Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 9 Ermittlung der laufenden Kosten

Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind nur begünstigt, wenn sie die in der Tabelle aufgeführten Kriterien erfüllen. Die private Nutzung muss mit den Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. D. h., dass die insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der betrieblichen zu den privaten Fahrten zu ermitteln sind. Für reine...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6 Besonderheiten bei der Privatnutzung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen

Für die Ermittlung der Kosten von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen, die auf die private Nutzung, auf die Fahrten zum Betrieb bzw. zur ersten Betriebsstätte und auf Familienheimfahrten entfallen, gibt es gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG folgende Sonderregelungen. 6.1 Ermittlung der Privatnutzung mithilfe der 1-%-Methode Anschaffung von reinen Elektrofahrzeug...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 4 Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss

Entstehen dem Unternehmer nur geringe Kfz-Kosten, z. B. weil der Firmenwagen vollständig abgeschrieben ist, kann der private Nutzungsanteil nach der 1-%-Methode über den tatsächlichen Kosten liegen. In diesem Fall wird der private Nutzungsanteil auf die tatsächlichen Kosten begrenzt.[1] Bei der Umsatzsteuer findet keine Kostendeckelung statt, weil hier immer die Möglichkeit b...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3 Firmenwagen, der zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt wird: Zuordnungswahlrecht

Nutzt der Unternehmer seinen Pkw höchstens zu 50 % für betriebliche Fahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb), darf er die 1-%-Methode nicht anwenden. Außerdem gehört das Fahrzeug nicht zum notwendigen Betriebsvermögen. Der Unternehmer hat folgendes Wahlrecht: Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen = Abzug aller Kfz-Kosten und Gewinnerhöhung in Hö...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.5 Gewerbesteuerliche Behandlung des Einbringungsgewinns

Rz. 351 Ist Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person, so gehört der Einbringungsgewinn nicht zum steuerpflichtigen Gewerbeertrag, wenn es sich bei dem Sacheinlagegegenstand um einen Betrieb, Teilbetrieb oder ganzen [1] Mitunternehmeranteil handelt. Dies gilt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht insgesamt mit dem gemeinen Wer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Teilbetrieb

Rz. 100 Die Einlage eines Teilbetriebs ist anders als die von einzelnen Wirtschaftsgütern und von unselbstständigen Betriebsteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG begünstigt. Rz. 101 Das UmwStG enthält keine Definition des Teilbetriebs. Streitig und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Voraussetzungen des nationalen oder des europäischen Teilbetriebsbegriffs erfüllt sein ...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Entgeltlicher Erwerb Ermittlung und Verbuchung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts Unterschiedliche Abschreibung in Handels- und Steuerbilanz 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 5.2 Formloses Aufzeichnen zum Beweis der betrieblichen Nutzung

Die formlosen Aufzeichnungen über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten sind einfacher als das Führen eines Fahrtenbuchs. Das Ergebnis dieser Aufzeichnungen dient nicht nur zum Nachweis, ob die 50-%-Grenze über- oder unterschritten wird. Wird die 50-%-Grenze für betriebliche Fahrten nicht überschritten, kann der Prozentsatz zugrunde gelegt werden, de...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3.4 Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer

Wer kein Fahrtenbuch führt, muss die private Nutzung bei der Einkommensteuer zwingend nach der 1-%-Methode ermitteln. Die 1-%-Methode kann aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer angewendet werden. Praxis-Beispiel Der Unternehmer wählt die 1-%-Methode für die Berechnung des privaten Pkw-Nutzungsanteils Der Unternehmer hat einen Firmenwagen, dessen Bruttolistenprei...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung des privaten Nutzungsanteils ohne Umsatzsteuer

Herr Huber ist Versicherungsmakler (von der Umsatzsteuer befreit) und nutzt seinen Firmenwagen, den er für 60.000 EUR gekauft hat, für betriebliche und private Fahrten. Die jährliche Kilometerleistung liegt bei 9.800 km. Herr Huber führt kein Fahrtenbuch. Den Umfang seiner betrieblichen Fahrten hat er über einen Zeitraum von 3 Monaten wie folgt ermittelt:mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6 Privatnutzung mit Umsatzsteuer

