Fachbeiträge & Kommentare zu Untervermietung

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.3 Leer stehende Immobilie

Hat ein Steuerpflichtiger sich bei Erwerb eines Objekts noch nicht entschieden, ob er dieses veräußern, selbst nutzen oder dauerhaft vermieten will, sind dies Indizien, die gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechen. Wird ein Vermietungsobjekt renoviert, ist es grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.18 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)

• 2019 Mietwohnungsneubau/ Zweifelsfragen/Gestaltungsüberlegungen/§ 7b EStG Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann neben anderen Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden. Es muss zusätzlich und erstmalig eine Wohnung geschaffen werden. Die Verlegung einer Wohnung oder die Erweiterung der Wohnfläche reichen nicht aus. Anders ist dies bei der erstmaligen Schaffung einer ...mehr

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AGS 12/2024, Klage auf Gest... / II. Zulässigkeit

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AGS 12/2024, Klage auf Gest... / IV. Keine Zulassung der weiteren Beschwerde

Die Voraussetzungen für die Zulassung der weiteren Beschwerde (§ 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 4 S. GKG) liegen nicht vor.mehr

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AGS 12/2024, Klage auf Gest... / III. Begründetheit

Die Beschwerde ist in der Sache jedoch unbegründet. 1. Bewertung ist umstritten In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob bei einer Klage des Mieters gegen den Vermieter auf Zustimmung zur Untervermietung sich der Streitwert nach dem 3,5fachen Jahreswert oder nach dem einfachen Jahreswert des Untermietzinses bemisst. 2. Interesse des Mieters ist maßgebend Wie das AG ist auch das Besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreft, Verlustnutzung bei vermieteten Ferienwohnungen: Ein ewiger Streitpunkt mit der FinVerw, GStB 2012, 205; Dorn/Becker, Abgrenzung zwischen Einkünften aus VuV iSd § 21 EStG und gewerblichen Einkünften, NWB Nr 13 vom 31.03.2023, Beilage, S 11. Verwaltungsanweisungen: R 15.7 Abs 2 EStR 2012; H 15.7 Abs 2 EStH 2022; FinBeh Hamburg, Fachinfo vom 30.01.2018, S 1980–2017/003–52, k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Grundstücke und Gebäude

Rn. 74a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Notwendiges Sonder-BV I liegt auch dann vor, wenn der Gesellschafter der PersGes unmittelbar zur Nutzung überlassenen Grundbesitz von Dritten gemietet und gepachtet hat (BFH BStBl II 1986, 304 mit Anmerkung Söffing, FR 1986, 109; BFH BStBl II 1977, 150/52). Wegen des umgekehrten Falles s Rn 75 zu (2). Hat der Gesellschafter ein Grundstück de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Vermietung eines Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die Kapitalgesellschaft

Tz. 1013 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Vereinbarung des Mietverhältnisses über ein Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus/ der eigenen Eigentumswohnung des Ges-GF zielt oftmals darauf ab, trotz der Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (s § 4 Abs 5 Nr 6b EStG iVm § 9 Abs 5 EStG) die stliche Berücksichtigung der Kosten zu ermögl...mehr

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AGS 12/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil setzt Burhoff seine Reihe zum Vorschuss in Strafsachen fort und behandelt den Vorschuss auf eine Pauschgebühr (S. 529 ff.). Wolf befasst sich mit Anrechnungsfragen in selbständigen Beweisverfahren, Urkunden- und Wechselverfahren sowie bei Zurückverweisung eines Verfahrens (S. 533 ff.) Lissner gibt wichtige Hinweise und Hilfen, wie man in Beratungshilfesachen ric...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rascher Mieterwechsel

