Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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FF 12/2009, Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 238/2009 vom 23.11.2009 Urteil vom 18.11.2009 – XII ZR 65/09 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In we...mehr

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FF 12/2010, Wesentliche Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2011

Die "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2011 geändert werden. Die wesentlichen Änderungen sind: Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 EUR auf 950 EUR erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 EUR. Auch die Selbstbehalte b...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / ee) Neues Kind des Unterhaltsberechtigten

Gegen die Ansicht des BGH zugunsten des Unterhaltspflichtigen spricht ein Blick auf denselben Fall aufseiten des Unterhaltsberechtigten, der bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gleich zu behandeln ist. Es kann doch wohl nicht sein, dass der wegen Krankheit nur halbtags tätige und nach § 1572 BGB unterhaltsberechtigte Ehegatte den Unterhalt für sein Kind au...mehr

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FF 02/2009, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Das Urteil beruht inhaltlich nicht auf der Säumnis des Klägers, sondern berücksichtigt – als sog. unechtes Versäumnisurteil – den gesamten Sach- und Streitstand. Die Revision ist nicht begründet. 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 477 ff. veröffentlicht ist, hat die Feststellungsklage für zulässig gehalten und – in Anwendung deutsc...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 1. BGH, Urt. v. 14.11.2007 – XII ZR 16/07 – zur Befristung des Aufstockungsunterhalts

Der BGH verweist im Urt. v. 6.2.2008 auf eine Entscheidung vom 14.11.2007.[6] Mit dieser setzt er seine mit Urt. v. 22.11.2006 begonnene Rechtsprechung zur Befristung des Aufstockungsunterhalts (§ 1573 Abs. 2 BGB) aus Gründen der Billigkeit gem. § 1573 Abs. 5 BGB a.F. fort.[7] Die Rechtsprechung zu § 1573 Abs. 5 BGB a.F zielt darauf ab, die Folgen der Surrogat-Rechtsprechu...mehr

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FF 12/2010, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

Einstweilige Gewaltschutzanordnungen werden nach §§ 86 ff. FamFG i.V.m. § 890 ZPO vollstreckt. Die fehlerhafte Androhung eines Zwangsgeldes oder von Zwangshaft nach § 35 FamFG stellt nicht die nach § 890 Abs. 2 ZPO erforderliche Androhung von Ordnungsgeld oder -haft dar und macht diese auch nicht entbehrlich (OLG Celle, Beschl. v. 18.5.2010 – 10 WF 152/10, FamRZ 2010, 1593)....mehr

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FF 11/2008, Unterhaltsanspr... / Sachverhalt

Tatbestand: Der 1949 geborene Kläger und die 1948 geborene Beklagte hatten 1978 die Ehe geschlossen, aus der keine Kinder hervorgegangen sind. Nachdem die Parteien sich im Mai 2002 getrennt hatten, wurde die Ehe mit Urt. v. 12.4.2005 rechtskräftig geschieden. Zuvor hatten die Parteien im Verbundverfahren einen Vergleich geschlossen, in dem sich der Kläger verpflichtet hatte, ...mehr

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FF 11/2008, Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

Der Vorrang des Unterhalts minderjähriger Kinder gegenüber Ehegatten gilt auch im Mangelfall für das gesamte verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen und schließt den Splittingvorteil aus dessen neuer Ehe ein. Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit grundlegenden Fragen des Kindesunterhaltsrechts zu befassen, die im ...mehr

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FF 05/2009, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Entscheidung des 12. Senats vom 30.7.2008 Die Entscheidung des 12. Senats des BGH vom 17.9.2008 zur Berücksichtigung des Splittingvorteils aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus früherer Ehe steht in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang, aber auch in inhaltlicher Abgrenzung zur vorausgegangenen Entscheidung des 12. Senats vom 30.7.2008[1] zur Berücksichtigung des Sp...mehr

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FF 01/2008, Unterhaltsrelev... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Abänderung zweier Titel zum Kindesunterhalt. Der Beklagte ist am 4.6.1985 als Sohn des Klägers und dessen erster Ehefrau geboren. Er lebt seit der Scheidung seiner Eltern im Haushalt seiner Mutter und besucht noch das Gymnasium. Mit Anerkenntnisteilurteil des Amtsgerichts Stollberg vom 19.7.2002 und weiterem Urteil dieses Gerichts vom 26.9...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Fami... / 2. Begriff der Familienstreitsachen

