Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.9 Entgeltfortzahlung

Bei der Entgeltfortzahlung nach § 21 Satz 1 TVöD-V bzw. TVöD-B ist für die Berechnung des Tagesdurchschnitts bezüglich der nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile auf die letzten 3 vollen Kalendermonate abzustellen, die dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehen. Gemäß der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 21 Sätze 2 und 3 TVöD-V bzw. TVöD-B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.4.3 Verfall von Regenerationstagen

Gemäß Nr. 1a Abs. 2 Satz 5 der Anlage D.12 zum TVöD-V bzw. § 3.2a Abs. 2 Satz 5 TVöD-B verfallen Regenerationstage, für die im laufenden Kalenderjahr keine Arbeitsbefreiung erfolgt. Kann eine Arbeitsbefreiung für von den Beschäftigten gemäß Nr. 1a Abs. 2 Satz 2 der Anlage D.12 zum TVöD-V bzw. § 3.2a Abs. 2 Satz 2 TVöD-B geltend gemachte Regenerationstage aus dringenden betrie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.4.1 Tarifregelung

Die Regelung findet sich in Anlage D, D.12 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst zum TVöD-V, dort in einer neuen Nr. 1a, bzw. in § 3.2a TVöD-B. Nr. 1a Regenerationstage/Umwandlungstage (1) Beschäftigte, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind, haben im Kalenderjahr bei Verteilung der wöchentlichen Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.7.1 Ergebnisgenauigkeit

Aus Sicht des Mandanten bemisst sich der Wert einer Planung auch an einer gewissen Ergebnisgenauigkeit, das heißt wie nahe im Nachhinein die Ergebnisse an der Realität liegen. Die Qualität einer Planung lässt sich i. d. R. nur sehr bedingt daran messen, ob der hochgerechnete Wert nach zehn Jahren um 5 %, um 15 % oder gar um 50 % von der damaligen Prognose abweicht. Auch wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.5.2 Darstellung der bestehenden Altersvorsorge-Situation

Die Grundlagenberatung ist das Fundament jeder vernünftigen strategischen und danach auch konkreten Beratung. Die Bestandsaufnahme der bestehenden Altersvorsorge ermöglicht den Einstieg in eine objektive Situationsanalyse. Dies geschieht üblicherweise anhand folgender Schritte: Die Quantifizierung der Ausgabenseite Ermittlung des gewünschten Lebensstandards im Alter als konkre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.6 Benötigte Ressourcen

Jedes Beratungsfeld braucht grundsätzlich zwei Ressourcen. Das sind zum einen die personellen und zum anderen die technischen Ressourcen. Personelle Ressourcen Alle Beratungsthemen, die der Kanzleiinhaber als höchstpersönliches Thema von A bis Z begreift und an sich bindet, werden langfristig nicht ausgebaut werden können, weil die Kanzleiinhaber immer einen zeitlichen Flasche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung / 3 Konsequenzen für die Wirksamkeit

Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Ausgleichsquittung sollte Folgendes beachtet werden: Eine Ausgleichsquittung sollte immer schriftlich erfolgen (vgl. § 126 Abs. 2 BGB). Unverzichtbare Ansprüche wie die auf Mindestlohn, gesetzlichen Urlaub oder Entgeltfortzahlung sollten vor Abschluss beachtet und nicht zum Gegenstand der Ausgleichsquittung gemacht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung / 5 Vergleich

Praxis-Beispiel Ausgleichsklausel, Vergleich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses:[1] "Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis oder im Zusammenhang mit dessen Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche, die sich aus den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung / 1 Erfassbare Ansprüche

Was die Vertragsparteien mit einer "Ausgleichsquittung" oder auch einer "Erledigungsklausel" beabsichtigt haben und welche Ansprüche diese erfassen, ist durch Auslegung der Erklärung zu ermitteln. Danach ist auch deren Rechtsnatur und Wirksamkeit zu bestimmen. Praxis-Beispiel Formulierung einer Ausgleichsquittung "Der Arbeitnehmer bestätigt, die Arbeitspapiere und ein qualifiz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung / 2 Nicht erfassbare Ansprüche