Rn. 138 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gewerbebetrieb statt privater Vermögensverwaltung (s Rn 137) ist bei der Vermietung auch von privatem Wohnraum insbesondere anzunehmen, wenn entweder durch einen ständigen, raschen Wechsel der Mietparteien, der im Wesen gerade dieses Mietverhältnisses liegt, der Vermieter zu einer über das bei der langfristigen Vermietung übliche Maß hinausg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der Gesellschaft zur Nutzung im Betrieb unmittelbar oder mittelbar überlassene WG des Gesellschafters (notwendiges Sonder-BV I)

Rn. 74 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 WG im Alleineigentum der Gesellschafter gehören zum notwendigen Sonder-BV I der Gesellschafter (s Rn 73), wenn sie dem Betrieb der PersGes tatsächlich unmittelbar oder mittelbar (auch durch Untervermietung auf eigene Rechnung: BFH BStBl II 1994, 250; 1991, 800; 1986, 304; 1977, 150/52; Woerner, BB 1976, 220, 223) durch unentgeltliche oder en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Abgrenzung zur Vermögensverwaltung

Tz. 48 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 13 S 3 AO ist Vermögensverwaltung idR gegeben, wenn Vermögen genutzt, zB KapV verzinslich angelegt wird. Anders als zB § 14 AO, der bei der Definition eines stpfl wG die Vermögensverwaltung ausdrücklich ausklammert, enthält § 4 KStG keine entspr Regelung. Das Absehen von der Besteuerung der Vermögensverwaltung der jur Pers d öff Recht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Beteiligung des Gesellschafters dienende WG (Sonderbetriebsvermögen II)

Rn. 75 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zur rechtlichen Stütze für das vom BFH geschaffene Sonder-BV II s Rn 73. Zum notwendigen Sonder-BV II zählen:mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.3 Unbefugte Gebrauchsüberlassung

Rz. 22 Gemäß § 540 ist es dem Mieter untersagt, die Mietsache ohne Berechtigung einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. Die unbefugte Gebrauchsüberlassung der Mietsache an einen Dritten kann daher zur fristlosen Kündigung nach § 543 berechtigen. Daneben besteht auch das Recht der fristgemäßen Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1. Kündigungsbegründend ist...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.2 [Untervermietung → Zeile 31]

Bei einer Untervermietung erzielt der Mieter der Wohnung oder des Hauses Einkünfte aus V+V durch Weitervermietung einzelner Räume. Dabei sind die entstandenen Kosten insoweit nicht als WK abziehbar, als sie durch die Eigennutzung durch den Mieter selbst entstanden sind. Die Aufteilung erfolgt grds. nach der Nutz- oder Wohnfläche. Die Aufwendungen für Gemeinschaftsräume, die ...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.1 Allgemein

Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie mehrere O...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.4 Zurechnung der Einkünfte

Grundsatz Einkünfte aus V+V werden der Person zugerechnet, die den Tatbestand der Einkunftsart V+V nach § 21 EStG verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. Das ist derjenige, der Sachen und Rechte an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt. Entscheidend dabei ist das Außenverhältnis zum Mieter. Einkünfte aus V+V versteuert somit nicht nur der Eigentümer der Sache oder des...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.3 Abmahnung

Rz. 53 Weitere zwingende Voraussetzung für die fristlose Kündigung ist, dass der Vermieter das vertragswidrige Verhalten des Mieters abgemahnt und dieser den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fortgesetzt hat. So setzt die Kündigung wegen eines katastrophalen und verwahrlosten Zustands (Messie-Wohnung) eine Abmahnung mit angemessener Frist voraus (AG Hamburg, Urteil v. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Erfolglosigkeit der Fristsetzung oder Abmahnung

Rz. 131 Weitere Voraussetzung für die fristlose Kündigung ist, dass der Vertragsgegner ungeachtet der Abmahnung des Vertragspartners das vertragswidrige Verhalten fortsetzt. Eine Wiederholungsgefahr über die Fortsetzung des vertragswidrigen Verhaltens hinaus ist ebenso wenig erforderlich wie ein Verschulden des Vertragsgegners. Hat der Vertragsgegner dagegen vor Zugang der K...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.3 Nichtgewährung des Gebrauchs bzw. Gebrauchsentziehung

