Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 2 Zuschlag bei landwirtschaftlicher Nutzung für verstärkte Tierhaltung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Eine landwirtschaftliche Tierhaltung bis zu 2,0 Vieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter Flächen ist mit dem Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung gem. § 237 Abs. 1 und 2 BewG i. V. m. Anlage 27 zum BewG abgegolten (§ 237 BewG Rz. 16, 17). Nur soweit dieser – normale – Tierbestand nachhaltig überschritten wird, ordnet § 238 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 27 ...mehr

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Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 § 242 BewG bestimmt Art und Umfang der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft. Er verselbständigt einerseits die Sondernutzungen und andere Sonderkulturen von der landwirtschaftlichen Nutzung als eigene Nutzung und ordnet andererseits land- und forstwirtschaftlichen Betätigungen, die nicht von einer Nutzung in § ...mehr

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Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.2 Teichwirtschaft (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 18 Zu den Nutzungen Teichwirtschaft sowie Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft (Rz. 21) gehören alle Wirtschaftsgüter, die – unabhängig von der Haltungsform – der Erzeugung von Speisefischen (einschließlich deren Eier und Brut) dienen. Zu den Speisefischen gehören insbesondere Forellen und Karpfen sowie die sog. Beifische, wie z. B. Schleie, Hechte und Zand...mehr

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Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 3 Abgrenzung bei Überschreitung der Vieheinheitengrenze (Abs. 2)

Rz. 17 Wenn die Anzahl der Vieheinheiten die Höchstgrenze des § 241 Abs. 1 BewG nachhaltig übersteigt, bestimmt § 241 Abs. 2 BewG unter Berücksichtigung der Zweige des Tierbestandes nach der Flächenabhängigkeit die weitere Vorgehensweise bei der Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierzucht/-haltung. Bei der Beurteilung, ob es sich im Feststellungszeitpun...mehr

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Roscher, BewG § 240 Kleinga... / 4 Ermittlung des Reinertrags für Gartenlauben (Abs. 3)

Rz. 15 § 240 Abs. 3 BewG fingiert, dass Gartenlauben (Rz. 11) von mehr als 30 m² Brutto-Grundfläche als Wirtschaftsgebäude anzusehen sind und wie eine Hofstelle gem. § 237 Abs. 8 BewG zu bewerten sind. Nach § 3 Abs. 2 BKleingG ist im Kleingarten grundsätzlich nur eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz ...mehr

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Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 5 Zuschlag bei Flächen der Windenergieerzeugung (Abs. 2)

Rz. 18 Nach § 233 Abs. 1 BewG gehören die Standortflächen der Windenergieanlagen (Standortflächen der Windenergieanlage einschließlich der dazugehörenden Betriebsvorrichtungen), in deren Umgriff land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft liegen, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§ 233 BewG Rz. 9ff.). Zur Erfassung d...mehr

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Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 4 Zuschlag bei der Nutzungsart Hofstelle wegen bestimmter weinbaulicher Nutzung und für Nebenbetriebe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 14 § 238 Abs. 1 Nr. 3 BewG normiert für zwei Tatbestände reinertragserhöhende Zuschläge bei der Nutzungsart Hofstelle (§ 234 BewG Rz. 45 und § 237 BewG Rz. 31). Zur Abgeltung ertragswerterhöhender Umstände werden einerseits bei der weinbaulichen Nutzung (Rz. 15) und anderseits bei Nebenbetrieben (Rz. 16) nachhaltig genutzte Wirtschaftsgebäude mit einem typisierenden Ertr...mehr

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Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 242 BewG konkretisiert Art und Umfang der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BewG. Er greift die Regelungsmaterie der §§ 52, 62 BewG zur Einheitsbewertung auf und entspricht weitgehend der Regelung in § 175 BewG zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Sch...mehr

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Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.6 Saatzucht (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 30 Zur landwirtschaftlichen Urproduktion gehört auch die Züchtung von Saatgut. Saatzucht ist die Erzeugung von Zuchtsaatgut. Sie erfordert in jedem Fall die Züchtung von Zuchtsaatgut, umfasst aber auch dessen Vermehrung und Verkauf. Die Vermehrung und der Verkauf von Zuchtsaatgut ohne Züchtung sind hingegen nicht als Saatzucht anzusehen.[1] Zum Saatgut zählen Samen, Pflan...mehr

