Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 17.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 20.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 21.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2025 / 2.8.6 Pauschalierung von Gruppenunfallversicherungsbeiträgen

Von den Beiträgen für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 20 % der Beiträge erheben, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind und der Durchschnittsbetrag pro begünstigten Arbeitnehmer (ohne Versicherungsteuer) bislang 100 EUR im Kalenderjahr nicht übersteig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 9.2 Unfallversicherung/Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Unfallversicherung reguliert mit einer Geldentschädigung (Kapital und/oder Invaliditätsrente), wenn Versicherte bedingt durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Der Unfallbegriff im Versicherungssinn umfasst nahezu alle Tätigkeiten, die Versicherte ausüben. Ganz gleich, ob Versicherte einen Schaden bei der Arbeit, beim Sport oder im Haushalt erl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 3.4.5 Meldung beim Unfallversicherungsträger

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 SGB VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erleichtert Existenzgründern die Anmeldung. Oftmals ist Exis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherung ist Teil eines umfassenden Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialversicherung erfasst den weit überwiegenden Teil der Erwerbstätigen, insbesondere die abhängig Beschäftigten. Im Hinblick auf ihre Ausgaben entfällt auf die Sozialversicherung der mit Abstand größte Anteil am gesamten Sozialbudget. Fast 2/3 aller Sozialausgaben en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 4 Freiwillig Versicherte

Freiwillig Versicherte zahlen ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung an den jeweils zuständigen Versicherungsträger. Die Beiträge freiwillig krankenversicherter Arbeitnehmer können mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse gezahlt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung vom Arbeitgeber mit der Krankenkasse getroffen worden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.6 Unternehmer und Selbstständige

Unternehmer zahlen die Beiträge zur Unfallversicherung für die eigene Versicherung[1] und für die Versicherung der Beschäftigten an die Berufsgenossenschaft, sobald der Beitragsbescheid erteilt ist.[2] In der Rentenversicherung zahlen versicherungspflichtige Selbstständige den Rentenversicherungsbeitrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem in der Beitragszahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Unfallversicherung

A. Einführung Rz. 1 Die Unfallversicherung hat nicht nur die Aufgabe, Risiken für den Fall ihrer Eintrittspflicht abzusichern. Vielmehr erstrecken sich die gesetzlichen Aufgaben der Unfallversicherung auch auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles leistet die Unfallversicherung Schadenausgleich für die Heilbehandl...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / m) Unfallversicherung

Rz. 820 Der Fremdgeschäftsführer und der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer, die in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, sind kraft Gesetzes Beteiligte in der gesetzlichen Unfallversicherung und damit auch vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz umfasst.[1812] Ungeachtet dessen entspricht es allgemeiner Üblichkeit, dass die Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 3. Ausnahme: Unfallversicherung

Rz. 83 Auch geringfügig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig. Der Anwendungsbereich erfasst in § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII "Beschäftigte" ohne Differenzierung nach einer etwaigen Geringfügigkeit.mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / III. Unfallversicherung

Rz. 21 Geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten sind gesetzlich unfallversichert. Der zuständige Unfallversicherungsträger wird von der Minijob-Zentrale automatisch informiert, sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe eingeht. Seit dem 1.1.2016 müssen Arbeitgeber für jeden in der Unfallversicherung versicherten Beschäftigten eine besondere UV-Jahresmeldung er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Versicherungsrecht / IX. Unfallversicherung

Rz. 57 Rechtsgrundlagen sind die §§ 178 und 191 VVG sowie die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 94, AUB 99, AUB 2008 und AUB 2010). Bei der Unfallversicherung handelt es sich, ebenso wie bei der Lebensversicherung, um eine Summenversicherung. Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erlischt die Unfallversicherung, der Unfallversicherer ist jedoch eintrittspflichti...mehr

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§ 25 Unfallversicherung / A. Einführung

Rz. 1 Die Unfallversicherung hat nicht nur die Aufgabe, Risiken für den Fall ihrer Eintrittspflicht abzusichern. Vielmehr erstrecken sich die gesetzlichen Aufgaben der Unfallversicherung auch auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles leistet die Unfallversicherung Schadenausgleich für die Heilbehandlung, die Maßn...mehr