Rz. 22 Das Kündigungsrecht besteht immer dann, wenn der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dabei kommt es auf den Inhalt und Umfang des vertragsmäßigen Gebrauchs an. Dazu gehört nicht nur die Überlassung der gemieteten Sache, sondern auch die Überlassung ohne Sach- oder Rechtsmängel i. S. d. §§ 536 ff. oder mit d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.8 Beweislast

Rz. 64 Der Vermieter muss sämtliche Voraussetzungen für die fristlose Kündigung beweisen, also sowohl die Sorgfaltspflichtverletzung bzw. die unbefugte Gebrauchsüberlassung als auch die Abmahnung und die erhebliche Verletzung seiner Rechte. Ferner muss er den Zugang der fristlosen Kündigung innerhalb angemessener Frist nach seiner Kenntnis von der Fortsetzung des vertragswid...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3.2 Besondere Gründe des Vertragspartners

Rz. 134 Eine Fristsetzung bzw. Abmahnung ist ferner dann entbehrlich, wenn besondere Gründe für eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses sprechen. Das wäre der Fall, wenn durch das Verhalten des Vertragspartners ein endgültiger Zustand geschaffen worden ist, der rechtlich oder tatsächlich unumkehrbar ist. Ein rechtlich unumkehrbarer Zustand läge vor, wenn die Mietsach...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Beweislast

Rz. 140 Für den Fall der Kündigung wegen verspäteter Gebrauchsüberlassung oder nicht rechtzeitiger Abhilfe enthält § 543 Abs. 4 Satz 1 eine Beweislastregel. Der Vermieter muss die rechtzeitige Gebrauchsgewährung und/oder Abhilfe vor Fristablauf beweisen (§ 543 Abs. 4 Satz 2). Hat sich der Vermieter vertraglich zur Durchführung verschiedener Arbeiten zur Herstellung des vertr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.4 Fortsetzung der Vernachlässigung oder unbefugten Gebrauchsüberlassung

Rz. 55 Weitere Voraussetzung für die fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ist, dass der Mieter ungeachtet der Abmahnung des Vermieters weiterhin die Mietsache vernachlässigt und dadurch erheblich gefährdet oder weiterhin unbefugt einem Dritten überlässt. Für eine fristlose Kündigung können nur solche Gründe herangezogen werden, die sich nach der letzten Abmahn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.5 Kündigungserklärung

Rz. 93 Die Kündigung muss gegenüber dem Mieter erklärt werden und diesem zugehen. Bei einer Mietermehrheit muss die Kündigung gegenüber allen Mietern erfolgen. Ist eine ursprüngliche Mitmieterin ausgezogen und halten sich in der Wohnung nur noch die weiteren ursprünglichen Mitmieter auf, kann unter Umständen davon ausgegangen werden, dass das Mietverhältnis zu denselben Bedi...mehr

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Geschäftsraummietverhältnis... / 2.4.2 Fristlose Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung kann vertraglich abweichend vom Gesetz geregelt werden. Die Parteien können vereinbaren, dass der Vermieter oder der Mieter zur fristlosen Kündigung unter erleichterten Bedingungen berechtigt sein sollen. Achtung AGB beachten Bei formularvertraglichen Kündigungsklauseln ist insbesondere § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu beachten: Die Kündigungsklause...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Gedehnter Versicherungsfall; mehrere Versicherungsfälle, Abs. 2 bzw. Nr. 2.4.4 und 2.4.5 ARB 2012

Rz. 421 Erstreckt sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum (Dauerverstoß), ist dessen Beginn maßgeblich (§ 4 Abs. 2 S. 1 ARB bzw. Nr. 2.4.4 ARB 2012), so z.B. der Abschluss des Untermietvertrages bei dauerhafter unzulässiger Untervermietung; der Zeitpunkt der ersten verweigerten Pachtzahlung, wenn eine Vertragsauflösung behauptet wird;[432] die Vermietung einer mangelh...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / a) Auslandsaufenthalt eines Arbeitnehmers