Herr Huber hat am 12.1. einen neuen Firmenwagen für 28.560 EUR (einschließlich 19 % = 4.560 EUR Umsatzsteuer) gekauft. Er hat seine betrieblichen Fahrten über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten aufgezeichnet. Die betrieblichen Fahrten machen 43 % aus und die privaten Fahrten 57 %. Seine Kostensituation sieht wie folgt aus:mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3.3 Variante 3: Fahrtenbuch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer

Führt der Unternehmer steuerpflichtige Umsätze aus, erhöht die private Nutzung nicht nur den Gewinn, sondern auch die Belastung mit Umsatzsteuer. Bei einem Fahrtenbuch sind die Kfz-Kosten im Verhältnis der betrieblich und privat gefahrenen Kilometer aufzuteilen. Der Umsatzsteuer mit dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen jedoch nur die anteiligen Kosten für Privatfahrten, ...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 8 Nutzung eines Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Firmenwagens

Beträgt die betriebliche Nutzung nicht mehr als 50 %, darf die unbürokratische 1-%-Methode nicht angewendet werden. Der Umfang der betrieblichen Fahrten muss dann im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung ermittelt werden, wobei ein repräsentativer Zeitraum von 3 Monaten zugrunde gelegt werden kann. Der einmal ermittelte Prozentsatz darf auf Dauer dazu verwendet werden, den priva...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 5 Was ist vorteilhafter: Fahrtenbuch oder 1-%-Methode

Es ist aufwendig, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen. Unternehmer bzw. Freiberufler sollten diesen Aufwand deshalb auch nur dann betreiben, wenn ihnen das Fahrtenbuch finanzielle Vorteile bringt. Da ein Fahrtenbuch nicht nachträglich erstellt werden kann, sollte vorher geprüft werden, ob sich ein Fahrtenbuch überhaupt lohnt. Die nachfolgende Übersicht ist als Orientie...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 5.1 Wie die betriebliche Nutzung glaubhaft gemacht werden kann

Der Unternehmer hat den Umfang der betrieblichen Nutzung in jeder geeigneten Form darzulegen und glaubhaft zu machen.[1] Dies kann durch folgende Maßnahmen geschehen: Die Eintragungen in Terminkalendern, die Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber den Auftraggebern, Reisekostenaufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen. . Sind entsprechende Unterlagen nicht vorhanden, ka...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3.1 Variante 1: Fahrtenbuch und keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG oder Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze gem. § 4 Nrn. 8–28 UStG erbringen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zahlen für die private Nutzung ihres Firmenwagens keine Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer ist die private Nutzung als gewinnerhöhende Einnahme zu erfassen. Bei einem Fahrtenbuch müssen alle Fahrten aufgezeich...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.5 Umweltbonus für Elektro- und Hybridelektroautos: Fördersätze für Anschaffungen nach dem 4.11.2019 und vor dem 1.1.2026

Die Fördersätze sind von der EU-Kommission gebilligt worden (Zustimmung der EU v. 11.2.2020; Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 19.2.2020). Sie sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4.11.2019 und vor dem 18.12.2023 zugelassen wurden . Die Förderbeträge (Zuschüsse) sehen wie folgt aus: Förderung von Elektroautos (batteriebetrieben) bis zu einem Listenpreis bis 40....mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung des privaten Pkw-Nutzungsanteils ohne Umsatzsteuer

Ein Versicherungsmakler erzielt ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Er hat einen neuen Firmenwagen erworben, der 47.600 EUR einschließlich Umsatzsteuer gekostet hat. Da er die Vorsteuer nicht abziehen darf, betragen die Anschaffungskosten 47.600 EUR, die er über 6 Jahre mit 7.933 EUR pro Jahr abschreibt. Der Versicherungsmakler hat e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2 Einbringungsvorgang