Auf den seit 1.1.2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn [1] kann gemäß § 3 Satz 2 MiLoG nur durch gerichtlichen Vergleich verzichtet werden, im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn ist unabdingbar. Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten, beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam.[2] Der Wortlaut des § 3 Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.4 Altersteilzeit

Rz. 17 Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine durch das Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelte Teilzeitbeschäftigung. Das ATG enthält selbst jedoch keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, setzt jedoch Vorgaben für eine zu treffende Vereinbarung und regelt die Förderung der Altersteilzeit. Rz. 18 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ATG ist die Altersteilzeit die Teilzeit vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.5 Ungleichbehandlung in Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

Definition: Verboten ist die Ungleichbehandlung von Beschäftigten, die nicht aus Erfordernissen der Beschäftigung erforderlich ist, also aus arbeitsfremden Gründen. Neben den im LkSG regelbeispielhaft genannten Diskriminierungskriterien der Abstammung, sozialen Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 4.1 Aufbau- und Ablauforganisation

Die Aufbauorganisation bildet gemeinsam mit der Ablauforganisation die formelle Organisationsstruktur eines Unternehmens. Eine Dokumentation der Aufbau- und Ablauforganisation ist bei der Einführung eines IKS in einem Unternehmen zwingend und muss allen Mitarbeitern im Unternehmen bekannt und zugängig sein (z. B. Intranet). Die Aufbauorganisation gliedert die Aufgaben eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 109 Verord... / 2.5 Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld (Abs. 5)

Rz. 20 Nach Abs. 5 Satz 1 wird die Bundesregierung ermächtigt, für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung in 3 abschließend genannten Fallkonstellationen Einzelheiten zu regeln. Die entsprechende Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Rechtsverordnung ist nach Satz 2 zeitlich zu befristen. Die Ermächtigu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.6 Fehlende Arbeitsbereitschaft

Rz. 34 Fehlende Arbeitsbereitschaft ohne wichtigen Grund führt zur Verminderung der Anspruchsdauer um bis zu 28 Tagen (4 Wochen, Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Satz 1). Eine Minderung kommt nur für Zeiten in Betracht, für die ein Anspruch auf Alg allein deshalb nicht gegeben ist, weil der Arbeitslose nicht arbeitsbereit ist. Es fehlt in diesen Fällen an der subjektiven Verfügbarkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.1 Zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigende Arbeitsentgelte

Rz. 9 Erhält der Versicherte während des Bezuges von Krankengeld Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile (kostenfreie Wohnung, Firmenwagen, Übernahme der Kontoführungsgebühren etc.), mindert sich das Krankengeld um deren Werte (Wert des daraus berechneten Nettoarbeitsentgelts; vgl. Rz. 11). Der Wert des weitergewährten Sachbezuges (Bruttowert), von dem während der Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.2 Berechnung bei rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern (Abs. 1)

Rz. 7 § 21 Abs. 1 regelt für den Personenkreis der rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer die Berechnung des Übergangsgeldes, indem die Vorschrift bei diesem Personenkreis auf die §§ 66 bis 72 SGB IX verweist. Das Übergangsgeld berechnet sich bei diesem Personenkreis gemäß § 21 Abs. 1 SGB VI i. V. m. den §§ 66 ff. SGB IX nach folgendem Schema (dazu passendes ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.8 Urlaub

Auch die Vorschriften in § 19 JArbSchG über die Urlaubsregelung tragen den besonderen Schutzbedürfnissen der Jugendlichen Rechnung. Die Modifikationen des Bundesurlaubsgesetzes betreffen gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1-3 JArbSchG vor allem den deutlich verlängerten gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 30 Werktagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Ja...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gruppenarbeit

Überblick § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG führt im ersten Halbsatz zwar eine Mitbestimmung über die Durchführung von Gruppenarbeit ein. Der Begriff "Gruppenarbeit" wird im zweiten Halbsatz allerdings restriktiv definiert. Die Gruppenarbeit muss folgende Merkmale erfüllen: Eine Gruppe von Arbeitnehmern muss als solche im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs zusammenarbeiten, ih...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 7 Nicht erfasste Ansprüche