Aus den obigen Ausführungen folgt auch, dass ein im Ausland tätiger Steuerpflichtige grundsätzlich seine Wohnung und damit seinen Wohnsitz im Inland behält, wenn er die inländische Wohnung weiterhin unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, sie beibehalten und benutzen zu wollen (AEAO zu § 8, Ziff. 6). Ausnahmen sind jedoch denkbar und gelten beispielsweise bei e...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.1 Umfang

Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betriebliche Zwecke de...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 4 Gewerbliche Untervermietung im Interesse des Zwischenmieters

4.1 Kein Kündigungsschutz nach Wohnraummietrecht Anders ist die Rechtslage daher, wenn die Untervermietung nicht nur dem Interesse des Eigentümers, sondern auch oder sogar vorrangig dem Interesse des Zwischenmieters oder der in der Wohnung unterzubringenden Person dient. Praxis-Beispiel Vermietung an karitativen gemeinnützigen Verein Dies ist der Fall, wenn der Eigentümer eine ...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.2 Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, durch welchen die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt werden, kann den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Hinweis Definition wichtiger Grund Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn de...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 4.1 Kein Kündigungsschutz nach Wohnraummietrecht

Anders ist die Rechtslage daher, wenn die Untervermietung nicht nur dem Interesse des Eigentümers, sondern auch oder sogar vorrangig dem Interesse des Zwischenmieters oder der in der Wohnung unterzubringenden Person dient. Praxis-Beispiel Vermietung an karitativen gemeinnützigen Verein Dies ist der Fall, wenn der Eigentümer eine Wohnung an einen karitativ tätigen gemeinnützige...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 4.3 Vermietung an besonderen Personenkreis

Soll die Wohnung einem besonderen Personenkreis zur Verfügung gestellt werden, entfällt der Kündigungsschutz dieser Personen, da sich der Vermieter anderenfalls bei Beendigung des Zwischenmietvertrags mit Personen auseinandersetzen müsste, an die er die Wohnung direkt nicht vermietet hätte. Die Ungleichbehandlung dieser Personengruppe ist daher durch ein überwiegendes Intere...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 3 Gewerbliches Untermietverhältnis

Hinweis Interesse des Eigentümers Anders als bei diesem typischen Untermietverhältnis, bei dem die Untervermietung i. d. R. im Interesse des Hauptmieters liegt, ist die gewerbliche Zwischenvermietung eine Vertragsgestaltung, die vom Eigentümer meist im eigenen Interesse gewählt wird. Dieser hat i. d. R. die Wohnung errichtet oder erworben, um sie auf dem Wohnungsmarkt zu nutze...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 4.4 Zurverfügungstellung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt

Anders ist die Rechtslage, wenn der Zwischenmieter die Wohnung nach den vertraglichen Vereinbarungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugänglich machen muss und daher davon auszugehen ist, dass der Vermieter die Wohnung zu vergleichbaren Bedingungen auch unmittelbar an die vom Zwischenmieter ausgewählten Personen vermietet hätte. In diesem Fall ergibt die vorzunehmende Interess...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.2 Vorzeitige Kündigung durch den Ersteher bei der Zwangsversteigerung

Der Ersteher des Grundstücks tritt in das bestehende Mietverhältnis ein (§ 57 ZVG) und ist berechtigt, dieses unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen (§ 57a ZVG). Ist strittig, ob überhaupt ein Mietverhältnis besteht, trägt der Mieter hierfür die Beweislast.[1] Zur Annahme eines fingierten Mietvertrags (Scheinmietvertrag i. S. d. § 117 BGB), der nur zu dem Zweck g...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 2 Verstöße gegen das AGG