Rz. 143 Für den Vorgang des Einbringens knüpft § 20 UmwStG i. V. m. § 1 Abs. 3 UmwStG an bestimmte Tatbestände an. Das Einbringen kann sich im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge oder im Wege der Einzelrechtsnachfolge vollziehen. Nach h. M. ist (auch weiterhin) die Übertragung nur des wirtschaftlichen Eigentums ausreichend (Rz. 77). Rz. 144 Die Frage, ob ein oder mehr...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 8 Latente Steuern

Erwirbt ein Unternehmen eine Sachgesamtheit von Vermögensgegenständen und Schulden gegen Zahlung eines Gesamtkaufpreises, so muss – wie oben dargestellt – der Unterschiedsbetrag, um den der Gesamtkaufpreis für die Sachgesamtheit den Zeitwert der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt, als Geschäfts- oder Firmenwert in der Handelsbi...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Der Gesellschafter einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft kann als Ausgangsrechtsträger auch seinen Mitunternehmeranteil einbringen.[1] Der Mitunternehmeranteil besteht zum einen aus dem zivilrechtlichen Anteil am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Zum anderen gehört zu dem Mitunternehmeranteil eines G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Allgemeines

Rz. 74 Gegenstand einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 UmwStG kann ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Gegenstand der Einbringung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Der UmwStE-E hat die Klarstellung aufgenommen, dass beim Formwechsel (§ 25 UmwStG) jeweils die Anteile der Mitunternehmer an der formwechselnden ...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 1 So kontieren Sie richtig!

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3 Es gibt 5 Varianten für die Berechnung des privaten Pkw-Nutzungsanteils

Die private Nutzung des Firmenwagens ist bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich geregelt. Nutzt der Unternehmer seinen Firmenwagen überwiegend (zu mehr als 50 %) für betriebliche Fahrten, hat er folgende Wahlmöglichkeiten:mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.1 Grundlagen

Rz. 181 Grundsätzlich hat die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Rz. 182 Soweit bestimmte Voraussetzungen ("Buchwertvoraussetzungen") erfüllt sind, insbes. das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland am Gewinn aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird, k...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.1 Grundlagen

Rz. 337 Soweit die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht mit dem bisherigen Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn, für den nach § 20 Abs. 4 UmwStG unter bestimmten Voraussetzungen die Vergünstigungen von § 16 Abs. 4 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.3 Antragszeitpunkt

Rz. 243 Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz bei dem für die Besteuerung vom Einkommen der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Gemeint ist damit die steuerliche Schlussbilanz für das Wirtschaftsjahr, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt.[1] Besteht die eingereichte steuerliche Schlussbilanz aus eine...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.1 Grundlagen

Rz. 35 Handelt es sich bei dem Ausgangsrechtsträger nicht um eine EU/EWR-Gesellschaft/natürliche Person, kann § 20 UmwStG nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b UmwStG dennoch zur Anwendung kommen, wenn das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der dem Einbringenden gewährten Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt is...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.1 Grundlagen

Rz. 354 Die Regelungen zur Besteuerung des Einbringungsgewinns (vgl. Rz. 338ff.) gelten unbeschadet der Frage, ob zu dem eingebrachten Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter gehören, die vor der Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte zuzurechnen waren. Gehören zu dem einzubringenden Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter einer Anrechnungsbetriebsstätte, kann nach § 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.1 Notwendigkeit der Antragstellung

Rz. 237 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Gesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag selbst ist damit eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts. Allerdings setzt die Antragstellung selbst voraus, dass die eben genannten Buchwertvoraussetzungen erfüllt sind. Nur soweit diese Voraussetz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.5 Antragsform

Rz. 247 Vielfach wird zu Recht die Auffassung vertreten, dass in entsprechender Anwendung der bisherigen Wahlrechtsausübung der Ansatz in der Schlussbilanz konkludent als Antrag zu werten ist. Entscheidend ist, dass sich die Wahlrechtsausübung eindeutig aus den eingereichten Unterlagen ableiten lässt.[1] Nach inzwischen ausdrücklicher Auffassung zumindest der bayrischen Fina...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.7 Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum, § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG (n. F.)