§ 112 FamFG umschreibt den Begriff der sog. Familienstreitsache. Im Wesentlichen, gleichwohl mit Abweichungen, ist der Begriff identisch mit den bisherigen ZPO-Familiensachen. Familienstreitsachen sind Teilbereiche von Unterhaltssachen, Güterrechtssachen und sonstigen Familiensachen sowie den vergleichbaren Lebenspartnerschaftssachen.[5] Da nur Teilbereiche der genannten Fam...mehr

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FF 01/2008, Keine Einkommen... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Die drei minderjährigen Kinder A, B und R befinden sich in der Obhut des Klägers. Für diese nimmt der Kläger die Beklagte auf Zahlung von monatlichem Unterhalt in Höhe von jeweils 291 EUR ab Juni 2007 und rückständigen Unterhalt für die Zeit von Januar bis Mai 2007 in Höhe von insgesamt 4.365 EUR mit der Begründun...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Kläger ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision führt zur teilweisen Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Ber...mehr

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FF 04/2011, Drittelmethode – und was kommt danach?

Anmerkung zu BVerfG, Beschl. v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10 Was manche schon geahnt hatten, ist nun Gewissheit: Das BVerfG hat die Dreiteilungsmethode des BGH für verfassungswidrig erklärt.[1] Zur Frage der Verteilungsgerechtigkeit im Ehegattenunterhaltsrecht äußert sich die Entscheidung allerdings nur relativ knapp. Wer hier grundlegende Ausführungen erwartet hatte, mag enttäus...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / 2. Grundsätze der früheren Rechtsprechung

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wurde durch den Bedarf nach oben begrenzt,[10] und die Rechtskraft der Scheidung wurde (jedenfalls grundsätzlich) als der entscheidende Stichtag für die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse angesehen.[11] Grundsätzlich sollten spätere Änderungen der Verhältnisse ohne Auswirkung bleiben,[12] außer in den Fällen, in denen zum Zei...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 3. BGH, Urt. v. 15.3.2006 – XII ZB 30/04 – zum Selbstbehalt

Im Urt. v. 6.2.2008 wird über die Bestimmung des Bedarfs nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB durch die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind aus neuer Ehe entschieden, die der BGH zuvor in der Entscheidung zum Trennungsunterhalt vom 15.3.2006[10] auch für den nachehelichen Unterhalt bereits nebenbei beantwortet hatte. Darauf nimmt er Bezug. In dem früheren Urteil wurde der Selbst...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / 5. Kritik

Diese Rechtsprechung wurde von einigen Gerichten,[66] vor allem aber in der Literatur nachhaltig kritisiert. Es wurde geltend gemacht, dass die geänderte Rechtsprechung des BGH schon mit dem Wortlaut des § 1578 nicht vereinbar sei.[67] Außerdem sei die geänderte Rechtsprechung auch dogmatisch bedenklich, weil unklar bleibe, wie man noch von "ehelichen" Lebensverhältnissen sp...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / III. Wandel der traditionellen Ehe

Die Ehe ist nach wie vor die dominierende Lebensform in Europa. Sie ist nicht nur eine persönliche Nähebeziehung, sondern hat nach wie vor Beistands- und Versorgungsfunktionen. Das Ehebild hat sich allerdings im Laufe der letzten Jahrzehnte erheblich gewandelt; Rollenbilder für Männer und Frauen werden jedenfalls nicht mehr explizit vorgegeben.[34] Das Recht geht nicht nur v...mehr

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FF 12/2009, Drittelmethode ... / Aus den Gründen

[1] Die Ehe der Parteien wurde durch Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven vom 5.12.2006 geschieden, verbunden mit der Verurteilung des Klägers, an die Beklagte ab Rechtskraft der Ehescheidung monatlichen Unterhalt (Aufstockungsunterhalt) in Höhe von EUR 328,00 (davon EUR 65,00 Altersvorsorgeunterhalt) zu zahlen. Die am [ … ] 1956 geborene Beklagte, die über keine Berufsausbil...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / 1. Einkommensverschlechterungen

Mit dem Gebot der Teilhabe war kaum jemals die Vorstellung verbunden, dass der Unterhaltsberechtigte einmal mehr zur Verfügung haben sollte als der Unterhaltspflichtige selbst. Der Unterhaltsberechtigte sollte nach der Gesetzesbegründung an dem erreichten höheren sozialen Status teilhaben, nicht aber an einem Status, den der Unterhaltspflichtige selber auf Grund von Einkomme...mehr