Bezieht sich die Ausschlussfrist auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder "gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasste sie gleichwohl und trotz fehlender ausdrücklicher Regelung nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG eine Reihe besonders wichtiger Ansprüche nicht. Dies galt z. B. für Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht / 1 Umfang

Im Arbeitsvertrag werden die Arbeitsleistung und die betriebliche Ordnung in der Regel nur allgemein umrissen. Die konkreten Einzelheiten der Arbeit (z. B. Ort, Zeit, Art und Reihenfolge der Arbeiten) und auch deren Änderungen im Laufe des Arbeitsverhältnisses werden häufig erst später durch Weisungen des Arbeitgebers bestimmt. Das Recht hierzu räumt dem Arbeitgeber § 106 Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht / 2 Billigkeitskontrolle

Der Arbeitgeber muss sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen ausüben.[1] Eine Weisung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen hat und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt. So hat der Arbeitgeber beispielsweise bei einer Auswahlentscheidung hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf familiäre Belastungen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unvorhersehbare Erforderlichkeit

Rn. 42 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ist die Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich, kommt es auf den durchschnittlichen Tageslohn nicht an (§ 40a Abs 1 S 2 Nr 2 EStG). Die unvorhersehbar sofortige Erforderlichkeit ist Tatfrage. Sie bestimmt sich nach der Vorhersehbarkeit des Arbeitsanfalls, zB bei Messen und Volksfesten (FG D'dorf EFG 1974, 334), i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von selbständigen Übungsleitern

Tz. 75 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Bundesarbeitsministerium hat die Zustimmung erteilt, dass die selbständigen Übungsleiter künftig bis zu einem Betrag von monatlich 770 EUR sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Tz. 76 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Voraussetzungen für die Annahme der Selbständigkeit sind: Durchführung des Trainings in eigener Verantwortung; dass si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Durchschnittlicher (Stunden-)Lohn

Rn. 32 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Sowohl bei den kurzfristig Beschäftigen (§ 40a Abs 1 EStG) als auch bei den Aushilfskräften in der LuF(§ 40a Abs 3 EStG) darf während der Beschäftigungsdauer der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitsstunde EUR 19 nicht übersteigen. Zudem ist bei den kurzfristig Beschäftigten (§ 40a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) der Höchstbetrag von EUR 150 als dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff der sonstigen Bezüge

Rn. 46 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a Abs 1 S 3 EStG definiert "sonstige Bezüge" lediglich als Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird. Die FinVerw hat in R 39b.2 Abs 2 LStR 2023 beispielhaft und daher nicht abschließend aufgezählt, dass ua die folgenden Leistungen als sonstige Bezüge anzusehen sind: 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Jahres-LSt bei laufendem Arbeitslohn (§ 38a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Im Regelfall wird der laufende Arbeitslohn eines ArbN nicht für ein ganzes Jahr ausgezahlt, sondern in kürzeren Zeiträumen (idR monatlich). § 38a Abs 3 S 1 EStG sieht daher vor, dass die LSt bei laufendem Arbeitslohn jeweils mit dem auf den Lohnzahlungszeitraum fallenden Teilbetrag der Jahres-LSt erhoben wird, die sich bei Umrechnung des lau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Lohngrenzen und maßgeblicher Arbeitslohn

Rn. 45 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 8 Abs 1 SGB IV liegen die Voraussetzungen für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis nur vor, wenn "das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat EUR 520 nicht übersteigt". Für die Prüfung der 520-Euro-Grenze ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Wenn zB mit hinreichender Sicherheit Urlaubs- oder Weihn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Ersatzmitglieder

Rz. 9 Für Ersatzmitglieder gilt § 103 BetrVG mit dem Nachrücken in das Gremium oder für die Zeit einer Vertretung aufgrund der objektiven Verhinderung (z. B. Urlaub, Krankheit) eines ordentlichen Mitglieds.[1] Dies ist der Beginn des ersten Arbeitstags, an dem das ordentliche Mitglied verhindert ist.[2] Auf die Dauer der Verhinderung kommt es nicht an, unerheblich ist, ob wä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.7 Vorliegen dringender betrieblicher Gründe