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Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In Absatz 1 der Vorschrift wird in Abhängigkeit des Verhältnisses der nach dem Futterbedarf in Vieheinheiten umgerechneten Tierbestände zu den vom Betriebsinhaber selbst bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt, bis zu welchen Grenzen (Vieheinheitengrenzen) die Tierbestände noch in vollem Umfang der landwirtschaftlichen Nutzung zugerechnet wer...mehr

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Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In § 238 BewG werden ertragswerterhöhende Zuschläge zum Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung bei verstärkter Tierhaltung (Abs. 1 Nr. 1), der gärtnerischen Nutzung bei Flächen unter Glas und Kunststoffen (Abs. 1 Nr. 2), der Nutzungsart Hofstelle bei weinbaulicher Nutzung mit Wirtschaftsgebäuden zur Fass- und Flaschenweinerzeugung und bei Nebenbetrieben (Abs. 1 Nr. 3...mehr

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Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch § 241 BewG wird – entsprechend der bisherigen bewertungs- und ertragsteuerlichen Grundsätzen – die landwirtschaftliche Tierzucht und -haltung von der gewerblichen Tierzucht und -haltung auf der Grundlage des Futterbedarfs abgegrenzt.[1] Nach § 241 BewG ist nur die flächen- bzw. bodengebundene Tierzucht und -haltung dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuz...mehr

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Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 In § 242 BewG wird die Art und der Umfang der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, die gem. § 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BewG zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ( § 232 BewG) gehören, konkretisiert. Die Bewertung der übrigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen ist in § 237 ...mehr

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Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 5 Pelztiere (Abs. 4)

Rz. 25 Für Pelztiere gelten gem. § 241 Abs. 4 S. 1 BewG die in § 241 Abs. 1–3 BewG normierten Regelungen zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen von gewerblichen Tierzucht/-haltung nicht. Pelztiere gehören gem. § 241 Abs. 4 S. 2 BewG nur dann zur landwirtschaftlichen Nutzung, wenn die erforderlichen Futtermittel überwiegend von den vom Inhaber des Betriebs landwirtschaftlich ...mehr

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Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 2.2 Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen (Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2)

Rz. 13 Nach § 242 Abs. 1 Nr. 2 BewG gehören außerdem die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen werden in § 242 Abs. 2 BewG konkretisiert (Rz. 15 ff.). In einer nicht abschließenden Aufzählung werden insgesamt zehn land- und forstwirtschaftliche Betät...mehr

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Roscher, BewG § 240 Kleinga... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In Absatz 1 der Vorschrift werden das Kleingartenland und Dauerkleingartenland i. S. d. Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) [1] im Wege einer Fiktion als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft qualifiziert. Absatz 2 der Vorschrift bestimmt, dass Kleingartenland und Dauerkleingartenland – abweichend vom Regelbewertungsverfahren in § 237 BewG – vereinfachend wie der gärtn...mehr

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Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 2.2 Ermittlung der selbst bewirtschafteten Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung

Rz. 14 Die nach dem Futterbedarf in Vieheinheiten umgerechneten Tierbestände (Rz. 10ff.) sind i. S. d. § 241 Abs. 1 S. 1 BewG zu den vom Betriebsinhaber selbst bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung ins Verhältnis zu setzen. Zu den selbst bewirtschafteten Flächen gehören i. S. d. § 241 Abs. 1 S. 2 BewG sowohl die Eigentumsflächen als auch die an den Inhaber...mehr

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Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 § 241 BewG regelt i. V. m. den Anlagen 34 und 35 BewG die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierzucht/-haltung von der gewerblichen Tierzucht/-haltung. § 263 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und mit Zustimmung des Bundesrates im Wege einer Rechtsverordnung di...mehr

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Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 3 Zuschlag bei gärtnerischen Nutzung unter Glas und Kunststoffen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 12 Bei den gärtnerischen Nutzungsteilen werden zur Abgeltung ertragswerterhöhender Umstände Zuschläge für die Ertragssteigerung bei Flächen unter Glas und Kunststoffen erfasst.[1] Bei der Ermittlung der Reinerträge für die gärtnerischen Nutzungsteile nach § 237 Abs. 5 BewG wird einer Bewirtschaftung der Flächen im Freiland unterstellt (§ 237 BewG Rz. 23). Wenn in einem gä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.6 Eingliederung von privatrechtlich organisierten Unternehmen

