Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (1): ­zivilrechtliche Betrachtung ausschlaggebend

Leitsatz 1. Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden sollen, ist nicht bereits dann eine für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schädliche Mitvermi...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / VIII. Unwirksamkeit einer vereinbarten Haftungsreduzierung gem. § 8a StVG

Rz. 27 Nach der Neufassung des § 8a StVG haftet der Halter nach § 7 Abs. 1 StVG nunmehr grundsätzlich uneingeschränkt für alle Schäden, die beförderte Personen erleiden. Dies gilt – anders als noch das Haftungsprivileg nach § 8a StVG a.F. – für alle Personenbeförderungen unabhängig davon, ob die Beförderung gegen Entgelt erfolgt oder geschäftsmäßig betrieben wird. Diese Haftu...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / IV. Regress des Kaskoversicherers

Rz. 27 Eine für sämtliche Bereiche der Schadensversicherung und damit auch für die Kaskoversicherung wichtige gesetzliche Regelung enthält § 86 VVG. Danach gehen sämtliche Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz in dem Maße auf den Versicherer über, in dem dieser Leistungen aus der Schadensversicherung erbringt. Hierbei handelt es sich um einen Fall des gesetzl...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / D. Deckungszusage für eine negative Feststellungsklage

Rz. 10 Für den Fall der Unfallabwicklung hat der Haftpflichtversicherer unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Anders ist dies jedoch, wenn der Mandant beispielsweise ein Fahrzeug verkauft hat und sich der Käufer unberechtigter Ansprüche berühmt. In einem solchen Fall kann sich die Erhebung einer negativen Feststellungsklage empfehlen. Nur selten wird eine solche Klage auf erst...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / B. Behandlung möglicher "Altfälle" ohne Umstellung der AKB

Rz. 1 Die mit erheblichen Änderungen beschlossene "Neufassung" des VVG war gem. Art. 10 Abs. 1 EGGVG zum 1.1.2008 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge. Für vor diesem Datum abgeschlossene Verträge gilt das bisherige VVG gem. Art. 1 Abs. 1 EGGVG noch bis zum 31.12.2008. Rz. 2 Dem Versicherer wurde gem. Art. 1 Abs. 3 EGGVG ein Zeitrau...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / H. Kein mehrfacher Anfall der Selbstbeteiligung

Rz. 20 Teilweise findet sich in den ARB die Regelung, dass die Selbstbeteiligung jeweils pro Leistungsart zu berücksichtigen ist (z.B. § 5 Abs. 3c ARB 2010). Dies soll dazu führen, dass die Selbstbeteiligung auch dann mehrfach in Ansatz zu bringen ist, wenn aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt wie einem Unfall mehrere Leistungsarten betroffen sind (z.B. Geltendmachung v...mehr

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Vorliegen von AGB trotz handschriftlicher Ergänzungen

Zusammenfassung Handschriftliche Zusätze in Standardklauseln lassen die Einordnung als AGB nicht zwangsläufig entfallen. Hintergrund Die Beklagte hatte zugunsten der Klägerin, einer im Bauwesen tätigen Generalunternehmerin, eine Vertragserfüllungsbürgschaft übernommen. Mit dieser Bürgschaft sicherte die Beklagte die mangelfreie Erbringung von Bauarbeiten durch eine Subunterneh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift soll durch Bewehrung des § 154 AO dessen Einhaltung mit einer Haftungsregelung unterstützen. Ziel des § 154 AO ist es, das Steueraufkommen zu sichern und zu verhindern, dass durch die Verwendung falscher oder erdichteter Namen bei der Errichtung und Führung von Konten, Schließfächern u. Ä. die Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse erschwert oder unmö...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 3. Unwirksamkeit eines Rücktritts (§ 218 BGB)

Rz. 110 Ein Rücktritt des Gläubigers wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (z.B. § 323 BGB) ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder auf Nacherfüllung verjährt ist und sich der Schuldner darauf beruft (§ 218 Abs. 1 Satz 1 BGB); dies gilt auch in bestimmten Fällen, in denen der Schuldner nicht zu leisten braucht (§ 218 Abs. 1 Satz 2 BGB). § 21...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / g) Versicherungsschutz für persönliche Inanspruchnahme in der PartGmbB: Übergangsfälle und Unwirksamkeit der Haftungsbeschränkung

Rz. 31 Fraglich ist die Haftungssituation auch für Übergangsfälle. [55] Relevant dürfte v.a. die "Umwandlung" einer GbR oder einer schon bestehenden PartG in eine PartGmbB sein. Durch die zeitliche Ausdehnung der akzessorischen Haftung der Gesellschafter nach vorn und hinten über die (analoge) Anwendung der §§ 130 und 160 HGB kann es in den verschiedensten Varianten zur persö...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Folgen einer verbotswidrigen Abrede