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§ 25 Unfallversicherung / C. Beitragspflicht

Rz. 10 Beitragspflichtig sind in der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich die Unternehmer für die in ihrem Unternehmen beschäftigten Versicherten, § 150 Abs. 1 SGB VII.mehr

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§ 25 Unfallversicherung / B. Versicherte

Rz. 5 Der versicherte Personenkreis definiert sich nach §§ 2 ff. SGB VII. Rz. 6 Versichert sind insbesondere Beschäftigte, § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Beschäftigung ist gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Rz. 7 Besonderheiten für Teilzeitbeschäftigte bestehen nicht. Das Gesetz sieht auch keine Geringfügigkeitsgrenze vor...mehr

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§ 25 Unfallversicherung / D. Beitragshöhe

Rz. 11 Anders als in den übrigen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist die Beitragshöhe für die gesetzliche Unfallversicherung nicht im Voraus festgelegt. Die Beiträge werden vielmehr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsansprüche dem Grunde nach entstanden sind, im Wege der Umlage festgesetzt, § 152 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Rz. 12 Die gesetzliche Unfallve...mehr

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§ 25 Unfallversicherung / E. Rechtsweg

Rz. 24 Gegen den Feststellungsbescheid, mit dem die Gefahrklassen festgestellt werden, gegen den Zuständigkeitsbescheid, mit dem sich eine Berufsgenossenschaft für zuständig erklärt, sowie gegen die einzelnen Beitragsbescheide ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln insbesondere des SGB X. Rz. 25 Bleibt der Widerspruch erfolglos, ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / jj) Versicherungen, § 10

Rz. 686 Zur Bestimmung des Bedarfs an zusätzlichen Versicherungen für den entsandten Arbeitnehmer ist vor allem entscheidend, ob für die Dauer des Auslandseinsatzes der Arbeitnehmer in die deutsche Sozialversicherung einbezogen bleibt oder nicht.[1462] Grds. gelten die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung in der deutschen Sozialversicherung aufgrund d...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Beiträge zur Sozialversicherung

Rz. 84 Sind die (weitgehend fehlenden) Versicherungspflichten der entgeltgeringfügig und der zeitgeringfügig Beschäftigten mit Ausnahme der Rentenversicherung identisch, so unterscheiden sich die Beitragspflichten erheblich. Rz. 85 Keine Unterschiede bestehen allerdings auch insoweit betreffend die Unfallversicherung sowie betreffend die Pflege- und die Arbeitslosenversicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / III. Beitragsbemessung

Rz. 14 Nach Wegfall des früheren Rentenversicherungsnachteils (dazu bereits oben Rdn 9 sowie unten Rdn 31) liegt die einzige Besonderheit der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midi-Job) in der Höhe und der Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt bleibt der prozentuale Gesamtsozialversi...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / C. Die wichtigsten Versicherungszweige

Rz. 24 In den meisten Fällen dürfte es sinnvoll sein, bestehende Versicherungsverträge zunächst bis zur Beendigung der Erbengemeinschaft fortzusetzen. Etwas anderes gilt nur für diejenigen Versicherungszweige, die für die Erbengemeinschaft und die Nachlassverwaltung völlig sinnlos sind oder für solche Verträge, bei denen das versicherte Risiko mit dem Tod des Erblassers sofo...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Fälligkeit der Beitragsansprüche

Rz. 13 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird gem. § 23 Abs. 1 S. 1–2 SGB IV entsprechend den Regelungen der Satzung der Kranken- und Pflegekassen fällig, spätestens aber – da es sich um Beiträge handelt, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind – am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Beschäftigungsmonats. Steht zu diesem Zeitpunkt de...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / IV. Mehrfachversicherung (§ 78 VVG)