Rz. 31 Eine betriebsübergreifende Versetzung ist nur möglich, wenn diese aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist (§ 103 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). In welchen Fällen diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Gesetz nicht geregelt. Da für die Versetzung "betriebliche" Gründe vorliegen müssen, scheidet eine Versetzung aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen aus. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 7 Arbeiten 4.0 aus psychologischer Sicht

So sehr die Freiheiten, die mit Arbeiten 4.0 einhergehen können, verlocken, so bedacht muss man mit ihnen umgehen. Wie eingangs erwähnt, wird es in der Arbeitswelt 4.0 Gewinner und Verlierer geben. Die Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Neuorganisation von Arbeit, sondern auch Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen, die sich in dieser Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 3.1 Entgeltfortzahlung

Wird eine Kindertagesstätte oder eine Schule ganz oder teilweise geschlossen, ist ein Kind ggf. im häuslichen Bereich zu betreuen. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt des Elternteils, das die Betreuung übernimmt, richtet sich nach § 616 BGB, falls der Anspruch nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Auszubildende erhalten für längstens 6 Wochen weiter ihre Ausbildungsvergütung.[1]...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub trotz Arbeitsunfähigkeit bei Altersteilzeit

EuGH, Urteil vom 27.4.2023, C 192/22 Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des EU-Parlaments und des Rates vom 4.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung i. V. m. Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der EU ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie § 7 Abs. 3 BUrlG entgegensteht, wenn dort vorgesehen ist, dass der Anspruch auf bezahlten Jahre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.2 Berechnung des Stundenlohns (Geldfaktor)

Rz. 29 Gemäß § 47 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ist bei einem "Stundenlöhner" das im Entgeltabrechnungszeitraum (Rz. 9 ff.) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Zu der Zahl der Stunden, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wurde, zählen gemäß Abschn. 3.1.1.1.3 des GR v. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.3 Formeln zur Berechnung des Regelentgelts

Rz. 41 Monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt (keine zusätzlichen "laufenden" Entgeltbestandteile) Hier handelt es sich um Arbeitnehmende, die für ihre Arbeitsleistung jeden Kalendermonat eine gleichbleibende Vergütung erhalten. Die Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ist bei der Berechnung des Regelentgelts i. S. d. § 47 Abs. 2 Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.1 Bemessungszeitraum

Rz. 9 Für alle Arbeitnehmenden gilt zwecks Berechnung des Krankengeldes als Bemessungszeitraum der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum (Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Entgeltabrechnungszeitraum, wenn der Arbeitgeber die Entgeltberechnung (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung) für diesen Zeitraum abgeschlossen hat. Das ist dann der Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.4 Ein wegen der Begleitung erlittener Verdienstausfall bzw. eine dadurch geminderte Entgeltersatzleistung

Rz. 15 Gemäß § 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 kann der begleitende Versicherte Krankengeld nur beanspruchen, wenn er wegen der Betreuung einen Verdienstausfall erlitten hat. Ob er mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist, spielt für die Anwendung des § 44b keine Rolle. Somit können auch versicherte Familienangehörige, Rentenbeziehende oder Studierende einen Anspruch au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.3 Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 30 Wie bereits unter Rz. 28 erwähnt, ist der errechnete Stundenlohn mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch 7 zu teilen. Die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder der Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Wir...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tariferhöhung im öffentlich... / 3 Entgeltfortzahlung für Urlaub oder Krankheit nach einer Tariferhöhung

Bei Urlaub oder Krankheit werden die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt. Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträge festgelegt sind, werden nach dem Durchschnittsbetrag der letzten drei Kalendermonate vor dem Ereignis fortgezahlt (Näheres siehe Lexikonstichwort Entgelt, Ziffer 6 Entgelt bei Krankheit, Urlaub und Arbeitsbefreiung). Befindet s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Nachrücken bei zeitweiliger Verhinderung