Rz. 495 Ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG führt nicht zur Nichtigkeit der Vergütungsabrede, sondern beschränkt die vertraglich vereinbarte Vergütung auf die gesetzliche Gebühr.[1904] Ist die gesetzliche Gebühr höher, kann nur die vereinbarte Vergütung verlangt werden.[1905...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Rechtsnatur und Wirksamkeit

Rz. 285 Ein in einem Rechtsstreit geschlossener Vergleich hat einen doppelten Rechtscharakter.[1106] Zum einen ist ein Vergleich eine Prozesshandlung, welche die Beendigung eines Rechtsstreits herbeiführt und deren Wirksamkeit sich nach den Grundsätzen des Prozessrechts richtet. Insb. muss die Partei in einem Anwaltsprozess (§ 78 ZPO) beim Abschluss des Vergleichs von einem ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Folgen der verbotswidrigen Gebührenunterschreitung

Rz. 487 Eine unzulässige Vereinbarung einer Gebührenunterschreitung oder eines Gebührenverzichts [1879] ist wegen Verstoßes gegen § 49b Abs. 1 BRAO nach § 134 BGB nichtig.[1880] Zwar richtet sich das gesetzliche Verbot der Gebührenunterschreitung nur an den Rechtsanwalt; die Durchsetzung des Verbotszwecks erfordert aber die Unwirksamkeit des verbotswidrigen Rechtsgeschäfts.[1...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / III. Valutaverhältnis zwischen Auftraggeber und begünstigtem Dritten

Rz. 29 Das rechtliche Zuwendungs- (Valuta-) Verhältnis in der inneren Beziehung zwischen dem Auftraggeber des Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers und dem Dritten, der durch den Rechtsberatervertrag (Außen- oder Deckungsverhältnis) begünstigt wird, bildet den Rechtsgrund dafür, dass der Mandant (Versprechensempfänger) den vertraglichen Anspruch auf die Vertr...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit

Rz. 327 Der Entwurf einer einseitigen Erklärung oder eines Vertrags muss zweckmäßig [1265] und wirksam sein. Soweit Bedenken gegen die Wirksamkeit des Vertrages oder einzelner Klauseln bestehen, muss der Rechtsanwalt den Mandanten hierüber aufklären und dessen Entscheidung einholen.[1266] Der Rechtsanwalt hat dem Auftraggeber dann eine rechtlich einwandfreie Gestaltung zu emp...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / aa) Unwirksame Einzelvereinbarung

Rz. 158 Ist eine verjährungserleichternde Einzelabrede unwirksam, so ist die Frage, ob der Rechtsberatervertrag trotz der – abtrennbaren – unwirksamen Verjährungsvereinbarung bestehen bleibt, nach § 139 BGB zu beantworten (vgl. auch § 140 BGB). Nach dieser Vorschrift ist in einem solchen Fall der Teilnichtigkeit das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, da...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Schadensersatz

Rz. 104 Wenn der Rechtsanwalt den Auftrag zur Unzeit gekündigt hat ohne dass ein wichtiger Grund gegeben ist, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Vielmehr ist der Rechtsanwalt verpflichtet, dem Mandanten denjenigen Schaden zu ersetzen, den dieser gerade infolge des Kündigungszeitpunkts erlitten hat. Folge der widerrechtlichen Drohung mit einer Kündigung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (1) Klauselverbote gem. § 309 BGB

Rz. 128 Insoweit bestehen nach § 309 BGB Klauselverbote, die unabhängig von einer richterlichen Wertung zur Unwirksamkeit entgegenstehender AGB führen, betreffendmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Klagerücknahme, § 79a Abs. 1 Nr. 2 FGO

Rz. 24 Wird die Klage im vorbereitenden Verfahren nach § 72 FGO zurückgenommen, erlässt der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter den nur deklaratorisch wirkenden Einstellungsbeschluss nach § 72 Abs. 2 S. 2 FGO. Der Vorsitzende oder Berichterstatter ist bei einer Teilrücknahme auch zuständig für die zu erfolgende Abtrennung und Einstellung.[1] Über das Nebenverfahren auf Bew...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Nach Inkrafttreten des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 504 Nach dieser am 9.9.1994 in Kraft getretenen Vorschrift ist ein Rechtsanwalt, der eine Gebührenforderung erwirbt, in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wie der beauftragte Rechtsanwalt (§ 49b Abs. 4 Satz 1 BRAO); die Abtretung von Gebührenforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Dritten ist unzulässig...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Formerfordernisse nach § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG

Rz. 449 Die Textform dient nach der Gesetzesbegründung zu § 126b BGB dem Zweck, den Rechtsverkehr in den Fällen zu vereinfachen, in denen eine Erklärung – etwa aus Informations- oder Dokumentationsgründen – zwar einer textlichen Niederlegung bedarf, aber die Einhaltung der strengeren Schriftform wegen des Erfordernisses der eigenen Unterschrift unangemessen verkehrserschwere...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / F. Rechtsfolgen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 73 Haben die Vertragspartner einen Dritten in den Schutzbereich ihres Vertrages einbezogen, ohne ein unmittelbares Forderungsrecht des Dritten gem. § 328 Abs. 1 BGB zu begründen, hat der Dritte grds. einen aus dem Vertrag abgeleiteten Anspruch auf Ersatz seines Schadens infolge schuldhafter Verletzung einer drittbezogenen Schutz-(Neben-)pflicht oder (Haupt-)Leistungspfli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Berufsrechtliche Verbote

Rz. 49 Gem. § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Diese eindeutige Regelung kann bei der Anwendung im Einzelfall durchaus Schwierigkeiten bereiten.[120] Selbst wenn sich die Interessen der Mandanten teilweise widersprechen, kann ein Anwalt sie gemeinsam vertreten, soweit und solange das Mandat auf die Wahrnehmung solcher Interes...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / i) Abweichen von namentlich bezeichnetem und das Mandat bearbeitendem Mitglied der Sozietät

Rz. 535 Für die Praxis stellt sich die wichtige und unterschiedlich beurteilte Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder einer Sozietät wirksam ist, wenn neben dem namentlich bezeichneten Sozius noch andere Sozien an der Mandatsbearbeitung beteiligt sind. Es wird die Ansicht vertreten, eine Haftungsbeschränkung sei stets u...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Novellierung des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 511 Im Hinblick auf den vorstehend aufgezeigten Auslegungsstreit hat der Gesetzgeber in Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007[1981] die Regelung des § 49b Abs. 4 BRAO novelliert. Zudem hat er die Mangelhaftigkeit des bisherigen § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO erkannt.[1982] § 49b Abs. 4 BRAO wurde daher wie folgt neu gefasst: § 49b A...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Sozien- und Angehörigenklausel

Rz. 61 § 51 Abs. 3 Nr. 5 BRAO erlaubt den Ausschluss von Ansprüchen wegen Veruntreuungen durch Personal, Angehörige oder Sozien. Zweck der Klausel soll u.a. sein, der Kollusionsgefahr zu begegnen, die als hoch eingeschätzt wird.[146] Häufig dürfte es sich im wirtschaftlichen Sinne um Eigenschäden des Versicherungsnehmers handeln, die vom Versicherungsschutz ohnehin ausgenomm...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Vereinbarte Zusatzvergütung

Rz. 461 Eine höhere als die gesetzliche Vergütung kann sich ergeben aus der Vereinbarung Rz. 462 Die Frage, ob eine Vergütungsabrede, nach der jede angefangene Viertelstunde mit einem Viertel des vereinbarten Stundensatzes abzu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 3. Scheitern des Vertrages

Rz. 33 Schließt jemand einen unwirksamen Vertrag, so kann er dem Verhandlungspartner wegen Verschuldens vor oder bei Vertragsschluss zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er den Grund der Unwirksamkeit zu vertreten hat; zu ersetzen sind dann diejenigen Aufwendungen, die dem Verhandlungspartner im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages entstanden sind.[98] Allerding...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / II. Vertragsschluss

Rz. 12 Das Zustandekommen eines Anwaltsvertrages richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB .[42] Es bedarf also eines hinreichend bestimmten Angebots, das die Gegenseite ohne Änderung innerhalb der Annahmefrist annimmt. Vertretung ist beim Vertragsschluss durch einen anderen Rechtsanwalt möglich, nicht jedoch durch das Büropersonal, das etwaige Tätigke...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Grundlagen

Rz. 139 Die anwaltliche und die notarielle Tätigkeit eines Anwaltsnotars sind im Einzelfall voneinander zu trennen. In seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt ist der Anwaltsnotar gem. § 2 Abs. 1 BRAO freiberuflich aufgrund eines Anwaltsvertrages tätig und der berufene unabhängige Berater und Vertreter seines Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Rechtsanwä...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 6. Verjährungshemmung bei anderen Ansprüchen (§ 213 BGB)