Rz. 418 Von den Betrieben gewerblicher Art von jPöR sind die Betriebe zu unterscheiden, die in privatrechtlicher Form organisiert sind. Infrage kommen hier insbesondere die GmbH und die AG. Diese Unternehmen stellen grundsätzlich eigenständige Unternehmen dar, selbst wenn die Anteile von jPöR gehalten werden (sog. Eigengesellschaften). Unter bestimmten Voraussetzungen kann n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Zuordnung von Leistungen zu dem Unternehmen

Rz. 339 Soweit ein Unternehmer von anderen eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erhält, muss er entscheiden, ob er diese Leistung seinem Unternehmen zuordnet oder diese bezogene Leistung seiner nichtunternehmerischen Sphäre zuordnen kann oder muss. Diese Entscheidung ist sowohl von Bedeutung für den Vorsteuerabzug, den der Unternehmer nur dann vornehmen kann, wenn die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 2 Unternehmer, Unternehmen

1 Allgemeines Rz. 1 Der Unternehmerbegriff ist ein zentraler Begriff im deutschen Umsatzsteuerrecht. Ohne Unternehmereigenschaft kann eine natürliche Person, ein Personenzusammenschluss oder eine juristische Person keine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung erbringen. § 2 UStG normiert den Unternehmerbegriff, unmittelbare Rechtsfolgen entstehen daraus aber nicht. Erst ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 414 Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden auch im Rahmen ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe zu Unternehmern nach § 2 Abs. 3 S. 1 UStG. Eine Definition des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ergibt sich aus § 24 Abs. 2 UStG. Danach gelten als land- oder forstwirtschaftliche Betriebe die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Gart...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 389 § 2 Abs. 3 S. 1 UStG verweist bezüglich der Definition der Betriebe gewerblicher Art zwar eindeutig auf die ertragsteuerliche Begriffsbestimmung im KStG, diese Regelungen sind aber unionsrechtskonform nach den Vorgaben der MwStSystRL auszulegen.[1] Daher wird § 4 KStG im Rahmen der durch § 2 Abs. 3 S. 1 UStG angeordneten Verweisung, die aus Vereinfachungsgründen nur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Unternehmereinheit im Umsatzsteuerrecht

Rz. 363 Die Betriebe verschiedener Unternehmer können kein einheitliches Unternehmen darstellen. So kann eine Zusammenfassung mehrerer Betriebe zu einem einheitlichen Unternehmen nur dann infrage kommen, wenn diese Betriebe von demselben Rechtsträger unterhalten werden. Zu beachten ist dabei, dass Personengesellschaften jeweils als eigene Rechtsträger anzusehen sind, sodass ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Die Unternehmenseinheit bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 426 Die Gesamtheit aller Betriebe gewerblicher Art i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG und aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe stellt das Unternehmen der jPöR dar.[1] Dies gilt entsprechend auch für die nicht als Betrieb gewerblicher Art einzustufenden unternehmerischen Betätigungen der jPöR wie Vermietungsleistungen im Rahmen der Vermögensverwaltung. Das Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Entscheidung durch den Unternehmer

Rz. 344 Wird eine Eingangsleistung so genutzt, dass sich umsatzsteuerrechtlich ein Zuordnungs- oder Aufteilungswahlrecht ergibt, muss dieses Wahlrecht sich auch nachvollziehbar aus den Unterlagen und Aufzeichnungen des Unternehmers ergeben. Ein Wahlrecht ergibt sich für einen Unternehmer aber nur in den Fällen, in denen er einen einheitlichen Gegenstand sowohl für seine unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Eingliederung von juristischen Personen

Rz. 74 Juristische Personen können in das Unternehmen eines anderen Unternehmers nach den nationalen Vorgaben des § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG unselbstständig eingegliedert sein, wenn sie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch abhängig sind (Organschaft im Umsatzsteuerrecht). Dabei kann sich die Eingliederung nur auf juristische Per...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2.2 Unteilbare Leistungsbezüge