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FF 07_08/2011, Konsequenzen aus der Verfassungswidrigkeit der Dreiteilungsmethode

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten I. Hönlinger, J. Montag, E. Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5360 – Vorbemerkung der Fragesteller Der Bundesgerichtshof geht in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 (BGHZ 177, 356) davon aus, dass die für die Höhe des Unterhaltsbedarfs maßgeblichen Lebensverhältn...mehr

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FF 05/2008, Übergangsfrist ... / Aus den Gründen

Gründe: III. Nachehelicher Unterhalt Die Entscheidung beruht auf §§ 1573 Abs. 2, 1578, 1578b BGB. Grundsätzlich hat die Antragstellerin Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB. Ihre Einkünfte aus einer angemessenen Tätigkeit reichen zur Deckung des vollen Unterhalts i.S.v. § 1578 BGB nicht aus. Dieser bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Bis zu...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / Leitsatz

a) Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt voraus, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte. b) Trotz der nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjähr...mehr

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FF 12/2009, Freibeträge bei Prozesskostenhilfe

Am 22. Juni 2009 wurde im BGBl (Teil I 2009, 1340) die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2009 vom 17. Juni 2009 (PKHB 2009) veröffentlicht. Entsprechend dieser neuen Bekanntmachung gelten in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 die folgenden Beträge, die gem. § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Prozesspartei abzusetzen sind: 180 EUR für Parteien, ...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / c) Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB nach Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags

Bei getrennt lebenden Ehegatten erlöschen das Erbrecht und die Pflichtteilsberechtigung, wenn beim Tod des einen Ehegatten die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte (§ 1933 S. 1 BGB). Zum Ausgleich für den Verlust des Erbrechts tritt an die Stelle des Trennungsunterhalts ein Quasi-Nachehe...mehr

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FF 02/2009, Begrenzung und ... / Leitsatz

1. Dem Unterhaltsberechtigten ist nach der Gesetzesänderung zum 1.1.2008 eine Übergangsfrist dergestalt zuzubilligen, dass er noch sechs Monate den vollen und weitere sechs Monate den hälftigen Unterhalt verlangen kann. 2. Auch bei langer Ehe und Erziehung zweier Kinder kann der Unterhaltsanspruch auf insgesamt ein Jahr nach der Änderung des Unterhaltsrechts begrenzt werden, ...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / Einführung

Geht es um nachehelichen Unterhalt, werden immer wieder die gleichen Fragen gestellt: Warum müssen Geschiedene überhaupt noch füreinander einstehen, nachdem ihre Gemeinschaft beendet ist? Was bedeutet eine Scheidung, wenn sich die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft doch fortsetzt? Kann man andererseits der Institution der Ehe vertrauen, wenn sie einen der Partner im entscheiden...mehr

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zfs 03/2008, Voraussetzunge... / Aus den Gründen

“ … 3. Auch eine Verweisung des Klägers gem. § 2 Nr. 1 BUZ auf den (nach seinem Vortrag früher ausgeübten) Beruf eines Disponenten kommt wegen der damit verbundenen Einkommenseinbuße nicht in Betracht. Dabei lässt sich eine generelle Quote angesichts der Bandbreite individueller Einkommen nicht festlegen, vielmehr ist eine einzelfallbezogene Beurteilung geboten, da sich die ...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 1. Das Urteil des BGH vom 6.2.2008 – XII ZR 14/06

In dem für die amtliche Sammlung bestimmten Urt. v. 6.2.2008[1] hat der BGH, entgegen seiner frühere Rechtsprechung,[2] den Unterhalt für ein Kind aus neuer Ehe als bestimmend für den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) erachtet und dabei seine neuere Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältn...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / II. Abweichungen von Schuld- und Sachenrecht

Das Familienrecht kann auch auf rein schuld- oder sachenrechtliche Ansprüche einwirken. Beispielsweise klagt ein Ehegatte gegen den anderen nicht nach § 985 BGB, um einen Haushaltsgegenstand wiederzubekommen, sondern stützt sich seit dem 1.9.2009 auf § 1568a und b BGB (vorher HausratsVO von 1944!). Die bei der Teilnahme am Straßenverkehr entstandenen Schadensersatz- sowie Sch...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Sie hatten im Juli 1989 die Ehe geschlossen, aus der der im Februar 1994 geborene Sohn S. und der im April 1996 geborene Sohn T. hervorgegangen sind. Nach der Trennung zum Jahreswechsel 2002/2003 wurde die Ehe im Juni 2004 rechtskräftig geschieden. Die gemeinsamen Kinder leben seit der Trennung der Parteien bei der...mehr