Rz. 10 Eine Mehrfachversicherung besteht, wenn dasselbe Risiko mehrfach versichert ist. Wird eine Mehrfachversicherung aus Bereicherungsabsicht abgeschlossen, ist jeder Versicherungsvertrag nichtig, die Versicherer dürfen die gezahlten Prämien behalten (§ 78 Abs. 3 VVG). Das Verbot der Mehrfachversicherung gilt für die gesamte Schadenversicherung, nicht jedoch für die Summen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Wahlrecht des Arbeitgebers bei Entgeltgeringfügigkeit

Rz. 100 Für die Besteuerung entgeltgeringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bestehen drei verschiedene Möglichkeiten:mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 3. Rechtsfolge nicht rechtzeitiger Beitragszahlung

Rz. 18 Werden fällige Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, so fallen Säumniszuschläge an. Für jeden angefangenen Monat (!) der Säumnis ist ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrages zu zahlen, wobei der rückständige Betrag auf 50 EUR nach unten abgerundet wird. Bei einem rückständigen Betrag unter 150 EUR ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser geson...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 4. Ansprüche auf Versicherungsleistungen

Rz. 83 Ansprüche des Erblassers auf Versicherungsleistungen gehören ebenfalls in die Insolvenzmasse. Solche können sich vor allem aus einer Lebens- oder Unfallversicherung ergeben. Bei einer Lebensversicherung gehören Ansprüche auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall, die dem Schuldner als Versicherungsnehmer oder aufgrund eines unwiderruflichen Bezugsrechts zuste...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Rz. 122 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind vor allem die komplizierten Zusammenrechnungsregelungen ein wichtiges Beratungselement. Arbeitgeber wie Berater sind dabei auf Informationen angewiesen, die nur der Beschäftigte selbst kennt und also preisgeben muss. Das ist bisweilen nicht ganz einfach, nicht erst seit der Erstarkung des allgemeinen Bewusstseins für Da...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Statistisch gesehen entfallen auf jeden Bundesbürger etwa sechs Versicherungsverträge. Die Rechte und Pflichten aus den Versicherungsverträgen eines Erblassers gehen im Wege der Universalsukzession gemäß § 1922 BGB unverändert auf den oder die Erben über. Weder im BGB noch im VVG gibt es besondere Bestimmungen über die Vererblichkeit von Versicherungsverträgen. Rz. 2 Di...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Personenschäden

Rz. 1023 Schädigt ein Arbeitnehmer einen Arbeitskollegen bei betrieblicher Tätigkeit, kann seine Haftung für den Personenschaden (einschließlich Schmerzensgeld) gem. § 105 Abs. 1 SGB VII ausgeschlossen sein.[2392] Dieser Haftungsausschluss kommt zum Zuge, wenn der Personenschaden auf einem Versicherungsfall (§ 7 SGB VII) beruht und der Arbeitnehmer diesen nicht vorsätzlich[2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Versicherungsrecht / III. Beteiligte

Rz. 7 Versicherer und Versicherungsnehmer sind die Vertragsparteien, es können aber auch Dritte in Rechte und Pflichten des Vertrages einbezogen werden. Bei der Versicherung für fremde Rechnung (§ 43 VVG) handelt es sich um einen Vertrag zugunsten eines Dritten ( § 328 BGB). Rz. 8 Die in den Schutzbereich des Versicherungsvertrages einbezogenen Dritten sind Versicherte, die zwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / I. Träger des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 33 Das bis zum Inkrafttreten der "Hartz-Gesetze" in Privathaushalten alternativ für versicherungsfreie geringfügige wie auch für versicherungspflichtige Beschäftigungen Anwendung findende Haushaltsscheckverfahren ist seit dem 1.4.2003 nur noch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten anzuwenden. Es ist obligatorisch, d.h. es ist dem Arbeitgeber nunmehr verweh...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Sozialrecht / I. Systematik des Sozialrechts

