmwG kann eine PersG durch einen Formwechsel lediglich die Rechtsform einer KapG oder eG erhalten. Dies schließt jedoch die bereits vor Inkrafttreten des UmwG anerkannte formwechselnde Umwandlung einer PersG in eine andere PersG mit vergleichbarer Gesellschaftsstruktur, gleichem Zweck, gleichem Gesellschafterbestand und gl...mehr