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FF 06/2011, Betreuungsunter... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Der 1971 geborene Antragsteller und die 1967 geborene Antragsgegnerin hatten im Januar 2002 geheiratet. Im Februar 2002 wurde der gemeinsame Sohn geboren. Im Januar 2005 trennten sich die Parteien. Auf den im Februar 2006 zugestellten Scheidungsantrag wurde die Ehe der Parteien mit Verbundurteil geschieden, das hinsich...mehr

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FF 09/2008, Unterhaltsanspr... / Einführung

Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Unterhaltsrecht zu befassen. In Rechtsprechung und Literatur war noch weitgehend ungeklärt, wie der Unterhaltsbedarf der geschiedenen und der neuen Ehefrau zu bemessen ist und ob sich die Ansprüche wechselseiti...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Leitsatz

a) Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind, ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt oder ob die Veränderung aufseiten des Unterhaltspflichtigen oder des...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / II. Die neue Rangfolge und das Übergangsrecht (§ 1609 BGB, § 36 Nr. 7 EGZPO)

Die bis Ende 2007 fällig gewordenen Unterhaltsansprüche einer geschiedenen Ehefrau bemessen sich gem. § 36 Nr. 7 EGZPO noch nach früherem Unterhaltsrecht. Nach § 1582 Abs. 1 Satz 2 a.F. BGB ging der geschiedene Ehegatte dem neuen Ehegatten stets vor, wenn er einen Anspruch nach § 1570 oder 1576 BGB hatte oder seine Ehe von langer Dauer war. Diese – auch vom Bundesverfassungs...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / VII. Fazit

Besonders zu betonen ist abschließend, dass unser Unterhaltsrecht keine Regelungen enthält, welche die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Ehepartner und eine "symmetrische" Rollenverteilung während bestehender Ehe fördern. Erst nach dem Scheitern der Ehe manifestiert sich die Forderung nach der Eigenverantwortung des Partners und damit insbesondere der Frau, deren Familienar...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 1. Zur Entwicklung bis 2009

Der Versorgungsausgleich gehört seit der zum 1.7.1977 in Kraft getretenen Eherechtsreform zu den finanziellen Folgen der Ehescheidung (bisher: §§ 1587 ff. BGB a.F., seit 1.9.2009: Gesetz über den Versorgungsausgleich). Der Versorgungsausgleich soll die Unterschiede in der Alters- und Invaliditätsversorgung der Ehegatten während der Ehe ausgleichen und dem ausgleichsberechtig...mehr

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AGkompakt 04/2011, Verfahre... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht wohl einhelliger Auffassung. Abänderung richtet sich nach §§ 42 Abs. 1, 51 FamGKG Nach neuem Recht verhält es sich im Ergebnis nicht anders. Es gilt § 42 Abs. 1 i.V.m. § 51 FamGKG. Da mit einer Abänderungsklage keine bezifferte Geldforderung geltend gemacht wird, ist hinsichtlich des einzelnen Abänderungsbetrages nicht auf § 35 Fa...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / e) Unerörterte Beschränkung

Die Abänderungsklage ist auch in den Fällen zulässig, in denen eine Beschränkung des Unterhalts aus Gründen der einfachen Unbilligkeit auf Grund der früheren Anschauung über das Verhältnis der nachehelichen Solidarität zur Selbstverantwortlichkeit noch nicht einmal erwogen wurde, weil an der "normalen" Unterhaltspflicht "kein Zweifel" bestand. Dem Unterhaltspflichtigen wird ...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / 1. Geänderte Kriterien

Hier kann man nach der Entscheidung des BVerfG als Änderung festhalten, dassmehr

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AGS 02/2009, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen

Der Streitwert des Rechtsmittelverfahrens bestimmt sich gem. § 47 Abs. 1 S. 1 GKG nach den gestellten Anträgen. Im Unterhaltsrechtsstreit ist nach § 42 Abs. 1 GKG der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung der Klage oder des Antrags geforderte Betrag maßgeblich. Damit beträgt der Streitwert für die Berufung des Beklagten 9.140,00 EUR (10 x 760,00 EUR + 2 x 770,00 EUR)....mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / b) Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB vor Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags

Wenn bei getrennt lebenden Eheleuten, die noch keinen Scheidungsantrag gestellt haben, der Unterhaltsverpflichtete stirbt, endet die Unterhaltspflicht ebenso wie beim Verwandtenunterhalt (§§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4, 1615 Abs. 1 BGB). Das gesetzliche Erbrecht des getrennt lebenden Ehegatten gem. § 1931 BGB und/oder sein Pflichtteilsrecht gem. § 2303 BGB bestehen weiter...mehr

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AGS 08/2009, Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2009 – PKHB 2009) vom 17.6.2009

Auf Grund des § 115 Abs. 1 Satz 5 der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.12.2005 (BGBl I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781) wird bekannt gemacht: Die vom 1.7.2009 bis zum 30.6.2010 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nummer 1 Buchst. b und Nummer 2 der Zivilprozessordnung vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, betragen 1. für Part...mehr

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FF 09/2011, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Im Hinblick auf die Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 3c, Abs. 3a SGBII ist unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung bei der Anwendung von § 1579 Nr. 2 BGB von einer verfestigten Lebensgemeinschaft bereits bei einer Dauer des Zusammenlebens mit einem neuen Partner von einem Jahr auszugehen (AG Ludwigslust, Beschl. v. 3.11.2010 – 5 F 253/10, FamRZ 2011, 1066). Z...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / a) Rechtsnatur

Durch den Tod des Unterhaltsschuldners geht der Unterhaltsanspruch des in Scheidung lebenden oder geschiedenen Ehegatten nicht unter, sondern setzt sich gegen die Erben des geschiedenen Ehegatten fort. Zum Ausgleich für den Verlust der erbrechtlichen Ansprüche sowie der Pflichtteilsansprüche geht die Unterhaltspflicht des Erblassers in beschränktem Umfang auf den Erben als N...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: A. Die Revision ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Verurteilung zu nachehelichem Unterhalt für die Zeit bis Ende 2007 richtet. Denn insoweit hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen (§ 543 Abs. 1 ZPO). Nach ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs kann sich eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auch bei uneingeschränkter Zulassun...mehr

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FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / 1 Tatbestand:

[1] Der Kläger nimmt den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Erteilung von Auskunft und Zahlung höheren Kindesunterhalts in Abänderung einer Jugendamtsurkunde aus dem Jahr 1997 in Anspruch. [2] Der volljährige Kläger, der bei seiner Mutter lebt und sich jedenfalls bis zum Ende des Schuljahres 2007/2008 in der allgemeinen Schulausbildung befand, ist der Sohn des Beklagten au...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 3. Verknüpfung der Bedarfsbemessung mit sich ändernden Lebensverhältnissen

Bei durchschnittlichen Verhältnissen lässt sich nach einer Trennung durch den Quotenunterhalt zwar nicht ein den vorherigen Lebensverhältnissen entsprechender Lebensstandard aufrechterhalten. Die Rechtsprechung war gleichwohl bestrebt, zur Bestimmung des Bedarfs an die bei Rechtskraft der Ehescheidung bestehenden Lebensverhältnisse anzuknüpfen (prägende Lebensverhältnisse; v...mehr

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FF 12/2009, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Hat ein ausländisches (hier: polnisches) Gericht in einem Statusverfahren die Vaterschaft ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens und nur gestützt auf die Aussage einer Zeugin vom Hörensagen festgestellt, obwohl der Antragsgegner jeden geschlechtlichen Verkehr mit der Mutter geleugnet und angeboten hatte, an der Erstellung eines von ihm angeregten Vaterschaftsgutacht...mehr

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FoVo 02/2009, Anspruch nach... / 3 Der Praxistipp

Ihr Vorteil bei § 850f Abs. 2 ZPO! Kann der Gläubiger nachweisen, dass eine Forderung zumindest auch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung stammt, kann das Arbeitsentgelt des Schuldners nach § 850f Abs. 2 ZPO ohne Rücksicht auf die Pfändungsfreibeträge des § 850c ZPO gepfändet werden. Dem Schuldner ist lediglich soviel zu belassen, wie er zu seinem notwendigen Unterhalt bedarf...mehr