Rz. 354 Unteilbare Leistungsbezüge (z. B. die Anschaffung von Gegenständen), die sowohl unternehmerisch als auch für private Zwecke verwendet werden, ordnet der Unternehmer dem Unternehmen im Regelfall insgesamt oder gar nicht zu. Bei Bezug eines einheitlichen Gegenstands, der sowohl für unternehmerische als auch für nichtwirtschaftliche Zwecke verwendet werden soll, ist nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Forderungskauf ohne Übernahme des Forderungseinzugs

Rz. 133 Wird eine Forderung ohne Übernahme des tatsächlichen Einzugs der Forderung durch den Forderungskäufer verkauft, stellt die Abtretung der Forderung einen steuerbaren, aber steuerfreien Umsatz nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG für den Forderungsverkäufer dar.[1] Mit dem Einzug der Forderung erbringt der Forderungsverkäufer keine weitere – separat zu beurteilende – Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Unternehmereigenschaft bei Erzeugung regenerativer Energien

Rz. 166 Die Erzeugung regenerativer Energien ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. In Ermangelung ausdrücklicher umsatzsteuerrechtlicher Regelungen mussten sich die Rechtsprechung und die FinVerw bezüglich der Unternehmereigenschaft und der sich daraus ergebenden Leistungsbezüge intensiv mit diesen Fragen auseinandersetze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Voraussetzungen der Organschaft

Rz. 202 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit dann nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Die Organlehre macht sich die Erkenntnis zu eigen, dass eine bürgerlich-rechtlich selbstständi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

Rz. 273 Die Frage nach dem Beginn und dem Ende der Unternehmereigenschaft ist für die USt aus zwei Gründen von besonderem Interesse: Ab wann müssen Ausgangsleistungen der USt unterworfen werden und ab wann besteht für den Unternehmer eine Vorsteuerabzugsberechtigung für Eingangsleistungen? Die Beurteilung des Beginns und des Endes der Unternehmereigenschaft ist zu trennen vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1 Nachwirkungen der Unternehmereigenschaft

Rz. 312 Die Unternehmereigenschaft wirkt aber über die eigentlichen Handlungen zur Beendigung der unternehmerischen Betätigung hinaus. Auch Rechtsfolgen der früheren unternehmerischen Betätigung müssen noch als Folgewirkung der unternehmerischen Betätigung zugeordnet werden, unabhängig von der zeitlichen Distanz zur eigentlichen Einstellung der unternehmerischen Betätigung. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Organschaft

Rz. 174 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht betrifft nach der aktuellen Gesetzesfassung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG die Selbstständigkeit einer Kapitalgesellschaft ausschließlich unter umsatzsteuerlicher Betrachtungsweise. Soweit eine Kapitalgesellschaft in das Unternehmen eines anderen Unternehmers nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatori...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.2 Finanzielle Eingliederung von Personengesellschaften

Rz. 230a Nachdem der EuGH[1] vor dem Hintergrund der Rechtsformneutralität des Unionsrechts grundsätzlich die Möglichkeit vorgegeben hatte, dass auch eine Personengesellschaft in ein einheitliches Unternehmen eingegliedert sein kann, musste sich der BFH mit dieser – entgegen der nationalen Fassung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG – Erweiterung der organschaftlichen Möglichkeiten be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Unternehmenseinheit

Rz. 325 Das Unternehmen des Unternehmers umfasst die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit, die der Unternehmer insgesamt ausführt (§ 2 Abs. 1 S. 2 UStG). Dabei ist der Begriff des Unternehmens durch den Begriff des Unternehmers vorgeprägt, sodass das Unternehmen tätigkeitsbezogen interpretiert werden muss.[1] Damit werden alle Tätigkeiten, die isoliert betrachtet die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Organisatorische Eingliederung

Rz. 239 Die organisatorische Eingliederung liegt vor, wenn der Organträger seinen Willen auch im täglichen Geschäft bei der Organgesellschaft durchsetzen kann. Damit stellt die organisatorische Eingliederung eine Fortsetzung der Möglichkeiten der finanziellen Eingliederung dar, jedoch auf einer anderen Ebene im Unternehmen. Die Willensbildung auf der Gesellschafterebene muss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Begrenzung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland

Rz. 264 MWv 1.1.1987 wurde § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aus unionsrechtlichen Gründen zur Anpassung an die damals maßgebliche 6. EG-Richtlinie um die S. 2 bis 4 ergänzt. Nach dieser Vorschrift ist die Organschaft zwar auch grenzüberschreitend bei Vorliegen aller Voraussetzungen gegeben, die Wirkungen der Organschaft werden aber auf die Leistungen zwischen den im Inland belegenen Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2.1 Teilbare Leistungsbezüge