Rz. 92 § 213 BGB sieht – über § 477 Abs. 3, § 639 Abs. 1 BGB a.F. hinaus – vor, dass – neben dem Neubeginn der Verjährung (§ 212 BGB; vgl. Rdn 97 ff.) – die Hemmung und Ablaufhemmung der Verjährung nicht nur für den erhobenen Anspruch gelten, sondern auch für alle diejenigen Ansprüche, die aus demselben Rechtsgrund wahlweise neben dem bereits geltend gemachten Anspruch oder ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Stimmrechtsbeschränkungen (§ 238a Abs. 1 Satz 2)

Rn 2 Stimmrechtsbindungen oder -beschränkungen, die sich etwa aus dem Gesellschaftsrecht ergeben könnten, werden von § 238a Abs. 1 Satz 2 überlagert. Demnach bleiben neben eventuell bestehenden Stimmrechtsbeschränkungen auch gesellschaftsrechtliche Sonder- oder Mehrstimmrechte außer Betracht.[8] Das Insolvenzrecht genießt insoweit Vorrang.[9] Rn 3 Im Einzelnen: Wegen der Unwir...mehr

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Slowakei / 3. Durchsetzung des Pflichtteilsrechts

Rz. 96 Übergeht der Erblasser einen pflichtteilsberechtigten Erben in seinem Testament, ist ein solches Testament gemäß § 479 S. 2 BGB relativ unwirksam. Die relative Unwirksamkeit ist in einem Nachlassverfahren vor dem zuständigen Notar als Gerichtskommissar von dem Pflichtteilsberechtigten geltend zu machen. Unterlässt der Pflichtteilsberechtigte die Geltendmachung der rel...mehr

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Finnland / f) Auflage und Bedingung

Rz. 63 Testamentarische Auflagen und Bedingungen sind im finnischen Erbrecht nicht explizit geregelt, sie sind jedoch zulässig.[20] Rz. 64 Sofern eine Auflage oder Bedingung den Bedachten verpflichtet, gegen die guten Sitten zu verstoßen, damit er den ihm zubedachten Anteil erhält, ist zu differenzieren: Handelt es sich um eine auflösende Bedingung/Auflage, hat dies nicht die...mehr

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§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / II. Besonderheiten beim mehrseitigen Erbvertrag

Rz. 34 Schwierigkeiten ergeben sich beim mehrseitigen Erbvertrag, wenn die von den Vertragsparteien getroffenen Verfügungen nicht bei jeder Vertragspartei demselben Recht unterliegen. Dies ist z.B. möglich, wenn die Parteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Staaten haben oder eine abweichende Rechtswahl getroffen haben. Einhellige Ansicht ist, dass sämtliche Ve...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Insbesondere: Qualifizierung von gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag

Rz. 55 Die Qualifizierung eines gemeinschaftlichen Testaments nach der EuErbVO als formelle oder materielle Gestaltung wird noch definitiv zu klären sein.[77] Die eigenständige Regelung durch die EuErbVO deutet auf eine gesonderte Einordnung des gemeinschaftlichen Testaments aufgrund seiner sowohl inhaltlichen als auch formellen Besonderheiten hin. Durch die Möglichkeit der ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / a) Allgemeines

Rz. 150 Die Pflichtteilberechtigten werden nicht ipso jure mit dem Erbfall zu Erben entsprechend ihrer Quote. Sie[221] müssen vielmehr eine sog. Herabsetzungsklage (azione di riduzione) gegen Erben, Vermächtnisnehmer und Beschenkte vor Gericht[222] erheben, damit die testamentarischen Verfügungen bzw. Schenkungen bis zur Befriedigung der Pflichtteilsquote verhältnismäßig gek...mehr

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Frankreich / 4. Folgen der Überschreitung der disponiblen Quote

Rz. 124 Hat der Erblasser den ihm durch die Noterbrechte gesetzten Rahmen überschritten, hat dies nicht die automatische Unwirksamkeit der betreffenden Verfügungen zur Folge. Vielmehr hat es der Noterbe selbst in der Hand, seine Rechte geltend zu machen. Hierfür steht ihm gem. Art. 921 Abs. 2 C.C. innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall die Herabsetzungsklage, die sog. ac...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / III. Sonderregelungen für vor dem 17.8.2015 getroffene Verfügungen von Todes wegen

Rz. 28 Der Kommissionsentwurf zur EuErbVO vom November 2009 hatte in Art. 50 eine Übergangsregelung vorgesehen, wonach die Verweisung auf das am Aufenthaltsort bei Errichtung der Verfügung geltende Recht uneingeschränkt auch für vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO errichtete Verfügungen gelten soll. Das hätte zu überraschenden Folgen geführt: Rz. 29 Hätten z.B. in Anda...mehr