Rz. 310a Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht vor, dass ein neuer § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG klarstellen wird, dass entsprechend der bisherigen Verwaltungsauffassung zu § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 i. V. m. § 20 Abs. 5 UmwStG [1] Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens zu berücksichtigen sind.[2] Damit ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Wegfall eines Zins- bzw. EBITDA-Vortrags (§ 20 Abs. 9 UmwStG)

Rz. 413 Gemäß § 4h EStG sind Zinsaufwendungen ggf. im Jahr ihres Anfalls steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Die nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen können ähnlich wie ein Verlust auf künftige Jahre vorgetragen werden. Dieser Zinsvortrag kann nach § 20 Abs. 9 UmwStG nicht auf die übernehmende Gesellschaft übergehen. Gleiches gilt für den EBITDA-Vortrag nach § 4h Abs. 1...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Überblick über die Einschränkungen

Rz. 273 Auch soweit die 4 materiellen Buchwertvoraussetzungen des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 UmwStG und damit die Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt sind und die übernehmende Gesellschaft zudem gewillt ist, den Antrag auf Buchwertfortführung zu stellen, kann es zwangsweise zum Ansatz des gemeinen Werts oder eines (ggf. höheren) Zwischenwerts kommen. Dies kann ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.7 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übernehmenden Gesellschaft (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 4 S. 2 UmwStG)

Rz. 412d § 2 Abs. 4 S. 2 UmwStG bezieht sich auf negative Einkünfte, die im Rückwirkungszeitraum, und zwar zwischen dem steuerlichen Einbringungsstichtag und dem ggf. schädlichen Ereignis, erzielt werden. Aufgrund der steuerlichen Rückbeziehung handelt es sich bei diesen negativen Einkünften eigentlich um originäre negative Einkünfte der übernehmenden Gesellschaft. Soweit di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.9 Ausschluss der Verlustnutzung für negative Einkünfte und noch nicht realisierte stille Lasten des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 5)

Rz. 412f Durch den Verweis auf § 2 Abs. 5 werden negative Einkünfte des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum und auf der Ebene des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum entstandene, aber noch nicht realisierte Wertverluste von dem Ausgleich und der Verrechnung mit positiven Einkünften der übernehmenden Gesellschaft ausgeschlossen. Diese Verschärfung kann auch nicht durch di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.5.2 Ausnahme: Buch- oder Zwischenwertansatz

Rz. 303 Beantragt die übernehmende Gesellschaft für das eingebrachte Betriebsvermögen den Buchwertansatz, hat sie die Pensionsrückstellung mit dem gleichen Wert zu übernehmen, mit dem sie bereits bei dem Einbringenden bilanziert wurde. Hat der Einbringende von der Rückstellungsmöglichkeit nach § 6a EStG ganz oder teilweise keinen Gebrauch gemacht, so gilt auch für die überne...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Grundlagen

Rz. 311 § 20 Abs. 3 UmwStG behält das Prinzip der doppelten (Buch-)Wertverknüpfung bei. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt der (Buch-)Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens und als Anschaffungskosten der neuen Anteile. Rz. 312 § 20 Abs. 3 S. 4 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.6 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Rz. 308 Der Ansatz eines Werts unter dem gemeinen Wert in der Steuerbilanz ist laut Gesetzesbegründung auch dann zulässig, wenn das eingebrachte Betriebsvermögen in der Handelsbilanz mit einem höheren Wert angesetzt wird. Der Maßgeblichkeitsgrundsatz gilt nicht.[1] Rz. 309 Ein höherer Wertansatz in der Handelsbilanz kann etwa vor dem Hintergrund von Basel II und des Ausweises...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.3 Einbringender als Empfänger der neuen Anteile

Rz. 174 In den Fällen, in denen der Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person oder eine Körperschaft ist, ist der Ausgangsrechtsträger unstreitig zugleich auch Einbringender. Mithin werden dem Einbringenden neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewährt. Rz. 175 In den Fällen, in denen der Ausgangsrechtsträger eine Personengesellschaft ist, werden die neuen Anteile ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3.2 Ausnahmen von der Wertverknüpfung (§ 20 Abs. 3 S. 2 u. 3 UmwStG)