Rz. 1 Das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG gebietet es dem Gesetzgeber, den sozialen Rechten und Bedürfnissen der Bürger zu entsprechen. Diese Rechte sind im Wesentlichen in den Sozialgesetzbüchern I bis XII und XIV kodifiziert worden. Dabei bildet das SGB I den allgemeinen Teil dieses Regelungskomplexes und legt die Grundsätze der folgenden Bücher des SGB fest. Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Sozialversicherungsbei... / D. Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 49 Übt ein Arbeitnehmer mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aus (wie es bei Teilzeitverhältnissen auch ohne Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ohne Weiteres möglich ist), wird jedes dieser Arbeitsverhältnisse für sich nach den soeben beschriebenen Modalitäten abgerechnet. Rz. 50 Komplizierter kann es werden, wenn (sozialversicherungspflichtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1024 Auch die Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern weist Besonderheiten im Vergleich zu den allgemeinen Grundsätzen des BGB auf.[2395] Bei Personenschäden ist der Haftungsausschluss des § 104 SGB VII zu beachten.[2396] Ausgeschlossen ist danach insbesondere die Haftung des Arbeitgebers[2397] für Arbeitsunfälle, die zur Verletzung oder zum Tod des Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Unfallschäden

Rz. 615 Erleidet der Arbeitnehmer im Rahmen der Berufsausübung unfreiwillig Schäden an seinem Eigentum, insbesondere bei einem Verkehrsunfall mit dem eigenen Fahrzeug, hängt die Erstattungsfähigkeit des erlittenen Schadens davon ab, ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug zu dienstlichen Zwecken aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder zumindest mit dessen Billigung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / C. Versicherungsschutz

Rz. 30 Der Arbeitnehmer genießt auch bei Abrechnung seines Arbeitsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich im Sinne von § 20 Abs. 2 SGB IV (bisherige Gleitzone) den vollen gesetzlichen Versicherungsschutz. Rz. 31 Die früheren Nachteile in der Rentenversicherung gibt es seit dem 1.7.2019 nicht mehr. Sie waren die Folge aus der verminderten Beitragsbemes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Entsendungsvereinbarung

Rz. 645 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.48: Entsendungsvereinbarung Präambel Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht Einigkeit, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zum Zweck _________________________ in (Ort, Staat) tätig werden soll. Zur Regelung dieser Auslandstätigkeit vereinbaren die Parteien als Ergänzung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 839 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.56: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Anstellungsvertrag zwischen der _________________________ AG, vertreten durch ihren Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn _________________________, _________________________ (Straße) _________________________, _________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Durchführung der Dienstaufgaben

Rz. 732 § 5 Abs. 1 regelt das Recht und die Pflicht des Chefarztes zur Delegation [1531] der ihm nach dem Chefarztvertrag obliegenden Aufgaben, insbesondere der ärztlichen Aufgaben auf nachgeordnete ärztliche Mitarbeiter. Bei der Aufgabenübertragung hat der Chefarzt zum einen Sorge zu tragen, dass die ihm zur ärztlichen Ausbildung zugewiesenen Mitarbeiter ordnungsgemäß ausgeb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1408 Versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird.[3270] Der Begriff der Beschäftigung erfasst gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist daher stets auch ein sozialversicherungspflichtiges Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / F. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im anwaltlichen Mandat

Rz. 42 Durch die Förderung der geringfügigen Beschäftigungen in haushaltsnahen Dienstleistungen im Jahre 2003 ergibt sich häufiger die Situation, dass Mandanten um Beratung ansuchen, was bei der Einstellung einer Haushaltshilfe zu beachten ist. Der beratende Rechtsanwalt wird typischerweise das Arbeitgeber-Mandat führen. Rz. 43 In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist insbesondere ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Normadressat ist der Arbeitgeber

Rz. 550 Verantwortlich für die betriebliche Gesundheitspolitik ist der Arbeitgeber. Die Mitbestimmung des Betriebsrates ändert nichts an der verwaltungsrechtlichen und privatrechtlichen alleinigen Verantwortung des Arbeitgebers. Er ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, innerbetrieblich die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Le...mehr

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ZErb 12/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler Die Patientenverfügung 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 2024 Gieseking, ISBN 978-3-7694-1308-3, 59 EUR Die sa...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / B. Begriffsbestimmungen

Rz. 4 Gem. § 28e Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen, der sich gem. § 28d SGB IV aus den Beiträgen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzt. Im Grundsatz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte dieser Beiträge. Das ergibt sich aus den auf den jeweiligen Sozialversicherungszweig bezog...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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