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Belgien / 2. Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments

Rz. 50 Testierfähigkeit nach belgischem Recht erfordert volle Geschäftsfähigkeit; Minderjährige, also Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,[92] sind in ihrer Testierfähigkeit beschränkt, vgl. Art. 901 ff. ZGB. So können Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kein Testament errichten. Ab dem 16. Lebensjahr können sie über die ...mehr

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Tschechien / 3. Verfügungen zu Lebzeiten

Rz. 116 Der Abschluss eines Erbvertrages hindert den Erblasser nicht, zu seinen Lebzeiten über sein Vermögen beliebig zu verfügen. Errichtet der Erblasser jedoch eine Verfügung von Todes wegen oder macht er zu Lebzeiten eine Schenkung, die den vertraglich berufenen Erben oder Vermächtnisnehmer beeinträchtigt, können Letztere sich auf die relative Unwirksamkeit dieses Testame...mehr

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§ 10 Erbrecht / 7. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 30 Ein Sonderfall des Testaments ist das gemeinschaftliche Testament, das nur von Ehegatten errichtet werden kann (§ 2265 BGB). Ist die Ehe nichtig, so schlägt dies auf das Testament durch. Wird die Ehe geschieden oder die Scheidung der Ehe beantragt, so führt auch dies zu einer Unwirksamkeit des Testaments. Rz. 31 Inhalt dieses Testament ist zumeist, dass die Ehegatten z...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / b) Das eigenhändige Testament

Rz. 117 Das Gesetz verlangt – neben Volljährigkeit des Testators – weiter, dass das eigenhändige Testament (testamento ológrafo) vom Erblasser vollständig selbst geschrieben sowie unterschrieben ist. Zudem muss das Errichtungsdatum genau angegeben sein. Streichungen, Verbesserungen und zwischen die Zeilen geschriebene Zusätze erfordern einen Berichtigungsvermerk mit Untersch...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / c) Die Stellung des Nacherben

Rz. 139 Die Einsetzung des Nacherben muss gem. Art. 783 Abs. 1 CC "ausdrücklich" geschehen. Nach Art. 784 CC erwirbt der Nacherbe das Recht auf die Erbschaft durch das Ereignis des Todes des Erblassers selbst dann, wenn er vor dem Vorerben stirbt; in diesem Falle treten die Erben des Nacherben in die Rechtsposition des Erblassers ein. Rz. 140 Unwirksam ist die Anordnung einer...mehr

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Tschechien / 5. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 106 Nach der neuen Rechtslage ist es nunmehr möglich, dass ein Erbe durch Vertrag mit dem Erblasser auf seinen Erbteil verzichtet (§ 1484 ZGB). Der Erbverzicht erstreckt sich auch auf die Abkömmlinge, sofern die Beteiligten nicht etwas anderes vereinbaren. Der Verzicht auf den Erbteil umfasst auch den Pflichtteil. Der Verzichtende verzichtet auf sein Erbrecht im Ganzen, ...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / c) Ibiza und Formentera

Rz. 42 Das Gegenstück zum heredero distribuidor des mallorquinischen Erbrechts ist das sog. heredamiento, bei welchem es dem überlebenden Ehegatten – bzw. gemäß Art. 13 des Gesetzes 18/2001 dem überlebenden Lebenspartner i.S.d. BLPG[49] – als fiduciario gemäß Art. 71 CDCIB überlassen bleibt, die Erbfolge bzw. Nachlassregelung nach dem Erblasser (fiduciante) unter den gemeins...mehr

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Großbritannien: Schottland / 2. Widerruf eines Testaments

Rz. 24 Wie im englischen Recht ist jedes Testament frei widerruflich. Dies gilt grundsätzlich auch bei gemeinschaftlichen Testamenten (mutual wills), es sei denn, die Beteiligten haben vertraglich vereinbart, dass die Verfügungen bindend sein sollen. An eine solche Vereinbarung ist der Überlebende nach dem Tod des erstversterbenden Testators gebunden (Testiervertrag).[28] Ob...mehr

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Frankreich / bb) Abschluss des Ehevertrages

Rz. 56 Gemäß Art. 1394 Abs. 1 C.C. muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter notariell beurkundet werden. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist dabei möglich, es muss jedoch eine Spezialvollmacht in öffentlicher Urkunde zugrunde liegen.[65] Der Notar stellt gem. Art. 1394 Abs. 2 S. 1 C.C. über die Parteien und das Datum des Vertra...mehr