Rz. 319 Nicht für den Veräußerungspreis, sondern nur für die Anschaffungskosten existieren 2 Ausnahmen von der Wertverknüpfung. Diese greifen dann, wenn für das eingebrachte Betriebsvermögen vor und nach der Einbringung das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen ist oder wenn neben den neuen Gesellschaftsanteilen auch andere Wirtschaftsgüter gewährt werden. 5.3.2.1 Gemeine...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3.2.2 Minderung der Anschaffungskosten bei Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen (§ 20 Abs. 3 S. 3 UmwStG)

Rz. 328 Wenn dem Einbringenden neben den neuen Gesellschaftsanteilen auch sonstige Gegenleistungen[1] gewährt werden, ist deren gemeiner Wert sozusagen als letzter Akt von den bisher ermittelten Anschaffungskosten abzuziehen. Dies ist insoweit konsequent, als die gewährten sonstigen Gegenleistungen bisher nicht als Teilentgelt angesehen wurden und insoweit nicht zu einer Auf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 338 Der Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem bisherigen Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens und dem fiktiven Veräußerungspreis i. S. d. § 20 Abs. 3 UmwStG, der sich wiederum aus dem Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens durch die übernehmende Gesellschaft ergibt. Der Einbringungsgewinn unterliegt auf der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Voraussetzungen und Rückausnahmen

Rz. 200 Alle tatbestandlichen Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Soweit die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der gemeine Wert anzusetzen ist. Rz. 201 Zusätzlich sind die Rückausnahmen bei der Gewährung auch anderer Wirtschaftsgüter, bei erstmaliger Begründung des deutschen Besteuerungsrechts, bei faktischer Unmöglichkeit einer ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Grundlagen

Rz. 18 Die Anwendung des § 20 UmwStG setzt voraus, dass sowohl die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 3 und 4 UmwStG [1] sowie die besonderen Anwendungsvoraussetzungen des § 20 Abs. 1 u. 2 UmwStG erfüllt sind. Rz. 19 Sind die Anwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt, ist das eingebrachte Betriebsvermögen grundsätzlich nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG mit dem gemeinen W...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.4 Körperschaft als Einbringender

Rz. 350 Soweit Einbringender eine Körperschaft ist, handelt es sich bei dem Einbringungsgewinn zwar auch um einen Veräußerungsgewinn, der aber weder der Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG noch den Steuervergünstigungen des § 34 Abs. 1 oder 3 EStG unterliegt. Insoweit wird der Einbringungsgewinn wie ein laufender Gewinn der Körperschaft besteuert.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Sacheinlagen außerhalb der handelsrechtlichen Umwandlungsvorschriften (§ 20 Abs. 6 S. 3 UmwStG)

Rz. 402 Bei einer Sacheinlage außerhalb der handelsrechtlichen Vorschriften, nämlich einer Sacheinlage im Rahmen einer Sachgründung oder einer Sachkapitalerhöhung, wird die Einbringung mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem eingebrachten Betriebsvermögen auf die übernehmende Gesellschaft wirksam.[1] Der Zeitpunkt braucht sich jedoch nicht mit dem der Übert...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.2 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Sacheinlagen nach den handelsrechtlichen Umwandlungsvorschriften (§ 20 Abs. 6 S. 1, 2 UmwStG)

Rz. 400 Bei Sacheinlagen nach den handelsrechtlichen Vorschriften, nämlich bei der Verschmelzung nach § 2 UmwG sowie bei der Aufspaltung, der Abspaltung und der Ausgliederung nach § 123 Abs. 1 bis 3 UmwG, knüpft § 20 Abs. 6 S. 1, 2 UmwStG an die handelsrechtliche Rückbeziehung des Umwandlungsstichtags an. Rz. 401 Handelsrechtlich geht das Vermögen des übertragenden Rechtsträg...mehr