Verstöße gegen die Bestimmungen des AGG können insbesondere schon bei der Auswahl der Bewerber für eine Wohnung eintreten. Vermieter sollten bereits bei der Vermietungsanzeige z. B. in einer Tageszeitung vermeiden, den Kreis der Bewerber für die angebotene Wohnung zu beschränken. Praxis-Beispiel "Wunschmieter" Aus einem Inserat, mit dem für eine Wohnung eine "ältere, alleinste...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 3.2 Beendigung des gewerblichen Zwischenmietvertrags

Nach Beendigung des gewerblichen Zwischenmietvertrags tritt der Vermieter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem gewerblichen Zwischenmieter und dem Endmieter ein.[1] Dies bedeutet, dass der Vermieter sowohl an die Vorschriften über die Mieterhöhung als auch an die Kündigungsschutzvorschriften gebunden ist. Die Kündigung des Mietverhältnisses erforde...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 1 Schadensersatzanspruch des Untermieters

Der Untermieter (Endmieter) kann von seinem Vermieter (Zwischenmieter = Hauptmieter), der wegen des Kündigungsschutzes den Wohnungsmietvertrag nicht kündigen könnte, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn das Hauptmietverhältnis vor dem Untermietverhältnis endet und der Eigentümer von ihm Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangt.[1] Dem Untermieter (Endmieter...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 4.2 Kein Eintritt in Mietvertrag mit Endmieter

Bei solchen Zwischenmietverhältnissen tritt der Eigentümer nach Kündigung des Zwischenmietvertrags auch nicht in das Mietverhältnis mit dem Endmieter ein, da § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB in diesen Fällen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist.[1] Eine unmittelbare Anwendung des § 565 BGB scheidet aus, da diese Vorschrift verlangt, dass der Zwischenmieter bei Abschluss d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.2 Einnahmen nach § 21 EStG

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 EStG gehören alle Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. Die Vorschrift erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darüber hinaus alle Einkünfte aus der...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.6.2 Wohnzwecke

Eine Wohnung dient Wohnzwecken, wenn sie dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu ermöglichen. Eine entgeltlich überlassene Wohnung dient Wohnzwecken i. S. d. § 7b EStG, wenn die entgeltliche Überlassung unbefristet oder mindestens für einen Zeitraum von 1 Jahr mietvertraglich festgelegt ist. Wird eine kürzere Mietdauer vereinbart, kann ...mehr

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Heimlich aufgenommene Video... / 4 Die Entscheidung

In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte das LG Berlin die Räumungsklage eines Wohnungsunternehmens wegen unerlaubter Untervermietung abgewiesen, weil es die von der Vermieterin mit Hilfe eines Detektivs heimlich veranlassten Videoaufnahmen nicht als Beweismittel gelten ließ. Das LG Berlin stufte dies als grundrechtswidrig ein, da andere Maßnahmen und Indizien zum Beweis der ...mehr

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Heimlich aufgenommene Video... / 1 Leitsatz

Videos, die heimlich aufgenommen worden sind und als Beweis für eine unerlaubte Untervermietung dienen sollen, können eine fristlose Kündigung nicht stützen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / 5 Gewerbliche Vermietung

Die Vermietung einer Ferienwohnung ist im Regelfall keine gewerbliche Betätigung, weil die Vermietung i. d. R. über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinausgeht.[1] Bei der Vermietung eines Ferienhauses kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG)

Tz. 60 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs iSd § 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG liegt vor, wenn die unternehmerische Entsch getroffen wurde, den Geschäftsbetrieb trotz fortbestehender Möglichkeit der Fortführung nicht weiterzuführen. Nach § 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG (dazu s auch Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9) ist auch das nur zeitweise Ruhendstellen des Ges...mehr

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Ferienwohnung (Miete) / 4 Kündigung

Der Ausschluss der Kündigungsschutzvorschriften für diese Art von Wohnraum bewirkt, dass eine Kündigung ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters erfolgen kann, der Mieter der Kündigung nicht widersprechen kann und vom Vermieter auch dann keine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt werden kann, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für ...mehr