Rz. 13 Eine zeitweilige Verhinderung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG liegt bei vorübergehender tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit der Ausübung der Amtsgeschäfte vor. Rz. 14 Dabei genügt es, wenn dem Betriebsratsmitglied die Ausübung des Amts nicht zumutbar ist. Die Entscheidung hierüber liegt aber nicht im freien Ermessen des Betriebsratsmitglieds.[1] Hat ein B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Pauschalbesteuerung von Erholungsbeihilfen

Rz. 146 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Vorbemerkung: Beihilfen zur Förderung der Genesung nach oder zur Vorsorge vor Krankheiten können steuerfrei sein. Deshalb ist die Erholungsbeihilfe iSv § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 3 EStG abzugrenzen von steuerfreien Leistungen wie den Leistungen einer Betriebskrankenkasse (§ 3 Nr 1 Buchst a EStG), ArbG-Leistungen zur > Betriebliche Gesundheitsförd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Rechtsstellung der Ersatzmitglieder

Rz. 5 Bis zum Eintreten eines Vertretungsfalls ist das Ersatzmitglied nicht Mitglied des Betriebsrats. Es ist nicht etwa als stellvertretendes Betriebsratsmitglied gewählt, sondern ist per definitionem (§ 25 Abs. 2 S. 1 BetrVG) ein nicht gewählter Wahlbewerber. Rz. 6 Nur im Fall des Nachrückens nach § 25 Abs. 1 S. 1 BetrVG wird das Ersatzmitglied in jeder Hinsicht ordentliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 8.1 Was heißt "Zugang"?

Da es sich bei einer Kündigung um eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung des Mieters oder Vermieters handelt, kann sie ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie dem Vertragsgegner auch zugeht. Nach der Bestimmung des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, in dessen Abwesenheit dann wirksam, wenn sie ihm zug...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Gemeinsamkeiten bei der Pauschalierung von kurzfristig Beschäftigten (§ 40a Abs 1 EStG) und Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40a Abs 3 EStG)

Rz. 173 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ohne Bedeutung ist, ob der kurzfristig Beschäftigte oder die Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft noch Bezüge aus einem Dienstverhältnis zu einem anderen ArbG hat (> R 40a.1 Abs 1 Satz 3 LStR). Das kann ein Dienstverhältnis mit Regelbesteuerung im ELStAM-Verfahren, ein oder sogar mehrere weitere Dienstverhältnisse mit einer Pausch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.4 Fehlende Vollmacht

Ist der Kündigung keine Originalvollmacht beigefügt, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Mieter kann sie deshalb nur unverzüglich zurückweisen. Das fehlende Vollmachtsexemplar hat überhaupt keine Konsequenzen, wenn der Mieter die Kündigung wegen des Vollmachtmangels nicht nach § 174 BGB zurückweist. Besonderheiten bei gesetzlicher Vertretung Der gesetzliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 7.5.3 Muster: Räumungsklage wegen sonstiger Pflichtverletzung

Das nachfolgende Muster einer Räumungsklage hat eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen des Mieters und massiver Störung des Hausfriedens zum Inhalt. Musterschreiben: Räumungsklage wegen sonstiger Pflichtverletzung Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf der Frau Martina May, Mohrenstraße 9...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 8 Muster einer außerordentlichen fristlosen Kündigung

Musterschreiben: Außerordentliche fristlose Kündigung Herrn/Frau/Firma __________________ __________________ __________________ Mietverhältnis Bahnhofplatz 10, 2. Obergeschoss in 82139 Starnberg Hier: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen nachhaltig erheblicher Störung des Hausfriedens Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________, leider sehe ich mich gezwungen, das Mietverhältnis über...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 5.2.4 Fehlende Vollmacht

Ist der Kündigung keine Originalvollmacht beigefügt, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Mieter kann sie deshalb nur unverzüglich zurückweisen. Das fehlende Vollmachtsexemplar hat überhaupt keine Konsequenzen, wenn der Mieter die Kündigung wegen des Vollmachtmangels nicht nach § 174 BGB zurückweist. Besonderheiten bei gesetzlicher Vertretung Der gesetzliche ...mehr