Rz. 352 Teilbare Leistungsbezüge, die sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke verwendet werden, ordnet der Unternehmer nicht insgesamt, sondern nur entsprechend dem vorgesehenen anteiligen Einsatz "für das Unternehmen" zu, es gilt das sog. Aufteilungsgebot.[1] Rz. 353 Teilbare Leistungsbezüge liegen vor bei der Lieferung vertretbarer oder verbrauc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.8 Verpachtungsbetrieb (§ 4 Abs. 4 KStG)

Rz. 412 Die Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art gilt als Betrieb gewerblicher Art.[1] Es wird dann ein Betrieb verpachtet, wenn die Betrachtung ergibt, dass die juristische Person einen Betrieb gewerblicher Art unterhielte, würde sie die Pachtgegenstände so benutzen, wie sie es dem Pächter gestattet hat.[2] Für die Entscheidung, ob sich der Verpachtungsbetrieb innerh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Organträger als Unternehmer

Rz. 207 § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bestimmt, dass Organschaft dann vorliegen soll, wenn eine juristische Person (zur Möglichkeit der Eingliederung einer Personengesellschaft vgl. Rz. 182a ff.) in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Damit ist vorgegeben, dass der Organträger selbst die Unternehmereigenschaft nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen erlangen muss...mehr

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Roscher, BewG § 234 Betrieb... / 2 Gliederung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

Rz. 9 In §§ 232 und 233 BewG wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Grundvermögen abgegrenzt. Der Umfang eines Betriebs der Land und Forstwirtschaft bestimmt sich nach § 232 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Abs. 3 S. 1 BewG nach den zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden Wirtschaftsgüte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.4 Keine Land- und Forstwirtschaft

Rz. 399 Bei der Voraussetzung, dass kein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegen darf, handelt es sich um eine ertragsteuerliche Definition, da die Ausübung land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeiten dem Begriff des Betriebs gewerblicher Art widersprechen würde. Umsatzsteuerlich ist diese Abgrenzung ohne inhaltliche Bedeutung, da der land- oder forstwirtschaftli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Ende der Unternehmereigenschaft natürlicher Personen und Personengemeinschaften

Rz. 308 Die Unternehmereigenschaft einer natürlichen Person endet grundsätzlich mit dem letzten nach außen hin Tätigwerden. Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der Unternehmer seine Umsatztätigkeit endgültig einstellt und auch keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er eine Umsatztätigkeit wieder aufnehmen will. Die formale Abmeldung des Gewerbebetriebs beim Gewerbea...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.7 Versorgungsbetriebe (§ 4 Abs. 3 KStG)

Rz. 410 Nach der ausdrücklichen Regelung des § 4 Abs. 3 KStG stellen Versorgungsbetriebe Betriebe gewerblicher Art einer jPöR dar. Solche Versorgungsbetriebe dienen der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, darüber hinaus dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb. § 4 Abs. 3 KStG ist dabei eine Spezialregelung zu § 4 Abs. 1 und Abs. 5 KStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Juristische Personen

Rz. 37 Juristische Personen sind ebenfalls steuerrechtsfähig. Dies gilt sowohl für die juristischen Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH, KGaA, Genossenschaft, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, rechtsfähiger Verein oder Stiftung) als auch für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Land, Gemeinde, bestimmte berufsständische Organisationen, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Unionsrechtliche Bestimmungen

8.2.1 Entwicklung Rz. 374 Nach Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL gelten Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie die Tätigkeiten ausüben oder Umsätze bewirken, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten oder Umsätzen Zölle, Gebühren, Beiträge ode...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

8.1 Allgemeines Rz. 371 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich als juristische Personen unternehmerfähig, sodass sich die Unternehmereigenschaft aus den allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG ergibt. Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) diese Voraussetzungen in ihrer Person erfüllt, sind allerdings bestimmte ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Beginn der Unternehmereigenschaft von Kapitalgesellschaften

Rz. 285 Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft sind mehrere Phasen zu unterscheiden, die für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft von Bedeutung sind: Gründung einer Kapitalgesellschaft 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags o...mehr